Mehrheit bevorzugt Kartenzahlung

Die Corona-Pandemie prägt unser Leben und gibt manchen Entwicklungen einen kräftigen Schubs. So wie dem Bezahlen im Geschäft. 55 Prozent der Deutschen geben an, lieber mit Karte als mit Bargeld zu bezahlen – und 47 Prozent wollen in Zeiten von Covid-19 durch kontaktloses Bezahlen einer Berührung des Lesegeräts aus dem Weg gehen. Das ergab eine repräsentative Befragung des Hamburger Marktforschungsunternehmens Appinio.

Vor allem die Altersgruppen der 16- bis 17-Jährigen sowie der 55- bis 65-Jährigen bevorzugen Bargeld. Unter den 35- bis 44-Jährigen ist der Anteil derer, die Bargeld präferieren, am geringsten. Nur noch 37 Prozent unter ihnen geben an, lieber bar zu bezahlen als mit Karte.

Drei Viertel der Deutschen haben bereits vor Corona kontaktlose Zahlungsmethoden genutzt. 52 Prozent nutzen diese Varianten regelmäßig, 25 Prozent zumindest ab und an. Ein knappes Viertel (23 Prozent) der Deutschen hat bisher keine der kontaktlosen Zahlungsweisen genutzt.

Mehr als Hälfte derjenigen, die kontaktlos zahlen, geben an, dass ihre Nutzung während der Pandemie etwas zugenommen hat. Vor allem die 45- bis 54-Jährigen setzen vermehrt kontaktlose Zahlungsmethoden ein. Am ehesten wird dafür die Bankkarte benutzt.

Und: 15 Prozent der Deutschen, die kontaktlos bezahlen, haben seit Beginn der Pandemie dafür das erste Mal ihr Handy genutzt. 24 Prozent gaben an, dies auch schon vor Corona getan zu haben, während weitere 29 Prozent das Smartphone zwar noch nicht zum Bezahlen genutzt haben, es sich aber vorstellen können. Ein knappes Drittel (32 Prozent) gibt dagegen an, weder mit dem Smartphone zu bezahlen, noch es vorzuhaben.

66 Prozent der Deutschen haben auch vor der Pandemie bereits Paypal genutzt, um digital zu bezahlen – seit Corona sind weitere zwölf Prozent dazugekommen. Damit gibt nur ein gutes Fünftel (22 Prozent) der Deutschen an, (noch) kein Paypal zu nutzen.

Rudolf Huber / glp

 

Umzug mit viel Papierkram verbunden

Der Umzug in eine neue Wohnung ist mit reichlich Aufwand verbunden. Mit Kistenschleppen allein ist es nicht getan. Denn es stehen auch einige Behörden-Gänge an. Die Experten des Versicherers ARAG sagen, was man alles beachten muss.

Wichtig ist zunächst eine Vermieterbescheinigung. Dieses Dokument, auch Wohnungsgeberbescheinigung genannt, muss bei einer An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt zwingend vorgelegt werden. Ein Mietvertrag reicht nach Auskunft der Experten nicht aus. Das Bundesmeldegesetz (BMG) sieht vor, dass der Vermieter dem Mieter den Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt. Alternativ kann der Vermieter die Daten dem Einwohnermeldeamt auch elektronisch übermitteln.

“Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und Ihren Ausweis umschreiben lassen. Versäumen Sie die Ummeldefrist, riskieren Sie eine Geldbuße”, so dei Experten.

Für eine Anmeldung benötigen deutsche Staatsbürger ihren Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Staatsangehörigen ist der Reisepass oder ein entsprechendes Ersatzpapier nötig. Alle Personen, die in dem Haushalt leben werden, müssen Papiere vorlegen; im Haushalt lebende Kinder brauchen also einen Kinderreisepass.

Wer muss bei einem Umzug noch benachrichtigt werden? Die Bank, Krankenkasse, Versicherungen und das Finanzamt müssen auch über den Wohnungswechsel Bescheid wissen und die neue Adresse erfahren. Auch Einzugsermächtigungen und Daueraufträge – etwa für die Miete – müssen storniert oder neu angelegt werden.

Strom, Wasser und Gas müssen abgemeldet und die Zähler beim Auszug abgelesen werden. Hundehalter müssen sich zudem um die Ummeldung ihres Vierbeiners beim Bürger-, Ordnungs- oder Finanzamt kümmern.

Praktisch ist der Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post: Alles, was an die alte Adresse geschickt wurde, kommt damit direkt in der neuen Wohnung an. Zu denken ist auch an die Umadressierung von Zeitungen, Zeitschriften, Telefon- und Kabelanschlüssen und Rundfunkbeitrag.

Gegebenenfalls zieht auch das Auto mit um: Wer möchte, kann seit dem 1. Januar 2015 sein Kennzeichen behalten. Für einen Wechsel benötigt man den umgeschriebenen Personalausweis beziehungsweise die Meldebestätigung, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, die Elektronische Versicherungsbestätigung, neue Kennzeichen sowie die Berichte der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung.

Rudolf Huber / glp

Milliarden fehlen: Steuereinahmen in Baden-Württemberg gehen zurück

Die Corona-Pandemie zeigt Auswirkungen auf die zu erwartenden Steuer­einnahmen, allerdings stabilisieren die Hilfen und Zuschüsse von Bund und Ländern die Wirtschaft. Das geht aus der außerordentlichen Steuerschätzung für Baden-Württemberg hervor. Demnach fällt der Einbruch der Steuereinnahmen im Land 2020 und 2021 nicht so deutlich aus wie noch im Mai angenommen. Insgesamt erwartet man einen Rückgang in Höhe von 4,4 Milliarden Euro im Zeitraum 2020 und 2021.

Nach Angaben der Landesregierung Baden-Württemberg fällt der Einbruch der Steuereinnahmen Baden-Württembergs in diesem und im kommenden Jahr nicht so deutlich aus wie noch aus dem Vormonaten angenommen. Das geht aus der außerordentlichen Steuerschätzung für das Land hervor. So liegen die Einnahmen 2020 voraussichtlich rund 2,6 Milliarden Euro niedriger als im Landeshaushalt veranschlagt. Die Mai-Steuerschätzung hatte noch ein Minus von rund 3,3 Milliarden Euro ergeben. Für 2021 wird nun ein Rückgang um etwa 1,8 Milliarden Euro prognostiziert. Im Frühjahr ging die Steuerschätzung noch von circa 3,5 Milliarden Euro weniger aus, heißt es in der Mitteilung.

Corona trifft Gesellschaft und Wirtschaft

„Die Corona-Krise hat Gesellschaft und Wirtschaft hart getroffen. Doch die aktuelle, zusätzliche Steuerschätzung deutet darauf hin, dass die allertiefsten wirtschaftlichen Einschnitte hinter uns liegen könnten“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Was sich in der Konjunkturprognose des Bundes abzeichnete, lässt sich auch an der Steuerschätzung ablesen: Die Hilfen und Zuschüsse von Bund und Ländern in bislang ungekanntem Ausmaß wirken, sie stabilisieren unsere Wirtschaft.“

Die Finanzministerin wies darauf hin, dass Finanzierungen des Bundes zur verbesserten Entwicklung der Länder-Steuereinnahmen beitragen. So wirkt sich beispielsweise die befristete Absenkung der Umsatzsteuer zunächst zwar auch auf die Einnahmen der Länder aus. Der Bund übernimmt die Kosten dafür aber komplett und gleicht den Ländern die geringeren Einnahmen über die Verteilung der Umsatzsteuer wieder aus.

Steuerliche Änderungen schaffen Liquidität für Unternehmen

„Diese Zuweisungen sind einmalig, die Auswirkungen der Pandemie werden den Landeshaushalt noch längere Zeit belasten“, stellte Sitzmann fest. So sei für 2022 und 2023 noch von wesentlich niedrigeren Steuereinnahmen auszugehen als in der mittelfristigen Finanzplanung angenommen. Die Mindereinnahmen der kommenden Jahre seien weitgehend auf die steuerlichen Hilfen zurückzuführen: „Mit einer Reihe steuerlicher Änderungen haben wir Unternehmen dringend benötigte Liquidität verschafft. So konnten wir unsere Wirtschaft in der Krise unterstützen“, sagte die Ministerin.

Auch wenn sich die Steuerschätzerinnen und Steuerschätzer bei der außerordentlichen Septembersitzung im Vergleich zum Mai auf eine deutlich bessere Datengrundlage stützen konnten, bleiben erhebliche Ungewissheiten. „Niemand weiß, wie lange die Pandemie noch dauert“, stellte Sitzmann fest. „Das aber wird entscheidend dafür sein, wie sich die Konjunktur in Deutschland und international entwickelt. Wir sollten finanziell für nicht absehbare, weitere Pandemierisiken gewappnet sein.“ An diesem Montagabend berät die Haushaltskommission der Koalition (HKK) über Konsequenzen aus der Steuerschätzung für den Landeshaushalt.

Kommunen mit 3,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen

Auch für die Einnahmen der Gemeinden, Städte und Kreise in Baden-Württemberg werden in der außerordentlichen Steuerschätzung im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai Verbesserungen erwartet. Die Kommunen im Land müssen demnach 2020 zwar mit 3,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen rechnen als im Herbst 2019 angenommen. Die Mai-Steuerschätzung war aber noch von einem Minus von rund 3,6 Milliarden Euro ausgegangen. 2021 könnten die Steuereinnahmen um 2,2 Milliarden Euro zurückgehen. Die Mai-Steuerschätzung hatte ein Minus von etwa 2,3 Milliarden Euro prognostiziert.

Im Sommer hatten das Land und die kommunalen Landesverbände auf Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission einen kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt geschlossen. Damit werden die prognostizierten Ausfälle der Kommunen bei der Gewerbesteuer und im kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2020 in Höhe von rund 2,9 Milliarden Euro ausgeglichen. Insgesamt hat der Pakt ein Volumen von rund 4,27 Milliarden Euro.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Lohnt sich das Festgeldkonto?

Die Null-Inflation macht es möglich: Tages- und Festgeldkonten lohnen sich wieder. Legen Sparer 30.000 Euro auf einem europäischen Festgeldkonto an, lässt sich inklusive Eröffnungsbonus ein Ertrag von bis zu 338,96 Euro pro Jahr erzielen – ohne Kaufkraftverlust. Grundlage ist dabei eine Verzinsung von 1,13 Prozent.

“Verbraucher erzielen mit ihrer Festgeldanlage aufgrund der Nullinflation echte Erträge”, sagt Rainer Gerhard, Geschäftsführer Karten und Konten bei Check24. “Das Geld ist zudem risikoarm angelegt.” Einlagen innerhalb der Europäischen Union sind bis zu einem Anlagebetrag von 100.000 Euro pro Bank über den Einlagensicherungsfonds des jeweiligen Mitgliedstaates geschützt.

Mit einem Tagesgeldkonto erhalten Verbraucher derzeit dank Eröffnungsbonus einen Effektivzins von bis zu 0,70 Prozent. Innerhalb von 120 Tagen sind bei einem Anlagebetrag von 30.000 Euro Erträge in Höhe von 69,98 Euro möglich.

“Tagesgeldangebote sind für Sparer, die flexibel bleiben möchten, wieder attraktiv. Dabei verfügen sie jederzeit über ihr Guthaben und erwirtschaften einen realen Ertrag”, sagt Gerhard. Der Abschluss bei nationalen und internationalen Anlagebanken sei volldigital über Video-Ident möglich.

Rudolf Huber / glp

Mahngebühren häufig zu hoch

Zahlt man eine Rechnung nicht rechtzeitig, erhält man eine Mahnung. Dabei werden noch keine weiteren Gebühren fällig. Wer darauf nicht reagiert, gerät laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) in Zahlungsverzug. Dann werden auch Mahngebühren als Verzugsschaden fällig. Das Problem: Es gibt dafür keine gesetzliche Grenze.

Allerdings bewerten viele einzelne Urteile, ab wann Mahngebühren überzogen sind. Laut Rechtsprechung darf ein Gläubiger pauschal “keine Gebühren verlangen, die höher sind als der zu erwartende Schaden”. Es können also nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die tatsächlich durch die Mahnung anfallen, heißt es bei der ARAG. Mehr als Papier und Portokosten kommen da meist nicht zusammen. Denn allgemeine Verwaltungskosten für Personal oder Computer dürfen Gläubiger nicht berechnen, wenn sie selbst mahnen.

Auch Bearbeitungsgebühren dürfen Gläubiger nicht verlangen, weil es sich dabei ja nicht um eine Bearbeitung im Interesse des Verbrauchers handelt. Wer mehr als ein paar Euro Mahngebühren zahlen soll, sollte dies also genau prüfen.

Teurer wird es für den Schuldner, wenn ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Deren Kosten können beim Schuldner eingefordert werden. Und noch ein Hinweis: Wenn in einer Rechnung etwa steht, dass spätestens nach 30 Tagen gezahlt werden muss, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten, gibt es oft keine erste kostenfreie Mahnung. Gleiches gilt, wenn in der Rechnung steht, dass sie 14 Tage nach Erhalt zahlbar ist. “Auch das ist rechtens”, so die Assekuranz-Experten.

Rudolf Huber / glp

Windkraft ist der wichtigste Energieträger

Der Strom in Deutschland besteht inzwischen zu mehr als der Hälfte aus erneuerbaren Energien. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Demnach wurden im ersten Halbjahr 2020 in Deutschland 248,2 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Mit 128,4 Milliarden Kilowattstunden kam der Strom zu 51,8 Prozent aus erneuerbaren Energien. 2019 hatte dieser Anteil im ersten Halbjahr noch 43,4 Prozent betragen. Mit 29 Prozent war die Windkraft der wichtigste Energieträger für die inländische Stromerzeugung.

Ebenfalls stark gestiegen ist die Stromerzeugung aus Photovoltaik: Die eingespeiste Solarstrommenge stieg gegenüber 2019 um 9,9 Prozent, begünstigt durch ein besonders sonniges Frühjahr. Dagegen sank die eingespeiste Strommenge aus konventionellen Energieträgern um 22,6 Prozent. Insbesondere die Einspeisung von Kohlestrom war mit einem Minus von 37,8 Prozent deutlich niedriger als im Vorjahreszeitraum.

Die Stromimporte sind im ersten Halbjahr im Vergleich zu 2019 um 43,3 Prozent auf 25,7 Milliarden Kilowattstunden gestiegen. Ein Grund hierfür ist der abnehmende Anteil der inländischen Einspeisung aus grundlastfähigen, meist konventionell betriebenen Kraftwerken (hauptsächlich Kohle, Kernenergie und Erdgas). Insbesondere bei Windstille oder Dunkelheit wurde daher zur Deckung des Strombedarfs Strom importiert. Die exportierte Strommenge sank im ersten Halbjahr 2020 gegenüber dem ersten Halbjahr 2019 um 11,6 Prozent auf 33,6 Milliarden Kilowattstunden. Insgesamt wurde aber weiterhin mehr Strom aus Deutschland exportiert als nach Deutschland importiert.

Andreas Reiners / glp

Ärger mit falschen Rechnungen

Zahlreiche Verbraucher haben schon einmal eine Rechnung mit unberechtigten Forderungen erhalten. Eine Telefonrechnung mit Posten, die nicht der eigenen Nutzung entsprechen, kann ebenso im Briefkasten oder E-Mail-Postfach landen, wie eine Mahnung von einer unbekannten Firma. Was kann man dagegen tun?

Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de verweist in solchen Fällen auf den Hinweis der Verbraucherzentrale: “Nutzer sollten abhängig vom Absender der Rechnung beziehungsweise Mahnung unterschiedlich auf die falschen Forderungen reagieren.”

Geht es etwa um Rechtsstreitigkeiten mit einem seriösen Unternehmen, mit dem eine Vertragsbeziehung besteht, sollte schnellstmöglich schriftlich auf die Forderung geantwortet werden, um den Fehler zu beheben. Allerdings ist es wichtig, die korrekt abgerechneten Entgelte zu bezahlen. Alles was darüber hinaus geht, sollten Verbraucher jedoch zurückhalten.

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid ist schnelles Handeln gefragt, denn bereits zwei Wochen nach Eingang des Schreibens, können Gläubiger einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid beantragen. Nutzer sollten daher sofort schriftlich Widerspruch gegen die Forderung einlegen.

Anders sieht es jedoch bei Forderungen unseriöser Unternehmen aus. Mit den verschiedensten Methoden werden Verbraucher dazu gebracht, Geldbeträge zu überweisen, obwohl sie wissentlich keine Leistung bestellt oder einen Vertrag abgeschlossen haben.

Wer in die Falle tappt und bedrohlich klingende Anwaltsschreiben oder Inkasso-Forderungen erhält, sollte weder bezahlen noch “sicherheitshalber” eine Kündigung des vermeintlichen Vertrags abschicken. Solche unseriösen Firmen belassen es zudem oft auch bei der Drohung und ziehen nicht vor Gericht.

Betroffene, die auf Nummer sicher gehen wollen, können die Forderung des Inkasso-Unternehmens beispielsweise mithilfe eines Musterbriefs der Verbraucherzentrale schriftlich zurückweisen. Des Weiteren sollte ein Nachweis über den angeblich abgeschlossenen Vertrag eingefordert werden

Ralf Loweg / glp

Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger

Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger steigen 2021 stärker als geplant. Alleinstehende bekommen demnach künftig 446 Euro im Monat und damit 14 Euro mehr als jetzt, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Ursprünglich hatte das Kabinett nur eine Erhöhung um 7 Euro beabsichtigt.

Die Bundesregierung ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Regelsätze für Hartz IV neu zu ermitteln, wenn eine neue sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zur Entwicklung von Preisen und Löhnen vorliegt. Dazu hatte das Kabinett bereits im August einen Gesetzentwurf vorgelegt. Nun wurde noch die aktuelle jährliche Entwicklung der Preise und Löhne mit einberechnet, daher werden die Sätze noch einmal angehoben.

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierte die neuen Sätze als unzureichend. Sozialverbände bemängeln dies seit Jahren. Sie fordern unter anderem eine Kindergrundsicherung und eine neue Berechnungsmethode.

Ralf Loweg / glp

“Goldener Windbeutel” von Foodwatch geht an Käsereikonzern

Der “Goldene Windbeutel 2020” geht an den Käsereikonzern Hochland für seinen „Grünländer Käse“: 43,5 Prozent der mehr als 65.000 Verbraucherinnen und Verbraucher wählten die Tierhaltungsaussage zur dreistesten Werbelüge des Jahres. Das gab Foodwatch am Dienstag in einer Pressemeldung bekannt.

Hochland verspricht „Milch von Freilaufkühen“, wirbt mit einer „grünen Seele“ und einer wie eine Wiese gestalteten Verpackung. Tatsächlich stehen die „Freilaufkühe“ aber im Stall, heißt es in der Mitteilung von Foodwatch.  Bei einer Aktion am Firmensitz im bayerischen Heimenkirch (Landkreis Lindau) hat Foodwatch heute nach eigenen Angaben versucht, den Goldenen Windbeutel an Hochland zu übergeben. Eine lebensgroße Käseverpackung protestierte mit dem Schild „Ich will keine Werbelüge mehr sein!“. Der Hersteller soll den Preis aber nicht angenommen haben und verweigerte auch jegliches Gespräch so Foodwatch.  Man halte die Kritik „für nicht angemessen“, hieß es in einer schriftlichen Seiten der Firma Hochland, gibt Foodwatch bekannt.

Neben dem „Grünländer Käse“ von Hochland waren vier weitere Produkte für den Goldenen Windbeutel 2020 nominiert. Mehr als 65.000 gültige Stimmen gingen im Wahlzeitraum seit dem 13. August ein.

Das Wahlergebnis im Detail

1. Platz: Grünländer Käse von Hochland  (28.443 Stimmen, entspricht rund 43,5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen)

2. Platz: Volvic Bio Rooibos-Tee von Danone Waters (11.527 Stimmen, 17,6 Prozent)

3. Platz: Arla haltbare Bio-Weidemilch (9193 Stimmen, 14 Prozent)

4. Platz: Zentis „50% weniger Zucker“ Erdbeere (8709 Stimmen, 13,3 Prozent)

5. Platz: Be-Kind Protein-Riegel Erdnuss von Mars (7584 Stimmen, 11,6 Prozent)

red

Quelle: Foodwatch.org

Preis-Poker: Bus gegen Bahn

Mit wahren Schnäppchen-Angeboten hat der Fernbus der Bahn viele Kunden weggeschnappt. Jetzt sollen die Weichen neu gestellt werden. Denn mit verbilligten Tickets will die Bahn zurückschlagen. Und das ärgert die Bus-Unternehmen.

“Solche Preise sind Wettbewerbsverzerrung”, sagte Christian Höber, der Gründer und Chef des Kölner Fernbus-Anbieters Pinkbus, der “Rheinischen Post”. Sein Argument: Sobald die Bahn nicht nur schneller, sondern auch günstiger sei, hätten Bus-Anbieter kaum eine Chance mehr.

Und so sieht der Plan der Bahn aus: Reisende im Alter von bis zu 26 Jahren können mit dem neuen Angebot Tickets ab 12,90 Euro für ICE-Fahrten in der zweiten Klasse erwerben, wie das Unternehmen bekanntgab. Der jeweilige Preis hänge von Strecke, Zeitpunkt und Auslastung der Züge ab. Reisen seien dann bis Ende April 2021 möglich.

Pinkbus-Chef Christian Höber vermutet, dass die ermäßigten Ticket-Preise nicht die tatsächlichen Kosten der Bahn decken dürften, also letztlich Verluste bringen.

Ralf Loweg / glp