Suchtbeauftragter kritisiert geplante Lockerung des Glücksspiel-Strafrechts

Der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, kritisiert die geplante Lockerung des Strafrechts, Bundesjustizminister Marco Buschmann will einen Paragrafen streichen, der das Angebot von Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis verbietet. Diese Maßnahme könne “zu einem Kontrollverlust” führen, schreibt Blienert in einem Brief an den FDP-Minister, über den der “Spiegel” berichtet. Der Sozialdemokrat hat sich in dieser Sache auch an seine Parteifreundin Nancy Faeser gewandt, die Chefin des Innenressorts.

Durch eine solche Gesetzesänderung würde Deutschland “noch attraktiver für die Organisierte Kriminalität”, warnt er. Illegales Glücksspiel habe seit der Pandemie in Deutschland deutlich zugenommen und berge ein besonders hohes Suchtrisiko. Wenn der entsprechende Paragraf aus dem Strafgesetzbuch gestrichen würde, wären Glücksspielveranstaltungen nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Behörden unerlaubtes Spiel entdecken könnten, würde sich verringern, befürchtet Blienert, die Ordnungsämter würden mit den Kontrollen völlig überfordert. Blienert schlägt stattdessen vor, den Paragrafen zu konkretisieren und etwa auf Anbieter aus dem Ausland auszuweiten.

red

Bundestag winkt Nachtragshaushalt 2023 durch

Der Bundestag hat den Weg für den Nachtragshaushalt 2023 freigemacht. Für das entsprechende Nachtragshaushaltsgesetz 2023 stimmten am Freitag 392 Abgeordnete, 274 dagegen. Mit dem Nachtragshaushalt reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November.

Konkret will sie schwerpunktmäßig die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds sowie des sogenannten Sondervermögens “Aufbauhilfe 2021” sicherstellen. Die bisherige Finanzierungsweise war durch das Urteil infrage gestellt worden. Um die Finanzierung zu sichern, ist eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes nötig, die am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen beschlossen wurde.

Laut Nachtragshaushaltsentwurf sind für 2023 nunmehr Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen, bisher lag das Soll bei 476,29 Milliarden Euro. Gestrichen werden im Etat unter anderem die Ausgaben für das “verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung” in Höhe von zehn Milliarden Euro. Die Einnahmen – ohne Kredite und Entnahme aus der Rücklage – fallen mit 389,74 Milliarden Euro um 178,7 Millionen Euro geringer aus als bisher geplant.

Das liegt unter anderem an geringer ausfallenden Steuereinnahmen. Die bisher vorgesehene Entnahme aus der Rücklage wird von 40,51 Milliarden Euro auf 43,81 Milliarden Euro erhöht. Deutlich geringer fällt nunmehr die geplante Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt aus: Sie soll 27,41 Milliarden Euro betragen.

Das sind 18,2 Milliarden Euro weniger als bisher geplant. Sie liegt über der nach der Schuldenregel zulässigen Höhe. Diese ist im Entwurf mit 25,81 Milliarden Euro angegeben.

Die Überschreitung entspricht der Zuweisung aus dem Haushalt an das sogenannte Sondervermögen “Aufbauhilfe 2021”. Hinzu tritt die geplante Kreditaufnahme im Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 43,20 Milliarden Euro. Aus dem WSF werden unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert.

Bisher war als Finanzierung vorgesehen, auf in 2022 an den WSF übertragene und verbuchte Kreditermächtigungen zurückzugreifen. Nunmehr soll der WSF in die Lage versetzt werden, in 2023 eigene Kredite aufzunehmen. Sie sind auf die Schuldenregel anzurechnen.

Damit liegt die für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme. Vorgesehen ist daher, die erhöhte Kreditaufnahme mit einer Notlage im Sinne der Schuldenregel zu ermöglichen. Als Begründung wird auf die fortwirkenden Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Energiemärkte im Jahr 2023 sowie auf die anhaltenden Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 verwiesen.

Ebenfalls angepasst wurde der Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds: Die Rücklagen des Sondervermögens werden um 60 Milliarden Euro reduziert. Das entspricht dem Betrag, der mit dem für verfassungswidrig erklärten Nachtragshaushalt 2021 übertragenen Mittel in Form von Kreditermächtigungen. Zudem soll durch Änderungen in den Sozialgesetzbüchern der Bundeshaushalt ab 2025 um 900 Millionen Euro jährlich entlastet werden, zulasten der Bundesagentur für Arbeit.

red

Energiewirtschaft warnt vor steigenden Strompreisen: Ampel-Koalition unter Beschuss

Die Energiewirtschaft hat mit scharfer Kritik auf die Sparbeschlüsse der Ampel-Koalition reagiert und steigende Strompreise für Verbraucher angekündigt. Wenn der Staat zugesagte Entlastungen wie den Zuschuss zu den Netzentgelten streiche, werde sich das leider auch auf die Verbraucher auswirken, sagte die Chefin des Branchenverbandes BDEW, Kerstin Andreae, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). Aufgrund der Kurzfristigkeit der Koalitionsbeschlüsse könnten die Energieversorger die Preisanpassungen zwar nicht zum 1. Januar 2024 umsetzen, müssten dies dann aber in den ersten Monaten des Jahres nachholen.

“Die Energieversorger und Stadtwerke können nichts dafür, dass jetzt die Preise steigen”, so die Verbandschefin. Zwar seien die Preise an den Energiemärkten zuletzt gesunken, sie lägen aber noch immer deutlich über dem Vorkrisenniveau, sagte Andreae weiter. “In dieser Situation wäre es äußerst wichtig gewesen, den Kunden Konstanz und Zuverlässigkeit zu signalisieren. Stattdessen werden Haushalte, Gewerbe und Industrie im kommenden Jahr nun zusätzlich belastet.” Angesichts der zahlreichen geopolitischen Unsicherheiten müssen die Bundesregierung in ihrer Energiepolitik vorsichtig sein, mahnte die frühere Grünen-Politikerin. “Die Krise ist noch nicht vorbei.”

Andreae forderte die Bundesregierung auf, nun rasch das mehrfach in Aussicht gestellte Klimageld einzuführen, um die Bürger zu entlasten. “Die Einführung des im Koalitionsvertrag angekündigten Klimagelds ist noch dringlicher geworden. Finanziert aus der CO2-Bepreisung würden damit alle Bürger entlastet.”

Die Entscheidung der Bundesregierung, Fördermittel für die Ansiedlung von Solarfabriken zu streichen, sei “äußerst bedauerlich”, so Andrea. “Dadurch verschenken wir Zeit. Es ist zu hoffen, dass der Aufbau eigener Kapazitäten für die Produktion von Solarmodulen dennoch von der Bundesregierung im Blick behalten wird.”

red

Finanzminister einig: Bayaz und Evers fordern Reform der Schuldenbremse

Baden-Württembergs Finanzminister, Danyal Bayaz (Grüne) und sein Amtskollege in Berlin, Stefan Evers (CDU), setzen sich für eine Reform der Schuldenbremse ein. “Wir halten die Schuldenbremse grundsätzlich für eine wichtige Errungenschaft, die nicht aufgegeben werden, sondern – im Gegenteil – präziser kalibriert und glaubhafter angewendet werden sollte”, schreiben die Politiker in einem Gastbeitrag für den “Tagesspiegel” (Freitagausgabe). Das notwendige Investitionsvolumen für den “Erhalt unseres Wohlstands” sowie der Kampf gegen den Klimawandel werde aber “absehbar die Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte überfordern”, argumentieren die beiden Politiker.

Sie schlagen daher vor, dass sich auch die Bundesländer analog zum Bund maßvoll im Rahmen der Schuldenbremse verschulden dürfen. Zudem sollten Notlagenkredite auch “über das konkrete Jahr des Notlagenbeginns hinaus” verwendet werden dürfen, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Haushalt der Bundesregierung für 2023 untersagt hatte. Als dritten Eckpunkt einer Reform schlagen Evers und Bayaz “die Schaffung einer streng ziel- und zweckgerichteten Investitionsregel im Rahmen der bestehenden Schuldenbremse” vor, um die anstehenden Transformationen finanzieren zu können.

red

Bürgergeldbonus vor dem Ende: Ampel plant Einsparungen trotz Kosten von 8,9 Millionen Euro

Die Kosten für den Bürgergeldbonus für Weiterbildungsmaßnahmen, den die Ampel kurz nach seiner Einführung wegen der Haushaltlage wieder streichen will, belaufen sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) in diesem Jahr auf 8,9 Millionen Euro. “Seit seiner Einführung im Juli 2023 wurde der Bürgergeldbonus in knapp 56.000 Fällen ausgezahlt”, sagte ein BA-Sprecher dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). Der Bundesarbeitsagentur zufolge sind Auszahlungen der Boni für die kommenden Jahre bereits vorgesehen.

“Für 2024 gibt es Bindungen in Höhe von 9,1 Millionen Euro, weitere Bindungen gibt es für die Jahre 2025 bis 2028 in Höhe von 356.000 Euro.” Die Zahlen basieren auf Rückmeldungen der Jobcenter, die in der Verantwortung von Kommunen sowie der Bundesarbeitsagentur liegen. Das sind bis zu 300 Jobcenter.

Zu den 100 Jobcentern, die als zugelassene kommunale Träger organisiert werden, kann die BA keine Auskunft geben. Seit Juli 2023 haben Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf einen Bonus von 75 Euro im Monat, wenn sie Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Diesen will die Bundesregierung im Zuge der Haushaltseinsparungen wieder streichen.

Der Bonus ist nicht zu verwechseln mit dem Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat, das bestehen bleibt.

red

Durchbruch im Kampf gegen Kinderarbeit: EU beschließt Gesetz mit harten Strafen für Unternehmen

Straßburg – Im Streit um ein europäisches Lieferkettengesetz haben Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten eine Einigung erzielt. Mit der Lieferkettenrichtlinie sollen große Unternehmen für nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt bei ihren eigenen Tätigkeiten, denen ihrer Tochtergesellschaften und denen ihrer Geschäftspartner zur Rechenschaft gezogen werden, hieß es am Donnerstagvormittag in einer Mitteilung der EU-Staaten. Die Richtlinie legt demnach auch Regeln für Sanktionen und die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen fest: Sie verpflichtet die Unternehmen unter anderem, einen Plan anzunehmen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind.

Die Einigung legt den Anwendungsbereich der Richtlinie auf große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 150 Millionen Euro fest. Für Nicht-EU-Unternehmen gilt sie, wenn sie drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Nettoumsatz von 300 Millionen Euro in der EU erwirtschaften. Der Finanzsektor wird vorerst vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen – diese Entscheidung soll aber später überprüft werden.

Die Vereinbarung sieht auch vor, dass die Einhaltung der Richtlinie als Kriterium für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen herangezogen werden kann. Wirtschaftsverbände hatten bis zuletzt versucht, den Trilog zum EU-Lieferkettengesetz auszubremsen, scheiterten jetzt aber vorerst mit dem Versuch, einen Stopp des Vorhabens zu erreichen. Die vorläufige Einigung muss noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten förmlich angenommen werden.

red

Lindner verteidigt CO2-Preiserhöhung: ‘Auf dem Pfad der Vorgängerregierung”

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat die größere Anhebung des CO2-Preises zum kommenden Jahr verteidigt. Man gehe nur “auf den Preispfad, den die Vorgängerregierung beschlossen hat, zurück”, sagte er am Mittwoch den ARD-Tagesthemen. Gleichzeitig gebe es “diese großen Steuerentlastungen”, ergänzte er.

Zudem verwies der Minister auf das Sinken der Lohn- und Einkommenssteuer sowie der Stromsteuer zum neuen Jahr. Wenn die Stromsteuer sinke, müsse man allerdings “auf der anderen Seite fragen, wie wird das finanziert”. Man habe sich dafür entschieden, “Subventionen, die nicht mehr ihre Wirkung haben, auslaufen zu lassen”.

Dazu gehört unter anderem die Förderung zum Kauf von E-Autos. Zur Einhaltung der Schuldenbremse sagte der Finanzminister, “wir haben keine Pläne, die Ausnahme von der Schuldenbremse zu nutzen”. Bei der Ukraine müsse man, wenn die Lage sich ändere, diese neu bewerten.

“Das ist aber kein Vorratsbeschluss oder bestehende Absicht, eine Ausnahme von der Schuldenbremse vorzuschlagen”. Lindner sagte weiter, dass es “für die breite Mitte der Bevölkerung deutlich spürbare Entlastungen ab dem 1.1. nächsten Jahres gibt”.

red

DIHK warnt: Strompreise für deutsche Wirtschaft könnten um zehn bis 20 Prozent steigen

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) rechnet nach den Haushaltsentscheidungen der Ampelkoalition mit einem sprunghaften weiteren Anstieg der Strompreise für die deutsche Wirtschaft. “Wir haben unterschiedliche Fall-Konstellationen durchgerechnet und kommen auf Steigerungen der Stromrechnung um zehn bis 20 Prozent”, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian der “Rheinischen Post” (Donnerstagsausgabe). “Das ist nicht nur eine zusätzliche Konjunkturbremse zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt, es ist auch das falsche Signal an viele Betriebe, die etwa ihre Produktion oder ihren Fuhrpark von fossiler Energie auf Strom umstellen wollen – zumal gleichzeitig hier bei Diesel und Kerosin die Kosten ebenfalls steigen”, warnte Adrian.

Es sei zwar gut, dass die Bundesregierung jetzt eine Lösung für den Haushalt 2024 vorlegen könne, “unser Renommee als Wirtschafts- und Investitionsstandort hätte sonst international Schaden genommen”, sagte der DIHK-Chef. “Allerdings tragen viele Punkte zu einer Kostensteigerung für die Unternehmen in Deutschland bei. Dazu gehört vor allem die Ankündigung, die Übertragungsnetzentgelte nicht weiter zu bezuschussen. Das führt bei Betrieben aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen zum sprunghaften Anstieg der Strompreise”, sagte er. Immerhin solle die EEG-Umlage weiter aus dem Staatshaushalt finanziert werden und die Stromsteuer für produzierende Unternehmen sinken. “Sonst wäre der negative Effekt noch stärker”, sagte Adrian.

“Viele Einzelmaßnahmen lösen durch Zweitrundeneffekte Folgewirkungen und Kostenbelastungen in der Gesamtwirtschaft aus. Deshalb sollte die Koalition bei den nun anstehenden Einzelberatungen noch mal genau hinschauen und den oft beschworenen Praxis-Check zu den wirtschaftlichen Folgen vornehmen.”

red

US-Notenbank belässt Leitzins unverändert

 Washington – Die US-Notenbank lässt den Leitzins im Dollarraum wie von den meisten Marktteilnehmern erwartet zum dritten Mal in Folge unverändert. Er werde weiter in einer Spanne zwischen 5,25 und 5,50 Prozent liegen, teilte die Fed am Mittwoch mit. Aktuelle Indikatoren legten nahe, dass sich das Wirtschaftswachstum von seinem “kräftigen Tempo” verlangsamt habe, hieß es im Kommentar zum Zinsentscheid.

Damit dürften die Chancen auf Zinssenkungen wieder ein bisschen gesunken sein. Der Beschäftigungszuwachs habe sich zuletzt abgeschwächt, bleibe aber stark. Die Inflation habe im Laufe des Jahres zwar nachgelassen, bleibe aber erhöht, so die Fed.

red

Geringe Erwerbsbeteiligung bei ukrainischen Einwanderern in Deutschland

Trotz eines hohen Qualifikationsniveaus ist die Erwerbsbeteiligung der seit Anfang 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchteten Personen deutlich geringer als in der Gesamtbevölkerung. In der Haupterwerbsphase von 25 bis 59 Jahren waren lediglich 19 Prozent der Eingewanderten aus der Ukraine erwerbstätig, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. Die Erwerbstätigenquote in der Gesamtbevölkerung war in dieser Altersgruppe mit 85 Prozent mehr als viermal so hoch.

Bei den aus der Ukraine eingewanderten Frauen lag die Erwerbstätigenquote mit 14 Prozent (Gesamtbevölkerung: 81 Prozent) dabei noch deutlich unter der Erwerbstätigenquote von Männern, von denen 30 Prozent erwerbstätig waren (Gesamtbevölkerung: 89 Prozent). Dabei ist bei den aus der Ukraine eingewanderten Personen der hohe Anteil von akademischen Bildungsabschlüssen bemerkenswert: Betrachtet man die Personen in der Haupterwerbsphase im Alter von 25 bis 59 Jahren, so hatten von den seit Jahresbeginn 2022 aus der Ukraine Eingewanderten 45 Prozent einen akademischen Berufsabschluss einer Fachhochschule oder Universität und 28 Prozent einen nicht-akademischen Berufsabschluss. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung Deutschlands hatten 27 Prozent der Personen dieser Altersgruppe einen akademischen Abschluss.

Mit 52 Prozent lag der Anteil der 25- bis 59-Jährigen mit einem nicht-akademischen Abschluss in der Gesamtbevölkerung dagegen deutlich höher als bei den aus der Ukraine eingewanderten Personen. Der Anteil von Personen mit akademischem Bildungsabschluss war dabei bei den Frauen aus der Ukraine mit 48 Prozent höher als bei den Männern mit 37 Prozent. Sechs von zehn (61 Prozent) der im ersten Halbjahr 2023 in Deutschland wohnenden und seit Jahresbeginn 2022 aus der Ukraine eingewanderten Personen waren weiblich und vier von zehn (39 Prozent) männlich.

Bei den Erwachsenen überwog der Frauenanteil noch deutlicher: Hier waren sieben von zehn (69 Prozent) Zugewanderten Frauen und lediglich drei von zehn (31 Prozent) waren Männer. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass häufig Mütter mit ihren Kindern alleine aus der Ukraine nach Deutschland kamen. Dementsprechend waren 40 Prozent der seit Anfang 2022 aus der Ukraine eingewanderten Menschen entweder Alleinerziehende (15 Prozent) oder Kinder eines alleinerziehenden Elternteils (25 Prozent).

In der Gesamtbevölkerung Deutschlands lebten im ersten Halbjahr 2023 dagegen nur acht Prozent der Menschen in Alleinerziehenden-Familien. Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 haben nach Schätzungen des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) über sechs Millionen Menschen das Land verlassen. Deutschland verzeichnete im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023 eine Nettozuwanderung von rund 1,0 Millionen Menschen aus der Ukraine, so das Bundesamt.

red