Intelligente Strommessgeräte: Bundestag beschließt neues Gesetz zur Beschleunigung der Energiewende

Intelligente Strommessgeräte sollen künftig schneller eingebaut werden. Das entsprechende “Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende” wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der Union angenommen, AfD und Linksfraktion stimmten dagegen. Begründet wurden die neuen Regelungen damit, dass die Einführung intelligenter Systeme für die Messung und Steuerung des Energieverbrauchs – der sogenannte Smart-Meter-Roll-out – nicht mit der Geschwindigkeit vorangehe, die “für die Energiewende notwendig” sei.

Das liege unter anderem an “aufwendigen Verwaltungsverfahren” bei der Roll-out-Freigabe. Den Smart-Meter-Roll-out und die Digitalisierung der Netze unter Gewährleistung von Datenschutz und IT-Sicherheit zu beschleunigen, könne “nur über eine Änderung der Rahmenbedingungen” erreicht werden, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Zudem soll mit dem neuen Gesetz die Einführung solcher Geräte entbürokratisiert sowie die “Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure gestärkt” werden.

So solle beispielsweise der Einbau intelligenter Strommesssysteme künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bedürfen, da die Hersteller am Markt mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllten. Die bestehenden Auflagen würden durch das Gesetz mit “präzisen Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung” ausgebaut, hieß es weiter.

red

60.000 Installateure fehlen in Deutschland: Sanitär- und Heizungsbranche vor dem Kollaps ?

Nach Einschätzung des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (zvshk) fehlen derzeit rund 60.000 Heizungsinstallateure. Jährlich würden Sanitär- und Heizungsbetriebe rund 900.000 Heizungssysteme modernisieren und rund 1,2 Millionen Bäder umbauen, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). “Barrierefreiheit im Bad bei einer alternden Gesellschaft – die Nachfrage steigt hier in den nächsten Jahren erheblich an.”

Wolle man alle Märkte bedienen und sich nicht nur auf den Einbau von neuen Heizungen konzentrieren, fehlten derzeit rund 60.000 Installateure. Das von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz zum Heizungsaustausch ist nach Bramanns Überzeugung gleichwohl kein Grund zur Panik: “Eine Wärmepumpe einzubauen, ist keine Raketentechnologie. Vieles, was man zum Einbau einer Wärmepumpe wissen muss, ist den Betrieben schon längst bekannt und wird auch in der Ausbildung gelehrt.”

Zudem gebe es ein großes Angebot an Schulungen, das viele Betriebe auch annehmen würden. Sein Fazit: “Der Nachschulungsbedarf von Fachkräften ist also nicht so dramatisch, wie man vielleicht zuerst denken mag.” Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sieht das Handwerk indes als “Dreh- und Angelpunkt” für den Erfolg der Wärmewende.

“Das Handwerk ist der geborene Partner der Energiewende”, sagte er. “Damit die Wärmewende jedoch gelingt, ist es nicht damit getan, dass die Regierung ambitionierte Ziele formuliert und diese gesetzlich festschreibt. Vielmehr sollte ein realistischer und machbarer Plan vorgelegt werden, der nicht von vornherein bestimmte Technologien ausschließt oder sich nur auf eine Technologie fokussiert.”

Das reine Zählen von Wärmepumpen mache weder ökonomisch noch ökologisch Sinn. “Die berufliche Bildung braucht wieder mehr Wertschätzung – einschließlich entsprechender finanzieller Förderung”, so Dittrich. “Die Energiewende gelingt nur mit einer Bildungswende.”

red

Erfolg für Verbraucher: BGH erklärt Reservierungsverträge von Immobilienmaklern für unwirksam

Immobilienmakler dürfen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Reservierungsgebühren von Kaufinteressenten verlangen. Entsprechende vereinbarte Verpflichtungen seien unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschied. Konkret ging es in dem Prozess um einen Fall aus Sachsen, bei dem eine Maklerin mit Kaufinteressierten einen Reservierungsvertrag geschlossen hatte.

Damit hatte sie sich verpflichtetet, das Grundstück gegen Zahlung einer Gebühr bis zu einem festgelegten Datum für die Interessenten vorzuhalten. Nachdem diese später vom Kauf Abstand genommen hatten, verlangten sie die Rückzahlung dieser Gebühr und verklagten dementsprechend die Maklerin. In den Vorinstanzen war die Klage abgewiesen worden, der BGH entschied nun aber zugunsten der Kläger.

Begründet wurde das Urteil damit, dass es sich beim Reservierungsvertrag nach dem Inhalt der getroffenen Abreden nicht um eine eigenständige Vereinbarung, sondern um eine den Maklervertrag ergänzende Regelung handele. Dass er in Form eines gesonderten Vertragsdokuments geschlossen wurde und später als der Maklervertrag zustande kam, stehe dem nicht entgegen, so die Karlsruher Richter. Der Reservierungsvertrag benachteilige die Maklerkunden “unangemessen” und sei daher unwirksam, weil die Rückzahlung der Gebühr ausnahmslos ausgeschlossen sei und sich aus dem Vertrag weder für die Kunden nennenswerte Vorteile ergäben noch seitens des Immobilienmaklers eine geldwerte Gegenleistung zu erbringen sei.

Außerdem komme er der Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Provision zugunsten des Maklers gleich. Das widerspreche dem Leitbild der gesetzlichen Regelung des Maklervertrags, wonach eine Provision nur geschuldet sei, wenn die Maklertätigkeit zum Erfolg geführt habe, so das Gericht (Urteil vom 20. April 2023 – I ZR 113/22).

red

Baden-Württembergs Umweltministerin erwartet Rekordzahl neuer Windräder bis 2030

Stuttgart – Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) erwartet beim Ausbau der Windkraft in den nächsten Jahren einen Boom im Land. “Bei den Treffen mit den Vertretern der Landkreise, der Kommunen und der Windkraftbranche höre ich, dass die Zahl der Projekte in der Pipeline regelrecht explodiert”, sagte sie dem “Mannheimer Morgen” (Samstagausgabe). Nach der großen Flaute habe sich der Wind buchstäblich gedreht.

“Wir haben jetzt starken Rückenwind”, sagte sie. Die Ministerin bekräftigte, dass die Vorgabe von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) – 1.200 bis 1.300 neue Windräder bis 2030 – eingehalten werde. Die Koalitionspartner würden nun bei der Energiewende an einem Strang ziehen: “Es ist schon so, dass es jetzt zusammen mit der CDU richtig vorwärtsgeht. Das ist eine andere Grundlage als in der vergangenen Legislaturperiode.” Scharfe Kritik übte die Ministerin daran, dass es beim neuen bundesweiten Heizungsgesetz “viele Fehlinformationen in der Öffentlichkeit” gegeben habe. “Interessierte Kreise stechen etwas durch, das verkürzt oder im Falle eines Heizungsverbots schlicht falsch ist, und dann wird darüber öffentlich diskutiert. Da kann ich schon verstehen, dass jemand, der so eine Heizung im Keller hat, denkt: Um Gottes willen, was kommt da auf mich zu”, sagte Walker.

red

Mieterbund kritisiert Regierung: Neue Heizungen mit erneuerbaren Energien belasten Mieter zu stark

Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, hat den Entwurf der Bundesregierung für die Umstellung auf neue Heizungen mit erneuerbaren Energien kritisiert. Der Deutsche Mieterbund unterstütze das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen, wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieter sichergestellt werde. “Das schafft der vorliegende Entwurf aber nur ansatzweise und weist zu viele Ausnahmen auf”, sagte Siebenkotten der “Rheinischen Post” (Donnerstag).

Er schütze Mieter nicht vor Mieterhöhungen in Folge des Heizungsaustausches, da nur in Ausnahmefällen geringere Investitionskosten als bisher auf die Mieter abgewälzt werden könnten. Am Ende zahle die Investition allein der Mieter über die Modernisierungsmieterhöhung. “Zudem drohen Mietern hohe Energiekosten, wenn zum Beispiel teurer Wasserstoff eingesetzt oder ineffiziente Wärmepumpen durch den Vermieter eingebaut werden”, so Siebenkotten.

Eine grundlegende Reform der Modernisierungsumlage und bezahlbare Energiepreise nach dem Heizungswechsel seien nötig. Die Vorschläge für die soziale Abfederung durch Förderboni würden im Mietwohnungsbereich nicht helfen, denn sie adressierten nur Eigentümer, so der Mieterbund-Präsident.

red

Heizungswechsel ab 2024: Neue Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden

Die Bundesregierung hat die umstrittene Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den Weg gebracht. Der Entwurf, der unter anderem Regeln zum Heizungstausch enthält, wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass ab 1. Januar 2024 “möglichst” jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Bestehende Heizungen sind davon zunächst nicht betroffen, ebenso sollen Reparaturen möglich sein. Nach Angaben der Bundesregierung soll die Regelung “technologieoffen” sein. Eigentümer sollen entweder eine “individuelle Lösung” umsetzen und den Erneuerbaren-Anteil “rechnerisch nachweisen” oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen “pauschalen Erfüllungsoptionen” frei wählen können.

Zu Letzteren zählen demnach der Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen sowie Heizungen auf der Basis von Solarthermie. Außerdem soll es die Möglichkeit von sogenannten “H2-Ready”-Gasheizungen geben. Dabei handelt es sich um Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind – allerdings nur, wenn es einen “rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan” für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen “grünen Gasen” und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

Für bestehende Gebäude sind zudem Optionen wie Biomasseheizungen oder Gasheizungen, die nachweislich erneuerbare Gase nutzen, vorgesehen. Der Entwurf enthält auch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel bei einer sogenannten Heizungshavarie. Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, sollen demnach Übergangsfristen greifen (drei Jahre; bei Gasetagen “bis zu” 13 Jahre).

“Vorübergehend” kann zudem auch eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Sollte ein Anschluss an ein Wärmenetz “absehbar” sein, gelten laut Entwurf Übergangsfristen von “bis zu” zehn Jahren. Die umstrittenen Ausnahmen von den Regeln für Gebäudeeigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sind in dem beschlossenen Gesetzentwurf ebenfalls enthalten.

Auch eine “allgemeine Härtefallregelung” ist Teil des Pakets, wobei im Einzelfall berücksichtigt werden soll, ob die notwendigen Investitionen in einem “angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen”. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen sollen hier einfließen. Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren plant die Regierung finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verteidigte die Pläne am Mittwoch. Er sprach von einer “wichtigen Modernisierungsoffensive”. Die geplante “Wärmewende” müsse jetzt beginnen.

“Andere Länder, wie beispielsweise Frankreich oder Dänemark oder auch Finnland und Schweden, haben damit schon viel früher begonnen und sind damit schon weiter.” Wer jetzt in eine neue Heizung investiere, müsse das “nachhaltig” tun. “Denn wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20 bis 30 Jahre”, so Habeck.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach unterdessen davon, dass jeder, der beim Heizen auf alte Technik setze, zunehmend in “Geldvernichtungstechnik” investiere. Mit dem Gesetzentwurf wolle man “Planungssicherheit” geben. Der Ausstieg aus dem bisherigen Heizsystem sei eine “Generationenaufgabe” und erfolge daher schrittweise.

Ab 2045 sollen fossile Brennstoffe komplett ausgeschlossen sein. Das Gesetz geht im nächsten Schritt in den parlamentarischen Diskurs. Dabei sind in der Regel noch durchaus größere Änderungen möglich, wobei es vor allem aus den Reihen der FDP zuletzt bereits Forderungen nach Korrekturen gegeben hatte.

red

Bahnstreiks am Freitag: Gewerkschaft erhöht Druck – auch Flughäfen betroffen

Nach Verdi hat jetzt auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) neue Warnstreiks für Freitag angekündigt. Bestreikt werden sollen der Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn und weiterer Bahnunternehmen von Betriebsbeginn um 3 Uhr bis 11 Uhr, teilte die EVG am Mittwoch mit. “Wir müssen den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen, die glauben, die Forderungen ihrer Beschäftigten ignorieren zu können und stattdessen Tarifverhandlungen nach Gutsherrenart führen wollen”, kommentierten die EVG-Tarifvorstände Cosima Ingenschay und Kristian Loroch die Entscheidung.

Die Tarifkommissionen hätten “sehr sorgfältig abgewogen, welche Forderungen in der Tarifrunde 2023 gestellt werden sollen”, um “insbesondere den unteren Lohngruppen” zu helfen, “die stark gestiegenen finanziellen Belastungen besser zu verkraften”, hieß es weiter. Laut EVG seien die Verhandlungen “bislang ohne jede Form der Wertschätzung” geführt sowie Angebote unterbreitet worden, “die mit unseren Forderungen nichts oder nur wenig zu tun haben”. Im Tarifstreit fordert die EVG mindestens 650 Euro mehr im Monat beziehungsweise zwölf Prozent mehr bei den oberen Einkommen bei einer Laufzeit von einem Jahr.

Aktuell verhandelt die Gewerkschaft in zweiter Runde mit den rund 50 Bahnunternehmen. Mit der Deutschen Bahn ist das nächste Treffen für die kommende Woche angesetzt. Das Unternehmen hatte zuletzt fünf Prozent mehr und Einmalzahlungen von bis zu 2.500 Euro angeboten.

Dort sind knapp 180.000 der etwa 230.000 Beschäftigten von den Tarifverhandlungen betroffen. Die Gewerkschaft Verdi hatte zuvor schon für Donnerstag und Freitag zu Arbeitsniederlegungen an den Flughäfen Düsseldorf, Hamburg und Köln/Bonn aufgerufen. Hintergrund ist hier ein schon seit Jahren andauernder Streit mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS).

Dabei geht es laut Verdi um Zeitzuschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie eine bessere tarifliche Regelung zur Entlohnung von Überstunden für die Sicherheits- und Servicekräfte an Verkehrsflughäfen.

red

Bundesrechnungshof wirft Verkehrsministerium Steuerverschwendung vor

Der Bundesrechnungshof hat dem von Volker Wissing (FDP) geführten Bundesverkehrsministerium Steuerverschwendung beim Abfedern der Pandemiefolgen für den Schienengüterverkehr vorgeworfen. Die Rechnungsprüfer bemängeln, dass in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 340 Millionen Euro mehr als notwendig an Güterverkehrsunternehmen ausgezahlt worden seien. Der Verstoß gegen Haushaltsrecht wiege schwer, heißt es in dem Bericht, über den die Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Mittwochausgaben) berichten.

Um die wirtschaftlichen Folgen für den Schienengüterverkehr zu Beginn der Pandemie abzuschwächen, stockte das Bundesverkehrsministerium ein seit 2018 bestehendes Förderprogramm im Juli 2021 um 627 Millionen Euro auf. Der Rechnungshof kritisiert, dass beim Aufsetzen des Programms massive Fehler gemacht worden seien. “Das BMDV untersuchte weder die Wirtschaftlichkeit der erhöhten Förderung, noch kontrollierte es deren Erfolg”, heißt es in dem Bericht.

“Das BMDV zahlte die erhöhte Förderung aus, ohne dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen weitere Bedingungen erfüllen mussten.” Insbesondere musste kein Nachweis der durch die Pandemie erlittenen wirtschaftlichen Folgen erbracht werden, hieß es. Zudem gehen die Rechnungsprüfer davon aus, dass das Fördervolumen zu hoch gewesen sei.

Sie begründen ihre Aussage mit einer Untersuchung der Bundesnetzagentur. In dieser wurde das Verkehrsministerium bereits im Januar 2021 darauf hingewiesen, “dass der Schienengüterverkehr im Vergleich zu den anderen Verkehrsdiensten im Eisenbahnverkehr wirtschaftlich am besten durch die Corona-Pandemie gekommen sei”. Die Verluste für den Schienengüterverkehr schätzte die Bundesnetzagentur für 2020 auf bis zu 280 Millionen Euro, nicht aber auf die Fördersumme von 627 Millionen Euro.

So sei es zu einer “Überkompensation” und “hohen Mitnahmeeffekten” gekommen, folgert der Bundesrechnungshof. Das Bundesverkehrsministerium weist die Vorwürfe zurück. Es habe keine “Überkompensation” gegeben, teilte ein Ministeriumssprecher mit.

Er begründet dies unter anderem damit, dass sich die von der Bundesnetzagentur geschätzten 280 Millionen Euro nur auf das Jahr 2020 beschränkten. “Die temporäre Änderung der Förderung fand jedoch für die Jahre 2020 und 2021 Anwendung”, teilte der Sprecher mit. Auch den Vorwurf einer fehlenden Erfolgskontrolle und Wirtschaftlichkeitsprüfung weist das Ministerium von sich.

Es habe eine Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit der ursprünglichen Förderung gegeben, wegen der “Kurzfristigkeit” aber nicht zur ergänzenden Förderung. Aus Sicht des Bundesrechnungshof steht deshalb fest, dass das Bundesverkehrsministerium “wesentliche haushaltsrechtliche Vorgaben missachtet” habe. “In der Konsequenz hat dies zu einer willkürlichen und unwirtschaftlichen Verausgabung von Bundesmitteln geführt”, resümieren die Rechnungsprüfer.

red

SPD-Vorsitzender Klingbeil verspricht umfassende Förderung beim Heizungstausch

Während die Bundesregierung noch über die Förderung beim Austausch von Heizungen verhandelt, verspricht der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil bereits umfangreiche Zahlungen für Immobilienbesitzer und Mieter. Klingbeil sagte der “Bild” (Mittwochausgabe): “Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehen nur zusammen. Deshalb werden wir massiv Geld in die Hand nehmen, um den Umstieg beim Heizen zu fördern.”

Für die SPD sei es wichtig, dass soziale Härten abgefedert werden. Klingbeil kündigte an, dass auch Mieter entlastet werden sollen, deren Miete nach dem Heizungsaustausch steigt. “Da kann man sich auf die SPD verlassen.”

Trotz der ablehnenden Haltung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) drängt Klingbeil die Ampel-Regierung dazu, Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen stärker beim Heizungstausch zu fördern. “Wenn es nach mir geht, mit einer sozialen Staffelung. Leute, die richtig gut verdienen, brauchen keine umfassende Unterstützung”, sagte Klingbeil.

Die Regierung müsse jetzt klären, “wie das umgesetzt werden kann”.

red

Kritik vom Rechnungshof: Alltagsfahrzeuge als Oldtimer deklariert – Steuerprivilegien müssen weg

Der Bundesrechnungshof wirft Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vor, Besitzer von Oldtimern unangemessen zu subventionieren und fordert daher umgehend eine Korrektur der Kfz-Steuer. Ursprüngliches Ziel des Gesetzgebers sei es gewesen, nur solche Oldtimer steuerlich zu entlasten, die als “historische Sammlerstücke zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes” eingesetzt würden, heißt es in einem Bericht des Rechnungshofs, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Mittwochsausgaben berichten. Inzwischen würden im Rahmen der günstigeren Oldtimer-Besteuerung aber auch ältere Fahrzeuge subventioniert, die im Alltag als übliche Verkehrsmittel eingesetzt würden, so die Kritik der Rechnungsprüfer.

Dadurch sei die Zahl der Fahrzeuge mit einem “H”-Kennzeichen rasant auf das Dreifache des ursprünglich angenommenen Fahrzeugbestandes angewachsen. Die verursachten Mindereinnahmen beziffern die Prüfer auf jährlich 170 Millionen Euro. “In Zeiten des Klimaschutzes ist es weder angemessen noch zeitgemäß, Alltagsfahrzeuge mit hohen Emissionen steuerlich zu begünstigen”, kritisiert der Rechnungshof.

Er halte es daher für “zwingend” notwendig, diese Fehlentwicklungen zu beseitigen. Für ältere Fahrzeuge, die als Oldtimer eingestuft sind, ist seit 1997 bei der Kfz-Steuer eine Pauschale fällig, die in der Regel niedriger ist als die reguläre Besteuerung nach den üblichen Kriterien wie Hubraum oder Schadstoffemissionen. Der Vorteil kann mehrere Hundert Euro im Jahr betragen.

Zudem sind Oldtimer mit H-Kennzeichen von Fahrverboten in Umweltzonen befreit, und zwar unabhängig von ihren individuellen Emissionen. Laut Bundesrechnungshof führt eine im Jahr 2007 leicht gelockerte Vorschrift dazu, dass immer mehr Alltagsfahrzeuge den Oldtimer-Status erhalten. Während die Bundesregierung anfangs von 135.000 Fahrzeugen ausging, ist der Bestand den Angaben zufolge bis 2020 auf 391.000 angewachsen.

“Aufgrund der höheren Produktionszahlen und der Langlebigkeit der Fahrzeuge überschreiten zukünftig immer mehr Alltagsfahrzeuge die 30-Jahres-Grenze für die Einordnung als Oldtimer, sodass die Mindereinnahmen weiter steigen”, heißt es in dem Bericht.

red