Erbschaft in Deutschland: Generation Goldener Löffel

Laut dem Statistischen Bundesamt erben die Deutschen immer mehr. Allein im Jahr 2020 sind 50,2 Milliarden Euro in Deutschland vererbt und steuerlich berücksichtigt worden – das ist doppelt so viel wie noch vor zehn Jahren. Rund ums Erben und Vererben entstehen jedoch viele Fragen. Mit einer guten Vorbereitung und fundiertem Wissen ist das anfangs komplex wirkende Erbrecht aber kein Buch mit sieben Siegeln.

Der letzte Wille – Testament oder Erbvertrag: Jemanden zum Erben bestimmen kann man laut der Experten des Versicherungsunternehmens ARAG auf zwei Arten: Durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Durch die vorherige Festlegung des letzten Willens kann somit Streit und böses Blut vermieden werden. Jeder, der Ehepartner oder Lebenspartner ist, der Kinder hat oder für andere Personen oder seine Tiere sorgen möchte, sollte daher unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand ein rechtsgültiges Testament abfassen und gut aufbewahren. Alternativ kann ein Erbvertrag den Erbfall absichern. Die Experten empfehlen darüber hinaus, weitere Dokumente wie eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für den Notfall zu erstellen.

Und was, wenn kein Testament vorhanden ist? Verstirbt ein Angehöriger – verwandt, verheiratet oder verschwägert – und er hat kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen, stellen sich die Hinterbliebenen nicht selten die Frage, wer denn nun was von seinem Vermögen erbt. Als Antwort darauf verweisen die ARAG-Experten auf die gesetzliche Erbfolge. Gemäß der Erbfolge erben Verwandte nach dem System von sogenannten “Ordnungen”, die sich am Verwandtschaftsgrad zum Erblasser orientieren. Je näher man mit dem Erblasser verwandt ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass etwas geerbt wird. Sind die gesetzlichen Erben eines Erblassers nicht bekannt, wird vom Nachlassgericht oder den eingesetzten Nachlasspflegern nach Erben gesucht. Können keine gesetzlichen Erben ermittelt werden, erbt der Staat.

Können Tiere erben? Auch wenn der Vierbeiner in vielen Fällen zur Familie gehört: Hund, Katze und Co. sind keine rechtsfähigen Personen und können somit nicht erben. Umgekehrt sind Haustiere vererbbar und gehören im Erbfall genau wie Gegenstände zum Nachlass. Die Experten raten: Soll sichergestellt sein, dass sich nach dem Tod jemand um das geliebte Haustier kümmert, sollte dies unbedingt testamentarisch festgelegt werden. So könnte beispielsweise ein Teil des Vermögens einer Person oder einem Tierheim hinterlassen werden – unter der Bedingung, dass diese das Tier betreuen, solange es lebt.

Erbschaftssteuer – Freibeträge und Tipps zum Steuern sparen: Wer in Deutschland Vermögen erbt, muss Erbschaftssteuer zahlen. Allerdings gibt es Freibeträge für Erben, die von der Steuer befreit sind. Reichen die Freibeträge nicht, weil man zum Beispiel nicht nahe genug mit dem Erblasser verwandt ist, geben Experten Tipps, wie man trotzdem legal Steuern sparen kann. Zum Beispiel durch Schenkungen (mit oder ohne Veto-Recht) bis zur Freibetragsgrenze, beispielsweise im Zehnjahresrhythmus. So kann der Freibetrag gleich mehrmals nacheinander genutzt werden.

Die ARAG-Experten raten zudem zum Abschluss einer sogenannten “gekreuzten” Risikolebensversicherung. Denn anders als bei der üblichen Versicherungsvariante wird hier ein Ehepartner Versicherungsnehmer und der andere als versicherte Person eingesetzt. So wird im Todesfall das Kapital direkt an den hinterbliebenen Ehepartner ausgezahlt, da durch die Kreuzung kein erbschaftssteuerlich relevanter Fall vorliegt.

Auch wenn das Berliner Testament als gängiges Modell beliebt ist, sollte es aus erbschaftssteuerlicher Sicht eher vermieden werden, da im Todesfall des ersten Ehepartners die den Kindern und Enkeln zustehenden Freibeträge nicht genutzt werden können. Auch beim Eigenheim lassen sich Steuern sparen. So bleiben bei einer Immobilie bis zu 200 Quadratmeter der Wohnfläche von der Erbschaftssteuer befreit, wenn das Haus oder die Wohnung für mindestens zehn Jahre von dem Ehepartner oder Kindern, die als Erbe eingesetzt wurden, selbst genutzt wird.

Erbe ausschlagen: Das Erben von Schulden ist selten im Interesse der Hinterbliebenen. Das Gesetz legt nicht fest, dass ein Erbe angetreten werden muss. Die Experten verweisen dabei aber auf zwei wichtige Punkte: Sobald ein Erbschein beantragt wird, gilt das Erbe als angenommen. Wer ein Erbe aus welchen Gründen auch immer nicht annehmen möchte, sollte unter keinen Umständen einen Erbschein anfordern und innerhalb der ersten sechs Wochen nach dem Erbfall persönlich beim Nachlassgericht erscheinen und das Erbe ausschlagen.

Wer erbt eigentlich meine Daten auf Facebook und Co.? In unserer digitalen Welt stellt sich natürlich auch die Frage, was mit persönlichen Daten auf Facebook und Co. nach dem Tod passiert. Denn verstirbt ein Internet-User, lebt sein Profil erst einmal weiter. Wer nicht ewig weiter in den unendlichen Weiten des Netzes schweben möchte, kann leicht vorsorgen. Die Experten raten, alle vorhandenen Online-Konten, Profile und Abonnements aufzulisten und Nutzernamen und Passwörter zu hinterlegen. Auch lohnt es sich, den digitalen Nachlass im Testament festzuhalten. Auf einigen Social-Media-Plattformen wie beispielsweise Facebook ist es sogar möglich, vorab Einstellungen zum Nachlass im Profil vorzunehmen.

Lars Wallerang / glp

“Ampel” will “Freedom Day” nach 20. März 2022 möglich machen

Berlin (dts) – Ausgangssperren, Kontaktverbote und geschlossene Läden sollen nach dem Willen der sich anbahnenden “Ampel”-Regierung künftig wieder in der Mottenkiste verschwinden – und das wohl spätestens mit Frühlingsbeginn 2022. Vertreter von SPD, den Grünen und FDP wollen die Corona-Notlage als Grundlage für Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nicht mehr verlängern, berichten “Business Insider” und “Redaktionsnetzwerk Deutschland” unabhängig voneinander und weitgehend übereinstimmend unter Berufung auf informierte Personen aus dem Kreis der “Ampel”-Koalitionäre. Offiziell haben die drei Parteien, die gerade über eine künftige Regierungsbildung verhandeln, für Mittwochmorgen zur Pressekonferenz geladen. “Business Insider” schreibt, geplant sei, den Paragraf 28a komplett aus dem Infektionsschutzgesetz zu streichen.

Das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” schreibt, der Paragraf solle geändert werden. Dieser regelt die bundesweiten Maßnahmen von der Maskenpflicht, über den 3G-Nachweis bis hin zu den Schließungen im Einzelhandel. Die sogenannte “epidemische Lage von nationaler Tragweite” soll laut der Berichte jedenfalls nicht über den 25. November hinaus verlängert werden.

Stattdessen soll für vier Monate eine Übergangsregelung gelten, durch die die Bundesländer bestimmte Corona-Schutzmaßnahmen auch nach dem Auslaufen der Pandemie-Notlage durchsetzen können. Diese Sonderregel für die Länder wäre nach Angaben von “Business Insider” bis zum 20. März in Kraft, danach könnte auch für Deutschland eine Art “Freedom Day” wie in Großbritannien anstehen.

 

Neuer Bundestag erstmals zusammengekommen

Berlin (dts) – Der neue Bundestag ist gut vier Wochen nach der Wahl erstmals zusammengetreten. Der bisherige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) eröffnete die konstituierende Sitzung des Parlaments am Dienstag als Alterspräsident. Die AfD hatte zuvor erfolglos gefordert, dass Alexander Gauland als ältester Abgeordneter die Position des Alterspräsidenten übernehmen soll.

Seit der vergangenen Legislaturperiode wird diese Rolle dem dienstältesten und nicht dem ältesten Mitglied des Parlaments übertragen. Im Anschluss an Schäubles Rede wird das Amt des Bundestagspräsidenten neu besetzt: Die SPD-Politikerin Bärbel Bas gilt dabei als gesetzt. Bei der Wahl der Bundestagsvizepräsidenten dürfte die AfD dem Vernehmen nach wieder leer ausgehen.

Mit der konstituierenden Sitzung des Bundestags endet offiziell die Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrer Minister. Bis zur Bildung einer neuen Regierungskoalition bleiben Merkel und ihr Kabinett allerdings geschäftsführend im Amt. Der neue Bundestag besteht insgesamt aus 736 Abgeordneten.

 

Rentenexperte: Rentenversicherung steuert auf “Finanzschock” zu

Berlin (dts) – Ohne Reformen steuert die gesetzliche Rentenversicherung nach Meinung des Rentenexperten Axel Börsch-Supan auf einen “Finanzschock” zu. Der Wissenschaftler und Politikberater warnte SPD, FDP und Grüne im “Tagesspiegel” davor, bei der Rente alles beim Alten zu lassen. “In den nächsten drei, vier Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Rente. Das heißt, es kommen mehr als drei Millionen neue Rentner dazu”, sagte Börsch-Supan, der Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums ist, der Zeitung. “Wenn man alles beim Alten lässt, muss das ja irgendwie finanziert werden.” Im Sondierungspapier hatten sich die möglichen Ampel-Koalitionäre darauf verständigt, dass es keine Rentenkürzungen geben soll und dass auch das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht angehoben werden soll.

Um die steigenden Ausgaben der Rentenversicherung zu finanzieren, müssten dann aber künftig entweder die Rentenbeiträge oder die Steuerzuschüsse kräftig in die Höhe schießen, so Börsch-Supan. Das treffe die Jungen. “Die Beitragszahler sind meist junge Leute, die Steuerzahler auch”, gibt der Rentenexperte zu bedenken.

“Das Sondierungspapier ist eine klare Ansage: Wir schonen die Älteren und die Jungen müssen dafür zahlen.” Auch die Idee von SPD, FDP und Grünen, einen Teil der Rentenbeiträge am Kapitalmarkt anzulegen, hält der Rentenexperte zum jetzigen Zeitpunkt für falsch. “Ungeschickter als jetzt kann man einen so großen Sprung gar nicht tun”, sagte er.

Die jüngere Generation müsse dann nämlich doppelt zahlen. “Sie muss das Umlageverfahren für ihre Eltern und Großeltern finanzieren und zugleich für sich einen Kapitalstock aufbauen.” Wegen der damit verbundenen Belastungen führe man eine solche Reform daher in Zeiten durch, in denen man viele junge und wenige ältere Leute hat. “Wir sind aber in der umgekehrten Lage”, kritisierte der Experte.

 

US-Börsen legen zu – Ölpreis auf 7-Jahres-Hoch

New York (dts) – Die US-Börsen haben am Montag zugelegt. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 35.741,15 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,18 Prozent im Vergleich zum Freitagsschluss. Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 4.565 Punkten 0,5 Prozent im Plus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq Composite zu diesem Zeitpunkt mit rund 15.225 Punkten 0,9 Prozent stärker.

US-Anleger schauen relativ optimistisch auf die bevorstehende Berichtswoche von Tech-Schwergewichten, wobei Facebook am Montag nach Börsenschluss den Anfang macht. Tesla-Anleger freuten sich über eine Bestellung von 100.000 Fahrzeugen durch einen Mietwagenanbieter, die Papiere kletterten um über zehn Prozent und erstmals auf über 1.000 US-Dollar pro Stück. Für Aufmerksamkeit sorgten am Montag auch die Ölpreise, die mehrjährige Hochs erreichten.

Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete zwischenzeitlich 86,67 US-Dollar und damit so viel wie seit fast genau sieben Jahren nicht mehr. Die europäische Gemeinschaftswährung tendierte am Montagabend schwächer. Ein Euro kostete 1,1610 US-Dollar (-0,3 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,8613 Euro zu haben.

Der Goldpreis konnte profitieren, am Abend wurden für eine Feinunze 1.806 US-Dollar gezahlt (+0,7 Prozent). Das entspricht einem Preis von 50,01 Euro pro Gramm.

 

Urteil: Versicherung zahlt bei “Werkstatt-Klau”

Das Landgericht Oldenburg hat die Rechte von Autofahrern gegenüber Versicherungen gestärkt: Denn wer seinen Autoschlüssel in den Briefkasten einer Werkstatt einwirft und das Fahrzeug dort abstellt, erhält von der Kaskoversicherung bei Diebstahl den Schaden ersetzt. Ausnahme: Wenn erkennbar war, dass der Autoschlüssel nicht sicher vor dem Zugriff Dritter ist, handelt der Autobesitzer grob fahrlässig und verliert seinen Versicherungsschutz. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts vom 14. Oktober 2020 (AZ: 13 O 688/20), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Der Kläger stellte sein Auto an einem Sonntag auf dem Parkplatz des Autohauses ab. Am Montag sollte es repariert werden. Er warf den Autoschlüssel absprachegemäß in den Briefkasten des Autohauses. Dieser war in die Fassade integriert und befindet sich selbst im Gebäude. Gegen Diebstahl war der Briefkastenschlitz durch ein gezacktes Metallteil gesichert. Außerdem hatte er zwei gegenläufig Schrägen. Der Kläger meinte nun, in der Nacht zum Montag sei sein Fahrzeug gestohlen worden. Die Versicherung warf ihm grobe Fahrlässigkeit vor und wollte nicht zahlen.

Der Kläger war gegen seine Teilkaskoversicherung erfolgreich. Er hatte, so das Gericht, den Diebstahl bewiesen und hat Anspruch auf Schadensersatz. Grundsätzlich sei zwar anerkannt, dass jemand grob fahrlässig handle, wenn er den Autoschlüssel in den Briefkasten eines Autohauses einwirft. Es komme aber auf die Umstände des Einzelfalls an. Dabei beurteilte das Gericht die Frage, ob bei dem Kläger der Verdacht aufkommen musste, der Schlüssel sei nicht hinreichend gesichert.

Das verneinte das Gericht. Der Briefkasten war in das Gebäude eingebaut und auch ansonsten gesichert und beleuchtet. Daher habe der Mann nicht damit rechnen müssen, dass der Schlüssel entwendet werden könne. “Bei diesem äußeren Bild mussten dem Kläger keine Zweifel kommen, dass der Schlüssel von unbefugten aus dem Briefkasten herausgenommen werden würde”, so das Gericht.

Rudolf Huber / glp

Rettungsfonds ESM macht Vorschlag für Reform der EU-Schuldenregeln

Luxemburg (dts) – Der EU-Rettungsfonds ESM schaltet sich in die Diskussion um eine Erneuerung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes ein. Mitarbeiter des Fonds haben einen Reformvorschlag ausgearbeitet, über den das “Handelsblatt” berichtet. Die ESM-Ökonomen wollen demnach die Grenze für den gesamtstaatlichen Schuldenstand von den heute maximal erlaubten 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf 100 Prozent anheben.

Das jährliche Defizit soll unverändert bei drei Prozent bleiben. “Wir formulieren einen Zwei-Säulen-Ansatz, der eine Obergrenze für das Haushaltsdefizit von drei Prozent und einen Referenzwert für den gesamtstaatlichen Schuldenstand von 100 Prozent verwendet, und der eine Ausgabenregel beinhaltet”, heißt es in dem Papier. Die neue Ausgabenobergrenze soll sich am Trendwachstum eines Landes orientieren.

Die Staatsausgaben sollen das Wirtschaftswachstum nicht übersteigen. Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von unter 100 Prozent müssen sich an die Ausgabenregel halten, so der ESM-Vorschlag. Staaten mit mehr als 100 Prozent müssten zusätzlich Tempo beim Schuldenabbau machen.

Den genauen Abbaupfad für die Verschuldung würde die EU-Kommission festlegen. Er soll dafür sorgen, dass ein Land nach rund 20 Jahren die Grenze wieder einhält. Die ESM-Ökonomen wollen aber auch Ausnahmen zulassen, wenn “schwerwiegende wirtschaftliche Umstände oder eine Investitionslücke” dies rechtfertigen.

Die überarbeiteten Regeln müssten die neue wirtschaftliche Realität und eine höhere Schuldentragfähigkeit anerkennen. “Haushaltsdisziplin bleibt ein Eckpfeiler der Währungsunion. Es gibt jedoch keine allgemeingültigen Fiskalregeln.” Die Reform soll ohne eine Vertragsänderung möglich sein.

 

Bauhauptgewerbe verzeichnet mehr Aufträge

Wiesbaden (dts) – Der reale Auftragseingang im deutschen Bauhauptgewerbe ist im August 2021 kalender- und saisonbereinigt 7,3 Prozent höher gewesen als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat legte der reale, kalenderbereinigte Auftragseingang um 5,7 Prozent zu, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. In den ersten acht Monaten 2021 stiegen die realen Auftragseingänge gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,5 Prozent.

Der Auftragseingang im Bauhauptgewerbe betrug im achten Monat des Jahres rund 7,8 Milliarden Euro. Hauptsächlich wegen der sehr stark gestiegenen Baupreise waren das nominal 18,9 Prozent mehr als im August 2020. Damit wurde der höchste jemals gemessene Wert in einem August in Deutschland erreicht. Bereits im Juli 2021 war der Auftragseingang im Vergleich zu den Vorjahresmonaten auf einen Rekordwert gestiegen.

In den ersten acht Monaten 2021 legten die Auftragseingänge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nominal um 6,5 Prozent zu.

 

Deutsche Wirtschaft in “großer Sorge” wegen US-Cloud-Risiken

Berlin (dts) – Im Fall der gekippten EU-US-Datenschutzvereinbarung “Privacy Shield” haben führende Vertreter der deutschen Wirtschaft die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Das berichtet das “Handelsblatt” (Montagsausgabe). Die Chefs mehrerer DAX-Unternehmen nahmen demnach direkt Kontakt zu Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, um auf die Rechtslücke hinzuweisen.

Dass die Regierung bisher keine Lösung zur rechtssicheren Nutzung von US-Cloud-Anbietern habe aufzeigen können, “erfüllt uns angesichts der hohen Relevanz für die digitale Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft mit großer Sorge”, heißt es in einem auf den 13. Juli 2021 datierten Schreiben an Merkel. “Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, sich dieses Themas auch persönlich anzunehmen und zu helfen, es einer tragfähigen Lösung zuzuführen.” Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum “Privacy Shield” vom Juli 2020. Der EuGH hat seinerzeit die Rechtsgrundlagen für den Transfer personenbezogener Daten in die USA wegen ungenügenden Datenschutzes kassiert.

In ihrem Schreiben an Merkel betonen die DAX-Chefs die Bedeutung des internationalen Datentransfers, der in einer globalen Wirtschaftsordnung “unverzichtbar” sei. “Dies betrifft nicht nur den Absatz von Produkten und Dienstleistungen oder den Einkauf von Software- und Cloud-Lösungen, auch die normale Kommunikation und Steuerung in internationalen Unternehmen ist ohne Datentransfer nicht möglich.” Die Unterzeichner des Briefs, darunter neben Allianz-Chef Oliver Bäte und Volkswagen-Chef Herbert Diess auch der Chef von Telefónica Deutschland, Markus Haas, der Finanzvorstand von SAP, Luka Mucic, und Facebooks Europachefin Angelika Gifford, mahnen, das Problem nicht zu unterschätzen.

“Im Zeitalter umfassender Digitalisierung und fortgesetzter digitaler Forschung und Innovation sind praktisch alle Unternehmen auf rechtssichere Lösungen hierzu angewiesen”, geben sie zu bedenken. Das gelte umso mehr für den hiesigen Mittelstand, die Exportwirtschaft und andere international agierende Unternehmen.

 

1.715 Verstöße gegen Mindestlohn im ersten Halbjahr

Berlin (dts) – Im ersten Halbjahr 2021 sind bundesweit 1.715 Verstöße gegen den Mindestlohn festgestellt und fast 7,5 Millionen Euro Bußgelder gegen Unternehmen verhängt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Bernhard Daldrup hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Demnach entfiel mit 490 Ermittlungsverfahren mehr als jeder vierte Fall auf Baustellen, wobei zwei Millionen Euro Bußgelder verhängt wurden.

Bei den festgestellten Verstößen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden entweder der Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne nicht korrekt an die Arbeitenden bezahlt. “Mindestlohnbetrug ist nach wie vor an der Tagesordnung”, sagte Robert Feiger, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG Bau) und Mitglied der Mindestlohnkommission, den Funke-Zeitungen. Der Gewerkschaftschef geht davon aus, dass die tatsächlichen Verstöße weitaus höher liegen als die bei Kontrollen festgestellten Betrugsfälle.

Besonders kritisch sieht Feiger die Situation am Bau, wo höhere Branchenmindestlöhne gelten. Auch wenn sich die Mehrheit der Unternehmen gesetzestreu verhielten, sorgten “schwarzen Schafe” mit ihren Machenschaften immer noch für “Wild-West-Methoden” auf Baustellen. “Darunter leiden nicht nur die Beschäftigten. Die `Schmutzkonkurrenz` sorgt auf Kosten der ehrlichen Firmen auch für einen ruinösen Wettbewerb und führt zu Einnahmeausfällen bei den Sozial- und Steuerkassen”, kritisiert der Gewerkschafter. Der IG-Bau-Chef befürwortet eine möglichst schnelle Erhöhung der gesetzlichen Mindestlöhne auf 12 Euro, wie dies voraussichtlich von der neuen Ampel-Koalition angestrebt wird. “Davon werden rund zehn Millionen Beschäftigte profitieren”, so Feiger.

Allerdings werde es umso notwendiger, die geplante Erhöhung überall durchzusetzen und deutlich effektiver dafür zu sorgen, dass Mindestlohnverweigerer keine Chance mehr haben. Feiger fordert deshalb eine personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und eine deutliche Erhöhung der Bußgelder: “Ein stärkerer Kontrolldruck und eine größere Abschreckungswirkung sind hier erforderlich – im Interesse der Beschäftigten, aber auch im Interesse der ehrlichen Unternehmen.”