Wann sich der Krankenkassen-Wechsel lohnt

Eine gesetzliche Krankenkasse darf niemanden ablehnen und der Wechsel ist seit diesem Jahr noch unkomplizierter: Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung bei der alten und übermittelt auch die Mitgliedsbescheinigung an den Arbeitgeber. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer jetzt kündigt, kann somit am 1. April in der neuen Kasse sein. Doch welche ist wirklich empfehlenswert? Der Geldratgeber Finanztip hat beim Vergleich vier besonders leistungsstarke Krankenkassen gefunden.

Etwa 90 Prozent der Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Dabei sind die Basisleistungen der Kassen weitestgehend gleich. Unterschiede gibt es beim Service, den Zusatzleistungen und beim Beitrag. Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei Finanztip: “Wem bestimmte Leistungen wichtig sind, der kann durch die Wahl der richtigen Kasse schnell 100 Euro und mehr sparen.”

Im aktuellen Vergleich boten IKK Classic, HEK, SBK und BKK24 das beste Gesamtpaket unter 14 bundesweit tätigen Krankenkassen. Sie haben in der Gesamtwertung aus allen 30 bewerteten Leistungsmerkmalen sehr stark abgeschnitten. Wem ein einzelner Bereich wie Service, Familie, Vorsorge, Alternativmedizin oder Transparenz besonders wichtig ist, sollte sich das Angebot an Versicherungen genauer ansehen. “In einzelnen Bereichen haben andere Kassen ähnlich gut oder sogar besser abgeschnitten, weshalb sich ein gründlicher Vergleich lohnt”, so Rieder.

Neben den bundesweiten Krankenkassen gibt es auch Anbieter, die nur regional begrenzt aktiv sind, etwa die AOKs, BKKs oder IKKs. “Wer gesetzlich versichert ist, darf in jede Kasse eintreten, die in dem Bundesland aktiv ist, in dem derjenige entweder wohnt oder arbeitet”, erklärt Rieder. Unter diesen Krankenkassen kann es Anbieter geben, die mit den Finanztip-Empfehlungen mithalten können. “Es kann sich also lohnen, auch die Leistungen der jeweiligen Krankenkassen vor Ort zu prüfen.”

Rudolf Huber / glp

Maskenkauf: Unseriöse Online-Händler unterwegs

Die Corona-Krise ist noch längst nicht ausgestanden, die Maskenpflicht in Deutschland gilt weiterhin. Deshalb ist die Nachfrage nach filtrierenden Halbmasken (FFP2/FFP3-Masken) und medizinischen Gesichtsmasken (“OP-Masken”) ungebrochen. Damit einher geht das Problem, hochwertige Schutzmasken zu einem vernünftigen Preis zu kaufen. Dabei locken viele Händler im Internet mit Sonderangeboten und bieten hohe Stückzahlen zu geringen Preisen an. Der TÜV-Verband gibt Tipps für den Online-Kauf sicherer Schutzmasken.

“In Online-Shops werden immer wieder mangelhafte Schutzmasken angeboten, die nicht den vorgeschriebenen Normen für die jeweilige Produktgruppe entsprechen”, sagt André Siegl, Experte für Arbeits- und Gesundheitsschutz beim TÜV-Verband (VdTÜV). “Mangelhafte OP-Masken oder FFP2-Masken haben in der Regel eine deutlich verringerte Schutzwirkung und können die Gesundheit zusätzlich gefährden, wenn bei der Herstellung beispielsweise schadstoffbelastete Materialien oder Klebstoffe verwendet worden sind. Verbraucher sollten deshalb genau darauf achten, bei wem sie was kaufen.”

Ein genauer Blick ins Impressum, die Produktbeschreibung und in die Kundenbewertungen geben erste Hinweise darauf, ob Online-Shops vertrauenswürdig sind und ob die Schutzmasken die notwendigen Kriterien erfüllen. Außerdem sollten neben Vorkasse noch andere Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden. Sichere Online-Shops können Verbraucher auch an Gütesiegeln wie “Trusted Shop” oder “s@fer-shopping” erkennen.

“Apotheken oder Drogerieketten beziehen Schutzmasken in der Regel über ein etabliertes Netz seriöser Großhändler”, erklärt Siegl. “Kunden können also erstmal davon ausgehen, dass die angebotenen Produkte qualitativ hochwertig sind.”

Unseriöse Online-Händler hingegen wenden einige Tricks an, um die Qualität ihrer Produkte zu verschleiern. “FFP2-Masken verfügen über eine umfangreiche Kennzeichnung, mit der die Prüfung des jeweiligen Modells dokumentiert wird”, erklärt Siegl. Abgedruckt ist die CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Nummer für das Prüfinstitut, die Schutzklasse (z.B. FFP2/FFP3), der R- oder NR-Zusatz (wiederverwendbar oder nicht wiederverwendbar) sowie die einschlägige Europäische Prüfnorm EN 149 mit Jahr plus Code der Prüfung. Hinzu kommen die Herstellerangaben. “Für Betrüger ist es leicht, in der Kennzeichnung falsche Angaben zu verstecken”, sagt Siegl.

Auf der EU-Online-Datenbank Nando sind alle benannten oder notifizierten Stellen, die prüfen und zertifizieren dürfen, mit einer vierstelligen Kennnummer gelistet. Findet sich die Nummer auf der FFP2-Maske nicht, ist die Maske nicht zugelassen und es handelt sich sehr wahrscheinlich um eine Fälschung. Auch die Reihenfolge der Kennzeichnung kann Aufschluss über die Richtigkeit geben: Auf die CE-Kennzeichnung folgt immer die Kennnummer des Prüfinstituts, nie andersherum.

Stutzig werden sollten Verbraucher auch bei zweifelhaften Angaben zum Produkt wie beispielsweise einer möglichen Reinigung in der Waschmaschine oder im Wasserbad und bei multiplen Zertifizierungen. Eine weitere Quelle ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die bekannte Produktwarnungen und -rückrufe veröffentlicht.

Wenn Verbraucher online auf Angebote für KN95-Masken stoßen, sollten sie auch diese gründlich prüfen. Die Masken “Made in China” sind oft günstiger als FFP2-Masken. Nur mit der entsprechenden Kennzeichnung KN95 nach der chinesischen Norm GB 2626-2006 und einem vertrauenswürdigen Zertifikat eines von der chinesischen Regierung akkreditierten nationalen Qualitätsüberwachungs- und Testzentrum sind auch diese Masken geeignet, in vergleichbarer Weise wie FFP2-Masken zu schützen.

Andreas Reiners / glp

Ausfälligkeiten sind keine Kavaliersdelikte

Hupen, drängeln, ausbremsen oder obszöne Gesten: Ausfälligkeiten sind im Straßenverkehr inzwischen leider an der Tagesordnung. Kavaliersdelikte sind sie deshalb noch lange nicht, sondern Nötigung. Und die kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Die Experten erklären, wann das Verhalten strafbar ist.

Eine Nötigung im Straßenverkehr liegt immer dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt zu einer Tat – oder dem Unterlassen einer Tat – gezwungen wird, erklärt Experte Tobias Klingelhöfer: “Dieser Tatbestand kann zum Beispiel durch zu dichtes Auffahren oder Drängeln, das Ausbremsen eines anderen Fahrzeugs, eine Überholbehinderung oder auch durch Zuparken oder Blockieren eines Parkplatzes gegeben sein.” Im Gegensatz zu geringfügigeren Ordnungswidrigkeiten sei Nötigung im Straßenverkehr eine Straftat. Und die werde mit empfindlichen Strafen belegt. Im Extremfall gebe es dafür sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Lohnt es sich, Anzeige zu erstatten? “Auf jeden Fall”, so Klingelhöfer. Die Vorgehensweise: Man sollte sich das Kennzeichen des beteiligten Pkw, die Fahrzeugmarke sowie Fahrzeugtyp und -farbe notieren. Angaben zum Fahrer können ebenfalls weiterhelfen, den Verkehrsrowdy zu identifizieren. “Um sicherzustellen, dass der Fall nicht Aussage gegen Aussage endet, sind Zeugen oder andere Beweismittel hilfreich”, so Klingelhöfer.

Was ist mit dem berühmt-berüchtigten “Stinkefinger”? Er gilt – so wie andere obszöne Gesten auch – als Beleidigung im Straßenverkehr und wird mit einer Geldstrafe geahndet, so der Experte. Und die kann sich leicht im vierstelligen Bereich bewegen.

Auch der Einsatz der Lichthupe kann als Nötigung gewertet werden. So ist es etwa nicht zulässig, nah auf ein voranfahrendes Fahrzeug aufzufahren und es mit wiederholten Lichtsignalen zum Fahrbahnwechsel zu zwingen. Für das Blenden eines anderen Verkehrsteilnehmers mit Lichtzeichen fällt wiederum meist nur ein geringes Verwarngeld zwischen fünf und zehn Euro an. Dies gilt auch für den Missbrauch der Hupe.

Andreas Reiners / glp

So kommen Sie an die Innovationsprämie

Die Elektromobilität ist in Deutschland auf dem Vormarsch, was auch an der Innovationsprämie liegt. Denn die Zuschüsse von Staat und Hersteller machen sich für Käufer bezahlt. Der ACE Auto Club Europa informiert darüber, wie die Prämie auf dem Konto landet – in fünf Schritten.

1. Förderanspruch prüfen: Um sich im Vorfeld schlau zu machen, welche Fahrzeugmodelle antragsberechtigt sind, lohnt sich ein Blick in die Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert wird die Anschaffung neuer Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch junge Gebrauchte mit erstmaliger Zulassung nach dem 4. November 2019. Wie hoch der Fördersatz ausfällt, ist abhängig vom Nettolistenpreis beziehungsweise der Leasingdauer. Voraussetzung ist immer eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten. ACE-Tipp: Der Umweltbonus ist mit weiteren öffentlichen Fördermitteln kombinierbar.

2. Unterlagen zusammenstellen: Je nachdem, ob ein antragsberechtigtes Fahrzeug gekauft oder geleast wurde, sind verschiedene Unterlagen Voraussetzung für die Antragstellung der Innovationsprämie und sollten bestenfalls schon vorher vorliegen. Bei Kauf eines Neuwagens reicht die Rechnung aus. Im Falle eines Gebrauchtwagens ist ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs sowie eine Erklärung über die maximale Laufleistung des Fahrzeugs von 15.000 Kilometern zum Erwerbszeitpunkt vorzulegen.

3. Antrag stellen: Die Antragstellung muss online über das elektronische Antragsformular des BAFA erfolgen. Wichtig: Der Herstelleranteil am Umweltbonus wird nicht unmittelbar “ausgezahlt”, sondern durch einen Preisnachlass beim Autokauf beglichen. Ob der ausgeschriebene Preis im Autohaus den Rabatt schon beinhaltet, ist dringend vor dem Kauf zu klären, um auch bei der Antragstellung der Innovationsprämie auf der sicheren Seite zu sein. Wichtigste Voraussetzung für den Antrag ist, dass das antragsberechtigte Fahrzeug bereits zugelassen ist. Achtung: Fehlt die Zulassung und der Antrag wird trotzdem gestellt, kommt es zur Ablehnung und der Antrag kann nicht wiederholt werden.

Tipp der Experten: Nicht lange warten, sondern den Antrag möglichst zeitnah nach der Zulassung stellen. Zwar bleibt nach der Zulassung ein Jahr Zeit, um die Innovationsprämie zu beantragen, jedoch kann die Bearbeitung der Anträge derzeit sowohl pandemiebedingt als auch wegen der hohen Nachfrage mehrere Wochen dauern.

4. Wahrheitsgemäße Angaben bestätigen: Wurde der Antrag übermittelt, gilt es auf eine E-Mail zu warten, die den Antragseingang bestätigt. Ihr Empfang ist wichtig, denn sie enthält neben der Druckansicht des Antrags auch die “Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben”. Dieses Dokument muss ausgedruckt, unterschrieben und gegebenenfalls mit einem Firmenstempel versehen eingescannt werden. Anschließend wird es über das Upload-Portal hochgeladen – dazu den Themenbereich “Förderprogramm Elektromobilität – FEMS (ab 01.09.2020)” auswählen und die eigene Vorgangsnummer eingeben.

5. Auszahlung abwarten: Erst nachdem der Antragsteller über das Formular bestätigt hat, wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben, werden die eingereichten Unterlagen geprüft. Anschließend heißt es, auf den Zuwendungsbescheid warten. Die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus erfolgt dann auf das im Antragsformular angegebene Konto.

Andreas Reiners / glp

Polizei löst Geburtstagsfeier in Ludwigsburg auf und weitere Meldungen aus dem Kreis

Trotz der geltenden Corona-Verordnung fand am Montag gegen 18.40 Uhr in der Markgröninger Straße in Ludwigsburg-Eglosheim in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses eine Geburtstagsfeier statt.

Eine Bürgerin war auf das Geschehen aufmerksam geworden und alarmierte die Polizei. Hinzugerufene Polizeibeamte konnten in der betreffenden Wohnung letztendlich sieben Erwachsene, zwei Jugendliche und zwölf Kinder unter 14 Jahren antreffen. Die Geburtstagsfeier wurde umgehend aufgelöst. Die Personen, die aus insgesamt fünf Haushalten stammen, müssen nun mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung rechnen.

Remseck am Neckar – Hochdorf: Einbruch in Grundschule

Zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr trat ein bislang unbekannter Täter am Montag eine Tür in der Grundschule im Schulweg in Remseck am Neckar – Hochdorf ein und durchsuchte vermutlich die Räumlichkeiten. Dem ersten Anschein nach wurde nichts gestohlen. Unter Tel. 07154 1313 0 können sich Zeugen an das Polizeirevier Kornwestheim wenden.

Remseck am Neckar – Hochberg: Alkoholisierter 23-Jähriger bespuckt und tritt Polizeibeamte

Ein offensichtlich stark alkoholisierter 23-Jähriger geriet am Montag gegen 20:15 Uhr in der Straße “Am Schloß” in Remseck am Neckar – Hochberg derart mit Angehörigen in Streit, dass diese die Polizei zu Hilfe riefen. Der junge Mann reagierte im weiteren Verlauf zunehmend aggressiv auf die Polizisten. Um eine Untersuchung durch den Rettungsdienst zu ermöglichen, sollte der 25-Jährige mit Handschließen gefesselt werden. Dabei spuckte er einen der Polizeibeamten an und trat einem anderen Polizisten gegen das Bein. Der Rettungsdienst brachte den 25-Jährigen anschließend zur weitere Behandlung in ein Krankenhaus.

Eberdingen: Motorradunfall fordert zwei Leichtverletzte

Ein 23 Jahre alter Motorradfahrer, der eine 19-jährige Sozia dabeihatte, war am Montag gegen 18.00 Uhr auf der Kreisstraße 1687 von Hochdorf kommend in Richtung Eberdingen unterwegs. Vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit geriet der Motorradfahrer auf der schneeglatten Fahrbahn ins Schleudern und kippte schließlich auf die rechte Seite. Der 23 Jahre alte Fahrer und die 19-jährige Frau erlitten hierdurch leichte Verletzungen. Sie mussten anschließend vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Am Motorrad entstand geringer Sachschaden.

Bietigheim-Bissingen: Gebäudebrand

Aus bislang ungeklärter Ursache hat sich in der Nacht zum Dienstag im Untergeschoss eines frisch renovierten, aber noch nicht bezogenen Wohnhauses in der Mozartstraße im Ortsteil Metterzimmern ein Brand entwickelt. Das Feuer war gegen 02:20 Uhr von einem Nachbarn entdeckt worden und breitete sich rasch bis zum Dach aus. Die Feuerwehren aus Bietigheim und Bissingen war mit 44 Einsatzkräften und 12 Fahrzeugen am Brandort und wurden unterstützt von einer Fahrzeugbesatzung der Feuerwehr Ludwigsburg mit Atemschutzgeräten. Gegen 04:30 Uhr war der Brand gelöscht. Der entstandene Sachschaden wird auf mindestens 350.000 Euro geschätzt. Personen kamen nicht zu Schaden. Brandermittler der Polizei haben ihre Arbeit vor Ort aufgenommen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Zwangseinweisung: Erster Quarantäneverweigerer in Klinik im Kreis Ludwigsburg untergebracht

Das Land Baden-Württemberg geht nun hart gegen uneinsichtige Verweigerer der Corona-Quarantäne vor. Quarantäne-Verweigerer werden jetzt in Krankenhäuser eingewiesen. Ein erster Quarantäne-Verweigerer wurde bereits am Montag in Gerlingen (Kreis Ludwigsburg) untergebracht. Das Sozialministerium hatte bereits vorab in einem Brief an die Ordnungs- und Gesundheitsämter im Land auf die Maßnahme hingewiesen.

Im Land sind speziell für diese Quarantäneverweigerer Stationen in Kliniken eingerichtet. Die erste befindet sich im Robert-Bosch-Krankenhaus – Schillerhöhe in Gerlingen (Kreis Ludwigsburg) und ist seit Montag geöffnet. Die zweite in der Uniklinik Heidelberg soll laut Uniklinik ab kommenden Montag einsatzbereit sein. Über die Anzahl der Plätze in beiden Kliniken ist nichts bekannt.

Im Robert-Bosch-Krankenhaus ist noch am Montag eine Person untergebracht worden, bestätigte der medizinische Geschäftsführer des Krankenhauses (Mark Dominik Alscher) gegenüber dem SWR. Ein Wachdienst soll nun die Einhaltung der Quarantäne kontrollieren.

Die Zwangseinweisung ist das letzte Mittel, wenn sich Corona-Infizierte der Quarantäne widersetzen und auch Buß- und Zwangsgelder nichts bewirken. Über die im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Zwangseinweisung muss in jedem Fall ein Gericht entscheiden.

red

RKI meldet am Dienstag erneut weniger Corona-Neuinfektionen

Die Lage in Deutschland am Dienstag 26. Januar:

Die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern scheinen zu wirken. Die Behörden registrieren erneut weniger Neuinfektionen, nur die Zahl der Todesfälle bleibt hoch: Das RKI verzeichnet im Vergleich zur Vorwoche erneut weniger Neuinfektionen und einen leichten Rückgang bei den Todesfällen. Binnen 24 Stunden wurden weitere 903 Menschen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind verzeichnet. Außerdem wurden +6.408 neue Corona-Infizierte übermittelt. Vergangenen Dienstag waren 11.369  Corona-Neuinfektionen und 989 Todesfälle gemeldet worden. Allerdings enthielten die Zahlen Nachmeldungen aus Rheinland-Pfalz und Bayern. Gestern waren es 6.729 Corona-Fälle. (Stand: 26.01.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 2.148.077 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 52.990. Das sind 903 mehr als am Vortag. Rund 1.844.000 (+20.400) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 26.01.)

Da am Wochenende nicht alle Gesundheitsämter ihre Daten übermitteln und auch weniger Tests vorgenommen und analysiert, liegen die Werte des RKI sonntags und montags in der Regel niedriger als an anderen Wochentagen.

Die Zahl der binnen sieben Tagen an die Gesundheitsämter gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt laut RKI bei 107,6. (Vortag: 111,2). Ihr bisheriger Höchststand war am 22. Dezember mit 197,6 erreicht worden.

red

Doppelter Freibetrag für Alleinerziehende

Gute Nachricht für Alleinerziehende: Ihr Steuerfreibetrag hat sich auf 4.008 Euro verdoppelt. Allerdings müssen vier Punkte erfüllt sein, damit betroffene Mütter und Väter den steuerlichen Entlastungsbetrag automatisch von ihrem zuständigen Finanzamt erhalten.

Den Entlastungsbetrag zieht das zuständige Finanzamt laut des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) von allen steuerpflichtigen Einkünften des alleinerziehenden Elternteils ab und verringert dadurch dessen Steuerlast. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Sie leben mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnung.

– Ihnen steht Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für das Kind zu.

– Sie sind unverheiratet, leben seit dem vorangegangenen Veranlagungszeitraum dauernd getrennt, oder sie sind verwitwet.

– Sie leben nicht in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person zusammen.

Ein Tipp der VLH: Wer mit seinem Lebensgefährten oder seiner Lebensgefährtin, der eigenen Mutter, dem Bruder oder mit anderen WG-Bewohnern in einem Haushalt lebt, hat keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Anders ist das mit eigenen Kindern: Lebt ein alleinerziehender Vater oder eine alleinerziehende Mutter mit einem oder mehreren volljährigen Kindern zusammen, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für ein minderjähriges Kind in der Regel gewährt, solange die übrigen Bedingungen zutreffen.

Rudolf Huber / glp

Fit im digitalen Alltag – Senioren als Smart Surfer

 Digitale Kompetenzen sind für alle Menschen wichtig. Das zeigt die Corona-Pandemie gerade überdeutlich. Denn wer im Internet fit ist, kann auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen an gesellschaftlichen Aktivitäten teilhaben. Doch die Generation 50 plus hat auf diesem Feld einen größeren Nachholbedarf. Für sie hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz das modular aufgebaute Bildungsangebot “Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag” entwickelt.

Es bietet grundlegende Informationen etwa zur Videotelefonie und zu Messenger-Diensten. “Ein besonderes Augenmerk gilt dem Umgang mit mobilen Endgeräten wie Smartphones”, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Außerdem gibt es viele Infos rund um Unterhaltungsangebote im Netz, also etwa Internet-Fernsehen oder Musik-Streaming.

Weitere Themen sind Einkaufen im Netz und der Schutz vor Risiken etwa durch sichere Passwörter, Verschlüsselung und Back-ups. Auch neue Themenfelder wie Onleihe, digitaler Stress, Fake News, Internet-Blogs und der Einfluss von Influencerinnen und Influencern werden behandelt.

Alle Module stehen ab sofort als PDF-Datei unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/smart-surfer zum kostenlosen Download parat. Sie lassen sich auf verschiedenen Endgeräten nutzen und sind barrierefrei.

Rudolf Huber / glp

Tipps für chronisch Erschöpfte

Dauererschöpfung ist ein anerkanntes Krankheitsbild: Ärzte bezeichnen es als “Chronisches Fatigue-Syndrom”. Die Ursachen sind vielfältig. Im “HausArzt-Patientenmagazin” erklären Experten, wie Betroffene mit den Symptomen besser leben können.

Laut einer aktuellen Studie des Bundesgesundheitsministeriums gibt es in Deutschland etwa 250.000 Betroffene, meist zwischen 15 und 40 Jahre alt. Frauen erkranken doppelt so häufig wie Männer. Fatigue tritt oft zusammen mit chronischen Erkrankungen auf, etwa mit Rheuma, Multipler Sklerose oder bei Tumorerkrankungen. “Die Ursachen sind nicht einfach zu erklären”, sagt Privatdozent Dr. Jens Ulrich Rüffer, Facharzt für Hämatologie und Onkologie und Vorstand der Deutschen Fatigue-Gesellschaft (DFaG), die sich für Forschung und Aufklärung zu der Krankheit engagiert.

Was aber können Fatigue-Betroffene gegen die dauernde Erschöpfung tun? Da Medikamente zur gezielten Behandlung bislang nicht zugelassen sind, können lediglich die Symptome behandelt werden. “Patienten können beispielsweise Strategien lernen, um besser mit der Krankheit zu leben”, sagt Professorin Dr. Carmen Scheibenbogen, Leiterin der Immundefekt-Ambulanz an der Berliner Charité. Zu diesen Strategien zählen vor allem Energiemanagement und Stresskontrolle.

Das Energielimit gut einschätzen zu können ist für Fatigue-Betroffene sehr wichtig: Da Bewegung notwendig ist, sollten sie die richtige Balance finden und Überlastung unbedingt vermeiden – sonst droht eine Verschlechterung des Zustandes, der Tage oder Wochen andauern kann. Zudem haben sich Achtsamkeitstraining und Meditationskurse sowie Verhaltenstherapie bewährt, damit Betroffene nicht zusätzlich in Depression abgleiten.

Weiterführende Informationen und fachkundige Anlaufstellen bieten unter anderem das Fatigue Centrum der Charité (cfc.charite.de), oder die Deutsche Fatigue-Gesellschaft (deutsche-fatigue-gesellschaft.de).

Lars Wallerang / glp