Massiver Umsatzeinbruch: Gastronomie großer Verlierer der Corona-Krise

Regionaler Lockdown, Alkoholverbot, Kontaktbeschränkungen, Sperrstunde: Die aktuellen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie treffen die Gastronomie besonders hart. Die Branche, zu der Restaurants und Cafés, Caterer und Bars gehören, musste seit den coronabedingten Schließungen im März massive Umsatzverluste hinnehmen: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte, lag der Umsatz im Zeitraum von März bis August 2020 real (preisbereinigt) um 40,5 % unter dem des Vorjahreszeitraums. 

Betrachtet man die einzelnen Monate, ging der Umsatz im April mit 68,3 % gegenüber Vorjahresmonat am stärksten zurück. Seitdem haben sich die Geschäfte kontinuierlich erholt: Im August 2020 fiel der Umsatzrückgang der Gastronomie im Vorjahresvergleich mit 22,3 % schon geringer aus, so die Behörde.

Innerhalb der Gastronomie besonders stark betroffen waren all jene Lokale, die ihr Geld mit dem Ausschank von Getränken verdienen: In dieser Sparte fiel der Umsatz von März bis August 2020 um 45,5 % geringer aus als im Vorjahreszeitraum. Dagegen konnten Restaurants, Gaststätten und Imbisslokale offenbar mit Lieferdiensten und Ab-Haus-Verkäufen einen Teil des Gästeschwunds kompensieren: Hier lagen die Umsätze von März bis August 2020 um 29,3 % unter denen des Vorjahreszeitraums (Caterer: -42,1 %).

Zahl der Beschäftigten ging im Getränkeausschank um ein Drittel zurück 

Die starken Umsatzrückgänge durch die Corona-Krise führten auch zu einem Rückgang der Beschäftigtenzahlen in der Gastronomie: Diese lagen im Zeitraum von März bis August 2020 um etwa ein Sechstel unter denen des Vorjahreszeitraums (-17,6 %). Während die Caterer und Verpflegungsdienste im selben Zeitraum mit -11,3 % weniger Personal abbauten, büßte der Getränkeausschank mehr als ein Drittel der Beschäftigten ein (-34,6 %). Dabei ist zu beachten, dass Kurzarbeitende weiterhin als Beschäftigte zählen.

Zahl der Insolvenzen geringer als 2019 

Die wirtschaftliche Not spiegelt sich bislang nicht in einem Anstieg der Insolvenzen von Gastronomie-Unternehmen wider. Von März bis Juli 2020 meldeten in dieser Branche 753 Unternehmen Insolvenz an – das waren 126 weniger als im Vorjahreszeitraum und 135 weniger als von März bis Juli 2018. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen zum 1. März 2020 ausgesetzt wurde, was über alle Wirtschaftszweige hinweg zu einem Rückgang der Insolvenzen führte. Im Juli 2020 beantragten bundesweit 146 Gastronomie-Unternehmen Insolvenz, das waren 16,1 % weniger als im Juli 2019. Dieser Rückgang entspricht der Gesamtentwicklung: Insgesamt wurden im Juli 2020 in Deutschland 16,7 % weniger Insolvenzen angemeldet als im Vorjahresmonat.

Gastronomiebranche wichtiger Arbeitgeber 

Die Gastronomiebranche erwirtschaftete 2018 einen Umsatz von 65,1 Milliarden Euro. Sie besteht mehrheitlich aus kleineren Unternehmen mit geringeren Beschäftigtenzahlen: Knapp drei Viertel der 186 000 Unternehmen hatten weniger als 10 Beschäftigte. Insgesamt waren zuletzt 1,8 Millionen Menschen in der Gastronomie beschäftigt. Damit ist die Branche durchaus mit größeren Industriesparten in Deutschland vergleichbar: Im Maschinenbau beispielsweise waren 2018 rund 1,1 Millionen Menschen tätig.

red

 

 

Finanz-Jongleure nur zum Schein in Steueroasen

 Steueroasen wie die Bahamas dienen oft als Tummelplatz für Finanz-Jongleure. Doch ob sie zur Abwicklung ihrer Geschäfte überhaupt vor Ort sind, scheint ungewiss. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin ist der Sache nachgegangen. Die Studie kommt mittlerweile zu dem Schluss, dass Offshore-Finanzdienstleistungen gar nicht auf den Schattenfinanzplätzen selbst, sondern außerhalb erbracht werden. Somit ist die Finanzindustrie dort nur scheinbar präsent.

Unternehmen, Investoren und Privatpersonen nutzen Schattenfinanzplätze wie die Bahamas, Aruba oder Barbados vor allem, um Steuern zu vermeiden. Die Finanzindustrie ermöglicht dieses Verhalten durch entsprechende Dienstleistungen und profitiert dabei ebenso vom niedrigen Maß an Regulierung an diesen Orten.

“Wenn Finanzdienstleistungen tatsächlich nur auf dem Papier offshore stattfinden, aber in Wirklichkeit in den globalen Finanzzentren London, New York, Tokio oder Frankfurt ausgeführt werden, laufen internationale Regulierungsbemühungen Gefahr, einen unnötigen Umweg zu nehmen”, sagt Studienautor Jakob Miethe. Daher profitiert die Finanzindustrie möglicherweise nicht nur von den Vorteilen in den Offshore-Zentren, sondern auch davon, dass die Regierungen reicher Länder darauf verzichten, auf Handlungen in ihren Hoheitsgebieten zu reagieren.

Auf die Schliche gekommen sind die Forscher den Finanzakteuren durch die Beobachtungen von Unwetter-Katastrophen auf den Offshore-Finanzplätzen. Ergebnis: Die lokale Geschäfts- und Finanztätigkeit wurde durch Stromausfälle stark eingeschränkt. Jedoch: Während in der Gruppe der nicht als Schattenfinanzplätze geltenden Inseln die Finanzaktivitäten nach schweren Unwettern deutlich zurückgehen, ist dies bei Offshore-Finanzplätzen nicht der Fall, wie in der Studie ausgewertete Daten der Internationalen Bank für Zahlungsausgleich (BIZ) belegen.

“Dies lässt sich dadurch erklären, dass diese Dienstleistungen in Wirklichkeit nicht auf den betroffenen Inseln erbracht werden und es sich um Scheinpräsenzen handelt”, erläutert der Studienautor. Problem: Wenn die Finanzindustrie nicht auf den Inseln agiert, unterläuft dies auch den bisher verfolgten Regulierungsansatz, potentielle Straftaten mithilfe lokaler Behörden aufzuklären.

Eine Alternative seien Regulierungsansätze, die direkt auf Finanzinstitutionen abzielen, so das DIW. So könnten auch Deutschland oder die EU ähnlich wie die USA nicht kooperationsbereiten Finanzdienstleistern mit einem Ausschluss von ihrem Kapitalmarkt drohen. Durch direkten Druck war es den USA gelungen, 84 Schweizer Banken zu einer Herausgabe vorher verdeckter Positionen amerikanischer Staatsangehöriger zu bewegen.

Lars Wallerang / glp

Strom wird in der Corona-Krise teurer

WIESBADEN – Privathaushalte in Deutschland haben im 1. Halbjahr 2020 im Durchschnitt 31,94 Cent je Kilowattstunde Strom gezahlt. Erdgas kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 5,99 Cent je Kilowattstunde. Demnach stiegen die Strompreise damit gegenüber dem 2. Halbjahr 2019 um 6,8 %, die Erdgaspreise um 2,7 %. Das gab das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag bekannt.

Haushaltspreise für Strom stark abhängig vom Jahresverbrauch 

Abhängig von ihrem Jahresverbrauch zahlten die privaten Haushalte sehr unterschiedliche Strompreise: Bei einem Jahresverbrauch von weniger als 1 000 Kilowattstunden kostete die Kilowattstunde Strom im 1. Halbjahr 2020 durchschnittlich 47,52 Cent, ab einem Verbrauch von 15 000 Kilowattstunden nur 25,79 Cent. Die Preise dürften in der Coronakrise auch deswegen stark gestiegen sein, da viele Menschen wegen der Pandemie mehr Zeit zu Hause verbringen oder im Homeoffice arbeiten.

Aufgrund einer Sonderregelung können die Energieversorgungsunternehmen den zum 1. Juli 2020 als Maßnahme des Konjunkturpakets der Bundesregierung gesenkten Mehrwertsteuersatz bereits auf die Preise für das 1. Halbjahr 2020 anwenden. Nach Angaben der Energieversorger werden etwa 13 % der privaten Haushalte rückwirkend von der befristeten Mehrwertsteuersenkung profitieren. Höhere Netzentgelte und höhere Kosten für Energie und Vertrieb sorgten dennoch für höhere Preise gegenüber dem 2. Halbjahr 2019. Bei einem Jahresverbrauch von weniger als 1 000 Kilowattstunden stieg der Strompreis um 4,0 %, ab einem Jahresverbrauch von 15 000 Kilowattstunden um 8,8 %, teilte die Behörde weiter mit.

Auch bei Haushaltspreisen für Erdgas große Unterschiede je nach Jahresverbrauch 

Auch die Erdgaspreise für Privathaushalte unterschieden sich je nach Jahresverbrauch deutlich: Ein Haushalt mit weniger als 20 Gigajoule Jahresverbrauch zahlte im Durchschnitt 8,29 Cent je Kilowattstunde, ab 200 Gigajoule waren es lediglich 5,37 Cent, gab das Destatis an.

Von der Mehrwertsteuersenkung werden bei Erdgas nach Angaben der Energieversorger etwa 8 % der privaten Haushalte bereits im 1. Halbjahr 2020 profitieren. Dennoch stiegen auch die Gaspreise an. Für einen Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule zahlten die Verbraucherinnen und Verbraucher 4,9 % mehr als im 2. Halbjahr 2019, bei einem Jahresverbrauch von über 200 Gigajoule lag die Teuerung bei 1,7 %. Für den Anstieg sorgten auch hier die Netzentgelte und die Kosten für Energie und Vertrieb.

red

Wintersportler kalt erwischt

Ski und Rodel gut – das war einmal. Die Corona-Krise macht vielen Winterurlaubern in dieser Saison einen dicken Strich durch die Rechnung: Drei von zehn Wintersportlern (31 Prozent) planen aufgrund der Corona-Pandemie in den kommenden Monaten keinen Wintersport-Urlaub.

13 Prozent wollen die Corona-Entwicklungen abwarten und sind derzeit noch unschlüssig. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Umfrage der internationalen Data & Analytics Group YouGov.

14 Prozent der deutschen Wintersportler planen ihren Urlaub angepasst an die aktuelle Corona-Situation, und 8,0 Prozent geben sogar an, ihren Urlaub wie gewohnt zu planen, ohne dass die Corona-Pandemie an ihren Plänen etwas ändern würde.

Etwas weniger als die Hälfte (45 Prozent) derjenigen Deutschen, die grundsätzlich Wintersport treiben, geben an, unter keinen Umständen den Wintersport-Urlaub anzutreten, wenn ihre Urlaubsregion bei Reiseantritt als Corona-Risikogebiet gilt. 25 Prozent sagen, ihren bereits gebuchten Wintersport-Urlaub durchführen zu wollen, auch wenn ihre Urlaubsregion bei Reiseantritt als Corona-Risikogebiet gilt, sofern eine risikofreie Wiedereinreise nach Deutschland gewährleistet werden kann.

23 Prozent würden den Urlaub durchführen, wenn ihre Unterbringung ein überzeugendes Hygiene-Konzept vorweisen könnte. Ein Fünftel (21 Prozent) der deutschen Wintersportler würde die Reise antreten, wenn es nach der Rückkehr die Möglichkeit eines kostenlosen Corona-Tests gäbe, und 16 Prozent sagen, dass eine problemlose Quarantäne nach der Rückkehr in den Alltag Voraussetzung für sie wäre, den Urlaub dennoch anzutreten.

Ralf Loweg / glp

Das sind die wertvollsten Marken der Welt

High-Tech, Social Media und Online-Händler sind die großen Gewinner der Corona-Krise. Das geht aus der aktuellen Aufstellung der Markenberatung Interbrand hervor.

Die wertvollsten Marken der Welt – das sind fast deckungsgleich die Konzerne mit dem höchsten Börsenwert und dem größten Umsatz. So konnte der iPhone-Hersteller Apple seinen Markenwert im Vorjahresvergleich um 38 Prozent auf umgerechnet rund 275 Milliarden Euro steigern. Hinter Apple kommt Online-Händler Amazon auf 200 Milliarden Euro Markenwert, ein Plus von 60 Prozent, das stark mit der gestiegenen Nachfrage nach Online-Shopping in der Virus-Pandemie korrespondiert.

Auch der Drittplatzierte des Rankings, der Software-Riese Microsoft, hatte dank des Booms von Home Office und Video-Konferenzen seit dem Frühjahr einen Schub auch beim Markenwert zu verzeichnen. Interbrand attestiert der Marke einen Wertzuwachs um 53 Prozent auf 140 Milliarden Euro.

Einzige deutsche Marke in den Top 10 ist Mercedes-Benz. Der Autobauer verlor gegenüber dem Vorjahr drei Prozent auf 42 Milliarden Euro.

Ralf Loweg / glp

Lufthansa fliegt tief ins Minus

Die Corona-Krise hat auch die Flugbranche fest im Griff. Die Lufthansa hat allein im dritten Quartal 2020 ein Minus von 1,3 Milliarden Euro gemacht. Ein kleiner Lichtblick: Analysten und Anleger hatten nach einem desaströsen zweiten Quartal offenbar auch einen noch herberen Verlust im dritten Quartal befürchtet.

Wegen der Ausweitung des Flugplans in den Sommermonaten Juli und August und “erheblicher” Kostensenkungen fielen die Verluste demnach aber geringer aus als im zweiten Quartal.

Im gleichen Zeitraum des Vorjahres hatte die Lufthansa noch einen Gewinn von fast 1,3 Milliarden Euro vor Steuern verzeichnet. Doch 2020 führten die weltweiten Reise-Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie zu einem massiven Einbruch der Fluggastzahlen. Dies führte nach Unternehmensangaben in den ersten neun Monaten 2020 insgesamt zu einem Vorsteuerverlust von rund 4,2 Milliarden Euro.

Ende September standen dem Konzern demnach noch Mittel in Höhe von 10,1 Milliarden Euro zur Verfügung; darin sind auch die noch nicht abgerufenen Gelder aus dem Hilfspaket der Bundesregierung enthalten.

Zugleich warnte die Lufthansa vor schwierigen Wintermonaten, in denen die Nachfrage wegen der Pandemie niedrig bleiben werde. So erwartet das Unternehmen auch im letzten Jahresquartal keine grundlegende Besserung. Die Airlines des Konzerns werden nur etwa 25 Prozent der Vorjahreskapaziät anbieten.

Ralf Loweg / glp

Die Vorteile von Solarstrom

Windräder produzieren in Deutschland deutlich mehr Strom als Solaranlagen. Doch das könnte sich ändern. Unter günstigen Bedingungen ist solar produzierter Strom heute so preiswert wie nie. So schrieb es kürzlich die Internationale Energieagentur (IEA) in ihrem jährlichen globalen Energiebericht.

Selbst unabhängig vom Preis bietet Photovoltaik gegenüber dem Windstrom einige Vorteile. Immer mehr Beispiele zeigen: Solarparks können mit Landwirtschaft kombiniert werden. Obst- und Beerenkulturen eignen sich dafür. In Frankreich wachsen schon Weinreben unter Solarpanels. “Agrarphotovoltaik” heißt dieser Trend. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme in Freiburg hat schon solche Versuche ausgewertet.

Das Ergebnis: Die Ernte fällt unter den Photovoltaikmodulen zwar eventuell etwas schlechter aus, dafür kann der Hof aber den relativ günstigen Strom nutzen. Außerdem spendet die Solaranlage Schatten, schützt also Pflanzen und Böden in Hitzeperioden vor Austrocknung – und Beeren vor Hagel.

Würden auf vier Prozent der deutschen Agrarflächen zusätzlich Photovoltaikanlagen stehen, ließe sich damit der gesamte deutsche Strombedarf decken, schätzt das Fraunhofer-Institut. Allein die Flächen des Obst- und Beerenanbaus würden demzufolge ausreichen.

Ralf Loweg / glp

So will Ryanair über den Winter kommen

Eigentlich ist Ryanair eine große Nummer in der Flugbranche. Doch die Corona-Krise bringt die Airline jetzt in kräftige Turbulenzen. Denn wegen eines massiven Buchungseinbruchs infolge der verschärften Reisebeschränkungen streicht Europas größter Billigflieger seinen Winterflugplan weiter zusammen.

Die Kapazität werde auf 40 Prozent des Vorjahres geschrumpft, teilte der Konzern mit. Zuletzt hatte Ryanair hier noch mit 60 Prozent geplant. Schon das Flugprogramm für Oktober 2020 war auf 40 Prozent zusammengestrichen worden. Nun rechnet die Airline für das Ende März auslaufende Geschäftsjahr 2020/21 mit lediglich 38 Millionen Passagieren. Sollte es im Winter weitere “Lockdowns” in der EU geben, könnte die Zahl noch geringer ausfallen, heißt es.

Im vergangenen Geschäftsjahr hatte Ryanair samt ihren Töchtern wie Laudamotion fast 149 Millionen Passagiere befördert. Der irische Konzern begründete die Kürzung damit, dass sich der Rückgang der Ticket-Buchungen für November und Dezember 2020 verschärft habe.

Derzeit bleiben in den Flugzeugen deutlich mehr Sitze leer. Ryanair erwartet für das Jahr 2020 eine Auslastung von etwa 70 Prozent. Im vergangenen Jahr hatte sie bei 95 Prozent gelegen.

Ralf Loweg / glp

Viele Windkrafträder vor dem Aus

In den kommenden Jahren laufen die auf 20 Jahre garantierten Zuschüsse für Windräder und Solaranlagen aus. Sollte sich der Betrieb für die Eigentümer nicht mehr lohnen, könnten diese abgeschaltet werden. Damit würden sie für die Energiewende verlorengehen – die Umsetzung der Klimaziele geriete in Gefahr.

Die Bundesregierung will den Anteil des Ökostroms am gesamten Verbrauch bis 2030 auf 65 Prozent steigern. Allein bei der Windenergie fallen jedoch Experten zufolge Ende des Jahres 2020 Anlagen mit einer Leistung von rund 4.500 Megawatt aus der Förderung. Und die Genehmigung neuer Standorte zieht sich vor allem wegen der Klagen von Anwohnern hin.

Die Regierung will beispielsweise das sogenannte Repowering erleichtern. Dabei werden alte Anlagen durch neue ersetzt, die dann von der derzeit geltenden Förderung profitieren. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, er wolle bis Weihnachten für den gesamten Bereich Lösungen erzielen, die noch in die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz einfließen könnten.

Ralf Loweg / glp

Beherbungsverbot in Baden-Württemberg gekippt

Das Verwaltungsgericht in Mannheim hat am Donnerstag entschieden: Das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Antragsteller kommt aus Nordrhein-Westfalen und hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht und gegen den Beschluss der Landesregierung geklagt. Angesichts der ernsten Lage appelliert Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Reisen auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung am Donnerstag.

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Das Gericht sah die Einschnitte in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Es können aber noch Rechtsmittel eingelegt werden. Zur vorläufigen Aufhebung des Beherbergungsverbots durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am heutigen Donnerstag sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Wir werden jetzt das Beherbergungsverbot aufheben, der Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot als unverhältnismäßig angesehen. Das Gericht hat den Maßstab der Verhältnismäßigkeit zur Person zu Grunde gelegt. Wir als Politik müssen aber verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet.“ Das seien unterschiedliche Sichtweisen. In einem Rechtsstaat habe jedoch die Judikative das letzte Wort und nicht die Exekutive.

Reisen auf das unbedingt Notwendige reduzieren

Kretschmann erklärte, dass angesichts der ernsten Lage Reisen auf das unbedingt Notwendige reduziert werden sollten: „Sicherlich gehören Hotels nicht zu den Treibern der Infektion. Aber das Virus verbreitet sich nun mal auch durch Reisen. So kam es ja aus China in die ganze Welt und zum Beispiel im März aus Ischgl zu uns nach Baden-Württemberg.“

Touristische Reisen, so Kretschmann, gehörten zum Angenehmen, nicht zum Notwendigen. „Deshalb hatten wir uns, wie viel andere Länder auch, zu einem Beherbergungsverbot entschieden – und wir hätten Geschäfts- und Dienstreisen als notwendige Reisen davon ausgenommen.“ Der Ministerpräsident appellierte an die Menschen, auf nicht erforderliche Reisen zu verzichten. „Jetzt kommt es wirklich darauf an, das Virus wieder einzudämmen und Möglichkeiten der Verbreitung zu unterbinden. Da sind wir alle gefordert. Denn steigen die Zahlen weiter, dann werden die Maßnahmen nur umso härter.“

red