SPD-Chef Klingbeil fordert Ende des Ehegattensplittings für neue Ehen

Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil hat zur Lösung des Ampelstreits um Einsparungen beim Elterngeld stattdessen die schnelle Abschaffung der Steuervorteile durch das Ehegattensplitting für alle neuen Ehen gefordert. “Ich bin dafür, dass höhere Einkommen mehr schultern und mehr Verantwortung tragen, aber Verteilungsfragen klärt man über die Steuerpolitik, nicht über das Elterngeld”, sagte Klingbeil dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. “Ich hätte einen Vorschlag, wie man die Debatte um das Elterngeld jetzt nutzen und den öffentlichen Streit zwischen Grünen und FDP nach vorne auflösen könnte”, sagte der Sozialdemokrat: “Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab. Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen.” Der Aufschrei beim Elterngeld liege weniger daran, dass es Paare mit 180.000 bis 190.000 Euro Bruttojahreseinkommen nicht mehr bekommen sollen.

“Das Elterngeld ist keine Sozialleistung, es soll dazu motivieren, dass auch Männer mehr Verantwortung in der Familie übernehmen.” Ohne Elterngeld – auch für die Spitzenverdiener – werde wohl wieder die Frau zu Hause bleiben, weil der Mann häufig mehr Geld bekomme. “Das ist ein Rückschritt für die Gleichberechtigung.”

Die “Wucht dieser öffentlichen Debatte” sollte aber zur Modernisierung des Elterngeldes genutzt werden. “Derzeit ist es ja so, dass die meisten Männer, wenn überhaupt, zwei Monate Elternzeit nehmen, weil das die Minimalgrenze ist, ab der es sich finanziell lohnt.” Besser wäre, wenn sich auch Väter mehrere Monate um das Kind kümmerten.

red

Elterngeld-Streichung soll nur für Geburten ab 2024 gelten

Die geplante Regelung zur Streichung des Elterngeldes ab einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 Euro soll nicht rückwirkend, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024 gelten. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). “Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hätte weiter Anspruch darauf”, sagte der Ministeriumssprecher und sprach von “Bestandsschutz”.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwochvormittag seinen Haushaltsentwurf für 2024 verabschiedet, der Bundestag soll den Haushalt dann Anfang Dezember beschließen. Bis dahin ist die Streichung des Elterngeldes für Besserverdiener nur ein Vorschlag des Familienministeriums.

red

Verkehrsminister prüft Ansprüche gegen Ex-Minister Scheuer wegen geplatzter Pkw-Maut

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat eine sorgfältige Prüfung der Regressansprüche gegen seinen Vorgänger Andreas Scheuer (CSU) angekündigt. “Die Steuerzahler allein sollten nicht für diesen schweren politischen Fehler zahlen müssen”, sagte Wissing der “Bild am Sonntag”. “Wir werden uns die Rechtslage genau anschauen und sorgfältig prüfen, ob und in welcher Höhe Regressansprüche möglich sind.”

Am Mittwoch wurde bekannt, dass der Bund wegen der geplatzten Pkw-Maut Schadensersatz in Höhe von 243 Millionen Euro zahlen muss. Steuerzahler-Präsident Reiner Holznagel hat die Haftungs-Überprüfung einen “Hoffnungsschimmer” genannt. “Dieser Vorgang muss bei Steuergeldverschwendung zur Regel gemacht werden”, sagte Holznagel der “Bild am Sonntag”.

“Da fallen mir noch einige Projekte ein, beispielsweise der Berliner Flughafen oder verkorkste Bundestagsbauten.” Damit solche Prüfungen nicht ins Leere liefen, “brauchen wir die Erweiterung des Strafgesetzbuchs um den Straftatbestand der Haushaltsuntreue.”

red

Stopp für Heizungsgesetz: Kretschmann unterstützt Bundesverfassungsgericht

Stuttgart – Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat Verständnis für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geäußert, die Abstimmung über das Heizungsgesetz im Bundestag zu stoppen. “Die parlamentarische Demokratie fußt auf Legitimation durch Verfahren, Fristverkürzungen müssen die absolute Ausnahme sein”, sagte er der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”. Man habe es im Bundesrat schon unter der alten Bundesregierung zu oft erlebt, dass die Ausnahme zur Regel geworden sei.

“Insofern begrüßte ich die Stärkung der Verfahren.” Es sei auch kein “Desaster” für die Ampel-Koalition, wenn ein Gericht etwas anders sehe als die Regierung, fügte Kretschmann hinzu. “Das ist der tiefere Sinn der Gewaltenteilung, dass Gerichte das letzte Wort haben.”

Kretschmann sagte weiter, dass das “Hin und Her beim Heizungsgesetz und die teils überzogene Debatte” zur Verunsicherung der Bevölkerung beigetragen hätten. “Aber die Situation ist für die Politik auch sehr schwierig, und dieses Verständnis für die Komplexität der Dinge fehlt mir bei aller berechtigten Kritik oft.” Der Klimawandel erzeuge einen “immensen Druck”: “Wenn wir zu langsam sind, erreichen wir Kipppunkte und können nichts mehr ändern. Sind wir zu schnell, verlieren wir an Zustimmung einer verunsicherten Bevölkerung. Da das richtige Maß zu finden ist sehr schwer.” Kretschmann lobte unterdessen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) für dessen Kurs: “In Krisen, und wir sind gerade in der schwersten der Nachkriegszeit, muss man ins Risiko gehen. Das macht Robert Habeck, und dafür verdient er Anerkennung und Respekt.” Kretschmann fügte hinzu, aus seiner Sicht könne der Republik “nichts Besseres passieren” als Politiker wie Habeck zu haben. Zur weit verbreiteten Klage, dass in Deutschland vieles nur langsam vorangehe, vor allem der Bürokratieabbau oder die Ertüchtigung der Infrastruktur, sagte Kretschmann: “Ich kann den Verdruss vieler Bürger eins zu eins nachvollziehen, weil ich der erste Betroffene der Bürokratie bin. Manchmal frage ich mich, was ich als Ministerpräsident eigentlich noch machen kann, so umringt bin ich von all den Verordnungen und Gesetzen, die wir in 70 Jahren Demokratie aufgetürmt haben.” So könne das Land nicht weitermachen. Beim Bau der Flüssiggasterminals habe man gesehen, “wie schnell und pragmatisch” Politik handeln könne.

“Diese `Deutschland-Geschwindigkeit` muss künftig der Standard werden, wir müssen die Art und die Tiefe, in der wir regulieren, radikal infrage stellen.”

red

Familienministerin Paus korrigiert Forderung nach Kindergrundsicherung deutlich nach unten

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat ihre Forderung nach 12 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung deutlich nach unten korrigiert. “Meine neue Hausnummer lautet 2 bis 7 Milliarden Euro”, sagte sie dem “Spiegel”. Sie könne sich natürlich noch immer eine Kindergrundsicherung in größerem Volumen vorstellen: “Die Summe von 12 Milliarden Euro war ja schon ein Kompromiss; die meisten Armutsexperten fordern viel mehr.”

Aber die Kindergrundsicherung sei nun mal das wichtigste sozialpolitische Projekt dieser Koalition, und bei manchen Partnern hätte es “leider lange keine Bereitschaft” gegeben, “überhaupt über höhere Leistungen zu sprechen. Das sind handfeste Verteilungskonflikte.” Paus sagte, dass sie von ihrer ursprünglichen 12-Milliarden-Forderung ohnehin 5 Milliarden Euro veranschlagt hätte in der Hoffnung, dass bedürftige Familien künftig erstmals alle Leistungen bezögen, die ihnen zustünden.

“Viele kennen ihre Ansprüche gar nicht”, so Paus. Sie zeigte sich froh über den Brief von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), in dem er die Familienministerin auffordert, bis Ende August einen Gesetzentwurf mit Kabinettsreife vorzulegen. “Dieser Brief, den der Kanzler in Absprache mit mir geschrieben hat, schafft Klarheit”, so die Familienministerin.

“Die Kindergrundsicherung wird qualitativ mehr sein als eine Digitalisierungs- und Verwaltungsreform.” Mit Blick auf ihren anhaltenden Konflikt mit Bundesfinanzminister Christian Lindner über den finanziellen Rahmen der Kindergrundsicherung sagte sie: “Aus meiner Sicht baut der Brief Brücken für den Finanzminister, um ihn ins Boot zu holen, denn meine Eckpunkte sind bereits mit dem Kanzler geeint.” Zudem rechtfertigte sie die Senkung der Einkommensgrenze für das Elterngeld auf 150.000 Euro.

Angesichts der Sparvorgaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) von 500 Millionen Euro für ihr Ressort habe sie keine Wahl gehabt, so die Grünenpolitikerin. “Ich habe mich eben für die am wenigsten schlimme Variante entschieden. Ich wollte auf keinen Fall die Höhe des Elterngeldes kürzen, um sozialpolitischen Schaden zu vermeiden.”

Andere Spielräume für Einsparungen hätte sie in ihrem Budget nicht gehabt, so Paus: “Über 90 Prozent davon sind durch gesetzliche Leistungen gebunden, hauptsächlich durch das Elterngeld.” In anderen Bereichen hätte sie durch Streichungen finanziell schwächere Gruppen getroffen. Paare mit 150.000 Euro Einkommen seien zwar “selbstverständlich wohlhabend”, aber das habe nichts mit der Frage zu tun, wie Partnerschaftlichkeit in einer Beziehung gelebt werde und was es bedeute, wenn durch die Geburt eines Kindes auf ein Gehalt verzichtet werden müsse.

Gerade Frauen gerieten hier oft in unerwartete finanzielle Abhängigkeit. Die Familienministerin kann dem Streit über ihre Kürzungspläne dennoch etwas Positives abgewinnen: “Ich finde es gut, dass jetzt eine Gerechtigkeitsdebatte darüber angestoßen wurde”, sagte sie. In einem Brief hatte Paus den Bundesfinanzminister aufgefordert, ihr im Gegenzug bei einem anderen Gleichstellungsthema entgegenzukommen, der sogenannten Familienstartzeit.

Sie verlangt, dass diese zweiwöchige bezahlte Freistellung des Partners nach einer Geburt nun bald Gesetz wird. “Jetzt, wo der Haushalt verabschiedet ist, gehe ich davon aus, dass die Familienstartzeit nicht ewig stecken bleiben wird”, sagte sie dem “Spiegel”. Ein entsprechender Entwurf hängt in der Abstimmung mit dem Finanzministerium fest.

red

Wirtschaftsweise für Abschaffung der aktuellen Witwenrente

Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hat eine Abschaffung der Witwenrente in ihrer bisherigen Form ins Spiel gebracht. “Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen”, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats dem “Spiegel”. Außerdem trügen so alleinstehende Beitragszahler zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlten.

Stattdessen solle das selten genutzte Rentensplitting künftig verpflichtend sein: Dabei werden die in einer Ehe von beiden erworbenen Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Nach dem Tod eines Partners bleiben dem Hinterbliebenen also diese Hälfte plus die vor der Ehe erworbenen eigenen Ansprüche. Dies sei ihre persönliche Position und nicht mit den anderen Wirtschaftsweisen abgestimmt, sagte Schnitzer.

Derzeit erhalten Ehepartner mindestens 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners – unabhängig davon, ob Ansprüche während der Ehe erworben wurden oder nicht. Dies widerspreche dem Äquivalenzprinzip, wonach sich die Auszahlungen grundsätzlich nach den selbst geleisteten Beiträgen bemessen, so Schnitzer.

red

Bundesnetzagentur verbietet “gas.de” Belieferung von Haushaltskunden

Die Bundesnetzagentur hat der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden untersagt. “Ein Energielieferant, der nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt, darf am deutschen Energiemarkt nicht tätig sein”, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, am Freitag. Gas.de hält nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht ein, “die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen”, wie es hieß.

Die Gesellschaft, die bis dahin besonders günstige Tarife anbot, hatte Ende 2021 die Belieferung all ihrer Haushaltskunden überraschend und quasi von einem Tag auf den anderen beendet, als die Gaspreise auf dem Weltmarkt nach oben schossen. Die Kunden mussten zunächst meist in die Grundversorgertarife wechseln, was viele örtliche Stadtwerke vor Probleme stellte und auch für die Kunden oft deutlich teurer war als ihr bisheriger Tarif. Im Frühjahr 2023, als die Großhandelspreise zurückgingen, wollte gas.de dann wieder in den Markt einsteigen.

Die Bundesnetzagentur leitete daraufhin wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen die Vorgaben Energiewirtschaftgesetzes ein Verfahren zur möglichen Untersagung der Tätigkeit ein.

red

Fahrradleasing auf Rekordkurs: 2023 könnte zum Boom-Jahr werden

Das Jahr 2023 könnte zu einem Rekordjahr für geleaste Fahrräder und E-Bikes werden. “Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden mittels Leasing über eine Million Fahrräder auf die Straße gebracht”, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen, Claudia Conender, der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Freitagausgabe). “Damit trägt Leasing zur Mobilitätswende bei.”

Mit einem um 24 Prozent gestiegenen Anschaffungswert im ersten Quartal 2023 setze sich der Trend vergangener Jahre fort, hieß es. Wasilis von Rauch, Geschäftsführer von “Zukunft Fahrrad”, einem Zusammenschluss von Unternehmen aus der Radbranche, sagte der “NOZ”: “Ich gehe davon aus, dass wir Ende des Jahres an der Zwei-Millionen-Marke kratzen.” Dienstrad-Leasing werde heute von weit über 100.000 Unternehmen in Deutschland angeboten, darunter 70 Prozent der Dax-Konzerne, so der “Zukunft Rad”-Geschäftsführer.

“Der Umsatz der Branche hat sich seit 2019 vervierfacht.” Mittlerweile sei “jedes vierte, wahrscheinlich sogar jedes dritte E-Bike ein Leasingrad”, sagte von Rauch. Dem Leasingverband zufolge lag die Stückzahl neu geleaster Fahrräder 2022 bei 0,5 Millionen und damit ein gutes Viertel über den Zahlen aus 2021. Der entsprechende Anschaffungswert von 2,1 Milliarden Euro bedeutete ein Plus von 47 Prozent gegenüber 2021. Führende Leasing-Anbieter rechnen auch in den nächsten Jahren mit einer steigenden Zahl an Verträgen.

“Das Interesse ist derzeit so groß wie nie”, teilte das Unternehmen “Lease a bike” der “NOZ” auf Anfrage mit. “Auch immer mehr kleine Unternehmen erkennen den Trend”. Ähnlich klingt es beim Branchenprimus Job-Rad.

“Bei über 60.000 Arbeitgeberkunden haben wir seit unserer Unternehmensgründung eine Million Jobräder auf die Straße gebracht, circa ein Drittel davon allein 2022”, sagte Geschäftsführer Florian Baur. Und das Marktpotenzial sei noch nicht ausgeschöpft. Ein wichtiger Grund dafür: “Durch die Öffnung von Tarifverträgen können jetzt Unternehmen ihren Mitarbeitenden Dienstradleasing anbieten, die zuvor keine Möglichkeit dazu hatten. Auch im öffentlichen Sektor ist Dienstrad-Leasing zunehmend gefragt”, sagte der Job-Rad-Chef weiter. Mit diesem Boom habe sich das Leasing von Diensträdern als starker Treiber in der Fahrradwirtschaft etabliert. Der Leasing-Verband fordert die Politik auf, auch E-Lastenräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr stärker beim Leasing zu berücksichtigen.

“Aktuell ist Leasing dort nicht zugelassen, weil ein geleastes E-Lastenfahrrad nur zur Nutzung überlassen werde und nicht ins Eigentum übergehe”, heißt es in der Begründung. “Wir leben in Zeiten der Sharing Economy, aber die Politik hält in den Förderprogrammen häufig am Eigentumsgedanken fest, selbst beim Fahrrad”, mahnte Leasingverbandschefin Conen. Das sei nicht mehr zeitgemäß.

red

Deutschland ist führend: Größter Markt für Flugtaxis in Europa

Der deutsche Markt für Flugtaxis wird in den kommenden Jahren stark wachsen. Bis 2030 werden hierzulande 300 der Fortbewegungsmittel in Betrieb sein. Das geht aus einer Analyse des Verbands Unbemannte Luftfahrt (VUL) hervor, über die die “Welt am Sonntag” berichtet.

Den ersten kommerziellen Flug in Deutschland erwartet der VUL bereits im kommenden Jahr. Bis 2030 soll der heimische Markt durchschnittlich um mehr als 30 Prozent wachsen – auf dann 167 Millionen Euro, heißt es in der Studie zum deutschen Drohnen-, Flugtaxi- sowie Drohnendetektions- und -abwehrmarkt. Schon heute sei Deutschland der größte Flugtaximarkt Europas.

“Die Zahlen sind ein wichtiges Signal und zeigen, dass wir in dieser Technologie führend sind”, sagte Michael Garvens, Vorsitzender des Lenkungsausschusses des Verbands Unbemannte Luftfahrt (VUL). “Damit diese Entwicklung anhält, ist es wichtig, dass zeitnah auch Voraussetzungen für den boden- und luftgebundenen Betrieb von Flugtaxis festgelegt werden.” Der weltweite Markt soll mit mehr als 40 Prozent und der europäische Markt mit mehr als 50 Prozent jährlich bis 2030 sogar noch schneller wachsen als Deutschland, so die Prognose des VUL, einer Initiative des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft und des Bundesverbandes der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie.

Die VUL-Studie untersucht bereits seit Jahren auch den Drohnenmarkt in Deutschland. Die Zahl der Drohnen ist demnach im vergangenen Jahr erneut zurückgegangen. Inzwischen gibt es in Deutschland nur noch gut 415.000 der Geräte, davon sind knapp 360.000 im privaten Besitz, knapp die Hälfte von diesen sind Spielzeugdrohnen mit einem Wert von 300 Euro und weniger.

Die Zahl der kommerziell genutzten Drohnen steigt hingegen weiter, inzwischen auf 56.400 Stück. Seit 2019 hat sich ihre Zahl damit fast verdreifacht. Sie werden unter anderem im Hoch-, Tief- und Straßenbau, in der Landwirtschaft, im Bergbau, zur Inspektion von Schienen und Immobilien, in der Logistik und von Feuerwehren und Polizei genutzt.

red

Insolvenzwelle in Deutschland: Zahl der Firmenpleiten steigt stark

Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist im Juni stark angestiegen. Insgesamt zählten die Forscher des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) 1.050 Pleiten von Personen- und Kapitalgesellschaften. Das sind 16 Prozent mehr als im Mai und 48 Prozent mehr als im Juni des vorigen Jahres.

Damit lag die Zahl der Insolvenzen elf Prozent über dem Durchschnittswert für den Monat Juni in den Jahren 2016 bis 2019. Zuletzt lag die Zahl im Juni 2016 höher. Die hohe Zahl der Insolvenzen im Juni setze zum einen den Trendanstieg der letzten zwölf Monate fort, sei aber teilweise auch durch die hohe Zahl an Werktagen im Juni zu erklären, sagte IWH-Forscher Steffen Müller. “Die Frühindikatoren des IWH lassen für die kommenden Monate wieder einen leichten Rückgang der Insolvenzzahlen erwarten.”

Schließungen großer Arbeitgeber führen zu hohen und dauerhaften Lohnverlusten bei den Beschäftigten. Die Analyse des IWH zeigt, dass in den größten zehn Prozent der Unternehmen, deren Insolvenz im Juni gemeldet wurde, ca. 15.400 Arbeitsplätze betroffen waren. Das ist der höchste Wert seit August 2020. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten in den größten zehn Prozent der Unternehmen liegt damit im Juni 40 Prozent über dem Durchschnittswert für den Monat Juni in den Jahren 2016 bis 2019. Im ersten Halbjahr 2023 waren mit 64.000 Beschäftigten ein Drittel mehr Menschen in großen Unternehmen von Insolvenz betroffen als im Mittel der Jahre 2016 bis 2019. “Das erste Halbjahr 2023 war vergleichsweise stark von Insolvenzen betroffen”, so Müller.

red