Mieterbund kritisiert Regierung: Neue Heizungen mit erneuerbaren Energien belasten Mieter zu stark

Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, hat den Entwurf der Bundesregierung für die Umstellung auf neue Heizungen mit erneuerbaren Energien kritisiert. Der Deutsche Mieterbund unterstütze das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen, wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieter sichergestellt werde. “Das schafft der vorliegende Entwurf aber nur ansatzweise und weist zu viele Ausnahmen auf”, sagte Siebenkotten der “Rheinischen Post” (Donnerstag).

Er schütze Mieter nicht vor Mieterhöhungen in Folge des Heizungsaustausches, da nur in Ausnahmefällen geringere Investitionskosten als bisher auf die Mieter abgewälzt werden könnten. Am Ende zahle die Investition allein der Mieter über die Modernisierungsmieterhöhung. “Zudem drohen Mietern hohe Energiekosten, wenn zum Beispiel teurer Wasserstoff eingesetzt oder ineffiziente Wärmepumpen durch den Vermieter eingebaut werden”, so Siebenkotten.

Eine grundlegende Reform der Modernisierungsumlage und bezahlbare Energiepreise nach dem Heizungswechsel seien nötig. Die Vorschläge für die soziale Abfederung durch Förderboni würden im Mietwohnungsbereich nicht helfen, denn sie adressierten nur Eigentümer, so der Mieterbund-Präsident.

red

Heizungswechsel ab 2024: Neue Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden

Die Bundesregierung hat die umstrittene Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den Weg gebracht. Der Entwurf, der unter anderem Regeln zum Heizungstausch enthält, wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass ab 1. Januar 2024 “möglichst” jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Bestehende Heizungen sind davon zunächst nicht betroffen, ebenso sollen Reparaturen möglich sein. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Regelung “technologieoffen” sein. Eigentümer sollen entweder eine “individuelle Lösung” umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil “rechnerisch nachweisen” oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen “pauschalen Erfüllungsoptionen” frei wählen können.

Zu Letzteren zählen demnach der Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen sowie Heizungen auf der Basis von Solarthermie. Außerdem soll es die Möglichkeit von sogenannten “H2-Ready”-Gasheizungen geben. Dabei handelt es sich um Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind – allerdings nur, wenn es einen “rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan” für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen “grünen Gasen” und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

Für bestehende Gebäude sind zudem Optionen wie Biomasseheizungen oder Gasheizungen, die nachweislich erneuerbare Gase nutzen, vorgesehen. Der Entwurf enthält auch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel bei einer sogenannten Heizungshavarie. Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, sollen demnach Übergangsfristen greifen (drei Jahre; bei Gasetagen “bis zu” 13 Jahre).

“Vorübergehend” kann zudem auch eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Sollte ein Anschluss an ein Wärmenetz “absehbar” sein, gelten laut Entwurf Übergangsfristen von “bis zu” zehn Jahren. Die umstrittenen Ausnahmen von den Regeln für Gebäudeeigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sind in dem beschlossenen Gesetzentwurf ebenfalls enthalten.

Auch eine “allgemeine Härtefallregelung” ist Teil des Pakets, wobei im Einzelfall berücksichtigt werden soll, ob die notwendigen Investitionen in einem “angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen”. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen sollen hier einfließen. Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren plant die Regierung finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verteidigte die Pläne am Mittwoch. Er sprach von einer “wichtigen Modernisierungsoffensive”. Die geplante “Wärmewende” müsse jetzt beginnen.

“Andere Länder, wie beispielsweise Frankreich oder Dänemark oder auch Finnland und Schweden, haben damit schon viel früher begonnen und sind damit schon weiter.” Wer jetzt in eine neue Heizung investiere, müsse das “nachhaltig” tun. “Denn wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20 bis 30 Jahre”, so Habeck.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach unterdessen davon, dass jeder, der beim Heizen auf alte Technik setze, zunehmend in “Geldvernichtungstechnik” investiere. Mit dem Gesetzentwurf wolle man “Planungssicherheit” geben. Der Ausstieg aus dem bisherigen Heizsystem sei eine “Generationenaufgabe” und erfolge daher schrittweise.

Ab 2045 sollen fossile Brennstoffe komplett ausgeschlossen sein. Das Gesetz geht im nächsten Schritt in den parlamentarischen Diskurs. Dabei sind in der Regel noch durchaus größere Änderungen möglich, wobei es vor allem aus den Reihen der FDP zuletzt bereits Forderungen nach Korrekturen gegeben hatte.

red

Bahnstreiks am Freitag: Gewerkschaft erhöht Druck – auch Flughäfen betroffen

Nach Verdi hat jetzt auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) neue Warnstreiks für Freitag angekündigt. Bestreikt werden sollen der Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn und weiterer Bahnunternehmen von Betriebsbeginn um 3 Uhr bis 11 Uhr, teilte die EVG am Mittwoch mit. “Wir müssen den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen, die glauben, die Forderungen ihrer Beschäftigten ignorieren zu können und stattdessen Tarifverhandlungen nach Gutsherrenart führen wollen”, kommentierten die EVG-Tarifvorstände Cosima Ingenschay und Kristian Loroch die Entscheidung.

Die Tarifkommissionen hätten “sehr sorgfältig abgewogen, welche Forderungen in der Tarifrunde 2023 gestellt werden sollen”, um “insbesondere den unteren Lohngruppen” zu helfen, “die stark gestiegenen finanziellen Belastungen besser zu verkraften”, hieß es weiter. Laut EVG seien die Verhandlungen “bislang ohne jede Form der Wertschätzung” geführt sowie Angebote unterbreitet worden, “die mit unseren Forderungen nichts oder nur wenig zu tun haben”. Im Tarifstreit fordert die EVG mindestens 650 Euro mehr im Monat beziehungsweise zwölf Prozent mehr bei den oberen Einkommen bei einer Laufzeit von einem Jahr.

Aktuell verhandelt die Gewerkschaft in zweiter Runde mit den rund 50 Bahnunternehmen. Mit der Deutschen Bahn ist das nächste Treffen für die kommende Woche angesetzt. Das Unternehmen hatte zuletzt fünf Prozent mehr und Einmalzahlungen von bis zu 2.500 Euro angeboten.

Dort sind knapp 180.000 der etwa 230.000 Beschäftigten von den Tarifverhandlungen betroffen. Die Gewerkschaft Verdi hatte zuvor schon für Donnerstag und Freitag zu Arbeitsniederlegungen an den Flughäfen Düsseldorf, Hamburg und Köln/Bonn aufgerufen. Hintergrund ist hier ein schon seit Jahren andauernder Streit mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS).

Dabei geht es laut Verdi um Zeitzuschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie eine bessere tarifliche Regelung zur Entlohnung von Überstunden für die Sicherheits- und Servicekräfte an Verkehrsflughäfen.

red

Bundesrechnungshof wirft Verkehrsministerium Steuerverschwendung vor

Der Bundesrechnungshof hat dem von Volker Wissing (FDP) geführten Bundesverkehrsministerium Steuerverschwendung beim Abfedern der Pandemiefolgen für den Schienengüterverkehr vorgeworfen. Die Rechnungsprüfer bemängeln, dass in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 340 Millionen Euro mehr als notwendig an Güterverkehrsunternehmen ausgezahlt worden seien. Der Verstoß gegen Haushaltsrecht wiege schwer, heißt es in dem Bericht, über den die Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Mittwochausgaben) berichten.

Um die wirtschaftlichen Folgen für den Schienengüterverkehr zu Beginn der Pandemie abzuschwächen, stockte das Bundesverkehrsministerium ein seit 2018 bestehendes Förderprogramm im Juli 2021 um 627 Millionen Euro auf. Der Rechnungshof kritisiert, dass beim Aufsetzen des Programms massive Fehler gemacht worden seien. “Das BMDV untersuchte weder die Wirtschaftlichkeit der erhöhten Förderung, noch kontrollierte es deren Erfolg”, heißt es in dem Bericht.

“Das BMDV zahlte die erhöhte Förderung aus, ohne dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen weitere Bedingungen erfüllen mussten.” Insbesondere musste kein Nachweis der durch die Pandemie erlittenen wirtschaftlichen Folgen erbracht werden, hieß es. Zudem gehen die Rechnungsprüfer davon aus, dass das Fördervolumen zu hoch gewesen sei.

Sie begründen ihre Aussage mit einer Untersuchung der Bundesnetzagentur. In dieser wurde das Verkehrsministerium bereits im Januar 2021 darauf hingewiesen, “dass der Schienengüterverkehr im Vergleich zu den anderen Verkehrsdiensten im Eisenbahnverkehr wirtschaftlich am besten durch die Corona-Pandemie gekommen sei”. Die Verluste für den Schienengüterverkehr schätzte die Bundesnetzagentur für 2020 auf bis zu 280 Millionen Euro, nicht aber auf die Fördersumme von 627 Millionen Euro.

So sei es zu einer “Überkompensation” und “hohen Mitnahmeeffekten” gekommen, folgert der Bundesrechnungshof. Das Bundesverkehrsministerium weist die Vorwürfe zurück. Es habe keine “Überkompensation” gegeben, teilte ein Ministeriumssprecher mit.

Er begründet dies unter anderem damit, dass sich die von der Bundesnetzagentur geschätzten 280 Millionen Euro nur auf das Jahr 2020 beschränkten. “Die temporäre Änderung der Förderung fand jedoch für die Jahre 2020 und 2021 Anwendung”, teilte der Sprecher mit. Auch den Vorwurf einer fehlenden Erfolgskontrolle und Wirtschaftlichkeitsprüfung weist das Ministerium von sich.

Es habe eine Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit der ursprünglichen Förderung gegeben, wegen der “Kurzfristigkeit” aber nicht zur ergänzenden Förderung. Aus Sicht des Bundesrechnungshof steht deshalb fest, dass das Bundesverkehrsministerium “wesentliche haushaltsrechtliche Vorgaben missachtet” habe. “In der Konsequenz hat dies zu einer willkürlichen und unwirtschaftlichen Verausgabung von Bundesmitteln geführt”, resümieren die Rechnungsprüfer.

red

SPD-Vorsitzender Klingbeil verspricht umfassende Förderung beim Heizungstausch

Während die Bundesregierung noch über die Förderung beim Austausch von Heizungen verhandelt, verspricht der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil bereits umfangreiche Zahlungen für Immobilienbesitzer und Mieter. Klingbeil sagte der “Bild” (Mittwochausgabe): “Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehen nur zusammen. Deshalb werden wir massiv Geld in die Hand nehmen, um den Umstieg beim Heizen zu fördern.”

Für die SPD sei es wichtig, dass soziale Härten abgefedert werden. Klingbeil kündigte an, dass auch Mieter entlastet werden sollen, deren Miete nach dem Heizungsaustausch steigt. “Da kann man sich auf die SPD verlassen.”

Trotz der ablehnenden Haltung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) drängt Klingbeil die Ampel-Regierung dazu, Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen stärker beim Heizungstausch zu fördern. “Wenn es nach mir geht, mit einer sozialen Staffelung. Leute, die richtig gut verdienen, brauchen keine umfassende Unterstützung”, sagte Klingbeil.

Die Regierung müsse jetzt klären, “wie das umgesetzt werden kann”.

red

Kritik vom Rechnungshof: Alltagsfahrzeuge als Oldtimer deklariert – Steuerprivilegien müssen weg

Der Bundesrechnungshof wirft Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vor, Besitzer von Oldtimern unangemessen zu subventionieren und fordert daher umgehend eine Korrektur der Kfz-Steuer. Ursprüngliches Ziel des Gesetzgebers sei es gewesen, nur solche Oldtimer steuerlich zu entlasten, die als “historische Sammlerstücke zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes” eingesetzt würden, heißt es in einem Bericht des Rechnungshofs, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Mittwochsausgaben berichten. Inzwischen würden im Rahmen der günstigeren Oldtimer-Besteuerung aber auch ältere Fahrzeuge subventioniert, die im Alltag als übliche Verkehrsmittel eingesetzt würden, so die Kritik der Rechnungsprüfer.

Dadurch sei die Zahl der Fahrzeuge mit einem “H”-Kennzeichen rasant auf das Dreifache des ursprünglich angenommenen Fahrzeugbestandes angewachsen. Die verursachten Mindereinnahmen beziffern die Prüfer auf jährlich 170 Millionen Euro. “In Zeiten des Klimaschutzes ist es weder angemessen noch zeitgemäß, Alltagsfahrzeuge mit hohen Emissionen steuerlich zu begünstigen”, kritisiert der Rechnungshof.

Er halte es daher für “zwingend” notwendig, diese Fehlentwicklungen zu beseitigen. Für ältere Fahrzeuge, die als Oldtimer eingestuft sind, ist seit 1997 bei der Kfz-Steuer eine Pauschale fällig, die in der Regel niedriger ist als die reguläre Besteuerung nach den üblichen Kriterien wie Hubraum oder Schadstoffemissionen. Der Vorteil kann mehrere Hundert Euro im Jahr betragen.

Zudem sind Oldtimer mit H-Kennzeichen von Fahrverboten in Umweltzonen befreit, und zwar unabhängig von ihren individuellen Emissionen. Laut Bundesrechnungshof führt eine im Jahr 2007 leicht gelockerte Vorschrift dazu, dass immer mehr Alltagsfahrzeuge den Oldtimer-Status erhalten. Während die Bundesregierung anfangs von 135.000 Fahrzeugen ausging, ist der Bestand den Angaben zufolge bis 2020 auf 391.000 angewachsen.

“Aufgrund der höheren Produktionszahlen und der Langlebigkeit der Fahrzeuge überschreiten zukünftig immer mehr Alltagsfahrzeuge die 30-Jahres-Grenze für die Einordnung als Oldtimer, sodass die Mindereinnahmen weiter steigen”, heißt es in dem Bericht.

red

Historischer Höchstwert: Über 2,5 Millionen junge Menschen ohne Berufsabschluss in Deutschland

Im Jahr 2021 haben erstmals mehr als zweieinhalb Millionen Menschen zwischen 20 und 34 Jahren in Deutschland keinen Berufsabschluss gehabt. Das zeigt der Entwurf des neuen Berufsbildungsberichts, über den das “Handelsblatt” berichtet. Damit erreichte die Quote der Ungelernten in diesen Jahrgängen einen historisch hohen Wert von 17 Prozent.

Als Ungelernte zählen Menschen ohne Berufsabschluss, nicht eingerechnet sind die, die noch eine Ausbildung machen oder studieren. Der Trend verschärft einerseits den Fachkräftemangel – und die Betroffenen selbst laufen ein weit höheres Risiko arbeitslos zu sein und verdienen deutlich weniger als Qualifizierte, warnt der Bericht des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Die Lage hat sich in nur einem Jahr deutlich verschärft: 2020 waren es noch 2,33 Millionen Ungelernte, die Quote lag bei 15,5. Die Werte steigen seit zehn Jahren, 2016 wurde die Zwei-Millionen-Grenze überschritten.

Und trotz Zehntausender unbesetzter Lehrstellen ist 2022 auch erstmals seit 2016 wieder die Zahl derer gestiegen, die nach der Schule erst einmal in den sogenannten “Übergangsbereich” wechseln: Das waren insgesamt 240.000 junge Menschen, sechs Prozent mehr als 2021, heißt es im Berufsbildungsbericht. Im Übergangssystem der Berufsschulen können die Teilnehmer Wissenslücken schließen, bestenfalls einen Schulabschluss nachholen, aber keine Ausbildung machen.

red

CDU-Vize Linnemann fordert höheren Spitzensteuersatz für Entlastung der “arbeitenden Mitte”

Berlin – Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Carsten Linnemann hat sich für einen höheren Spitzensteuersatz ausgesprochen, wenn dafür der Steuertarif für die “arbeitende Mitte” gesenkt wird. 20 Prozent verdienten 2.500 Euro brutto im Monat, sagte Linnemann dem Fernsehsender “Welt”. “Denen müsste man eigentlich ein Denkmal bauen, dass sie nicht Bürgergeld in Anspruch nehmen, sondern sagen: Ich stehe jeden Tag auf.”

Für diese Menschen brauche man eine Entlastung. “Das nennt man Mittelstandsbauch. Und da quatschen wir seit Jahren drüber. Und der muss weg.” Davon würden auch Spitzenverdiener profitieren. “Dass man im Gegenzug sagt, dass derjenige, der sehr viel verdient, auch ein bisschen mehr Steuern zahlen muss, finde ich persönlich nur fair”, so Linnemann weiter.

Er unterstütze damit einen Vorschlag der CDU-Fachkommission “Wohlstand” für das neue Grundsatzprogramm: “Wir diskutieren alles, das ist genau mein Ziel. Wir müssen frische Luft reinbringen.” Der CDU-Politiker machte zudem deutlich, dass für einen höheren Spitzensteuersatz die Einkommensgrenzen angehoben werden sollten.

Umweltproblem Windkraft ? Recyclingkonzept für Zehntausende Tonnen Abfall fehlt

Die Energiegewinnung mit Windkraftanlagen wird für mehrere Zehntausend Tonnen Abfall pro Jahr sorgen, ein Recyclingkonzept fehlt jedoch bisher. Das geht aus einer schriftlichen Antwort des Bundesumweltministeriums hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben) berichten. Darin räumt der Parlamentarische Staatssekretär Christian Kühn (Grüne) ein: “Für Faserverbundwerkstoffe gibt es derzeit noch keine optimal auf die Materialien angepassten Verwertungswege.”

Das Recycling der Rotorblätter mit ihren glas- und carbonfaserverstärkten Anlagenteilen stelle “eine Herausforderung” dar. Das Umweltbundesamt geht in einer beigefügten Studie von mehr als 15.000 Tonnen Müll pro Jahr aus. Kühn schreibt, es bestehe die “Erforderlichkeit von Normen im Bereich der Stilllegung und zum Rückbau von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen.”

Die Opposition wirft der Ampel-Koalition Verzögerungstaktik vor: “Bei der Windkraft schafft die Regierung mit den Windrädern von heute das Problem von morgen”, sagte Fabian Gramling (CDU) den Funke-Zeitungen. “Wir brauchen mehr Tempo und vor allem eine schnelle politische Umsetzung.” Der CDU-Bundestagsabgeordnete warnt vor einer “Abfallflut” und fordert Pilot-Projekte zur Abfallverwertung technologieoffen zu fördern.

red

Strom und Gaspreise auf Rekordhoch: Haushalte mit hohem Verbrauch besonders betroffen

Die privaten Haushalte in Deutschland haben im zweiten Halbjahr 2022 im Durchschnitt 9,34 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Hierbei ist die Soforthilfe im Dezember 2022 bereits mitberücksichtigt, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Strom kostete die Verbraucher demnach durchschnittlich 34,96 Cent je Kilowattstunde.

Wie die Statistiker weiter mitteilten, stiegen die Gaspreise damit gegenüber dem ersten Halbjahr 2022 um 16,2 Prozent, die Strompreise um 4,4 Prozent. Gegenüber dem zweiten Halbjahr 2021 lagen die Gaspreise um 36,7 Prozent, die Strompreise um 6,4 Prozent höher. Die gestiegenen Energiekosten für Erdgas im Großhandel sorgten auch für die privaten Haushalte in der zweiten Jahreshälfte 2022 für deutlich höhere Preise.

Allerdings stiegen die Preise für Privathaushalte mit einem niedrigen Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule mit +5,3 Prozent weniger stark als für Haushalte mit einem höheren Verbrauch. Kunden mit einem Verbrauch von 20 bis unter 200 Gigajoule zahlten 9,41 Cent je Kilowattstunde und damit 16,7 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2022. Die Kosten für Energie und Vertrieb stiegen für alle Haushalte im Durchschnitt um 47,8 Prozent, nachdem sie bereits im ersten Halbjahr 2022 um 30,5 Prozent gestiegen waren. In den Preisen berücksichtigt ist die vorübergehende Reduzierung des Umsatzsteuersatzes sowie die Dezember-Soforthilfe für Erdgas.

Die Strompreise für private Haushalte stiegen im zweiten Halbjahr 2022 mit +4,4 Prozent trotz stark gestiegener Beschaffungskosten für Energie weniger stark gegenüber dem ersten Halbjahr als die Erdgaspreise. Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 15.000 Kilowattstunden zahlten 29,38 Cent je Kilowattstunde und damit 8,7 Prozent mehr. Hingegen zahlten Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 2.500 bis unter 5.000 Kilowattstunden mit 33,57 Cent je Kilowattstunde nur 2,4 Prozent mehr.

Die Kosten für Energie und Vertrieb stiegen für alle Haushalte im Durchschnitt um 39,3 Prozent, nach einem Anstieg um 35,6 Prozent im ersten Halbjahr 2022. Durch den Wegfall der EEG-Umlage sanken dagegen die Steuern, Abgaben und Umlagen um 24,7 Prozent.

red