Was Qualitätssiegel bedeuten

Es gibt sie auf Solarmodulen, Fernsehern und Küchengeräten ebenso wie auf Spielzeugen, Grillgeräten oder Scheibenreinigern: Unterschiedliche Prüfzeichen sind für viele Verbraucher eine wichtige Orientierung beim Kauf eines Produktes. Doch was bedeuten sie eigentlich genau? Und: Kann sich der Verbraucher bei entsprechender Kennzeichnung darauf verlassen, ein sicheres Produkt zu kaufen?

Eines der bekanntesten Labels in der Europäischen Union ist die CE-Kennzeichnung, die aus dem französischen Begriff Conformité Européenne (Europäische Konformität) hervorgegangen ist. Viele Produkte, die in der EU verkauft werden, müssen dieses Zeichen tragen. “Der Hersteller dokumentiert damit, dass sein Produkt die Anforderungen einschlägiger Richtlinien erfüllt”, so die Dekra. Es handle sich aber nicht um ein Prüfzeichen, das besondere Sicherheit oder Qualität anzeigt.

Deutlich mehr Sicherheit gibt dem Kunden das GS-Zeichen für “Geprüfte Sicherheit”. Es signalisiert, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Personen darstellt. Das GS-Zeichen wird von einer abhängigen Zertifizierungsstelle wie etwa der Dekra vergeben. “Ein Spielzeug mit GS-Label muss die Mindestanforderungen der Spielzeugrichtlinie und unter Umständen weitere Anforderungen erfüllen”, erklärt Daniel Marx, Teamleiter Spielzeug bei Dekra Testing & Certification.

Neben den gesetzlich geregelten Zeichen gibt es auch eigene Labels der Prüforganisationen. Diese können – neben der Sicherheit – zum Beispiel auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften eines Produktes umfassen. Über die Prüfanforderungen, die ein gelabeltes Produkt erfüllen muss, kann sich der Verbraucher in einem öffentlichen einsehbaren Verzeichnis informieren. “So sollen Täuschungen vermieden werden und die Verbraucher können besser abschätzen, welche Eigenschaften er von dem Produkt erwarten kann”, so Marx.

Rudolf Huber / glp

Rekord: Privatvermögen steigt auf 431 Billionen Dollar – Deutsche besitzen 20 Billionen Dollar

Das Vermögen der privaten Haushalte weltweit hat einer Studie zufolge im Krisenjahr 2020 in der Summe einen neuen Rekordwert erreicht. Das Gesamtvermögen belief sich auf insgesamt  431 Billionen US-Dollar.

Das Finanzvermögen stieg im Vergleich zu 2019 um rund 8 Prozent auf den Rekordwert von 250 Billionen US-Dollar. Das sind umgerechnet rund 205 Billionen Euro. Die Unternehmensberatung “Boston Consulting Group” (BCG) hat die Ergebnisse dieser Studie am Donnerstag vorgestellt. Maßgeblichen Anteil an der Vermehrung trugen steigende Börsenkurse und wachsende Ersparnisse bei. Aber auch Sachwerte wie Immobilien und Gold flossen in die Berechnungen mit ein. Das Gesamtvermögen minus Schulden belief sich auf insgesamt 431 Billionen US-Dollar.

Reiche werden reicher

Großer Unterschied herrschte jedoch bei der Verteilung. Insbesondere die Anzahl von sogenannten Schwerreichen stieg laut der Studie deutlich an. In Deutschland wuchs das Finanzvermögen der privaten Haushalte um rund 6 Prozent auf rund 9 Billionen US-Dollar. Das Sachvermögen erhöhte sich um 5 Prozent auf 13 Billionen US-Dollar. Nach Abzug der Schulden besaßen die privaten Haushalte in Deutschland insgesamt fast 20 Billionen US-Dollar.

red

Weniger Urlaub wegen Kurzarbeit

Viele Arbeitnehmer mussten wegen der Corona-Pandemie in Kurzarbeit. Viele auch in Kurzarbeit Null. Das Problem dabei: Während dieser Zeit erwirbt man keine Urlaubsansprüche. Der Jahresurlaub wird für den Zeitraum der Kurzarbeit null anteilig gekürzt.

Gegen diese Bestimmung hatte eine Verkaufshilfe in der Systemgastronomie geklagt. Sie ist in einer Drei-Tage-Woche in Teilzeit tätig. Pro Jahr stehen ihr 28 Werktage oder umgerechnet 14 Arbeitstage Urlaub zu.

Wegen der Corona-Pandemie arbeitete die Frau von April bis Dezember 2020 wiederholt in Kurzarbeit Null. Im August und September 2020 gewährte ihr der Arbeitgeber insgesamt 11,5 Arbeitstage Urlaub. Die Klägerin meinte, die Kurzarbeit habe keinen Einfluss auf ihre Urlaubsansprüche. Konjunkturbedingte Kurzarbeit erfolge schließlich im Interesse des Arbeitgebers.

Nach Ansicht der Klägerin würde ihr für das Jahr 2020 der ungekürzte Urlaub von 14 Arbeitstagen zustehen. Der Arbeitgeber entgegnete laut der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dies sei mangels Arbeitspflicht während der Kurzarbeit Null nicht der Fall.

Die Klage der Frau blieb in zwei Instanzen erfolglos. Während der Kurzarbeit Null erwerbe man keine Urlaubsansprüche, urteilten die Richter. Unter anderem, weil Kurzarbeiter wie vorübergehend teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt werden, deren Erholungsurlaub ebenfalls anteilig gekürzt wird.

Dies entspricht auch dem EU-Recht. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entsteht während Kurzarbeit Null der europäische Mindesturlaubsanspruch nicht, so die DAV-Arbeitsrechtsanwälte (AZ: 6 Sa 824/20).

Rudolf Huber / glp

Wenn der Bausparer gekündigt wird

Immer der Ärger mit dem Bausparvertrag – oder vielmehr mit dem Vertragspartner. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) bekommt das aktuell deutlich zu spüren. Bei den Beschwerden von Verbrauchern geht es oft um Vertragskündigungen und nicht ausgezahlte Bonuszinsen. In einem Fall verlangte eine Bausparkasse von einem Kunden gar eine Nachzahlung von knapp 30.000 Euro an Regelsparbetrag. Was können Betroffene tun? Die Experten geben Tipps.

In der Vergangenheit hatten viele Bausparkassen ihre Tarife als attraktive Sparanlage verkauft. Und tatsächlich bieten einige alte Verträge eine aus heutiger Sicht hohe Guthabenverzinsung, die sich oft aus einer Grundverzinsung und einer Bonuszahlung zusammensetzt. “Aktuell kündigen viele Bausparkassen diese Bausparkonten und trennen sich so von den für sie unrentablen Verträgen”, berichtet Anett Fajerski, Finanzexpertin bei der VZB. Dabei verweigern sie nicht selten auch die Auszahlung der Bonuszinsen mit Verweis auf die Bausparbedingungen.

Ob dieses Geschäftsgebaren der Bausparkassen rechtens ist, entscheidet immer der Einzelfall. “Wir raten Bausparern, sich ihre Verträge und insbesondere die Allgemeinen Bausparbedingungen zur Zinszahlung jetzt genau anzusehen”, so Fajerski. “In der Regel ist ein aktiver Verzicht auf das Bauspardarlehen Voraussetzung, um am Ende die Bonuszinsen zu erhalten. Auch muss man kontrollieren, ob die Bausparkasse den Vertrag wegen rückständiger Regelsparraten kündigen darf.”

Das Perfide daran: Die Regelbesparung wurde bei Vertragsabschluss oft nur als Empfehlung ausgesprochen, daher zahlen viele Menschen in ihre Bausparverträge nicht mehr oder nur gering ein. In solchen Fällen könnte das Kündigungsrecht der Bausparkasse verwirkt sein. Das können Betroffene von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

“Wenn bereits eine Kündigung des Anbieters eingegangen ist, sollten Betroffene sofort tätig werden, bevor das Guthaben ausgezahlt wird. Heißt: Aktiv auf das Darlehen verzichten und die Bonuszinsen verlangen sowie die Wirksamkeit der Kündigung rechtlich prüfen lassen”, so Fajerski. Wer wegen einer Vertragskündigung oder bei der Prüfung der oft komplizierten Bedingungen Unterstützung braucht, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Rudolf Huber / glp

Zuschüsse für Solarwärme-Anlagen

Mit der zunehmenden Zahl von Sonnenstunden startet wieder die Hochzeit der Solarthermie. Diese bewährte und umweltfreundliche Technologie nutzt die Sonnenwärme zur Unterstützung der Heizung. Auch Trinkwasser kann damit erhitzt werden.

“Durch die Anfang 2021 in Kraft getretene CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe und die umfassenden Förderungen zum Heizungstausch werden Solarthermieanlagen zunehmend attraktiver”, heißt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Diese Anlagen versorgen neben Badezimmer und Küche idealerweise auch die Spül- und Waschmaschinen mit Warmwasser. So können bis zu 60 Prozent des Warmwasserbedarfs gedeckt werden.

Das Besondere daran: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Förderbank KfW vergeben bundesweit Fördermittel für den Einbau und die Erweiterung einer Solarthermie-Anlage in Bestandsgebäuden. Gefördert werden Planung, Erweiterung, Optimierung oder eine komplette Neuinstallation.

Ein Rechenexempel: Für ein Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche entstehen bei der Montage von zwölf Quadratmetern Flachkollektoren Investitionskosten in Höhe von insgesamt etwa 11.000 Euro. Dank des 30-prozentigen Zuschusses vom BAFA sparen Eigenheimbesitzer rund 3.300 Euro.

Und schon für die Planung einer Solarthermie-Anlage können Zuschüsse abgerufen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert eine Energieberatung durch die Verbraucherzentrale. Im Rahmen der Beratung “Eignungs-Check Solar” wird bei Interessenten vor Ort geklärt, ob das Haus für Solarthermie geeignet ist und welche Fördermittel in Frage kommen.

Bestehende thermische Anlagen können mit einem “Solarwärme-Check” überprüft werden. Die Beratungen kosten jeweils 30 Euro. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.


Rudolf Huber / glp

Wenn der Lieferant Pleite geht – was bei Insolvenzen zu beachten ist

Noch herrscht die Ruhe vor dem Sturm. Aber mittelfristig wird die Zahl der Firmeninsolvenzen durch die Corona-Pandemie wohl nach oben gehen. Viele Unternehmen konnten sich knapp über Wasser halten, weil sie ihre Ware online, per Click & Collect oder To Go verkauft haben. Doch was geschieht mit bestellter Ware, wenn das Unternehmen zwischenzeitlich pleitegeht?

Meldet sich ein Unternehmen zahlungsunfähig – und dazu ist es innerhalb einer festgelegten Frist sogar verpflichtet -, wird durch das Gericht ein Insolvenzverwalter bestimmt, der sich um die Abwicklung des Pleite-Unternehmens kümmert, so die ARAG Experten. Dazu gehört unter anderem, alle Gläubiger zu kontaktieren, damit diese ihre Forderungen bei ihm in einer Insolvenztabelle anmelden können. Also auch Kunden, die ihre Ware oder Leistungen schon bezahlt, aber noch nicht erhalten haben.

Sowohl geleistete Zahlungen, als auch nicht gelieferte Waren gehören in eine so genannte Forderungsanmeldung, die schriftlich beim Insolvenzverwalter eingereicht werden muss. Vorlagen dafür können etwa beim Justizportal Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden. Dort muss eingetragen werden, welche Forderungen man warum und in welcher Höhe hat.

Wer bereits bezahlt hat, sollte auch Überweisungs-Kopien der Bank, Rechnungen oder ähnliche Belege hinzufügen. Ob die Forderungsanmeldung auch digital an den Insolvenzverwalter übermittelt werden kann, muss individuell geklärt werden. Ansonsten gilt der postalische Weg. Je nachdem, um welche Summen es geht, sollte die Anmeldung von einem Anwalt geprüft werden.

Traurig, aber Realität: Wenn es überhaupt Geld zurückgibt, beträgt die Erstattung meist nur ein Bruchteil dessen, was man bereits gezahlt hat. Die Insolvenzquote bestimmt dabei die Höhe der Erstattung. Sie berechnet sich aus dem Wert aller offenen Forderungen im Verhältnis zum Vermögen, was am Ende des Insolvenzverfahrens noch übrig ist.

Das 14-tägige Widerrufsrecht bleibt auch bei einer zwischenzeitlichen Unternehmenspleite unangetastet. Wer also seine Ware zurückgeben möchte, kann das zwar tun, muss aber damit rechnen, aufgrund der Insolvenz nur einen Teil des Kaufpreises erstattet zu bekommen. Meist ist es lohnender, die Ware einfach privat weiterzuverkaufen.

Ist die Ware defekt, bleibt zwar der zweijährige Gewährleistungsanspruch trotz Insolvenz bestehen. Doch dass die Pleite-Firma sich um Reparatur oder Umtausch kümmern wird, ist eher unwahrscheinlich. Hier könnte der direkte Kontakt zum Hersteller zielführender sein, falls es eine Herstellergarantie gibt, so die Experten.

Rudolf Huber  glp

Überschuldung: Alleinerziehende besonders betroffen

Im Jahr 2020 haben nahezu genauso viele Frauen wie Männer die Dienste einer Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle in Anspruch genommen. Insgesamt ließen sich 588 000 Personen beraten, davon waren 273 000 Frauen (46,4 %) und 315 000 Männer (53,6 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung 2021 weiter mitteilt, ergaben sich je nach Haushalts- beziehungsweise Familiensituation deutliche Unterschiede. So waren 13,8 % der beratenen Personen alleinerziehende Frauen, ihr Anteil in der Gesamtbevölkerung betrug aber nur 5,2 %. Alleinlebende Männer waren ebenfalls überproportional häufig von Überschuldung betroffen: Während auf sie 29,9 % der von Schuldnerberatungsstellen betreuten Personen entfielen, betrug ihr Anteil in der Gesamtbevölkerung lediglich 19,5 %.

Fast jede dritte alleinerziehende und überschuldete Frau (29,0 %) sowie jeder fünfte alleinlebende und überschuldete Mann (20,0 %) war geschieden. Paare ohne Kinder waren hingegen vergleichsweise selten überschuldet. Kinderlose Paare stellten 13,7 % der überschuldeten Personen, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lag etwa doppelt so hoch (28,2 %).

25- bis 44-Jährige sind am häufigsten überschuldet

Betrachtet man die beratenen Überschuldeten nach dem Alter, so waren 25- bis 44-Jährige besonders häufig betroffen. Während sie nur 30,2 % der Gesamtbevölkerung ausmachten, kam mehr als die Hälfte der Klientinnen und Klienten von Beratungsstellen aus dieser Altersgruppe (51,6 %). Personen ab 65 Jahren nahmen die Dienste von Schuldnerberatungsstellen hingegen kaum in Anspruch: Obwohl sie ein gutes Viertel der Gesamtbevölkerung stellten (25,1 %), waren nur 7,5 % der beratenen Personen in diesem Alter. Über die Gründe hierfür liegen seitens der Überschuldungsstatistik keine Angaben vor. Möglicherweise ist die eigene Zahlungsunfähigkeit gerade in dieser Altersgruppe ein Tabuthema. Auch könnten ältere Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, eine Beratungsstelle aufzusuchen.

Die durchschnittliche Schuldenlast steigt mit dem Alter

Durchschnittlich betrugen die Verbindlichkeiten von beratenen überschuldeten Personen 29 230 Euro, wobei Männer mit 33 050 Euro über dem Durchschnitt und Frauen mit 24 830 Euro darunterlagen. Nach dem Alter betrachtet trugen die über 65-Jährigen mit 49 930 Euro die höchste durchschnittliche Schuldenlast. Die größte Altersgruppe in Schuldnerberatung, die 25 bis 44-Jährigen, waren mit 22 270 Euro unterdurchschnittlich überschuldet.

red

Auf deutschen Dächern scheint die Sonne

s tut sich was auf Deutschlands Dächern. Und das Zauberwort heißt “Solar”. Denn saubere Energie ist gefragt. Und so könnte es für Neubauten bald strengere Vorgaben geben.

Nach Plänen der Bundesregierung müssen ab 2022 auf jedem Dach Solarzellen installiert werden. Ab 2025 sollen die Regeln noch weiter verschärft werden. Das geht aus dem Entwurf eines “Klimaschutz-Sofortprogramms 2022” hervor, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Außerdem sind verschärfte Dämmungsregelungen vorgesehen. Alle Neubauten müssen ab 2023 den bisher höchsten Energie-Standard EH-55 erfüllen. Ab 2025 ist mit einer weiteren Verschärfung der Vorgaben zu rechnen. Dann würde der sogenannte Standard EH-40 gelten.

Neubauten dürfen dann nur noch maximal 40 Prozent der Energie eines Standardgebäudes verbrauchen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Bund ab 2023 keine fossilen Heizungen mehr fördern darf.

Das “Klimaschutz-Sofortprogramm 2022” umfasst insgesamt rund 7,8 Milliarden Euro. Die größten Posten sind eine Aufstockung der Mittel für die Gebäudesanierung von 2,5 Milliarden Euro. 1,8 Milliarden Euro sind für die E-Auto-Kaufprämien vorgesehen, wo mit einer stärkeren Nachfrage gerechnet wird.

Ralf Loweg / glp

Kurzstreckenflüge dominieren

Kurzstreckenflüge gelten gemeinhin als Klima-Killer. Deshalb gibt es aktuell Bestrebungen, sie einzuschränken oder gar ganz zu verbieten, um die Menschen so zum Umsteigen auf Bus und Bahn zu bewegen.

Doch was sind überhaupt Kurzstreckenflüge? Laut Definition handelt es sich hierbei um Flüge mit einer Distanz bis 1.000 Kilometer. Und diese hatten im Jahr 2020 einen Anteil von 53 Prozent an allen Passagierflügen, die auf den deutschen Hauptverkehrsflughäfen starteten oder landeten.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war der Anteil damit trotz Corona-bedingt zurückgegangener Passagierzahlen ähnlich hoch wie vor der Pandemie: Im Jahr 2019 waren ebenfalls gut die Hälfte (54 Prozent) aller Passagierflüge Kurzstreckenflüge.

Bei der Betrachtung der Zahlen muss aber der Rückgang der Flugreisen im Corona-Jahr 2020 berücksichtigt werden: Mit 596.000 Passagierflügen gab es in Deutschland rund 66 Prozent weniger als vor Ausbruch der Pandemie (2019: 1,74 Millionen Flüge).

Während die Zahl der Passagierflüge insgesamt in den Jahren vor Ausbruch der Pandemie anstieg – von 1,61 Millionen Flügen im Jahr 2010 auf 1,74 Millionen im Jahr 2019 -, ging die Zahl der Inlandsflüge im selben Zeitraum von 289.000 auf 241 000 zurück.

Und noch etwas: Fast die Hälfte (48 Prozent) aller Inlandsflüge entfiel 2020 auf Distanzen zwischen 400 und 500 Kilometern.

Und nun zum Umwelt-Aspekt: Die Passagierflüge in Deutschland im Jahr 2020 waren nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für einen CO2-Ausstoß von insgesamt 9,75 Millionen Tonnen verantwortlich.

Davon gingen 740.000 Tonnen auf das Konto von reinen Inlandsflügen – das entsprach einem Anteil von knapp acht Prozent. Der Corona-bedingte Einbruch des gesamten Passagierflugverkehrs in Deutschland wirkte sich stark auf dessen Emissionen aus: Der CO2-Ausstoß ging gegenüber 2019 um 63 Prozent zurück.

Ralf Loweg

Mehr als 416 Millionen Tonnen Abfall in 2019

Das Abfallaufkommen in Deutschland betrug im Jahr 2019 nach vorläufigen Ergebnissen 416,5 Millionen Tonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tages der Umwelt am 5. Juni 2021 weiter mitteilt, blieb die Abfallmenge mit einem Rückgang um 0,2 % gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant. Im Jahr 2018 hatte das Abfallaufkommen mit 417,2 Millionen Tonnen seinen bisherigen Höchststand erreicht.

Bau- und Abbruchabfälle machen mehr als die Hälfte aus

Die „Bau- und Abbruchabfälle“ bildeten mit 55,4 % (230,9 Millionen Tonnen) den Großteil des Gesamtaufkommens, gefolgt von den „Sekundärabfällen“ mit 13,5 % (56,2 Millionen Tonnen), also Abfällen, die bereits in einer Anlage behandelt wurden. Die „übrigen Abfälle“ (insbesondere aus Produktion und Gewerbe) hatten einen Anteil am gesamten Abfallaufkommen von 12,2 % (50,7 Millionen Tonnen). Auf „Siedlungsabfälle“ entfielen ebenfalls 12,2 % (50,6 Millionen Tonnen), 6,8 % (28,1 Millionen Tonnen) waren „Abfälle aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen“.

70 % der Abfälle recycelt

339,8 Millionen Tonnen aller Abfälle wurden im Jahr 2019 verwertet, das entspricht einer Verwertungsquote von 81,6 %. Die meisten Abfälle (292,0 Millionen Tonnen bzw. 70,1 % aller Abfälle) wurden stofflich verwertet, also recycelt. Auf Deponien entsorgt wurden 16,5 % der Abfälle. Am geringsten ist diese sogenannte Ablagerungsquote bei den Siedlungsabfällen mit 0,2 %.