Ausgerechnet in der Ferienzeit streikt die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL). Zahlreiche Zugverbindungen fallen aus. Was für Berufspendler jetzt gilt, erläutern die ARAG Experten. Noch bis Freitag wird der Streik fortgesetzt. Reisende müssen aber wahrscheinlich noch länger mit Chaos an den Bahnhöfen und Verspätungen rechnen, bis der Schienenverkehr wieder planmäßig läuft.
Das sogenannte Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer. Er muss dafür sorgen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen, ansonsten riskiert er Lohneinbußen oder im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Vor allem, wenn der Streik nicht plötzlich – sondern wie im aktuellen Fall mit vorheriger Ankündigung – geführt wird.
Das Gleiche gilt, wenn Arbeitnehmer während der Streiktage auf den Pkw umsteigen. Volle Straßen sind keine Ausrede für unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz. Ein Tipp der Experten: Vielleicht ist es an den betreffenden Tagen möglich, im Home-Office zu arbeiten. Seit der Corona-Pandemie sollten Beschäftigte und Unternehmen in dieser Disziplin ja einige Übung haben.
Die Deutsche Bahn bittet alle Zugreisenden, nicht notwendige Fahrten zu verschieben, doch das ist auch ohne dienstlichen Anlass nicht immer möglich. Bei einem angekündigten Streik sollten sich die Fahrgäste vorab informieren, welche Verbindungen noch bestehen. Das geht entweder online oder telefonisch bei der Sonderhotline der Deutschen Bahn unter 0 80 00 – 99 66 33. Auch über die App DB Navigator erhalten Passagiere Informationen zu Verspätungen und Ausfällen.
Ausgefallene Zugverbindungen werden nach Möglichkeit durch andere Verkehrsmittel ersetzt. Dafür setzt die Bahn in der Regel Busse oder auch Sammeltaxen ein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Fahrgäste sich zunächst an diesen – von der Bahn bereitgestellten – Alternativen orientieren sollten. Wer sich auf eigene Faust ein Taxi nimmt, muss damit rechnen, den Fahrpreis nicht erstattet zu bekommen, wenn es einen Transfer der Bahn für diese Strecke gegeben hätte. Das gilt auch für den eigenen Pkw. Wer auf das eigene Auto umsteigt, kann den Benzinverbrauch und andere Kosten, die durch die Fahrzeug-Nutzung entstehen, nicht der Bahn in Rechnung stellen.
Für Passagiere im Nahverkehr besteht in der Regel die Möglichkeit, auf Fernverkehrszüge umzusteigen und mit ihrem Nahverkehrsticket im IC oder ICE mitzufahren. Aber auch hier wird darauf hingewiesen, dass diese Freigabe nicht unbedingt für alle Fernverkehrsstrecken gelten muss. Wer eigenmächtig einfach die nächstbeste IC- oder ICE-Verbindung nutzt, muss damit rechnen, die Mehrkosten für das teurere Ticket zu zahlen.
Wer bereits ein Fernverkehrsticket im Streikzeitraum gebucht hat, kann es bis zum 20. August nutzen und sogar flexibel einsetzen, da die Bahn auf die Zugbindung bei Sparpreisen verzichtet. Eine kostenfreie Stornierung des Tickets ist ebenfalls möglich.
Wer aufgrund des Streiks zu spät am Reiseziel ankommt, hat Anspruch auf eine mindestens teilweise Erstattung des Ticketpreises. Dabei richtet sich die Höhe der Erstattung nach der Länge der Verzögerung. Bei mindestens einer Stunde Verspätung gibt es 25 Prozent zurück, bei mehr als zwei Stunden später am Ziel bekommen Fahrgäste den halben Ticketpreis erstattet. Dazu benötigen Betroffene ein Fahrgastrechte-Formular, das sie ausgefüllt im Servicecenter abgeben oder per Post an die Deutsche Bahn schicken.
Seit Juni 2021 können Fahrgäste, die das Ticket über ihr Kundenkonto gekauft haben, ihre Fahrgastrechte auch online oder über die App geltend machen.
Jutta Bernhard / glp