Rentner müssen in Ostdeutschland deutlich mehr Steuern zahlen als im Westen. So entrichten Senioren im Osten, die 2005 in Ruhestand gegangen sind und in diesem Jahr eine Rente von 2.000 Euro brutto (rund 1.760 Euro netto) erhalten, aktuell 494 Euro Steuern pro Jahr, im Westen sind es dagegen nur 310 Euro. Auch mit einem späteren Renteneintritt verringert sich dieser Unterschied nicht sofort, sondern schmilzt erst allmählich ab, wie aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken hervorgeht, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Sonntagsausgaben) berichten.
So zeigen die neuen Zahlen aus dem Ministerium, dass Rentner in Ostdeutschland, die fünf Jahre später, also 2010 in den Ruhestand gegangen sind, auf einen Jahresbezug von 24.000 Euro (2.000 Euro pro Monat) aktuell 739 Euro Steuern zahlen müssen, während es im Westen nur 577 Euro sind. Beim Renteneintritt im Jahr 2015 zahlen die Ostrentner jährlich 940 Euro Steuern, die Ruheständler im Westen 859 Euro. Wie aus der Antwort des Finanzministeriums hervorgeht, sind die Renteneintrittsjahre für die Höhe des individuellen Rentenfreibetrags entscheidend.
Jeder Rentner bekommt beim Eintritt in den Ruhestand einen prozentualen Steuerfreibetrag, der sich dann lebenslang nicht mehr ändert. Da Rentner im Osten noch vor einigen Jahren deutlich geringere Renten als Ruheständler im Westen bezogen haben, war auch der seinerzeit festgelegte Steuerfreibetrag deutlich geringer. Die Linke fordert deshalb in einem ersten Schritt eine sofortige Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 10.908 auf 14.400 Euro jährlich.
“Wir brauchen eine Debatte über die Zukunft der Rentenbesteuerung”, sagte der Ostbeauftragte der Linksfraktion im Bundestag, Sören Pellmann, dem RND und fügte hinzu: “Es ist ein steuerpolitisches No-Go, dass Ostrentner bei gleich hohen Renten höhere Steuern zahlen müssen als Westrentner.” Über 30 Jahre Rentenungerechtigkeit würden jetzt auch noch zu Steuerungerechtigkeit führen, kritisierte Pellmann und forderte: “Wir brauchen Steuerfreiheit für den Normalrentner.”
red