Karlsruhe kippt Corona-Nachtragshaushalt: Was das für den Bundeshaushalt bedeutet

Das Bundesverfassungsgericht hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Dieses sei mit mehreren Artikeln des Grundgesetzes unvereinbar, teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Insbesondere entspreche es nicht den “verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen”.

Man stütze diese Entscheidung auf drei, jeweils für sich tragfähige Gründe: Erstens habe der Gesetzgeber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt. Zweitens widerspreche die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die “Schuldenbremse” bei gleichzeitiger Anrechnung als “Schulden” im Haushaltsjahr 2021 sei demzufolge unzulässig.

Drittens verstoße die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des Klima- und Transformationsfonds (KTF) um 60 Milliarden Euro reduziert, wodurch der Bundeshaushalt deutlich überarbeitet werden muss. Den Antrag gegen den Nachtragshaushalt hatte die CDU/CSU-Fraktion gestellt.

Die Bundesregierung hatte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehen waren, für den KTF umgewidmet. Die Zuführung erfolgte im Februar 2022 – also rückwirkend – für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2021.

red

Volkswagen distanziert sich: AfD-Ziele stehen im Widerspruch zu Unternehmenswerten

Der Autobauer VW bezieht klar Stellung gegen die AfD. “Die Ziele der AfD stehen unseren Werten und Kerninteressen fundamental entgegen: Forderung nach Austritt aus der EU, Leugnen des Klimawandels oder das Instrumentalisieren ökonomischer Sorgen für den Widerstand gegen Transformation”, antwortete VW auf eine Erhebung von “Capital” unter großen deutschen Unternehmen zur Frage, wie sie zu den Forderungen der Partei stehen. Insgesamt hatte Capital alle Dax-Unternehmen und die 20 größten Mittelständler des Landes um Stellungnahme gebeten. In Umfragen kommt die AfD derzeit bundesweit auf über 20 Prozent.

Bei den drei Landtagswahlen im kommenden Jahr könnte sie in Sachsen, Thüringen und Brandenburg stärkste Kraft werden. Obwohl Manager und Unternehmer im Falle weiterer AfD-Wahlerfolge negative Folgen für ihr Geschäft fürchten, scheuen viele eine öffentliche Positionierung gegen die Partei. Der frühere Siemens-CEO Joe Kaeser, Evonik-Boss Christian Kullmann und der Berliner Berater Harald Christ waren lange die einzigen prominenten Manager, die offen vor der AfD warnten.

Die Vorsicht vieler Arbeitgeber zeigt sich auch in der Erhebung von “Capital”. Nur knapp die Hälfte der befragten Unternehmen antwortete überhaupt – und die Antworten fielen unterschiedlich deutlich aus: Sieben Unternehmen erteilten den Werten der AfD eine klare Absage, 19 sprachen sich nur allgemein gegen Diskriminierung und für Toleranz und Weltoffenheit aus ohne die AfD direkt anzusprechen. Vier Unternehmen wollten sich gar nicht äußern.

Eine klare Einschätzung formulierte etwa der Chemiekonzern Helm. “Die erhebliche Wählerzustimmung zur AfD ist bereits jetzt eine Gefahr für den Standort Deutschland”, heißt es in der Antwort des Unternehmens. Der Technologiekonzern Siemens hielt fest: “Rechtspopulismus ist nicht nur demokratie-, sondern auch innovations- und fortschrittsfeindlich.”

red

Ifo-Chef kritisiert Milliardenrettung für Siemens Energy

Der Chef des Forschungsinstitutes Ifo, Clemens Fuest, hat die Rettung von Siemens Energy über milliardenschwere Garantien kritisiert. “Bei Siemens Energy sind es nicht nur Marktprobleme, Managementschwächen kommen hinzu”, sagte Fuest der “Rheinischen Post” (Mittwochausgabe). “Ich würde es deshalb für sinnvoller halten, wenn die Politik sich auf Eingriffe konzentriert, die die Marktprobleme angehen, statt Siemens Energy in dieser Lage zu stützen.”

Die Bundesregierung handele wegen einer Mischung aus Problemen des Marktes für erneuerbare Energie und hausgemachten Problemen bei Siemens Energy, so Fuest. “Die Marktprobleme resultieren daraus, dass die Rentabilität von Investitionen stark von künftigen politischen Entscheidungen abhängt, beispielsweise von der Höhe des CO2-Preises. Viele Investoren haben Zweifel, ob die Politik einen hohen CO2-Preis setzen wird, deshalb investieren sie zögerlich. Wenn die Politik diese Hindernisse für den Ausbau der Windenergie überwinden will, kann man das durch staatliche Förderung auch in Form von Garantien tun”, so der Ifo-Chef. “Es stellt sich aber die Frage, ob man einzelne Unternehmen ad hoc unterstützen will.”

red

Arbeitsminister Heil lehnt CDU-Pläne für Arbeitspflicht beim Bürgergeld ab

Bundesarbeitsminister Heil (SPD) hat den CDU-Vorstoß für eine Arbeitspflicht und einen “Systemwechsel” beim Bürgergeld abgelehnt. Laut Heil zeigen Berichte aus den Jobcentern, dass Bürgergeldempfänger grundsätzlich arbeiten möchten. Er betonte die bestehende Gesetzeslage, die eine Mitwirkungspflicht ab dem ersten Tag vorsieht. Auch Leistungseinschränkungen könnten bei der Ablehnung “zumutbarer Arbeit” erfolgen.

Die Realität zeige jedoch, dass die Mehrheit der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung habe. Heil kritisierte den CDU-Vorschlag, zum alten Hartz-IV-System zurückzukehren, da dies lediglich zu kurzfristigen Hilfsjobs führen würde, ohne langfristige Perspektiven zu bieten. Stattdessen betonte er die Bedeutung von Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt zur Gewinnung qualifizierter Fachkräfte.

red

Lokführerstreik ab Mittwochabend: GDL setzt Bahn erneut unter Druck

Die Lokführergewerkschaft GDL plant einen Streik bei der Bahn von Mittwochabend bis Donnerstagabend. Lokomotivführer, Zugbegleiter, Werkstattmitarbeiter und Disponenten in allen Unternehmen und zusätzlich Fahrdienstleiter und weitere Berufsgruppen bei DB Netz seien aufgerufen, von Mittwoch, 22 Uhr, bis Donnerstag, 18 Uhr, die Arbeit niederzulegen, hieß es in einer Erklärung. “Der Unmut der Beschäftigen ist groß”, sagte GDL-Chef Claus Weselsky.

“Wer glaubt, zulasten der Mitarbeiter zynisch auf Zeit spielen zu können, befindet sich im Irrtum. Jetzt ist die Zeit, Verbesserungen zu erzielen, das duldet keinen Aufschub.” Hintergrund ist, dass die Gewerkschaft mit dem bisherigen Verlauf der Tarifverhandlungen unzufrieden ist.

So habe die Bahn beispielsweise in der ersten Runde klar ausgedrückt, dass sie nicht dazu bereit sei, über die wesentlichen Kernforderungen der GDL zu sprechen. Es geht im aktuellen Tarifpoker um mehr Geld, aber auch um bessere Bedingungen für die Angestellten, wie kürzere Arbeitszeiten.

Bahn erwartet “massive” Beeinträchtigungen durch Streik

Nachdem die Lokführergewerkschaft GDL kurzfristig einen flächendeckenden Streik von Mittwoch, 22 Uhr, bis Donnerstag, 18 Uhr, angekündigt hat, erwartet die Bahn “massive” Auswirkungen “auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb”. Fahrgäste sollten während des Streiks auf nicht unbedingt notwendige Reisen verzichten oder die Reise zu verschieben, teilte der Staatskonzern am Dienstagabend mit. Die Bahn hat nach eigenen Angaben für den Fernverkehr einen Notfahrplan mit einem stark reduzierten Angebot an Fahrten erarbeitet.

Für diese Fahrten sollen längere Züge mit mehr Sitzplätzen eingerichtet werden, eine Mitfahrt könne aber dennoch “nicht garantiert werden”, hieß es. Im Regionalverkehr sei es das Ziel, ein stark reduziertes Angebot zu fahren: “In welchem Umfang dies möglich ist, unterscheidet sich regional stark”, so die Bahn, in jedem Fall werde es aber auch im Regionalverkehr massive Einschränkungen geben. Alle Fahrgäste, die ihre für den 15. oder 16. November geplante Reise verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen – die Zugbindung ist aufgehoben; Einen Zeitpunkt für die spätest mögliche Nutzung nannte die Bahn nicht.

Die Fahrkarten sollen aber für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort auch mit einer geänderten Streckenführung gelten, zudem können sie auch vorverlegt werden, und Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.

red

Kartellrechtliche Ermittlung eingeleitet: Bundeskartellamt gegen Coca-Cola

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Getränkekonzern Coca-Cola eingeleitet, da es Anhaltspunkte für wettbewerbsbehindernde Praktiken im deutschen Lebensmitteleinzelhandel gibt. Andreas Mundt, der Leiter des Kartellamts, äußerte am Dienstag, dass Coca-Cola durch seine Konditionen, insbesondere Rabatte, möglicherweise andere Unternehmen beeinträchtigen könnte.

Das Verwaltungsverfahren wird klären, ob Coca-Cola im Markt für Softdrinks eine marktbeherrschende Stellung innehat und ob die geforderten Konditionen den kartellrechtlichen Vorgaben entsprechen. Besonderes Augenmerk wird auf die Frage gelegt, ob die Rabattgestaltung von Coca-Cola dazu führt, dass Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel ihre gesamte Produktpalette auch außerhalb von Cola-Getränken abnehmen, im Regal platzieren und bewerben. Das Bundeskartellamt plant, durch Auskunftsbeschlüsse weitere Informationen von Unternehmen der Getränkeindustrie und im Lebensmitteleinzelhandel sowie von Coca-Cola selbst zu erhalten.

red

Verdi ruft zu erneuten Warnstreiks im Sozial- und Erziehungsdienst auf

Die Gewerkschaft Verdi hat für Donnerstag zu erneuten Warnstreiks im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder aufgerufen. Insbesondere in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg werde der Schwerpunkt der Streikaktionen liegen, wie Verdi am Dienstag bekannt gab. Hintergrund sind die laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder, die in der zweiten Runde ohne ein Angebot der Arbeitgeber blieben.

“Die Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst haben längst die Grenzen ihrer Belastbarkeit überschritten”, betonte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle. Oftmals könnten die Beschäftigten, insbesondere in den Großstädten, mit ihren Gehältern nicht mehr “ausreichend” leben. Die Situation der Angestellten in den sozialen Diensten der Länder sei “äußerst prekär”.

Unzureichende Personalschlüssel, die Zunahme der Fälle seit Beginn der Pandemie und die Verschärfung der Probleme von Familien und anderen Betroffenen führten zu einem “enormen Arbeitsdruck”. Dieser Druck werde zusätzlich durch unbesetzte Stellen in Jugendämtern, Inobhutnahme-Stellen, Kinderschutzhäusern, sozialtherapeutischen Diensten, Bewährungshilfe, offener Kinder- und Jugendarbeit sowie Kindertagesstätten verstärkt, erklärte Verdi.

red

Insolvenzwelle rollt: Oktober verzeichnet drastischen Anstieg

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im Oktober weiter kräftig gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat legte sie um 22,4 Prozent zu, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben am Dienstag mit. Im September 2023 hatte sie bereits um 19,5 Prozent gegenüber September 2022 zugenommen, seit Juni sind durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten.

Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen – der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Nach endgültigen Ergebnissen meldeten die Amtsgerichte im August 1.556 beantragte Unternehmensinsolvenzen; das waren 35,7 Prozent mehr als im August 2022. Die Forderungen der Gläubiger aus den im August 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 1,8 Milliarden Euro.

Im August 2022 hatten die Forderungen bei rund 0,8 Milliarden Euro gelegen. Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im August in Deutschland insgesamt 4,6 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,9 Fällen.

Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 7,7 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 0,6 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung. Im achten Monat des Jahres wurden zudem 5.843 Verbraucherinsolvenzen erfasst, ein Anstieg um 8,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

red

Rettungsplan für Innenstädte: SPD sagt leerstehenden Gebäuden den Kampf an

Die SPD-Bundestagsfraktion will zur Rettung der Innenstädte gegen spekulativen Leerstand in zentralen Lagen vorgehen. “Die Zukunft unserer Innenstädte steht auf dem Spiel”, sagte der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion, Bernhard Daldrup, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). “Wir müssen handeln, damit es auch in Zukunft lebendige und lebenswerte Städte gibt.”

Die SPD-Bundestagsfraktion will in ihrer Sitzung am Dienstag einen Maßnahmenkatalog zur Belebung der Stadtzentren beschließen. “Spekulativer Leerstand von zum Beispiel Kaufhäusern über einen längeren Zeitraum kann zur Belastung einer Innenstadt werden”, heißt es in dem Papier, über das die Funke-Zeitungen berichten. “Daher sollte geprüft werden, ob und inwiefern bundesseitig gegen spekulativen Leerstand von Gewerbeimmobilien vorgegangen werden könnte.”

In dem Papier fordern die Sozialdemokraten, die Nutzung leerstehender Immobilien zu erleichtern, um Betriebe, Handwerker, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Behörden oder medizinische Versorgungszentren anzusiedeln sowie die Zulassung von Wohnungen in den Innenstädten zu ermöglichen. “Häufig stehen einer stärkeren Nutzungsmischung in Innenstädten jedoch rechtliche Hürden, wie Baurecht- oder Lärmschutzmaßnahmen, wenige kommunale Einflussinstrumente und hohe Mieten entgegen”, kritisiert die SPD-Fraktion. Demnach sollen die Kommunen mehr Spielräume bekommen, um Schlüsselimmobilien in Gewerbe- oder Wohnimmobilien umwandeln zu können.

“Das betrifft insbesondere einfachere Baugenehmigungen für Aus- und Umbau, Aufstockungen und flexiblere Lärmschutzvorgaben zum Schutz der Club-Kultur und der Gastronomie in den Zentren”, sagte Daldrup. Die Fraktion will zudem das Vorkaufsrecht der Städte stärken, damit diese Schlüsselimmobilien und strategisch wichtige Flächen zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert kaufen können – anstatt zum Höchstgebot.

red

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Schuldenbremse

Kurz vor der Verkündung des Urteils zur Umwidmung nicht verbrauchter Coronamittel zugunsten des Klimaschutzes hat die Unionsfraktion im Bundestag ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass das Bundesverfassungsgericht die Schuldenbremse im Grundgesetz stärken wird. “Es kann nicht sein, dass Kredite, die der Bundestag unter Aussetzung der Schuldenbremse zur Bewältigung einer ganz bestimmten Krise und für ein bestimmtes Haushaltsjahr bewilligt hat, ihrer Zweckbestimmung nach einfach umgewidmet und in anderen Haushaltsjahren eingesetzt werden”, sagte Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). “Anderenfalls könnte künftig jeder Finanzminister – so wie Christian Lindner es aktuell macht – verschleiern, wie viel Schulden er tatsächlich macht. Transparenz und Ehrlichkeit in der Haushaltsführung sind grundlegend für nachhaltige Politik.” Am Mittwoch will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zur Normenkontrollklage der Unionsfraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt 2021 bekannt geben. Die Ampel-Koalition hatte kurz nach der Regierungsübernahme nicht verbrauchte Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Umfang von 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds verschoben.

Das “Sondervermögen” heißt inzwischen Klima- und Transformationsfonds. Aus ihm werden am regulären Bundeshaushalt vorbei vorrangig Klimaschutzprojekte und Maßnahmen zur Senkung der Strompreise finanziert. Sollte Karlsruhe das Vorgehen für verfassungswidrig erklären, wären zentrale Teile der Ampel-Finanzplanung hinfällig.

red