Teuerungsrate liegt im Januar bei fast 5 Prozent

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Januar 2022 voraussichtlich 4,9 Prozent betragen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Montag mit. Im Dezember 2021 hatte die Inflationsrate noch 5,3 Prozent betragen.

Gegenüber dem Vormonat stiegen die Preise im Januar voraussichtlich um 0,4 Prozent. Obwohl die Basiseffekte aus dem Jahr 2021 durch die temporäre Mehrwertsteuersenkung und den Preisverfall der Mineralölprodukte im Jahr 2020 entfallen, bleibt die Inflationsrate nach Ansicht der Statistiker “hoch”. Einen Einfluss hätten hier weiterhin krisenbedingte Effekte gehabt, wie Lieferengpässe und deutliche Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen und bei den Energiepreisen.

Ein Thema ist auch die angewandte Methode. Der für die EU harmonisierte Verbraucherpreisindex kletterte im Januar um 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im Vergleich zum Dezember stiegen die Preise demnach um 0,9 Prozent.

red / dts

Finanzminister Lindner drängt auf Abschaffung der EEG-Umlage bereits im Sommer

Angesichts steigender Energiepreise drängt Bundesfinanzminister Christian Lindner auf eine Abschaffung der EEG-Umlage schon in diesem Sommer. “Wenn die Koalition sich darauf verständigt, dann würde ich es finanziell möglich machen, dass die EEG-Umlage zur Jahresmitte entfällt. Das wäre eine Milliardenentlastung für Familien, die Rentnerin, den Empfänger von BAföG oder Grundsicherung und Mittelstand und Handwerk”, sagte der FDP-Vorsitzende am Sonntag dem “Spiegel”.

Das Ende der EEG-Umlage ist nach dem Koalitionsvertrag der Ampelparteien SPD, FDP und Grüne eigentlich erst für 2023 vorgesehen. “Angesichts der gestiegenen Preise halte ich eine frühere Abschaffung für nötig”, sagte Lindner jetzt. Aus dem parlamentarischen Raum gebe es dafür Unterstützung von den Fraktionschefs der FDP und SPD.

“Das verstehe ich auch als Arbeitsauftrag”, so Lindner. Auf die Frage, ob die Grünen noch überzeugt werden müssten, sagte der Finanzminister: “Nein, das Ziel wird parteiübergreifend geteilt. Auch aus der Union gibt es dazu Stimmen. Also sollten wir es machen.”

red / dts

Minijob-Grenze steigt zum 01. Oktober von 450 auf 520 Euro

Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs soll zum 1. Oktober von bisher 450 auf dann 520 Euro im Monat steigen. Das kündigten sowohl Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einem Zeitungsinterview, als auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) per Twitter an. “Das ist so in der Koalition vereinbart – und so machen wir’s”, sagte Heil den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft.

Zudem solle die Grenze für Midijobs auf 1.600 Euro steigen. Heil hat bereits einen Gesetzentwurf für die Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz vorgelegt. Unternehmen hatten bemängelt, dass dann die Stundenzahl deutlich sinkt, die Minijobber maximal im Monat leisten können.

Daher hatte die Ampel-Koalition auf Betreiben der FDP die Erhöhung der Minijob-Grenze vereinbart. Sie soll so dynamisiert werden, dass auch bei weiteren Steigerungen zehn Stunden pro Woche als Minijob möglich sind. Bis zur Midijob-Grenze von derzeit 1.300 Euro sind die Beiträge zur Sozialversicherung reduziert, damit die Abzüge im Vergleich zu Minijobs nicht so hoch sind.

Das Gesetz zum Bürgergeld als Ersatz für Hartz IV soll nach dem Willen von Heil noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden, aber erst später in Kraft treten. “Diese große Reform braucht Zeit, weil viele Verwaltungsfragen bis hin zu den nötigen Computerprogrammen geregelt werden müssen”, so der SPD-Politiker. “Es geht darum, Menschen langfristig aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu bringen.”

Im Vorgriff will er nicht die Hartz-IV-Sätze generell erhöhen, sondern einen monatlichen Zuschlag für bedürftige Familien einführen. “Dazu bin ich in Gesprächen mit der Familienministerin und dem Finanzminister”, so Heil.

red / dts

Geldautomat: 414 Sprengungen und 17 Millionen Euro Beute im Jahr 2020

Seit Jahresbeginn hat die Polizei bundesweit bereits mehr als 40 Sprengungen von Geldautomaten registriert. Der bisherige Höchststand lag bei 414 Sprengungen und 17 Millionen Euro Beute im Jahr 2020. Für 2021 liegen noch keinen abschließenden Zahlen vor.

“Das darf so nicht weitergehen”, sagte der Osnabrücker Polizeipräsident Michael Maßmann unter Verweis auf die Schäden dem “Spiegel”. In den Geldkassetten befänden sich zu hohe, oft sechsstellige Geldbeträge. Farbbomben, die das Geld bei einem Diebstahl markieren könnten, seien zu selten verbaut.

“Wenn es nicht auf freiwilliger Basis geht, dann muss die Politik verpflichtende Sicherheitsstandards wie etwa einbruchsichere Automatenräume bestimmen”, sagt Maßmann, der eine Ermittlungsgruppe zur Verfolgung der Automatenknacker eingerichtet hat. Den “klassischen Banküberfall” gebe es hingegen kaum noch, weil dabei nur selten hohe Bargeldsummen erbeutet werden könnten, erklärt der Polizeichef. Nach Erkenntnissen der Ermittler kommen zwei Drittel der Tatverdächtigen bei Automatensprengungen aus den Niederlanden.

Sie sind demnach bandenmäßig organisiert und arbeiten häufig mit professionellen Sprengstoffen. Die Sprengungen dauern jeweils nur wenige Minuten, bevor die Täter fliehen, zumeist nachts mit schnellen Autos.

red / dts

Gesetzliche Versicherer erwarten weitere Beitragserhöhungen

Die Chefs der großen gesetzlichen Krankenkassen fürchten auch in den nächsten Jahren weiter steigende Beiträge. Um die Sätze stabil zu halten, würden “die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen”, sagte Barmer-Vorstandschef Christoph Straub der “Bild” (Samstagausgabe). Die Finanzlage der Kassen sei weiter angespannt.

“Die Finanzierungsprobleme der GKV werden nicht nachhaltig gelöst”, sagte Straub. Der Vorstandschef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, mahnte die Bundesregierung zu raschen Reformen. Davon werde abhängen, “wie sich die Beiträge entwickeln”, sagte Baas der “Bild”.

Die Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Irmgard Stippler, sagte der “Bild”, die Bundesregierung habe mit der Verdoppelung des Steuerzuschusses die Finanzsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2022 stabilisiert. Allerdings sei “derzeit völlig offen, wie es 2023 weitergeht”.

red / dts

Bundesagentur-Chef: Arbeitgeber können Ungeimpfte bei Impfpflicht ablehnen

Eine allgemeine Impfpflicht wird laut Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit auch die Jobsuche verändern. “Wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist”, sagte Detlef Scheele den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben). Auch die Bundesagentur müssen bei Einführung einer allgemeinen Impfpflicht prüfen, “ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt”, sagte Scheele.

Momentan habe der Impfstatus von Beschäftigten dagegen faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, “denn es gibt gegenwärtig keine entsprechende Rechtsgrundlage”. Zunächst müsse der Gesetzgeber aktiv werden und eine entsprechende Regelung zur Impfpflicht beschließen. Aktuell seien Arbeitgeber lediglich verpflichtet, “unter Einhaltung von 3G zu beschäftigen oder zu rekrutieren”.

Im Fall einer allgemeinen Impfpflicht erhielten Arbeitgeber dann das Recht, den 2G Status am Arbeitsplatz zu prüfen, “diese Möglichkeit gibt es gegenwärtig nicht”. Von der ab Mitte März geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht etwa für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen erwartet sich Scheele keine spürbaren Folgen für den Arbeitsmarkt. Er gehe davon aus, “dass diese Neuregelung bei der Stellenvermittlung am Arbeitsmarkt eine eher untergeordnete Rolle spielen wird”, sagte Scheele.

Wenn Beschäftigte aus diesen Einrichtungen sich nicht impfen ließen und dann allein wegen der Impfpflicht aus dem Job ausscheiden müssten, stünden sie dem Arbeitsmarkt ja weiterhin zur Verfügung. “Sie können in andere Bereiche vermittelt werden, in denen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht greift”, sagte Scheele. Gegenwärtig ließen sich auch keine signifikanten Anzeichen erkennen, “dass mit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März viele Beschäftigte ihre Stelle aufgeben”.

red / dts

 

128 Milliarden Euro an Corona-Hilfen seit Pandemiebeginn gezahlt

Der Bund hat seit Beginn der Pandemie rund 128 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen gezahlt. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine schriftliche Frage der AfD-Fraktion hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) berichten. Demnach wurden rund 62,12 Milliarden an nicht rückzahlbaren Hilfen geleistet.

Größter Posten ist demnach die Überbrückungshilfe III, auf die Unternehmen zwischen November 2020 bis Juni 2021 zugreifen konnten. Insgesamt 27,23 Milliarden Euro ließ sich der Bund das Hilfsprogramm kosten. Die Corona-Soforthilfe, die als erstes Maßnahmenpaket ab März 2020 für drei Monate galt, kostete den Bund 13,43 Milliarden Euro.

Wenig Mittel sind bisher hingegen aus dem Unterstützungsprogramm für Kulturveranstaltungen abgeflossen. 1,9 Milliarden Euro wurden zur Absicherung von Veranstaltungen reserviert, nur 34,5 Millionen Euro aber auch tatsächlich ausgezahlt. Bei der Neustarthilfe für die Kultur wurden nach Ministeriumsangaben mehr als 1,5 Milliarden Euro für konkrete Bewilligungen gebunden.

An den Profisport flossen laut der Antwort der Bundesregierung 148,78 Millionen Euro an Hilfsgeldern. Neben den nicht zurückzahlbaren Hilfsprogrammen förderte der Bund auch mit Krediten und rückzahlbaren Hilfen im Gesamtwert von 65,97 Milliarden Euro. Allein 53,17 Milliarden Euro zahlte die staatliche Förderbank KfW im Zuge ihres Kredit-Sonderprogramms.

Über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurden 5,37 Milliarden Euro ausgezahlt, davon wurden bereits 2,5 Milliarden Euro zurückgezahlt. Unter anderem flossen 2,86 Milliarden Euro über das Großbürgschaftsprogramm, 1,05 Milliarden Euro gingen an Krediten an Start-Ups und kleine Mittelständler.

red / dts

Habeck stellt Verlängerung der Corona-Hilfen über März hinaus in Aussicht

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat eine Verlängerung der Corona-Hilfen in Aussicht gestellt. “Ich hoffe, dass wir Ende März in einer anderen Situation sind”, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). “Sollte es aber nötig sein, die Hilfen erneut zu verlängern, um das Überleben hart betroffenen Betriebe zu sichern, dann werden wir in der Bundesregierung die Gelder hierfür bereitstellen.”

Die aktuellen Hilfen seien gut angelaufen, so Habeck. Erste Teilzahlungen – sogenannte Abschlagszahlungen – flössen seit dem 18. Januar und seien auf den Konten der Betroffenen angekommen. Seit 7. Januar wurden 4.370 Anträge auf Überbrückungshilfe IV mit einem Volumen von rund 222 Millionen Euro gestellt, wie die Funke-Zeitungen unter Berufung auf das Wirtschaftsministerium berichten.

Dazu kommen 28.847 Anträge auf Neustarthilfe mit einem Fördervolumen von 130 Millionen Euro. Bei der Neustarthilfe handelt es sich um ein Programm für Soloselbständige. Pro Monat werden bis 1.500 Euro zur Verfügung gestellt.

Etwa die Hälfte aller Anträge kommt aus drei Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen. Über die Hälfte der Antragssumme stammt aus den Branchen Gastronomie und Hotellerie. Habecks Haus hat den Zugang zu Wirtschaftshilfen erleichtert.

Unternehmen können Überbrückungshilfe IV im Januar und Februar auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie vorübergehend schließen. Umsatzeinbrüche werden anerkannt, wenn die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wegen der Corona-Beschränkungen unwirtschaftlich wäre. “Dann können diese Unternehmen bei Vorliegen eines Umsatzeinbruchs von mindestens 30 Prozent Überbrückungshilfe IV erhalten”, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante sei eine neue Belastungsprobe für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten, so der Minister. “Wir greifen mit den Corona-Wirtschaftshilfen daher weiter unterstützend unter die Arme.”

red / dts

Zahl der gefälschten Euro-Banknoten fällt auf Rekordtiefstand

Die Zahl der nachweislich gefälschten Euro-Banknoten ist 2021 auf einen Rekordtiefstand gefallen. Im letzten Jahr wurden rund 347.000 Fälschungen aus dem Verkehr gezogen und damit im Vergleich zur Zahl aller umlaufenden Banknoten so wenige wie nie zuvor, teilte die EZB am Freitag mit. Gegenüber 2020 stellt dies einen Rückgang um 24,6 Prozent dar.

20-Euro- und 50-Euro-Banknoten wurden nach wie vor am häufigsten gefälscht – etwa zwei Drittel aller Fälschungen entfielen auf diese beiden Stückelungen. 95,4 Prozent der Fälschungen wurden in Ländern des Euroraums entdeckt, 4,2 Prozent in EU-Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums, und 0,4 Prozent entfielen auf die übrige Welt. Eine Fälschung zu erhalten, ist nach Angaben der EZB “sehr unwahrscheinlich”, denn im Verhältnis zu der Zahl der echten umlaufenden Euro-Banknoten sei der Falschnotenanteil weiterhin äußerst gering.

2021 wurden 12 Fälschungen pro Million im Umlauf befindlicher echter Banknoten entdeckt und somit so wenige wie nie zuvor. Fälschungen seien dabei leicht zu erkennen, weil sie oft keine Sicherheitsmerkmale aufweisen oder die Merkmale nur laienhaft nachgeahmt sind.

red / dts

Wegen hoher GKV-Mehrausgaben: Bundesrechnungshof rügt Ex-Minister Spahn

Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einem Bericht für den Bundestags-Haushaltsausschuss vor, bei wichtigen Gesetzen nicht auf eine nachhaltige Finanzierung und Generationengerechtigkeit geachtet zu haben. Das berichtet die “Rheinische Post” (Freitagausgabe) unter Berufung auf das Dokument. Mit anderen Worten: Spahn habe allzu leichtfertig und ohne Rücksicht auf jüngere Generationen milliardenschwere Mehrausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgelöst, schreibt der BRH. Konkret geht es in dem Bericht um zwei Gesetze Spahns aus den Jahren 2018 und 2019. Im Versichertenentlastungsgesetz von 2018 ging es vor allem um eine Abschmelzung der Reserven der GKV. Mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2019 wiederum sollten betriebliche Kleinrentner entlastet werden.

Die beiden Gesetze haben jährliche Mindereinnahmen der Krankenkassen von drei bis 3,5 Milliarden Euro zur Folge. Zudem entstehen den öffentlichen Arbeitgebern und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung jährliche Mehrbelastungen von rund zwei Milliarden Euro. Insgesamt hätten beide Gesetze negative finanzielle Auswirkungen von bis zu 5,6 Milliarden Euro im Jahr, so der BRH. “Bei den untersuchten Gesetzesvorhaben hat das BMG das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung nur unzureichend berücksichtigt. Trotz der hohen gesellschaftlichen und finanzpolitischen Bedeutung der gesetzlichen Krankenkassen sind die Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie nicht Ziel und Maßstab der GKV-Gesetzesvorhaben gewesen. Das BMG hat die Nachhaltigkeit seiner Vorhaben nicht hinreichend geprüft und sich in seinen Gesetzesfolgenabschätzungen nur auf das Aufzeigen oberflächlicher Bezüge beschränkt”, resümieren die Prüfer.

red / dts