Beamtenbund droht mit Streiks im öffentlichen Dienst

Berlin (dts) – Kurz vor dem zweiten Treffen in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder mahnt der Chef des Beamtenbunds DBB, Ulrich Silberbach, Entgegenkommen des Tarifpartners an. “Wenn die Arbeitgeber nicht endlich vernünftig mit uns diskutieren, werden wir verstärkt streiken”, sagte er der “Welt am Sonntag”. Ihm geht es unter anderem um die Situation der Beschäftigten in Gesundheitsberufen.

“Wir wollen von den Arbeitgebern eine konkrete Zusage, dass wir an einem Extra-Tisch über die Löhne und Arbeitsbedingungen dort verhandeln”, sagte er. 300 Euro pro Monat mehr sollen die Beschäftigten hier nach dem Willen der Gewerkschaften mindestens erhalten. Für Pflegehelfer zum Beispiel entspräche das einem Plus von bis zu 12,8 Prozent.

“Die Personalsituation ist hier besonders kritisch”, argumentierte Silberbach. Die Arbeitgeber lehnen solche Extras aber weiterhin ab. “Für die Tarifgemeinschaft der Länder ist es von herausragender Bedeutung, die Einheitlichkeit der Tarifpolitik zu bewahren”, sagte Chef-Verhandler Reinhold Hilbers (CDU) der “Welt am Sonntag”.

Deshalb verbiete sich eine separate Verhandlung für bestimmte Berufsgruppen. Verhandelt wird am Montag und Dienstag in Potsdam. DBB-Chef Silberbach verwies zusätzlich auf die Inflation: “Damit die Reallöhne überhaupt steigen, müssten wir unsere Forderung eigentlich noch einmal erhöhen”, sagte er mit Blick auf die geforderte lineare Lohnerhöhung von fünf Prozent, mindestens aber 150 Euro pro Monat für zwölf Monate.

“Als wir unsere Forderung erhoben haben, lag die Inflation noch bei unter drei Prozent. Jetzt ist sie aber davongalloppiert”, sagte er. Tatsächlich stiegen die Verbraucherpreise im Oktober um 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Nachjustieren sei nun aber nicht mehr möglich, so der DBB-Chef.

 

Deutsche Wirtschaft legt im dritten Quartal um 1,8 Prozent zu

Wiesbaden (dts) – Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist nach einem Rückgang im ersten und einem Plus im zweiten Quartal auch im dritten Quartal des Jahres weiter gestiegen. Die Wirtschaftsleistung kletterte gegenüber dem Vorquartal um 1,8 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt am Freitag mit. Das Wachstum sei den vorläufigen Berechnungen zufolge vor allem von höheren privaten Konsumausgaben getragen worden, so die Statistiker.

Im Vorjahresvergleich war das BIP im dritten Quartal preisbereinigt um 2,5 Prozent höher. Im Vergleich zum Zeitraum Oktober-Dezember 2019, also dem Quartal vor Beginn der Coronakrise, lag die Wirtschaftsleistung aber noch immer um 1,1 Prozent niedriger. Das BIP für das zweite Quartal 2021 wurde gleichzeitig auf einen Zuwachs von 1,9 Prozent revidiert.

Die Unsicherheiten während der Coronakrise könnten generell zu stärkeren Revisionen als sonst üblich führen, so das Bundesamt. Ausführliche Ergebnisse will das Statistische Bundesamt am 25. November bekanntgeben.

 

So legen die Deutschen ihr Geld an

Wie legen die Menschen ihr Geld an? Dieser Frage ist das Vergleichsportal Check24 nachgegangen. In einer YouGov-Umfrage gaben 50 Prozent an, ihre Ersparnisse auf dem Girokonto anzulegen. 26 Prozent halten Vermögen in Form von Bargeld und 25 Prozent legen derzeit kein Geld an. Auf Tages- und Festgeldkonten greifen 23 Prozent zurück. 21 Prozent der Befragten sparen unter anderem mit Aktien und ETF-Fonds und zwei Prozent in Form von (Staats-) Anleihen. 

Der Vergleich mit Umfragewerten aus dem Mai 2020 zeigt, dass im Zuge der Corona-Krise vor allem die Geldanlage auf dem Girokonto und in Form von Bargeld zugenommen hat. Beide Optionen stiegen jeweils um sieben Prozentpunkte an. Tages- und Festgelder nutzen aktuell ein Prozentpunkt der Befragten weniger und Aktien und ETF-Fonds zwei Prozentpunkte mehr.

“Die Corona-Krise hat deutsche Sparer stark verunsichert und sie lassen ihr Geld lieber auf dem Girokonto liegen”, sagt Christian Geist, Managing Director Finanzservice bei Check24. “Durch die gestiegene Inflation und Negativzinsen verlieren sie so allerdings Teile ihres Vermögens. Mit Tages- und Festgeldkonten lassen sich diese Effekte abfedern und das Geld ist sicher geparkt. Außerdem ist das Geld auf einem Tagesgeldkonto ähnlich schnell verfügbar wie auf dem Girokonto.”

Verbraucher in Deutschland lassen teilweise hohe Summen auf unverzinsten Konten liegen. 36 Prozent der Befragten gaben an, Vermögen bis zu 5.000 Euro auf unverzinsten Konten angelegt zu haben. 34 Prozent belassen noch höhere Summen zum Beispiel auf dem Girokonto oder in Bargeld, ohne eine Rendite zu erhalten – das sind rund 24 Millionen Menschen. Bei vier Prozent der Befragten beläuft sich das unverzinste Vermögen sogar auf über 50.000 Euro.

“Millionen Deutsche horten Geld auf unrentablen Konten”, sagt Geist. “Denn besonders bei hohen Summen schlagen Verwahrentgelte der Banken besonders zu Buche. Verbraucher sollten sich deshalb mit ihrem Vermögen beschäftigen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, verschiedene Anlageformen zu kombinieren. Im ersten Schritt ist flexibles Tagesgeld ein guter Schutz vor Negativzinsen.” Angebote mit positivem Zinssatz gibt es nicht mehr bei jeder Bank, deshalb lohnen sich Vergleiche besonders.

Andreas Reiners / glp

Stellenanzeigen: Duzen liegt im Trend

Siezen oder duzen? Während die Etikette eine formelle Ansprache am Arbeitsplatz lange Zeit voraussetze, entscheiden sich heute immer mehr Unternehmen ganz bewusst für eine Ansprache per Du. Dieser Trend zeichnet sich 2021 auch im Recruiting ab, denn in Stellenanzeigen wird immer häufiger geduzt – und das nicht nur etwa bei Schülerjobs und Ausbildungsplätzen. So das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Jobseite Indeed.

Sie hat untersucht, in welcher Häufigkeit Unternehmen Jobsuchende in Stellenanzeigen duzen. In Deutschland hat sich der Anteil der Jobangebote mit einer Ansprache per Du in den letzten drei Jahren fast verdoppelt und ist von 12,8 auf 24,2 Prozent gestiegen. Ein Vergleich zum Nachbarland Schweiz etwa zeigt auf, dass es hierzulande überraschend leger zuzugehen scheint: Während in Deutschland in jeder vierten Stellenanzeige geduzt wird, sind Unternehmen bzw. Recruiter in der Schweiz in der Erstansprache von Jobsuchenden deutlich konservativer unterwegs: Im Jahr 2018 lag der Anteil informeller deutschsprachiger Jobgesuche dort nur bei 8,7 Prozent, 2021 bei 16,9 Prozent.

Wie die Untersuchung auch aufzeigt, werden Berufseinsteigerinnen und -einsteiger in Stellenausschreibungen besonders häufig per Du angesprochen. Ausbildungsplatzsuchende werden hierbei in 64 Prozent der Stellen geduzt. Bei Anwärtern für Praktikumsplätze beträgt der Du-Anteil 51 Prozent, bei Hochschulabsolventen 43 Prozent.

Zudem hat Indeed untersucht, welche Titel die Jobinserate tragen, in denen besonders häufig auf eine Ansprache per Du gesetzt wird. Die mitunter überraschenden Ergebnisse: Neben Stellenanzeigen, die sich vor allem an Schüler und Verkäufer im Einzelhandel richten, werden auch angehende Finanzberater (99,4 Prozent), Berater für Informations- und Datenstrategie und Manager für Schifffahrt (jeweils 90,1 Prozent) in Stellenanzeigen nahezu ausschließlich geduzt.

“Der Umgang zwischen Berufstätigen und Arbeitgebern hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Eine Ansprache per Du wurde in der Vergangenheit oft als unhöflich oder gar respektlos interpretiert. Heute ist das anders: Je nach Branche, Zielgruppe und Position, ist die informelle Ansprache ein Teil der Unternehmenskultur”, so Frank Hensgens, Geschäftsführer Indeed DACH. “Sie kann sogar dabei helfen, Barrieren abzubauen und das ‘Wir-Gefühl’ stärken. Und das wiederum kommt vorwiegend bei jüngeren Arbeitnehmenden und Berufseinsteigern sehr gut an. Das Wichtigste ist aber, dass die Form der Ansprache auch zur Unternehmenskultur passt. Es macht keinen Sinn, Kandidaten zu duzen, wenn in einem Unternehmen das Sie der verbreitete Standard ist. Damit wecken Unternehmen nur falsche Erwartungen, die gegebenenfalls zu Enttäuschungen führen.”

Rudolf Huber / glp

Luftverkehr peilt Vorkrisen-Niveau an

Am 31. Oktober 2021 beginnt der Winterflugplan 2021/2022. In den Flugplänen an den deutschen Flughäfen sind gegenüber dem Vorkrisenniveau 68 Prozent des Flugangebots wiederhergestellt. Das so eine aktuelle Auswertung des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).

“Wir sehen Licht am Ende des Tunnels, aber wichtige Verkehrsströme sind nach wie vor durch Reisebeschränkungen blockiert. Insbesondere im Verkehr mit asiatischen Ländern bleibt das Flugangebot spürbar hinter dem Vorkrisenniveau zurück”, so BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow. “Hier braucht es dringend praktikable Regelungen bei den Einreisebestimmungen, die sich am tatsächlichen Pandemiegeschehen orientieren, damit ein nachfragegerechtes Flugangebot aufgebaut werden kann.”

Trotz der starken Zunahme des Flugangebots sei die wirtschaftliche Lage der Luftverkehrsunternehmen aufgrund der massiven Verluste und der Verschuldungssituation erheblich angespannt. “Umso wichtiger ist im Hinblick auf die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Luftfahrt, dass den Unternehmen nicht weitere wettbewerbsverzerrende Sonderlasten auferlegt werden”, so von Randow.

Im Verkehr zu interkontinentalen Zielen werden im Winter wieder 71 Prozent der Flüge des Vorkrisen-Niveaus angeboten. Insgesamt werden von den 140 interkontinentalen Zielen, die vor der Krise angeflogen wurden, 119 wieder bedient. Vor allem das Angebot in Zielländer, in denen jetzt Reisebeschränkungen abgebaut werden, kehrt mit dem Winterflugplan wieder zurück – etwa der transatlantische Verkehr in die USA und nach Kanada.

Das Angebot in Länder, in denen nach wie vor rigide Reisebeschränkungen gelten, kommt laut BDL “nur in geringem Maße zurück in den Markt. Ganz besonders gilt das für den Verkehr mit asiatischen Zielen: Das Angebot nach Indien und Japan ist unterproportional wiederhergestellt”. China und Thailand – grundsätzlich sehr wichtige Märkte auch im internationalen Wirtschaftsverkehr – seien aufgrund der dortigen rigiden Reisebeschränkungen gar nicht mehr unter den Top-15-Zielländern im Interkontinentalverkehr.

Das Angebot zu innereuropäischen Zielen ist zu 72 Prozent wiederhergestellt. Insbesondere das Flugangebot in die Ferienländer Spanien, Portugal, Griechenland und Türkei ist weitgehend wieder im Markt. Das Flugangebot in die Türkei geht sogar über den Winterflugplan 2019/2020 hinaus. Das Flugnetz insgesamt ist größtenteils wiederhergestellt: Von den 185 europäischen Zielen, die vor der Krise angeflogen wurden, sind 183 wieder in den Flugplänen.

Der innerdeutsche Verkehr zeigt im aktuellen Winterflugplan eine Wiederaufnahme-Rate von 50 Prozent. Gründe für die unterproportionale Entwicklung sind vielseitig. Dazu gehören eine veränderte Verkehrsmittelwahl bei den Menschen, die verstärkt Pkw und Bahn nutzen, weitere Fortschritte bei der Verknüpfung von Bahn- und Luftverkehr, der Rückzug des Anbieters easyJet aus dem innerdeutschen Markt sowie der Wegfall von Reiseanlässen, etwa durch ausfallende Messen und Veranstaltungen.

Rudolf Huber / glp

Inflation in Deutschland steigt weiter – Teuerungsrate im Oktober bei 4,5 Prozent

Wiesbaden (dts) – Der deutliche Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland hat sich im Oktober fortgesetzt. Die Inflationsrate erhöhte sich auf 4,5 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Im September hatte sie bei 4,1 Prozent gelegen. Es ist die höchste Inflationsrate seit 28 Jahren. Auch im Oktober erwiesen sich die Energiekosten als größte Preistreiber.

Insbesondere die temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze und der Preisverfall der Mineralölprodukte werden sich wohl noch bis zum Jahresende 2021 erhöhend auf die Gesamtteuerung auswirken. Hinzu kommen unter anderem die Einführung der CO2-Bepreisung seit Januar 2021 sowie krisenbedingte Effekte, so die Statistiker. Gegenüber dem Vormonat steigen die Verbraucherpreise im zehnten Monat des Jahres um 0,5 Prozent.

Die Preise für Energie erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 18,6 Prozent, die Preise für Nahrungsmittel um 4,4 Prozent. Dienstleistungen kosteten 2,4 Prozent mehr als im Oktober 2020. Die Europäische Zentralbank (EZB) strebt mittelfristig eine Inflation von genau zwei Prozent an. Das Ziel ist symmetrisch – negative Abweichungen von dem Zielwert werden als ebenso unerwünscht betrachtet wie positive.

 

Verträge: Für Verbraucher wird es einfacher

Gute Nachricht für alle Verbraucher. Wer den Internet-, Telefon- oder Mobilfunkanbieter wechseln will, kommt bald schneller aus alten Verträgen raus. Ab dem 1. Dezember werden die Kündigungsfristen bei Telekommunikationsverträgen deutlich verbraucherfreundlicher. Durch die neue Regelung können Verbraucher schneller und unkomplizierter den Tarif oder Anbieter wechseln. Was man über die neuen Kündigungsfristen wissen muss, sagt die Verbraucherzentrale NRW.

Wer einen neuen Internet-, Telefon- oder Mobilfunkvertrag abschließt, ist häufig an eine Mindestvertragslaufzeit gebunden. Diese darf maximal 24 Monaten betragen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit konnten Anbieter bisher Verträge, die nicht fristgerecht gekündigt wurden, um ein ganzes Jahr verlängern. Ab dem 1. Dezember ist dies nicht mehr möglich. Verbrauchern steht nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ein Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu. Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neue Verträge.

Wer umzieht, kann aus verschiedenen Gründen den bestehenden Vertrag kündigen oder wechseln wollen. Wenn der Anbieter die bisher gebuchten Leistungen am neuen Wohnort nicht zur Verfügung stellt, wie zum Beispiel die bisherige Internetgeschwindigkeit, können Verbraucher ihren Vertrag mit einmonatiger Frist kündigen – auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit. Dasselbe gilt, wenn durchs Zusammenziehen mit einer anderen Person bereits ein Vertrag in der neuen Wohnung besteht und der Anschluss dadurch besetzt ist.

Anbieter verändern ständig ihre Tarife – und nicht immer teilen sie ihren Bestandskunden das mit. So bleiben Verbraucher zuweilen in einem teuren Alt-Tarif, obwohl es längst günstigere Konditionen gäbe und ein Wechsel leicht möglich wäre. Das Telekommunikationsgesetz schreibt Anbietern ab Dezember vor, die Bestandskunden einmal jährlich über den für sie optimalen Tarif zu informieren. Und: Das darf der Anbieter nicht ausschließlich am Telefon tun.

Wenn der Anbieter gewechselt wird, ist der neue Anbieter für die Abwicklung des Wechsels und die Rufnummermitnahme verantwortlich. Der alte Anbieter muss seine Leistung nach Vertragsende bis zum erfolgreichen Wechsel wie bislang weiterführen und darf dafür maximal 50 Prozent des vereinbarten Anschlussentgeltes verlangen. Wer länger als einen Arbeitstag keinen Zugriff auf die Telekommunikationsdienste hat, kann für jeden weiteren Tag eine Entschädigung von 10 Euro (20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts) von seinem alten Anbieter verlangen. Auch bei einer fehlgeschlagenen Rufnummermitnahme kann ab dem zweiten Arbeitstag eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden weiteren Tag eingefordert werden.

Rudolf Huber / glp

Homeoffice als Karriere-Bremse

Wer nicht persönlich am Arbeitsplatz anwesend ist, kommt nicht voran. Ganz nach dem Motto: Aus den Augen, aus dem Sinn! Das ist die Sorge speziell jüngerer Arbeitnehmer, sollten sie in Zukunft weiterhin von zuhause aus arbeiten müssen.

Laut einer aktuellen Studie von Censuswide im Auftrag von LinkedIn befürchtet jeder zweite aus der Altersgruppe zwischen 16 und 24 Jahren (50 Prozent), dass sich das Homeoffice negativ auf die Karriere auswirken könnte. Gründe hierfür sind sowohl die Vermutung, dass sie dadurch weniger Kontakt zu ihren Vorgesetzten haben und von diesen beispielsweise bei Beförderungen übergangen werden, als auch fehlende Möglichkeiten, von Kollegen zu lernen.

Zudem bevorzugt etwa die Hälfte von ihnen (48 Prozent) auch künftig das Büro als Arbeitsort. Barbara Wittmann, Country Managerin bei LinkedIn DACH: “Die Sorge junger Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, im Homeoffice übersehen zu werden, ist nicht unberechtigt.” Wir alle würden unbewusst dazu tendieren, diejenigen Kollegen als besonders engagiert und kompetent wahrzunehmen, die wir täglich sehen. Führungskräfte müssten deshalb jetzt aktiv darauf achten, dass gerade junge Mitarbeiter, die noch viel von anderen und durch den persönlichen Kontakt lernen möchten, nicht zu kurz kämen.

Besonders in Bezug auf den Erwerb neuer Fähigkeiten und Kenntnisse machen sich die Deutschen Sorgen: Über alle Befragten hinweg glauben drei von fünf (61 Prozent), dass ihr berufliches Lernen teilweise oder stark negativ von der Corona-Pandemie beeinflusst wurde. Bei denjenigen im Alter von 16 bis 24 Jahren ist der Wert dabei mit 82 Prozent bei weitem am höchsten.

Konkret fehlen den Studienteilnehmern dabei weniger persönliche Trainings oder Weiterbildungen vor Ort, die vielerorts durch virtuelle Alternativen gut aufgefangen werden konnten. Sie vermissen die Möglichkeit, in lockeren Gesprächen oder bei der persönlichen Zusammenarbeit von ihren Kollegen zu lernen.

Zudem mangelt es ihnen an Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben – so herrscht eine gewisse Zurückhaltung, Kollegen im Homeoffice Fragen zu stellen, die in der Vergangenheit schnell im persönlichen Gespräch geklärt wurden. Mehr als jeder Dritte (35 Prozent) gibt zudem an, weniger zu lernen, da er bei persönlichen Gesprächen zwischen Kollegen nicht mehr zuhören und wichtige Informationen erfahren kann.

Auch die Arbeitgeber sind sich dieses Nachteils des Homeoffice bewusst, insbesondere der Auswirkungen für jüngere Arbeitnehmer: Neun von zehn deutschen Führungskräften (89 Prozent) glauben, dass deren Möglichkeit zu lernen beeinträchtigt wird, wenn sie aufgrund der Pandemie nicht im Büro arbeiten können.

Da diesen Mitarbeitern Gelegenheiten zum Netzwerken fehlen, genauso wie spontane Interaktionen, die ihre kreativen Fähigkeiten fördern, oder Lernmöglichkeiten für ein effektives Zusammenarbeiten mit anderen, gerät bei vielen die berufliche Weiterentwicklung ins Stocken.

Rudolf Huber / glp

Von der Leyen mahnt zu mehr Klimaschutz

Brüssel (dts) – EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat andere Länder aufgefordert, ihre Anstrengungen für den Klimaschutz zu verstärken. In einem Gastbeitrag für das “Handelsblatt” (Donnerstagsausgabe) beschreibt sie den internationalen Klimagipfel, der kommende Woche in Glasgow beginnt, als “Moment der Wahrheit”. Ähnlich wie Europa müssten auch die anderen großen Volkswirtschaften konkret darlegen, wie sie ihre Ziele erreichen wollen.

Es gehe in diesem Jahrzehnt um “alles oder nichts”. Von der Leyen sieht die EU als globalen Vorreiter, dem Staaten wie die USA, Japan, Südkorea und Südafrika inzwischen folgten. “Sie alle verpflichten sich auf verbindliche Klimaziele”, schreibt die Kommissionschefin.

Das sei gut, aber reiche noch nicht aus: “Ebenso wichtig ist es, diese Ziele mit konkreten Vorhaben zu unterfüttern.” Mit von der Leyens Mahnung vollzieht die EU einen Strategiewechsel in ihrer Klimadiplomatie. Hatten die Europäer bisher darauf vertraut, ihre Handelspartner mit ihrem gutem Beispiel zu bekehren, wächst in Brüssel inzwischen die Sorge vor Wettbewerbsnachteilen.

Mehr Ambition fordert die Kommission nicht nur bei Klimaschutzmaßnahmen ein, sondern auch bei der Erfüllung des Versprechens, ärmere Länder bei der grünen Transformation der Wirtschaft finanziell zu unterstützen. Die EU sei auch hier in Vorleistung gegangen und habe insgesamt 30 Milliarden Dollar zugesagt. “Leider sind andere große Industrienationen bei der Umsetzung des globalen Ziels teils erheblich im Rückstand”, kritisierte von der Leyen.

“Wir erwarten von unseren Partnern, dass auch sie ihre Finanzierungszusagen erhöhen.”

 

EuGH verurteilt Polen zu täglichem Millionen-Zwangsgeld

Luxemburg (dts) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen im Zusammenhang mit der umstrittenen Justizreform zu einer täglichen Geldstrafe in Höhe von einer Million Euro verurteilt. Grund sei die bisherige Weigerung Warschaus, EuGH-Entscheidungen zur Justizreform umzusetzen, teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit. Das Zwangsgeld ist demnach an die EU-Kommission zu zahlen, bis die Forderungen des Gerichts umgesetzt werden.

Hintergrund ist ein EuGH-Urteil von Mitte Juli. Insbesondere wurde dabei die Disziplinarkammer für Richter kritisiert. Brüssel hatte wegen der Justizreform der polnischen Regierung mehrere Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und auch diverse Klagen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.