Sicherung von bezahlbaren Wohnungen: Ministerin fordert mehr Tempo bei kommunalem Vorkaufsrecht:

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat ihre Kabinettskollegen der Ampel-Koalition zu mehr Tempo bei der Umsetzung eines kommunalen Vorkaufsrechts in sogenannten “Milieuschutzgbieten” für Wohnhäuser aufgefordert. “Die Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ist mir wichtig. Denn das ist für die Kommunen ein wichtiges Instrument, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten”, sagte Geywitz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).

Die Abstimmung über den im April 2022 vorgelegten Gesetzesentwurf laufe noch. Sie hoffe, dass man zügig vorankomme. Insgesamt hätten laut Geywitz binnen eines dreiviertel Jahres in sechs großen Städten in mehr als 450 Fällen Wohnhäuser nicht gesichert werden können.

Die Bauministerin berief sich dabei auf eine Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), über die die Funke-Zeitungen berichten. Demnach hätten zwischen Sommer 2022 und Mai 2023 in rund 450 Fällen in den Städten Berlin, Hamburg, Leipzig, Frankfurt am Main, München und Köln Kommunen mit dem geplanten Gesetz die Möglichkeit gehabt, Wohnhäuser zu erwerben. In Berlin und Leipzig hätten demnach über 100 Wohnhäuser gesichert werden können, in Hamburg rund 140, in Frankfurt am Main rund 60, in München mehr als 30 und in Köln mehr als 20, heißt es in der Auswertung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2021 das bis dato vor allem in Berlin angewandte kommunale Vorkaufsrecht gekippt. Die Ampel-Koalition hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, prüfen zu wollen, ob man gesetzgeberisch tätig werden müsse.

red

CDU-Politiker fordert ‘Jobpflicht’ für Arbeitslose

Berlin – Der CDU-Vizevorsitzende Carsten Linnemann hat eine “Jobpflicht” für arbeitslose Menschen gefordert. “Bei Bürgergeldempfängern muss dringend etwas passieren”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). “Zunächst muss der Staat die Menschen unterstützen, die wegen psychischer oder physischer Gründe nicht in der Lage sind zu arbeiten. Aber für die Arbeitslosen, die eigentlich arbeiten könnten, sollten wir eine Jobpflicht einführen”, so der Chef der CDU-Grundsatzkommission. Linnemann brachte ein Modell ins Spiel, wonach Arbeitslose nach bis zu sechs Monaten erneut eine Anstellung finden müssen oder Jobs durch Kommunen zugeteilt bekommen. “Ein solches System gibt es bereits in den Niederlanden und in Dänemark. Die Personen müssen dann nach etwa nach drei oder sechs Monaten einen Job annehmen. Es sei denn, es gibt gute Gründe, es nicht zu tun, etwa bei der Aufnahme einer Ausbildung”, ergänzte der CDU-Politiker. “In den Niederlanden werden auch von den Kommunen gemeinnützige Jobs angeboten.”

Auf die Frage, ob der Arbeitslose, der den Job nicht annehme, dann gezwungen werde, sagte Linnemann: “Es geht ja nicht um Zwangsarbeit. Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden, dass Bürgergeldempfängern die Mittel bis zu 30 Prozent gekürzt werden dürfen”, sagte er. “Dieser Spielraum muss genutzt werden, ebenso die Möglichkeit, Sach- statt Geldleistungen zu vergeben.”

Jeder, der Sozialleistungen in Deutschland erhalte und arbeiten könne, habe seiner Ansicht nach auch eine Bringschuld. “Ansonsten werden wir die Akzeptanz unseres Sozialsystems verlieren”, sagte Linnemann. “Die arbeitende Bevölkerung, die mit ihren Steuern das Sozialsystem finanziert, erwartet zurecht, dass der Staat mit dem Geld vernünftig umgeht.”

Der Vorschlag ähnelt dem Gegenkonzept der AfD zum Bürgergeld: Im Oktober letzten Jahres hatte die Bundestagsfraktion vorgeschlagen, dass Arbeitslosengeldempfänger, die “Bürgerarbeit” verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten. Der Vorschlag stieß damals auf Kritik von der CDU-Parteigliederung Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA).

red

EU-Kommission beschuldigt Google des Kartellverstoßes und droht mit Teil-Zerschlagung des Unternehmens

Die EU-Kommission geht nach monatelangen Untersuchungen nun fest davon aus, dass Google gegen die Kartellvorschriften der Europäischen Union verstößt, indem es den Wettbewerb im Bereich Online-Werbung verzerrt. Google begünstige seine eigenen Technologiedienste für Online-Display-Werbung zulasten konkurrierender Anbieter sowie von Werbetreibenden und Online-Verlegern, teilte die Kommission am Mittwoch mit – und setzte gleichzeitig das US-Unternehmen darüber in Kenntnis, was ein förmlicher Schritt in dem bereits seit 2021 laufenden Verfahren ist. Mindestens seit 2014 missbrauche Google seine marktbeherrschende Stellung, indem es unter anderem seine eigene Werbebörse AdX zur Auswahl von Werbung auf diverse technologische Weise begünstige und damit mittlerweile zur attraktivsten Plattform in diesem Bereich gemacht habe.

“Die Kommission hegt den Verdacht, dass die mutmaßlich vorsätzlichen Verhaltensweisen von Google darauf abzielten, AdX einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, und möglicherweise zur Verdrängung konkurrierender Werbebörsen (Ad exchanges) geführt haben”, hieß es in der Mitteilung. Dadurch würde die zentrale Rolle von Google auf verschiedenen Ebenen der Adtech-Branche gestärkt, sodass das Unternehmen für seine Dienste höhere Gebühren verlangen könne. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken könnten wohl nur durch die Veräußerung eines Teils der Dienste von Google ausgeräumt werden, da das Unternehmen mit seinem Ad-Server für Verleger und seinen Instrumenten für den Kauf von Werbung auf beiden Seiten des Marktes tätig und marktbeherrschend sei und zudem auch noch größte Werbebörse betreibe.

Google soll nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

red

Städte- und Gemeindebund begrüßt Änderungen beim Heizungsgesetz: Kommunen erhalten Zeit für Wärmeplanung bis 2028

Der Städte- und Gemeindebund hat die von der Ampel beschlossenen Änderungen beim umstrittenen Heizungsgesetz begrüßt. “Es ist ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz – insbesondere bei Bestandsgebäuden – eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt”, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Das bedeute für die meisten Kommunen, dass frühestens 2028 Maßnahmen ergriffen würden.

“Damit wird die notwendige Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt.” Zugleich forderte Landsberg vom Bund “eine nachhaltige Unterstützung”, damit auch die Kommunen bei Ihren eignen 185.000 Gebäuden die Wärmewende umsetzen könnten. Wegen der vielen noch offenen Details sollte das Gesetzgebungsverfahren mit großer Sorgfalt und Realitätssinn betrieben werden, so der Hauptgeschäftsführer.

Dazu gehöre auch eine konkrete Kostenschätzung.

red

Habeck zufrieden: Umstrittenes Heizungsgesetz sichert Planungssicherhei

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat sich zufrieden gezeigt mit dem Verhandlungsergebnis zum umstrittenen Heizungsgesetz. “Das Gebäudeenergiegesetz kommt, der Kern ist gewahrt”, sagte Habeck am Dienstag. Das sei wichtig für die Planungssicherheit.

“Die Wärmewende ist praktikabel, Klimaschutz wird konkret, das klare Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen wird gesetzt. Dabei geben wir den Menschen mehr Zeit und verzahnen die kommunale Wärmeplanung besser mit dem Gebäudeenergiegesetz.” Die Koalitionseinigung sieht unter anderem vor, dass außerhalb von Neubaugebieten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch noch nicht gelten sollen, solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Neue Gasheizungen bleiben demnach erlaubt, sie müssten ab 2024 allerdings “auf Wasserstoff umrüstbar” sein. Auch Holz- und Pelletheizungen sollen eingesetzt werden können. “Insgesamt gibt die Einigung die Chance, die Debatte zu befrieden und den gesellschaftlichen Rückhalt für Klimaschutz zu stärken”, sagte Habeck.

“Dass sich in den intensiven Verhandlungen alle Seiten bewegen mussten, gehört dazu. Das war wichtig, um die Handlungsfähigkeit der Regierung herzustellen.” Das Gebäudeenergiegesetz werde nun aufgesetzt mit dem Ziel, es vor der Sommerpause zu verabschieden.

“Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende erreicht”, sagte der Wirtschaftsminister.

red

Kritik vom Bundesrechnungshof: Beschaffung des Raketenabwehrsystems Arrow

Berlin – Im Zusammenhang mit der Anschaffung des Raketenabwehrsystems Arrow, für das an diesem Mittwoch im Haushaltsausschuss des Bundestages erste Mittel bereitgestellt werden sollen, wirft der Bundesrechnungshof dem Verteidigungsministerium (BMVg) vor, für seinen “sehr ambitionierten Zeitplan vermeidbare Risiken in Kauf” zu nehmen. Der vertrauliche Bericht zu dem aktuellen Beschaffungsvorhaben, über den der “Tagesspiegel” (Mittwochausgabe) berichtet, bemängelt insbesondere, dass Deutschland mit 560 Millionen Euro eine frühzeitige Produktion aufwendig herzustellender Komponenten finanziert, damit das System aus Israel rechtzeitig für eine Inbetriebnahme im vierten Quartal 2025 geliefert werden kann, während auf deutscher Seite entsprechende Baumaßnahmen gar nicht beendet sein könnten: “Es besteht ein hohes Risiko, dass der Zeitplan trotzdem verfehlt wird, wenn die benötigte Infrastruktur nicht zeitgerecht fertig wird.” Hintergrund ist, dass auf dem für die Radaranlage des Systems vorgesehenen Bundeswehrgelände in Brandenburg “eine erhöhte und befestigte Stellung” benötigt wird, die laut Rechnungshof aber “aufgrund des sandigen Untergrunds und des hohen Grundwasserspiegels am ausgewählten Standort voraussichtlich nur durch aufwendige Baumaßnahmen herzustellen sein” wird.

Weil erst im Herbst ein geologisches Gutachten dazu vorliegen soll, die Infrastruktur aber schon ein Jahr vor der Inbetriebnahme stehen muss, sieht selbst die Regierung in der entsprechenden Vorlage an den Bundestagsausschuss ein “hohes Risiko” für Verzögerungen. “Das BMVg äußert sich nicht dazu, ob und wie auch die Infrastruktur mit der beschleunigten Beschaffung Schritt halten kann”, kritisiert der Rechnungshof weiter. Die Abgeordneten sollten dem Ministerium deshalb vorschreiben, “erst dann zu unterschreiben, wenn hinreichend sicher feststeht, dass der Termin für die Fertigstellung der Infrastruktur erreicht werden kann”.

red

Einfamilienhäuser in Fertigbauweise auf dem Vormarsch

In Deutschland werden immer mehr Einfamilienhäuser in Fertigbauweise errichtet. Ihr Anteil stieg von 2012 bis 2022 von 15,3 auf 22,8 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit. Im Jahr 2022 wurden rund 17.600 Einfamilienhäuser in Fertigteilbau hergestellt – ein Plus von 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Dagegen ging im selben Zeitraum der Neubau von Einfamilienhäusern in konventioneller Bauweise zurück: um 2,7 Prozent auf rund 59.500. Insgesamt wurden im Jahr 2022 rund 20.400 Wohngebäude im Fertigteilbau erreichtet. Dabei machten die Einfamilienhäuser mit 86,0 Prozent den größten Anteil aus. Danach folgten mit einem Anteil von 10,6 Prozent die Zweifamilienhäuser und mit 3,5 Prozent Gebäude mit 3 oder mehr Wohnungen, einschließlich Wohnheime.

Der Trend zum Fertighaus dürfte sich weiter fortsetzen: Im Jahr 2022 wurden mit rund 19.000 zwar deutlich weniger Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser im Fertigteilbau erteilt als im Vorjahr (-14,6 Prozent), allerdings fiel der Rückgang geringer aus als bei den Baugenehmigungen für konventionell geplante Einfamilienhäuser (-17,5 Prozent gegenüber 2021). Zum Rückgang der Bauvorhaben insgesamt dürften vor allem zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen und hohe Kosten für Baumaterialien beigetragen haben, so die Statistiker. Deutliche Preissteigerungen bei Baumaterialien wie Holz, Lieferengpässe sowie Fachkräftemangel – das blieb auch bei den Fertighäusern nicht ohne Auswirkungen auf die Preise.

Im Jahr 2022 stiegen die Baupreise für Einfamilienfertighäuser um 15,2 Prozent im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2021. Das ist die höchste gemessene Preissteigerung gegenüber einem Vorjahr seit Beginn der Erhebung im Jahr 1968. Im Zehnjahresvergleich verteuerte sich der Bau von Einfamilienfertighäusern um 65,6 Prozent, so die Behörde.

red

Wärmegipfel: Bundesregierung und Verbände setzen auf beschleunigten Ausbau der Wärmenetz

Bundesregierung und dutzende Verbände aus dem Bereich Wärmewirtschaft, Wohnungs- und Bauwirtschaft wollen dem Ausbau der Wärmenetze mehr Tempo verleihen. Das ist eines der Ergebnisse des sogenannten “Wärmegipfels”, zu dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) für Montag eingeladen hatten. Bis 2030 solle die Hälfte der Wärme in den Netzen klimaneutral erzeugt werden, sagte Habeck nach dem Treffen, da seien sich alle einig.

“Genau diese Entschlossenheit brauchen wir”, so der Minister. Einigkeit bestand bei dem Treffen auch darin, mit dem Bundesgesetz für die Wärmeplanung, der aktuellen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sowie den begleitenden Förderprogrammen möglichst schnell einen verbindlichen Rahmen zu setzen, zudem bedürfe es eines Finanzierungsrahmens, der klare Anreize zur Investition in den Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze setze. Abwärmenutzung soll erleichtert, der Bau von Anlagen zur Nutzung von Erdwärme (Geothermie) und Solarthermie sowie von Großwärmepumpen beschleunigt werden.

Als weiteres Handlungsfeld wurde das Thema “Preistransparenz” bei den Wärmenetzen identifiziert: “Hier wird die Bundesregierung die bestehenden gesetzlichen Grundlagen überprüfen mit dem Ziel, Hemmnisse für den Anschluss ans Wärmenetz kurzfristig abzubauen”, hieß es in einer Erklärung.

red

Wärmepumpen im Vormarsch: Mehr als 57 Prozent der Neubauten heizen damit

Immer mehr Neubauten heizen mit Wärmepumpen. Von 2021 bis 2022 stieg der Anteil um mehr als sechs Prozentpunkte von 50,6 Prozent auf 57,0 Prozent, im Jahr 2015 hatte der Anteil noch bei 31,4 Prozent gelegen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Wärmepumpen kommen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz: In 60,6 Prozent aller 2022 fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser wurde eine Wärmepumpe eingebaut, deutlich seltener war der Einsatz in Mehrfamilienhäusern (35,8 Prozent), die zu 21,4 Prozent mit Fernwärme und zu 34,0 Prozent mit Erdgas beheizt werden.

Die anderen erneuerbaren Energien zusammengenommen werden in 4,7 Prozent der neuen Wohngebäude als primäre Heizenergiequelle genutzt. Generell werden in immer mehr neuen Wohngebäuden in Deutschland erneuerbare Energien zum Heizen genutzt: Drei Viertel (74,7 Prozent) der im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Damit stieg dieser Anteil gegenüber dem Jahr 2021 (70,7 Prozent) um vier Prozentpunkte, 2015 hatte er noch bei 61,5 Prozent gelegen.

Von den neu gebauten Einfamilienhäusern werden 77,0 Prozent ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energieträgern beheizt, bei Zweifamilienhäusern sind es 80,9 Prozent und bei den Häusern mit drei oder mehr Wohnungen 58,7 Prozent, so das Bundesamt. Als primäre, also überwiegend für das Heizen eingesetzte Energiequelle werden erneuerbare Energien in mehr als der Hälfte (61,4 Prozent) der 103.525 im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude eingesetzt (2015: 38,0 Prozent). Zu den erneuerbaren Energien bei Heizungen zählen neben Erd- oder Luftwärmepumpen (Geothermie oder Umweltthermie) auch Solarthermie, Holz (zum Beispiel Pelletheizungen oder Kaminöfen), Biogas/Biomethan sowie sonstige Biomasse.

Zu den konventionellen Energieträgern zählen Öl, Gas und Strom. Fernwärme stellt eine weitere Energiequelle dar, die laut Destatis in der Statistik weder zu den erneuerbaren noch zu den konventionellen Energieträgern gezählt wird. Als zweitwichtigste primäre Energiequelle wurde im Jahr 2022 in 28,0 Prozent der Neubauten Erdgas eingesetzt.

Der Anteil von Gasheizungen als primäre Energiequelle nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich ab. 2021 hatte er noch bei 34,4 Prozent und 2015 bei 51,5 Prozent gelegen. Primär mit Fernwärme beheizt wurden 8,0 Prozent der neuen Wohngebäude (2015: 7,8 Prozent).

Ölheizungen wurden nur noch in 440 neuen Wohnhäusern als Primärheizung eingesetzt, das waren 0,4 Prozent der Neubauten (2015: 1 195 beziehungsweise 1,1 Prozent), so die Behörde. Wurde in neuen Wohngebäuden eine weitere (sekundäre) Energiequelle eingesetzt, waren dies bevorzugt Strom (12,9 Prozent) sowie die erneuerbaren Energieträger Solarthermie (11,9 Prozent) und Holz (11,3 Prozent). Der Trend zum Heizen mit erneuerbaren Energien zeigt sich auch beim Planen neuer Wohngebäude: 83,1 Prozent der 2022 genehmigten rund 110.700 Wohngebäude sollen ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Als primäre Energiequelle werden erneuerbare Energieträger in gut drei Viertel (75,7 Prozent) der genehmigten Wohngebäude eingesetzt. Meist handelt es sich auch hier um Wärmepumpen: Sie kommen in 71,0 Prozent der genehmigten Neubauten als primäre Heizung zum Einsatz. Erdgas als häufigster konventionelle Energieträger spielt mit einem Anteil von 13,9 Prozent auch bei der Planung von Wohngebäuden eine zunehmend kleinere Rolle, so die Statistiker.

red

Bundesnetzagentur befürwortet Reduzierung der Briefzustellungstage auf 5 bei der Deutschen Post

Berlin – Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat sich offen für eine Reduzierung der Briefzustellungstage bei der Deutschen Post gezeigt. “Noch ist die Post verpflichtet, sechs Tage die Woche zuzustellen, aber unsere Gesellschaft und unser Kommunikationsverhalten haben sich geändert”, sagte Müller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). In anderen Ländern seien Zustellzeiten von zwei, drei oder vier Tagen normal.

“Ich bin offen, dass so etwas auch hier möglich wird”, sagte der Netzagenturchef. Die Entscheidung liege aber beim Bundestag. Bei der Forderung der Post nach einer Portoerhöhung bremst Müller.

“Im letzten Herbst und Winter hatten wir eine sehr große Zahl an Beschwerden – im Vergleich dazu haben die Beschwerden abgenommen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind sie immer noch höher. Ob man in dieser Situation das Porto erhöht, muss man sorgfältig prüfen”, sagte der Netzagenturchef.

“Es gibt legitime Interessen der Post, aber wir müssen auch die Kunden im Blick haben.”

red