Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Ab dem 1. Januar 2021 gibt es die Grundrente. Für rund 1,3 Millionen Menschen heißt das, dass sie ihre Mini-Rente nicht mehr mit Hartz IV aufstocken müssen. Stattdessen bekommen sie automatisch einen finanziellen Zuschlag. Doch wer ist berechtigt? Wann sind Steuern fällig? Welche Fallstricke gibt es bei der Einkommensprüfung? Und was sollten Grundrenten-Berechtigte jetzt tun? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hat die Antworten.

– Wer bekommt die Grundrente?

Wer mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, aber trotzdem nur ein geringes Einkommen hat, kann die Grundrente erhalten. Einen Anspruch darauf hat der, dessen Altersrente im Jahresdurchschnitt zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten liegt.

– Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Ein Alleinstehender hat vollen Anspruch auf die Grundrente, wenn der steuerfreie Anteil der Altersrente plus das weitere Einkommen insgesamt höchstens 1.250 Euro monatlich betragen. Bei Paaren liegt diese Grenze bei 1.950 Euro. Was darüber liegt, wird zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.

Ein Beispiel liefert die VLH gleich mit: “Steht einer alleinstehenden Rentnerin ein Einkommen von 1.300 Euro im Monat zur Verfügung, werden 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet und die Grundrente fällt um 30 Euro niedriger aus.”

– Welche Probleme kann es bei der Ermittlung des Einkommens geben?

Das Finanzamt prüft von sich aus anhand der Daten der Rentenversicherung, ob einem Rentner oder einer Rentnerin die Grundrente zusteht. Das Ganze nennt sich “automatische Einkommensprüfung”. Allerdings wird die Einkommensprüfung oft nicht möglich sein, weil die meisten Geringverdiener kaum eine Steuererklärung abgeben.

Von eben diesen Geringverdienern sind also sehr wahrscheinlich keine Daten bekannt. Außerdem liegen die Angaben über das zu versteuernde Einkommen in der Regel lediglich für das vorvergangene Jahr vor – Neurentner bekommen die Grundrente im ersten Jahr also möglicherweise erst einmal nicht. Die Einkommensprüfung soll allerdings einmal jährlich wiederholt werden.

Wer wegen seines niedrigen Einkommens für die Grundrente in Frage kommt, sollte also unbedingt die Steuererklärung für 2019 abgeben. Denn die Prüfung des Grundrentenanspruchs basiert voraussichtlich auf dem Steuerbescheid für dieses Jahr.

Rudolf Huber / glp

Starke Einbrüche bei den Übernachtungspreisen

Die Reisebranche befindet sich wegen der Coronavirus-Pandemie im Krisenzustand. Das zeigen neue Zahlen, die der Reiseveranstalter Dertour mit dem Hotelpreis-Index 2020 präsentiert. Bei den 75 untersuchten Reisezielen gibt es teils starke Einbrüche der Übernachtungspreise. In der Studie wurden die durchschnittlichen Preise für Übernachtungen in 3-, 4-, und 5-Sterne-Hotels sowie Ferienhäusern mit dem Preisniveau im Vorjahr verglichen.

Im internationalen Durchschnitt gingen die Kosten für eine Übernachtung um 17 Prozent zurück, Spitzenreiter ist Amsterdam mit einem Preisrückgang von rund 51 Prozent. In Deutschland verringerten sich die Unterkunftspreise im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um mehr als 9 Prozent; am stärksten gilt dies hierzulande für die bayerische Landeshauptstadt München mit einem Preisrückgang um fast 29 Prozent.

Die durchschnittlich teuerste Übernachtung haben Reisende 2020 trotz eines Preisrückgangs um 10 Prozent in Zürich verbracht (210 Euro), die günstigste in Phuket (25 Euro). München liegt mit einem Übernachtungspreis von 105 Euro im weltweiten Durchschnitt, in Leipzig verbrachten Reisende deutschlandweit die günstigste Nacht in einer Unterkunft (80 Euro).

Reisende können von dem Preisrückgang jedoch profitieren. “Das Reisen selbst wird im Jahr 2021 günstig sein”, sagt Dr. Ingo Burmester, CEO DER Touristik Central Europe. Die Kosten für Flüge und Hotels beeinflussen den Preis für Pauschalreisen zu 80 Prozent. Vor allem bei Reisezielen mit geringer Nachfrage werden die Kosten voraussichtlich sinken.

Andreas Reiners / glp

 

Corona vergrößert soziale Unterschiede – Geringverdiener durch die Krise besonders betroffen

Die Corona-Pandemie vergrößert die soziale Ungleichheit in Deutschland. Der Grund: Von Einkommensverlusten sind laut einer aktuellen Studie überdurchschnittlich oft Menschen mit einer schwächeren Position auf dem Arbeitsmarkt und mit ohnehin niedrigen Einkommen betroffen.

Auch wer in einem “prekären” Job arbeitet, etwa als Leiharbeiter oder Minijobberin, hat im Zuge der Krise häufiger Einkommen verloren als stabil Beschäftigte. Ebenso sind Eltern öfter mit Einkommensverlusten konfrontiert als Kinderlose. So steht es in einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer Panel-Befragung von mehr als 6.000 “Erwerbspersonen”, also Erwerbstätigen und Arbeitslosen.

Es zeige sich, “wie die Krise bereits bestehende soziale Ungleichheiten verschärft, da sie vor allem jene trifft, die auch vor der Krise über eher geringe Ressourcen verfügten”, schreiben Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, und ihr Ko-Autor Dr. Andreas Hövermann. Gleichzeitig machte die Befragung aber auch deutlich, dass bewährte Schutzmechanismen auch in der Ausnahmesituation der Covid-Krise funktionieren, betonen sie. So mussten etwa Beschäftigte, die in Betrieben mit Tarifvertrag und Betriebsrat arbeiten, im Vergleich seltener auf Einkommen verzichten.

Konkret gaben rund 32 Prozent der mehr als 6000 zweimal Befragten an, im April und/oder im Juni durch die Pandemie Einkommenseinbußen erlitten zu haben. Im Zeitverlauf stieg der Wert von 18,5 Prozent im April auf 26 Prozent im Juni.

Wer durch Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, kann Überbrückungshilfe beantragen. Wo und wie, kann man hier lesen:

– Wer hat Anspruch?

Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen im November betroffen sind, können die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes in Anspruch nehmen.

– Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?

Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern werden bis zu 75 Prozent der Umsatzeinbußen ersetzt, größeren Unternehmen bis zu 70 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die Umsätze aus November 2019.

– Wo kann sie beantragt werden?

Überbrückungshilfe beantragen kann nur ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Dieser so genannte “prüfende Dritte” kann sich auf einer Antragsplattform des Bundes registrieren und dort den Antrag online stellen.

– Wer zahlt die Überbrückungshilfe aus?

Der Online-Antrag wird über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. So wird der Antrag in dem Bundesland gestellt, in dem das Unternehmen ertragssteuerlich registriert ist. “Wo das Unternehmen seinen Sitz hat, ist dabei unerheblich”, so die ARAG Experten. Auch die Auszahlung der Überbrückungshilfe erfolge über die Bewilligungsstellen im jeweiligen Bundesland.

Rudolf Huber / glp

“Flughäfen faktisch seit März 2020 im Lockdown”

Die Situation ist mehr als dramatisch: In den ersten drei Quartalen 2020 nutzten nur 55 Millionen Passagiere die deutschen Flughäfen. Das ist ein Minus von 70,9 Prozent gegenüber dem Normalniveau. Laut Flughafenverband AVD stellt sich deshalb im Winterhalbjahr für die ersten Airports die Überlebensfrage.

ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel richtet einen Appell an Bund und Länder: “Für die Flughäfen ist es fünf Minuten vor Zwölf. Die Aussichten haben sich wegen der verschärften Quarantäneregelungen und neuer Reisebeschränkungen weiter verschlechtert. Die Flughäfen befinden sich faktisch seit März 2020 im Lockdown.”

Die prognostizierten Folgen: Die Verluste belaufen sich für 2020 und 2021 auf insgesamt rund drei Milliarden Euro. An den Flughafenstandorten droht einem Viertel der über 180.000 Arbeitsplätze das Aus. Die Liquidität an fast allen Standorten ist nur noch bis in das zweite Halbjahr 2021 gesichert. “Ein erster wichtiger Schritt wäre die Übernahme der Vorhaltekosten für die Lockdown-Zeit seit März 2020 in Höhe von 740 Millionen Euro”, so der AVD-Appell an die Politik.

Bis zum Jahresende 2020 erwartet der AVD maximal 70 Millionen Passagiere, 250 Millionen waren es noch im Vorjahr. Eine Erholung der Luftverkehrsnachfrage sei für das Winterhalbjahr nicht absehbar. Bereits die Herbstferien verdeutliche die anhaltende Verunsicherung gegenüber touristischen Flugreisen. Ein Sprecher: “Eine Erholung im Verkehrsaufkommen wird nicht vor dem Frühsommer 2021 erwartet. Für das nächste Jahr rechnen die Flughäfen mit weniger als der Hälfte der Reisenden gegenüber 2019.”

Ralf Loweg / glp

So verändert Corona die Unternehmen

Die Corona-Krise stellt die Kundenbeziehungen der Unternehmen auf eine harte Probe. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage, die das Marktforschungsinstitut YouGov im Auftrag von Adobe durchgeführt hat. 63 Prozent der befragten Unternehmen arbeiten demnach intensiv daran, ihre Konsumentenansprache und Produktkommunikation auf die veränderten Verhaltensweisen und Anforderungen ihrer Kunden einzustellen. 40 Prozent der befragten Unternehmen sehen diese Veränderungen dabei als dauerhaft an.

Wie wichtig digitale Technologien in den vergangenen Monaten für die Beziehung von Marken und Konsumenten geworden sind, zeigt ihre fortschreitende Nutzung in deutschen Unternehmen. Vieles deutet auf eine neue Ära der Erlebnisse hin, in der sich Marken neu orientieren, umdenken und Customer Experience aus einer anderen Perspektive betrachten müssen. Insbesondere in den Bereichen E-Commerce, personalisierte Services und Kommunikation haben sich diese Veränderungen manifestiert.

Die gute Nachricht: Bei vielen Unternehmen sind schon heute erhebliche Fortschritte bei der Nutzung entsprechender Technologien festzustellen. Mehr als jedes vierte befragte Unternehmen (27 Prozent) gibt an, dass sich die Online-Kommunikation mit den Kunden bereits verbessert hat.

Etwa 22 Prozent der befragten Unternehmen haben die Möglichkeit zur Personalisierung ihrer Services mit Hilfe von Kundendaten ausgebaut. Und jedes fünfte befragte Unternehmen (20 Prozent) hat zudem einige Services online gestellt und dafür positives Feedback von Kunden erhalten.

Diese Unternehmen sehen auch Verbesserungen in ihrer Arbeitsweise: Knapp ein Drittel der befragten Unternehmen (32 Prozent) sind davon überzeugt, dass sich die Remote-Arbeit verbessert. Bei 28 Prozent der befragten Unternehmen hat sich auch die interne Kommunikation weiterentwickelt.

Ralf Loweg / glp

Augen auf bei der Berufswahl

Für welche Ausbildung man sich entscheidet, hängt von vielen Faktoren ab. Fest steht auf jeden Fall, dass diese Entscheidung maßgeblich die Höhe des künftigen Verdienstes bestimmt. Drum: Augen auf bei der Berufswahl! Wer etwa zwischen einer Friseurausbildung und einer in Mechatronik-Lehre schwankt, sollte wissen, dass Vollzeitbeschäftigte Friseurinnen und Friseure im Jahr 2018 im Schnitt 1.813 Euro brutto pro Monat verdienten, während Mechatronikerinnen und Mechatroniker mit durchschnittlich 3.106 Euro fast 1.300 Euro mehr erhielten.

Doch auch innerhalb eines Berufes unterscheiden sich die Verdienste mitunter stark. Einflussfaktoren wie die Branche, die Ausbildung oder die mit dem Alter gewonnene Berufserfahrung spielen ebenfalls eine Rolle. Der neue interaktive Gehaltsvergleich des Statistischen Bundesamtes (Destatis) berücksichtigt solche Faktoren und liefert dadurch individuell zugeschnittene Informationen zu den Verdiensten einzelner Berufe.

So kann man unter destatis.de etwa sehen, ob man mit seiner Ausbildung in einer anderen Branche mehr verdienen würde, oder ob es sich lohnt, eine Meisterprüfung anzustreben. Auch welche Berufswahl besonders vorteilhaft ist oder ob eine langjährige Unternehmenszugehörigkeit angemessen bezahlt wird, kann überprüft werden. Dazu werden zunächst die passenden Angaben für Beruf, Branche, Ausbildungsabschluss und andere stellen- und personenbezogenen Merkmale ausgewählt. Für das individuelle Profil zeigt die Anwendung dann den geschätzten durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst an.

Rudolf Huber / glp

Die Negativzins-Welle rollt

Zahlen fürs Geld auf dem Girokonto – das wird für immer mehr Bankkunden Realität. “Die Negativzins-Welle, die im Moment auf Sparer zurollt, hat in den vergangenen Wochen deutlich an Dynamik gewonnen”, heißt es beim Verbraucherportal biallo.de.

Demnach haben allein im Oktober 2020 bisher über 20 Banken und Sparkassen ein sogenanntes Verwahr-Entgelt für private Einlagen auf dem Tagesgeld- oder Girokonto eingeführt. Insgesamt hat biallo.de aktuell mehr als 300 Geldhäuser mit Negativzinsen auf Kundeneinlagen zusammengefasst, 214 davon langen auch im Privatkundenbereich zu. Zum Vergleich: Bei der ersten großen Erhebung Ende Juli 2019 waren es lediglich 30 Geldhäuser, die hohe Einlagen von Privatkunden mit Negativzinsen belegten. Damit hat sich die Zahl seither mehr als versiebenfacht.

Das Geldhaus mit dem höchsten Strafzins ist derzeit die Bank 1 Saar: Sie berechnet 0,75 Prozent pro Jahr – für Einlagen ab 10.000 Euro auf Tagesgeld- und Girokonten, die ab dem 27. März 2020 eröffnet wurden. Für Konten, die schon zuvor bestanden, beträgt der Strafzins 0,5 Prozent bei einem Freibetrag von 250.000 Euro je Konto.

“Das Beispiel der Bank 1 Saar zeigt, dass die Freibeträge bundesweit deutlich sinken”, sagt Der Chef des Portals, Horst Biallo: “Über kurz oder lang werden alle Banken Strafzinsen einführen, um sich vor einer Einlagenflut zu schützen.”

Rudolf Huber / glp

Massiver Umsatzeinbruch: Gastronomie großer Verlierer der Corona-Krise

Regionaler Lockdown, Alkoholverbot, Kontaktbeschränkungen, Sperrstunde: Die aktuellen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie treffen die Gastronomie besonders hart. Die Branche, zu der Restaurants und Cafés, Caterer und Bars gehören, musste seit den coronabedingten Schließungen im März massive Umsatzverluste hinnehmen: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte, lag der Umsatz im Zeitraum von März bis August 2020 real (preisbereinigt) um 40,5 % unter dem des Vorjahreszeitraums. 

Betrachtet man die einzelnen Monate, ging der Umsatz im April mit 68,3 % gegenüber Vorjahresmonat am stärksten zurück. Seitdem haben sich die Geschäfte kontinuierlich erholt: Im August 2020 fiel der Umsatzrückgang der Gastronomie im Vorjahresvergleich mit 22,3 % schon geringer aus, so die Behörde.

Innerhalb der Gastronomie besonders stark betroffen waren all jene Lokale, die ihr Geld mit dem Ausschank von Getränken verdienen: In dieser Sparte fiel der Umsatz von März bis August 2020 um 45,5 % geringer aus als im Vorjahreszeitraum. Dagegen konnten Restaurants, Gaststätten und Imbisslokale offenbar mit Lieferdiensten und Ab-Haus-Verkäufen einen Teil des Gästeschwunds kompensieren: Hier lagen die Umsätze von März bis August 2020 um 29,3 % unter denen des Vorjahreszeitraums (Caterer: -42,1 %).

Zahl der Beschäftigten ging im Getränkeausschank um ein Drittel zurück 

Die starken Umsatzrückgänge durch die Corona-Krise führten auch zu einem Rückgang der Beschäftigtenzahlen in der Gastronomie: Diese lagen im Zeitraum von März bis August 2020 um etwa ein Sechstel unter denen des Vorjahreszeitraums (-17,6 %). Während die Caterer und Verpflegungsdienste im selben Zeitraum mit -11,3 % weniger Personal abbauten, büßte der Getränkeausschank mehr als ein Drittel der Beschäftigten ein (-34,6 %). Dabei ist zu beachten, dass Kurzarbeitende weiterhin als Beschäftigte zählen.

Zahl der Insolvenzen geringer als 2019 

Die wirtschaftliche Not spiegelt sich bislang nicht in einem Anstieg der Insolvenzen von Gastronomie-Unternehmen wider. Von März bis Juli 2020 meldeten in dieser Branche 753 Unternehmen Insolvenz an – das waren 126 weniger als im Vorjahreszeitraum und 135 weniger als von März bis Juli 2018. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen zum 1. März 2020 ausgesetzt wurde, was über alle Wirtschaftszweige hinweg zu einem Rückgang der Insolvenzen führte. Im Juli 2020 beantragten bundesweit 146 Gastronomie-Unternehmen Insolvenz, das waren 16,1 % weniger als im Juli 2019. Dieser Rückgang entspricht der Gesamtentwicklung: Insgesamt wurden im Juli 2020 in Deutschland 16,7 % weniger Insolvenzen angemeldet als im Vorjahresmonat.

Gastronomiebranche wichtiger Arbeitgeber 

Die Gastronomiebranche erwirtschaftete 2018 einen Umsatz von 65,1 Milliarden Euro. Sie besteht mehrheitlich aus kleineren Unternehmen mit geringeren Beschäftigtenzahlen: Knapp drei Viertel der 186 000 Unternehmen hatten weniger als 10 Beschäftigte. Insgesamt waren zuletzt 1,8 Millionen Menschen in der Gastronomie beschäftigt. Damit ist die Branche durchaus mit größeren Industriesparten in Deutschland vergleichbar: Im Maschinenbau beispielsweise waren 2018 rund 1,1 Millionen Menschen tätig.

red

 

 

Finanz-Jongleure nur zum Schein in Steueroasen

 Steueroasen wie die Bahamas dienen oft als Tummelplatz für Finanz-Jongleure. Doch ob sie zur Abwicklung ihrer Geschäfte überhaupt vor Ort sind, scheint ungewiss. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin ist der Sache nachgegangen. Die Studie kommt mittlerweile zu dem Schluss, dass Offshore-Finanzdienstleistungen gar nicht auf den Schattenfinanzplätzen selbst, sondern außerhalb erbracht werden. Somit ist die Finanzindustrie dort nur scheinbar präsent.

Unternehmen, Investoren und Privatpersonen nutzen Schattenfinanzplätze wie die Bahamas, Aruba oder Barbados vor allem, um Steuern zu vermeiden. Die Finanzindustrie ermöglicht dieses Verhalten durch entsprechende Dienstleistungen und profitiert dabei ebenso vom niedrigen Maß an Regulierung an diesen Orten.

“Wenn Finanzdienstleistungen tatsächlich nur auf dem Papier offshore stattfinden, aber in Wirklichkeit in den globalen Finanzzentren London, New York, Tokio oder Frankfurt ausgeführt werden, laufen internationale Regulierungsbemühungen Gefahr, einen unnötigen Umweg zu nehmen”, sagt Studienautor Jakob Miethe. Daher profitiert die Finanzindustrie möglicherweise nicht nur von den Vorteilen in den Offshore-Zentren, sondern auch davon, dass die Regierungen reicher Länder darauf verzichten, auf Handlungen in ihren Hoheitsgebieten zu reagieren.

Auf die Schliche gekommen sind die Forscher den Finanzakteuren durch die Beobachtungen von Unwetter-Katastrophen auf den Offshore-Finanzplätzen. Ergebnis: Die lokale Geschäfts- und Finanztätigkeit wurde durch Stromausfälle stark eingeschränkt. Jedoch: Während in der Gruppe der nicht als Schattenfinanzplätze geltenden Inseln die Finanzaktivitäten nach schweren Unwettern deutlich zurückgehen, ist dies bei Offshore-Finanzplätzen nicht der Fall, wie in der Studie ausgewertete Daten der Internationalen Bank für Zahlungsausgleich (BIZ) belegen.

“Dies lässt sich dadurch erklären, dass diese Dienstleistungen in Wirklichkeit nicht auf den betroffenen Inseln erbracht werden und es sich um Scheinpräsenzen handelt”, erläutert der Studienautor. Problem: Wenn die Finanzindustrie nicht auf den Inseln agiert, unterläuft dies auch den bisher verfolgten Regulierungsansatz, potentielle Straftaten mithilfe lokaler Behörden aufzuklären.

Eine Alternative seien Regulierungsansätze, die direkt auf Finanzinstitutionen abzielen, so das DIW. So könnten auch Deutschland oder die EU ähnlich wie die USA nicht kooperationsbereiten Finanzdienstleistern mit einem Ausschluss von ihrem Kapitalmarkt drohen. Durch direkten Druck war es den USA gelungen, 84 Schweizer Banken zu einer Herausgabe vorher verdeckter Positionen amerikanischer Staatsangehöriger zu bewegen.

Lars Wallerang / glp

Strom wird in der Corona-Krise teurer

WIESBADEN – Privathaushalte in Deutschland haben im 1. Halbjahr 2020 im Durchschnitt 31,94 Cent je Kilowattstunde Strom gezahlt. Erdgas kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 5,99 Cent je Kilowattstunde. Demnach stiegen die Strompreise damit gegenüber dem 2. Halbjahr 2019 um 6,8 %, die Erdgaspreise um 2,7 %. Das gab das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag bekannt.

Haushaltspreise für Strom stark abhängig vom Jahresverbrauch 

Abhängig von ihrem Jahresverbrauch zahlten die privaten Haushalte sehr unterschiedliche Strompreise: Bei einem Jahresverbrauch von weniger als 1 000 Kilowattstunden kostete die Kilowattstunde Strom im 1. Halbjahr 2020 durchschnittlich 47,52 Cent, ab einem Verbrauch von 15 000 Kilowattstunden nur 25,79 Cent. Die Preise dürften in der Coronakrise auch deswegen stark gestiegen sein, da viele Menschen wegen der Pandemie mehr Zeit zu Hause verbringen oder im Homeoffice arbeiten.

Aufgrund einer Sonderregelung können die Energieversorgungsunternehmen den zum 1. Juli 2020 als Maßnahme des Konjunkturpakets der Bundesregierung gesenkten Mehrwertsteuersatz bereits auf die Preise für das 1. Halbjahr 2020 anwenden. Nach Angaben der Energieversorger werden etwa 13 % der privaten Haushalte rückwirkend von der befristeten Mehrwertsteuersenkung profitieren. Höhere Netzentgelte und höhere Kosten für Energie und Vertrieb sorgten dennoch für höhere Preise gegenüber dem 2. Halbjahr 2019. Bei einem Jahresverbrauch von weniger als 1 000 Kilowattstunden stieg der Strompreis um 4,0 %, ab einem Jahresverbrauch von 15 000 Kilowattstunden um 8,8 %, teilte die Behörde weiter mit.

Auch bei Haushaltspreisen für Erdgas große Unterschiede je nach Jahresverbrauch 

Auch die Erdgaspreise für Privathaushalte unterschieden sich je nach Jahresverbrauch deutlich: Ein Haushalt mit weniger als 20 Gigajoule Jahresverbrauch zahlte im Durchschnitt 8,29 Cent je Kilowattstunde, ab 200 Gigajoule waren es lediglich 5,37 Cent, gab das Destatis an.

Von der Mehrwertsteuersenkung werden bei Erdgas nach Angaben der Energieversorger etwa 8 % der privaten Haushalte bereits im 1. Halbjahr 2020 profitieren. Dennoch stiegen auch die Gaspreise an. Für einen Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule zahlten die Verbraucherinnen und Verbraucher 4,9 % mehr als im 2. Halbjahr 2019, bei einem Jahresverbrauch von über 200 Gigajoule lag die Teuerung bei 1,7 %. Für den Anstieg sorgten auch hier die Netzentgelte und die Kosten für Energie und Vertrieb.

red