Kommission beschließt erste Empfehlungen für “Gaspreisbremse”

Die Expertenkommission “Gas und Wärme” hat sich auf erste Schritte zur Umsetzung der geplanten “Gaspreisbremse” geeinigt. Rund 35-stündige Beratungen seien in der Nacht zum Montag “erfolgreich beendet” worden, teilte das Gremium am Morgen mit. Die Kommission habe demnach “eine Reihe von Empfehlungen” an die Bundesregierung erarbeitet und einstimmig verabschiedet.

Ein “Zwischenbericht” soll am Montagmorgen an die Regierung überreicht und im Anschluss der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Kommission war vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Preise für fossile Brennstoffe eingerichtet worden. Ihre Aufgabe ist es, die Situation zu analysieren und Gegenmaßnahmen vorzuschlagen.

Nach der Vorstellung der Pläne der Bundesregierung für eine “Gaspreisbremse” kam der Kommission die Aufgabe zu, schnell ein Modell zu erarbeiten. Den Vorsitz der Kommission teilen sich die Wirtschaftsweise Veronika Grimm, BDI-Präsident Siegfried Russwurm und IG-BCE-Chef Michael Vassiliadis.

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Bericht: Kommission für Zwei-Stufen-Lösung bei “Gaspreisbremse”

Die Expertenkommission “Gas und Wärme” hat sich in ihren Beratungen über ein Konzept für eine “Gaspreisbremse” offenbar auf eine Zwei-Stufen-Lösung geeinigt. Das berichtet der “Spiegel” unter Berufung auf ein Ergebnispapier des Gremiums. Demnach soll der Staat in einem ersten Schritt im Dezember “einmalig die jeweilige Abschlagszahlung aller Gas-Standardlastprofil-Kunden und Fernwärmekunden” übernehmen.

Demnach sollen Versorger auf die Erhebung der Abschlagszahlung verzichten und diese erstattet bekommen. Ziel sei eine “Teilkompensation” der zu erwartenden hohen Abschläge im Januar und Februar 2023. Eine Preisbremse im eigentlichen Sinn soll dem Bericht zufolge erst im Frühjahr kommen. Dabei könnte es sich laut “Spiegel” um ein sogenanntes “Kompensationsmodell” handeln.

Dabei soll ein Teil der Gasrechnung zu einem subventionierten Preis bezahlt werden, der Rest zu den regulären Marktpreisen. Genauere Details wurden für diese Maßnahme offenbar noch nicht beschlossen. Die Kommission “Gas und Wärme” war vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Preise für fossile Brennstoffe eingerichtet worden.

Ihre Aufgabe ist es, die Situation zu analysieren und Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Nach der Vorstellung der Pläne der Bundesregierung für eine “Gaspreisbremse” kam der Kommission die Aufgabe zu, schnell ein Modell zu erarbeiten. Den Vorsitz der Kommission teilen sich die Wirtschaftsweise Veronika Grimm, BDI-Präsident Siegfried Russwurm und IG-BCE-Chef Michael Vassiliadis.

Der “Zwischenbericht” des Gremiums soll noch am Montagmorgen vorgestellt werden.

red

Bundesbankpräsident spricht sich für kräftige Leitzinserhöhung aus

 Frankfurt am Main – Bundesbankpräsident Joachim Nagel hat sich für weitere kräftige Leitzinserhöhungen in der Euro-Zone ausgesprochen. “Wenn es zehn Prozent Inflation, aber nur 1,25 Prozent Zinsen gibt, dann ist für mich der Handlungsbedarf klar”, sagte Nagel der “Süddeutschen Zeitung”. “Ja, die Zinsen müssen weiter steigen – und zwar deutlich.”

Nagel, der im EZB-Rat sitzt und dort über Leitzinsveränderungen mitentscheidet, rechnet für Deutschland auch im nächsten Jahr mit hoher Inflation. “Für 2023 hat der EZB-Stab für den Euroraum 5,5 Prozent Inflation prognostiziert. In Deutschland halte ich eine sechs vor dem Komma für realistisch”, sagte Nagel.

Der Bundesbankchef wies den Vorwurf zurück, dass die hohe Inflation die Reputation der Institution beschädigt haben könnte: “Ich sehe nicht, dass das Vertrauen in die Bundesbank verloren gegangen ist, auch nicht das in die EZB.” Nagel betonte, die Notenbanker nähmen die Sorgen der Menschen sehr ernst. “Unser Auftrag ist Preisstabilität und deshalb werden wir geldpolitisch reagieren, damit die Inflation wieder sinkt. Wir werden das schaffen.” Nagel forderte die europäischen Notenbanken auf, nicht nur über höhere Zinsen nachzudenken, sondern auch darüber, ihre Bestände an Staatsanleihen zurückzufahren. “Wir müssen unsere Geldpolitik robust umsetzen. Auf Sicht muss das Eurosystem auch seine Anleihebestände zurückfahren”, so der Bundesbankpräsident. Zu den Wirtschaftsaussichten Deutschlands sagte Nagel: “Wir werden wohl zeitweise eine Rezession sehen und damit auch höhere Insolvenzzahlen, aber eine Insolvenzwelle erwarte ich aus heutiger Sicht nicht.”

red

Geplante Gaspreisbremse: Kommission dämpft zu hohe Erwartungen

Die Vorsitzende der Gaspreiskommission Veronika Grimm hat vor zu großen Erwartungen an die geplante Gaspreisbremse gewarnt. “Wir werden dauerhaft unsere Abhängigkeit von Russland beenden”, sagte die Wirtschaftsweise und Volkswirtschaftsprofessorin der Universität Erlangen-Nürnberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Wegen der höheren Beschaffungspreise für Flüssiggas werde der Gaspreis “trotz einer Gaspreisbremse deutlich höher bleiben als vor dem russischen Überfall auf die Ukraine”.

Die Kommission könne nicht so tun, als sei nichts gewesen. Grimm warb für eine Gaspreisbremse in Form einer Einmalzahlung. “Wichtig wird sein, einen hohen Sparanreiz zu erhalten. Bei einer Einmalzahlung wäre das ganz klar der Fall”, sagte sie. “Einen viel geringeren Sparanreiz hätte man, würde man den Gaspreis um einen bestimmten Prozentsatz senken.” Wenn man den Menschen eine Einmalzahlung zukommen lasse, hätten sie noch viel davon, weniger Gas zu verbrauchen.

Zugleich beklagte Grimm den Zeitdruck, dem das Gremium ausgesetzt sei. “Die Entscheidung zur Einberufung eines solchen Gremiums hätte schon vor ein paar Monaten fallen können, die Entwicklung bei den Gaspreisen war schließlich absehbar”, sagte sie. Daher finde sie es “sehr unglücklich, dass wir nun in so kurzer Zeit unter so viel Druck ein Modell für eine Gaspreisbremse finden müssen, das tatsächlich umsetzbar ist”.

red

“Steuerentlastung” soll an Inflationsprognose angepasst werden

Die im dritten “Entlastungspaket” vereinbarten Steuersenkungen zum Ausgleich der kalten Progression sollen zu einer deutlich höheren Ersparnis für Steuerzahler führen als bisher vorgesehen. Das berichten die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Freitagausgaben. Nach neuen Berechnungen des Bundesfinanzministeriums wird durch eine Anpassung der Gesetzespläne an die aktuelle Inflationsprognose von 8,8 Prozent für 2023 die “Entlastung” für eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von rund 66.000 Euro nun bei 928 Euro und damit um 204 Euro höher liegen als bisher vorgesehen.

Für einen Single mit einem Bruttoeinkommen von knapp 29.000 Euro würde die Steuerlast um 220 Euro sinken, das wären 93 Euro mehr als bisher geplant. In dem Anfang August vorgestellten und mittlerweile vom Kabinett beschlossenen Entwurf des “Inflationsausgleichgesetzes” von Minister Christian Lindner (FDP) wurde noch eine Preissteigerung von rund sechs Prozent angenommen. In der Koalition war aber vereinbart worden, die Werte im Herbst zu aktualisieren.

Die Rate von 8,8 Prozent fußt auf neuen Annahmen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute. Mit dem Gesetz will Lindner 48 Millionen Bürger bei der Einkommensteuer entlasten. Dazu sollen der Einkommenssteuertarif an die Inflationsrate angepasst sowie der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht werden.

Mit den Anpassungen will Lindner die sogenannte kalte Progression ausgleichen. So bezeichnet man eine schleichende Steuererhöhung, wenn Gehaltserhöhungen durch die Inflation aufgefressen werden. Dann sind höhere Steuern fällig, obwohl die Kaufkraft real gar nicht steigt.

red

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Land verlängert Abgabefrist für Steuererklärung

Bei der Reform der Grundsteuer hat das Land Baden-Württemberg am Donnerstag bekanntgegeben, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärung bis März 2023 verlängert wird. Ursprünglich wurde der 31. Oktober 2022 als Fristende an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken gesetzt. 

Nach Angaben der Finanzbehörde wurden bislang rund 1,5 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Das sind knapp 27 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen. Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die das noch nicht getan haben, erhalten im ersten Quartal 2023 vom Finanzamt eine Erinnerung, heißt es dazu aus dem Finanzministerium. Grundstückseigentümer haben somit dann bis März 2023 Zeit für ihre Feststellungserklärung.

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung – wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.

Weiteres Vorgehen

Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind laut der Finanzverwaltung bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.

Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

red

Pilotenstreik bei Eurowings sorgt für zahlreiche Flugausfälle

Piloten der Fluggesellschaft Eurowings haben in der Nacht zu Donnerstag ihren angekündigten ganztägigen Streik begonnen. Eurowings erwartet, dass etwa die Hälfte aller Flüge wegen der Arbeitsniederlegungen ausfallen wird. Betroffen von dem Streikaufruf sind Flüge von Eurowings Deutschland, nicht die von Eurowings Europe sowie Eurowings Discover.

Die Fluggesellschaft rief die Fluggäste dazu auf, sich fortlaufend über den Status ihres Fluges zu informieren. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hatte ihre Mitglieder am Dienstag zu dem Streik aufgerufen, nachdem die Verhandlungen über den sogenannten Manteltarifvertrag gescheitert waren. Die Maßnahme begann am Donnerstag um 0:01 Uhr – sie endet planmäßig um 23:59 Uhr.

Bisher gab es zehn Verhandlungsrunden in den Tarifgesprächen. Die VC fordert unter anderem eine Reduzierung der maximalen Flugdienstzeiten sowie eine Erhöhung der Ruhezeiten. Bereits Ende August hatten in einer Urabstimmung der Gewerkschaft bei einer Wahlbeteiligung von knapp 90 Prozent satte 97,7 Prozent die Strategie der Tarifkommission unterstützt – und damit schon den Weg für Streiks freigemacht.

red

DGB: Attraktivität im öffentlichen Dienst steigern

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beklagt mangelnde Vielfalt im öffentlichen Dienst. “Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes müssen mehr für die Vielfalt in ihren Dienststellen tun”, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Dafür brauche es mehr Geld und Personal.

Es gehe angesichts des Fachkräftemangels darum, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern. Die bemesse sich für viele Beschäftige auch daran, wie sehr sich Arbeitgeber bemühten, Abbild einer vielfältigen Gesellschaft zu sein, so Hannack. “Der öffentliche Dienst hat Vorbildcharakter. Das ist nicht nur eine Frage der Chancengleichheit, sondern auch im Interesse der öffentlichen Arbeitgeber, die auf unterschiedlichste Kenntnisse und Fähigkeiten angewiesen sind”, sagte die DGB-Vize. Ihre Kritik untermauert sie mit einer Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag des DGB unter 1050 Beamten sowie Tarifbeschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, im Bildungssektor, im Gesundheits- und Sozialwesen, bei der Polizei und Feuerwehr sowie bei der Bundeswehr. Demnach gaben 82 Prozent der Befragten an, dass es ihnen wichtig sei, dass sich der Arbeitgeber um Vielfalt im Arbeitsleben bemühe.

35 Prozent der Befragten gaben an, dass es in ihrer Verwaltung oder Dienststelle konkrete Konzepte zur Förderung von Vielfalt gebe. Während fast zwei Drittel der Befragten angaben, dass es Programme für Menschen mit Behinderungen gebe, sind es bei Programmen für ältere Menschen nur 31 Prozent. 43 Prozent der Befragten sahen als größtes Hindernis für Vielfaltsmanagement im öffentlichen Dienst den Personalmangel.

red

Schufa-Auskunft rechtens? Verbraucherschützer mahnt Immobilienscout24 ab

Verbraucherschützer und die Plattform “Immobilienscout24” streiten sich um die Praxis mit Bonitätsauskünften. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wirft Deutschlands Marktführer unter den Wohnungsportalen vor, er führe Verbraucher durch seine Werbung in die Irre, wonach Mietinteressenten bereits bei der ersten Wohnungsbesichtigung eine Schufa-Bonitätsauskunft vorlegen sollten. Der VZBV hat das Berliner Wohnungsportal laut eines Berichts von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung nun in mehreren Punkten abgemahnt.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden hatten wiederholt erklärt, dass es unzulässig sei, zu einem solch frühen Zeitpunkt eine entsprechende Auskunft von Mietinteressenten zu verlangen. Immobilienscout24 lege den Verbraucherschützern zufolge in seinen Werbeaussagen nahe, dass eine Schufa-Bonitätsauskunft unbedingt in eine Bewerbungsmappe gehöre, die potentiellen Vermietern zu einem frühen Zeitpunkt vorgelegt werden sollte. Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatten jedoch 2009 und erneut 2018 schriftlich festgelegt, dass solche Auskünfte nur von demjenigen verlangt werden darf, dem ein Mietvertrag zur Unterschrift vorliegt.

Ein Vermieter handle demnach “rechtswidrig”, wenn er eine solche Schufa-Auskunft von Mietinteressenten schon zur Wohnungsbesichtigung verlange, heißt es in dem Bericht. “Wir finden es fragwürdig, wenn Immobilienscout24 Werbung für eine Leistung macht, die der Vermieter eigentlich zu dem Zeitpunkt gar nicht verlangen darf”, so Heiko Dünkel vom VZBV auf eine Anfrage von NDR, WDR und SZ. Immobilienscout24 sieht sich nicht im Unrecht. Unternehmenschef Thomas Schroeter sagte: “Wir werben damit, dass wir sagen: Wir wollen hier für beide Seiten ein gutes Erlebnis schaffen und die Leute zusammenbringen. Aber die Struktur des Marktes oder die Diskussion zwischen Vermieter und Suchendem, die übernehmen wir nicht, da sind wir auch nicht Teil dessen.” Schriftlich mit der Abmahnung der Verbraucherschützer konfrontiert, schreibt das Unternehmen: “Uns ist keine Unrichtigkeit bekannt, aber wir prüfen den Sachverhalt und werden dazu in den Austausch mit der Verbraucherzentrale gehen.” Die Schufa teilte auf Anfrage mit, dass Werbung im Verantwortungsbereich des Kooperationspartner liege.

Damit habe man nichts zu tun. Sowohl Immobilienscout als auch Schufa verdienen an den Bonitätsauskünften. Auf hart durch die Mieter umkämpften Wohnungsmärkten hilft es den Interessenten nicht viel, wenn der Vermieter keine Schufa-Auskunft zu einem frühen Zeitpunkt verlangen darf: andere potentielle Mieter legen die entsprechenden Dokumente mitunter freiwillig vor, und verschaffen sich dadurch womöglich einen Vorteil.

red

Lindner will für Grundsteuererklärung mehr Zeit geben

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will noch in dieser Woche mit den Bundesländern Gespräche führen, um die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung zu verlängern. “Damit die Menschen nicht in die Säumnis kommen, ist es vielleicht angezeigt, realistisch zu sein”, sagte Lindner den Sendern RTL und ntv. “Mein Angebot an die Länder ist, gemeinsam zu entscheiden, den Menschen etwas mehr Zeit zu geben.”

Bislang hätten nur zwischen einem Viertel und einem Drittel der Betroffenen die Erklärungen abgegeben. Es habe Software-Probleme gegeben. Teilweise fühlten sich die Menschen aber auch sehr stark gefordert.

Manche, vielleicht auch ältere Menschen wie Rentner überfordere die Abgabe der Grundsteuer, so Lindner. Er schlug für die Fristverlängerung einen “überschaubaren Zeitraum” von “nicht vielen Monaten” vor. Derzeit ist die Erklärung der Grundsteuer spätestens am 31. Oktober fällig.

red

Wirtschaftsminister Habeck kritisiert “Mondpreise” für Gas aus “befreundeten” Staaten

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat den USA und anderen befreundeten Gaslieferstaaten “überhöhte” Preise vorgeworfen. “Einige Länder, auch befreundete, erzielen teils Mondpreise. Das bringt natürlich Probleme mit sich, über die wir sprechen müssen”, sagte Habeck der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ).

Er setze darauf, “dass die EU-Kommission darüber auch mit den befreundeten Staaten spricht”. Besonders im Visier hat Habeck die USA: “Die USA haben sich an uns gewandt, als die Ölpreise hochgeschossen sind, daraufhin wurden auch in Europa die nationalen Ölreserven angezapft. Ich denke, eine solche Solidarität wäre auch zur Dämpfung der Gaspreise gut”, appellierte der Grünen-Politiker an Washington.

Druck machte der Grünen-Politiker aber auch auf Brüssel: Die EU “sollte ihre Marktmacht bündeln und ein kluges und synchronisiertes Einkaufsverhalten der EU-Staaten orchestrieren, damit sich einzelne EU-Länder nicht gegenseitig überbieten und die Weltmarktpreise hochtreiben”, so seine Forderung. Die europäische Marktmacht sei “gewaltig”, sie müsse nur genutzt werden.

red