Fast 150 Milliarden Euro Investitionsrückstand bei Städten und Kommunen

Berlin (dts) – Deutschlands Kommunen verlangen deutlich mehr Geld von der nächsten Bundesregierung. Die Finanzen befänden sich weiter im Corona-Tief, “der Investitionsrückstand der Kommunen beläuft sich heute auf fast 150 Milliarden Euro”, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Dazu dürfe die Ampel-Koalition, die sich zum Ziel gesetzt habe, einen Neuanfang zu erreichen, nicht schweigen.

Zur angekündigten Ehrlichkeit gehöre der Grundsatz “Wer bestellt, der bezahlt”, so Landsberg. Wer große politische Versprechen ankündige, von der Kindergrundsicherung bis zum Bürgergeld, “der muss diese Versprechen auch finanzieren”. Mit Blick auf den Klimaschutz forderte der DStGB-Hauptgeschäftsführer eine engere Einbindung: Er warne die Ampel-Koalition davor, “die zentrale Rolle der Kommunen bei Klimaschutz und Klimaanpassung zu vernachlässigen und die Städte und Gemeinden an den politischen Katzentisch zu verweisen”, sagte Landsberg.

“Eine solche Politik würde scheitern.” Der notwendige schnelle Zuwachs bei Windkraft und Solaranlagen werden nur gelingen, indem die Menschen vor Ort überzeugt und mitgenommen würden. Es seien die Städte und Gemeinden, die den notwendigen Dialog mit den Bürgern führen müssten.

“Es sind gerade die kommunalen Unternehmen, die eine zentrale Rolle beim notwendigen Ausbau der Energienetze, der Schaffung von Ladestationen und bei der Verkehrswende spielen”, so Landsberg. “Wir können bisher noch nicht erkennen, dass die Ampel-Koalition das ausreichend gewichtet.” Auch zur Neuaufstellung des zivilen Bevölkerungsschutzes seien bei der Ampel-Koalition bisher keine Anhaltspunkte erkennbar.

Die Flutkatastrophen im Ahrtal und an der Erft hätten deutlich gemacht, welche Herausforderungen auf unsere Gesellschaft zukämen. Auch andere Szenarien, wie ein flächendeckender “Blackout” oder Cyberangriffe, seien bedrohlich. “Auf derartige Schadensereignisse müssen wir unser Land besser vorbereiten”, appellierte Landsberg an SPD, Grüne und FDP und nannte konkrete Punkte: “Frühwarnsysteme, länderübergreifenden Krisenstäbe, eine bessere Bevorratung von notwendigen Gütern, gemeinsame Übungen, mehr Eigenvorsorge und Aufklärung der Bevölkerung sowie eine deutliche Stärkung des BBK sind unverzichtbar.”

 

Privater Konsum 2020 deutlich gesunken

Wiesbaden (dts) – Die Corona-Pandemie hat sich deutlich auf die Konsumausgaben der privaten Haushalte in Deutschland ausgewirkt. Mit durchschnittlich 2.507 Euro sanken die monatlichen Konsumausgaben im Jahr 2020 um drei Prozent gegenüber dem Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gaben die Haushalte allerdings mehr aus als im Vorjahr, etwa für Computer, Fahrräder, Innenausstattung, Nahrungsmittel und Wohnen.

Die monatlichen Konsumausgaben waren im Jahr 2020 im Durchschnitt je Haushalt um 67 Euro niedriger als 2019. Die coronabedingten Einschränkungen wirkten sich dabei ganz unterschiedlich auf das Konsumverhalten aus. So haben die Lockdowns und Begrenzungen der Personenzahl zum Beispiel im Freizeit- und Dienstleistungsbereich zu Ausgabenrückgängen geführt. Andererseits wirkten die Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung, wie die befristete Mehrwertsteuersenkung und der Kinderbonus, positiv auf die Konsumausgaben.

Am stärksten gingen die Ausgaben für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen zurück. Haushalte gaben hierfür 2020 durchschnittlich 102 Euro im Monat aus und damit 35 Prozent weniger als 2019 (157 Euro). Den zweithöchsten Ausgabenrückgang gab es im Bereich Bildung.

Hier lagen die Ausgaben 2020 bei monatlich 15 Euro und damit knapp 29 Prozent niedriger als im Vorjahr (21 Euro). Aufgrund der Lockdowns wurden hier vielfach die Kinderbetreuungsgebühren erstattet. Bildungsangebote wie Volkshochschulkurse fanden oft gar nicht statt.

Für den Bereich Freizeit, Unterhaltung und Kultur gaben die Haushalte durchschnittlich 239 Euro pro Monat aus, so die Statistiker weiter. Die Ausgaben waren damit insgesamt 16 Prozent geringer als 2019 (284 Euro). Dabei zeigten sich jedoch innerhalb dieses Ausgabenbereichs gegenläufige Tendenzen: Während die Haushalte für Pauschalreisen und für Veranstaltungen weniger ausgaben, investierten sie mehr Geld als im Vorjahr in ihre Ausstattung mit PC, Tablet und Notebook sowie in Wohnmobile und Campingausrüstung.

Die Ausgaben für Bekleidung waren ebenfalls rückläufig. 2020 kauften Haushalte im Schnitt für 93 Euro pro Monat Bekleidung und Schuhe ein und gaben damit zwölf Prozent weniger aus als 2019 (106 Euro). Die Ausgaben im Bereich Verkehr lagen insgesamt bei durchschnittlich 325 Euro pro Monat.

Dies waren rund sieben Prozent weniger als 2019 (351 Euro). Hier spiegelt sich der Fahrradboom des Jahres 2020 auch in den Ausgaben wider: Während die Haushalte, unter anderem aufgrund von Homeoffice, weniger für Kraftstoffe sowie Bus und Bahn ausgaben, wendeten sie im Schnitt mehr Geld als im Vorjahr für Kraft- und Fahrräder (+55 Prozent), aber auch etwas mehr für den Kauf von Autos (+6 Prozent) auf. Den höchsten Ausgabenzuwachs gab es im Bereich Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände.

Hierfür wendeten die Haushalte 2020 im Schnitt 160 Euro pro Monat auf und damit rund 13 Prozent mehr als 2019 (141 Euro). Angeschafft wurden in diesem Bereich vor allem größere und kleine Haushaltsgeräte, Heimtextilien und Einrichtungsgegenstände. Für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren gaben die privaten Haushalte im Schnitt 387 Euro pro Monat aus und damit neun Prozent mehr als im Vorjahr (356 Euro).

Auch für den Bereich Wohnung, Energie und Wohnungsinstandhaltung gaben die Haushalte 2020 mehr als im Vorjahr aus. Pro Monat wendeten sie 923 Euro auf und damit durchschnittlich vier Prozent mehr als 2019 (890 Euro).

 

392 Gas- und 180 Strom-Grundversorger erhöhen Preise – Gas ab 2022 deutlich teurer

Berlin (dts) – Die Verbraucherpreise für Strom und Gas sind deutlich angezogen. 180 Strom- und 392 Gas-Grundversorger haben im zweiten Halbjahr 2021 oder zum kommenden Jahreswechsel Preiserhöhungen angekündigt. Das geht aus einer Auswertung des Tarifportals Switchup für die “Bild am Sonntag” hervor.

Der durchschnittliche Preisaufschlag lag bei 10,8 Prozent für Strom und 26,6 Prozent für Gas. Auf eine vierköpfige Familie gerechnet entspricht das einer Mehrbelastung von insgesamt 581 Euro im Jahr (Strom: 177 Euro, Gas: 404 Euro). Einzelne Anbieter haben ihre Preise mehr als verdoppelt und verlangen bis zu 54 Cent pro Kilowattstunde Strom und 19 Cent pro Kilowattstunde Gas.

Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, appellierte angesichts der gestiegenen Energiepreise an die Politik. “Niemand darf wegen der Preissprünge frieren”, sagte Müller “Bild am Sonntag”. Und weiter: “Nötig sind ein höheres Wohngeld, ein Aussetzen von Strom- und Gassperren sowie Tempo beim Ausstieg aus den fossilen Energien.”

 

Corona verringert soziale Ungleichheit

In Rezessionen sinkt temporär die Einkommensungleichheit, in Erholungsphasen steigt sie. Dies ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Studie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin. Schwankungen seien vor allem den Gewinnen und Verlusten ganz hoher Einkommen geschuldet.

Zwar habe sich die Einkommensungleichheit in den vergangenen 40 Jahren generell erhöht, doch seien neben diesem langfristigen Trend temporäre Schwankungen zu beobachten, die den Konjunkturzyklen geschuldet seien.

Dass die Ungleichheit in Boomphasen steigt, liege fast ausschließlich an den hohen Anteilsgewinnen der einkommensstärksten zehn Prozent der deutschen Bevölkerung; in Rezessionen verlieren sie allerdings auch stark. Die unteren Einkommensdezile gewinnen in Krisenzeiten hingegen leicht Anteile hinzu, zeigt die Studie, und verlieren in Aufschwungsphasen.

Erstmals empirisch haben die DIW-ÖkonomInnen Geraldine Dany-Knedlik und Alexander Kriwoluzky untersucht, wie sich die Einkommensungleichheit in Deutschland mit den Konjunkturzyklen in den vergangenen 40 Jahren verändert hat. “Diese temporären Änderungen sind vor allem deswegen relevant, weil sie entscheidend für eine wirksame und zielgerichtete Ausgestaltung stabilisierender Wirtschaftspolitik sind, wie sich gerade in der Corona-Krise zeigt”, erläutert Studienautor Kriwoluzky.

Die Autoren haben sich zur Ungleichheitsmessung sowohl die Entwicklung des Gini-Index als das am häufigsten verwendete Ungleichheitsmaß angeschaut als auch, wie sich die Anteile der Einkommensdezile am Nationaleinkommen zyklisch verändern.

“Temporär stabilisierende Maßnahmen, die Einkommensverluste in Krisenzeiten abfedern, wie das Kurzarbeitergeld, aber auch dauerhafte Instrumente wie Hartz IV wirken also in Krisenzeiten der Einkommensungleichheit entgegen”, resümiert Studienautorin Dany-Knedlik. Das zeige sich vor allem beim untersten Einkommensdezil, das in Krisenzeiten bei den Bruttoeinkommen Anteile verliere, aber bei den Nettoeinkommen gewinnen würde.

“Wir sehen also, dass die in Krisen ergriffenen Maßnahmen helfen, die unteren Einkommen zu stabilisieren”, sagt Makroökonom Kriwoluzky. “Die soziale Absicherung von Geringverdienenden gegen negative Schocks erhöht unsere Wohlfahrt.” Die Evaluierung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen in der Corona-Pandemie werde voraussichtlich ähnliche Befunde zutage fördern. “Die Prozyklizität in Krisenzeiten ist politisch erwünscht.” Die Frage sei, inwieweit man diese steigende Ungleichheit in Boomphasen für die Senkung der Ungleichheit in Krisen in Kauf nehmen müsse.

Umfrage: Fachkräftemangel in Unternehmen wird immer größer

München (dts) – Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft verschärft sich immer weiter. Im Oktober beklagten 43 Prozent der Unternehmen in Deutschland eine Beeinträchtigung ihrer Geschäftstätigkeit, weil Fachpersonal fehlt, so eine Umfrage der Förderbank KfW und des Ifo-Instituts. Das “Handelsblatt” berichtet darüber vorab.

Vor Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020 hatten “nur” 29 Prozent der Firmen dies als Produktionshemmnis genannt. Mittelständler sind laut der Erhebung gleichermaßen betroffen wie Großunternehmen. Im Dienstleistungssektor klagt inzwischen jede zweite Firma über fehlende Fachkräfte, im verarbeitenden Gewerbe ist es mit 37 Prozent mehr als jede dritte – der höchste Wert seit der Wiedervereinigung.

Besonders stark betroffen ist das Beherbergungsgewerbe, wo fast drei von vier Unternehmen über Personalnot klagen, im Bereich Personen- und Güterverkehr sind es knapp zwei von drei Unternehmen, bei den IT-Dienstleistern mehr als die Hälfte. “Fehlende Fachkräfte drohen zum Nadelöhr für den weiteren Aufschwung und das Wachstum in den nächsten Jahren zu werden”, sagte KfW-Chefvolkswirtin Fritzi Köhler-Geib.

 

Pfand- und Rücknahmepflicht: Was sich 2022 ändert

Beim Blick auf die vergangenen zwei Jahre kommt schnell das Gefühl auf, die Politik habe sich ausnahmslos mit neuen Pandemie-Regelungen befasst. Doch weit gefehlt: Am 1. Januar 2022 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, die gar nichts mit Corona zu tun haben. Roland-Partneranwalt Hennig Meyersrenken erklärt Neuerungen und Hintergründe.

Wohin mit dem alten Rasierer oder dem aussortierten Handy? Ab dem Jahreswechsel gibt es hierauf eine einfache Antwort: beim Discounter oder im Supermarkt abgeben! Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und in dem Geschäft mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkauft werden. “Für Kleingeräte mit einer Länge von bis zu 25 Zentimetern hängt die Rücknahme nicht davon ab, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Größere Geräte wie Fernseher oder Waschmaschinen müssen vom Händler jedoch nur angenommen werden, wenn der Kunde bei ihm ein neues Gerät erwirbt”, erklärt Henning Meyersrenken.

Das gilt übrigens auch für Online-Händler: Sie müssen Elektroaltgeräte unkompliziert und kostenlos zurücknehmen. Die Neuerung sieht auch vor, dass alle Sammelstellen künftig mit einer einheitlichen Kennzeichnung versehen werden, damit sie schnell erkannt werden.

Änderungen gibt es auch für die Rückgabe von Pfandflaschen: Während bisher der Inhalt einer Flasche bestimmte, ob und wie sie recycelt wird, gelten ab Januar einheitliche Regelungen für Kunststoff-Flaschen, so der Rechtsexperte: “Auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Volumen von bis zu drei Litern wird künftig Pfand erhoben. So gilt das Flaschenpfand in Höhe von 25 Cent künftig auch für Säfte, Smoothies, Energydrinks und alkoholische Mischgetränke. Lediglich Milchgetränke werden von dieser Regelung vorerst noch ausgenommen.”

Für Getränkedosen gilt ab Januar eine ausnahmslose Pfandpflicht. Wer Anfang Januar noch die eine oder andere Saftflasche ohne Pfand entdeckt, muss den Kioskbesitzer nicht direkt anschwärzen. Denn zunächst gilt eine Übergangsfrist. Alle Getränkeverpackungen, die dann schon im Verkehr sind, können noch bis zum 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Ab 2024 sollen übrigens dann auch Plastikflaschen mit Milchgetränken mit Pfand versehen werden.

An Supermarktkassen dürfen ab 2022 keine Plastiktüten mehr angeboten werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Komplett verboten sind die üblicherweise an den Kassen ausliegenden Plastiktüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Stabile Mehrweg-Tüten, Taschen für Gefriergut, sowie die ultradünnen Plastikbeutel, die man etwa in der Obst- und Gemüseabteilung findet, dürfen weiterhin angeboten werden.

Die Portokasse wird ab Januar stärker belastet, das Porto in Deutschland steigt. Ein Standardbrief kostet dann 85 statt bisher 80 Cent, ein Kompaktbrief einen Euro (derzeit: 95 Cent). Bei der Postkarte fällt die Erhöhung noch üppiger aus: Diese kostet ab Januar 70 Cent und ist damit zehn Cent teurer als bisher.

Rudolf Huber / glp

Ausbildungsmarkt: Betriebe können viele Stellen nicht besetzen

Nürnberg – Für das Ausbildungsjahr 2021/22 haben 17 Prozent der ausbildungsberechtigten Betriebe in Deutschland weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen als vor der Coronakrise. Das ist das Ergebnis einer Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Grund war demnach häufig ein Mangel an Bewerbungen.

Knapp die Hälfte der betroffenen Betriebe gab an, dass fehlende Bewerbungen der Hauptgrund dafür sind, dass Lehrstellen unbesetzt bleiben. Dabei leiden kleinere Betriebe besonders stark. Von pandemiebedingten Einschränkungen beim Ausbildungsplatzangebot berichten dagegen inzwischen nur noch wenige Betriebe.

Einen Mangel an geeigneten Bewerbungen geben die Betriebe, die weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen haben, mit 31 Prozent als zweithäufigste Ursache für die gesunkene Zahl an Neuverträgen an. Insbesondere größere Betriebe berichten, dass es ihnen an geeigneten Bewerbungen fehlt. Insgesamt haben 36 Prozent der ausbildungsberechtigten Betriebe für das Ausbildungsjahr 2021/22 Lehrstellen angeboten, doch konnten nur 61 Prozent dieser Betriebe tatsächlich auch Ausbildungsplätze besetzen.

Der Anteil unbesetzter Lehrstellen an allen angebotenen Lehrstellen liegt mit 49 Prozent in kleineren Betrieben deutlich über dem entsprechenden Anteil in größeren Betrieben, wo er 28 Prozent beträgt. Betrachtet man die einzelnen Branchen, tun sich vor allem das Baugewerbe, aber auch der Groß- und Einzelhandel schwer, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen.

Quelle: dts

Trotz hoher Belastung, Stress und Verantwortung – Bezahlung in Kliniken und Heimen nur minimal gestiegen

Berlin (dts) – Trotz des andauernden Pflegenotstands und trotz gestiegener Belastungen etwa in der Corona-Pandemie haben sich die Verdienste des Personals in Kliniken und Heimen zuletzt nur wenig verbessert. Das ergibt sich aus Auswertungen des Statistischen Bundesamtes, über welche die “Neue Osnabrücker Zeitung” berichtet. Demnach hatten Vollzeitbeschäftigte in Krankenhäusern in der mittleren Leistungsgruppe 3 im zweiten Quartal 2021 einen durchschnittlichen Monatsbruttoverdienst von 3.740 Euro (ohne Sonderzahlungen).

Zum Vergleich: Im zweiten Quartal 2019 waren es 3.498 Euro. Binnen zwei Jahren sind also 242 Euro hinzugekommen, der Bruttostundenlohn stieg um 1,50 Euro. In Heimen erhöhte sich die durchschnittliche Bezahlung von Fachkräften der Leistungsgruppe 3 im selben Zeitraum um 208 auf 3.429 Euro; pro Arbeitsstunde betrug das Plus 1,30 Euro.

Die Lohnsteigerungen für Pflegekräfte in Kliniken und Heimen seien kein ausreichender Dank für die Belastungen in drei Corona-Wellen, sagte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch, der die Verdienststatistiken angefragt hatte, der NOZ. Er kritisierte: “Nach zwei Jahren etwa 1,50 Euro brutto mehr Stundenlohn ist beschämend wenig. Das verschärft den Pflegenotstand und kostet faktisch Intensivplätze. Wen wundert es, dass viele Pflegekräfte den Beruf verlassen?” Bartsch forderte: “Wir sollten Pflegekräfte zu Gutverdienern des Landes machen, um möglichst viele Aussteiger zurückzugewinnen.”

Kurzfristig brauche es “mindestens 500 Euro mehr Grundgehalt für Pflegekräfte plus einen kompletten Ausgleich der Inflation”. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel forderte in der NOZ eine “angemessene tarifvertraglich abgesicherte Entlohnung, die auch gegenüber anderen, weitaus stressärmeren Branchen konkurrenzfähig ist”. Zudem müssten die Rahmenbedingungen verbessert werden.

Das bedeutet nach ihren Worten mehr Zeit mit den Patienten, eine bessere personelle Ausstattung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Piel beklagte, seit Beginn der Pandemie im März 2020 hätten bis Frühjahr 2021 rund 9.000 Pflegekräfte gekündigt, Tendenz steigend. “Gründe dafür sind die ständige Überlastungssituation, Personal-Unterdeckung, Gefährdung der eigenen Gesundheit – teils fehlte es sogar an der notwendigen Schutzkleidung – sowie Gefährdung der eigenen Familie und der permanente Stress.”

 

Studie: Aufschwung vergrößert Schere zwischen Arm und Reich

Berlin (dts) – Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat erstmals für Deutschland untersucht, welche Zusammenhänge es zwischen konjunktureller Lage und der Verteilung der Einkommen gibt. Das Ergebnis für die vergangenen 40 Jahre: Befindet sich die Wirtschaft in der Krise, sinkt die Ungleichheit. Im Aufschwung jedoch steigt dafür die ungleiche Verteilung der Einkommen.

Das “Handelsblatt” berichtet in seiner Mittwochausgabe darüber. Sowohl der Vergleich der ärmsten mit den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung als auch die Analyse des sogenannten Gini-Koeffizienten bestätigt den Befund. Der Gini-Koeffizient ist das bekannteste Maß für die Ungleichheit und setzt die Einkommen der gesamten Bevölkerung ins Verhältnis.

Je ungleicher die Einkommensverteilung, desto höher die Zahl. In Wirtschaftskrisen sinkt der Gini-Koeffizient laut Studie um 0,4 Prozentpunkte pro Jahr, in Erholungsphasen steigt er um 0,15 Prozentpunkte jährlich. Während der Corona-Pandemie habe sich das besonders stark gezeigt, so die Forscher.

Im Krisenjahr 2020 ist der Gini-Koeffizient gar um einen Prozentpunkt gefallen. “Das bedeutet aber eben, dass nun im Aufschwung die Ungleichheit umso stärker steigen dürfte”, sagte DIW-Forscherin Geraldine Dany-Knedlik.

 

 

Urteil: Verbraucherschützer gewinnen Negativzins-Klage

Berlin (dts) – Im Streit um Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten sorgt ein neues Gerichtsurteil für Unsicherheit in der Finanzbranche. Das Landgericht Berlin hat laut Bericht des “Handelsblatts” (Dienstagausgabe) entschieden, dass eine Bank Minuszinsen auf Giro- und Tagesgeldkonto nicht mehr erheben darf. Nach Ansicht des Gerichts ist das Verwahrentgelt bei Girokonten “mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren” (Az.

16 O 43/21). Auch Minuszinsen auf Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien. Die Bank soll das Verwahrentgelt zurückzahlen.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der die Praxis der Banken für unzulässig hält. VZBV-Vorstand Klaus Müller zeigte sich erfreut über die Entscheidung: “Das Urteil ist der bislang weitreichendste Richterspruch zum Thema Verwahrentgelte.” Der VZBV werde, wenn nötig, bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Die betroffene Sparda Bank will gegen die Entscheidung Berufung einlegen, wie sie auf Anfrage erklärte. “Das Urteil des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grundsätzlich zulassen.” In einem ähnlichen Fall gab das Landgericht Leipzig Anfang Juli einer Sparkasse Recht.

Demnach darf diese ein Verwahrentgelt für neue Girokonten erheben. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte geklagt. Sie hat inzwischen Berufung beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt (Az. 8 U 1389/21).