10 Millionen Familien haben Kinderbonus erhalten

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat nach eigenen Angaben die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 EUR als Unterstützung auszuzahlen. 

Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.

In den Monaten September und Oktober wurde nach Angaben der Bundesagentur der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.

In knapp 10 Millionen Fällen wurden für insgesamt über 16 Millionen Kinder somit der Bonus ausgezahlt, teilte die Behörde mit.

Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.

Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.familienkasse.de.

red

So sparen Sie beim Hauskauf

Der Traum vom Eigenheim platzt oft an den Finanzen. Denn Grundstück, Gebäude, Ausbau und Umzug haben ihren Preis. Auch das Finanzamt bittet Käufer zur Kasse. Denn beim Erwerb eines Grundstücks wird die Grunderwerbsteuer fällig. Diese beträgt in der Regel mehrere Tausend Euro. Für den Staat eine wahre Goldgrube: 2019 nahmen die Länder nach Angaben von Statista so fast 16 Milliarden Euro ein. Kann man da irgendwie etwas sparen? 

Beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks fällt in Deutschland stets die Grunderwerbsteuer (GrESt) an. Die GrESt wird von den Bundesländern erhoben, sodass die Höhe regional sehr unterschiedlich ausfallen kann. Im Prinzip können die Vertragspartner entscheiden, wer die Summe zahlt: Käufer oder Verkäufer. In den allermeisten Fällen wird aber im Vertrag vereinbart, dass der Käufer dafür aufkommt.

Die GrESt bemisst sich nach der sogenannten “Gegenleistung”. Diese besteht aus dem Kaufpreis und vom Käufer übernommenen Belastungen. Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks kann auch der gleichzeitig oder später geschlossene Vertrag über die Bebauung vom Finanzamt bei der Bemessung berücksichtigt werden, wenn der Bauvertrag mit dem Verkäufer oder einem mit ihm verbundenen Dritten geschlossen wird.

Wenn es sich beim Grundstückserwerb um eine Schenkung oder eine Erbschaft handelt, ist man von der GrESt befreit. Das gilt auch für einen Verkauf unter Eheleuten. Bei kleinen Transaktionen unter 2.500 Euro Kaufpreis fällt auch keine Steuer an. Eine kleine Änderung der Grundstücksgrenze zum Nachbarn dürfte also steuerfrei bleiben.

Sparen kann man, indem man den Kaufpreis senkt. Obwohl kaum ein Verkäufer sich ohne Weiteres darauf einlässt, kann das Inventar der Immobilie einen Ausweg bieten. Alles, was nicht untrennbar zur Immobilie gehört, wird als Inventar gesehen und nicht in die Bemessungsgrundlage aufgenommen.

Zum Inventar gehören unter anderem folgende Gegenstände: Küche, Gartenhäuschen, Grundstücksbeleuchtung und Möbel. Das Inventar und sein Wert müssen im Kaufvertrag festgehalten werden. Macht die Summe des Inventars nicht mehr als 15 Prozent des Kaufpreises aus, beziehungsweise liegt nicht über 50.000 Euro, ist ein weiterer Nachweis – etwa durch Kaufbelege – nicht nötig.

Ralf Loweg / glp

Corona: Das denken Berufstätige wirklich

Nicht jeder Arbeitnehmer kann sich in der Corona-Krise ins Home-Office zurückziehen. Viele müssen auch in diesen schwierigen Zeiten das Büro aufsuchen. Doch mit welchem Gefühl geschieht das?

Knapp zwei Drittel aller Beschäftigten in Deutschland werden nach eigener Aussage von ihren Arbeitgebern beim Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sehr gut oder gut im Umgang mit der Corona-Pandemie unterstützt. Allerdings geben auch 22,2 Prozent aller Beschäftigen an, dass die Unterstützung nicht gut sei. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Meinungsforschungsinstituts Civey unter Beschäftigten im Auftrag von TÜV Rheinland Mitte Januar 2021.

Nach Einschätzung der Experten von TÜV Rheinland zeigt das Ergebnis, dass die Sensibilisierung für die Umsetzung der Arbeitsschutzregel in Unternehmen insgesamt hoch ist. Allerdings müssen gleichzeitig die Erfahrungen, die seit einem Jahr mit Corona gesammelt werden, noch besser im Arbeitsumfeld umgesetzt werden. Dies zeigen in der Praxis auch die umfassenden Erfahrungen der Arbeitsmediziner sowie der Fachkräfte für Arbeitssicherheit von TÜV Rheinland.

Im Umgang mit Corona seien genaue Information und Beratung oft oberstes Gebot, erklärt Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: “In der weiter angespannten Situation der Corona-Pandemie gilt: Die geeigneten Maßnahmen müssen noch konsequenter umgesetzt werden – durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Und das gilt am Arbeitsplatz ebenso wie auf dem Weg zur Arbeit.” Schutzmaßnahmen seien generell zwar bekannt, würden sich aber stetig weiterentwickeln.

Ralf Loweg / glp

Strompreise treiben’s auf die Spitze

Deutsche Verbraucher erlebten zu Beginn des neuen Jahres in Sachen Strom eine böse Überraschung. Denn die Preise im örtlichen Grundversorgungstarif sind im Januar 2021 im bundesweiten Durchschnitt auf ein Allzeithoch gestiegen.

Mit 33,77 Cent pro Kilowattstunde (kWh) ist Strom im Basistarif teurer als jemals zuvor. In der Gas-Grundversorgung ist der Durchschnittspreis mit 7,54 Cent/kWh auf den höchsten Stand seit zwölf Jahren geklettert. Das hat eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox ergeben.

Im Januar 2020 lag der durchschnittliche Strompreis im örtlichen Grundversorgungstarif noch bei 32,51 Cent/kWh. Innerhalb von zwölf Monaten ist er um rund 4,0 Prozent auf 33,77 Cent/kWh gestiegen. Und das bedeutet: Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh hat dadurch höhere Stromkosten von rund 50 Euro pro Jahr.

“Die Bundesregierung möchte die Haushalte bei den Strompreisen entlasten. Darum wurde die EEG-Umlage, die rund ein Viertel des Strompreises ausmacht, auf 6,5 Cent/kWh gedeckelt. Doch diese Entlastung ist bei vielen Haushalten nicht angekommen. Im Gegenteil: Bei den Strompreisen ist Deutschland nach wie vor Weltspitze”, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Ralf Loweg / glp

Preise für Fitnessgeräte legen kräftig zu

Die Fitness-Studios müssen in der Corona-Krise ihre Türen schließen. Und wer im Winter nicht im Freien trainieren möchte, holt sich die Mucki-Bude halt ins eigene Wohnzimmer. Kein Wunder, dass der Markt für Fitnessgeräte in diesen Zeiten einen Boom erlebt. Doch das hat natürlich auch seinen Preis.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhten sich die Preise für Fitnessgeräte im Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13,1 Prozent – und das trotz des gesunkenen Mehrwertsteuersatzes. Zum Vergleich: Die Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex insgesamt lag im Dezember 2020 bei -0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Wer trotz geschlossener Fitnessstudios weiter trainieren wollte, konnte – auch online – Fitnessgeräte für zu Hause kaufen. Bereits im Frühjahr 2020 kletterten die Preise für Heimtrainer, Laufband und Co ungewöhnlich stark nach oben.

In den Sommermonaten gingen die Preise für Fitnessgeräte leicht zurück, lagen aber immer noch deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Im Jahresdurchschnitt 2020 lagen die Preise für Fitnessgeräte um 7,9 Prozent über dem Vorjahr.

Ralf Loweg / glp

Rekord: 435 Millionen Pakete wurden vor Weihnachten in Deutschland versendet

Corona-Effekt: Die Paketbranche in Deutschland hat 2020 ihre eigenen Erwartungen übertroffen. Im Weihnachtsgeschäft 2020 (November und Dezember) beförderten die Paketdienste in Deutschland ein Rekordvolumen von rund 775 Mio. Kurier-, Express- und Paketsendungen (KEP-Sendungen). Treiber waren dabei vor allem die Paketsendungen an die Endverbraucher: Sie stiegen im Vergleich zum Weihnachtsgeschäft 2019 um 80 Mio. auf 435 Mio. Sendungen (B2C-Paketsendungen, ohne Express und Kurier). Das sind noch einmal rund 15 Mio. mehr Sendungen als im Oktober erwartet, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverbands Paket & Expresslogistik (Biek).

Das Wachstum bei den Paketsendungen an Endverbraucher war Corona-bedingt verglichen mit dem Vorjahr mehr als 2,5-mal so hoch: 23 Prozent mehr B2C-Paketsendungen als im Weihnachtsgeschäft 2019 wurden befördert. Die Lockdown-Maßnahmen haben das im Oktober erwartete Wachstum von bis zu 20 Prozent nochmals gesteigert. Aber auch bei den Paketsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen (C2C-Paketsendungen) konnte ein deutliches Plus verzeichnet werden.

Von den 775 Mio. KEP-Sendungen waren 440 Mio. B2C-Sendungen (Kurier, Express und Paket) und rund 300 Mio. B2B-Sendungen (Kurier, Express und Paket). An einem typischen Spitzentag wurden rechnerisch insgesamt bis zu 22 Mio. Sendungen von den KEP-Unternehmen befördert. Um die hohen Mengen zu bewältigen, griffen die Unternehmen auf ca. 30.000 zusätzliche Arbeitskräfte zurück.

Der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann: „Auch – und gerade – in dieser schwierigen Zeit haben die Paketdienstleister unter Beweis gestellt, dass auf sie Verlass ist. Das Weihnachtsgeschäft ist bereits ohne Corona eine herausfordernde Zeit, da im November und Dezember deutlich mehr Sendungen als in den restlichen Monaten verschickt werden.”

red

Was Sie über Nebenkosten wissen sollten

Viele Verbraucher stöhnen über die monatlichen Nebenkosten. Denn die schmälern das Haushaltsbudget oft ganz massiv. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im Jahr 2018 in Deutschland durchschnittlich 2,70 Euro pro Quadratmeter im Monat auf die Mieter zu. Damit machen die Nebenkosten mehr als 30 Prozent der Gesamtmiete aus. Die Nebenkostenabrechnung ist oft unvollständig oder fehlerhaft. Bekommt der Mieter die jährliche Abrechnung vom Vermieter, empfiehlt es sich daher, genauer auf die Zahlen zu blicken.

Wenn man als Mieter Nebenkosten vorauszahlt, ist der Vermieter verpflichtet, sie einmal pro Jahr abzurechnen. Vermieter haben sich dabei an einige formale Vorgaben zu halten. Formfehler können sogar dazu führen, dass der Vermieter am Ende auf den Mehrkosten sitzen bleibt.

Grundsätzlich muss die Abrechnung für jeden verständlich sein. Dabei gilt: Je detaillierter die Abrechnung, desto besser. Wichtig ist zudem auch das Datum der Abrechnung: Sie ist dem Mieter spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Wenn Nebenkosten nicht im Mietvertrag geregelt sind, kann der Vermieter sie grundsätzlich nicht auf den Mieter umlegen. Entdeckt der Mieter einen Fehler in der Nebenkostenabrechnung, kann er noch ein Jahr nach Erhalt Einspruch einlegen.

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) kennt sogenannte “warme” und “kalte” Nebenkosten. Während unter den ersten Punkt Heizung, Warmwasser sowie die damit verbundenen Kosten etwa für Wartung, Reinigung oder Messungen fallen, umfasst die Liste der kalten Nebenkosten viele Punkte – von der Grundsteuer über die Wasserversorgung und Straßenreinigung bis hin zu Kosten für einen Hausmeister oder eine Gemeinschaftsantenne.

Grundsätzlich dürfen nur Nebenkosten, die explizit auch im Mietvertrag stehen, auch in Rechnung gestellt werden. ARAG-Experten raten, Mietverträge im Hinblick auf die Nebenkostenregelung genau zu prüfen. Insbesondere in älteren Verträgen sind häufig Nebenkostenpauschalen oder Inklusivmieten vereinbart.

Vorsicht heißt es bei schwammigen Formulierungen wie “plus die üblichen Betriebskosten”, denn was ist schon üblich? Aufwendungen, die über die enthaltenen Punkte hinausgehen – wie beispielsweise Aufwendungen für die Reinigung der Dachrinne oder die Wartung des Blitzableiters – müssen explizit im Vertrag erwähnt werden, sonst ist der Mieter nicht verpflichtet, dafür zu zahlen. Für Verwaltungs- und Reparaturkosten kommt grundsätzlich der Vermieter auf.

Ralf Loweg / glp

Corona-Krise: Gastgewerbe macht rund 38 Prozent weniger Umsatz

WIESBADEN – Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Jahr 2020 nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) rund 38 Prozent weniger umgesetzt als im Jahr 2019. Diese Schätzungen berücksichtigen die Gastgewerbeumsätze für die Monate Januar bis November 2020. Die Auswirkungen des verschärften Lockdowns im Dezember wurden zunächst geschätzt.

Im November 2020 fiel der Gastgewerbeumsatz gegenüber Oktober 2020 nach Kalender- und Saisonbereinigung real (preisbereinigt) um 52,3 Prozent. Der Umsatz lag damit real (kalender- und saisonbereinigt) 67,4 Prozent unter dem Niveau vom Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland. Das Gastgewerbe konnte damit aufgrund des neuerlichen Lockdowns die allmähliche Erholung der vorangegangenen Monate nicht fortsetzen.

Auch der Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt die Auswirkungen des Lockdowns deutlich: Gegenüber November 2019 war der Gastgewerbeumsatz im November 2020 real 67,9 Prozent. Die Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen erzielten im Vergleich zum November 2019 real 82,2 Prozent niedrigere Umsätze. In der Gastronomie fiel der Umsatz gegenüber November 2019 real um 60,1 Prozent. Innerhalb der Gastronomie lag der reale Umsatz der Caterer im November 2020 um 45,1 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats.

red

Trotz Corona: Chinas Wirtschaft wächst

China hat in der Corona-Krise etwas geschafft, was weltweit kaum einem anderen Land gelungen ist: Denn nach Angaben der Statistiker aus dem Reich der Mitte habe die Wirtschaft in der Volksrepublik zugelegt. Und zwar um 2,3 Prozent. Zum Vergleich: Analysten schätzen, dass im Euroraum das Bruttoinlandsprodukt 2020 um rund 7,5 Prozent zurückgegangen ist. In Deutschland betrug das Minus etwa fünf Prozent.

In China, dem Ursprungsland der Pandemie, gab vor allem das letzte Quartal 2020 dem Wachstum nochmal einen Schub: Von Oktober bis Dezember 2020 wuchs Chinas Wirtschaft im Vergleich zum Vorjahresquartal um 6,5 Prozent, teilte der Sprecher der chinesischen Statistikbehörde Ning Jizhe in Peking mit.

Er sprach laut “tagesschau.de” von schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, vor allem durch die Folgen der Covid-19-Pandemie. Doch unter der “starken Führung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei mit dem Genossen Xi Jinping in deren Zentrum” hätten sich alle Landesteile und alle Abteilungen der chinesischen Staatsführung an die entsprechenden Richtlinien zur Wirtschaftsentwicklung gehalten.

Chinas Regierung hatte in der Pandemie ganze Millionen-Städte durch das Militär komplett abriegeln lassen. Die Menschen mussten wochenlang in ihren Wohnungen ausharren. Diese drastischen Maßnahmen zeigten jedoch Wirkung. Die Zahl der Neuinfektionen ging beinahe vollständig zurück, und die Chinesen konnten die Wirtschaft wieder hochfahren.

Ralf Loweg / glp

Sind Seilbahnen die Zukunft?

Halten Seilbahnen in Zukunft Einzug in deutsche Städte? Von Luftschwebebahnen in den Bergen abgesehen, existieren in deutschen Städten bislang lediglich Seilbahnen in Berlin, Koblenz und Köln. Das könnte sich nun ändern, denn das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Stuttgarter Planungs- und Beratungsunternehmen Drees & Sommer SE gemeinsam mit der Verkehrswissenschaftlichen Institut Stuttgart GmbH (VWI) beauftragt, eine Studie über die Integration urbaner Seilbahnprojekte zu erarbeiten. Ergebnis soll ein Leitfaden für die “Realisierung von Seilbahnen als Bestandteil des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV)” sein, der in zwei Jahren vorliegen soll.

“Mit Studie und Leitfaden wollen wir Anreize setzen, eine nachhaltige Mobilität im urbanen Raum zu fördern und das öffentliche Verkehrssystem sinnvoll zu ergänzen”, erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger. “Unser Ziel ist, einen nationalen Standard für urbane Seilbahnen in Deutschland zu schaffen, an dem sich Städte und Kommunen orientieren können.” Denn trotz der “beachtlichen Erfolge und nachweislichen Vorteile” von Seilbahnen in vielen Metropolen weltweit gebe es in Deutschland “wenig Erfahrungen mit Seilbahnsystemen im urbanen Bereich”, heißt es in der Leistungsbeschreibung des BMVI.

Ein Bestandteil der gemeinsamen Studie ist es, die Seilbahnen in den Städten Medellin, La Paz, New York, Portland, Algier, Lissabon, Brest, Bozen, London und Ankara zu untersuchen. Im Fokus der Analyse stehen jeweils der Einsatzzweck der Seilbahn, der Planungsprozess, die städtebauliche Integration, die Verknüpfung mit dem übrigen ÖPNV und die Auswirkungen auf den Verkehr. Abgeleitet werden sollen daraus Erkenntnisse für mögliche Seilbahnprojekte in Deutschland.

In Deutschland gibt es bereits zahlreiche Überlegungen und unterschiedlich weit fortgeschrittene Vorhaben zum Bau von Seilbahnanlagen als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV, wie beispielsweise in Berlin, Bonn, Düsseldorf, Köln, München, Stuttgart oder Wuppertal. Ein Problem: Dass Seilbahnen auch über Wohnhäuser hinwegschweben müssten, stößt vielfach auf Widerstand der Anwohner.

Die Erfahrung zeigt allerdings: Ist die Seilbahn erstmal Teil des Nahverkehrs, steigt die Akzeptanz in der Bevölkerung schnell an. Ein Beispiel, wie gut eine Seilbahn ankommt, ist Koblenz. Anlässlich der Bundesgartenschau 2011 entstanden, sollte die dortige Seilbahn längst abgebaut werden. Eine Koblenzer Bürgerinitiative hatte sich dann für ihren Verbleib eingesetzt.

Andreas Reiners / glp