Zweirad-Industrie kann auf E-Bikes bauen

E-Bikes boomen, die Corona-Krise hat noch einmal zu einem Nachfrage-Anstieg geführt. Schon Mitte dieses Jahrzehnt sollen nach Schätzungen von Experten mehr unter Strom gesetzte als konventionelle Fahrräder verkauft werden, heißt es im aktuellen Consumer Sector Briefing von Deloitte.

Marktführer sind die Niederlande, wo bereits 30 Prozent der befragten Konsumenten ein E-Bike besitzen. Hier liegt der E-Bike-Anteil der 2020 verkauften Fahrräder bereits bei rund 50 Prozent. In Deutschland gaben 17 Prozent an, sich ein E-Bike angeschafft zu haben, in Österreich sind es 18 Prozent und in der Schweiz 21 Prozent. Der Anteil der E-Bikes an der gesamten Absatzzahl von Fahrrädern beträgt für das Jahr 2020 laut lokalen Fahrradverbänden in Deutschland 39 Prozent, in Österreich 41 Prozent und in der Schweiz 34 Prozent.

Die drei wichtigsten Gründe, sich ein E-Bike anzuschaffen, sind Sport, Freizeitaktivitäten wie Ausflüge und der Arbeitsweg, während nur wenige Befragten angaben, sich ein E-Bike für tägliche Besorgungen wie den Einkauf im Supermarkt zugelegt zu haben. 33 Prozent der deutschen Konsumenten gaben an, dass für sie Freizeit und Erholung die wichtigsten Kaufgründe waren.

“Durch technische Weiterentwicklung und infrastrukturelle Maßnahmen wie den Ausbau von Fahrradwegen, werden die Anwendungsmöglichkeiten und damit auch die Zielgruppen erweitert”, erklärt Kim Lachmann, Senior Manager der Sport Business Gruppe bei Deloitte. “Das E-Bike ist auch für Konsumenten attraktiv, die sich aus gesundheitlichen oder anderen Gründen vielleicht kein klassisches Fahrrad zugelegt hätten. Zudem profitiert der E-Bike-Markt auch vom gestiegenen Bewusstsein für nachhaltigere Mobilität. Besonders in urbanen Regionen nutzen immer mehr Menschen und auch Unternehmen, beispielsweise für ihren Lieferservice, E-Bikes oder Lastenräder als Alternative zum Auto.”

Die hohe Nachfrage nach E-Bikes ist vor allem für den stationären Handel eine gute Nachricht. 72 Prozent der Befragten in Deutschland gaben an, für den potenziellen E-Bike-Kauf am liebsten einen analogen Laden aufsuchen zu wollen. Der Konsument schätzt hier besonders fachkundige Beratung und möchte das Produkt vor dem Kauf ausprobieren.

Rudolf Huber / glp

Betrug mit falschen Inkasso-Schreiben

Die Namen klingen eindrucksvoll und seriös: Firmen wie die EU Forderungs AG, die RIGO Forderungs AG und die RIGOVA Forderungs AG, verschicken derzeit Briefe, in denen sie rund 270 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo fordern. Die Firmen drohen mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen und schüren damit Angst und Sorge bei den Adressaten, so die Verbraucherzentrale NRW.

“Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren und Anzeige bei der Polizei erstatten”, rät deren Juristin Iwona Husemann. “Grundsätzlich empfehlen wir, Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die Forderungen überhöht sein.”

Doch wie erkennt man Betrugsmaschen und worauf ist bei Inkassoschreiben generell zu achten?

Jedes Inkassobüro muss registriert sein und braucht den entsprechen den Bescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob der vorliegt, kann im Rechtsdienstleistungs-Register kostenfrei überprüft werden. Häufig fallen falsche Inkassoschreiben bereits durch Rechtschreibfehler, ausländische Kontodaten, fehlende Pflichtangaben oder die Androhung von weitreichenden Konsequenzen auf, die die Betroffenen verunsichern sollen.

“Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Einwände ein”, so die Verbraucherschützer. Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens muss der Gläubiger hervorgehen. Darüber hinaus müssen sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden. Mögliche Zinsen und Inkassokosten müssen nachvollziehbar aufgeführt werden, so die Konsumentenschützer.

Ein seriöses Inkassobüro setzt außerdem eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung. Wie ein seriöses Inkassoschreiben aufgesetzt ist, zeigt der interaktive Beispielbrief auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW

Wer ein Inkassoschreiben erhält sollte prüfen, ob er dem angegebenen Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und ob er mit der Zahlung in Verzug ist. Wer zwar einen Vertrag abgeschlossen hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug vorliegt, sollte der Forderung schriftlich widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Bei einem offensichtlichen Betrugsversuch können Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und müssen nicht auf das Schreiben reagieren.

Ein Zahlungsverzug kann übrigens auch ohne vorheriges Mahnschreiben vorliegen, wenn etwa eine Rechnung mit Mahnhinweis ausgestellt oder wenn im Vertrag eine konkrete Zahlungsfrist vereinbart worden ist. Das Unternehmen muss dann kein weiteres Mahnschreiben verschicken. Der Zahlungsverzug liegt automatisch nach Ablauf der Frist vor.

Rechnungen von Inkassobüros sollten stets sorgfältig geprüft werden. Denn oft sind sie überhöht. Kontoführungskosten müssen nicht bezahlt werden. Um Preistreiberei zu verhindern, sind die Inkassokosten gesetzlich gedeckelt.

Rudolf Huber  glp

Nachwuchs gesucht: Mehr als 1.200 Ausbildungsplätze im Landkreis zu vergeben

Das neue Ausbildungsjahr startet – doch viele Firmen suchen weiterhin Nachwuchs: Im Landkreis Ludwigsburg sind von insgesamt rund 2.800 gemeldeten Ausbildungsstellen aktuell noch 1.240 Plätze zu vergeben. Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen- Agrar-Umwelt mit und beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur. Die IG BAU Stuttgart warnt vor einer Verschärfung des Fachkräftemangels, sollte ein Großteil der Stellen unbesetzt bleiben – und ruft Berufsstarter dazu auf, sich insbesondere in der Baubranche umzusehen. Laut Arbeitsagentur sind bei Hoch- und Tiefbauunternehmen in Baden-Württemberg derzeit noch rund 970 Plätze frei. Das entspricht rund 60 Prozent aller gemeldeten Ausbildungsstellen in der Branche.

„Die Corona-Pandemie ist insgesamt am heimischen Ausbildungsmarkt nicht spurlos vorbeigegangen. Teils bieten Firmen weniger Plätze an oder fahren die Lehre ganz zurück. Auch der Berufsschulunterricht kann nicht überall wie gewohnt stattfinden. In vielen Bereichen bewerben sich aber auch deutlich weniger Schulabgänger“, sagt Mike Paul, Bezirksvorsitzender der IG BAU Stuttgart. Doch jeder Azubi, der jetzt fehle, sei in drei Jahren eine dringend gebrauchte Fachkraft weniger. Besonders das Baugewerbe müsse angesichts der anhaltend hohen Auftragslage – vom Wohnungs- bis zum Gleis- und Straßenbau – noch mehr Berufsanfänger für sich gewinnen.

Dabei stünden Bau-Azubis im Branchenvergleich in puncto Bezahlung an der Spitze, wie eine Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigt. Ein angehender Maurer kommt demnach im ersten Ausbildungsjahr auf 890 Euro pro Monat. Im zweiten Jahr liegt die Vergütung bei 1.230 Euro, im dritten sind es 1.495 Euro. Im Anschluss an den Gesellenbrief können sich Beschäftigte fortbilden und es bis zum Polier oder Bauleiter bringen.

Viele Fachleute verließen jedoch nach der Ausbildung ihren Baubetrieb, so die Gewerkschaft – vor allem wegen harter Arbeitsbedingungen und den oft langen, aber unbezahlten Fahrzeiten zu den Baustellen. „Es kommt darauf an, den Bau auch nach der Ausbildung attraktiver zu machen. Gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist hier wichtig“, betont Carsten Burckhardt vom IG BAU-Bundesvorstand.

Deshalb fordert die Gewerkschaft in der laufenden Tarifrunde für die Branche eine Entschädigung der Wegezeiten, 5,3 Prozent mehr Einkommen und den Angleich der Ost- an die Westlöhne. Die Arbeitgeber hätten in den Tarifverhandlungen bis Ende September die Chance, die Branche für die Zukunft aufzustellen. „Ohne höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen wird es kaum gelingen, die enorme Nachfrage nach neuen Wohnungen, sanierten Straßen und energetischen Gebäudesanierungen in den kommenden Jahren zu bewältigen“, so Burckhardt.

red

Sozialhilfe-Kosten steigen um 6,5 Prozent

14,4 Milliarden Euro netto haben die Sozialhilfeträger Im Jahr 2020 in Deutschland für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Mehr als die Hälfte der 14,4 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen im Jahr 2020 macht die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus: Auf diese Leistung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfallen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 7,6 Milliarden Euro, das sind 10,1 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der größte prozentuale Anstieg im Vorjahresvergleich ist mit 14,0 Prozent auf 4,3 Milliarden Euro bei der Hilfe zur Pflege zu verzeichnen. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt sinken dagegen um 21,6 Prozent auf 1,2 Milliarden Euro. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen fließen zusammen 1,3 Milliarden Euro (minus 0,8 Prozent).

Die bis Ende 2019 im Sechsten Kapitel SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe werden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe werden damit ab dem Berichtsjahr 2020 in einer eigenen Statistik erfasst: Danach werden im Jahr 2020 für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto insgesamt 20,8 Milliarden Euro ausgegeben. Das ist eine Steigerung um 7,8 Prozent gegenüber den entsprechenden Nettoausgaben im Jahr 2019.

Lars Wallerang / glp

Verbraucherschützer verklagen Inkasso-Firma

in Inkasso-Unternehmen der Otto-Group sieht sich mit einer Klage konfrontiert. Denn der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eingereicht. Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen und beauftragt dann die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) das Geld einzutreiben. Beide Unternehmen gehören zur Otto-Group.

“Mit unserer Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH wollen wir als vzbv der Praxis des Konzerninkassos einen Riegel vorschieben”, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. Durch die Gründung eines konzerneigenen Inkassobüros verursache die EOS Investment GmbH künstlich hohe Kosten. “Die Inkassobüros ziehen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit völlig überzogenen Forderungen viel Geld aus der Tasche”, sagt der Verbraucherschützer. Ein Verbraucher habe dem vzbv gemeldet, dass EOS von ihm Inkassokosten von 480 Euro verlange. In welchem Ausmaß andere Verbraucher davon betroffen sind, kann man mit dem Klage-Check überprüfen und gleichzeitig entsprechende Unterlagen hochladen.

Der entsprechende Link lautet www.musterfeststellungsklagen.de/eos

Unterdessen warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor falschen Inkassoschreiben, die derzeit vermehrt im Umlauf sein sollen. Derzeit gebe es vermehrt Beschwerden über die Firma EU Forderungs AG. Sie verschicke Briefe, in denen sie 270 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo fordert – garniert mit Drohungen und Angstmache, falls die Angeschriebenen nicht zahlen. Doch: Weder die Firma noch das Glücksspiel-Abo existieren. Ein klarer Fall von betrügerischer Abzocke.

Lars Wallerang / glp

Dispo: Werbung nur mit konkretem Zinssatz

Banken müssen die Zinssätze für ihre Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben. Hat ein Geldhaus nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze, darf sie den Überziehungs-Zinssatz nicht mit “bis zu 10,90 Prozent” angeben. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Verfahren gegen die Deutsche Bank und die Sparda-Bank Hessen entschieden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die beiden Finanzinstitute geklagt. “Die Urteile des Bundesgerichtshofes sind ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz bei den Dispozinsen”, sagt vzb-Rechtsreferent David Bode. “Banken müssen die Zinssätze besonders hervorheben und eindeutig über die Kosten für eine Kontoüberziehung informieren.”

Und das ist nach Bodes Worten nach wie vor bitter nötig. Denn viele Banken verlangen auch in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase noch einen Zinssatz von mehr als zehn Prozent.

Rudolf Huber / glp

Zweiter Frühling für Photovoltaik-Anlagen

Auch wenn die staatlich garantierte Einspeisevergütung für die Photovoltaik-Pioniere nicht wie ursprünglich von der Bundesregierung geplant 2021 nach 20 Jahren beendet wurde: Die Betreiber alter Anlagen sollten zum Förderungsende trotzdem auf Selbstversorgung mit ihrem grünen Strom umstellen.

Nach Auslauf der Förderung zahlen Energieversorger nur noch zwischen zwei und vier Cent je selbst erzeugter Kilowattstunde. Diese niedrige Vergütung macht das Einspeisen von Strom aus Alt-Anlagen unwirtschaftlich. Dafür wird die Eigennutzung immer attraktiver. Schon wegen der steigenden Strompreise der Stromlieferanten.

“Die Zahlen sprechen eindeutig für die Selbstnutzung des Solarstroms”, betont Jan Ebert von der BHW Bausparkasse. “Eigentümer einer 20 Jahre alten Anlage sparen rund 20 Cent pro Kilowattstunde gegenüber dem Einkauf beim Energieversorger, wenn sie ihren Strom selbst verbrauchen.”

So muss man rechnen: Der erzeugte Strom kostet neun bis zwölf Cent pro Kilowattstunde. Wer Strom für Waschmaschine, Herd oder Fernseher bei einem Energieversorger abnimmt, zahlt dagegen im Mittel 31,89 Cent – und damit dreimal so viel wie für selbst erzeugte Energie.

Eigentümer, die ihren Strom selbst nutzen möchten, können einen Fachbetrieb beauftragen, den Zähler auf Selbstversorgung umzustellen. Die Kosten dafür betragen etwa 200 Euro. Eine Speichereinheit kostet inklusive Montage rund 2.000 Euro. “Damit kann man seinen Strom auch speichern und sich so gut wie unabhängig machen”, so die Experten.

Rudolf Huber / glp

Der Staat als Strompreis-Treiber

Sinkende Stromkosten sind gerade in Wahlkampfzeiten ein Politikum. Dabei ist und bleibt der deutsche Staat selbst der größte Preistreiber: Allein im Jahr 2021 zahlen private Haushalte über 20 Milliarden Euro für Steuern, Abgaben und Umlagen auf Strom. Das entspricht einer Abgabenquote von 53 Prozent. Damit ist der Staatsanteil seit 2006 um 13 Prozentpunkte angestiegen, heißt es bei Verivox.

2021 werden sich die privaten Stromkosten auf rund 38,6 Milliarden Euro belaufen. Geschätzt 9,3 Milliarden Euro (24 Prozent) entfallen dabei auf die Netznutzung, 8,8 Milliarden Euro (23 Prozent) bleiben den Stromversorgern für Beschaffung, Marge und Vertrieb. Die restlichen 20,5 Milliarden Euro – also über die Hälfte – machen staatlich veranlasste Preisbestandteile aus.

“Mehrwertsteuer, EEG-Umlage, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, KWKG-Umlage, §19-NEV-Umlage, Offshore-Netzumlage und die Umlage für abschaltbare Lasten: Acht verschiedene Steuern und Umlagen lasten derzeit auf Strom. Damit ist Elektrizität eines der am stärksten besteuerten Güter in Deutschland”, sagt Verivox-Energieexperte Thorsten Storck.

Für die Ökostromumlage, mit der der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert wird, werden aktuell 6,5 Cent je Kilowattstunde fällig. Für eine dreiköpfige Familie bedeutet das eine jährliche Belastung von 309 Euro brutto. Bei einem Wegfall der Umlage könnten die Strompreise entsprechend stark sinken.

Die Mehrwertsteuer macht mit einem Anteil von 16 Prozent (19 Prozent auf den Nettopreis) einen wesentlichen Posten auf der Stromrechnung aus. Aus Verbrauchersicht besonders ärgerlich: Sie wird auch auf sämtliche Umlagen und Abgaben aufgeschlagen – und Strom damit de facto doppelt besteuert. Die Mehrwertsteuer auf Strom belastet eine dreiköpfige Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden mit 194 Euro pro Jahr. Würde Strom als lebensnotwendiges Gut eingestuft und damit unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent fallen, entspräche das einer jährlichen Entlastung von 123 Euro.

“Jeder Haushalt in Deutschland könnte schlagartig zehn Prozent weniger für Strom bezahlen, wenn der Gesetzgeber ihn für lebensnotwendig erachten würde”, so Storck.

Rudolf Huber / glp

Verbrenner finanzieren Elektro-Entwicklung

Der wohl größte Umbruch in der Automobilbranche setzt auch die Zulieferer unter Strom. Laut einer Studie von Deloitte und dem Verband der Automobilindustrie (VDA) schätzt die große Mehrheit der befragten Zulieferer die Elektromobilität als die Technologie der Zukunft ein. Mehr als 80 Prozent gehen davon aus, dass sie sich als Technologiestandard durchsetzen wird.

Ein Großteil der Befragten (über 80 Prozent) gibt zudem an, bereits mit der Umstellung auf Elektromobilität begonnen zu haben. Nur zehn Prozent sehen keinen Grund sich zu transformieren, weil sie sich wegen ihres Produktportfolios nicht als betroffen ansehen.

Mit einer vollständigen Ablösung des Verbrennungsmotors durch die Elektromobilität rechnen 88 Prozent in der Branche erst 2030 oder später. Ein Teil der befragten Zulieferer nimmt an, dass Brennstoffzellen (rund 30 Prozent) oder synthetische Kraftstoffe (40 Prozent) ebenfalls noch eine Rolle spielen könnten.

Der elektrische Antrieb steht deswegen auch klar im Fokus der Aktivitäten. So investieren die Befragten mehr als 30 Prozent ihrer Forschungs- und Entwicklungsausgaben in diese Technologie. Ihr Anteil am Gesamtumsatz fällt dagegen mit 15 Prozent noch deutlich bescheidener aus. Deshalb nutzen auch 85 Prozent die Gewinne aus der traditionellen Verbrenner-Technologie, um parallel Kompetenzen in der Elektromobilität aufzubauen.

Rudolf Huber / glp

Wenn das Ferienhaus schon belegt ist

Die Masche ist genauso mies wie die Bilder malerisch und die Preise unglaublich günstig sind: Mit gefälschten Anzeigen für Ferienwohnungen nutzen aktuell Betrüger die massive Nachfrage aus. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt deshalb vor Fake-Anzeigen im Internet und verrät, wie sich diese Betrugsversuche erkennen lassen.

Wer spontan eine Ferienunterkunft sucht, sollte jedenfalls ganz genau hinschauen: “Auf den bekannten Online-Portalen wie Airbnb, eBay-Kleinanzeigen oder FeWo-Direkt sind zurzeit immer wieder Anzeigen fingierter Ferienhäuser und -wohnungen zu finden”, so Rechtsexpertin Kathrin Körber. Urlauber stehen dann vor leeren Grundstücken oder Unterkünften, die bereits anderweitig vermietet sind.

Unseriöse Anzeigen fallen unter anderem dadurch auf, dass bei Buchung nicht nur eine Anzahlung, sondern gleich der vollständige Mietbetrag bezahlt werden soll – unabhängig vom Reisezeitraum. Außerdem können Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen. Der Kontakt lässt sich dann nur über eine E-Mail-Adresse oder über WhatsApp herstellen.

Und: Eine genaue Beschreibung der Unterkunft gibt es häufig nicht. “Vorsicht ist auch geboten, wenn der Kontakt verlangt, für die weitere Kommunikation die Buchungsplattform zu verlassen”, sagt Verbraucherschützerin Körber. Interessenten sollten zudem niemals die Miet-Überweisung oder eine Anzahlung außerhalb der Plattform vornehmen. Kommen Bargeldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram ins Spiel, rät die Expertin, lieber die Finger von den Angeboten zu lassen. Die Dienste seien unsicher und oft ein Hinweis auf einen Betrugsversuch.

“Betroffene sollten umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten und den jeweiligen Plattform-Betreiber informieren”, erklärt Körber. So könne verhindert werden, dass weitere Nutzer der fiesen Masche zum Opfer fallen. Wurde schon eine Zahlung veranlasst, sollte möglichst zeitnah die Bank kontaktiert werden. Denn: In manchen Fällen ist noch eine Rückbuchung möglich.

Rudolf Huber / glp