Dramatische Lage im Gastgewerbe: Großteil der Beschäftigten im Kreis Ludwigsburg in Kurzarbeit

Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels im Kreis Ludwigsburg macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat. Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 545 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Ludwigsburg Kurzarbeit an – das sind 68 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis.

Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 2.692. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, sagt Hartmut Zacher, Geschäftsführer der NGG-Region Stuttgart. „Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch im Kreis Ludwigsburg dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme“, betont Zacher.

Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet. Weitere Infos unter: https://www.ngg.net/mindest-kug

„Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Hartmut Zacher. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro im Monat.

red

Brand in Asylunterkunft und weitere Meldungen aus dem Kreis Ludwigsburg

Hemmingen: Brand in Flüchtlingsunterkunft

Am Dienstagabend gegen 18:00 Uhr gingen sowohl bei der Rettungsleitstelle Ludwigsburg als auch beim Notruf des Polizeipräsidiums Ludwigsburg mehrere Meldungen ein, wonach es in einer Sammelunterkunft für Asylbewerber in Hemmingen brannte. Nach ersten Erkenntnissen entstand der Brand in einem Zimmer im Obergeschoss der Unterkunft. Da sich der Bewohner seit einigen Tagen nicht in der Unterkunft befand, wird zum jetzigen Stand von einer technischen Ursache ausgegangen. Der Polizeiposten Gerlingen hat die Ermittlungen zur Ursachenfindung übernommen. Das Feuer konnte durch die Freiwillige Feuerwehr Hemmingen, die mit vier Fahrzeugen und 19 Wehrleuten vor Ort war, bereits gegen 18:30 Uhr gelöscht werden. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 10.000 Euro. Verletzt wurde niemand. Alle Bewohner konnten nach dem Löschangriff und den ersten Ermittlungen der Polizei ihre Räume wieder bewohnen. Neben der Feuerwehr war auch ein Rettungswagen alarmiert worden.

K1620/ Hessigheim: Alkoholisiert von der Fahrbahn abgekommen – 20.000 Euro Sachschaden

Eine 28-jährige Mazda-Lenkerin geriet am Dienstag gegen 20:15 Uhr auf der Kreisstraße 1620 (K1620) zwischen Hessigheim und Ottmarsheim von der Fahrbahn ab und kollidierte zunächst mit einer Mauer und in der Folge noch mit einem Leitpfosten. Die Frau war von Hessigheim kommend in Richtung Ottmarsheim unterwegs, als sie in einer Linkskurve in den Grünstreifen fuhr. Der Mazda war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die Sachschäden am Fahrzeug, der Mauer und den Verkehrseinrichtungen schätzte man auf etwa 20.000 Euro. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht einer Alkoholisierung bei der 29-Jährigen. Sie musste sich in der Folge einer Blutentnahme unterziehen und die Beamten beschlagnahmten den Führerschein.

Kornwestheim: 52-Jährige alkoholisiert in Unfall verwickelt

Am Dienstag ereignete sich gegen 10.00 Uhr im Bereich des Salamanderplatzes in Kornwestheim ein Unfall. Eine 52 Jahre alte Hyundai-Fahrerin wollte von der Stammheimer Straße nach rechts in Richtung des Salamanderareals abbiegen. Vermutlich da sie sich alkoholisiert hinter das Steuer ihres PKW gesetzt hatte, verlor sie beim Abbiegen die Kontrolle über ihr Fahrzeug und kam nach links von der Fahrbahn ab. Der Hyundai prallte in der Folge gegen eine Ampelanlage. Eine Passantin kümmerte sich im weiteren Verlauf um die 52-Jährige und alarmierte die Polizei. Während die Beamten des Polizeireviers den Unfall aufnahmen, bemerkten sie Atemalkoholgeruch bei der Fahrerin. Ein Atemalkoholtest erbrachte ein Ergebnis von rund zwei Promille. Die 52-Jährige musste sich aufgrund dessen einer Blutentnahme unterziehen. Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt. Der Hyundai war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden konnte abschließend noch nicht beziffert werden.

Oberstenfeld-Gronau: Feuerwehr sichert Schornsteinreinigung ab

Ein aufmerksamer Schornsteinfeger entdeckte am Dienstag um 13:35 Uhr im Rahmen einer turnusmäßigen Brand- und Betriebssicherheitsüberprüfung an den Seitenwänden eines Kamins einer Pelletheizung in der Mörikestraße in Oberstenfeld-Gronau abgelagerten glühenden Ruß und verständigte daraufhin die Feuerwehr. Nach einer Überprüfung durch die Feuerwehr reinigte der Schornsteinfeger den Kamin. Es entstand kein Sachschaden und es kam nicht zu einem Brand oder einer Rauchentwicklung. Die Feuerwehr Oberstenfeld und der Rettungsdienst waren mit fünf Fahrzeugen und 18 Einsatzkräften vor Ort.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Datingportale: Widerrufsrechner schützt vor Abzocke

Alle Jahre wieder – trotz Corona: Die Flirt- und Partnersuche per Internet hat am Valentinstag Hochkonjunktur. “Um schnell und zuverlässig ans richtige Ziel zu kommen, steuern viele Liebeshungrige jedoch nicht nur am 14. Februar ein Datingportal im Internet an”, so die Verbraucherzentrale NRW. Und das kann teuer werden – und jede Menge Ärger verursachen.

Der Grund: In den komplizierten und oft kaum verständlichen Verträgen sind einige Tücken verborgen. So hatte etwa ein bekanntes Partnervermittlungs-Unternehmen in der Vergangenheit von seinen Kunden vielfach mehrere Hundert Euro für anteiliges Single-Surfen verlangt, wenn die einen Vermittlungsvertrag fristgerecht innerhalb von 14 Tagen widerrufen hatten.

“Wer ein teures Abo schon nach wenigen Tagen wieder loswerden will, kommt zwar nicht unbedingt kostenlos aus der Sache raus. Derart hohe Zahlungen sind jedoch bei einem rechtzeitigen Adieu nicht zulässig”, stellt die Verbraucherzentrale NRW klar.

Wer die Dienste einer Online-Singlebörse oder Partnervermittlung in Anspruch nimmt, sollte zuvor unbedingt einen Blick aufs Kleingedruckte werfen. Denn in den Geschäftsbedingungen verbergen sich oft versteckte Kosten. Besonders kritisch kann es bei der Laufzeit und den Kosten des Vertrages werden. Einige Anbieter werben mit günstigen Probeabos, die sich aber nach Ablauf automatisch um sechs oder sogar zwölf Monate mit einem weit höheren Preis verlängern.

Wer das nach kurzer Zeit merkt oder nicht auf teilweise geschönte Profile und falsche Versprechen hereinfallen möchte, der kann sich in der Regel bereits kurz nach Vertragsabschluss wieder von dem Vermittlungsinstitut lösen. Grundsätzlich gilt hier eine Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Abos.

In diesem Fall dürfen Kunden aber nicht mit horrenden Summen zur Kasse gebeten werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt (Az.: C- 641/19): Widerrufen Flirtwillige ihren Vertrag, kann eine Partnerbörse zwar zeitanteilig einen sogenannten “Wertersatz” verlangen – aber nur für die abgelaufenen Tage bis zum Widerruf. Kostet also beispielsweise ein Single-Jahresabo 400 Euro, sind pro Tag 1,10 Euro fällig. “Wird der Vertrag hierzu nach zehn Tagen widerrufen, darf ein Datingportal nur einen Wertersatz von zirka elf Euro für die anteilige Nutzung berechnen”, so die Verbraucherschützer.

Ihr dazu passender Service: Unter www.verbraucherzentrale.nrw/partnerboersen-rechner können Betroffene den Betrag ermitteln, den eine Partnerbörse im Falle eines widerrufenen Vertrages von ihnen verlangen kann.

Rudolf Huber / glp

Wetterdaten für Ludwigsburg – Durchschnittstemperatur von 11,7 Grad in 2020

Die Statistikstelle der Stadt besitzt seit Oktober 2020 eigene Wetterdaten über Ludwigsburg: Die Daten stammen von der lokalen Wetterstation des Unternehmens DTN-MeteoGroup, die bis 2007 zurückreichen und monatlich herausgegeben werden. Das Statistische Infoportal der Stadt Ludwigsburg listet nun mehrere Kennzahlen als Service: monatliche und jährliche Mitteltemperatur, Sommertage, heiße Tage, Wüstentage, Frosttage, Eistage, Regentage, monatliche und jährliche Niederschlagsmengen. Diese Wetterdaten werden jeweils monatlich aktualisiert und über die städtische Webseite www.ludwigsburg.de/statistik veröffentlicht.

Im Vergleich mit älteren Wetterdaten kann die Statistikstelle so Schlüsse über die Klima-Entwicklung vor Ort in Ludwigsburg ziehen. Die Analyse für 2020 hat ergeben, dass das Jahr mit einer Durchschnittstemperatur von 11,7 Grad gemeinsam mit dem Jahr 2014 das zweitwärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnung war. Heißer war nur das Jahr 2018 mit einer Durchschnittstemperatur von 11,9 Grad. Verglichen mit dem langjährigen Mittel (1961-1990: 9,5 Grad) war es dabei im Jahr 2020 um 2,2 Grad zu warm. Mit einem Monatsmittel von 21,3 Grad war der August der heißeste Monat im Jahr 2020. Der kälteste Monat war der Januar mit durchschnittlich 3,6 Grad. Da alle 12 Monate über der langjährigen Monatsmitteltemperatur (1961–1990) liegen, sind somit alle Monate zu warm gewesen. Dabei stechen der Februar mit einer Differenz von 4,5 Grad und der April mit einer Differenz von 4,0 Grad besonders hervor.

Im Zeitverlauf lässt sich erkennen, dass alle Temperaturjahresmittel bis auf das Jahr 2010 über dem langjährigen Mittel von 9,5 Grad liegen und somit die Jahre 2007-2009 sowie 2011-2020 zu warm waren. Außerdem zeigt sich, dass die Zahl der Sommertage ab 25 Grad inklusive der Zahl der noch heißeren Tage über 30 Grad und der Wüstentage über 35 Grad tendenziell steigen. Gegenläufig kann man eine Abnahme der Frosttage mit einer tiefsten Temperatur unter 0 Grad feststellen sowie der noch darunter fallenden Eistage mit einer maximalen Temperatur von 0 Grad.

Im Jahr 2020 wurde eine Niederschlagsmenge von 580,2 Liter pro Quadratmeter gemessen. Dabei regnete es an 154 Tagen. Verglichen mit dem mittleren Jahreswert (1961-1990: 666 l/m²) war das Jahr 2020 zu trocken und seit 2007 das vierttrockenste Jahr. Das trockenste Jahr war mit einer Niederschlagsmenge von 508,3 Liter pro Quadratmeter das Jahr 2018. Hinzu ist das Jahr 2020 von starker Schwankung gekennzeichnet – dabei sticht der April mit einer Differenz von 49,3 Litern pro Quadratmeter hervor. In diesem Monat hat es nur 8,7 Prozent eines normalen April-Monats geregnet. Ebenso waren der Mai, Juli, September und November regenarm. Dahingegen war der Februar sehr regenreich. Es regnete 2,5-mal soviel wie in einem normalen Februar.

Information zur Datenlage

Um zu beurteilen, ob ein Jahr oder Monat zu warm oder zu trocken war, wird in der Regel das langjährige Mittel der Klima-Referenzperiode von 1961 bis 1990 herangezogen, die als internationaler Standard von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) festgelegt wurde. Da der DTN-MeteoGroup für diese Periode keine Daten vorliegen und der Datenbestand des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für Ludwigsburg in diesem Zeitraum lückenhaft ist, werden für diesen Zeitraum die Daten der Mess-Station Stuttgart-Schnarrenberg verwendet.

Quelle: Stadt Ludwigsburg

RKI meldet am Mittwoch 8072 Neuinfektionen und 813 Todesfälle

Die Lage in Deutschland am Mittwoch 10.02. :

Das RKI verzeichnet im Vergleich zur Vorwoche einen leichten Rückgang der Neuinfektionen und auch bei den Todesfällen. Binnen 24 Stunden wurden weitere 813 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Außerdem wurden 8.072 neue Corona-Infizierte übermittelt. Vor genau einer Woche waren noch 9.705 Neuinfektionen und 975 Todesfälle registriert worden. Gestern waren es 3.379 Corona-Fälle. (Stand: 10.02.)

Der Höchstwert von 1.244 neuen gemeldeten Todesfällen war am 14. Januar erreicht worden. Bei den binnen 24 Stunden registrierten Neuinfektionen war mit 33.777 am 18. Dezember der höchste Wert gemeldet worden – darin waren jedoch 3.500 Nachmeldungen enthalten.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.299.996 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 62.969 Das sind 813 mehr als am Vortag. Rund 2.073.100 (+15.800) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 10.02.)

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) sinkt laut RKI auf 68. Am Vortag lag der Wert bei 72. Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red

So sind Sie für den Winter gerüstet

Der Winter hat Deutschland fest im Griff. Für Autofahrer sind die widrigen Verhältnisse eine Herausforderung. Um ideal vorbereitet zu sein, haben der ADAC und der ACE Auto Club Europa Tipps zusammengestellt.

Um den Durchblick zu behalten, sollte der Frostschutzanteil im Wischwasser geprüft werden. Ist er zu gering, drohen zugefrorene Leitungen und Schäden am Wischwassersystem. Deshalb sollte der Anteil des Frostschutzmittels erhöht werden, sodass auch Temperaturen von -25 Grad kein Problem sind. Achtung: Bei manchen Frostschutzmitteln ist schon bei minus 20 Grad Schluss mit Schutz. Es sollten unbedingt die individuellen Herstellerempfehlungen beachtet werden.

Mit wenig Sprit im Tank oder kaum geladenen Akkus im E-Auto sollte keine längere Fahrt angetreten werden. Sonst wird es schnell problematisch, wenn man im Stau steht, eine Panne oder einen Unfall hat: Ohne Sprit oder Strom ist die Fahrt im ungünstigen Fall in eisiger Kälte vorbei und es wird sehr schnell kalt im Fahrzeug. Im schlimmsten Fall drohen sogar Unterkühlung und gesundheitliche Schäden.

Autoscheiben mit heißem Wasser zu enteisen ist übrigens keine Option. Das kann zu Sprüngen in den Scheiben und fatalen Schäden führen. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern geht auch ins Geld, wenn eine neue Scheibe fällig wird. Stattdessen die Scheiben mit einer Schutzfolie abdecken, zur Not tut es auch ein Stück Pappe. Aber Achtung: Die Scheiben müssen trocken sein, wenn Folie oder Pappe aufgelegt werden, sonst kann beides festfrieren und unschöne Spuren hinterlassen. Zum Enteisen eignen sich ein Enteiser-Spray oder der traditionelle Eiskratzer.

Wenn sich die Autotür nach einer frostigen Nacht nicht mehr öffnen lässt, gilt es zuerst herauszufinden, ob die Gummidichtungen aneinander festgefroren sind oder die Schließmechanik vereist ist. Ist das typische mechanische Geräusch der Zentralverriegelung hörbar und lässt sich der Schlüssel in das Schlüsselloch einfügen und drehen, aber die Tür geht trotzdem nicht auf, dann liegt es an den Gummiumrandungen der Tür.

Wichtig: Eine zugefrorene Autotür nie gewaltsam aufziehen, sonst kann das festgefrorene Material reißen. Stattdessen von außen gegen die Autotür drücken. So kann sich das Eis aus den Zwischenräumen der Dichtungen lösen, auch leichtes Klopfen gegen das Türblech kann helfen. Kommt man über eine andere Tür ins Fahrzeug, von Innen versuchen die vereiste Fahrertür vorsichtig aufzudrücken. Denn vor Fahrtantritt muss sich die Fahrertür wieder öffnen lassen, damit zum Beispiel im Fall eines Unfalls Hilfe geleistet werden kann.

Eine weitere Möglichkeit: Warmes (auf zirka 50 Grad erhitztes) Wasser vorsichtig rund um den Türrahmen gießen. Aber niemals kochendes Wasser verwenden, das kann den Lack beschädigen. Lässt sich die Tür wieder öffnen, die Türinnenseite und die Türdichtungen abtrocknen, um ein erneutes Einfrieren zu vermeiden. Bei mehreren frostigen Nächten kann man die Dichtungen mit einem Pflegeprodukt für Türdichtungen präparieren.

Andreas Reiner / glp

Weniger Sport in Pandemie-Zeiten

Ungefähr zwei Drittel (64,5 Prozent) der Menschen in der zweiten Lebenshälfte in Deutschland treiben zwar seit Beginn der Corona-Pandemie genauso viel Sport wie zuvor. 7,7 Prozent haben ihre sportlichen Aktivitäten sogar ausgeweitet. Doch immerhin mehr als ein Viertel (27,8 Prozent) berichten, dass sie weniger sportlich aktiv sind.

Im aktuellen Deutschen Alterssurvey (DEAS) sagen die 46- bis 60-Jährigen am häufigsten, dass sich ihre sportliche Aktivität in der Pandemie verändert hat. Knapp ein Drittel (30,9 Prozent) dieser Altersgruppe macht weniger Sport, das ist ein um vier bis neun Prozentpunkte höherer Anteil als bei den Älteren. 11,4 Prozent geben an, mehr Sport zu treiben als vor der Pandemie.

Auch die Häufigkeit von Spaziergängen hat sich verändert, aber weniger stark als bei Sport: Drei Viertel (74,7 Prozent) der Menschen in der zweiten Lebenshälfte gehen nach eigener Auskunft so oft spazieren wie vor der Pandemie, 15,1 Prozent tun dies häufiger und 10,2 Prozent weniger oft. Unterm Strich, so die Daten, wird das Bewegungsdefizit durch weniger Sport nur zu einem kleinen Teil durch häufigere Spaziergänge kompensiert wird.

Rudolf Huber / glp

Die Räumpflicht kann man delegieren

Klare Sache: Wenn es schneit oder gefriert, muss geräumt oder gestreut werden. Immobilieneigentümer können sogar haftbar gemacht werden, wenn auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück jemand stürzt und sich verletzt. Die Räum- und Streupflicht lässt sich zwar delegieren. Dann ist der Hauseigentümer aber noch nicht aus dem Schneider.

Denn er ist verpflichtet zu überprüfen, ob seine Beauftragten wirklich Schnee geräumt und gestreut haben, so das Rechtsportal anwaltauskunft.de. Vermieter dürfen das Schippen und Streuen des Gehwegs vor dem Haus auch auf ihre Mieter übertragen – aber nicht gegen deren Willen. Es muss ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt sein, und zwar mit klaren Vorgaben. Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Rechtsportals, präzisiert: “Es muss konkret daraus hervorgehen, wie oft Mieter den Schnee auf dem Gehweg räumen oder wie sie ihrer Streupflicht nachkommen müssen.”

Dabei müsse es aber gerecht zugehen: Die Mieter der Erdgeschosswohnung dürften nicht pauschal zum Winterdienst verpflichtet werden. Ältere und behinderte Menschen dürften ebenfalls nicht zum Schneeräumen herangezogen werden. Außerdem müssten Eigentümer regelmäßig kontrollieren, ob ihre Mieterschaft auch wirklich aktiv wird.

Wann man räumen und streuen muss, hängt von der Gemeindeordnung ab. Meist gilt die Räum- und Streupflicht ab sieben Uhr morgens. Sobald es aufhört zu schneien, muss der Schnee weggefegt werden. “Wer dann keine Zeit hat, sich mit Schaufel und Streugut an die Arbeit zu machen, muss für eine Vertretung sorgen”, sagt der Anwalt. Das gelte unabhängig davon, ob man wegen des Berufs, einer Reise oder einer Krankheit verhindert sei.

Rudolf Huber / glp

Corona-Studie: Mindestens 16 000 Covid-19-Infektionen nach „Querdenken“-Demonstrationen

Die „Querdenken“-Demonstrationen im November 2020 haben dazu beigetragen, dass sich das Corona-Virus innerhalb Deutschlands stark verbreitet hat. Dies zeigt eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim und der Humboldt-Universität zu Berlin, die die Auswirkungen zweier großer „Querdenken“-Kundgebungen, die im November 2020 stattfanden, auf die Sieben-Tage-Inzidenz bis Ende Dezember analysiert.

Untersucht wurde das Infektionsgeschehen in den Landkreisen, aus denen zehntausende Demonstranten/-innen zu den Kundgebungen am 7. November 2020 in Leipzig und am 18. November 2020 in Berlin anreisten. Um diese Orte zu bestimmen, nutzen die Autoren der Studie Informationen über das Angebot von Busreisen eines Netzwerks von Busunternehmen, das sich seit Sommer 2020 auf die Beförderung von Demonstranten/-innen zu den „Querdenken“-Kundgebungen spezialisiert hat.

So stieg die Sieben-Tages-Inzidenz nach den Demonstrationen deutlich stärker in Landkreisen an, die Städte mit einer solchen Busverbindung beinhalten, als in Landkreisen ohne solche Busverbindungen. Dies hatte bis Weihnachten einen Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz um 40 in den betroffenen Landkreisen zur Folge.

Die Wissenschaftler schätzen, dass bis Weihnachten zwischen 16.000 und 21.000 Covid-19-Infektionen hätten verhindert werden können, wenn diese beiden großen „Querdenker“-Kundgebungen abgesagt worden wären. Die Analyse von ZEW und Humboldt-Universität quantifiziert somit erstmals den Zielkonflikt zwischen der Einschränkung von Freiheitsrechten und gesundheitspolitischen Maßnahmen zum Infektionsschutz. Das individuelle Verhalten – wenn Personen beispielsweise entgegen der geltenden Regeln keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder Abstandsregeln missachten – kann laut ZEW-Analyse große Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben. „Eine mobile Minderheit, die sich nicht an geltende Hygieneregeln hält, kann so ein erhebliches Risiko für andere Personen darstellen“, betont ZEW-Wissenschaftler und Koautor der Studie Dr. Martin Lange.

red

Was im Landkreis Ludwigsburg los war

K1625/ Gemmrigheim: Zeugen zu Verkehrsunfall mit Leichtverletzten gesucht

Nachdem es am Montag gegen 18:50 Uhr bei eisglatter Fahrbahn auf der Kreisstraße 1625 (K1625) bei Gemmrigheim zu einem Verkehrsunfall mit Verletzten kam, sucht das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen Zeugen. Dem bisherigen Ermittlungsstand nach war ein 55-jähriger VW-Lenker von Kirchheim kommend auf der K1625 in Richtung Autobahnanschlussstelle Mundelsheim unterwegs. Nach der Einmündung nach Gemmrigheim geriet ein entgegenkommender 35-jähriger Fiat-Lenker auf der eisglatten Straße ins Schleudern und auf die Fahrbahnseite des 55-Jährigen. Beide Fahrzeuge kollidierten in der Folge. Bei dem Aufprall wurden beide Fahrzeuglenker leicht verletzt und durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Die Pkw waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Eine Schadenssumme wurde bislang noch nicht beziffert. Vor dem 35-Jährigen soll noch ein weißer Pkw gefahren sein, der aufgrund der Witterung von der Fahrbahn abgekommen wäre. Daraufhin habe der Mann gebremst und sei so selbst ins Schleudern geraten. Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang oder dem weißen Pkw machen können, werden gebeten sich unter Tel. 07142 405 0 beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen zu melden.

Korntal-Münchingen: Schiebetür beschädigt – Polizei sucht Zeugen

Nach einer Sachbeschädigung, die zwischen Montag 22.15 Uhr und Dienstag 03.50 Uhr in der Heinrich-Lanz-Straße in Münchingen verübt wurde, sucht die Polizei nach Zeugen. Vor dem Haupteingang einer Tankstelle befanden sich mehrere Kartons mit Zeitungen. Diese Kartons nahm ein bislang unbekannter Täter auf und warf sie mutmaßlich gegen die automatische Schiebetür im Eingangsbereich der Tankstelle. Das Glas sprang dadurch und die Tür wurde obendrein noch verbogen. Der Verkaufsraum wurde augenscheinlich nicht betreten. Derzeit wird von einem angerichteten Sachschaden von rund 3.000 Euro ausgegangen. Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Korntal-Münchingen, Tel. 0711 839902-0, in Verbindung zu setzen.

Ditzingen: Autofahrer flüchtet nach Unfall

Am Dienstag gegen 00.30 Uhr wurde auf der BAB 81 im Ausfahrtbereich der Anschlussstelle Stuttgart-Feuerbach zwei beschädigte Leitpfosten entdeckt. Ein noch unbekannter Fahrzeuglenker war auf der Autobahn von Heilbronn kommend in Richtung Stuttgart unterwegs und verließ an der Anschlussstelle Stuttgart-Feuerbach die Autobahn. Aus noch ungeklärten Gründen kam der Unbekannte im Ausfahrtbereich in einer Kurve nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen zwei Leitpfosten. Anschließend kam der Unbekannte hinter den Schutzplanken im Grünstreifen zunächst zum Stehen und setzte dann seine Fahrt fort, ohne sich um den angerichteten Sachschaden in Höhe einer dreistelligen Summe zu kümmern. An der Unfallstelle blieben Fahrzeugteile zurück. Demnach müsste der Wagen, bei dem es sich eventuell um einen silberfarbenen oder grauen Opel Vectra handelt, an der Fahrzeugfront beschädigt sein. Zeugen, die das Unfallgeschehen beobachtet haben oder sachdienliche Hinweise zum Verursacher geben können, werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg, Tel. 0711 6869-0, zu melden.

Kornwestheim: Unfallflucht im Bädergäßle

Vermutlich beim Ein- oder Ausparken beschädigte ein anderer Fahrzeuglenker zwischen Sonntag, 19:00 Uhr und Montag, 12:15 Uhr einen im Bädergäßle in Kornwestheim abgestellten Mercedes und entfernte sich von der Unfallstelle. Die Schadenshöhe wurde auf etwa 5.000 Euro geschätzt. Zeugen können sich unter Tel. 07154 1313 0 beim Polizeirevier Kornwestheim melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg