Verbraucherzentrale warnt vor verzögerten Hilfszahlungen wegen Ämter-Chaos zu Jahresbeginn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) warnt vor einem Ämter-Chaos und verzögerten Hilfszahlungen zum Anfang des Jahres 2023. Wegen der Ausweitung des Wohngeldes und der Heizkostenzuschüsse für niedrige Einkommensgruppen werden die Ämter völlig überlastet sein, sagte VZBV-Chefin Ramona Pop der “Welt”. Das hörten die Verbraucherzentralen in Beratungsgesprächen immer wieder. “Da droht zum Jahresanfang ein Ämter-Chaos, sodass Menschen wochen- oder sogar monatelang auf die Bearbeitung und Auszahlung warten müssten”, sagte Pop.

Die oberste Verbraucherschützerin bekräftige ihre Forderung zur schnellen Schaffung eines Auszahlungsmechanismus für direkte Zuwendungen, die dann “einkommensabhängig oder sozial gestaffelt stattfinden” könnten. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erklärte bis zuletzt, dass eine Verknüpfung der Steueridentifikationsnummern mit den Kontodaten der Bürger rund 18 Monate dauern werde. “Wir haben aber bereits andere Auszahlungssysteme wie die Familienkasse, die es gewohnt ist, größere Auszahlungen vorzunehmen”, widersprach Pop.

Von denen müsse man lernen, wie es ginge. Die Nachfrage nach Energierechtsberatung in den Verbraucherzentralen sei unterdessen stark gestiegen. “Wir rechnen für das laufende Jahr mit knapp 300.000 Energieberatungen”, sagte Pop.

Das seien 61 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Kollegen vor Ort würden “regelrecht überrannt”, sagte Pop. “Wir merken, dass die Menschen deutlich mehr Druck haben.”

red

Umfrage: Hälfte der Verbraucher zahlt noch keine höheren Stromabschläge

Eine Umfrage der Wirtschaftsauskunftei “Schufa” zeigt, dass fast die Hälfte der Verbraucher (46 Prozent) noch keine höheren Abschläge für Stromlieferungen zahlen. Das berichtet die “Welt am Sonntag”. Bei nur jedem vierten Befragten haben die Energieversorger die Vorauszahlungen im Zuge der jüngsten Preissteigerungen bereits angehoben.

23 Prozent der Verbraucher haben die Summe hingegen freiwillig angepasst. Die verbliebenen sechs Prozent wissen es nicht. Für die Erhebung wurden insgesamt 1000 Menschen zwischen dem 7. und 14. Oktober befragt.

Eine breite Mehrheit sieht zudem die Energieversorger in der Verantwortung. Demnach vertrauen 81 Prozent der Befragten darauf, dass ihr Anbieter die Vorauszahlungen für Strom ausreichend erhöht, damit der Verbrauch gedeckt ist. “Das Gros der Energiepreissteigerungen dürfte erst in den kommenden Monaten durchschlagen”, sagte “Schufa”-Vorstandsmitglied Ole Schröder.

Das werde vor allem die unteren Einkommensgruppen belasten. Ihnen drohen hohe Nachzahlungen. Die Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Ramona Pop, fordert die Bundesregierung unterdessen zur schnellen Umsetzung der geplanten Hilfsmaßnahmen auf.

“Viele sind bereits an der Grenze ihrer Belastbarkeit”, sagte Pop der “Welt am Sonntag”. Das könne sich schnell zu einem Berg auftürmen, wenn nicht mit einer schnellen Sonderzahlung und einer schnell wirkenden Gaspreisbremse gegengesteuert werde. Die Verbraucherschützerin befürchtet als Folge der Energiepreiskrise, dass sich mehr Menschen verschulden.

“Es kann nicht sein, dass die Menschen ihren laufenden Lebensunterhalt über den Dispo-Kredit finanzieren”, sagte Pop.

red

Deutschlands Gasspeicher füllen sich minimal – 99,67 Prozent

Rehden  – Die Gasspeicher in Deutschland füllen sich minimal noch immer weiter. Stand Donnerstagabend waren die Reservoirs zu 99,67 Prozent gefüllt, und damit 0,05 Prozent mehr als am Vortag, wie aus Daten des Verbandes europäischer Gas-Infrastrukturbetreiber vom Freitag hervorgeht. Der größte deutsche Gasspeicher in Rehden weist dabei einen Füllstand von 94,32 Prozent aus (+0,11 Prozent gegenüber Vortag).

Mehrere EWE-Speicher wurden nominal mit einem Minus ausgewiesen, was aber wohl auf Neuberechnungen beruht – sie sind weiter laut der Angaben 100 Prozent gefüllt. In Österreich lag der Speicherstand unterdessen landesweit bei 94,74 Prozent (+0,13 Prozent), darunter ist auch der Speicher Haidach bei Salzburg, der bislang nur an das deutsche Gasnetz angeschlossen ist und für Bayern eine große Bedeutung hat, mit einem Füllstand von 96,1 Prozent (+0,01 Prozent). EU-weit wird ein Speicherstand von 95,39 (+0,04 Prozent) ausgewiesen, wie die Daten vom Freitag weiter zeigen.

red

Inflation im Oktober über Zehn-Prozent-Marke

Das Statistische Bundesamt hat die Ende Oktober in der vorläufigen Schätzung ausgewiesene Inflationsrate von 10,4 Prozent bestätigt. “Hauptursachen für die hohe Inflation sind nach wie vor enorme Preiserhöhungen bei den Energieprodukten”, sagte Behördenchef Georg Thiel. “Aber wir beobachten zunehmend auch Preisanstiege bei vielen anderen Waren und Dienstleistungen. Besonders spürbar für die privaten Haushalte sind mittlerweile die steigenden Preise für Nahrungsmittel.” Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitagmorgen weiter mitteilte, stiegen die Verbraucherpreise im Oktober gegenüber September um 0,9 Prozent – auch das entspricht bereits der Schätzung. Neben dem Anstieg der Preise für alle Energieprodukte infolge der Kriegs- und Krisensituation beeinflussten Lieferengpässe und deutliche Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen die Inflationsrate.

Zudem waren zum September mit 9-Euro-Ticket und Tankrabatt zwei befristete Maßnahmen des zweiten “Entlastungspakets” ausgelaufen. Dadurch wurde der Preisauftrieb insgesamt bereits im letzten Monat beschleunigt und die Inflationsrate stieg sprunghaft auf 10,0 Prozent. Die ersten Maßnahmen des dritten “Entlastungspakets”, wie die Senkung der Umsatzsteuer für Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent, wirkten sich dämpfend auf die Teuerung der Energieprodukte aus, so die Statistiker.

Die Preise für Energieprodukte lagen im Oktober aber trotz der “Entlastungsmaßnahmen” um 43,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats (September 2022: +43,9 Prozent). Haushaltsenergie verteuerte sich mit +55,0 Prozent besonders stark: So haben sich die Preise für Erdgas mit +109,8 Prozent mehr als verdoppelt, die Teuerung für Fernwärme betrug +35,6 Prozent. Auch das Heizen mit anderen Energieträgern wurde teurer: Die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe erhöhten sich um 108,1 Prozent, die Preise für leichtes Heizöl lagen um 82,8 Prozent über dem Vorjahresmonat.

Strom verteuerte sich um 26,0 Prozent. Nicht nur für die Haushaltsenergie, auch für Kraftstoffe mussten die Verbraucher deutlich mehr bezahlen (+22,3 Prozent). Wesentliche Ursache für die teuren Energieprodukte insgesamt waren die starken Anstiege der internationalen Einkaufspreise, so die Statistiker.

Zudem wirkte sich die zu Jahresbeginn gestiegene CO2-Abgabe (von 25 auf 30 Euro pro Tonne) weiterhin auf die Preise der Energieprodukte aus. Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Oktober um 20,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, damit war hier der Preisanstieg fast doppelt so hoch wie die Gesamtteuerung. Insgesamt hat sich der Preisauftrieb für Nahrungsmittel seit Jahresbeginn sukzessive verstärkt (September 2022: +18,7 Prozent).

Erneut wurden im Oktober 2022 bei allen Nahrungsmittelgruppen Preiserhöhungen beobachtet: Erheblich teurer wurden Speisefette und Speiseöle (+49,7 Prozent), deutlich spürbare Anstiege gab es auch bei für Molkereiprodukten und Eiern (+28,9 Prozent), Gemüse (+23,1 Prozent) sowie Brot und Getreideerzeugnissen (+19,8 Prozent). Die Inflationsrate ohne Energie lag im Oktober bei +6,5 Prozent, ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln lag sie bei +5,0 Prozent. Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im Oktober gegenüber dem Vorjahresmonat um 17,8 Prozent.

Verbrauchsgüter, zu denen unter anderem Energie und Nahrungsmittel gehören, verteuerten sich merklich um 23,8 Prozent. Die Preise von Gebrauchsgütern stiegen um 6,7 Prozent (darunter Möbel und Leuchten: +9,8 Prozent; Fahrzeuge: +9,0 Prozent). Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Oktober 2022 um 4,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.

Darunter verteuerten sich die Nettokaltmieten um 1,8 Prozent, die aufgrund des großen Anteils an den Konsumausgaben der privaten Haushalte stark ins Gewicht fallen. Deutlicher erhöhten sich die Preise für Wartung und Reparatur von Wohnungen (+14,8 Prozent), Pauschalreisen (+12,3 Prozent) sowie Gaststättendienstleistungen (+8,8 Prozent).

red

Steuerzahler werden im kommenden Jahr um bis zu 2.388 Euro entlastet

Berlin  – Durch die von der Ampelkoalition am Donnerstag auf den Weg gebrachten Entlastungen werden viele Steuerzahler im kommenden Jahr mehr als 1.000 Euro zusätzlich zur Verfügung haben. Das zeigen Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg, über die das “Handelsblatt” (Freitagausgabe) berichtet. “Die nun beschlossene Steuerentlastung dürfte als eine der größten der letzten Jahrzehnte in die Geschichte eingehen”, sagte Hechtner.

Eine Familie mit zwei Kindern und 3.000 Euro Monatseinkommen brutto hat den Berechnungen zufolge im nächsten Jahr 1.523 Euro mehr in der Tasche. Eine Familie mit 5.000 Euro Monatseinkommen wird um 1.703 Euro entlastet, Spitzenverdiener sogar um 2.388 Euro. Die Ampelkoalition hat unter anderem beschlossen, inflationsbedingte Steuererhöhungen, die sogenannte “Kalte Progression”, vollständig auszugleichen sowie das Kindergeld zu erhöhen.

Zudem steigen die Steuerfreibeträge und die Einkommensgrenze, ab der der Solidaritätszuschlag fällig wird. Zugleich gibt es im kommenden Jahr aber auch einige Mehrbelastungen, etwa einen höheren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Unterm Strich stehen dennoch hohe Entlastungen, wie die Berechnungen Hechtners zeigen.

Ein Single mit 4.000 Euro Monatseinkommen kann im nächsten Jahr 406 Euro mehr ausgeben als ohne die Reformen. Eine vierköpfige Familie, in der ein Ehepartner 3.500 Euro verdient und der andere nichts, hat 1.099 Euro mehr übrig. Stark profitieren auch Geringverdiener: Wenn ein Ehepartner 1.500 und der andere 1.000 Euro verdient, bleiben unterm Strich 1.827 Euro mehr übrig.

“Es ist positiv zu bewerten, dass die Koalition trotz kontroverser Diskussion die kalte Progression vollständig abbaut, zugleich mit der deutlichen Erhöhung des Kindergeldes aber auch ein starkes Signal für untere Einkommensgruppen setzt”, sagte Hechtner.

red

Hunderttausende Bedürftige rufen Kinderzuschlag nicht ab – maximal 229 Euro monatlich pro Kind

Der Chef der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Karsten Bunk, gibt an, dass nur ein Teil der Leistungen abgerufen wird, die Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen eigentlich zustehen. “Viele Familien kennen den Kinderzuschlag gar nicht”, sagte Bunk der “Welt” (Freitagsausgabe). “Oder sie beantragen ihn nicht, weil ihnen das zu kompliziert ist. Ich schätze, dass wir mehreren hunderttausend Kindern zusätzlich helfen könnten.” Der Kinderzuschlag war im Jahr 2005 im Zuge der “Hartz IV”-Reform für Geringverdiener eingeführt worden. Heute beträgt er maximal 229 Euro monatlich pro Kind.

Im vergangenen Jahr zahlte der Staat rund 1,3 Milliarden Euro an 300.000 bedürftige Familien, 730.000 Kindern kam die Unterstützung zugute. “Verschiedene Studien gehen davon aus, dass mindestens eine Million Kinder anspruchsberechtigt wären”, sagte Bunk. “Wenn man das grob überschlägt, würden wir also rund 300 Millionen Euro mehr an bedürftige Familien auszahlen.”

Grundlage für die Berechtigung sind Einkommen und Unterhaltskosten der Familie. Auch ein erhöhter Heizkostenbescheid könnte dazu führen, dass eine Familie in die Berechtigung für den Kinderzuschlag rutscht. Eine Familie mit drei Kindern mit einem Bruttoeinkommen von 4.800 Euro und einer Warmmiete von 990 Euro etwa wäre noch im vergangenen Sommer knapp nicht anspruchsberechtigt gewesen.

Erhöht sich nun die Warmmiete im Winter durch die gestiegenen Heizkosten etwa auf 1.290 Euro, hätte die Familie ab sofort Anspruch auf den Kinderzuschlag, so der Behördenchef.

red

Bundestag beschließt einmalige Übernahme von Gasabschlägen

Der Bundestag hat die einmalige Übernahme der Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärmekunden für den Dezember 2022 beschlossen. Das Gesetz soll am 14. November im Bundesrat abschließend beraten werden und anschließend in Kraft treten. Es entstand auf Vorschlag der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission für Gas und Wärme.

Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen kWh sollen nun im Dezember 2022 spürbar entlastet werden, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Darüber hinaus sollen nach einer Änderung im parlamentarischen Verfahren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie bestimmte weitere Bildungseinrichtungen die Soforthilfe unabhängig von ihrem Verbrauch erhalten. Die Bundesregierung arbeite zudem derzeit an der Umsetzung der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen, die in einem nächsten Schritt verabschiedet werden sollen, hieß es.

Die Soforthilfe für Dezember solle die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken. Sie wird auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreises errechnet. Hilfsweise entfällt für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas zunächst die Pflicht, im Dezember die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten.

Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, sind vom Lieferanten in der nächsten Rechnung zu berücksichtigen. Im Bereich Wärme erfolgt aufgrund anderer Marktgegebenheiten als bei Gas eine einmalige Entlastung für den Dezember in Form eines pauschalen Betrags. Dieser bemisst sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags, zuzüglich eines Anpassungsfaktors in Höhe von 20 Prozent zur Abbildung von zwischenzeitlichen Preissteigerungen.

red

“Inflationsausgleich” beschlossen

Der Bundestag hat das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht. Bei der Parlamentssitzung am Donnerstag stimmten 581 Abgeordnete namentlich für den Entwurf der Ampelkoalition, zudem gab es 35 Gegenstimmen und 75 Enthaltungen. Die Unionsfraktion hatte im Vorfeld angekündigt, mit den Regierungsparteien stimmen zu wollen.

Das Gesetz sieht verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages vor, mit denen die Belastungen durch die hohe Inflation reduziert werden sollen. Konkret soll der steuerliche Grundfreibetrag im kommenden Jahr von derzeit 10.347 Euro auf 10.908 Euro erhöht werden. 2024 soll er dann weiter auf 11.604 Euro steigen.

Mit diesem Schritt werde die “steuerliche Freistellung des Existenzminimums” der Steuerpflichtigen ab 2023 “gewährleistet”, heißt es in dem Gesetz. Darüber hinaus sollen zum Ausgleich der Effekte der kalten Progression die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs “nach rechts” verschoben werden. Dies gilt allerdings nicht für den Tarifeckwert, ab dem der sogenannte “Reichensteuersatz” beginnt.

Das Gesetz sieht unterdessen auch eine Anhebung des Kindergeldes zum 1. Januar 2023 vor. Eltern sollen dann einheitlich jeden Monat 250 Euro pro Kind bekommen.

red

Bundestag bringt Bürgergeld-Gesetz auf den Weg – Blockade im Bundesrat droht

Berlin – Die mögliche Anrufung des Vermittlungsausschusses zur geplanten Einführung des sogenannten Bürgergeldes rückt näher. Im Bundestag stimmten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Ampelkoalition. 261 lehnten ihn ab und 33 enthielten sich.

Die Union hält allerdings an ihrer angekündigten Blockade des Gesetzes im Bundesrat fest. In der Länderkammer ist die Ampel in diesem Fall auf die Zustimmung von CDU und CSU angewiesen. Vor der Abstimmung am Mittwoch hatte die Union allerdings angeboten, zumindest einer Regelsatzerhöhung ab dem 1. Januar zuzustimmen.

Auf diesen Deal wollte sich die Ampel aber nicht einlassen. Die Ampelkoalition hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) ein Bürgergeld einzuführen. Das Vorhaben gilt als zentrale Sozialreform der Bundesregierung.

Es soll für weniger Bürokratie sorgen und ab dem 1. Januar 2023 gelten, auch wenn es gerade beim Datum noch viele Zweifler gibt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Regelsätze um rund 50 Euro im Vergleich zu heute auf 502 Euro anzuheben. In den ersten zwei Jahre des Bürgergeldbezugs soll nach dem Willen der Ampelkoalition eine sogenannte “Karenzzeit” gelten.

Das Vermögen der Bezieher wird dabei nicht berücksichtigt, “sofern es nicht erheblich ist”. Nach Ablauf der “Karenzzeit” soll eine entbürokratisierte Vermögensprüfung durchgeführt werden. Insgesamt sollen beim Bürgergeld seltener Sanktionen ausgesprochen werden.

Es sollen zudem höhere Freibeträge gelten. Im Arbeits- und Sozialausschuss gab es allerdings noch einige Änderungen, die der Union aber offenbar nicht reichen. So soll die Erstattung der Heizkosten in der ersten Phase des Bezugs nicht mehr in tatsächlicher, sondern nur in “angemessener Höhe” erfolgen.

Leistungsberechtigte sollen zudem nicht mehr nur über eine einfache Erklärung bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet – stattdessen ist eine Selbstauskunft nötig.

red

Sozialverband pocht auf weitere Hilfen für sozial benachteiligte Rentner

Berlin – Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, hat trotz der geplanten Rentenerhöhung weitere Finanzhilfen für sozial benachteiligte Rentner gefordert. Für arme Rentner sei die Situation “dramatisch”, sagte sie dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Sie kämpften täglich mit den gestiegenen Ausgaben für Lebensmittel, Heizung und Strom.

“Für 2023 ist erneut eine Rekordinflation angekündigt. Die Betroffenen brauchen dringend zusätzliche finanzielle Hilfen.” Laut Bentele ist die angekündigte Rentenerhöhung von 3,5 Prozent im Westen und 4,2 Prozent im Osten zwar wichtig.

Das Geld sei allerdings von den Rentnern schon längst ausgegeben und verplant worden, mahnte die Sozialverbandschefin. “Aufgrund der hohen Inflation verpufft die Erhöhung sofort.” Die Bundesregierung müsse die gesetzliche Rente stärken.

“Der Sozialverband VdK fordert, dass das Rentenniveau deutlich erhöht wird auf mindestens 50 Prozent, idealerweise auf 53 Prozent”, sagte sie. “Zudem müssen die Kürzungsfaktoren in der Rentenformel endlich dauerhaft gestrichen werden. Die Renten müssen eins zu eins mit den Löhnen steigen.”

red