Ein kleines bisschen Hoffnung für die Luftfahrtbranche

Die Bilanz ist niederschmetternd, doch der Blick nach vorn macht der Luftfahrtbranche zumindest ein kleines bisschen Hoffnung. Noch aber hat die Corona-Pandemie die Fraport AG, die an 31 Flughäfen rund um den Globus beteiligt ist, fest im Griff. Am Heimatstandort Frankfurt am Main bleiben die Passagierzahlen vom Rekordniveau von 2019 Welten entfernt. Damals fertigte der größte deutsche Flughafen mehr als 70 Millionen Passagiere ab. 2020 waren es gerade mal 18,8 Millionen.

Für 2021 kalkuliert der Fraport-Vorstandsvorsitzende Stefan Schulte in Frankfurt vorsichtig mit “unter 20 bis 25 Millionen” Passagieren. Doch für eine Rückkehr zu positiven Konzernzahlen ist das Passagiergeschäft für die Fraport unabdingbar. Sowohl touristische Reisen als auch Geschäftsreisen könne es schon bald wieder geben, betont Schulte.

Das Vorkrisenniveau könne “viel schneller” erreicht werden als viele in der Branche glaubten. “Wir erwarten es im Moment für 2025/2026”, erklärte der Fraport-Chef in der ARD-Tagesschau. Dann soll auch das neue Terminal 3 des Frankfurter Flughafens bereitstehen, dessen Fertigstellung sich auf 2026 verschieben wird.

Ralf Loweg / glp

368 400 Wohnungen wurden 2020 genehmigt – Boom bei Zweifamilienhäusern

WIESBADEN – Die Corona-Krise hat im Jahr 2020 in Deutschland nicht zu einem Rückgang der Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen geführt: Mit 368 400 zum Bau genehmigten Wohnungen stieg die Zahl um knapp 8 000 oder 2,2 % gegenüber dem Jahr 2019. In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmigungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilt, befindet sich die Zahl genehmigter Wohnungen im Zeitvergleich weiter auf einem hohen Niveau. Mehr genehmigte Wohnungen als im Jahr 2020 gab es seit der Jahrtausendwende nur 2016 mit 375 400.

20,5 % mehr genehmigte Wohnungen in Zweifamilienhäusern – Genehmigungen für Eigentumswohnungen um 5,4 % gesunken

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Jahr 2020 rund 320 200 Wohnungen genehmigt. Das waren 2,9 % mehr als im Vorjahr. Dies ist insbesondere auf die Entwicklung bei den Zweifamilienhäusern (+4 400 oder +20,5 %) zurückzuführen. Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ist um 2,4 % und die für Mehrfamilienhäuser um 0,4 % gestiegen.  Bei der Zahl der Eigentumswohnungen wurde einen Rückgang von 5,4 Prozent verzeichnet. In 2020 wurden 80 119 Eigentumswohnungen genehmigt. Ein Jahr zuvor waren es noch. 84 701.

Dezember 2020: 11 % weniger genehmigte Wohnungen als im Vorjahresmonat 

Im Dezember 2020 lag die Zahl der genehmigten Wohnungen mit 36 530 um 11,0 % unter dem Wert des Vorjahresmonats. In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Dezember 2020 rund 11,5 % weniger Wohnungen als im Dezember 2019 genehmigt. Dies ist vor allem auf den Rückgang bei der Zahl der Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser (-17,4 %) zurückzuführen. Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ist um 9,1 % und die für Zweifamilienhäuser um 39,3 % gestiegen.

Zahl neuer Genehmigungen weiter höher als Zahl der Fertigstellungen 

Die Zahl der Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator zur Einschätzung der zukünftigen Bauaktivität, da Baugenehmigungen geplante Bauvorhaben darstellen. Die tatsächliche Entwicklung der Bautätigkeit im Jahr 2020 wird durch die Entwicklung der Baufertigstellungen dargestellt, die das Statistische Bundesamt voraussichtlich Mitte des Jahres 2021 veröffentlicht.

red

Quelle: Statistische Bundesamt

So hat sich der Büromarkt in Stuttgart entwickelt

Die Corona-Pandemie und der Strukturwandel haben auch am Stuttgarter Büromarkt Spuren hinterlassen: Der Flächenumsatz ist im letzten Jahr auf den niedrigsten Stand seit 2006 gesunken; der Leerstand hat sich erholt. Gleichzeitig wird deutlich, dass moderne Arbeitswelten durchaus mehr umfassen als den eigentlichen Arbeitsplatz im Büro.

Ein deutlich größeres Flächenangebot kennzeichnen die derzeitige Situation des Büromarkts in Stuttgart. Dieser konnte im Jahr 2019 einen Flächenumsatz von 141.000 Quadratmetern verzeichnen, was einem Rückgang um rund 55 Prozent gegenüber dem Rekord-Vorjahr entspricht. Die Leerstandsquote ist auf 3,1 Prozent gestiegen, was einem Flächenangebot von etwa 249.000 Quadratmetern entsprach. Damit zeichnet sich eine dringend nötige Entspannung beim knappen Leerstand der vergangenen Jahre von zuletzt 1,9 Prozent ab – krisenbedingt aber mit der Gefahr von Flächenüberangeboten in einigen Teilmärkten. Dies geht aus dem aktuellen Stuttgarter Büromarktbericht der E & G Real Estate und der Stuttgarter Wirtschaftsförderung hervor.

Den größten Einzelabschluss bilden die rund 14.545 Quadratmeter Bürofläche, die die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation im ersten Halbjahr in Stuttgart-Bad Cannstatt angemietet hat. Der zweitgrößte Abschluss mit rund 7.600 Quadratmetern erfolgte im vierten Quartal durch den Eigennutzer indasys IT Systemhaus AG in Stuttgart-Weilimdorf. Ein weiterer Mietvertragsabschluss des Landes Baden- Württemberg in Stuttgart-Feuerbach lag bei 7.510 Quadratmetern.

Öffentliche Hand weiterhin an der Spitze

Mit Flächen von rund 37.900 Quadratmetern blieb die öffentliche Hand auch im Jahr 2020 stärkster Nachfrager. Beratungsunternehmen spielten mit 28.000 Quadratmetern ebenfalls eine große Rolle – bei ihnen war bereits 2019 eine steigende Nachfrage zu erkennen gewesen. Ein ebenfalls vergleichsweise guter Flächenumsatz von rund 15.400 Quadratmetern entfiel auf die kontinuierlich wachsende IT-Branche. Die in der Vergangenheit für große Flächenumsätze verantwortlichen Industrieunternehmen waren durch die Infektionslage und die Umwälzungen in der Branche kaum noch vertreten.

„Gerade aufgrund der vielfältigen Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft investiert die Stadt im aktuellen Etat einige Milliarden Euro in Zukunftsfelder und Schlüsseltechnologien“, sagt Ines Aufrecht, die die Wirtschaftsförderung der Stadt leitet. „Dazu gehören unter anderem nachhaltige Mobilität, Umwelttechnologien,erneuerbare Energien und Ressourceneffizienz, Informations- und Kommunikationstechnologien, Green IT und intelligente Produkte. So tragen wir dazu bei, dass Stuttgart auch weiterhin so viel Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitsqualität bieten kann wie in der Vergangenheit“, so Aufrecht.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigen im Büromarktbereich: Nicht so sehr die Suche nach neuen Flächen steht derzeit im Vordergrund. Es geht eher darum, wie stark sich die Anforderungen an den Zuschnitt und die Ausstattung von Büroflächen wandeln und welche neuen Dienstleistungen für die Unternehmen und ihre Angestellten ein gutes Angebot umfassen sollte.“, sagt Ulrich Nestel, Leiter Bürovermietung bei E & G Real Estate. „Sharing-Infrastrukturen werden zum Beispiel immer stärker nachgefragt, genauso wie Paketannahmestationen, aber auch Silent Rooms und Telefonboxen oder ein auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Nebenkostenmanagement.“

Entspannung bei den Flächen

Das Flächenangebot belief sich insgesamt auf 249.000 Quadratmeter, was einer Leerstandsquote von 3,1 Prozent entspricht. In manchen Gebieten war im letzten Jahr eine geradezu explosionsartige Flächenzunahme zu verzeichnen – etwa in Leinfelden- Echterdingen oder in Vaihingen. An beiden Standorten kamen durch die Fertigstellung der Projekte „Vision ONE“ und „Neo“ hochwertige Neubauflächen auf den Markt, in denen Teilflächen bereits vermietet sind. In Feuerbach erhöhte sich das Angebot überwiegend durch Flächenverkleinerungen ansässiger Unternehmen und durch fertiggestellte Neubauten wie zum Beispiel das „MAYOFFICE“, für das gleichfalls schon einige Mietverträge unterzeichnet wurden.

Obwohl es in der Stuttgarter City immer noch an Neubauflächen fehlt, legte das Angebot hier ebenfalls deutlich zu. Auch in der Innenstadt gab es wieder mehr Flächenauswahl. Die Fertigstellung kleinerer Projekte in der City wird in den kommenden ein bis zwei Jahren ebenfalls für das dringend benötigte Anwachsen des Angebots sorgen. Ab 2025 stehen einige Großprojekte an – das Angebot könnte sich dadurch um Flächen im sechsstelligen Bereich erhöhen.

Spitzen- und Durchschnittsmiete steigen wieder

Der Spitzenmietpreis lag mit 25,50 Euro je Quadratmeter rund 6 Prozent über dem Vorjahreswert. In einigen Bestandsobjekten in der City wie zum Beispiel den Königsbau- Passagen oder dem Z-UP wurden teils deutliche Mietpreissteigerungen realisiert, die zu dieser Spitzenmiete geführt haben. Neubauabschlüsse flossen mangels fehlender Projekte in der City nicht in die Berechnung ein.

Über das gesamte Stadtgebiet betrachtet konnte auch die Durchschnittsmiete gesteigert werden: mit nunmehr 16,50 Euro je Quadratmeter um 1,8 Prozent. Im Gegensatz zur City wurden in den umliegenden Teilmärkten zahlreiche Neubauflächen angemietet. In südlicher Randlage waren dies beispielsweise Abschlüsse im fertiggestellten Neubau„Neo“ in Vaihingen sowie im Bürocampus „Vision ONE“ in Leinfelden-Echterdingen.

„In den letzten Jahren war das Flächenangebot des Stuttgarter Büromarkts deutlich zu knapp. Eine Zunahme des Leerstands in gewissem Umfang ist nach wie vor erforderlich“, so Ulrich Nestel. „Die Corona-Pandemie zwingt viele Unternehmen, sich mit flexibleren Arbeitsplatzmodellen auseinanderzusetzen, aus denen mögliche Flächeneinsparungen resultieren könnten. Vor allem die Industrieunternehmen werden wegen der unabhängig hiervon notwendigen Umstrukturierungen, ausgelöst durch technische Umwälzungen und die zunehmende Digitalisierung, in den kommenden Jahren größere Flächen freisetzen. An ihren Standorten muss daher teilweise mit einem Überangebot gerechnet werden, das selbst in krisenfreien Zeiten nur mit längeren Vermarktungszeiten platziert werden kann.“

Quelle: E & G Real Estate / Wirtschaftsförderung Stuttgart

Neue Heizungen braucht das Land

 Heizungsinstallateure können sich in der Corona-Krise über mangelnde Arbeit nicht beschweren. Kunden müssen häufig Tage oder sogar Wochen warten, bis sie einen Termin bekamen. Auch im aktuellen Lockdown können die Handwerker kaum noch Aufträge annehmen. Vor Ostern sei kein Termin mehr frei, heißt es immer wieder.

Tatsächlich ist die Nachfrage nach neuen Heizungen oder Modernisierungen drastisch gestiegen. 2020 kletterte der Absatz von Heizungen um 13 Prozent nach oben, wie der Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH) berichtet. Zum Vergleich: Im Durchschnitt wuchs die Branche seit 2000 gerade mal um zwei Prozent pro Jahr.

Beschleunigt wurde der Trend durch die Förderprogramme. Seit Anfang 2020 zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bis zu 45 Prozent der Kosten für den Austausch einer alten Ölheizung durch eine Anlage, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzt. Beim Umstieg auf Gaskessel mit Solarthermie-Anlage, Wärmepumpe oder Holzpellets-Heizung erhalten Kunden immerhin noch 40 Prozent der Kosten.

Hintergrund: Die Mehrheit der deutschen Heizungen gilt als sanierungsbedürftig. Jeder vierte Heizkessel ist laut “tagesschau.de” älter als 25 Jahre. Noch heizen die meisten Deutschen mit Öl oder Gas. Rund zwei Drittel der insgesamt 21 Millionen Heizanlagen werden mit fossilen Energieträgern befeuert. Am weitesten verbreitet sind Gasheizungen.

Ralf Loweg / glp

Privathaushalte in Deutschland gaben 2020 deutlich weniger Geld für Konsum aus

WIESBADEN – Das Konsumverhalten privater Haushalte in Deutschland hat sich aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 stark verändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltverbrauchertages am Montag mitteilte, gingen die Konsumausgaben der privaten Haushalte im Inland nach den Konzepten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 % in jeweiligen Preisen und um 5,0 % preisbereinigt zurück. Dies war der stärkste Rückgang seit 1970. Diese Entwicklung unterscheidet sich von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009, als der private Konsum weniger beeinträchtigt war und dadurch eine stabilisierende Wirkung auf die deutsche Volkswirtschaft hatte.

Mehrausgaben der privaten Haushalte für Nahrungsmittel, Einbruch bei Gastronomie und Beherbergung 

Entgegen dem allgemeinen Rückgang der privaten Konsumausgaben haben die privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 für Nahrungsmittel und Getränke 6,3 % mehr ausgegeben (in jeweiligen Preisen). Die Ursachen dafür dürften sein, dass mehr von zuhause gearbeitet, auf Vorrat gekauft und durch den Lockdown im Gastgewerbe weniger auswärts gegessen wurde. Das Gastgewerbe hat der Lockdown besonders getroffen: Die Konsumausgaben für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen fielen um 33,2 %.

Hohe Nachfrage nach Kraftfahrzeugen im 2. Halbjahr 2020 

Im Jahr 2020 nahmen die Konsumausgaben für Verkehr um 11,7 % ab. Dabei ließen sich zwei unterschiedliche Tendenzen beobachten: Während die Ausgaben für Verkehrsdienstleistungen in den Bereichen Flug-, Bahn- und Busreisen im Jahresverlauf weiter zurückgingen (1. Halbjahr -28,6 %; 2. Halbjahr -38,6 %), stieg die Nachfrage nach Kraftfahrzeugen – nach einem Rückgang im 1. Halbjahr 2020 um 20,0 % – im 2. Halbjahr um 9,9 %. Ein Grund für den Anstieg war vermutlich auch die Mehrwertsteuersatzsenkung im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung.

Die Ersparnis der privaten Haushalte beim Kauf eines Kraftfahrzeugs variierte neben der Innovationsprämie für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge aufgrund der Mehrwertsteuersatzsenkung im 2. Halbjahr 2020 mit der Höhe des Kaufpreises. Die Ausgaben für Kraftfahrzeuge stiegen allerdings weniger stark an als in der Finanz- und Wirtschaftskrise: Von März bis September 2009 hatte die Bundesregierung die Umweltprämie („Abwrackprämie“) in Höhe von 2 500 Euro aufgelegt, um die Nachfrage nach Kraftfahrzeugen zu fördern. In der Folge stiegen die Konsumausgaben der privaten Haushalte für Kraftfahrzeuge in den ersten drei Quartalen 2009 um 26,1 % im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum im Vorjahr. Der damalige Anstieg in den ersten drei Quartalen 2009 war also mehr als doppelt so stark wie im 2. Halbjahr 2020.

Geringere Nachfrage nach Dienstleistungen und kurzlebigen Gebrauchsgütern 

Während 2009 hauptsächlich die Automobilhersteller und die Zulieferunternehmen von der Umweltprämie profitierten, stieg im 2. Halbjahr 2020 im Rahmen der Mehrwertsteuersatzsenkung die Nachfrage nach langlebigen Gebrauchsgütern anderer Branchen. Beispielsweise zeigte sich auch in den Konsumausgaben der privaten Haushalte für Einrichtungsgegenstände sowie Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt (zum Beispiel Möbel, elektrische Haushaltsgeräte) ein sprunghafter Anstieg im 2. Halbjahr 2020 (1. Halbjahr +1,7 %; 2. Halbjahr: +6,9 %). Branchenübergreifend gingen die Konsumausgaben für langlebige Güter im 1. Halbjahr um 8,5 % zurück, im 2. Halbjahr stiegen sie um 7,8 %. Auf die Käufe kurzlebiger Gebrauchsgüter (zum Beispiel Bekleidung und Schuhe) hatte die Mehrwertsteuersatzsenkung hingegen keinen durchschlagenden Effekt. Diese Käufe waren im 2. Halbjahr weiterhin rückläufig, wenngleich auch nicht so negativ wie im 1. Halbjahr 2020. Für Dienstleistungen gaben die privaten Haushalte in den beiden Halbjahren 2020 in einem vergleichbaren Umfang weniger Geld aus.

red

Quelle: Statistisches Bundesamt

So steht es um die Löhne in Deutschland

So richtig gerecht sind die Löhne in Deutschland offenbar immer noch nicht verteilt. Denn laut aktueller Zahlen liegt der Osten Deutschlands beim Einkommen auch weiterhin deutlich hinter dem Westen zurück.

Insgesamt erhielten sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 2019 im Westen ein mittleres Einkommen von 3.526 Euro brutto, in Ostdeutschland waren es 2.827 Euro. Das Entgelt in Westdeutschland lag somit um 24,7 Prozent höher als das der Ostdeutschen.

In absoluten Zahlen bestehen die größten Unterschiede demnach im Auto-, Motoren-, Karosserie-, Anhänger- und Autoteilebau. In diesem Bereich lag das Einkommen 2019 im Westen bei 5.354 Euro brutto, im Osten bei 3.690 – eine Differenz von 1.664 Euro. Somit wurde im Westen 45,1 Prozent mehr verdient.

Auch im Maschinenbau (43,8 Prozent), der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (43,4 Prozent) und der Herstellung chemischer Erzeugnisse (27,1 Prozent) sind die Unterschiede zum Teil gravierend.

Ralf Loweg / glp

Steuern: Finanzamt verlängert Stundungen für von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe

Die Möglichkeiten vereinfachter Stundungsanträge für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen werden bis 30. Juni zu verlängert. Unbürokratische steuerliche Hilfen bleiben aus Sicht von Finanzministerin Edith Sitzmann wichtig.

Die Finanzministerien der Länder haben sich nach einer Pressemitteilung vom 12. März darauf verständigt, die Möglichkeiten vereinfachter Stundungsanträge für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis 30. Juni zu verlängern.

„Die Pandemie hält an, die Auswirkungen auf Betriebe ebenfalls: Die Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen verschaffen den Unternehmen rasch und unkompliziert Liquidität“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Dank der Vereinfachung müssen bei Anträgen auf Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer keine strengen Voraussetzungen für Nachweise erfüllt werden. Ursprünglich sollte die Erleichterung am 31. März auslaufen. „Wir stellen den Unternehmen weiterhin diese unbürokratische Hilfe zur Verfügung“, sagte Sitzmann.

Unbürokratische steuerliche Hilfen bleiben wichtig

Seit dem Frühjahr 2020 können Betriebe, die von der Pandemie betroffen sind, in einem vereinfachten Verfahren Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen beantragen, ohne dass darauf Zinsen oder Säumniszuschläge erhoben werden. Auch Vollstreckungsmaßnahmen sind ausgesetzt. „Damit helfen wir, unsere Unternehmen liquide zu halten. In einer weiterhin angespannten Situation ist und bleibt das besonders wichtig“, so die Ministerin.

Durch den einstimmigen Beschluss der Finanzministerkonferenz sind die Länder nun berechtigt, die Stundungen bis 30. Juni zu gewähren.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Versteckte Kosten bei Krediten

Manchmal lassen sich teure Anschaffungen nicht vermeiden – obwohl es der Kontostand eigentlich gar nicht hergibt. Bleiben ein Kredit oder eine Umschuldung als Ausweg aus dem finanziellen Engpass. In beiden Fällen ist es wichtig, versteckte Kosten und unseriöse Angebote von Kreditvermittlern zu entlarven.

Jede Kreditaufnahme sollte gut überlegt sein, um sich finanziell nicht zu übernehmen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Kann die geplante Anschaffung noch aufgeschoben werden bis die benötigte Summe vorher angespart wurde? Reicht das Einkommen aus, um die monatlichen finanziellen Belastungen durch den Kredit zu stemmen?

Vor der Kreditaufnahme gilt es, Angebote verschiedener Banken miteinander zu vergleichen. Wichtig dabei ist der effektive Jahreszins, in dem fast alle Kosten enthalten sind. Eine Restschuld- oder Kreditausfallversicherung ist laut der Verbraucherschützer “meist nicht zu empfehlen. Diese Versicherungen sind sehr teuer, zahlen aber wegen zahlreicher Ausnahmetatbestände häufig gerade dann nicht, wenn sie benötigt werden”, so die Begründung.

Kreditvermittler verlangen in der Regel eine hohe Provision, die meist über das Darlehen “mitfinanziert” wird. Auch die Zinsen sind bei solchen Darlehensverträgen in der Regel sehr hoch. Unseriöse Kreditvermittler werben mit Aussagen wie “unbürokratische, problemlose Sofort-Kredite, auch wenn die Hausbank Probleme macht” oder “Kredit ohne Schufa”.

Wenn Waren mit einer “Null-Prozent-Finanzierung” beworben werden, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch wirklich günstig sind. Daher empfiehlt sich vor dem Kauf ein Preisvergleich. Denn Nullzins-Angebote verführen leicht zu unüberlegten Käufen und bergen die Gefahr, dass mehr gekauft wird als finanziell gestemmt werden kann.

Rudolf Huber / glp

Mieten: In zehn Jahren bis zu 43 Prozent teurer

Wieviel Wohnung gibt es für 1.000 Euro Miete im Monat? Dieser Frage ist das Portal immowelt.de nachgegangen. Mit überraschenden Antworten.

Während diese runde Summe vor zehn Jahren noch für eine große Familien-Wohnung gereicht hat, bekommt man dafür heute häufig nur noch zwei Zimmer. In allen 36 für die Analyse untersuchten Großstädte ist die Wohnfläche für 1.000 Euro Kaltmiete deutlich geringer geworden – in der Spitze sogar um 51 Quadratmeter.

So haben die starken Preisanstiege der vergangenen Jahre in München dazu geführt, dass Mieter 34 Quadratmeter (minus 40 Prozent) einbüßen: Was vor zehn Jahren noch für durchschnittlich 85 Quadratmeter reichte, ermöglicht jetzt gerade noch eine kleine Zwei-Raum-Wohnung mit 51 Quadratmetern. In Frankfurt bekommen Mieter 27 Quadratmeter (minus 29 Prozent) weniger.

Den größten Rückgang der Wohnfläche gibt es in Berlin. Statt für eine 120-Quadratmeter-Wohnung reicht die runde Summe aktuell nur noch für 69 Quadratmeter. Das sind 51 Quadratmetern oder 43 Prozent weniger. “Durch die Einführung des Mietendeckels nimmt die Hauptstadt allerdings auch eine Sonderrolle in der Analyse ein”, heißt es bei den Immobilien-Experten.

Zusammen mit Berlin verzeichnet Leipzig den größten absoluten Rückgang bei der Wohnfläche. Allerdings bekommen Leipziger Mieter für 1.000 Euro nach wie vor eine geräumige Wohnung mit 104 Quadratmetern. Eine nahezu identische Entwicklung ist auch in Dresden zu beobachten: Dort bekommen Mieter 47 Quadratmeter (minus 33 Prozent) weniger fürs Geld. Auch in den hessischen Großstädten Offenbach ( minus 45 Quadratmeter; minus 35 Prozent) und Kassel (minus 41 Quadratmeter; minus 28 Prozent) müssen sich Mieter beim Wohnungswechsel auf weniger Platz oder eine Vergrößerung des Budgets einstellen.

Rudolf Huber / glp

Mehrwertsteuer: Mehr Haushalte nutzten Senkung zu Konsumzwecken

Wiesbaden: Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Wirkung der vom 1. Juli bis zum Jahresende 2020 begrenzten Mehrwertsteuersenkung sowie des im September und Oktober 2020 ausgezahlten Kinderbonus auf den privaten Konsum untersucht. Beide Maßnahmen hatte die Bundesregierung im Juni 2020 im Rahmen ihres Konjunkturprogramms zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Nach den Ergebnissen einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Bundesfinanzministeriums haben von August bis Dezember 2020 jeden Monat 20 % bis 25 % der Privathaushalte aufgrund der Mehrwertsteuersenkung zusätzliche Anschaffungen getätigt oder geplante Anschaffungen vorgezogen. Mehr als jeder zweite kindergeldberechtigte Haushalt setzte den Kinderbonus ganz oder teilweise zu Konsumzwecken ein, insbesondere zur Anschaffung langlebiger Gebrauchsgüter. Abgefragt wurde jeweils die beabsichtigte Verwendung des (zusätzlich) verfügbaren Einkommens der Haushalte.

Immer mehr Haushalte nutzten im Zeitverlauf die Mehrwertsteuersenkung zu Konsumzwecken

Die befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % nutzten die Haushalte von Monat zu Monat stärker für vorgezogene oder zusätzliche Anschaffungen: Während im August 2020 fast jeder siebte Haushalt (15 %) Ausgaben aufgrund der temporären Mehrwertsteuersenkung vorzog oder das Vorziehen von Ausgaben plante, traf dies im Dezember 2020 sogar auf jeden fünften Haushalt (20 %) zu. Die Mehrwertsteuersenkung diente auch als zusätzlicher Kaufanreiz für ungeplante Anschaffungen: Im August 2020 war die Mehrwertsteuersenkung für 13 % der Haushalte ein zusätzlicher Kaufanreiz. Bis Dezember 2020 stieg dieser Anteil leicht auf 16 %.

Zusammengenommen führte die Mehrwertsteuersenkung damit im August 2020 bei jedem fünften Haushalt (20 %) zu vorgezogenen oder zusätzlichen Anschaffungen. Dieser Anteil stieg bis Dezember 2020 auf ein Viertel der Haushalte (25 %). Somit nutzten im Zeitverlauf immer mehr Haushalte die Mehrwertsteuersenkung, um geplante Anschaffungen vorzuziehen oder sich ungeplante Anschaffungen zu leisten.

Insbesondere Haushalte mit Kindern sowie einkommensstarke Haushalte nutzten Mehrwertsteuersenkung

Von August bis Dezember 2020 tätigte rund jeder dritte Haushalt (32 % bis 35 %) mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren aufgrund der Mehrwertsteuersenkung zusätzliche Anschaffungen und/oder zog geplante Anschaffungen vor. Bei Haushalten ohne minderjährige Kinder traf dies auf rund jeden fünften (17 % bis 22 %) zu.

Ähnliche Unterschiede zeigten sich auch bei einkommensstärkeren im Vergleich zu einkommensschwächeren Haushalten. Aufgrund der Orientierung am gesamten Haushaltseinkommen besteht allerdings eine Überschneidung zwischen Haushalten mit Kindern und einkommensstärkeren Haushalten. Von August bis Dezember 2020 tätigte rund jeder sechste Haushalt (14 % bis 17 %) mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 2 000 Euro zusätzliche Anschaffungen oder zog geplante Anschaffungen vor. Bei den Haushalten mit einem monatlichen Einkommen über 5 000 Euro traf dies im August 2020 auf 29 % zu. Der Anteil stieg bis Dezember 2020 auf 40 %.

Bei der Befragung wurde jeweils das gesamte Haushaltseinkommen und nicht das Pro-Kopf-Einkommen betrachtet. Hier ist zu beachten, dass sich die Gruppe der Haushalte mit Kindern sowie die Gruppe der Haushalte mit höherem Einkommen überschneiden, da Mehrpersonenhaushalte im Durchschnitt auch ein höheres Einkommen haben.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Befragung keine Aussagen über die tatsächlichen Entlastungswirkungen der Mehrwertsteuersenkung für private Haushalte zulassen. Sie sagen lediglich etwas über ihre den Konsum stützende beziehungsweise verstärkende Wirkung aus.

Kinderbonus gleichermaßen zu Konsumzwecken und zum Sparen eingesetzt

Der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind wurde in der Regel in den Monaten September und Oktober 2020 zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Im August 2020 – also vor der Auszahlung des Kinderbonus – beabsichtigte gut jeder zweite kindergeldberechtigte Haushalt (55 %), den Kinderbonus ganz oder teilweise für Konsumzwecke auszugeben. Im Dezember 2020 lag der Wert bei 60 %. Zu Konsumzwecken zählen die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgüter (z. B. Bekleidung und Schuhe, Einrichtungsgegenstände und Haushaltswaren, Elektrogeräte, Fahrzeuge), Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke sowie Ausgaben für Eintrittsgelder und Dienstleistungen außer Haus im Bereich Freizeit, Kultur und Sport (einschließlich Restaurant- und Gaststättenbesuche sowie Urlaub).

In etwa genauso häufig wollten die Haushalte den Kinderbonus sparen, wobei die Sparabsicht im Zeitverlauf abnahm. Während im August 2020 – also vor der Auszahlung des Kinderbonus – rund 6 von 10 Haushalten (61 %) beabsichtigten, den Kinderbonus ganz oder teilweise beiseite zu legen, traf dies ab Oktober 2020 – also mit Auszahlung der zweiten Rate – nur auf rund die Hälfte der Haushalte zu (53 % bis 54 %). Der Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet, jedoch ab einer bestimmten Einkommenshöhe mit der Wirkung der Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer verrechnet. Von August bis Dezember 2020 ging rund jeder vierte kindergeldberechtigte Haushalt (24 % bis 27 %) davon aus, dass in seinem Fall der Kinderbonus voll und ganz verrechnet wird. Neben Konsum und Sparen beabsichtigte zudem rund jeder fünfte Haushalt (16 % bis 21 %) den Kinderbonus ganz oder teilweise zur Rückzahlung von Schulden einzusetzen. Etwa jeder vierte Haushalt (25 % bis 28 %) nutzte den Kinderbonus für sonstige, nicht weiter benannte Zwecke.

red

Quelle: Destatis