Große Beitragsunterschiede bei Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

Wie viel Eltern für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern zahlen müssen, unterscheidet sich regional sehr stark. So werden bei Eltern mit einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro in Mönchengladbach monatlich 195 Euro für die Ganztagsbetreuung ihrer Kinder fällig, in Düsseldorf nur 50 Euro. Das ergab eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), in der die Elternbeiträge deutschlandweit verglichen wurden, und über die die “Rheinische Post” in ihrer Freitagausgabe berichtet.

Während in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise gar keine Gebühren erhoben werden, fallen für Eltern in Hamburg Kosten nur außerhalb der Kernzeiten zwischen 8 Uhr und 16 Uhr an. In Niedersachsen und Bayern wiederum ist ein Besuch der Ganztagsschule kostenfrei, während für die Betreuung in Horten Gebühren erhoben werden. In Oldenburg (Niedersachsen) etwa zahlen Eltern mit einem Einkommen von 50.000 Euro für die Betreuung im Hort 122,50 Euro pro Monat.

“Unproblematisch sind unterschiedliche Beitragssätze lediglich dann, wenn die Betreuungsalternativen sehr verschiedene Leistungsspektren aufweisen und sich die Eltern vollständig frei für eine von ihnen entscheiden können”, sagte Wido Geis-Thöne, Ökonom und Autor der IW-Studie. “Werden Elternbeiträge erhoben, sollten sie entweder nach sozialen Kriterien gestaffelt sein oder es sollten Zuschussmodelle für Familien mit niedrigem Einkommen existieren.” Das sei aber bereits fast überall gängige Praxis.

Für die Kernzeiten sollten laut Geis-Thöne möglichst keine Elternbeiträge erhoben werden, um allen Kindern dieselben Bildungschancen zu ermöglichen.

red

Städtetag will wegen Wohn- und Bürgergeld mehr Geld für Jobcenter

Der Deutsche Städtetag hat angesichts zusätzlicher Belastungen wegen des Bürgergeldes, Wohngeldes und weiterer Geflüchteter eine bessere finanzielle Unterstützung für die Jobcenter gefordert. “Die Jobcenter können diese Herkulesaufgabe stemmen”, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagsausgaben). “Sie brauchen aber umfassende finanzielle Ressourcen für mehr Personal und die Verfahren. Der Bund ändert die Rahmenbedingungen zum Jahreswechsel, jetzt muss er diese finanziell flankieren.” Dedy rechnet wegen einer Zunahme ukrainischer Geflüchteter und der Wohngeldreform mit einem größerem Arbeitspensum. “Die Jobcenter stehen vor einem großen Kraftakt. Das Bürgergeld muss zum Jahreswechsel umgesetzt werden”, sagte er. Zwar führten höhere Regelsätze nicht zu deutlich mehr Anträgen, die Jobcenter erwarteten allerdings “mehr Leistungsberechtigte durch weitere Geflüchtete aus der Ukraine”, sagte er. Außerdem werde der Aufwand steigen durch die gesetzlichen Änderungen beim Wohngeld.

red

Betriebsratschef von Daimler-Truck sieht den Standort Deutschland gefährdet

 Stuttgart – Der Gesamtbetriebsratschef von Daimler Truck, Michael Brecht, sieht den Standort Deutschland gefährdet. “In den USA werden, nur ein Beispiel, Produzenten von Batteriezellen mit Fördermilliarden gelockt; bei uns gefährden dagegen die steigenden Energiepreise die Ansiedlung von Zukunftstechnologien”, sagte er dem “Manager Magazin”. Brecht, der seit Jahren ein Verfechter des Aufbaus eigener Batteriezellwerke ist, um eine Abhängigkeit von den asiatischen Weltmarktführern zu verhindern, nimmt damit Bezug auf den von der Biden-Regierung aufgelegten “Inflation Reduction Act”, ein milliardenschweres Konjunkturprogramm.

Auch Daimler Truck erwägt nun, die erste eigene Zellfabrik mit einem Partner in den USA zu errichten. “Unternehmerisch gesehen gibt es kaum Argumente dafür, jetzt in Deutschland zu beginnen. In den USA sollen ja sogar laufende Kosten übernommen werden. Und wir brauchen natürlich nicht sofort überall ein eigenes Werk.” Von den Vorständen von Daimler Truck und Mercedes-Benz erwartet er größere Investitionen in die Elektromobilität. “Sparen ist keine Strategie”, sagte Brecht.

“Wenn wir uns mit unserem emissionsfreien Antrieb vom Wettbewerb absetzen wollen, dann geht das nur mit Komponenten und Systemen, die wir selbst entwickeln und auch produzieren. Wenn wir damit erfolgreich sind, können wir auch möglichst viele Arbeitsplätze erhalten.”

red

Bis zu 10.000 Euro: Beamte und Richter in Baden-Württemberg erhalten hohe Zuschläge

Rund 1,7 Millionen Beamte und Richter in Deutschland sollen Zuschüsse von je bis zu 10.000 Euro erhalten. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen steigt der sogenannte Familienzuschlag bereits zum 1. Dezember, berichtet die “Bild”. Demnach soll im Südwesten eine dreijährige Rückwirkung bis zum 1. Januar 2020 greifen.

In NRW ist geplant, bei einer einjährigen Rückwirkung zusätzlich einen regionalen Ergänzungszuschlag auszuschütten. In beiden Fällen sollen für Beamten-Familien, die in teuren Städten wie Stuttgart, Köln oder Düsseldorf leben, Erstattungen von bis 7.200 Euro (Baden-Württemberg) und bis zu 10.170 Euro (NRW) fällig werden. Hintergrund sind steigende Mietkosten und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, wonach die Bezüge an die Preisentwicklung anzupassen seien.

Die meisten Bundesländer wollen zügig nachziehen, schreibt die Zeitung weiter. In Bayern zum Beispiel berät derzeit das Kabinett über Höhe und Datum. Hessen überweist den Aufschlag zum 1. April.

Berlin, wo ebenfalls zum 1. Dezember die Bezüge erhöht werden, will auf Rückwirkung und Nachzahlungen verzichten. Von der Entscheidung der Verfassungsrichter profitieren neben den Beamten auch viele Richter selbst. Markus Berkenkopf vom Bund der Steuerzahler sagte der Zeitung: “Die Erhöhung ist nicht nachvollziehbar. Der Eindruck entsteht, dass Lohn-Entscheidungen besonders positiv ausfallen, wenn die Entscheider selbst davon betroffen sind.” Verfassungsrechtler Thorsten Schmidt von der Universität Potsdam sagte unterdessen, dass die Nachzahlung “juristisch nicht geboten” sei. Die Länder hätten Gestaltungsspielraum, aber keinen Freibrief.

red

“Zusatzgewinne”: Mineralölwirtschaft kritisiert Pläne für Solidaritätsabgabe

Der Mineralölwirtschaftsverband “Fuels und Energie” hat die Vorschläge des Finanzministeriums zur Umsetzung des EU-Energiekrisenbeitrags vehement kritisiert. Wie aus Kreisen des Ministeriums verlautete, sollen Öl- und Gasunternehmen die geplante Abgabe auf “Zusatzgewinne” für die Jahre 2022 und 2023 zahlen. “In dieser Hinsicht geht der Vorschlag der Bundesregierung um einhundert Prozent über das von der EU vorgegebene Mindestmaß hinaus”, sagte “Fuels und Energie”-Hauptgeschäftsführer Christian Küchen dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben).

Die EU-Verordnung sehe die Einführung einer Solidaritätsabgabe für den Raffineriesektor für mindestens ein Jahr vor. “Die Bundesregierung möchte die Sondersteuer nun für zwei Jahre einführen”, kritisierte Küchen. Zur beabsichtigen Höhe der Steuer auf “Zufallsgewinne” von 33 Prozent merkte Küchen an, dass diese zusätzlich zu den Steuern auf Unternehmensgewinne anfallen, die durchschnittlich in Deutschland bei rund 31 Prozent und damit im EU-Vergleich mit an der Spitze lägen.

“In Summe erfolgt also schon bei diesem Vorschlag eine Abschöpfung von fast zwei Dritteln der Gewinne der Jahre 2022 und 2023”, fürchtet der Verbandschef. Bei einigen Unternehmen dürfte diese Steuerbelastung schon ab dem ersten Euro greifen, da im Referenzzeitraum coronabedingt mitunter erhebliche Verluste aufgelaufen seien, so Küchen.

red

Fast drei Viertel aller deutschen Unternehmen nicht mehr tarifgebunden

Drei Viertel aller Betriebe (74,7 Prozent) in Deutschland sind nicht tarifgebunden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die “Rheinische Post” in ihrer Donnerstagausgabe berichtet. Vollzeit-Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Unternehmen erhalten demnach im Durchschnitt rund 600 Euro weniger Bruttolohn im Monat als Beschäftigte in tarifgebundenen Firmen.

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2021 in tarifgebundenen Unternehmen bei 4.351 Euro. Er war damit 604 Euro oder 16,1 Prozent höher als der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten in nicht tarifgebundenen Unternehmen. Die Unterschiede sind in Westdeutschland etwas geringer als in Ostdeutschland.

2021 lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten in tarifgebundenen westdeutschen Unternehmen bei 4.424 Euro und damit um 524 Euro oder 13,7 Prozent höher als in nicht-tarifgebundenen Unternehmen. In Ostdeutschland verdienten Vollzeitbeschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen im Schnitt 3.802 Euro und damit sogar 820 Euro oder 27,2 Prozent mehr. Im vergangenen Jahr arbeiteten fast die Hälfte aller Beschäftigten (48 Prozent) in nicht tarifgebundenen Unternehmen, wie aus Antwort des Ministeriums hervorgeht.

2002 hatte die Quote nicht-tarifgebundener Beschäftigter noch bei 32,4 Prozent gelegen. Es waren damals noch weniger als sechs von zehn (57,7 Prozent) Betrieben nicht tarifgebunden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den Rückgang der Tarifbindung mit einem neuen Gesetz im kommenden Jahr aufhalten.

Die Bundesregierung werde beispielsweise dafür sorgen, dass Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlen, so Heil. Den Linken kommen diese Pläne nicht schnell genug. “Immer mehr Unternehmen entziehen sich durch Tarifflucht ihrer sozialen Verantwortung und verschaffen sich so schmutzige Wettbewerbsvorteile gegenüber denjenigen Konkurrenten, die nach Tarif zahlen”, sagte Linken-Politiker Pascal Meiser.

“Das ist eine gefährliche Entwicklung, die den sozialen Frieden in unserem Land ernsthaft gefährdet.”

red

Mehrheit gibt laut Umfrage wegen Inflation weniger Geld aus

In einer Umfrage gaben fast zwei Drittel der befragten Verbraucher an, angesichts der hohen Inflation ihre Ausgaben bereits eingeschränkt zu haben. Weitere 20 Prozent rechnen damit, dass sie dies künftig tun müssen. Dies hat eine Befragung im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ergeben, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe in ihren Donnerstagausgaben berichten.

Die meisten Befragten kaufen günstigere Lebensmittel ein (61 Prozent) sowie weniger Kleidung und konsumieren insgesamt weniger (je 56 Prozent). Gut ein Drittel der Befragten fahren seltener mit dem Auto. Genauso viele verzichten derzeit auf Flugreisen oder schränken diese zumindest ein.

Gleichzeitig ist die Mehrheit in der Umfrage bereit, das eigene Konsumverhalten für den Klimaschutz zu verändern. 75 Prozent würden ihre Kleidung länger tragen, statt neue zu kaufen. 60 Prozent wollen energiesparende Elektrogeräte kaufen, weitere 45 Prozent würden defekte Geräte reparieren lassen anstatt sie neu zu kaufen.

Allerdings wünschen sich die Verbraucher laut Umfrage verbindliche Angaben der Hersteller zur Lebensdauer von Geräten. In diesem Fall wären 60 Prozent bereit, defekte Geräte reparieren zu lassen, wenn die vorgesehene Lebensdauer noch in weiter Ferne liegt. Die Teilnehmer der Befragung würden gerne eine Waschmaschine 12 Jahre nutzen, Staubsauger, TV-Geräte und Drucker je 10 Jahre und Handys 5 Jahre.

Um ressourcenschonende Reparaturen zu fördern, sollten Hersteller dazu verpflichtet werden, eine verbindliche Angabe zur Lebensdauer der Geräte anzugeben, fordert Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. “Politik und Hersteller stehen in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um Verbrauchern klimaschonenden Konsum zu ermöglichen”, so Pop. “Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Baustein für klima- und ressourcenschonenden Konsum.”

Die Koalition müsse jetzt liefern. “Es muss sichergestellt werden, dass Hersteller ihre Produkte so designen, dass sie reparaturfähig sind. Und natürlich müssen Reparaturen auch bezahlbar sein und sich die Kosten in einem ökonomisch sinnvollen Rahmen bewegen”, sagte die Verbraucherschützerin.

red

Kompromiss gefunden: Weg für “Bürgergeld” ist frei

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich am Mittwoch auf Details zum sogenannten “Bürgergeld” geeinigt und damit den Weg für diese neue Form der Sozialhilfe frei gemacht. Der Einigungsvorschlag sieht insbesondere eine Verkürzung der Karenzzeit, eine Reduzierung der Schonvermögen und den Wegfall der sogenannten “Vertrauenszeit” vor. Die Karenzzeit, in der die Kosten für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe und die Heizkosten in “angemessener Höhe” anerkannt und übernommen werden, soll auf ein Jahr halbiert werden, der ursprüngliche von der Ampel-Koalition bewirkte Bundestagsbeschluss hatte zwei Jahre vorgesehen.

Bezüglich der Schonvermögen in der Karenzzeit enthält der gefundene Kompromiss ebenfalls eine deutliche Reduzierung: Vermögen ist danach nicht zu berücksichtigen, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person überschreitet. Der Bundestagsbeschluss hatte Grenzen von 60.000 bzw. 30.000 Euro vorgesehen. Überdies enthält die Einigung eine neue Härtefallregelung bei selbst genutztem Wohneigentum: Nach dem Gesetz zählt ein selbstgenutztes Haus mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern zum Schonvermögen, bei mehr als vier Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche für jede weitere Person um 20 Quadratmeter.

Nach dem Kompromiss können nun auch größere Häuser bzw. Wohnungen zum Schonvermögen gerechnet werden, wenn andernfalls eine besondere Härte entstünde. Gänzlich entfallen soll nach dem Vermittlungsergebnis die vom Bundestag beschlossene sechsmonatige “Vertrauenszeit”, in der auch bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen verhängt worden wären. Bei solchen Sanktionen soll nach dem Vermittlungsergebnis nun ein dreistufiges System Anwendung finden: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das “Bürgergeld” für einen Monat um 10 Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent.

Auch nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses darf keine Leistungsminderung erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer “außergewöhnlichen Härte” führen, wie es hieß. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss am 14. November angerufen, nachdem der Bundestagsbeschluss in der Plenarsitzung des Bundesrates am selben Tage die erforderliche Mehrheit verfehlt hatte. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundestag den Einigungsvorschlag noch annehmen, auch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.

Aller Voraussicht sollen beide Abstimmungen am 25. November stattfinden.

red

Haushalte in Deutschland verbrauchen 40 Prozent weniger Gas

Die deutschen Haushalte sparen auch bei winterlichen Temperaturen viel Gas ein. “Wir beobachten im Vergleich zu den Vorjahren einen Rückgang des Gasverbrauchs um 40 Prozent”, sagte der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, den Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Mittwochsausgaben). Die ersten kälteren Novemberwochen entwickelten sich “sehr verantwortungsbewusst”.

Müller appelliert allerdings an die Bevölkerung, beim Sparen nicht nachzulassen. “Das Problem ist, dass wir das den ganzen Winter durchhalten müssen.” Und der könne in Deutschland bis in den März hineinreichen, so der Behördenleiter.

Laut Müller würden die Einsparungen von Tag zu Tag sehr schwanken. “Es gibt rund 20 Millionen Haushalte mit Gastherme, jeden Morgen werden also 20 Millionen Entscheidungen neu getroffen.” Die Bürger würden sich täglich fragen, welche Zimmer beheizt werden und welche nicht.

Diese Entscheidungen sehe man dann zusammengefasst in den Gasverbräuchen. “Darum darf man sich nicht nur einmal richtig entscheiden, man muss sich Tag für Tag aufs Neue richtig entscheiden”, so Müller.

red

Lufthansa-Boss Spohr will keine Billigflüge mehr anbieten

Köln – Lufthansa-Chef Carsten Spohr will keine Billigflüge mehr anbieten. Die Zeit der “Ultra-Billigtickets” sei vorbei, sagte er dem Magazin “Stern”. Das sei auch gut so.

Billigfliegen sei “ökologisch verantwortungslos und ökonomisch unsinnig, weil man nichts verdient”. Es sei auch gegenüber der Dienstleistung “respektlos”, die erbracht werden müsse, um jemanden sicher zum Beispiel nach Mallorca zu fliegen. Der durchschnittliche Erlös pro One-Way-Ticket liege bei der Lufthansa noch immer unter zehn Euro, so Spohr.

Vor der Pandemie verdiente die Lufthansa Group im Durchschnitt acht Euro je Ticket.

red