Verbot von Privatjets und Nachtflügen gefordert

Flughäfen in Deutschland sollten sich nach Forderungen von Grünen und Linken das neue Nachtflug- und Privatjetverbot am Amsterdamer Flughafen zum Vorbild nehmen. “Das Fliegen mit Privat- und Firmenjets gehört zu den ganz großen Klima-Ungerechtigkeiten”, sagte die Luftverkehrsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Susanne Menge, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Donnerstagausgaben). Ein Verbot solcher Flüge sei eine vorstellbare Gegenmaßnahme.

“Es ist nicht mehr zu vermitteln, dass jetzt sehr viele Menschen der Erderhitzung entgegentreten, indem sie Häuser dämmen und Heizungen austauschen, während eine kleine Minderheit Kerosin raushaut, als gäbe es kein Morgen”, so Menge. Auch das Nachtflugverbot in Amsterdam hält die Grüne für vorbildlich: “Wir fordern schon lange ein Nachtflugverbot an stadtnahen Flughäfen von 22 bis 6 Uhr”, sagte sie. Dabei müsse die Zahl der Nachtflüge insgesamt reduziert werden.

Der verkehrspolitische Sprecher der Linken, Ralph Lenkert, plädierte ebenfalls für ein Privatjet-Verbot: “Kurzstreckenflüge unter 500 km sollten verboten werden – davon wären auch die meisten Privatjets betroffen”, sagte er. Zudem setze sich die Linke wie die Grünen für ein “allgemeines und flächendeckendes” Nachtflugverbot ein, so Lenkert. “Luftverkehr ist mit erheblichen Belastungen verbunden und in der Umgebung von Flughäfen leiden Zehntausende Menschen unter Fluglärm.”

Auch Luisa Neubauer von “Fridays For Future” forderte eine Nachahmung des Amsterdamer Verbots von Privatjets in Deutschland: “In der heutigen Zeit sind Privatjets nicht länger ein schlichtes Privileg, das sich wenige leisten können und die meisten nicht. In der Klimakrise sind Privatjets eine ökologische Rücksichtslosigkeit”, sagte die Klima-Aktivistin. 2022 seien in Deutschland so viele Privatjets gestartet wie nie zuvor.

“Da die Zeit drängt, reicht es nicht, auf das ökologische Gewissen der Superreichen zu setzen. Es braucht Maßnahmen”, so Neubauer. Die Frage sei nun, welcher Flugplatz nachziehe.

Der Großflughafen Schiphol in Amsterdam hatte am Mittwoch bekanntgegeben, Nachtflüge und Privatjets dort spätestens Ende 2025 zu untersagen. Auch besonders laute Maschinen sollen Schiphol bald nicht mehr anfliegen dürfen.

red

Chaos im Sommer: Deutsche Bahn muss wegen Zugausfällen und Verspätungen fast 100 Millionen Euro an Kunden zahlen

Die Deutsche Bahn hat wegen Zugausfällen und Verspätungen im vergangenen Jahr mit einer Rekordsumme ihre Kunden entschädigen müssen. Wie die “Rheinische Post” (Mittwoch) berichtet, zahlte das Unternehmen insgesamt 92,7 Millionen Euro an Reisende aus. 54,5 Millionen Euro mehr als noch 2021. Vor allem im Sommer gab es zum Teil Chaos an den Bahnhöfen.

Demnach wurden infolge von Verspätungen und Zugausfällen im vergangenen Jahr von der Bahn rund 3,8 Millionen Entschädigungsanträge bearbeitet. “Das sind rund 2,2 Millionen Fälle mehr als 2021”, sagte der Sprecher. Die gestiegenen Antragszahlen hätten allerdings mehrere Gründe: So sei nach den Corona-Jahren 2020 und 2021 die Zahl der Reisenden wieder stark angestiegen.

“Der Zuwachs trifft auf anhaltend hohe Bautätigkeit mit den einhergehenden Einschränkungen für die Reisenden.” Darüber hinaus können die Kunden seit Juni 2021 ihre Entschädigung auch online einfordern. Das dauere nur wenige Minuten und werde “entsprechend häufiger genutzt als vorher das Verfahren ausschließlich über das analoge Fahrgastrechteformular”.

Bei seiner Bilanzpressekonferenz in der vergangenen Woche hatte Bahnchef Richard Lutz erhebliche Probleme bei der Pünktlichkeit eingeräumt. Sie sank im Fernverkehr von 75,2 Prozent im Jahr 2021 auf nur noch 65,2 Prozent in 2022. Gemäß der Fahrgastrechte erhalten Kunden ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.

red

Kürzere Arbeitswoche für Stahlindustrie? IG Metall setzt auf Vier-Tage-Woche mit vollem Lohnausgleich

Die IG Metall will in der Stahlindustrie eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich durchsetzen. Das werde eine zentrale Forderung der Gewerkschaft in der kommenden Tarifrunde sein, sagte Knut Giesler, IG-Metall-Chef in NRW, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Mittwochausgabe). Giesler ist Verhandlungsführer in der nordwestdeutschen Stahlindustrie (NRW, Niedersachsen, Hessen und Bremen), die in aller Regel den Pilotabschluss für die gesamte Branche erzielt.

Die Verhandlungen beginnen erst im November, Giesler will aber nach einer breitestmöglichen Beteiligung und Befragung der Beschäftigten noch vor den Sommerferien das Thema Vier-Tage-Woche innerhalb seiner Gewerkschaft festzurren. Davon unabhängig werde es auch eine Lohnforderung geben, die erst kurz vor Verhandlungsbeginn aufgestellt werde. “Wir wollen eine echte Entlastung für die Beschäftigten erreichen, ohne dass sie deshalb weniger verdienen”, sagte Giesler.

Für die Lebensqualität und die Gesundheit wäre das ein großer Fortschritt. Die bisherigen Rückmeldungen aus den Stahlbelegschaften dazu seien ausgesprochen positiv. Gleichzeitig würde die Vier-Tage-Woche die Stahlindustrie attraktiver für junge Menschen machen, die beim Umbau der kohlebasierten Schwerindustrie hin zu grünem Stahl in den kommenden Jahren dringend benötigt werden, so Giesler.

“Wir brauchen dafür junge, intelligente Leute – und um die konkurrieren wir mit vielen anderen Branchen.” Zugleich sei die Vier-Tage-Woche auch eine Möglichkeit, die im Zuge des grünen Umbaus der Stahlindustrie zu erwartenden Arbeitsplatzverluste zu verhindern. Konkret schwebt Giesler für die Einführung der Vier-Tage-Woche in der Stahlindustrie die Senkung der Wochenarbeitszeit von 35 auf 32 Stunden vor, bei vollem Lohnausgleich.

Was in der Verwaltung und im Zwei-Schicht-Betrieb deutlich einfacher umzusetzen sei, werde im Drei-Schicht-Betrieb schwieriger. In diesen so genannten “Vollkontischichten” gehe es eher um den Wegfall der ungeliebten “Verfügungsschichten”, die derzeit anfallen, um den Wochenschnitt von 35 Stunden zu erreichen. Und um den Aufbau von Freischichten, was den Beschäftigten mehr Spielräume in der Freizeitgestaltung bringen würde.

Allerdings geht die IG Metall davon aus, dass diese Reduzierung eine längere Zeit, womöglich mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird – auch, um die Arbeitgeber bei der Umstellung der Dienst- und Schichtpläne nicht zu überfordern. “Wir brauchen hier längere Einschleichzeiten”, sagte Giesler.

red

“Das geht schon in Richtung Fake News”: Diakonie-Präsident kritisiert Finanzminister Lindner scharf

Der Diakonie-Präsident Ulrich Lilie hat scharfe Kritik an den Äußerungen von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zur geplanten Kindergrundsicherung geübt. “Das geht schon in Richtung Fake News”, sagte Lilie dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgabe) zu Lindners Aussage, zusätzliche “Milliardentransfers” für die Kindergrundsicherung würden nicht weiterhelfen, weil Kinderarmut oft in der Bildungs- oder Erwerbsarmut der Eltern begründet sei. “Tatsächlich haben viele dieser Eltern Jobs im Niedriglohnsektor”, sagte Lilie.

Sie bräuchten Sozialhilfe, um überhaupt über die Runden zu kommen. Je höher die Belastung der Eltern, desto höher müsse auch die Förderung sein. Er beklagte ferner, bei bestehenden Hilfen wie dem Kinderzuschlag sei die Antragstellung so kompliziert, dass die meisten berechtigten Familien sie nicht in Anspruch nähmen.

Nach offiziellen Angaben beantragen nur rund 30 Prozent der Berechtigten den – inzwischen auf bis zu 250 Euro erhöhten – Kinderzuschlag. Der Präsident des deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, sagte, allein mehr Geld für die Eltern sei nicht der Königsweg. Er plädierte stattdessen für kostenlose, verpflichtende Förderkurse für Kinder mit Lerndefiziten und schlug vor, das Programm “Digitalpakt Schule” neu aufzulegen.

500 Millionen Euro für Schülerlaptops seien bereits geflossen. “Während an manchen Schulen das Geld nicht vollständig abgerufen wurde, hat es an anderen Schulen, gerade in sozialen Brennpunkten, nicht ausgereicht. Ich könnte mir vorstellen, dieses Programm nochmals neu aufzulegen”, sagte Meidinger.

Zudem stehe man bei der Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund “noch ganz schlecht da”. Bei kostenintensiven Schulprojekten wie Skifreizeiten oder Schulfahrten sei die Unterstützung sozial benachteiligter Kinder noch unzureichend – hier könne eine Kindergrundsicherung den Betroffenen theoretisch zugutekommen. “Allerdings habe ich so meine Zweifel, ob dieses Geld am Ende wirklich zu 100 Prozent bei den Kindern selbst ankommt”, sagte er.

red

EU plant drastische CO2-Bepreisung: Heizungen und Autos könnten teurer werden

Die geplante EU-weite Bepreisung für Kohlendioxid-Emissionen des Wärme- und Gebäudesektors könnte Besitzer von Gas- oder Ölheizungen sowie Fahrer von Autos mit Verbrennungsmotoren finanziell stark belasten. Das berichtet der “Spiegel” unter Berufung auf eigene Berechnungen. 2027 soll ein neues EU-Emissionshandelssystem geschaffen werden: das EU ETS II für Straßenverkehr, Gebäude und bestimmte industrielle Brennstoffe – dieses soll auch die deutschen Emissionen dieser Sektoren nach dem Willen der Ampelkoalition erfassen.

“Um die EU-Klimaziele zu erreichen, könnten 2030 CO2-Preise um die 200 Euro und 2040 um die 300 Euro pro Tonne erforderlich sein”, sagte der Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer, dem “Spiegel”. Laut Umweltbundesamt verursacht die Emission einer Tonne CO2 im Schnitt Schadenskosten von rund 237 Euro. Entsprechend kostspielig würde in dieser Preisspanne das Verfeuern fossiler Brennstoffe.

Schon bei einem CO2-Preis von 200 Euro pro Tonne müsste eine Familie mit einem kleinen Haus, das jährlich 20.000 Kilowattstunden Erdgas verbraucht, mit einer zusätzlichen Belastung von fast 1.000 Euro rechnen. Ein Haushalt mit einem Bedarf von 1.800 Litern Heizöl käme auf rund 1.160 Euro pro Jahr. Für eine Autofahrt von Hamburg nach München und wieder zurück würden für den CO2-Ausstoß um die 57 Euro fällig.

Bei 300 Euro je Tonne müsste die Familie mit Gasheizung jährlich an die 1.500 Euro und der Haushalt mit Ölheizung knapp 1.750 Euro zusätzlich zahlen. Die Autofahrt vom Norden in den Süden und zurück würde um die 85 Euro allein für die CO2-Bepreisung kosten. Die tatsächlichen Preise werden am künftigen zweiten EU-Emissionsrechtemarkt durch Angebot und Nachfrage gebildet.

red

E-Scooter-Verleih bleibt erlaubt: Bundesländer entscheiden über Abstellflächen

Das Bundesverkehrsministerium sieht keinen Bedarf für ein Verbot des E-Scooter-Verleihs in Deutschland. Die Entscheidung für oder gegen ein solches Verbot sei Ländersache, sagte eine Sprecherin der “Rheinischen Post” (Dienstag). “Ob und wo E-Tretroller, die ortsunabhängig zur Vermietung angeboten werden, im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen, liegt in der alleinigen Kompetenz der Bundesländer.”

Die zuständigen Behörden der Bundesländer seien berechtigt, Vermietern das Anbieten von Sharing-Elektrokleinstfahrzeugen nur unter bestimmten Maßgaben zu erlauben. Dies könnten zum Beispiel ausgewiesene Abstellflächen sein. “Die jeweilige Situation könne von den zuständigen Stellen vor Ort am besten bewertet werden”, so das Bundesverkehrsministerium.

Die Mehrheit der Pariser hatten sich in einer Bürgerbefragung für ein Verbot von Leihrollen in der Stadt ausgesprochen. Swantje Michaelsen, Verkehrsexpertin der Grünen, sagte, dass die Abstimmung in Paris verdeutlicht habe, dass ein neuer Umgang mit E-Leihrollern gefunden werden müsse. “Die Rolleranbieter brauchen klare Regeln, nach denen sie ein Verleihangebot organisieren müssen”, sagte sie der Zeitung.

Hier seien vor allem die Kommunen gefordert, zum Beispiel entsprechende Abstellflächen für die Roller auszuweisen. “Diese dürfen – im Gegensatz zur aktuellen Situation – nicht zulasten von Aufenthaltsflächen oder der Flächen für den Fuß- und Radverkehr gehen”, so Michaelsen. Insgesamt gebe es genug Platz in den deutschen Städten, er müsse aber auch entsprechend verteilt werden.

“Wir wissen: Stationsbasiertes Abstellen und ausreichend Abstellflächen können die Probleme lindern”, so die Grünen-Politikerin. Das zeige unter anderem auch das sehr gut funktionierende Leihsystem für Fahrräder in Paris.

red

Mehr Macht für Kartellamt: Bundesregierung will Wettbewerbsrecht verschärfen

Die Bundesregierung hat sich nach zähem Ringen offenbar auf eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts geeinigt. Das berichtet die “Süddeutsche Zeitung” unter Berufung auf den 54-seitigen Regierungsentwurf zur “Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und zur Änderung anderer Gesetze”. Das Kabinett könnte diesen schon am Mittwoch beschließen.

Darin wird unter anderem die sogenannte “Vorteilsabschöpfung” erleichtert – das Abschöpfen von Unternehmensgewinnen, die aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten entstanden sind. So reicht künftig die Vermutung, dass ein Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln “einen wirtschaftlichen Vorteil verursacht hat”. Zudem kann die Höhe des wirtschaftlichen Vorteils geschätzt werden, statt sie wie bisher exakt ermitteln zu müssen.

Auch die Sektoruntersuchung durch das Kartellamt soll reformiert werden, durch schnellere Verfahren und dadurch, dass das Kartellamt im Anschluss Maßnahmen anordnen kann, wenn “eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs” vorliegt – bis hin zur Entflechtung von Unternehmen.

red

Finanzminister will Steuervorteile für Start-ups ausweiten

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will mit einer umfassenden Reform der Mitarbeiterbeteiligung den Start-up-Standort Deutschland stärken. So will Lindner den steuerlichen Freibetrag bei Mitarbeiterbeteiligungen deutlich von 1.440 Euro auf 5.000 Euro anheben. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums zum “Zukunftsfinanzierungsgesetz” hervor, über den das “Handelsblatt” (Dienstagausgabe) berichtet und der am Montag in die Ressortabstimmung ging.

“Der Finanzstandort Deutschland bekommt ein Update”, hieß es in Ministeriumskreisen. Mit der Reform wolle man den “deutschen Kapitalmarkt auf die nächste Stufe heben”. Lindner will deshalb ein weiteres Problem lösen, das aus Sicht von Start-ups hinderlich beim Aufbau von Unternehmen ist.

Bislang müssen Mitarbeiter ihre Unternehmensanteile nach spätestens zwölf Jahren versteuern. Und zwar auch dann, wenn keine Gewinne aus den Beteiligungen angefallen sind. Künftig sollen Steuern für solche Unternehmensbeteiligungen erst nach 20 Jahren fällig werden.

Von den Steuervorteilen sollen zudem künftig deutlich mehr Unternehmen als bisher profitieren. Statt für Firmen mit 250 Mitarbeitern sollen die neuen Regeln für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern greifen. Die Umsatzschwelle will Lindner ebenfalls von bisher 50 auf 100 Millionen Euro verdoppeln, die Jahresbilanzsumme von 43 auf 86 Millionen Euro.

Laut dem Gesetzesentwurf entlastet die Reform Start-ups um gut 1,3 Milliarden Euro im Jahr. Inkrafttreten soll die Reform Anfang 2024.

red

Messewirtschaft in Deutschland schwer getroffen: Fast 670 Messen gestrichen und 60 Milliarden Euro Schaden

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen haben der deutschen Messewirtschaft schwer zugesetzt. Fast 670 Messen mussten seit März 2020 gestrichen werden, wodurch mehr als 60 Milliarden Euro gesamtwirtschaftlicher Schaden entstanden sind und der Staat rund zehn Milliarden Euro Steuereinnahmen verloren hat. Das geht aus der Schlussrechnung hervor, die der Branchenverband Auma am Freitag veröffentlicht und über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” berichten.

“Novemberhilfen, Überbrückungsgelder sowie Kurzarbeit haben funktioniert und geholfen, das Schlimmste zu verhindern”, sagte Jörn Holtmeier, Geschäftsführer des Dachverbandes der deutschen Messewirtschaft Auma, dem RND. Dennoch habe es auch “beißende Widersprüche” in dieser Pandemie gegeben. “Messeprofis wurde zwar der schnelle, unkomplizierte und ideenreiche Aufbau von Test- und Impfzentren anvertraut, nicht aber das sichere Durchführen ihres Kerngeschäfts zugetraut.” Bei dreimal so hoher Inzidenz wie in Deutschland seien in Madrid Messen unter erprobten Hygienekonzepten durchgeführt und in Amsterdam das Messe-Gelände von Lockdowns ausgenommen worden.

“In Paris, London und Dubai waren Messen längst möglich, als hierzulande Lockdowns noch ein großes Thema waren, gezieltes Ermöglichen wie in Nordrhein-Westfalen hätte den enormen Schaden am Welt-Messeplatz Deutschland begrenzen können”, so der Branchenvertreter. Beim Neustart des Messegeschäfts im späten Frühjahr vergangenen Jahres seien neue Hindernisse entstanden: Allein für die Anerkennung aller Corona-Impfstoffe der Weltgesundheitsorganisation habe das Bundesgesundheitsministerium ein halbes Jahr länger als die meisten anderen Länder gebraucht. Unzählige ausländische Messeteilnehmer hätten dadurch nicht nach Deutschland einreisen können, so der Auma.

Jüngste Zahlen des Welt-Messeverbandes Ufi spiegelten den “Hürdenlauf” der deutschen Messewirtschaft wider: Während in etlichen Wettbewerbsmärkten die Umsätze bereits ein Vor-Corona-Niveau erreichen, werden viele deutsche Messegesellschaften in diesem Jahr noch dahinter zurückbleiben.

red

Steuereinnahmen boomen: Deutsche Gemeinden erzielen Milliarden-Überschuss

Die deutschen Kommunen haben 2022 trotz deutlich gestiegener Ausgaben einen Milliardenüberschuss erzielt. Nach Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik betrug der Finanzierungsüberschuss 2,6 Milliarden Euro, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. 2021 waren es noch 4,6 Milliarden Euro.

Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden – ohne Stadtstaaten – standen kräftig wachsenden Personal- und Sachausgaben erneut höhere Steuereinnahmen gegenüber. Das Ergebnis setzt sich aus kommunalen Kern- und Extrahaushalten zusammen: Der Überschuss der Kernhaushalte belief sich im Jahr 2022 auf 2,2 Milliarden Euro im Vergleich zu 3,0 Milliarden Euro im Jahr 2021. Die Extrahaushalte verzeichneten im Jahr 2022 einen Finanzierungsüberschuss von rund 0,5 Milliarden Euro im Vergleich zu einem Überschuss von rund 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2021.

Die gesamten bereinigten Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Extrahaushalte stiegen im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 um 7,4 Prozent beziehungsweise 22,4 Milliarden Euro auf 325,8 Milliarden Euro. Die Personalausgaben stiegen um 7,9 Prozent beziehungsweise 6,3 Milliarden Euro auf 86,0 Milliarden Euro. Diese Entwicklung kann unter anderem auf Neueinstellungen zurückgeführt werden.

Dabei war der vom Bund weiterhin geförderte Ausbau der Kinderbetreuung von Bedeutung. Ein besonders hoher Anstieg von 8,2 Prozent auf 74,4 Milliarden Euro (+5,7 Milliarden Euro) war beim laufenden Sachaufwand zu verzeichnen. Hier wiesen im Zusammenhang mit der allgemeinen Preisentwicklung – und insbesondere der Entwicklung der Energiekosten – die “weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben” mit +9,3 Prozent und die “Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen” mit +13,8 Prozent hohe Zuwächse auf.

Auch “Mieten und Pachten” stiegen mit +14,8 Prozent stark, unter anderem für die Unterbringung von Schutzsuchenden, so das Bundesamt. Unter den Sozialleistungen, für die mit 68,0 Milliarden Euro 5,0 Prozent (+3,3 Milliarden Euro) mehr ausgegeben wurden, war der Zuwachs der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besonders ausgeprägt. Für diese Leistungen wurden rund 4,0 Milliarden Euro und damit 61,2 Prozent mehr als im Vorjahr ausgegeben.

Im ersten Halbjahr 2022 wurde die Entwicklung mit +68,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum durch Ausgaben für Schutzsuchende aus der Ukraine beschleunigt. Seit 1. Juni 2022 ist diese Gruppe zur Arbeitsuche und zum Bezug von Leistungen nach SGB II und anderen Gesetzen berechtigt, was die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im zweiten Halbjahr 2022 wieder etwas abschwächte. Die kommunalen Leistungen an Arbeitsuchende nach SGB II stiegen um 1,9 Prozent auf 12,5 Milliarden Euro.

Von den 12,0 Milliarden Euro Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II wurden 7,9 Milliarden Euro vom Bund ersetzt. Die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) gingen um 0,7 Prozent auf 16,6 Milliarden Euro zurück, die Eingliederungsleistungen nach SGB IX stiegen um 5,4 Prozent auf rund 18,0 Milliarden Euro. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) stiegen ebenfalls um 5,4 Prozent auf 13,6 Milliarden Euro, so die Behörde.

Im Jahr 2022 standen den Kommunen 328,4 Milliarden Euro bereinigte Einnahmen zur Verfügung, also 6,6 Prozent oder 20,4 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg kam durch deutlich höhere kommunale Steuereinnahmen zustande: Die gesamten kommunalen Steuereinnahmen stiegen im Jahr 2022 gegenüber 2021 um 7,1 Prozent oder 8,1 Milliarden Euro und beliefen sich auf 121,5 Milliarden Euro. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere der Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen (netto) um 13,9 Prozent oder 7,0 Milliarden Euro auf 57,7 Milliarden Euro.

Einen deutlichen Rückgang gab es hingegen 2022 beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 9,2 Prozent auf 7,5 Milliarden Euro. Die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren waren im Jahr 2022 um 9,8 Prozent höher als im Jahr 2021 und beliefen sich auf 36,1 Milliarden Euro. Viele der durch die Corona-Pandemie verursachten Zugangsbeschränkungen und Schließungen kommunaler Einrichtungen wurden aufgehoben, sodass der Vor-Pandemie-Wert des Jahres 2019 (33,6 Milliarden Euro) überschritten wurde, so die Statistiker.

red