EU plant Zollreform: Auch geringwertige Waren sollen künftig besteuert werden

Die Europäische Kommission will künftig auch auf Waren von geringem Wert Zölle erheben. Im Zuge der bevorstehenden Zoll-Reform soll die Grenze von 150 Euro Warenwert beim Import von Gütern aus Drittstaaten entfallen, berichtet die “Süddeutsche Zeitung” (Montagsausgabe). Darunter zahlen Kunden innerhalb des EU-Binnenmarkts bislang lediglich Einfuhrumsatzsteuern, allerdings keine Zollgebühren.

Die Kommission rechnet dadurch mit zusätzlichen Einnahmen von 750 Millionen Euro pro Jahr. Die Zolleinnahmen kommen direkt dem EU-Budget zugute und machen etwa ein Sechstel des EU-Haushalts aus. Die SZ beruft sich auf den Entwurf eines Gesetzes, welches die Kommission am Mittwoch vorstellen will.

Kern der Reform ist demnach auch eine neue EU-Zollbehörde, die bis 2028 entstehen soll. Sie soll ein neues “Datendrehkreuz” aufbauen, unterhalten und pflegen, damit die Informationen zwischen den Mitgliedstaaten besser fließen und Zollverfahren erleichtert werden. Es soll die 27 IT-Umgebungen der Mitgliedstaaten schrittweise durch ein zentralisiertes System ersetzen.

Ziel sei “ein EU-weiter Überblick über die gesamte Lieferkette in Echtzeit”, heißt es in dem Gesetzentwurf. “Dem bestehenden Verwaltungsrahmen der Zollunion fehlt eine klare Struktur und er spiegelt nicht die Entwicklung des Zolls seit 1968 wider”, schreiben die Kommissionsbeamten. Die Europäische Zollunion besteht seit 55 Jahren.

Auf Waren, die aus Drittländern außerhalb der EU eingeführt werden, wenden die nationalen Zollbehörden einheitlich die gleichen Tarife an, während sie intern keine Zölle mehr erheben. Über verdächtige Warensendungen und illegale Importe sind aber bislang nicht alle Behörden gleichzeitig informiert und das europäische Zollsystem ist sehr uneinheitlich. Mit der Reform will die Kommission das beheben.

red

Viele Verspätungen und Zugausfälle trotz abgesagtem Streik

Obwohl der Streik der EVG bei der Deutschen Bahn abgesagt wurde, ist es am Sonntag zu vielen Verspätungen und Zugausfällen an den Bahnhöfen in Deutschland gekommen. Hintergrund sei, dass man den Bahnbetrieb innerhalb von 24 Stunden von Runterfahren auf Hochfahren umorganisiere, teilte die Bahn mit. Dazu würden seit Samstag bundesweit rund 50.000 Zugfahrten allein im Fern- und Nahverkehr sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu geplant.

Fahrzeuge müssten neu disponiert und teilweise an neue Abfahrtsorte verbracht werden. Zudem habe man aufgrund der Ankündigung des 50-Stunden-Warnstreiks zunächst Tausende Kollegen aus den Schichtplänen genommen – ihre Einsätze müssten jetzt kurzfristig wieder neu organisiert werden, so die Bahn. Einschränkungen für die Reisenden ließen sich deshalb nicht vermeiden.

So könne es am Sonntagabend noch zu “einzelnen Zugausfällen” kommen, am Montag sollen ebenfalls nur rund zwei Drittel der geplanten Züge verkehren. Erst ab Dienstag sollen dem Unternehmen zufolge alle ICE- und IC-Züge wieder wie geplant unterwegs sein. Im Regionalverkehr der DB werden ebenfalls regional zunächst noch Einschränkungen und Zugausfälle erwartet.

Die Deutsche Bahn sowie die Gewerkschaft hatten am Samstag einen Vergleichsvorschlag des Amtsgerichts Frankfurt angenommen – der Streik wurde somit abgewendet. Eigentlich wollten die Beschäftigten ab Sonntagabend um 22 Uhr 50 Stunden am Stück die Arbeit niederlegen.

red

Rentenungleichheit in Ost und West: Rentner im Osten zahlen mehr Steuern als im Westen

Rentner müssen in Ostdeutschland deutlich mehr Steuern zahlen als im Westen. So entrichten Senioren im Osten, die 2005 in Ruhestand gegangen sind und in diesem Jahr eine Rente von 2.000 Euro brutto (rund 1.760 Euro netto) erhalten, aktuell 494 Euro Steuern pro Jahr, im Westen sind es dagegen nur 310 Euro. Auch mit einem späteren Renteneintritt verringert sich dieser Unterschied nicht sofort, sondern schmilzt erst allmählich ab, wie aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken hervorgeht, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Sonntagsausgaben) berichten.

So zeigen die neuen Zahlen aus dem Ministerium, dass Rentner in Ostdeutschland, die fünf Jahre später, also 2010 in den Ruhestand gegangen sind, auf einen Jahresbezug von 24.000 Euro (2.000 Euro pro Monat) aktuell 739 Euro Steuern zahlen müssen, während es im Westen nur 577 Euro sind. Beim Renteneintritt im Jahr 2015 zahlen die Ostrentner jährlich 940 Euro Steuern, die Ruheständler im Westen 859 Euro. Wie aus der Antwort des Finanzministeriums hervorgeht, sind die Renteneintrittsjahre für die Höhe des individuellen Rentenfreibetrags entscheidend.

Jeder Rentner bekommt beim Eintritt in den Ruhestand einen prozentualen Steuerfreibetrag, der sich dann lebenslang nicht mehr ändert. Da Rentner im Osten noch vor einigen Jahren deutlich geringere Renten als Ruheständler im Westen bezogen haben, war auch der seinerzeit festgelegte Steuerfreibetrag deutlich geringer. Die Linke fordert deshalb in einem ersten Schritt eine sofortige Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 10.908 auf 14.400 Euro jährlich.

“Wir brauchen eine Debatte über die Zukunft der Rentenbesteuerung”, sagte der Ostbeauftragte der Linksfraktion im Bundestag, Sören Pellmann, dem RND und fügte hinzu: “Es ist ein steuerpolitisches No-Go, dass Ostrentner bei gleich hohen Renten höhere Steuern zahlen müssen als Westrentner.” Über 30 Jahre Rentenungerechtigkeit würden jetzt auch noch zu Steuerungerechtigkeit führen, kritisierte Pellmann und forderte: “Wir brauchen Steuerfreiheit für den Normalrentner.”

 

red

50-stündiger Mega-Warnstreik bei der Bahn abgewendet: EVG und DB akzeptieren Gerichtsvergleich

Der für Sonntag angekündigte 50-stündige Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) findet offenbar doch nicht statt. Die Deutsche Bahn sowie die Gewerkschaft akzeptierten am Samstagnachmittag einen Vergleichsvorschlag des Amtsgerichts Frankfurt, wie der HR berichtet. Demnach wird die EVG auf den geplanten Ausstand verzichten.

Ob es trotzdem zu Einschränkungen des Bahnverkehrs kommen wird, war zunächst noch unklar. Die Bahn hatte am Samstagmorgen einen Eilantrag beim Gericht eingereicht, um den Streik, der von Sonntag, 22 Uhr, bis Ende Dienstag laufen sollte, noch zu verhindern. Dieser sei “unverhältnismäßig” und schädige Kunden sowie unbeteiligte Dritte, hatte der Konzern argumentiert.

Die Gewerkschaft hatte der DB vorgeworfen, auf zentrale Forderungen nicht einzugehen. Sie fordert für rund 230.000 Beschäftigte mindestens 650 Euro mehr Lohn im Monat beziehungsweise zwölf Prozent mehr bei den oberen Einkommen bei einer Laufzeit von einem Jahr.

red

Neue Chefin für Twitter: Linda Yaccarino übernimmt das Ruder

San Francisco – Linda Yaccarino wird neue Twitter-Chefin. Das teilte der Eigentümer und Tech-Milliardär Elon Musk am Freitag mit. Sie werde sich hauptsächlich auf das Tagesgeschäft konzentrieren, während er selbst an Produktentwicklung und neuer Technologie arbeiten wolle, schrieb Musk auf Twitter.

Er freue sich darauf, Twitter mit Linda in eine “Everything App” zu wandeln. Die 59-jährige Yaccarino war zuvor unter anderem bei NBCUniversal Werbeleiterin. Bereits am Donnerstag hatte Musk mitgeteilt, dass die neue CEO in etwa sechs Wochen anfangen werde.

Ganz offensichtlich will er aber trotzdem die Zügel weiter fest in der Hand halten: Seine Rolle werde “Executive Chair” sein, so bezeichnet man im anglo-amerikanischen Raum eine vom eigentlichen Unternehmenschef, dem CEO, unabhängige Funktion, die gewisse Überschneidungen mit der Funktion eines Aufsichtsratsvorsitzenden hat, aber auch die Geschäfte führt und über allem steht. Während ein CEO üblicherweise das “daily business” führt, ist ein “Executive Chair” für die großen strategischen Entscheidungen zuständig – was wohl ganz nach dem Geschmack von Musk sein dürfte. Seit er Twitter im letzten Jahr komplett übernommen hat, geht des dort drunter und drüber: Ein Großteil der Mitarbeiter wurde gefeuert, aber auch viele Werbekunden sprangen ab.

red

Wird das neue Gebäudeenergiegesetz verschoben?

In der Ampelkoalition zeichnet sich ab, dass das umstrittene neue Heizungsgesetz später in Kraft treten soll. Diskutiert werden unterschiedliche Vorschläge, schreibt der “Spiegel”. In der SPD-Fraktion kann man sich vorstellen, das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den 1. April oder 1. Juli 2024 zu verschieben.

Eigentümer könnten so bis zu sechs Monate länger eine fossile Heizung einbauen. Der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) hat einen anderen Vorschlag: Demnach soll mit dem Heizungstausch nur in Regionen begonnen werden müssen, wo es bereits einen kommunalen Wärmeplan gibt. Eine Verschiebung auf 2027 wird in der SPD kritisch gesehen.

Das gilt auch für das Bundeswirtschaftsministerium. Dort will man verhindern, dass das GEG in den Bundestagswahlkampf im Jahr 2025 hineingezogen wird. Unter den Beamten von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) könnte man sich allerdings vorstellen, den Einbau klimafreundlicher Heizungen für Neubauten wie geplant ab Anfang kommenden Jahres vorzuschreiben.

Bei Bestandsgebäuden könnte erst ein Jahr später damit begonnen werden. Derzeit verhandelt die Ampelkoalition den Gesetzentwurf, sie will ihn bis zur Sommerpause im Bundestag beschließen. Die FDP-Abgeordneten wurden von einem Parteitag dazu verdonnert, ein Verbot bestimmter Heizungstypen generell nicht mitzutragen – ein Drittel der Abgeordneten hatte den Antrag selbst mit eingebracht.

red

Schutz vor Überwachung: Bundesregierung plant Gesetz zum Schutz von Mitarbeiterdaten

Für die Überwachung, die Kontrolle oder die Auswahl von Beschäftigten durch Künstliche Intelligenz soll es in Deutschland künftig deutlich strengere Regeln geben. Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) wollen in einem neuen “Beschäftigtendatenschutzgesetz” eine lückenlose Überwachung von Mitarbeitern verhindern, wie die “Süddeutsche Zeitung” (Freitagausgabe) berichtet. “KI wird eine immer größere Rolle spielen. Das birgt immense Chancen, aber auch die Gefahren, dass Prozesse nicht mehr transparent sind, dass Menschen diskriminiert oder Persönlichkeitsrechte durch unzulässige Überwachung verletzt werden”, sagte Faeser der SZ. Auch Arbeitsminister Heil sieht dringenden Handlungsbedarf. Ihm gehe es darum, dass “gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Arbeitsschutz auch in der digitalen Arbeitswelt gelten”, sagte er. Noch im Sommer wollten Faeser und Heil einen ersten Entwurf für das Gesetz vorlegen, heißt es laut SZ in Regierungskreisen.

Ein internes Papier der Ministerien, über das die “Süddeutsche Zeitung” berichtet, skizziert, wie sensible Daten etwa zu Gesundheitszustand, Aufenthaltsort der Beschäftigten, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder Herkunft geschützt werden sollen. Nur in Ausnahmefällen, etwa zur Gefahrenabwehr für Mitarbeiter, sollen künftig Videoaufnahmen erlaubt sein. “Das wollen wir vor allem für Gefahrensituationen klar regeln, zum Beispiel bei Feuerwehrleuten im Einsatz”, sagte Faeser.

Generell aber gelte: “Es muss geschützte Rückzugsräume geben, in denen man unbeobachtet sein kann.” Arbeitgeber sollten “keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile ihrer Mitarbeiter erstellen dürfen”, heißt es in dem Papier der Ministerien weiter. Möglich bleiben sollen “notwendige und sinnvolle Praktiken” wie das Erfassen von Lenk- und Ruhezeiten.

Den Einsatz von KI in Bewerbungsverfahren will die Regierung hingegen einschränken. Entsprechende Programme müssten wissenschaftliche Standards einhalten und dürften nur Eigenschaften prüfen, die für eine Stelle bedeutend seien. Laut Papier der Ministerien soll “klar und verlässlich festgeschrieben werden, welche Fragen im Bewerbungsgespräch unzulässig sind”.

Medizinische Untersuchungen sollten nur zulässig sein, wenn sie für die Ausübung einer Tätigkeit notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben seien, etwa bei Piloten. Auch Fachleute halten gesetzliche Regeln für dringend nötig. “Sowohl die Chancen als auch die Risiken der künstlichen Intelligenz lassen sich steuern”, sagte KI-Expertin Johanna Wenckebach, wissenschaftliche Direktorin des gewerkschaftsnahen Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht (HSI).

Der Datenschutz der Beschäftigten sei schon bisher in vielen Fällen unzureichend gewesen. “Durch die Möglichkeit, mit KI riesige Datenmengen auszuwerten, wachsen die Missbrauchsmöglichkeiten – und damit auch die Notwendigkeit, diese Daten zu schützen”, sagte Wenckebach.

red

Deutsche Bahn sagt Mindestlohn-Forderung zu

Die Deutsche Bahn will die Mindestlohn-Forderung der Eisenbahnergewerkschaft EVG erfüllen. Das teilte der Staatskonzern in der Nacht zu Freitag mit, nachdem am Abend die Gespräche mit der Gewerkschaft fortgesetzt wurden. Die Bahn habe der EVG dabei zugesagt, der von ihr Anfang Februar erhobenen Forderung nach Abbildung des gesetzlichen Mindestlohns zuzüglich Entgelterhöhung nachzukommen.

Das bedeute, dass vom ersten Tag des Tarifabschlusses an alle Entgelttabellen 12 Euro ausweisen würden. Auch sei klargestellt worden, dass es keine Begrenzung von 13 Euro gebe, da sich bereits das vorliegende Angebot auf 13,20 Euro belaufe. “Wir haben die Forderung zum Mindestlohn erfüllt, jetzt steht die EVG im Wort”, ließ sich DB-Personalvorstand Martin Seiler in der Nacht zitieren.

Die EVG müsse nun ihre Zusage einhalten und den 50-stündigen Warnstreik absagen. Unterdessen machte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch den Bahn-Vorstand und die Bundesregierung verantwortlich für den eskalierenden Tarifkonflikt bei dem Staatskonzern. “Astronomische Boni für das Management und Streik für die Kunden, weil der Bahnvorstand sich in einer Abwehrschlacht gegen die berechtigten Forderungen ihrer Mitarbeiter stellt. Das ist inakzeptabel”, sagte Bartsch dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). Die Verantwortung für die angekündigten Streiktage trügen der Bahnvorstand und die Bundesregierung. “Bundeskanzler Scholz sollte Verkehrsminister Wissing anweisen, den Spuk bei der Deutschen Bahn zu beenden”, forderte Bartsch.

“Die Beschäftigten brauchen deutliche Lohnzuwächse und die Kunden eine Bahn, die verlässlich fährt.” Boni dürften nur dann fließen, wenn die Bahn sicher, sauber und pünktlich fahre und alle Beschäftigten auskömmlich verdienten.

red

Bahnstreik ab Sonntag: EVG kündigt 50-Stunden-Arbeitsniederlegung an

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) will die Deutsche Bahn ab Sonntagabend 50 Stunden am Stück bestreiken. Die Arbeitsniederlegungen sollen am Sonntag um 22 Uhr beginnen, teilte die EVG am Donnerstag in Köln mit. Im Anschluss soll der Streik den gesamten Montag und Dienstag laufen.

Betroffen sein werden laut Gewerkschaft der Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn und weiterer Bahnunternehmen. “Wir sehen, dass sich die Verhandlungen mit den meisten Unternehmen sehr zäh gestalten”, kommentierte EVG-Tarifvorstand Cosima Ingenschay die Entscheidung. Bisher habe man keine “verhandlungsfähigen Angebote” vorliegen.

Natürlich sei das “sehr ärgerlich” für die Fahrgäste, aber die Arbeitsniederlegungen seien “notwendig”, um den Konzern mit wirtschaftlichen Schäden unter Druck zu setzen, fügte sie hinzu. Im Tarifstreit fordert die EVG für rund 230.000 Beschäftigte mindestens 650 Euro mehr Lohn im Monat beziehungsweise zwölf Prozent mehr bei den oberen Einkommen bei einer Laufzeit von einem Jahr. Zuletzt hatte die Gewerkschaft den Bahnverkehr in Deutschland am 21. April für mehrere Stunden lahmgelegt.

In der dritten Verhandlungsrunde war im Anschluss keine Einigung zustande gekommen, das nächste Treffen ist für Ende Mai geplant.

red

Flüchtlingsgipfel: Bund und Länder einigen sich auf Neuordnung der Finanzierung

Bund und Länder haben sich beim sogenannten “Flüchtlingsgipfel” im Bundeskanzleramt darauf geeinigt, die Finanzierung der Flüchtlingskosten neu zu regeln. “Der Bund wird für das Jahr 2023 die Flüchtlingspauschale an die Länder um eine Milliarde Euro erhöhen, damit die Länder dabei unterstützt werden, ihre Kommunen zusätzlich zu entlasten und die Digitalisierung der Ausländerbehörden zu finanzieren”, heißt es in dem gemeinsamen Beschlusspapier. Man wolle “miteinander klären, wie die Finanzierung dieser Aufgabe in Zukunft geregelt werden kann”.

Die Frage solle bei der nächsten regulären Zusammenkunft von der Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler im November geklärt werden. “Aus Sicht der Länder bedarf es eines atmenden Systems, bei dem sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Zugangszahlen der Geflüchteten orientiert”, heißt es in dem Papier. “Aus Sicht des Bundes wurde ein atmendes System für die Unterstützung der Länder und Kommunen bereits etabliert.”

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erklärte im Anschluss an die Sitzung, die Bundesregierung wolle die irreguläre Migration vor allem durch “neue Arten von Migrationspartnerschaften” begrenzen. Zudem solle der “Schutz der EU-Außengrenzen” vorangebracht werden. Deutschland unterstütze diese Länder bei der Errichtung von Grenzschutzstrukturen.

Auch an der deutschen Grenze habe man beispielsweise die Möglichkeit des Grenzschutzes an der Grenze zu Österreich fortgesetzt. Scholz pochte zudem auf eine Reform des europäischen Asylsystems. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte, die Länder unterstützten “ausdrücklich” die Initiative der Bundesregierung hinsichtlich Asylverfahren an den EU-Außengrenzen.

Er begründete dies unter anderem mit einer geringen Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine “Asylwende” sei dies jedoch nicht, so Weil. Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, sieht bei der Finanzierungsfrage noch “keine ausreichende Antwort”.

Dennoch wolle er ausdrücklich anerkennen, dass sich der Bund “schon heute enorm engagiert”. Er bekräftigte die Forderung, der Bund solle die Unterkunftskosten vollständig unternehmen.

red