Corona-Krise: Flughafenverband schlägt Alarm

Die Folgen der Corona-Krise und der strengen Maßnahmen trifft nicht nur die Fluggesellschaften, sondern auch die Flughäfen. Denn das Passagieraufkommen liegt im Vergleich zum Vorjahr bei nur noch knapp über zehn Prozent. Das ist ein Rückgang um 88,1 Prozent.

Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, skizziert ein düsteres Bild: “Unsere Befürchtungen bewahrheiten sich. Die negative Entwicklung der Passagierzahlen nimmt dramatische Züge an. Alle Verkehrskennzahlen sind rückläufig. Das betrifft die Sitzplatzangebote, die Auslastung in den wenigen noch fliegenden Flugzeugen sowie die Luftverkehrsnachfrage und Buchungszahlen insgesamt.”

Wie der ADV mitteilt, würden die Flughäfen jeden Tag zehn Millionen Euro verlieren. Die Verluste in den Jahren 2020 und 2021 werden auf etwa drei Milliarden Euro beziffert, nach einem Vorsteuergewinn von fast 800 Millionen Euro im Jahr 2019. Die Situation verschärfe sich von Tag zu Tag, heißt es, weshalb viele Flughäfen am Limit und in ihrem Fortbestand gefährdet seien.

“Der Luftverkehrsgipfel vor einer Woche hat ein wichtiges Signal für die notleidenden Flughäfen gesetzt. Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt. Die Flughäfen sind auf nicht rückzahlbare Zuschüsse zur wirtschaftlichen Stabilisierung angewiesen”, so Beisels Forderung. Nur so könnten “irreparable Strukturbrüche” verhindert werden. Besonders der Winter werde für die Branche zum erneuten Belastungstest. Um den Luftverkehr wieder zu beleben,wären verbesserte Teststrategien statt pauschale Quarantäneregelungen nötig.

Andreas Reiners / glp

So steht es um das Weihnachtsgeld

Alle Jahre wieder: Knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland (87,4 Prozent) erhalten im Jahr 2020 Weihnachtsgeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist dies ein etwas höherer Anteil als im Jahr 2019 (86,9 Prozent).

Während der Anteil der Tarifbeschäftigten mit Weihnachtsgeldanspruch in Ostdeutschland im Vorjahresvergleich von 86,4 auf 90,0 Prozent gestiegen ist, ist der Anteil in Westdeutschland gleich geblieben (jeweils 87,0 Prozent).

Die Höhe des Weihnachtsgeldes dieser Tarifbeschäftigten liegt im Jahr 2020 bei durchschnittlich 2.661 Euro brutto. Das sind 1,1 Prozent mehr als 2019. Dabei ist das durchschnittliche Weihnachtsgeld der Tarifbeschäftigten in Westdeutschland (2.684 Euro) um 7,2 Prozent höher als in Ostdeutschland (2.503 Euro).

Und noch etwas: Corona-bedingte Aufkündigungen von tarifvertraglich vereinbartem Weihnachtsgeld sind bislang nicht zu erkennen.

Ralf Loweg / glp

Steuereinnahmen höher als erwartet

Damit war nun wirklich nicht zu rechnen: Bund, Länder und Kommunen können trotz der Corona-Krise und der damit verbundenen Einschränkungen für das Jahr 2021 mit höheren Steuereinnahmen kalkulieren als zuletzt gedacht. Das teilte das Finanzministerium mit. Der Arbeitskreis Steuerschätzung rechnet 2021 mit rund 3,4 Milliarden Euro Mehreinnahmen gegenüber der letzten Prognose im September 2020.

Für 2020 erwarten die Steuerschätzer insgesamt 10,6 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen als bisher gedacht und erklären dies mit einem überraschend robusten Aufschwung im Sommer.

2022 und 2023 bewertet der Arbeitskreis ebenfalls positiver als in seiner Septemberschätzung. Erst für 2024 rechnen die Experten wieder mit einem Minus.

Normalerweise schätzt der Arbeitskreis Steuerschätzung die voraussichtlichen Einnahmen jeweils zweimal jährlich im Mai und im November. Wegen der Corona-Krise gab es diesmal eine zusätzliche Schätzung im September.

In die jüngste Schätzung sind nun auch die erwarteten Auswirkungen der November-Maßnahmen mit eingeflossen.

Ralf Loweg / glp

Viel Ärger um Flugticket-Rückerstattung

Immer noch müssen viele Kunden in der Corona-Krise auf ihre Flugticket-Rückerstattung warten. Und da geht es teilweise um eine Menge Geld. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert jetzt angesichts der Verzögerungen bei der Kostenerstattung für gestrichene Flüge eine Abschaffung der bisherigen Vorkasse-Regelungen.

Künftig solle das Ticket erst wenige Tage vor Flugantritt bezahlt werden müssen, verlangte vzbv-Chef Klaus Müller in der “Rheinischen Post”. Dazu brauche es eine neue Gesetzgebung. Es könne nicht sein, dass Airline-Kunden seit Monaten auf teils mehrere hundert Euro warten müssten und völlig unklar sei, “wann sie das Geld jemals wiedersehen werden”, kritisierte Müller. Dieses Vorgehen der Unternehmen sei peinlich und skandalös, zumal sie mit Milliardenhilfen der Steuerzahler unterstützt würden.

Die Verbraucherzentralen haben laut Müller 2020 bereits das Zwanzigfache an Beschwerden über Flug- und Reiseunternehmen im Vergleich zu normalen Jahren gezählt. In absoluten Zahlen waren dies demnach mehr als 80.000 Fälle. “Das ist zu einem großen Teil dem Ärger um nicht oder zu spät erfolgte Rückerstattungen von Vorkasse-Zahlungen nach Ausbruch der Corona-Pandemie geschuldet”, erläuterte der vzbv-Chef.

Ralf Loweg / glp

Deutsche Exporte steigen

Die Exporte deutscher Unternehmen haben im September 2020 um 2,3 Prozent gegenüber dem August zugelegt – es ist der fünfte Monat in Serie, der einen Anstieg verzeichnet. Dennoch haben die Exporte das Niveau aus der Zeit vor der Corona-Krise noch nicht wieder erreicht.

Der Handel mit den verschiedenen Weltregionen entwickelte sich dabei zuletzt sehr unterschiedlich. Die Exporte nach China übertrafen den Vergleichswert aus dem Vorjahresmonat um mehr als ein Zehntel. Dagegen sanken die Ausfuhren in die USA um fast sechs Prozent und nach Großbritannien sogar um 12,4 Prozent.

Die weitere Entwicklung des Außenhandels ist durch die steigenden Infektionszahlen und die politischen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ungewiss. Die Corona-Beschränkungen in verschiedenen Ländern könnten Geschäftsreisen wieder deutlich erschweren und zu weniger Aufträgen für deutsche Unternehmen führen. Zudem droht wichtigen Handelspartnern ein Rückfall in die Rezession. Auch das könnte die Nachfrage drücken.

Ralf Loweg / glp

Das sind die Marken des Jahres

Mit den berühmten Lego-Steinen ist in Deutschland wohl jedes Kind schon einmal in Berührung gekommen. Und da verwundert es nicht, dass der Spielzeug-Hersteller wie bereits in den vorherigen zwei Jahren abermals der absolute Verbraucherliebling der Deutschen ist.

Im Ranking “Marke des Jahres” der Data und Analytics Group YouGov, das seit 2015 in Kooperation mit der Zeitung “Handelsblatt” die aus Verbrauchersicht besten Marken in Deutschland auszeichnet, gibt das dänische Unternehmen trotz leichter Einbußen im Vergleich zum Vorjahr (-0,7 Punkte) mit 60,2 Score-Punkten das Zepter nicht aus der Hand. Grundlage für das Ranking bilden bevölkerungsrepräsentative Daten des Markenmonitors YouGov BrandIndex.

Wie 2019 kann sich die Drogeriekette dm, mit 55,4 Punkten den zweiten Platz sichern, und kann sogar noch einen Score-Punkt hinzugewinnen. Den dritten Platz belegt nach wie vor Ravensburger mit 53,7 Punkten. Auch der Spieleverlag kann im Vergleich zum Vorjahr aufholen und 0,8 Score-Punkte gutmachen.

Wie 2018 schafft es Miele auf Rang vier, mit 50,2 Punkten. Zwei Plätze aufholen kann der Konzern Bosch: Belegte das Unternehmen 2019 noch Platz sieben, kann es nun mit 48,9 Punkten Platz fünf erobern. Der Technologiekonzern Samsung kann in zwei Kategorien punkten: In der Kategorie Unterhaltungselektronik landet die Marke mit 48,8 Punkten auf Rang sechs, in der Kategorie Klein- und Großelektronik mit 47,9 Punkten auf Rang acht.

Dazwischen reiht sich die Beiersdorf-Marke Nivea mit 48,6 Punkten ein und sichert sich damit Rang sieben. Erstmals gelangt die dm-Eigenmarke dm Bio unter die Top 10 und belegt mit 46,4 Punkten den neunten Platz. Rang zehn mit 46,3 Punkten kann Rossmann einfahren. Die Drogeriekette ist damit das erste Mal seit 2016 wieder in den Top 10 des “Marke des Jahres” Rankings zu finden und zählt somit ebenfalls wieder zu den aus Verbrauchersicht besten Marken in Deutschland.

Ralf Loweg / glp

Sparen bei den Heizkosten

Der Winter kommt, und damit werden in vielen Wohnungen auch wieder die Heizungen aufgedreht. Man möchte es ja mollig warm haben, wenn es draußen stürmt und regnet. Und da können sich Verbraucher jetzt freuen: Obwohl sich der Heizbedarf im Vergleich zu 2019 kaum verändert hat, zahlen sie aktuell weniger fürs Heizen – denn sowohl der Gas- als auch der Heizölpreis sind 2020 deutlich gesunken.

Der Gaspreis erreicht im Oktober 2020 den niedrigsten Wert seit zehn Jahren. Daher fällt die Heizrechnung für Kunden mit Gasheizung im September und Oktober 2020 acht Prozent niedriger aus als im Vorjahreszeitraum.

Obwohl die Gaspreise aktuell niedrig sind, lohnt sich der Anbietervergleich: 20.000 kWh Gas kosten bei den günstigsten alternativen Gasanbietern 37 Prozent weniger als in der Grundversorgung.

Auch Heizöl war zuletzt so günstig wie nie zuvor in den vergangenen zehn Jahren. Im September und Oktober 2020 hatten Heizölkunden daher 43 Prozent niedrigere Heizkosten als im Vorjahreszeitraum.

“Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden schwachen Weltkonjunktur sind die Energiepreise 2020 deutlich gesunken, dazu kommt seit Juli der niedrigere Mehrwertsteuersatz”, sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie beim Vergleichsportal Check24.

Beispiel gefällig? Eine Musterfamilie, die ihr Reihenhaus mit Gas heizt, zahlte dafür im September und Oktober 2020 insgesamt 136 Euro. Eine Familie mit Ölheizung zahlte in diesem Zeitraum 92 Euro. Mit Öl heizen Verbraucher in der aktuellen Heizperiode also 32 Prozent günstiger als mit Gas. Allerdings belastet die CO2-Bepreisung Kunden mit Ölheizung ab 2021 stärker.

Ab Januar 2021 kommen wieder höhere Energiepreise auf Verbraucher zu. Dann werden für den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid (CO2) 25 Euro fällig. Ein Musterhaushalt mit 20.000 kWh Energieverbrauch zahlt durch die CO2-Abgabe 119 Euro (Gas) beziehungsweise 158 Euro (Heizöl) pro Jahr mehr.

Ralf Loweg / glp

Immo-Darlehen vorzeitig zurückzahlen ?

Warum nicht das Immo-Darlehen vorzeitig zurückzahlen, wenn Geld auf dem Girokonto liegt, für das es praktisch keine Zinsen gibt? Diese Frage stellen sich Verbraucher, die etwa durch eine Erbschaft Geld zur Verfügung haben. Schließlich sind ältere Darlehen oft noch mit heute sehr hoch erscheinenden Zinsen belegt.

Vertrag ist zwar Vertrag. Aber die Bank kann der Rückzahlung im Wege der Kulanz zustimmen. Doch dabei ist ein Fallstrick zu beachten. “Das Entgegenkommen ist vielfach mit der Zahlung einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung verbunden”, so die Finanzjuristin Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern.

Es handle sich in einem solchen Fall aber nicht um eine Vorfälligkeitsentschädigung im eigentlichen Sinne. Vielmehr gehe es um den Betrag, zu dem die Bank bereit sei, eine vorzeitige Rückzahlung aus Kulanz zu akzeptieren.

Eine echte Vorfälligkeitsentschädigung wird laut Götz fällig, wenn der Immobilienbesitzer sein Darlehen vorzeitig außerordentlich kündigt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Immobilie verkauft werden soll.

“Wer einer Zahlungsverpflichtung freiwillig zustimmt wird enttäuscht sein, wenn sich später herausstellt, dass eine echte Vorfälligkeitsentschädigung niedriger ausgefallen wäre”, so die Expertin.

Sie empfiehlt deshalb, sich vor Kulanzverhandlungen mit der Bank über die realistische Höhe einer echten Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren. Im Internet gibt es dafür Gratis-Rechner. Ebenso sollte geprüft werden, ob ein kostenfreier Ausstieg aus dem Darlehen per Widerruf möglich ist. Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum 21. März 2016 abgeschlossen wurden, können unbegrenzt widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder fehlt.

Rudolf Huber / glp

Die Firmen mit den (un-)zufriedensten Mitarbeitern

24 der 30 wirtschaftsstärksten Unternehmen in Deutschland beschäftigen mehr als ein Zehntel der Arbeitnehmer hierzulande. Einige jedoch werden sich von einer Vielzahl an Mitarbeitern trennen – so wie jüngst etwa von der Lufthansa und BASF verkündet. Studierende der Berlin School of Business and Innovation (BSBI) haben untersucht, ob sich das auf die Mitarbeiterbewertungen auswirkt und wo sich die Angestellten aktuell am wohlsten fühlen. Dafür analysierten sie insgesamt 48.857 Online-Bewertungen.

Demnach liegen die Lufthansa und der Chemiekonzern BASF mit 3,5 beziehungsweise 3,6 von fünf möglichen Sternen im Mittelfeld des Zufriedenheitsrankings und wurden trotz der angekündigten Sparmaßnahmen nicht mit negativen Bewertungen überhäuft. Zusammen beschäftigten die Konzerne laut aktuellen Geschäftsberichten über 120.000 Angestellte.

Die meisten Mitarbeiter innerhalb Deutschlands hat die Edeka-Gruppe unter Vertrag, nämlich 381.000. Sie erzielt auch den höchsten Umsatz (mehr als 55,7 Milliarden Euro) aller untersuchten Unternehmen. Gleichzeitig erhält der Lebensmittelhändler unterdurchschnittliche Bewertungen von seinen Angestellten: Mit 3,3 Sternen liegt Edeka zusammen mit Vonovia und der Deutschen Post im Zufriedenheitsranking hinten. Die Konkurrenz von der Rewe-Gruppe (260.200 Angestellte) schneidet bei ihren Mitarbeitenden mit 3,7 Sternen deutlich besser ab.

Dass es auch noch deutlich besser geht, zeigt SAP: Mit 4,3 von fünf möglichen Sternen ist der Technologiekonzern das beliebteste Unternehmen des Vergleichs. Auf dem zweiten Platz folgt die Roche-Gruppe mit 4,1 Sternen. Zusammen beschäftigen die beiden Firmen in Deutschland aber auch nur rund 38.400 Arbeitnehmer – knapp 90 Prozent weniger als Edeka.

Den dritten Platz teilen sich die Automobilhersteller Daimler und BMW sowie der Stuttgarter Konzern Bosch mit jeweils vier von fünf möglichen Sternen.

Rudolf Huber / glp

Neues Gebäudeenergiegesetz: Das muss man wissen

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1. November 2020 für Gebäude, die klimatisiert oder beheizt werden. Mit dem Gesetz soll die praktische Bedeutung des Energieausweises gestärkt werden. Was bei Neuvermietung oder dem Kauf von Immobilien wichtig ist, erklären die Experten.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz überhaupt? Es zielt darauf ab, die genutzte Energie für Raumheizung und Wassererwärmung und deren Auswirkungen auf die Umwelt zu begrenzen. Ferner formuliert das neue Gesetz unter anderem auch spezifische Anforderungen an Heizkessel, Pumpen, Regler und weitere Geräte.

Das GEG schreibt einen Energieausweis beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Objekts vor. Dieser ist nach seiner Ausstellung zehn Jahre gültig. Der Ausweis gibt Interessenten einen Überblick über die Energie-Eigenschaften eines Gebäudes. Der Energieausweis muss künftig auch den CO2-Ausstoß von Gebäuden angeben. So erfahren Mieter oder Käufer auf einen Blick, wie energieeffizient und klimafreundlich das Objekt ist. Zusätzlich lassen sich etwaige Strom- und Heizkosten schätzen, was die Miet- beziehungsweise Kaufentscheidung erheblich beeinflussen kann. Ist der Energieausweis nicht oder unvollständig vorhanden, kann das eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.

Besitzer von Bestandsgebäuden sind in bestimmten Fällen dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren Teile ihrer Immobilie nachzurüsten. Wer seit Anfang 2002 in einer solchen Immobilie wohnt, ist von dieser Pflicht ausgenommen. Für Mehrfamilienhäuser gelten diese Pflichten nach Auskunft der Experten hingegen uneingeschränkt.

So müssen neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen gedämmt werden. Die Dämmung oberster Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen muss den Mindestwärmeschutzstandard (üblicherweise vier Zentimeter Dämmung) erfüllen. Auch müssen bestimmte Typen von üblich großen Heizkesseln (bis 400 kW Heizleistung) ausgetauscht werden, wenn diese älter als 30 Jahre sind. Auch bei einer freiwilligen Sanierung, zum Beispiel dem Ersetzen von Fenstern, schreibt das GEG weitere Standards vor.

Für Neubauten gilt ab 2021 das so genannte ‘Niedrigstenergiegebäude’ als Standard. Eine gute energetische Leistung soll durch einen obligatorischen Anteil an erneuerbaren Energien erreicht werden. Außerdem ist ab 2026 der Einbau von neuen Ölheizungen verboten, es sei denn, es gibt keine realistischen Heizungsalternativen, wie etwa Fernwärme.

Andreas Reiners / glp