Rentenungleichheit in Ost und West: Rentner im Osten zahlen mehr Steuern als im Westen

Rentner müssen in Ostdeutschland deutlich mehr Steuern zahlen als im Westen. So entrichten Senioren im Osten, die 2005 in Ruhestand gegangen sind und in diesem Jahr eine Rente von 2.000 Euro brutto (rund 1.760 Euro netto) erhalten, aktuell 494 Euro Steuern pro Jahr, im Westen sind es dagegen nur 310 Euro. Auch mit einem späteren Renteneintritt verringert sich dieser Unterschied nicht sofort, sondern schmilzt erst allmählich ab, wie aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken hervorgeht, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Sonntagsausgaben) berichten.

So zeigen die neuen Zahlen aus dem Ministerium, dass Rentner in Ostdeutschland, die fünf Jahre später, also 2010 in den Ruhestand gegangen sind, auf einen Jahresbezug von 24.000 Euro (2.000 Euro pro Monat) aktuell 739 Euro Steuern zahlen müssen, während es im Westen nur 577 Euro sind. Beim Renteneintritt im Jahr 2015 zahlen die Ostrentner jährlich 940 Euro Steuern, die Ruheständler im Westen 859 Euro. Wie aus der Antwort des Finanzministeriums hervorgeht, sind die Renteneintrittsjahre für die Höhe des individuellen Rentenfreibetrags entscheidend.

Jeder Rentner bekommt beim Eintritt in den Ruhestand einen prozentualen Steuerfreibetrag, der sich dann lebenslang nicht mehr ändert. Da Rentner im Osten noch vor einigen Jahren deutlich geringere Renten als Ruheständler im Westen bezogen haben, war auch der seinerzeit festgelegte Steuerfreibetrag deutlich geringer. Die Linke fordert deshalb in einem ersten Schritt eine sofortige Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 10.908 auf 14.400 Euro jährlich.

“Wir brauchen eine Debatte über die Zukunft der Rentenbesteuerung”, sagte der Ostbeauftragte der Linksfraktion im Bundestag, Sören Pellmann, dem RND und fügte hinzu: “Es ist ein steuerpolitisches No-Go, dass Ostrentner bei gleich hohen Renten höhere Steuern zahlen müssen als Westrentner.” Über 30 Jahre Rentenungerechtigkeit würden jetzt auch noch zu Steuerungerechtigkeit führen, kritisierte Pellmann und forderte: “Wir brauchen Steuerfreiheit für den Normalrentner.”

 

red

50-stündiger Mega-Warnstreik bei der Bahn abgewendet: EVG und DB akzeptieren Gerichtsvergleich

Der für Sonntag angekündigte 50-stündige Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) findet offenbar doch nicht statt. Die Deutsche Bahn sowie die Gewerkschaft akzeptierten am Samstagnachmittag einen Vergleichsvorschlag des Amtsgerichts Frankfurt, wie der HR berichtet. Demnach wird die EVG auf den geplanten Ausstand verzichten.

Ob es trotzdem zu Einschränkungen des Bahnverkehrs kommen wird, war zunächst noch unklar. Die Bahn hatte am Samstagmorgen einen Eilantrag beim Gericht eingereicht, um den Streik, der von Sonntag, 22 Uhr, bis Ende Dienstag laufen sollte, noch zu verhindern. Dieser sei “unverhältnismäßig” und schädige Kunden sowie unbeteiligte Dritte, hatte der Konzern argumentiert.

Die Gewerkschaft hatte der DB vorgeworfen, auf zentrale Forderungen nicht einzugehen. Sie fordert für rund 230.000 Beschäftigte mindestens 650 Euro mehr Lohn im Monat beziehungsweise zwölf Prozent mehr bei den oberen Einkommen bei einer Laufzeit von einem Jahr.

red

Neue Chefin für Twitter: Linda Yaccarino übernimmt das Ruder

San Francisco – Linda Yaccarino wird neue Twitter-Chefin. Das teilte der Eigentümer und Tech-Milliardär Elon Musk am Freitag mit. Sie werde sich hauptsächlich auf das Tagesgeschäft konzentrieren, während er selbst an Produktentwicklung und neuer Technologie arbeiten wolle, schrieb Musk auf Twitter.

Er freue sich darauf, Twitter mit Linda in eine “Everything App” zu wandeln. Die 59-jährige Yaccarino war zuvor unter anderem bei NBCUniversal Werbeleiterin. Bereits am Donnerstag hatte Musk mitgeteilt, dass die neue CEO in etwa sechs Wochen anfangen werde.

Ganz offensichtlich will er aber trotzdem die Zügel weiter fest in der Hand halten: Seine Rolle werde “Executive Chair” sein, so bezeichnet man im anglo-amerikanischen Raum eine vom eigentlichen Unternehmenschef, dem CEO, unabhängige Funktion, die gewisse Überschneidungen mit der Funktion eines Aufsichtsratsvorsitzenden hat, aber auch die Geschäfte führt und über allem steht. Während ein CEO üblicherweise das “daily business” führt, ist ein “Executive Chair” für die großen strategischen Entscheidungen zuständig – was wohl ganz nach dem Geschmack von Musk sein dürfte. Seit er Twitter im letzten Jahr komplett übernommen hat, geht des dort drunter und drüber: Ein Großteil der Mitarbeiter wurde gefeuert, aber auch viele Werbekunden sprangen ab.

red

Wird das neue Gebäudeenergiegesetz verschoben?

In der Ampelkoalition zeichnet sich ab, dass das umstrittene neue Heizungsgesetz später in Kraft treten soll. Diskutiert werden unterschiedliche Vorschläge, schreibt der “Spiegel”. In der SPD-Fraktion kann man sich vorstellen, das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den 1. April oder 1. Juli 2024 zu verschieben.

Eigentümer könnten so bis zu sechs Monate länger eine fossile Heizung einbauen. Der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) hat einen anderen Vorschlag: Demnach soll mit dem Heizungstausch nur in Regionen begonnen werden müssen, wo es bereits einen kommunalen Wärmeplan gibt. Eine Verschiebung auf 2027 wird in der SPD kritisch gesehen.

Das gilt auch für das Bundeswirtschaftsministerium. Dort will man verhindern, dass das GEG in den Bundestagswahlkampf im Jahr 2025 hineingezogen wird. Unter den Beamten von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) könnte man sich allerdings vorstellen, den Einbau klimafreundlicher Heizungen für Neubauten wie geplant ab Anfang kommenden Jahres vorzuschreiben.

Bei Bestandsgebäuden könnte erst ein Jahr später damit begonnen werden. Derzeit verhandelt die Ampelkoalition den Gesetzentwurf, sie will ihn bis zur Sommerpause im Bundestag beschließen. Die FDP-Abgeordneten wurden von einem Parteitag dazu verdonnert, ein Verbot bestimmter Heizungstypen generell nicht mitzutragen – ein Drittel der Abgeordneten hatte den Antrag selbst mit eingebracht.

red

Schutz vor Überwachung: Bundesregierung plant Gesetz zum Schutz von Mitarbeiterdaten

Für die Überwachung, die Kontrolle oder die Auswahl von Beschäftigten durch Künstliche Intelligenz soll es in Deutschland künftig deutlich strengere Regeln geben. Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) wollen in einem neuen “Beschäftigtendatenschutzgesetz” eine lückenlose Überwachung von Mitarbeitern verhindern, wie die “Süddeutsche Zeitung” (Freitagausgabe) berichtet. “KI wird eine immer größere Rolle spielen. Das birgt immense Chancen, aber auch die Gefahren, dass Prozesse nicht mehr transparent sind, dass Menschen diskriminiert oder Persönlichkeitsrechte durch unzulässige Überwachung verletzt werden”, sagte Faeser der SZ. Auch Arbeitsminister Heil sieht dringenden Handlungsbedarf. Ihm gehe es darum, dass “gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Arbeitsschutz auch in der digitalen Arbeitswelt gelten”, sagte er. Noch im Sommer wollten Faeser und Heil einen ersten Entwurf für das Gesetz vorlegen, heißt es laut SZ in Regierungskreisen.

Ein internes Papier der Ministerien, über das die “Süddeutsche Zeitung” berichtet, skizziert, wie sensible Daten etwa zu Gesundheitszustand, Aufenthaltsort der Beschäftigten, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder Herkunft geschützt werden sollen. Nur in Ausnahmefällen, etwa zur Gefahrenabwehr für Mitarbeiter, sollen künftig Videoaufnahmen erlaubt sein. “Das wollen wir vor allem für Gefahrensituationen klar regeln, zum Beispiel bei Feuerwehrleuten im Einsatz”, sagte Faeser.

Generell aber gelte: “Es muss geschützte Rückzugsräume geben, in denen man unbeobachtet sein kann.” Arbeitgeber sollten “keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile ihrer Mitarbeiter erstellen dürfen”, heißt es in dem Papier der Ministerien weiter. Möglich bleiben sollen “notwendige und sinnvolle Praktiken” wie das Erfassen von Lenk- und Ruhezeiten.

Den Einsatz von KI in Bewerbungsverfahren will die Regierung hingegen einschränken. Entsprechende Programme müssten wissenschaftliche Standards einhalten und dürften nur Eigenschaften prüfen, die für eine Stelle bedeutend seien. Laut Papier der Ministerien soll “klar und verlässlich festgeschrieben werden, welche Fragen im Bewerbungsgespräch unzulässig sind”.

Medizinische Untersuchungen sollten nur zulässig sein, wenn sie für die Ausübung einer Tätigkeit notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben seien, etwa bei Piloten. Auch Fachleute halten gesetzliche Regeln für dringend nötig. “Sowohl die Chancen als auch die Risiken der künstlichen Intelligenz lassen sich steuern”, sagte KI-Expertin Johanna Wenckebach, wissenschaftliche Direktorin des gewerkschaftsnahen Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht (HSI).

Der Datenschutz der Beschäftigten sei schon bisher in vielen Fällen unzureichend gewesen. “Durch die Möglichkeit, mit KI riesige Datenmengen auszuwerten, wachsen die Missbrauchsmöglichkeiten – und damit auch die Notwendigkeit, diese Daten zu schützen”, sagte Wenckebach.

red

Deutsche Bahn sagt Mindestlohn-Forderung zu

Die Deutsche Bahn will die Mindestlohn-Forderung der Eisenbahnergewerkschaft EVG erfüllen. Das teilte der Staatskonzern in der Nacht zu Freitag mit, nachdem am Abend die Gespräche mit der Gewerkschaft fortgesetzt wurden. Die Bahn habe der EVG dabei zugesagt, der von ihr Anfang Februar erhobenen Forderung nach Abbildung des gesetzlichen Mindestlohns zuzüglich Entgelterhöhung nachzukommen.

Das bedeute, dass vom ersten Tag des Tarifabschlusses an alle Entgelttabellen 12 Euro ausweisen würden. Auch sei klargestellt worden, dass es keine Begrenzung von 13 Euro gebe, da sich bereits das vorliegende Angebot auf 13,20 Euro belaufe. “Wir haben die Forderung zum Mindestlohn erfüllt, jetzt steht die EVG im Wort”, ließ sich DB-Personalvorstand Martin Seiler in der Nacht zitieren.

Die EVG müsse nun ihre Zusage einhalten und den 50-stündigen Warnstreik absagen. Unterdessen machte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch den Bahn-Vorstand und die Bundesregierung verantwortlich für den eskalierenden Tarifkonflikt bei dem Staatskonzern. “Astronomische Boni für das Management und Streik für die Kunden, weil der Bahnvorstand sich in einer Abwehrschlacht gegen die berechtigten Forderungen ihrer Mitarbeiter stellt. Das ist inakzeptabel”, sagte Bartsch dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). Die Verantwortung für die angekündigten Streiktage trügen der Bahnvorstand und die Bundesregierung. “Bundeskanzler Scholz sollte Verkehrsminister Wissing anweisen, den Spuk bei der Deutschen Bahn zu beenden”, forderte Bartsch.

“Die Beschäftigten brauchen deutliche Lohnzuwächse und die Kunden eine Bahn, die verlässlich fährt.” Boni dürften nur dann fließen, wenn die Bahn sicher, sauber und pünktlich fahre und alle Beschäftigten auskömmlich verdienten.

red

Bahnstreik ab Sonntag: EVG kündigt 50-Stunden-Arbeitsniederlegung an

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) will die Deutsche Bahn ab Sonntagabend 50 Stunden am Stück bestreiken. Die Arbeitsniederlegungen sollen am Sonntag um 22 Uhr beginnen, teilte die EVG am Donnerstag in Köln mit. Im Anschluss soll der Streik den gesamten Montag und Dienstag laufen.

Betroffen sein werden laut Gewerkschaft der Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn und weiterer Bahnunternehmen. “Wir sehen, dass sich die Verhandlungen mit den meisten Unternehmen sehr zäh gestalten”, kommentierte EVG-Tarifvorstand Cosima Ingenschay die Entscheidung. Bisher habe man keine “verhandlungsfähigen Angebote” vorliegen.

Natürlich sei das “sehr ärgerlich” für die Fahrgäste, aber die Arbeitsniederlegungen seien “notwendig”, um den Konzern mit wirtschaftlichen Schäden unter Druck zu setzen, fügte sie hinzu. Im Tarifstreit fordert die EVG für rund 230.000 Beschäftigte mindestens 650 Euro mehr Lohn im Monat beziehungsweise zwölf Prozent mehr bei den oberen Einkommen bei einer Laufzeit von einem Jahr. Zuletzt hatte die Gewerkschaft den Bahnverkehr in Deutschland am 21. April für mehrere Stunden lahmgelegt.

In der dritten Verhandlungsrunde war im Anschluss keine Einigung zustande gekommen, das nächste Treffen ist für Ende Mai geplant.

red

Flüchtlingsgipfel: Bund und Länder einigen sich auf Neuordnung der Finanzierung

Bund und Länder haben sich beim sogenannten “Flüchtlingsgipfel” im Bundeskanzleramt darauf geeinigt, die Finanzierung der Flüchtlingskosten neu zu regeln. “Der Bund wird für das Jahr 2023 die Flüchtlingspauschale an die Länder um eine Milliarde Euro erhöhen, damit die Länder dabei unterstützt werden, ihre Kommunen zusätzlich zu entlasten und die Digitalisierung der Ausländerbehörden zu finanzieren”, heißt es in dem gemeinsamen Beschlusspapier. Man wolle “miteinander klären, wie die Finanzierung dieser Aufgabe in Zukunft geregelt werden kann”.

Die Frage solle bei der nächsten regulären Zusammenkunft von der Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler im November geklärt werden. “Aus Sicht der Länder bedarf es eines atmenden Systems, bei dem sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Zugangszahlen der Geflüchteten orientiert”, heißt es in dem Papier. “Aus Sicht des Bundes wurde ein atmendes System für die Unterstützung der Länder und Kommunen bereits etabliert.”

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erklärte im Anschluss an die Sitzung, die Bundesregierung wolle die irreguläre Migration vor allem durch “neue Arten von Migrationspartnerschaften” begrenzen. Zudem solle der “Schutz der EU-Außengrenzen” vorangebracht werden. Deutschland unterstütze diese Länder bei der Errichtung von Grenzschutzstrukturen.

Auch an der deutschen Grenze habe man beispielsweise die Möglichkeit des Grenzschutzes an der Grenze zu Österreich fortgesetzt. Scholz pochte zudem auf eine Reform des europäischen Asylsystems. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte, die Länder unterstützten “ausdrücklich” die Initiative der Bundesregierung hinsichtlich Asylverfahren an den EU-Außengrenzen.

Er begründete dies unter anderem mit einer geringen Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine “Asylwende” sei dies jedoch nicht, so Weil. Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, sieht bei der Finanzierungsfrage noch “keine ausreichende Antwort”.

Dennoch wolle er ausdrücklich anerkennen, dass sich der Bund “schon heute enorm engagiert”. Er bekräftigte die Forderung, der Bund solle die Unterkunftskosten vollständig unternehmen.

red

Immobilienpreise weiter auf Talfahrt

Die Preiskorrektur am deutschen Immobilienmarkt hält weiter an. Nach Angaben des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (VDP) sanken im ersten Quartal die Immobilienpreise bundesweit um 3,3 Prozent innerhalb eines Jahres, und um 2,3 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Das seien sowohl auf Jahres- als auch auf Quartalssicht die stärksten Rückgänge seit Beginn der Indexaufzeichnungen, wie der Verband am Mittwoch mitteilte.

Damit setzt sich zu Beginn dieses Jahres die Entwicklung fort, die bereits im zweiten Halbjahr 2022 begonnen hatte. Für den VDP-Immobilienpreisindex werden echte Transaktionsdaten von mehr als 700 Kreditinstituten ausgewertet. In der Kategorie “Wohnimmobilien” fielen die Preise im Vorjahresvergleich um 2,1 Prozent: Hier hätten sich die nach wie vor niedrige Bautätigkeit und die hohe Nachfrage nach Wohnraum stabilisierend ausgewirkt, so der Verband der Pfandbriefbanken.

Einen deutlich stärkeren Rückgang wiesen dagegen die Preise für Gewerbeimmobilien mit -8,3 Prozent auf; Dabei büßten Einzelhandelsimmobilienpreise mit -10,5 Prozent noch etwas mehr ein als die Preise für Büroimmobilien (-7,5 Prozent). Auch beim Vergleich zum letzten Quartal 2022 gab es durchweg negative Vorzeichen: Während die Wohnimmobilienpreise in diesem Zeitraum um 2,0 Prozent zurückgingen, nahmen die Gewerbeimmobilienpreise um 3,6 Prozent ab, wobei sich dieser Wert aus rückläufigen Preisentwicklungen sowohl bei Büro- (-5,0 Prozent) als auch bei Einzelhandelsimmobilien (-1,7 Prozent) speiste. Als Ursache machte VDP-Chef Jens Tolckmitt vor allem Inflation, Zinsanstieg und eine gewisse “Unsicherheit” aus.

Der Rückgang der Wohnimmobilienpreise trifft demnach gleichermaßen das selbst genutzte Wohneigentum und Mehrfamilienhäuser: Gegenüber dem Anfangsquartal 2022 vergünstigten sich selbstgenutzte Immobilien allerdings nur vergleichsweise leicht um 1,0 Prozent, während die Preise für Mietwohngebäude im gleichen Zeitraum um 3,1 Prozent zurückgingen. Im Quartalsvergleich wiederum büßten die Preise für selbst genutztes Wohneigentum 2,4 Prozent ein, die Preise für Mehrfamilienhäuser gaben um 2,2 Prozent nach. Investoren steigerten ihre Rendite unterdessen mit Mehrfamilienhäusern, gemessen am Liegenschaftszinssatzindex, auf Jahressicht um 10,9 und auf Quartalssicht um 3,5 Prozent.

Der Grund: Während die Kaufpreise sanken, legten die Neuvertragsmieten in beiden Zeiträumen zu. Gegenüber dem ersten Quartal 2022 belief sich das Plus auf 7,4 Prozent, gegenüber dem vierten Quartal 2022 auf 1,2 Prozent. Ähnlich wie im gesamtdeutschen Markt entwickelten sich zu Beginn dieses Jahres die Preise für Wohnimmobilien in den Top 7-Städten: Im Vergleich zum ersten Quartal 2022 gingen die Preise um 1,4 Prozent zurück, im Vergleich zum Schlussquartal 2022 um 1,3 Prozent.

Wie in den Vorquartalen ragte Berlin unter den Metropolen heraus: In der Hauptstadt verteuerten sich Wohnimmobilien gegenüber dem Anfangsquartal 2022 noch um 1,0 Prozent, seit dem Schlussquartal 2022 reduzierten sich hingegen auch in Berlin die Wohnimmobilienpreise, und zwar um 1,3 Prozent. Die anderen sechs Top 7-Städten wiesen sowohl im Jahres- als auch im Quartalsvergleich durchweg fallende Wohnimmobilienpreise auf. Mit Veränderungsraten von -6,4 Prozent bzw. -2,2 Prozent waren die Rückgänge in Frankfurt am Main am größten.

Die schon vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie eingetretene Entwicklung fallender Einzelhandelsimmobilienpreise setzte sich zu Beginn des Jahres 2023 fort: Verglichen mit dem Anfangsquartal 2022 belief sich der Rückgang auf 10,5 Prozent. Gegenüber dem unmittelbaren Vorquartal gaben die Preise für Einzelhandelsimmobilien allerdings lediglich um 1,7 Prozent nach. “Ob das der Beginn einer Bodenbildung ist, wird man sehen”, sagte VDP-Chef Tolckmitt.

In diese Richtung deuten aber auch erste Anzeichen bei den Neuvertragsmieten: Verringerten sich diese gegenüber dem Vorjahresquartal noch um 5,0 Prozent, erhöhten sie sich im Vergleich zum Vorquartal leicht um 0,3 Prozent. Der Liegenschaftszinssatzindex als Maß für die Rendite von Einzelhandelsimmobilien stieg um 6,2 Prozent (im Jahresvergleich) und um 2,0 Prozent (im Quartalsvergleich). Noch deutlicher steigende Renditen wiesen Büroimmobilien auf: Deren Liegenschaftszinssatzindex erhöhte sich gegenüber dem Anfangsquartal 2022 um 12,8 Prozent und gegenüber dem Schlussquartal 2022 um 4,3 Prozent.

Bei der Mietentwicklung unterschieden sich Büroimmobilien hingegen von Einzelhandelsimmobilien: Die Büromieten erhöhten sich im Jahresvergleich zwar noch um 4,4 Prozent. Im Quartalsvergleich gaben sie jedoch um 0,9 Prozent nach. Die Preise für Büroimmobilien verringerten sich um 7,5 Prozent (auf Jahressicht) und um 5,0 Prozent (auf Quartalssicht).

Der VDP sieht weiterhin keinen abrupten Preisverfall. Alle Objektklassen eine allerdings, dass es nach wie vor vergleichsweise wenige Transaktionen gebe. “Verkäufer und Käufer sind weiterhin auf der Suche nach einem neuen Preisgleichgewicht, diese Phase wird mutmaßlich noch einige Quartale anhalten”, sagte Tolckmitt.

Nach mehr als zehn Jahren dynamischen Preiswachstums sei diese Wende schon länger erwartet worden. Nun sei sie da. “Der Immobilienmarkt ist wie jeder andere Markt auch Zyklen unterworfen. Wir gehen auch für die nächsten Quartale noch von fallenden Preisen aus, mit unterschiedlicher Ausprägung in den einzelnen

red

Immobilienwirtschaft fordert gesetzliche Änderungen für schnelleren Wohnungsbau

Vor dem Flüchtlingsgipfel an diesem Mittwoch fordert die Immobilienwirtschaft, durch gesetzliche Veränderungen eine schnelle Schaffung von neuem Wohnraum zu ermöglichen. “Die Beschleunigungsmaßnahmen, die befristet für den Bau von Flüchtlingsunterkünften im Paragraf 246 BauGB geschaffen wurden, sollten unverzüglich auch für den Bau von neuem günstigen Wohnraum geöffnet werden”, sagte Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). “Diese Wohnungen brauchen wir schnell, und sie sollten allen Bevölkerungsgruppen zugänglich gemacht werden.”

Damit die Länder und Kommunen unkompliziert Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine bauen können, hatte der Bundestag vergangenes Jahr die Änderung des Paragrafen 246 im Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. “Es ist jetzt dringender denn je, mehr Unterbringungsmöglichkeiten auf dem regulären Wohnungsmarkt zu schaffen, die allen offenstehen. Nur so können auf Dauer Konflikte zwischen heimischen Wohnungssuchenden und Kriegsflüchtlingen vermieden werden”, sagte Wittke.

red