Sparen bei den Heizkosten

Der Winter kommt, und damit werden in vielen Wohnungen auch wieder die Heizungen aufgedreht. Man möchte es ja mollig warm haben, wenn es draußen stürmt und regnet. Und da können sich Verbraucher jetzt freuen: Obwohl sich der Heizbedarf im Vergleich zu 2019 kaum verändert hat, zahlen sie aktuell weniger fürs Heizen – denn sowohl der Gas- als auch der Heizölpreis sind 2020 deutlich gesunken.

Der Gaspreis erreicht im Oktober 2020 den niedrigsten Wert seit zehn Jahren. Daher fällt die Heizrechnung für Kunden mit Gasheizung im September und Oktober 2020 acht Prozent niedriger aus als im Vorjahreszeitraum.

Obwohl die Gaspreise aktuell niedrig sind, lohnt sich der Anbietervergleich: 20.000 kWh Gas kosten bei den günstigsten alternativen Gasanbietern 37 Prozent weniger als in der Grundversorgung.

Auch Heizöl war zuletzt so günstig wie nie zuvor in den vergangenen zehn Jahren. Im September und Oktober 2020 hatten Heizölkunden daher 43 Prozent niedrigere Heizkosten als im Vorjahreszeitraum.

“Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden schwachen Weltkonjunktur sind die Energiepreise 2020 deutlich gesunken, dazu kommt seit Juli der niedrigere Mehrwertsteuersatz”, sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie beim Vergleichsportal Check24.

Beispiel gefällig? Eine Musterfamilie, die ihr Reihenhaus mit Gas heizt, zahlte dafür im September und Oktober 2020 insgesamt 136 Euro. Eine Familie mit Ölheizung zahlte in diesem Zeitraum 92 Euro. Mit Öl heizen Verbraucher in der aktuellen Heizperiode also 32 Prozent günstiger als mit Gas. Allerdings belastet die CO2-Bepreisung Kunden mit Ölheizung ab 2021 stärker.

Ab Januar 2021 kommen wieder höhere Energiepreise auf Verbraucher zu. Dann werden für den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid (CO2) 25 Euro fällig. Ein Musterhaushalt mit 20.000 kWh Energieverbrauch zahlt durch die CO2-Abgabe 119 Euro (Gas) beziehungsweise 158 Euro (Heizöl) pro Jahr mehr.

Ralf Loweg / glp

Immo-Darlehen vorzeitig zurückzahlen ?

Warum nicht das Immo-Darlehen vorzeitig zurückzahlen, wenn Geld auf dem Girokonto liegt, für das es praktisch keine Zinsen gibt? Diese Frage stellen sich Verbraucher, die etwa durch eine Erbschaft Geld zur Verfügung haben. Schließlich sind ältere Darlehen oft noch mit heute sehr hoch erscheinenden Zinsen belegt.

Vertrag ist zwar Vertrag. Aber die Bank kann der Rückzahlung im Wege der Kulanz zustimmen. Doch dabei ist ein Fallstrick zu beachten. “Das Entgegenkommen ist vielfach mit der Zahlung einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung verbunden”, so die Finanzjuristin Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern.

Es handle sich in einem solchen Fall aber nicht um eine Vorfälligkeitsentschädigung im eigentlichen Sinne. Vielmehr gehe es um den Betrag, zu dem die Bank bereit sei, eine vorzeitige Rückzahlung aus Kulanz zu akzeptieren.

Eine echte Vorfälligkeitsentschädigung wird laut Götz fällig, wenn der Immobilienbesitzer sein Darlehen vorzeitig außerordentlich kündigt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Immobilie verkauft werden soll.

“Wer einer Zahlungsverpflichtung freiwillig zustimmt wird enttäuscht sein, wenn sich später herausstellt, dass eine echte Vorfälligkeitsentschädigung niedriger ausgefallen wäre”, so die Expertin.

Sie empfiehlt deshalb, sich vor Kulanzverhandlungen mit der Bank über die realistische Höhe einer echten Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren. Im Internet gibt es dafür Gratis-Rechner. Ebenso sollte geprüft werden, ob ein kostenfreier Ausstieg aus dem Darlehen per Widerruf möglich ist. Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum 21. März 2016 abgeschlossen wurden, können unbegrenzt widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder fehlt.

Rudolf Huber / glp

Die Firmen mit den (un-)zufriedensten Mitarbeitern

24 der 30 wirtschaftsstärksten Unternehmen in Deutschland beschäftigen mehr als ein Zehntel der Arbeitnehmer hierzulande. Einige jedoch werden sich von einer Vielzahl an Mitarbeitern trennen – so wie jüngst etwa von der Lufthansa und BASF verkündet. Studierende der Berlin School of Business and Innovation (BSBI) haben untersucht, ob sich das auf die Mitarbeiterbewertungen auswirkt und wo sich die Angestellten aktuell am wohlsten fühlen. Dafür analysierten sie insgesamt 48.857 Online-Bewertungen.

Demnach liegen die Lufthansa und der Chemiekonzern BASF mit 3,5 beziehungsweise 3,6 von fünf möglichen Sternen im Mittelfeld des Zufriedenheitsrankings und wurden trotz der angekündigten Sparmaßnahmen nicht mit negativen Bewertungen überhäuft. Zusammen beschäftigten die Konzerne laut aktuellen Geschäftsberichten über 120.000 Angestellte.

Die meisten Mitarbeiter innerhalb Deutschlands hat die Edeka-Gruppe unter Vertrag, nämlich 381.000. Sie erzielt auch den höchsten Umsatz (mehr als 55,7 Milliarden Euro) aller untersuchten Unternehmen. Gleichzeitig erhält der Lebensmittelhändler unterdurchschnittliche Bewertungen von seinen Angestellten: Mit 3,3 Sternen liegt Edeka zusammen mit Vonovia und der Deutschen Post im Zufriedenheitsranking hinten. Die Konkurrenz von der Rewe-Gruppe (260.200 Angestellte) schneidet bei ihren Mitarbeitenden mit 3,7 Sternen deutlich besser ab.

Dass es auch noch deutlich besser geht, zeigt SAP: Mit 4,3 von fünf möglichen Sternen ist der Technologiekonzern das beliebteste Unternehmen des Vergleichs. Auf dem zweiten Platz folgt die Roche-Gruppe mit 4,1 Sternen. Zusammen beschäftigen die beiden Firmen in Deutschland aber auch nur rund 38.400 Arbeitnehmer – knapp 90 Prozent weniger als Edeka.

Den dritten Platz teilen sich die Automobilhersteller Daimler und BMW sowie der Stuttgarter Konzern Bosch mit jeweils vier von fünf möglichen Sternen.

Rudolf Huber / glp

Neues Gebäudeenergiegesetz: Das muss man wissen

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1. November 2020 für Gebäude, die klimatisiert oder beheizt werden. Mit dem Gesetz soll die praktische Bedeutung des Energieausweises gestärkt werden. Was bei Neuvermietung oder dem Kauf von Immobilien wichtig ist, erklären die Experten.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz überhaupt? Es zielt darauf ab, die genutzte Energie für Raumheizung und Wassererwärmung und deren Auswirkungen auf die Umwelt zu begrenzen. Ferner formuliert das neue Gesetz unter anderem auch spezifische Anforderungen an Heizkessel, Pumpen, Regler und weitere Geräte.

Das GEG schreibt einen Energieausweis beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Objekts vor. Dieser ist nach seiner Ausstellung zehn Jahre gültig. Der Ausweis gibt Interessenten einen Überblick über die Energie-Eigenschaften eines Gebäudes. Der Energieausweis muss künftig auch den CO2-Ausstoß von Gebäuden angeben. So erfahren Mieter oder Käufer auf einen Blick, wie energieeffizient und klimafreundlich das Objekt ist. Zusätzlich lassen sich etwaige Strom- und Heizkosten schätzen, was die Miet- beziehungsweise Kaufentscheidung erheblich beeinflussen kann. Ist der Energieausweis nicht oder unvollständig vorhanden, kann das eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.

Besitzer von Bestandsgebäuden sind in bestimmten Fällen dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren Teile ihrer Immobilie nachzurüsten. Wer seit Anfang 2002 in einer solchen Immobilie wohnt, ist von dieser Pflicht ausgenommen. Für Mehrfamilienhäuser gelten diese Pflichten nach Auskunft der Experten hingegen uneingeschränkt.

So müssen neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen gedämmt werden. Die Dämmung oberster Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen muss den Mindestwärmeschutzstandard (üblicherweise vier Zentimeter Dämmung) erfüllen. Auch müssen bestimmte Typen von üblich großen Heizkesseln (bis 400 kW Heizleistung) ausgetauscht werden, wenn diese älter als 30 Jahre sind. Auch bei einer freiwilligen Sanierung, zum Beispiel dem Ersetzen von Fenstern, schreibt das GEG weitere Standards vor.

Für Neubauten gilt ab 2021 das so genannte ‘Niedrigstenergiegebäude’ als Standard. Eine gute energetische Leistung soll durch einen obligatorischen Anteil an erneuerbaren Energien erreicht werden. Außerdem ist ab 2026 der Einbau von neuen Ölheizungen verboten, es sei denn, es gibt keine realistischen Heizungsalternativen, wie etwa Fernwärme.

Andreas Reiners / glp

Die Barzahler werden immer weniger

Gerade die Corona-Krise hat die bevorzugten Bezahlweisen kräftig verändert. Immer mehr eingefleischte Barzahler sind inzwischen auch auf Karten umgeschwenkt. Doch wie ist die Situation genau? Das Institut für Demoskopie Allensbach hat im Auftrag der Initiative Deutsche Zahlungssysteme nachgefragt.

Erstes Ergebnis: Einige festgefügte Meinungen halten heute der Realität nicht mehr Stand. So ist zum Beispiel die Girocard mit geringen Schwankungen fast gleich über alle Geschlechter, Alters-, Berufs-, Einkommens- und Regionalstrukturen verteilt: Rund 96 Prozent aller Befragten besitzen mindestens eine davon.

Betrachtet man den durchschnittlichen Typ “Kartenzahler”, ist dieser laut Statistik mittleren Alters (30 bis 44 Jahre alt). Jeder Zweite (49 Prozent) in diesem Alterssegment zahlt generell am liebsten mit Karte. Bei der Wahl zwischen Girocard und Kreditkarte ist sein Favorit mit großem Abstand die Girocard (65 Prozent) vor der Kreditkarte (14 Prozent).

Das kontaktlose Zahlen mit dem Smartphone, wie es mit der digitalen Girocard einiger Banken und Sparkassen möglich ist, finden die Kartenzahler gut: 41 Prozent von ihnen können sich vorstellen, so zu bezahlen, 13 Prozent haben es bereits ausprobiert und auch das Geldabheben direkt an der Supermarktkasse wurde von jedem Zweiten (53 Prozent) aus dieser Gruppe bereits genutzt.

Der typische “Smartphone-Zahler” wiederum ist tendenziell männlich, zwischen 16 und 29 Jahre alt und begleicht vor allem Beträge unter 25 Euro am liebsten mit dem Handy (86 Prozent). Fast jeder (93 Prozent) dieses Typs findet diese Zahlart einfach in der Handhabung, 88 Prozent sagen, es ginge besonders bei kleineren Beträgen (bis 25 Euro) schnell.

Anders als oftmals angenommen ist Mobile Payment jedoch kein reiner Großstadt-Trend. Kontaktlos mit dem Smartphone zu zahlen können sich mit zirka 24 Prozent gleich viele Bewohner aller Regionen Deutschlands vorstellen – egal ob aus dem Dorf, der Kleinstadt oder der Metropole.

Allerdings zahlt jeder zweite Bundesbürger wie gehabt noch lieber in bar (52 Prozent). 55 Prozent der Frauen bevorzugen Scheine und Münzen im Vergleich zu 49 Prozent der Männer. Der typische “Barzahler” ist 60 Jahre und älter und erledigt Finanzgeschäfte traditionell in der Bankfiliale (68 Prozent). Allerdings gibt knapp ein Drittel der “Barzahler” (30 Prozent) an, seit der Corona-Pandemie mehr mit Karte zu zahlen.

Rudolf Huber / glp

Energieverbrauch sinkt in 2020 deutlich

Der Energieverbrauch in Deutschland wird in diesem Jahr voraussichtlich um knapp sieben Prozent unter das Niveau des Vorjahres fallen. Damit erreicht er eine Höhe von 11.920 Petajoule (PJ) oder 406,6 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE). So lautet die aktuelle Schätzung der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen. Sie bezieht sich dabei auf die aktuellen Berechnungen für die ersten neun Monate des Jahres 2020.

Als Folge des Verbrauchsrückgangs sowie der weiteren Verschiebung im Energiemix in Richtung der Erneuerbaren und des Erdgases rechnet die AG Energiebilanzen für 2020 mit einem Rückgang der energiebedingten CO2-Emissionen in einer Größenordnung von knapp 72 Millionen Tonnen oder mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. “Sollte der Verlauf der Corona-Pandemie noch weitere Maßnahmen erzwingen, ist mit einem stärkeren Rückgang beim Energieverbrauch sowie beim CO2-Ausstoß zu rechnen”, so die Experten.

Nach Ablauf der ersten neun Monate lag der gesamte Energieverbrauch in Deutschland mit 8.469 PJ beziehungsweise 289,1 Mio. t SKE um 8,7 Prozent unter dem Vorjahreszeitraum. Nach einem starken Einbruch des Energieverbrauchs im zweiten Quartal nahm der Verbrauch im dritten Quartal etwas zu. Die dafür ausschlaggebende leicht verbesserte wirtschaftliche Entwicklung schwächte sich aber zuletzt wieder spürbar ab.

Vor allem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind ursächlich für die deutlich rückläufige Verbrauchsentwicklung. Dazu kamen laut AG Energiebilanzen noch “langfristige Trends, wie die weitere Zunahme der Energieeffizienz sowie die im Jahresdurchschnitt bisher etwas höheren Temperaturen”.

Rudolf Huber / glp

Neue Beschäftigungsmodelle sind gefragt

Die Krise macht flexibel – gerade in der Arbeitswelt ist das deutlich zu erkennen. Arbeitnehmer als auch -geber haben für sich flexiblere Arbeitsmodelle entdeckt. Eine aktuelle Arbeitsmarktstudie des Personaldienstleisters Robert Half zeigt: Schon 60 Prozent aller Führungskräfte bieten ihren Mitarbeitern seit Beginn der Pandemie neue Zusatzleistungen an. Eine große Rolle spielt dabei die Zeit.

Ein Weg, Arbeitnehmern zusätzliche freie Zeit zu gewähren, ist eine verkürzte Arbeitswoche: Statt die Arbeit auf die üblichen fünf Tage zu verteilen, leisten Angestellte diese beispielsweise in vier Tagen – und haben dafür einen Tag pro Woche frei. Schon 46 Prozent aller Befragten bieten bereits ein solches Modell als Folge der Coronakrise an – oder möchten es zumindest einführen. Ebenfalls 46 Prozent stehen diesem Modell jedoch kritisch gegenüber.

Job-Sharing, bei dem sich zwei Beschäftige eine Vollzeitstelle teilen, stößt bei mehr als der Hälfte aller Befragten (56 Prozent) auf Ablehnung, 40 Prozent befürworten es. Hoch im Kurs steht seit Beginn der Pandemie das Home-Office. Mehr als 60 Prozent aller Befragten bieten ihren Mitarbeitern diese Möglichkeit. “Home-Office ist während der Pandemie ein Stück weit zur Selbstverständlichkeit geworden. Es führt zu einer besseren Work-Life-Balance vieler Mitarbeiter und ist oft ein wichtiges Argument im Recruiting, um Fachkräfte vom Unternehmen zu überzeugen”, heißt es bei Robert Half.

Auch das Thema Gleitzeit ist bei vielen Befragten (56 Prozent) ein bewährtes Mittel, um flexiblere Arbeitszeiten zu ermöglichen. Zudem sind zusätzliche bezahlte Urlaubstage für 40 Prozent aller Führungskräfte laut Befragung eine Möglichkeit, ihre Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und den Arbeitsplatz attraktiver zu gestalten. Aber auch eine nicht an den Arbeitsplatz gebundene Kinderbetreuung (30 Prozent) gehört inzwischen zu den gängigen Benefits.

Rudolf Huber / glp

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Ab dem 1. Januar 2021 gibt es die Grundrente. Für rund 1,3 Millionen Menschen heißt das, dass sie ihre Mini-Rente nicht mehr mit Hartz IV aufstocken müssen. Stattdessen bekommen sie automatisch einen finanziellen Zuschlag. Doch wer ist berechtigt? Wann sind Steuern fällig? Welche Fallstricke gibt es bei der Einkommensprüfung? Und was sollten Grundrenten-Berechtigte jetzt tun? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hat die Antworten.

– Wer bekommt die Grundrente?

Wer mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, aber trotzdem nur ein geringes Einkommen hat, kann die Grundrente erhalten. Einen Anspruch darauf hat der, dessen Altersrente im Jahresdurchschnitt zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten liegt.

– Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Ein Alleinstehender hat vollen Anspruch auf die Grundrente, wenn der steuerfreie Anteil der Altersrente plus das weitere Einkommen insgesamt höchstens 1.250 Euro monatlich betragen. Bei Paaren liegt diese Grenze bei 1.950 Euro. Was darüber liegt, wird zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.

Ein Beispiel liefert die VLH gleich mit: “Steht einer alleinstehenden Rentnerin ein Einkommen von 1.300 Euro im Monat zur Verfügung, werden 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet und die Grundrente fällt um 30 Euro niedriger aus.”

– Welche Probleme kann es bei der Ermittlung des Einkommens geben?

Das Finanzamt prüft von sich aus anhand der Daten der Rentenversicherung, ob einem Rentner oder einer Rentnerin die Grundrente zusteht. Das Ganze nennt sich “automatische Einkommensprüfung”. Allerdings wird die Einkommensprüfung oft nicht möglich sein, weil die meisten Geringverdiener kaum eine Steuererklärung abgeben.

Von eben diesen Geringverdienern sind also sehr wahrscheinlich keine Daten bekannt. Außerdem liegen die Angaben über das zu versteuernde Einkommen in der Regel lediglich für das vorvergangene Jahr vor – Neurentner bekommen die Grundrente im ersten Jahr also möglicherweise erst einmal nicht. Die Einkommensprüfung soll allerdings einmal jährlich wiederholt werden.

Wer wegen seines niedrigen Einkommens für die Grundrente in Frage kommt, sollte also unbedingt die Steuererklärung für 2019 abgeben. Denn die Prüfung des Grundrentenanspruchs basiert voraussichtlich auf dem Steuerbescheid für dieses Jahr.

Rudolf Huber / glp

Starke Einbrüche bei den Übernachtungspreisen

Die Reisebranche befindet sich wegen der Coronavirus-Pandemie im Krisenzustand. Das zeigen neue Zahlen, die der Reiseveranstalter Dertour mit dem Hotelpreis-Index 2020 präsentiert. Bei den 75 untersuchten Reisezielen gibt es teils starke Einbrüche der Übernachtungspreise. In der Studie wurden die durchschnittlichen Preise für Übernachtungen in 3-, 4-, und 5-Sterne-Hotels sowie Ferienhäusern mit dem Preisniveau im Vorjahr verglichen.

Im internationalen Durchschnitt gingen die Kosten für eine Übernachtung um 17 Prozent zurück, Spitzenreiter ist Amsterdam mit einem Preisrückgang von rund 51 Prozent. In Deutschland verringerten sich die Unterkunftspreise im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um mehr als 9 Prozent; am stärksten gilt dies hierzulande für die bayerische Landeshauptstadt München mit einem Preisrückgang um fast 29 Prozent.

Die durchschnittlich teuerste Übernachtung haben Reisende 2020 trotz eines Preisrückgangs um 10 Prozent in Zürich verbracht (210 Euro), die günstigste in Phuket (25 Euro). München liegt mit einem Übernachtungspreis von 105 Euro im weltweiten Durchschnitt, in Leipzig verbrachten Reisende deutschlandweit die günstigste Nacht in einer Unterkunft (80 Euro).

Reisende können von dem Preisrückgang jedoch profitieren. “Das Reisen selbst wird im Jahr 2021 günstig sein”, sagt Dr. Ingo Burmester, CEO DER Touristik Central Europe. Die Kosten für Flüge und Hotels beeinflussen den Preis für Pauschalreisen zu 80 Prozent. Vor allem bei Reisezielen mit geringer Nachfrage werden die Kosten voraussichtlich sinken.

Andreas Reiners / glp

 

Corona vergrößert soziale Unterschiede – Geringverdiener durch die Krise besonders betroffen

Die Corona-Pandemie vergrößert die soziale Ungleichheit in Deutschland. Der Grund: Von Einkommensverlusten sind laut einer aktuellen Studie überdurchschnittlich oft Menschen mit einer schwächeren Position auf dem Arbeitsmarkt und mit ohnehin niedrigen Einkommen betroffen.

Auch wer in einem “prekären” Job arbeitet, etwa als Leiharbeiter oder Minijobberin, hat im Zuge der Krise häufiger Einkommen verloren als stabil Beschäftigte. Ebenso sind Eltern öfter mit Einkommensverlusten konfrontiert als Kinderlose. So steht es in einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer Panel-Befragung von mehr als 6.000 “Erwerbspersonen”, also Erwerbstätigen und Arbeitslosen.

Es zeige sich, “wie die Krise bereits bestehende soziale Ungleichheiten verschärft, da sie vor allem jene trifft, die auch vor der Krise über eher geringe Ressourcen verfügten”, schreiben Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, und ihr Ko-Autor Dr. Andreas Hövermann. Gleichzeitig machte die Befragung aber auch deutlich, dass bewährte Schutzmechanismen auch in der Ausnahmesituation der Covid-Krise funktionieren, betonen sie. So mussten etwa Beschäftigte, die in Betrieben mit Tarifvertrag und Betriebsrat arbeiten, im Vergleich seltener auf Einkommen verzichten.

Konkret gaben rund 32 Prozent der mehr als 6000 zweimal Befragten an, im April und/oder im Juni durch die Pandemie Einkommenseinbußen erlitten zu haben. Im Zeitverlauf stieg der Wert von 18,5 Prozent im April auf 26 Prozent im Juni.

Wer durch Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, kann Überbrückungshilfe beantragen. Wo und wie, kann man hier lesen:

– Wer hat Anspruch?

Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen im November betroffen sind, können die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes in Anspruch nehmen.

– Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?

Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern werden bis zu 75 Prozent der Umsatzeinbußen ersetzt, größeren Unternehmen bis zu 70 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung dienen dabei die Umsätze aus November 2019.

– Wo kann sie beantragt werden?

Überbrückungshilfe beantragen kann nur ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Dieser so genannte “prüfende Dritte” kann sich auf einer Antragsplattform des Bundes registrieren und dort den Antrag online stellen.

– Wer zahlt die Überbrückungshilfe aus?

Der Online-Antrag wird über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. So wird der Antrag in dem Bundesland gestellt, in dem das Unternehmen ertragssteuerlich registriert ist. “Wo das Unternehmen seinen Sitz hat, ist dabei unerheblich”, so die ARAG Experten. Auch die Auszahlung der Überbrückungshilfe erfolge über die Bewilligungsstellen im jeweiligen Bundesland.

Rudolf Huber / glp