Bundestag beschließt einmalige Übernahme von Gasabschlägen

Der Bundestag hat die einmalige Übernahme der Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärmekunden für den Dezember 2022 beschlossen. Das Gesetz soll am 14. November im Bundesrat abschließend beraten werden und anschließend in Kraft treten. Es entstand auf Vorschlag der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission für Gas und Wärme.

Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen kWh sollen nun im Dezember 2022 spürbar entlastet werden, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Darüber hinaus sollen nach einer Änderung im parlamentarischen Verfahren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie bestimmte weitere Bildungseinrichtungen die Soforthilfe unabhängig von ihrem Verbrauch erhalten. Die Bundesregierung arbeite zudem derzeit an der Umsetzung der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen, die in einem nächsten Schritt verabschiedet werden sollen, hieß es.

Die Soforthilfe für Dezember solle die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken. Sie wird auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreises errechnet. Hilfsweise entfällt für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas zunächst die Pflicht, im Dezember die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten.

Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, sind vom Lieferanten in der nächsten Rechnung zu berücksichtigen. Im Bereich Wärme erfolgt aufgrund anderer Marktgegebenheiten als bei Gas eine einmalige Entlastung für den Dezember in Form eines pauschalen Betrags. Dieser bemisst sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags, zuzüglich eines Anpassungsfaktors in Höhe von 20 Prozent zur Abbildung von zwischenzeitlichen Preissteigerungen.

red

“Inflationsausgleich” beschlossen

Der Bundestag hat das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht. Bei der Parlamentssitzung am Donnerstag stimmten 581 Abgeordnete namentlich für den Entwurf der Ampelkoalition, zudem gab es 35 Gegenstimmen und 75 Enthaltungen. Die Unionsfraktion hatte im Vorfeld angekündigt, mit den Regierungsparteien stimmen zu wollen.

Das Gesetz sieht verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages vor, mit denen die Belastungen durch die hohe Inflation reduziert werden sollen. Konkret soll der steuerliche Grundfreibetrag im kommenden Jahr von derzeit 10.347 Euro auf 10.908 Euro erhöht werden. 2024 soll er dann weiter auf 11.604 Euro steigen.

Mit diesem Schritt werde die “steuerliche Freistellung des Existenzminimums” der Steuerpflichtigen ab 2023 “gewährleistet”, heißt es in dem Gesetz. Darüber hinaus sollen zum Ausgleich der Effekte der kalten Progression die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs “nach rechts” verschoben werden. Dies gilt allerdings nicht für den Tarifeckwert, ab dem der sogenannte “Reichensteuersatz” beginnt.

Das Gesetz sieht unterdessen auch eine Anhebung des Kindergeldes zum 1. Januar 2023 vor. Eltern sollen dann einheitlich jeden Monat 250 Euro pro Kind bekommen.

red

Bundestag bringt Bürgergeld-Gesetz auf den Weg – Blockade im Bundesrat droht

Berlin – Die mögliche Anrufung des Vermittlungsausschusses zur geplanten Einführung des sogenannten Bürgergeldes rückt näher. Im Bundestag stimmten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Ampelkoalition. 261 lehnten ihn ab und 33 enthielten sich.

Die Union hält allerdings an ihrer angekündigten Blockade des Gesetzes im Bundesrat fest. In der Länderkammer ist die Ampel in diesem Fall auf die Zustimmung von CDU und CSU angewiesen. Vor der Abstimmung am Mittwoch hatte die Union allerdings angeboten, zumindest einer Regelsatzerhöhung ab dem 1. Januar zuzustimmen.

Auf diesen Deal wollte sich die Ampel aber nicht einlassen. Die Ampelkoalition hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) ein Bürgergeld einzuführen. Das Vorhaben gilt als zentrale Sozialreform der Bundesregierung.

Es soll für weniger Bürokratie sorgen und ab dem 1. Januar 2023 gelten, auch wenn es gerade beim Datum noch viele Zweifler gibt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Regelsätze um rund 50 Euro im Vergleich zu heute auf 502 Euro anzuheben. In den ersten zwei Jahre des Bürgergeldbezugs soll nach dem Willen der Ampelkoalition eine sogenannte “Karenzzeit” gelten.

Das Vermögen der Bezieher wird dabei nicht berücksichtigt, “sofern es nicht erheblich ist”. Nach Ablauf der “Karenzzeit” soll eine entbürokratisierte Vermögensprüfung durchgeführt werden. Insgesamt sollen beim Bürgergeld seltener Sanktionen ausgesprochen werden.

Es sollen zudem höhere Freibeträge gelten. Im Arbeits- und Sozialausschuss gab es allerdings noch einige Änderungen, die der Union aber offenbar nicht reichen. So soll die Erstattung der Heizkosten in der ersten Phase des Bezugs nicht mehr in tatsächlicher, sondern nur in “angemessener Höhe” erfolgen.

Leistungsberechtigte sollen zudem nicht mehr nur über eine einfache Erklärung bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet – stattdessen ist eine Selbstauskunft nötig.

red

Sozialverband pocht auf weitere Hilfen für sozial benachteiligte Rentner

Berlin – Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, hat trotz der geplanten Rentenerhöhung weitere Finanzhilfen für sozial benachteiligte Rentner gefordert. Für arme Rentner sei die Situation “dramatisch”, sagte sie dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Sie kämpften täglich mit den gestiegenen Ausgaben für Lebensmittel, Heizung und Strom.

“Für 2023 ist erneut eine Rekordinflation angekündigt. Die Betroffenen brauchen dringend zusätzliche finanzielle Hilfen.” Laut Bentele ist die angekündigte Rentenerhöhung von 3,5 Prozent im Westen und 4,2 Prozent im Osten zwar wichtig.

Das Geld sei allerdings von den Rentnern schon längst ausgegeben und verplant worden, mahnte die Sozialverbandschefin. “Aufgrund der hohen Inflation verpufft die Erhöhung sofort.” Die Bundesregierung müsse die gesetzliche Rente stärken.

“Der Sozialverband VdK fordert, dass das Rentenniveau deutlich erhöht wird auf mindestens 50 Prozent, idealerweise auf 53 Prozent”, sagte sie. “Zudem müssen die Kürzungsfaktoren in der Rentenformel endlich dauerhaft gestrichen werden. Die Renten müssen eins zu eins mit den Löhnen steigen.”

red

Nachfrage nach Bio-Kartoffeln deutlich eingebrochen

Der Umsatz im Handel mit Bio-Kartoffeln ist in den zurückliegenden Wochen um 40 bis 50 Prozent eingebrochen. Das sagte der Präsident des Deutschen Kartoffelhandelsverbandes, Thomas Herkenrath, der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Die Konsumenten sparten und setzten eher auf “preiswerte Alternativen”, fügte er hinzu.

Herkenrath kritisierte vor diesem Hintergrund, dass die Bundesregierung an ihren Ausbauzielen für die Öko-Landwirtschaft in Deutschland festhält, bis 2030 den Bio-Anbau auf 30 Prozent zu steigern. Angesichts der aktuellen Entwicklung sei das nicht realistisch. “Die Bio-Anbaufläche bei Kartoffeln wird weiter zurückgehen. Warum? Weil kaum noch jemand Bio kauft.” Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden in Deutschland im vergangenen Jahr 10,3 Millionen Tonnen geerntet. Die Anbaufläche betrug 267.000 Hektar.

Etwas mehr als 10.000 Hektar wurden dabei nach Bio-Vorgaben bewirtschaftet.

red

Ab 01.01.: Kindergeld soll auf 250 Euro angehoben werden

 Berlin – Die Kindergelderhöhung im kommenden Jahr soll höher ausfallen als bisher geplant. “Ab dem 1.1. gilt: 250 Euro im Monat für jedes Kind”, teilte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge am Mittwoch über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. Damit gehe man “deutlich über die bisher vereinbarte Erhöhung” beim Kindergeld hinaus.

Dröge sprach von einer “spürbaren Entlastung” für Familien und einem “weiteren wichtigen Schritt” in Richtung “Kindergrundsicherung”. Auch die FDP-Bundestagsfraktion bestätigte den Beschluss. Bisher war nur eine Erhöhung auf 237 Euro für die ersten drei Kinder vorgesehen.

red

Finanzinstitute wollen Schutzmaßnahmen für Geldautomaten verstärken

Frankfurt/Main – Die Banken in Deutschland wollen ihre Schutzmaßnahmen gegen die Sprengung von Geldautomaten verstärken. Das geht aus dem Entwurf einer gemeinsamen Erklärung des ersten bundesweiten “Runden Tisches Geldautomatensprengungen” unter Federführung des Bundesinnenministeriums hervor, über den das “Handelsblatt” berichtet. Der “Runde Tisch” mit Vertretern der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), der Bundesbank, des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, des Bundeskriminalamts (BKA) und weiterer Sicherheitsbehörden wurde von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) initiiert, weil Automatensprengungen “in jüngerer Zeit eine besorgniserregende Entwicklung” genommen hätten, wie es in dem Papier heißt.

Die Kreditwirtschaft sichert laut dem Papier zu, eine Kombination verschiedener Präventionsmaßnahmen je nach Standort und Risikoanalyse zu priorisieren und umzusetzen. Dazu zählt etwa, in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr keinen Zugang mehr zu Geldautomaten in den Vorräumen von Filialen zu gewähren. Außerdem sollen die Foyers durch den “Einsatz von qualifizierter Einbruchmeldetechnik” sowie den verdeckten Einbau von Nebelsystemen abgesichert werden.

“Die Vernebelungstechnik stellt sich nach Überwindung des Schließmechanismus der Filiale als zweite Hürde für den Täter dar”, heißt es in dem Papier. Die Banken zeigen sich zudem bereit, das Angebot an Geldautomaten dort zurückzufahren, wo im Fall einer Sprengung ein besonders hohes Gefährdungspotential für unbeteiligte Dritte bestehe. Dann seien solche Standorte “nach Möglichkeit zu vermeiden, wenn die Risiken nicht durch geeignete Maßnahmen angemessen reduziert werden können”, heißt es in dem Papier.

Auch sogenannte Einfärbesysteme werden als präventive Maßnahme genannt. Im Alarmfall würde das in den Geldkassetten enthaltene Bargeld eingefärbt, wodurch dieses weitgehend unbrauchbar gemacht werde. Dadurch werde eine Automatensprengung zwar nicht unmittelbar verhindert, heißt es in der Erklärung des “Runden Tisches” weiter; es könne jedoch auf Täterseite, insbesondere bei flächendeckendem Einsatz und Kennzeichnung, eine “generalpräventive Wirkung” erzielt werden, “indem der Tatanreiz durch die erhebliche Erschwerung der Verwertbarkeit der Beute deutlich verringert wird”.

Als weitere Maßnahmen listet das Papier eine Videoüberwachung der Geldautomaten und der Selbstbedienungsfoyers sowie die Reduktion des Bargeldhöchstbestands auf.

red

CDU lehnt höheren Spitzensteuersatz ab

Die Union lehnt den Vorschlag der Wirtschaftsweisen zur Anhebung des Spitzensteuersatzes strikt ab. “Der Spitzensteuersatz greift bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 58.000 Euro”, sagte der Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, der “Rheinischen Post” (Mittwochsausgabe). Die Anhebung des Spitzensteuersatzes plus die Steuererhöhungen der kalten Progression würden nicht die “Reichen” im Land treffen, sondern die “hart arbeitenden Menschen im Maschinenraum dieser Republik”.

Darüber hinaus seien auch viele Familienunternehmen betroffen. “Mit der Union ist das nicht zu machen”, sagte Frei. “Beim Abbau der kalten Progression handelt es sich zudem nicht um eine Entlastung, sondern um die Verhinderung einer ungerechtfertigten Belastung”, fügte er hinzu.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hatte zuvor laut Medienberichten in seinem neuen Jahresgutachten vorgeschlagen, den Spitzensteuersatz anzuheben oder einen Energie-Soli für Besserverdienende einzuführen, um die Hilfspakete gegen die hohe Inflation zu bekämpfen. Das Gutachten der sogenannten Wirtschaftsweisen wird am Mittwoch offiziell vorgestellt, Details wurden aber bereits vorab bekannt.

red

Bröckelnde Infrastruktur: Verkehrsbranche schreibt Brandbrief an den Kanzler

Berlin – Vor den abschließenden Haushaltsverhandlungen im Bundestag zum Etat für 2023 schlägt die Verkehrsbranche wegen der bröckelnden Infrastruktur in Deutschland Alarm. Es wäre “fatal”, die “Verkehrs- und Digitalhaushalte wieder auf Sparflamme zu setzen”, warnt das Präsidium des Deutschen Verkehrsforums (DVF) in einem auf den 1. November datierten Brandrief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Finanzminister Christian Lindner (FDP), Verkehrsminister Volker Wissing (FDP), Wirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke (beide Grüne). Die “Süddeutsche Zeitung” berichtet in ihrer Dienstagausgabe darüber.

Dem Papier zufolge reichen die eingeplanten Investitionen in Höhe von rund 20 Milliarden Euro nicht aus, um den Investitionsstau abzubauen. Höhere Investitionen seien “alternativlos”, heißt es in dem Papier weiter. Schon die beiden vergangenen Jahre hätten gezeigt, was passiere, wenn Infrastruktur den Herausforderungen nicht gewachsen sei.

“Verkehre kommen zum Erliegen, Produktions- und Versorgungsketten werden unterbrochen, mit der Folge sinkender Steuereinnahmen.” Aber es gehe um noch mehr: “Womöglich am schlimmsten aber ist, dass das Vertrauen der Wirtschaft und der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates schwindet.” Das Deutsche Verkehrsforum gilt als wichtigster Verband der Mobilitätsbranche.

Unterzeichnet hat die Warnung das gesamte Präsidium des 170 Mitglieder starken Verbands. Zu den Unterzeichnern gehören Bahn-Chef Richard Lutz, ADAC-Präsident Gerhard Hillebrand, die Präsidentin des Autolobbyverbands VDA, Hildegard Müller, oder auch der Chef der Siemens-Infrastruktursparte Andre Rodenbeck. Dem Schreiben zufolge sind allein für die Finanzierung bereits bestehender Bedarfspläne für Straßen, Schienen und Wasserwege in den nächsten Jahren 318 Milliarden Euro nötig.

Die Ausgaben für die Infrastruktur müssten in den nächsten Jahren verlässlich fließen, fordert das Verkehrsforum. Die Haushaltsansätze müssten dem Bedarf angepasst sein und dürften nicht nach Kassenlage des Bundes schwanken. Aus dem Schreiben geht auch die Sorge um die Sicherheit der Verkehrsinfrastruktur hervor.

Vor allem die kritische Infrastruktur benötige einen besonderen Schutz. Zudem hätten die Flutkatastrophe an der Ahr, die Tunnelhavarie von Rastatt und die Sperrung der Autobahnbrücke Rahmede gezeigt, “dass in Zukunft vermehrt Ausweichmöglichkeiten gebraucht werden”.

red

Wirtschaftsweisen empfehlen: Reiche sollen höheren Spitzensteuersatz oder Energiesoli zahlen

Berlin – Die fünf Wirtschaftsweisen raten der Bundesregierung, zeitweise einen höheren Spitzensteuersatz oder einen Energiesoli für Besserverdienende zu verlangen. Die Ökonomen wollen so die sogenannten “Entlastungspakete” gegen die Inflation sozialer machen, so “könnte eine Teilfinanzierung durch eine zeitlich streng befristete Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder einen Energie-Solidaritätszuschlag für Besserverdienende in Betracht gezogen werden”, heißt es im Jahresgutachten, über das die “Süddeutsche Zeitung” in ihrer Dienstagausgabe berichtet. Es enthält viel Zündstoff für die Koalition, die sich wiederholt über die Inflationspakete, Steuerpläne und Atomkraft gestritten hat.

“Die bisherigen Maßnahmen wie etwa der Tankrabatt waren oft wenig zielgerichtet und kamen in großem Umfang auch den höheren Einkommensgruppen zugute”, heißt es im Gutachten. Dabei sollten möglichst nur Haushalte entlastet werden, die die Energiepreise nicht verkraften können. Also besonders Bürger mit wenig Geld, die “einen wesentlich höheren Anteil ihres Einkommens für Miete und Lebensmittel ausgeben als Haushalte mit höherem Einkommen”.

Die Weisen verwerfen die Steuerpläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP), der die kalte Progression ausgleichen will. Zwar sei es grundsätzlich geboten, die kalte Progression auszugleichen. “In der aktuellen Situation, in der vor allem eine Entlastung unterer Einkommensgruppen geboten erscheint und die Lage der öffentlichen Finanzen angespannt bleibt, wäre eine Verschiebung dieses Ausgleichs auf einen späteren Zeitpunkt angezeigt.”

Bei der Atomkraft sind die Weisen offensiver, als es den Grünen gefallen dürfte. Mit einem Machtwort hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Streit von FDP und Grünen beendet und festgelegt, dass die Atomkraftwerke bis längstens Mitte April nächsten Jahres laufen dürfen. Die Weisen schreiben nun: “Eine Laufzeitverlängerung über den 15. April 2023 hinaus würde zu einer Entspannung des Strommarkts beitragen.”

Laut TÜV Süd gebe es etwa keine Sicherheitsbedenken dagegen, das AKW Isar 2 weiterzubetreiben: “Vor diesem Hintergrund sollte die Bundesregierung sorgfältig prüfen, ob eine Laufzeitverlängerung über den 15. April hinaus möglich ist.” Gleichzeitig macht der Rat klar, dass er die Zukunft in erneuerbaren Energien sehe: Um ihren “Ausbau zu beschleunigen und die vorübergehende Nutzung von Kohle- und Kernkraftwerken schnell zu beenden, sollten regulatorische Unsicherheiten für Investoren vermieden werden”. Die Regierung solle etwa darauf hinwirken, dass die Abstandsregel 10-H in Bayern abgeschafft wird, die den Ausbau der Windkraft behindert.

red