Neues Gesetz: Habeck will ab 2024 Öl- und Gasheizungen verbieten lassen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hält an seinem Vorhaben fest, den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab dem kommendem Jahr zu untersagen. Das geht laut eines Berichts von “Bild” (Dienstagausgabe) aus dem Referentenentwurf zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hervor. Demnach dürfen ab 2024 nur noch neue Heizungen “auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien in Deutschland eingebaut werden”, zitiert die Zeitung aus dem Entwurf.

Nach Experteneinschätzungen ist dann nur noch der Einbau von Fernwärme-Anlagen, Wärmepumpen und Biomasse-Kesseln möglich, um die Werte zu erreichen. Bei Schäden an Heizungen (“Havarie”) soll es eine Übergangszeit von drei Jahren geben, bis die entsprechenden Vorgaben erfüllt werden müssen. Wie die “Bild” weiter schreibt, soll die Nutzung von fossilen Heizungsanlagen generell nach 30 Jahren Betriebsdauer verboten werden.

Im 92-seitigen Entwurf wird dazu schrittweise aufgelistet, ab wann die Öl- und Gasheizungen abgeschaltet werden müssen. Ab 2045 wird die Nutzung von Öl- und Gasheizungen laut Entwurf dann komplett verboten. Die FDP will die Pläne so nicht mittragen.

Der “Bild” sagte der wohnungspolitische Sprecher Daniel Föst: “In der Koalition haben wir uns darauf verständigt, dass ab 2024 neue Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen sollen, soweit möglich. Alles, was darüber hinausgeht, ist nicht besprochen und deshalb irrelevant.” Föst betonte, die Koalition dürfe “die Menschen nicht überfordern. Das BMWK und Robert Habeck haben manchmal Fanatsien, die mit der FDP nicht zu machen sind.” Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, lehnt die Pläne ebenfalls ab. Warnecke sagte derselben Zeitung: “Das ist ein Gesetz aus der grünen Märchenwelt.”

Es sei völlig unklar, woher beispielsweise die ganzen Fernwärmeleitungen kommen sollen. “Jetzt wird es höchste Zeit, dass der Kanzler eingreift: Es geht hier schließlich um Menschen – und nicht nur um CO2”, sagte Warnecke zu “Bild”.

red

Gehalt, Stress, Strategie: Die Top-Gründe für einen Jobwechsel in Deutschland

Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer (37 Prozent) ist offen für einen Jobwechsel. Das ergab eine Forsa-Umfrage im Auftrag, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben) berichten. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Wechselbereitschaft 2022 unter deutschen Arbeitnehmern um vier Prozentpunkte gestiegen – das ist der zweithöchste seit 2012 gemessene Wert.

Das Geld ist bei allen Deutschen der am häufigsten genannte Grund, den Arbeitgeber wechseln zu wollen – wobei es regionale Unterschiede gibt. In den ostdeutschen Bundesländern ist das Gehalt bei 44 Prozent der Befragten Anlass für einen Wechsel, im Süden immerhin für 49 Prozent. Deutschlandweit gaben insgesamt 47 Prozent an, wegen des Gehalts einen neuen Arbeitgeber zu wollen.

Auf Platz zwei der Gründe für einen Jobwechsel gaben 37 Prozent der Bundesbürger ein zu hohes Stresslevel an, wegen der Unzufriedenheit mit der strategischen Ausrichtung ihres Unternehmens können sich 32 Prozent einen neuen Arbeitgeber vorstellen. Weitere Top-Gründe für Beschäftigte, um über einen Wechsel nachzudenken, sind Unzufriedenheit mit der direkten Führungskraft (31 Prozent) oder den eigenen Aufgaben (29 Prozent) sowie mangelnde Aufstiegschancen (29 Prozent). Die Forsa-Umfrage wurde im Januar 2023 unter 3.216 volljährigen Erwerbstätigen in Deutschland sowie in Österreich (501) und der deutschsprachigen Schweiz (1.007) durchgeführt.

In Auftrag gegeben hatte die Umfrage die Recruiting-Platform “Onlyfy”, die zum Portal Xing gehört.

red

Deutschlands Stadtwerke versprechen Energietarifsenkungen

Die Stadtwerke versichern, gesunkene Preise für Energie zügig an die Endverbraucher weiterzugeben. “Selbst wenn es zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen kommen sollte: Alle werden ihre Entlastungen bekommen”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, der “Bild” (Samstagausgabe). Daran würden die Stadtwerke “mit Herzblut und mit Hochdruck” für ihre Kunden arbeiten.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte zuvor der “Bild” (Freitagausgabe) gesagt, Energieversorger sollten die Situation nicht für “Sondergewinne” ausnutzen und sinkende Marktpreise an die Kunden weitergeben. Liebing antwortete, die Stadtwerke fühlten sich von der Mahnung des Bundeskanzlers “nicht angesprochen”. Der Bundeskanzler wisse sicherlich, “dass Stadtwerke kommunal verankert sind und sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen”, sagte der VKU-Chef.

Die Aussage des Bundeskanzlers sei “etwas unglücklich, weil sie alle Energieunternehmen pauschal unter Verdacht stellt – ausgerechnet die Unternehmen, die mit den Entlastungen via Preisbremsen jetzt eine staatliche Aufgabe übernehmen müssen”. Es werde weitere Preissenkungen geben, “sobald die Handelspreise langfristig und nachhaltig sinken und es ihre Beschaffungsstrategie erlaubt”, sagte Liebing.

red

Komplizierte Energiepreisbremsen: Ministerium plant Novelle für mehr Unterstützung von Firmen

Das Wirtschaftsministerium plant eine Novelle der Energiepreisbremsen, die im vergangenen Dezember beschlossen wurden. Hintergrund ist, dass viele Firmen von den Staatshilfen derzeit keinen Gebrauch machen wollen, weil sie ihnen zu kompliziert und finanziell riskant sind. In die Aktualisierungsnovelle solle die Kritik von Unternehmensverbänden einfließen, so das Ministerium.

Nachdem zunächst die Frist für Erstattungsanträge der Energieversorger bis Ende März verlängert wurde, will Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Novelle nach Möglichkeit noch im März im Bundeskabinett und “zeitnah” im Bundestag beschließen lassen. Zudem will das Ministerium demnächst Telefon-Hotlines eröffnen, “um Fragen schnell beantworten zu können”. Industrielle Großverbraucher haben Anrecht auf Preisbremsen, die zum Teil ab März rückwirkend für Januar und Februar, zum Teil auch schon ab Januar ausgezahlt werden.

Allerdings hat beispielsweise der Stahlhersteller Thyssenkrupp Steel keinen Antrag gestellt, genauso wenig ArcelorMittal. Auch kleine und mittlere Firmen zögern. “Viele Betriebe können die Kriterien schlichtweg nicht erfüllen”, sagte Sebastian Bolay, Energieexperte beim BDI, dem Focus.

Ähnlich äußern sich der Bundesverband der Keramischen Industrie und der Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG. Die Firmen kritisieren besonders die Regelungen für Großverbraucher, die theoretisch über vier Millionen Euro beantragen könnten. Sie müssen nachweisen, dass ihr Gewinn zwischen Februar 2022 und Anfang 2024 um mindestens 40 Prozent zurückgeht. “Dementsprechend müssen die Unternehmen Rückstellungen bilden”, heißt es bei Thyssenkrupp Steel, “was wiederum die Entlastungswirkung ad absurdum führt”.

Problematisch ist für Großverbraucher auch, dass 90 Prozent der Arbeitsplätze bis zum 30. April 2025 erhalten bleiben müssen. “Sobald ein Großkunde abspringt oder eine Reihe von Beschäftigten der Boomer-Generation in Rente geht”, so BDG-Experte Christian Schimanski, “wird das beim aktuellen Fachkräftemangel für die Unternehmen extrem schwierig”. Insgesamt seien die Energiepreisbremsen zu kompliziert.

“Zu viele juristische Voraussetzungen sind unklar”, bemängelt der Gießereien-Verband. “Auch die Energieversorger scheinen von der Materie überfordert.” Offen war bislang auch, wo die gesetzlich vorgesehene Prüfbehörde angesiedelt wird.

“Angesichts des Umfangs und der Komplexität der Aufgaben”, heißt es jetzt im Wirtschaftsministerium, “wird derzeit ein Vorschlag vorbereitet, der es ermöglichen soll, deren Aufgaben auch auf private Dritte zu übertragen”. Zuletzt war das Ministerium kritisiert worden, weil eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gleichzeitig Firmen beriet und im Auftrag des Bundes Anträge prüfte. Offensichtlich schafft es das Ministerium aber nicht, unter Zeitdruck eine öffentliche Prüfinstanz aufzubauen.

Wichtig sei, “externen Sachverstand” stärker einzubinden, um schnell voranzukommen, so das Wirtschaftsministerium.

red

Kritik an Mercedes-Benz: Sollten Unternehmen in der Gewinnzone Kurzarbeitergeld erhalten?

Nach der Ankündigung des Autoherstellers Mercedes-Benz, trotz eines Milliardengewinns Kurzarbeitergeld zu beantragen, werden in der Ampelkoalition Rufe nach einer Regeländerung laut. “Es ist der Job der Bundesregierung, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu beenden und wieder zu den ursprünglichen Zugangsvoraussetzungen zurückzukehren”, sagte FDP-Arbeitsmarktpolitiker Carl Julius Cronenberg der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”. “Wer den Zeitpunkt verpasst, riskiert Mitnahmeeffekte wie jetzt bei Mercedes”, kritisierte der Bundestagsabgeordnete, der selbst Unternehmer ist.

Das Arbeitsministerium verteidigte dagegen die Möglichkeit, auch Unternehmen in der Gewinnzone wie Mercedes Kurzarbeitergeld zu gewähren. Cronenbergs Kritik zielt insbesondere auf einige Sonderregeln zur Kurzarbeit aus der Corona-Pandemie, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Dezember ein weiteres Mal bis Ende Juni 2023 verlängert hatte. Beispielsweise können Betriebe damit das Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur schon dann erhalten, wenn nur ein Zehntel ihrer Belegschaft von Arbeitsausfall betroffen ist; normalerweise liegt die Mindestschwelle bei einem Drittel der Belegschaft.

Mercedes-Benz hatte jüngst ein Konzernergebnis von 14,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 gemeldet. Kurz darauf bestätigte der Konzern, dass er in den Werken Bremen und Untertürkheim Kurzarbeit wegen Lieferstörungen plane. In Bremen gehe es um 700 Mitarbeiter, im Stammwerk um einzelne Teams.

Cronenberg sieht den Fehler weniger bei Mercedes, als im Regelwerk: Stehe “das Tor zum Kurzarbeitergeld sperrangelweit offen”, dann sei das Management schon im Interesse der Aktionäre verpflichtet, dieses Instrument zu nutzen, sagte er. Also müsse die Politik das Tor etwas schließen und die Sonderregeln streichen. “Andernfalls gerät das wertvolle Instrument des Kurzarbeitergeldes zu Unrecht in Misskredit”, warnte Cronenberg.

Das Arbeitsministerium wandte sich indessen gegen Überlegungen, Unternehmen in der Gewinnzone grundsätzlich den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu verwehren. Wolle man die wirtschaftliche Lage der einzelnen Betriebe zum Kriterium machen, dann würden “umfangreiche Ermittlungen” erforderlich, teilte es auf Anfrage der FAZ mit. “Dann wäre es nicht mehr möglich, schnell und unbürokratisch zu reagieren und mithilfe des Kurzarbeitergeldes Entlassungen zu vermeiden.”

Der stellvertretende Vorsitzende des CDU-Arbeitsnehmerflügels, Dennis Radtke, hatte zuvor in der FAZ scharfe Kritik an Mercedes-Benz geäußert. “Öffentliche Gelder für die Gewinnmaximierung zu verwenden ist unanständig”, hatte er gesagt.

red

Kanzler Scholz in ZDF-Interview: Keine Steuererhöhungen und klare Koalitionsverträge

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat Steuererhöhungen und Änderungen in der Haushaltspolitik indirekt eine Absage erteilt. Zum Streit zwischen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte Scholz am Donnerstag in der ZDF-Sendung “Maybrit Illner”: “Wir haben eine Koalition und wir haben das, was wir tun werden, in den Koalitionsvertrag geschrieben. Dazu zählt auch eine Verständigung über unsere Haushaltspolitik und dazu zählt eine Verständigung über unsere Steuerpolitik und über viele sehr wichtige soziale Vorhaben, einschließlich der massiven Modernisierung unserer Volkswirtschaft, damit wir auch in zehn, 20, 30 Jahren noch gute Arbeitsplätze haben. Und wir werden uns entlang der Verständigung, die wir haben, miteinander bewegen. Es bleiben drei Parteien, aber es gilt das, was wir in unsere Verträge geschrieben haben und daran orientiere ich mich als Kanzler.” Er wundere sich allerdings nicht, wenn es innerhalb der Koalition “ab und zu auch ein paar Geräusche gibt, wenn man so viel arbeitet”, so der Kanzler.

Alle drei regierenden Parteien seien dem Fortschritt verpflichtet. Scholz distanzierte sich in der Sendung vom so genannten “Manifest für Frieden” der Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht und der Publizistin Alice Schwarzer distanziert: Er teile die im Aufruf vertretene Überzeugung nicht, sagte Scholz in der ZDF-Sendung; Das sei ja auch die Praxis seiner Regierungspolitik: “Wir liefern ja Waffen und unterstützen die Ukraine”, so der Kanzler. Der Aufruf definiere zwar die russische Aggression klar als Angriff, das reiche aber nicht.

Es führe nicht weiter, Verhandlungen zu fordern, “wenn wir verstehen müssen, dass der russische Präsident gegenwärtig nur eine Form von Verhandlungen akzeptiert, nämlich, dass irgendjemand bedingungslos kapituliert und er alle seine Ziele durchsetzt”, sagte Scholz und fügte hinzu: “Der Moment, der eine Friedensperspektive eröffnet, der muss erst entstehen.” Das sei der Grund, warum er “immer wieder” mit Wladimir Putin spreche, “um ihm vorzutragen, dass die Dinge anders sind, als sie von ihm gesehen werden”. Er hoffe, dass “dann irgendwann ein Moment entsteht, wo dann tatsächlich faire Gespräche möglich sind”, die für die Ukrainer zu “akzeptablen, richtigen Ergebnissen führen”.

Er werde “irgendwann demnächst auch mal wieder” mit Putin sprechen, kündigte Scholz an. Kritik des polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki an der deutschen Ukraine-Strategie wies der Kanzler zurück: “Wenn man sieht, wie viel Deutschland tut und dass wir vornan stehen, in Europa zum Beispiel, dann macht das ja eigentlich keinen besonderen Sinn, sich über die Größe und die Ernsthaftigkeit des deutschen Engagements zu mokieren oder irgendwelche Zweifel daran zu haben”, sagte Scholz bei “Maybrit Illner”; Solche Kritik sei “auch nicht in Ordnung im Hinblick auf all diejenigen, die sich da sehr viel Mühe geben, dass das möglich wird”. Im Übrigen leisteten auch die Bürger des Landes ihren Beitrag, dass der Ukraine Hilfe zuteil werde.

“Ich bin überzeugt, dass das einfach nicht vernünftig ist, dass man ein so großes Engagement immer wieder in Abrede stellt. Und es ist auch etwas, was man nicht auf sich sitzen lassen muss.” Letzteres gelte gerade jetzt, da man sehe, dass “es jetzt sogar Mühe macht, alle dazu zu bewegen, dass sie die von ihnen selbst geforderten Aktivitäten auch tatsächlich unternehmen”, sagte Scholz.

red

Innenministerin Faeser: Kriegsflüchtlinge aus Ukraine verschärfen nicht die Wohnungskrise

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat Befürchtungen zurückgewiesen, wonach die gut eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine die Probleme auf dem deutschen Wohnungsmarkt verschärfen könnten. Es seien immer noch “nahezu 70 Prozent der Geflüchteten privat untergebracht”, sagte Faeser den Sendern RTL und ntv. Außerdem habe es das Wohnraum-Problem auch schon vor der Flüchtlingskrise gegeben, und auf die Preissteigerung in den Ballungsgebieten wirke sich die Unterbringung der Geflüchteten “überhaupt nicht aus”.

Allerdings mache sich negativ bemerkbar, so Faeser, dass die Kommunen nach der Flüchtlingskrise 2015/16 viele Einrichtungen für Geflüchtete aus Kostengründen wieder abbauen mussten. Faeser: “Diese Unterkünfte fehlen jetzt. Das ist ein Problem.”

Trotzdem schafften es “die meisten Kommunen ohne Turnhallenbelegung”.

red

Russland erhöht Gasexporte trotz beschädigter Nord-Stream-Röhren

Trotz der beschädigten Nord-Stream-Röhren liefert Russland wieder mehr Gas über andere Pipeline- und LNG-Systeme in die EU. “Erst jüngst wurden die russischen Gasexporte durch die Ukraine wieder erhöht”, sagte Manuel Frondel, Energieexperte des RWI-Leibniz-Institutes, der “Rheinischen Post” (Donnerstag). “Wenngleich Deutschland selbst kein Erdgas mehr aus Russland bezieht, profitiert das Land davon, dass Nachbarländer wieder vermehrt Gas aus Russland beziehen”, sagte er weiter. “So liegt der Anteil der Gasimporte aus Russland in Österreich mit rund 70 Prozent wieder beinahe so hoch wie vor dem Krieg. Gazprom erfüllt seine Lieferverpflichtungen durch sehr langfristige Verträge mit der österreichischen OMV wieder zu 100 Prozent.” Der Vorteil für Deutschland: “Entsprechend liefert Deutschland nun kein Gas mehr nach Österreich”, so Frondel. Kurz vor dem Jahrestag des russischen Angriffs sieht der Energieexperte die Zeit für ein Gas-Embargo gekommen.

“Nach dem Kohle- und Ölembargo sollte die Europäische Kommission nun darüber nachdenken, auch ein Erdgas-Embargo zu verhängen, allerspätestens nach dem kommenden Winter”, sagte Frondel. “Die Russland dann fehlenden Erlöse könnten helfen, die Dauer des Krieges zu verkürzen.”

red

Bundesarbeitsgericht entscheidet: Unterschiedlich hoher Nachtarbeitszuschlag bei unregelmäßiger Nachtarbeit gerechtfertigt”

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit verstößt nicht zwingend gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch entschieden. Für die ungleiche Bezahlung der Nachtarbeit müsse ein sachlicher Grund gegeben sein, der zudem aus dem Tarifvertrag erkennbar sein müsse.

“Ein solcher kann darin liegen, dass mit dem höheren Zuschlag neben den spezifischen Belastungen durch die Nachtarbeit auch die Belastungen durch die geringere Planbarkeit eines Arbeitseinsatzes in unregelmäßiger Nachtarbeit ausgeglichen werden sollen”, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts vom Mittwoch. Im konkret behandelten Fall wurde die Klage einer Frau abgewiesen, die in einem Unternehmen der Getränkeindustrie Nachtarbeit im Rahmen eines Wechselschichtmodells leistete. Im Arbeitsverhältnis der Parteien gilt ein Manteltarifvertrag, der regelt, dass der Zuschlag zum Stundenentgelt für regelmäßige Nachtarbeit 20 Prozent und für unregelmäßige Nachtarbeit 50 Prozent beträgt.

Arbeitnehmer, die Dauernachtarbeit leisten oder in einem 3-Schicht-Wechsel eingesetzt werden, haben daneben für je 20 geleistete Nachtschichten Anspruch auf einen Tag Schichtfreizeit. Die Klägerin erhielt für die von ihr geleistete regelmäßige Nachtschichtarbeit den Zuschlag in Höhe von 20 Prozent. Sie war der Auffassung, die unterschiedliche Höhe der Nachtarbeitszuschläge verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung bestehe unter dem Aspekt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, auf den es allein ankomme, nicht. Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden hatte, dass die Regelung von Nachtarbeitszuschlägen in Tarifverträgen keine Durchführung von Unionsrecht ist, lag der Fall wieder bei den Erfurter Richtern. Diese urteilten, Arbeitnehmer, die regelmäßige bzw. unregelmäßige Nachtarbeit im Tarifsinn leisten, seien zwar miteinander vergleichbar.

Sie würden auch ungleich behandelt werden, indem für unregelmäßige Nachtarbeit ein höherer Zuschlag gezahlt werde als für regelmäßige Nachtarbeit. Der Tarifvertrag beinhalte zunächst einen angemessenen Ausgleich für die gesundheitlichen Belastungen sowohl durch regelmäßige als auch durch unregelmäßige Nachtarbeit und habe damit Vorrang vor dem gesetzlichen Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag. Daneben bezwecke der Tarifvertrag aber auch, Belastungen für die Beschäftigten, die unregelmäßige Nachtarbeit leisten, wegen der schlechteren Planbarkeit dieser Art der Arbeitseinsätze auszugleichen, urteilte das Bundesarbeitsgericht.

Es liege im Ermessen der Tarifvertragsparteien, wie sie den Aspekt der schlechteren Planbarkeit für die Beschäftigten, die unregelmäßige Nachtarbeit leisten, finanziell bewerten und ausgleichen.

red

Studie zeigt: Rentnerhaushalte in Deutschland besonders stark von hohen Energiekosten betroffen

Rentnerhaushalte in Deutschland haben im vergangenen Jahr besonders stark unter den hohen Energiekosten gelitten. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die Belastungen für Verkehr und Mobilität waren für Rentner dagegen geringer – dadurch spürten sie die Inflation insgesamt ähnlich stark wie der Rest der Bevölkerung.

Die größere Belastung bei Strom- und Heizkosten in dieser Gruppe kam durch einen höheren Ausgabenanteil für Energie zustande. Rentnerhaushalte, die mit Öl heizen, mussten laut Studie im vergangenen Jahr eine Inflationsrate von 9,2 Prozent schultern. Zum Vergleich: Im Durchschnitt der Haushalte mit gesetzlichem Rentenbezug betrug die Inflationsrate 8,3 Prozent.

Mit 6,9 Prozent fiel die Inflationsrate für die Rentnerhaushalte, die auf Fernwärme zurückgreifen konnten, merkbar niedriger aus. Die höheren Preise für Benzin und Diesel spürten Rentner dagegen deutlich weniger als der Durchschnittshaushalt. Anders sah es im ländlichen Raum aus: Weil die Rentner dort mehr für Verkehr und Energie aufwenden mussten, spürten sie die Preissteigerungen besonders stark.

Die Inflationsrate lag in dieser Gruppe bei 8,9 Prozent. Unterschiede in der Belastung zeigten sich auch entlang der Einkommensverteilung der Rentnerhaushalte. “Während zu Beginn des Jahres Rentnerhaushalte mit geringen Einkommen noch weniger von der Inflation belastet waren, kehrte sich das Bild zum Jahresende um”, sagte IW-Ökonomin Judith Niehues.

Im Jahresdurchschnitt belastete die Inflation vor allem Rentnerhaushalte mit mittlerem Einkommen. Für die Studie wurden insgesamt 10.600 Rentnerhaushalte, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, untersucht.

red