Im September wurden in Deutschland mehr Baugenehmigungen erteilt

Wiesbaden (dts) – Im September 2021 ist in Deutschland der Bau von insgesamt 30.952 Wohnungen genehmigt worden. Das waren saison- und kalenderbereinigt 3,9 Prozent mehr als im Vormonat, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben am Montag mit. Die Zahl der Baugenehmigungen in neuen Ein- und Zweifamilienhäusern fiel gegenüber dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt um 6,6 Prozent beziehungsweise 8,4 Prozent.

Bei den Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäusern war hingegen ein Anstieg um 10,3 Prozent zu verzeichnen. Auch die Zahl der Genehmigungen für Wohnungen, die durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, erhöhte sich um 12,7 Prozent. Im Zeitraum Januar bis September 2021 wurden insgesamt 5,4 Prozent mehr Wohnungen genehmigt als im Vorjahreszeitraum.

Dieses Plus betrifft den Neubau fast aller Gebäudearten (Einfamilienhäuser: +5,6 Prozent, Zweifamilienhäuser: +28,6 Prozent, Mehrfamilienhäuser: +2,7 Prozent, Wohnheime: -23,4 Prozent).

 

 

 

Umfrage: Mehrheit der Bundesbürger glaubt an Lockdown

Berlin (dts) – Eine Mehrheit der Bundesbürger erwartet schon in Kürze, dass Geschäfte wieder schließen müssen und Veranstaltungen abgesagt werden. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes INSA für die “Bild am Sonntag” rechnen 60 Prozent der Menschen in Deutschland noch in diesem Jahr mit einem weiteren Lockdown. 27 Prozent glauben nicht, dass es so weit kommen wird, 12 Prozent machten keine Angaben.

Am Donnerstag wollen Bund und Länder nach langer Zeit mal wieder auf einer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) über ein einheitliches Vorgehen beraten. Bislang lauft es dem Vernehmen nach nur auf eine bundesweite 2G-Regel hinaus, also ein Quasi-Lockdown für Ungeimpfte. Manche Experten bezweifeln aber schon öffentlich, dass das noch reicht, um ein Chaos in den Krankenhäusern zu verhindern.

Für die “Bild am Sonntag” hatte das Meinungsforschungsinstitut 1.002 Menschen am 12. November befragt. Frage: “Rechnen Sie damit, dass es in diesem Jahr noch einen Lockdown geben wird?”

Inkasso: Plötzlich das Doppelte auf der Rechnung

Die Corona-Pandemie hat viele Menschen in finanzielle Nöte gebracht. Zahlungsschwierigkeiten rufen dann oft Inkasso-Büros auf den Plan. Doch oft sind die anfallenden Inkassokosten im Verhältnis zum Aufwand und der zugrunde liegenden Rechnung deutlich zu hoch, wie Rechtsexperten des Versicherers ARAG darlegen.

Bislang konnten Inkassodienstleister einen Gebührensatz von 1,0 bis 1,3 erheben, was Forderungen relativ schnell in die Höhe trieb. So waren für Forderungen bis 500 Euro Gebühren zwischen 49 Euro und 63,70 Euro fällig. Um vor allem Schuldner zu entlasten, die sich um einen zügigen Ausgleich der Forderung bemühen und auf erste Aufforderung hin zahlen, wurde dieser Satz auf 0,5 gesenkt.

Bei Forderungen bis 500 Euro sind das nur noch 24,50 Euro. Für das Einziehen unstrittiger Forderungen wurde die Geschäftsgebühr auf einen Satz von 0,9 gesenkt. Um die Unverhältnismäßigkeit insbesondere bei kleinen Forderungen zu verhindern, darf die Inkassogebühr bei Kleinforderungen bis 50 Euro nur noch maximal 30 Euro statt bislang mindestens 49 Euro betragen. Mit einer Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer haben sich kleine Forderungen also oft mehr als verdoppelt.

Beim Inkasso wird neben der Geschäftsgebühr auch eine Einigungsgebühr für den Abschluss von Zahlungsvereinbarungen fällig, wie etwa eine Ratenzahlung oder Stundung. Bei Forderungen bis 500 Euro wurde diese Gebühr nun rund um die Hälfte gesenkt.

Wenn Gläubiger einen Doppelauftrag vergeben und nicht nur ein Inkassounternehmen, sondern auch einen Rechtsanwalt beauftragten, bekam der Schuldner meist die doppelte Abrechnung. Um diese Kostendopplung künftig zu verhindern, dürfen alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten nur in der Höhe verlangt werden, die bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts fällig geworden wären. Mit einer Ausnahme: Der Schuldner bestreitet die Forderung erst nach der Beauftragung des Inkassodienstleisters und der Gläubiger schaltet deshalb zusätzlich einen Anwalt ein.

Die meisten Verbraucher wissen zu wenig über das Inkassowesen und kennen daher ihre Rechte nicht ausreichend. Daher sollen die Gesetzesänderungen für mehr Transparenz sorgen. Sie müssen nach Auskunft der Experten daher im Vorfeld darauf hingewiesen werden, welche Kosten für eine Inkassoleistung oder einen Rechtsanwalt bei Zahlungsverzug auf sie zukommen. Zudem müssen sie vor Abschluss von Zahlungsvereinbarungen darüber informiert werden, dass sie nicht nur die Haupt-, sondern auch die Nebenkosten des gesamten Inkassoverfahrens zahlen müssen.

Vorsicht geboten ist vor schwarzen Schafen: Oft können die Empfänger von Mahnungen eines Inkassounternehmens nichts mit den geltend gemachten Forderungen anfangen. Weder der vermeintliche Gläubiger noch die genannten Beträge sind nachvollziehbar. Für eine bessere Nachvollziehbarkeit und um unseriöse Inkassofirmen zu entlarven, müssen Inkassodienstleister bereits beim ersten Kontakt ihren Auftraggeber nennen, um welchen Vertrag genau es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen.

Wer sich auch dann noch sicher ist, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, sollte mit einem formlosen Schreiben Widerspruch einlegen und den Anspruch bestreiten. Dabei raten die Rechtsexperten, sich auch von darauf folgenden Mahnschreiben nicht verunsichern zu lassen. Auch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Wird nach Widerspruch eine Klage zugestellt, sollte ein Rechtsanwalt mit der Abwehr des Anspruchs im Klageverfahren beauftragt werden. Besteht der geltend gemachte Anspruch nicht, wird die Klage abgewiesen. Der Kläger scheitert und muss die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen, auch die des beauftragten Rechtsanwaltes.

Lars Wallerang / glp

Großhandelspreise in Deutschland steigen um 15 Prozent – höchste Teuerung seit 1974

Wiesbaden (dts) – Die Verkaufspreise im Großhandel sind im Oktober um 15,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, hatte es zuletzt im März 1974 einen höheren Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat gegeben. Damals kletterten die Großhandelspreise im Zuge der ersten Ölkrise um 15,8 Prozent.

Im September hatte der Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei +13,2 Prozent und im August bei +12,3 Prozent gelegen. Im Vormonatsvergleich stiegen die Großhandelspreise im Oktober um 1,6 Prozent. Der hohe Anstieg der Großhandelspreise gegenüber Oktober 2020 sei unter anderme durch aktuell stark gestiegene Preise für viele Rohstoffe und Vorprodukte begründet.

Den größten Einfluss auf die Veränderungsrate des Großhandelspreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat hatte im Oktober der Preisanstieg im Großhandel mit Mineralölerzeugnissen (+54,7 Prozent). Besonders kräftige Preisanstiege gegenüber dem Vorjahr gab es im Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen (+81,2 Prozent) sowie mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug (+60,9 Prozent). Erheblich stiegen auch die Preise im Großhandel mit Roh- und Schnittholz (+48,4 Prozent) sowie mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (+26,8 Prozent).

 

Wenn die Boomer in Rente gehen

Baby-Boomer heißt eine breite Generation von Deutschen, die schon viele Arbeitsjahre auf dem Buckel haben. Das bedeutet gleichzeitig: Bald gehen viele von ihnen gleichzeitig in Rente. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln warnt vor Wohlstandsverlusten und einer Bremsung des Wachstums, weshalb die neue Bundesregierung sich des Themas annehmen müsse – und es gehe um viel.

Mit einer innovations- und investitionsfreundlichen Politik könne der Lebensstandard im Jahr 2035 um rund 3.000 Euro je Einwohner höher ausfallen als bei einem Weiter-So, zeigt sich das IW überzeugt. In den nächsten 15 Jahren werde sich die deutsche Wirtschaft drastisch wandeln: Die Baby-Boomer arbeiten nicht mehr, auf dem Arbeitsmarkt fehlen dann mehr als fünf Millionen Erwerbstätige. Eine neue IW-Studie, die gemeinsam mit StepStone, New Work SE und Kienbaum Consultants International entstanden ist, untersucht nun die Folgen dieses Wandels. Dafür haben die Wissenschaftler drei Szenarien simuliert:

1. Im Basisszenario sinkt das Arbeitsvolumen wie demografisch vorgezeichnet ab 2025 deutlich und bremst damit das Wirtschaftswachstum. Gleichzeitig gehen die IW-Ökonomen davon aus, dass der Kapitaleinsatz – also Produktionsfaktoren wie Maschinen und Werkzeuge – bis 2035 langsam steigt. Der technische Fortschritt entwickelt sich gleichmäßig weiter, wenn auch in überschaubarem Ausmaß: Viele Fachkräfte fehlen, dadurch gibt es weniger Innovationen. Unter der Annahme eines solchen weitgehenden Weiter-So in der Politik steigt das reale Einkommen pro Kopf bis 2035 nur noch um durchschnittlich rund ein Prozent pro Jahr. Würde es in den kommenden Jahren genauso stark wachsen wie in den vergangenen drei Dekaden, dann läge der Lebensstandard im Jahr 2035 um gut 1.600 Euro je Einwohner höher.

2. In einem “Positivszenario” gelingt es, die Lücke der Baby-Boomer etwas auszugleichen, es gibt also deutlich mehr Fachkräfte, mehr Kapital und stärkeren technischen Fortschritt als im Basisszenario. Dadurch steigt die Produktivität und das reale Einkommen pro Kopf wächst mit jahresdurchschnittlich 1,4 Prozent deutlich stärker. Damit liegt der Lebensstandard im Jahr 2035 um rund 3.000 Euro höher als im Basisszenario.

3. Es könne aber auch schlechter kommen, “wenn die Wirtschaftspolitik ihre Hausaufgaben nicht macht”, sagt das IW. In einem Negativszenario würden ein schlechteres Innovationsklima und investitionshemmende Weichenstellungen die Wirtschaft deutlich stärker bremsen. Dann drohen spürbare Wohlstandsverluste. Das reale Einkommen pro Kopf würde im Vergleich zum Basisszenario im Jahr 2035 um bis zu 4.000 Euro geringer ausfallen.

Die Politik müsse jetzt handeln. “Den Unternehmen fehlen viele Erwerbstätige”, sagen die Forscher. Würden Kitas und Schulen weiter ausgebaut, könnten viele Eltern Vollzeit statt Teilzeit arbeiten. Auch Zuwanderer können helfen, die Fachkräftelücke etwas zu schließen. Lebenslanges Lernen und gezielte Weiterbildungen seien unverzichtbar, um ältere Beschäftigte langfristig am Arbeitsmarkt zu halten.

Lars Wallerang / glp

Urteil im Müsli-Streit: Kalorienangaben müssen vergleichbar sein

Luxemburg (dts) – Kalorienangaben auf Lebensmittelverpackungen dürfen sich nicht auf das zubereitete Lebensmittel beziehen, wenn es verschiedene Arten der Zubereitung gibt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem EuGH die Grundsatzfrage nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV) gegen einen Nahrungsmittel-Hersteller vorgelegt.

Das Unternehmen hatte auf der Schauseite einer Müsli-Verpackung aus Sicht des VZBV gegen die Lebensinformationsverordnung verstoßen. Der EuGH bestätigte diese Auffassung heute. So habe der Hersteller die Kalorienangaben auf der Vorderseite mit einem 40-prozentigen Müslianteil sowie 60-prozentigem fettarmen Milchanteil “schöngerechnet”.

Der Verband forderte deshalb, dass Unternehmen solle der Verpackungs-Vorderseite auf bekannte Bezugsgrößen wie 100 Gramm oder 100 Milliliter zurückgreifen. Nachdem der EuGH die Vorlagefragen beantwortet hat, wird der BGH nun die endgültige Entscheidung in der Sache treffen (EuGH, 11.11.2021, C-388/20)

 

Rund 179 Milliarden Euro höhere Steuereinnahmen bis zum Jahr 2025

Berlin (dts) – Bund, Länder und Gemeinden können für die nächsten Jahre mit noch mehr Geld rechnen als bisher geplant. Das geht aus der Steuerschätzung hervor, die am Donnerstag vorgestellt wurde. Demnach stehen von 2021 bis 2025 inklusive EU-Steuern rund 179 Milliarden Euro mehr zur Verfügung als noch im Mai kalkuliert.

Zuvor gab es Medienberichte über ein Plus von rund 160 Milliarden Euro. Schon für 2021 wird jetzt mit 812,0 Milliarden Euro gerechnet, 38,5 Milliarden mehr als bei der Steuerschätzung im Mai. Für 2022 sollen die Steuereinnahmen von 812,1 Milliarden um 36,8 auf 848,9 Milliarden Euro steigen.

In ähnlichem Umfang wird auch für die Folgejahre mit mehr Geld gerechnet, bei insgesamt ansteigender Summe. Für 2023 erwarten die Steuerschätzer jetzt 882,1 Milliarden Euro (+33,8), für 2024 919,0 Milliarden Euro (+33,6) und für 2025 953,8 Milliarden Euro (+36,3). Für das Jahr 2026 wurde erstmals eine Prognose abgegeben: dann sollen 987,5 Milliarden Euro in die Staatskasse fließen.

“Die Hilfspolitik war goldrichtig”, kommentierte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Zahlen. Hunderttausende Unternehmen und Millionen von Arbeitsplätzen seien gerettet worden.

 

Kündigung bei Energieanbietern: Umzug der häufigste Grund

Warum kündigen Verbraucher den Vertrag bei ihrem Energieanbieter? Und bei welchem Anbieter gehen die meisten Kündigungen ein? Der Kündigungsservice Volders hat die häufigsten Kündigungsgründe 2020 und 2021 sowie die Anbieter, bei denen die meisten Verträge beendet werden, analysiert.

Der am meisten angegebene Kündigungsgrund ist ein Umzug – mehr als jeder Dritte (circa 36 Prozent) beendet deshalb den Vertrag mit dem Energieanbieter. Mit großem Abstand folgen dann finanzielle Gründe (rund 16 Prozent) oder die Ursache, einen festen Partner gefunden zu haben – was eine Zusammenführung der Haushalte bedeuten kann – (etwa sechs Prozent), die zur Kündigung führen. Den Wechsel zu einem umweltfreundlicheren Anbieter sehen lediglich zwei Prozent als ausreichendes Motiv für eine Vertragsbeendigung. Einen schlechten Kundenservice nehmen 1,6 Prozent zum Anlass zu kündigen.

Unter den gekündigten Energieanbietern fällt der größte Anteil mit rund 13 Prozent auf Vattenfall. Darauf folgt Eon mit circa sieben Prozent der Vertragsbeendigungen 2020 bis 2021 im Energiesektor. Ein Prozent weniger Kündigungen (etwa sechs Prozent) weist eprimo auf. Komplettiert werden die fünf am häufigsten gekündigten Energieanbieter von Yellowstrom (rund fünf Prozent) und EnBW (ca. drei Prozent).

Andreas Reiners / glp

Klima: 45 Prozent beziehen Strom aus erneuerbaren Energien

Öko-Strom ist kein Nischenprodukt mehr. Das ist eine gute Nachricht für jeden, der den Klimawandel als ernste Gefahr betrachtet. Wenn es um den Kampf gegen den Klimawandel geht, kommt es auf jeden Einzelnen an. Denn viel hängt davon ab, wie wir unseren Energiebedarf künftig decken.

Das heißt aber nicht, dass jeder eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installieren kann oder möchte. Denn zum Glück gibt es ja in Deutschland gut 1.300 Stromanbieter, und viele davon mit einem oder mehreren Öko-Tarifen. Schon heute nutzt fast die Hälfte (45 Prozent) der Menschen in Deutschland zwischen 20 und 50 Jahren nach eigenen Angaben zu Hause ausschließlich Ökostrom.

Dieses Ergebnis basiert auf einer forsa-Umfrage im Auftrag von Direktversicherer CosmosDirekt. Weitere 36 Prozent würden künftig gerne komplett auf nachhaltige Stromquellen setzen. Für nur gut jeden Zehnten (13 Prozent) kommt grüner Strom aus der Steckdose eher nicht in Frage.

Lars Wallerang / glp

Fast 1.000 Beschwerden wegen überhöhter Kontogebühren

Bonn (dts) – Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sind schon fast 1.000 Beschwerden von Verbrauchern eingegangen, die von ihren Banken unrechtmäßig gezahlte Gebühren zurückfordern. Das berichtet die Wochenzeitung “Die Zeit”. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem April, demzufolge Gebührenerhöhungen von Banken unwirksam sind, sofern man ihnen als Kunde nicht aktiv zugestimmt hat.

Daraus folgt, dass eine Vielzahl von Kunden Ansprüche auf eine Rückerstattung zu viel gezahlter Gebühren haben dürfte. Die Bafin hatte von den Banken bereits im Oktober gefordert, dass sie “das Urteil des BGH zu unwirksamen Gebührenanpassungen beachten”. Seitdem werden viele Bankkunden schriftlich oder beim Log-In ins Online-Banking aufgefordert, Gebührenerhöhungen zuzustimmen, wobei meist offenbleibt, was im Fall einer Ablehnung passieren wird.