Wem gehören diese wertvollen Schmuckstücke? Polizei sucht Besitzer

Seit mehreren Monaten ermittelt die Kripo in Aachen gegen eine Bande von Wohnungseinbrechern, die nicht nur in der Region Aachen, sondern auch überregional (Düren, Düsseldorf, Kaarst, Mühlheim an der Ruhr, Ludwigsburg und Karlsruhe in Baden-Württemberg) Einbrüche begangen haben.

Bei Durchsuchungsmaßnahmen fanden die Ermittler eine große Anzahl Beutestücke, die bislang den rechtmäßigen Eigentümern noch nicht zugeordnet werden konnten.

Alle Schmuckstücke sind auf der Internetseite der Polizei Aachen zu sehen:

https://polizei.nrw/fahndungen/sichergestellte-gegenstaende/dueren-sichergestellter-schmuck

Wer Angaben zur Herkunft der Gegenstände oder deren rechtmäßige Besitzer machen kann, wird gebeten, sich bei der Polizei unter den folgenden Telefonnummern 0241/9577-31401 oder – 31423 zu melden.

red

Click & Meet im Ludwigsburger Einzelhandel ab heute wieder erlaubt

Der Einzelhandel im Landkreis Ludwigsburg darf ab heute wieder „Click & Meet“ anbieten. Das bedeutet: Kunden können wieder mit vorheriger Terminbuchung und mit aktuellem negativen Corona-Test shoppen gehen. Ausgenommen von der Vorlage eines Schnelltests sind vollständig Geimpfte und Genesene (Ludwigsburg24 berichtete).

Aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Inzidenzzahlen im Landkreis Ludwigsburg zeichneten sich weitere Lockerungen bereits abDa der Inzidenzwert von 150 erstmals am Dienstag, 11. Mai, unterschritten wurde und an fünf hintereinander folgenden Werktagen unter der Schwelle lag, treten Corona-Lockerungen für den Einzelhandel in Kraft.

Und das gilt es beim Einkaufen zu beachten:

Stadt- und Landkreise mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 150

In Stadt- und Landkreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 und unter 150 liegt,  gelten folgende Regelungen:
Voraussetzung für „Click & Meet“-Angebote im geschlossenen Einzelhandel:
  • * Kundinnen und Kunden können nach vorheriger Terminabsprache sich in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen
    * Ein durch eine offizielle Stelle durchgeführter negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und die Erhebung der Kontaktdaten des/der Kunden/Kundin.
    Ausgenommen von der Vorlage eines Schnelltests sind vollständig Geimpfte und Genesene
    * Kundinnen, Kunden und Beschäftige müssen eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95/KF94 /KF99-Maske tragen
    * Dokumentation der Kontaktdaten ist erforderlich.
    * dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmetern  gleichzeitig anwesend sein. In einem Geschäft mit 420 m² Verkaufsfläche dürfen also gleichzeitig elf Kunden nach vorheriger Terminabsprache anwesend sein – dies gilt auch für Bau- und Raiffeisenmärkte.
  • für den nicht zu schließenden Einzelhandel gilt: Auf den ersten 800 Quadratmetern Verkaufsfläche darf sich pro 20 m² Verkaufsfläche nur ein Kunde aufhalten. Darüber hinaus darf sich nur ein Kunde pro 40 m² Verkaufsfläche aufhalten. In einem Ladengeschäft mit 600 m² Verkaufsfläche dürfen sich also maximal 30 Kundinnen und Kunden aufhalten. Bei 1.200 m² Verkaufsfläche wäre das Limit bei 50 Kundinnen und Kunden erreicht
  • Maskenpflicht
  • Es gelten Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr. Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr im Freien allein ausgeübte körperliche Bewegung erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für Sportstätten.
  • Click & Collect bleibt für geschlossenen Einzelhandelsbetriebe auch in der Notbremse weiterhin möglich.
  • Steigt in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 150, entfallen diese Lockerungen wieder

red

 

Geschäftsschließungen in Deutschland: 114.400 Betriebe geben im ersten Quartal auf

Im 1. Quartal 2021 wurden in Deutschland gut 34 000 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen am Mittwoch mitteilt, waren das 5,9 % mehr als im 1. Quartal 2020, in dem sich die Corona-Krise bereits negativ auf die Zahl der Gewerbeanmeldungen ausgewirkt hatte, und 2,2 % weniger als im 1. Quartal 2019. Insgesamt liegt die Gesamtzahl der Unternehmen, die im 1. Quartal 2021 aufgegeben haben bei rund 114.400. Das ist 8,2 % weniger als im 1. Quartal 2020.

Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen 11,5 % unter Vorjahreswert

Im Unterschied zur Zahl der Neugründungen größerer Unternehmen lag die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen im 1. Quartal 2021 mit rund 34 100 deutlich unter dem Niveau des 1. Quartals 2020 (-11,5 %). Im Vergleich zum 1. Quartal 2019 sank die Zahl der Neugründungen kleiner Unternehmen sogar um 24,4 %. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe stieg dagegen um 29,4 % gegenüber dem 1. Quartal 2020 auf rund 94 900.  Besonders hoch war der Anstieg hier unter anderem in der Möbelherstellung und bei den Post-, Kurier- und Expressdiensten.

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg im 1. Quartal 2021 um 11,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal auf rund 199 000. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Vollständige Gewerbeaufgaben gehen um 8,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal zurück

Rund 25 500 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im 1. Quartal 2021 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 5,6 % weniger als im Vorjahresquartal. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 15,3 % auf rund 41 600 und die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe um 2,4 % auf rund 47 300.

Damit war die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben mit rund 114 400 Betrieben 8,2 % geringer als im 1. Quartal 2020. Diese rückläufige Entwicklung kann mit den politischen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise zusammenhängen, die wirtschaftliche Folgen der Pandemie für Gewerbetreibende mildern und Gewerbeaufgaben verhindern sollen.

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im 1. Quartal 2021 mit rund 150 200 um 5,1 % unter dem Vorjahreswert. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

red

Stadt Kornwestheim: Neue Bodenrichtwerte mit teils deutlichen Steigerungen

Kornwestheim. Mindestens alle zwei Jahre sind die Bodenrichtwerte für Städte und Gemeinden neu festzulegen. Das sieht das Baugesetzbuch vor. Vor kurzem hat daher der Gutachterausschuss der Stadt Kornwestheim unter Vorsitz von Professor Rolf Kicherer neue Bodenrichtwerte beschlossen. Diese gelten rückwirkend ab dem 01. Januar 2021. Das teilte die Stadt Kornwestheim am Dienstag mit.

Aufgrund des Landesgrundsteuergesetzes vom 4. November 2020 sind zukünftig nicht mehr die Einheitswerte von 1964, sondern die Bodenrichtwerte und die Grundstücksfläche die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Ab dem zweiten Halbjahr 2022 benötigen Grundstückseigentümer die Bodenrichtwerte zur Abgabe ihrer Steuererklärung. Aus diesem Grund sind dann für das Jahr 2022 nochmals neue Bodenrichtwerte zu ermitteln. Die aktuelle Bodenrichtwertkarte mit den neuen Werten ist auf der Homepage der Stadt Kornwestheim zu finden unter: www.kornwestheim.de/start/leben+und+wohnen/grundstuecksbewertung.html.

Kaufverträge werden ausgewertet

Bei der Festlegung der Bodenrichtwerte wird das Stadtgebiet in Richtwertzonen unterteilt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt durch Auswertung aller Kaufverträge aus den vergangenen zwei Jahren auf Markung Kornwestheim Werte für jede Zone, die dem Gutachterausschuss für seine Beschlussfassung als Grundlage dienen. Gegenüber der letzten Richtwertkarte wurde die Zone „Innenstadt“ zur Klarstellung in „Innenzone“ umbenannt. Gleichzeitig wurde die Grenze zwischen der „Innenzone“ und der Zone „Zentrum“ leicht angepasst.

Dargestellt wird in der Karte jeweils ein Bodenwert pro Richtwertzone, dieser orientiert sich an bestimmten Vorgaben zur baulichen Nutzung eines Grundstücks wie der Art der Bebauung, Geschossflächenzahl und Anzahl der Vollgeschosse. Sofern die Parameter eines Grundstücks hiervon abweichen oder sonstige spezifische Grundstücksmerkmale vorliegen, ist der Bodenrichtwert für dieses Grundstück entsprechend individuell anzupassen.

Zum Teil erhebliche Steigerungen

Die Entwicklung in den einzelnen Richtwertzonen ist unterschiedlich, zum Teil ergeben sich jedoch erhebliche Steigerungen. Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen lagen in den vergangenen zwei Jahren zwischen 600 und 820 Euro pro Quadratmeter. In der aktuellen Bodenrichtwertkarte reicht die Spanne nun von 630 bis 900 Euro pro Quadratmeter. Die größte Steigerung gibt es für die Richtwertzone Pattonville: Hier ist der Preis von 700 auf 800 Euro pro Quadratmeter gestiegen.

Der Richtwert für die gewerblichen Bauflächen steigt von 230 auf 250 Euro pro Quadratmeter für alle gewerblichen Zonen. Der Richtwert für landwirtschaftliche Flächen wird von 8 auf 9 Euro pro Quadratmeter erhöht. Die neuen Richtwerte in den Gartenhausgebieten liegen zwischen 50 und 60 Euro pro Quadratmeter.

red

Darum ist Gold so wertvoll

Geld verliert an Wert, Gold bleibt unvergänglich. Diese Annahme treibt viele Menschen vor allem in Krisenzeiten zum Edelmetall. Hinzu kommt, dass bei steigenden Inflationsrisiken auch die Chancen auf einen steigenden Goldpreis bestehen, weil entsprechend viele Marktteilnehmer sich absichern möchten.

“Investoren sehen Gold als Absicherung gegen Inflation”, sagt auch Carlo Alberto De Casa, Chefanalyst des Brokerhauses Activtrades. So kletterte Gold auf ein Dreimonatshoch bei 1.855 Dollar pro Feinunze (31,1 Gramm). So teuer war das Edelmetall zuletzt Mitte Februar 2021. Hintergrund sind die derzeit steigenden Inflationserwartungen an den Finanzmärkten.

Da die mächtige US-Notenbank Fed weiterhin signalisiert, nicht mit Zinserhöhungen auf den Preisschub geldpolitisch zu reagieren, bleiben derzeit die Anleger beim Gold als klassischer Inflationsabsicherung.

Hinzu kommt die der Corona-Krise. Zwar hat sich die Lage in den USA und Europa entspannt. Doch in Teilen Asiens gibt es gegensätzliche Entwicklungen.

Carsten Fritsch, Rohstoffexperte bei der Commerzbank, rechnet zumindest in naher Zukunft mit einer Fortsetzung des Goldpreisanstiegs: “Dabei spielt sicherlich auch eine Rolle, dass die US-Inflationsrate mit 4,2 Prozent deutlich höher liegt als vor zwei Monaten und als die Anleiherenditen, die Realzinsen also stark negativ sind.”

Ralf Loweg / glp

Wenn Parkplätze zum Luxus-Objekt werden

Parkplätze in deutschen Großstädten sind ein rares Gut. Das stundenlange Suchen nach einer kleinen Lücke lässt viele Autofahrer verzweifeln. Um diese verfahrene Situation zu ändern, muss ein Dauerparkplatz her. Doch die Mietpreise dafür gehen oftmals durch die Decke, wie eine aktuelle Analyse von immowelt zeigt.

Die Preisspanne ist groß: Ein nicht überdachter Stellplatz am Stadtrand kostet in vielen Städten gerade einmal 20 Euro monatlich. Für einen Tiefgaragenstellplatz im Zentrum werden hingegen bis zu 290 Euro verlangt.

Am tiefsten müssen Autofahrer in Frankfurt am Main in die Tasche greifen: Bis zu 290 Euro kann dort ein Dauerparkplatz in beliebten Gegenden kosten, besonders in der Frankfurter Innenstadt.

Hinter Frankfurt am Main, aber mit großem Abstand, folgt München mit Spitzenmieten von bis zu 200 Euro. Wo viele Menschen wohnen oder arbeiten, sind die höchsten Preise zu finden: In Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt und Schwabing-West ist Dauerparken aufgrund der Zentrumsnähe besonders teuer.

In Hamburg (bis zu 175 Euro) und Berlin (bis zu 170 Euro) sieht die Parksituation nicht viel anders aus. Auch in weiteren Großstädten wie Stuttgart (150 Euro), Köln (120 Euro) und Leipzig (100 Euro) werden in den Innenstadtlagen häufig dreistellige Stellplatzmieten verlangt.

Aber nicht in allen Großstädten werden für Parkplätze in der Innenstadt dreistellige Mietpreise verlangt. Autofahrer aus dem Ruhrgebiet kommen günstiger davon: In Essen und Dortmund müssen Autobesitzer je nach Lage mit 20 bis 75 (Dortmund) beziehungsweise 80 Euro (Essen) für einen festen Stellplatz rechnen. In Hannover werden zwischen 15 bis 75 Euro fällig.

Noch günstiger sind die Parkplätze in Dresden. Dort kosten sie zwischen 20 und 70 Euro – die kleinste Preisspanne aller untersuchten Großstädte. Für 70 Euro bekommt man in der Inneren Neustadt von Dresden einen zentralen überdachten Garagenstellplatz – weniger als ein Viertel der Angebotspreise in Frankfurt am Main.

Ralf Loweg / glp

Ryanair mit Rekordverlust

Bislang kannten Billigflieger nur eine Richtung. Und die ging steil nach oben. Doch in der Corona-Krise sind viele Airlines in arge Turbulenzen geraten. Dazu gehört auch Ryanair. Denn Europas größter Billigflieger hat im Geschäftsjahr 2020/2021 ein Minus von 815 Millionen Euro eingeflogen. Einen so großen Verlust hat das Unternehmen noch nie gemacht. Im Vorjahr hatte der Gewinn bei fast 650 Millionen Euro gelegen.

“Es ist besser als wir prognostiziert hatten, aber noch immer ein traumatischer Verlust für eine Airline, die konstant profitabel war in ihrer 35-jährigen Geschichte”, sagt Ryanair-Chef Michael O’Leary.

Die irische Fluggesellschaft bekräftigte aber ihre Prognose, dass die Passagierzahlen im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich am unteren Ende einer Spanne von 80 bis 120 Millionen liegen werden. Im Quartal von April bis Juni 2021 erwartet das Unternehmen fünf bis sechs Millionen Fluggäste.

Im Geschäftsjahr bis Ende März 2021 beförderte das Unternehmen insgesamt 27,5 Millionen Passagiere. Das entspricht einem Minus von mehr als 80 Prozent verglichen mit dem Vorjahr. Aber damit sollte der Tiefpunkt erreicht sein, heißt es.

Aus der Sicht von Experten hat Ryanair besonders günstige Voraussetzungen für eine schnelle Erholung, da der Billigflieger keine Langstreckenflüge mit Geschäftsreisenden im Programm hat – anders als Airlines wie Lufthansa oder Air France KLM. Und besonders dieses Segment könnte auch nach der Pandemie angesichts der digitalen Konferenzmöglichkeiten nicht auf das Ursprungsniveau zurückkehren. Vielleicht geht es dann auch für Ryanair wieder steil nach oben.

Ralf Loweg / glp

Patient oder Kasse: Mit wem rechnet der Arzt ab?

Wer als gesetzlich Versicherter wegen Krankheit zum Arzt geht, muss in der Regel nichts dafür zahlen. Doch es gibt Behandlungen, die der Arzt Patienten privat in Rechnung stellt. Unterschieden wird somit zwischen Leistungen der Krankenkasse und individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Gut zu wissen: Versicherte können kontrollieren, welche Leistungen der Arzt mit der Kasse abrechnet.

Die Krankenkasse zahlt Leistungen, wenn diese ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sind. “Gehören die Leistungen nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen und möchten Versicherte sie dennoch in Anspruch nehmen, darf der Arzt ihnen diese IGeL privat in Rechnung stellen”, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Mögliche Gründe dafür, dass die Krankenkasse nicht für eine Leistung zahlt: Ihr medizinischer Nutzen ist noch nicht ausreichend belegt oder sie hat keine medizinische Zielsetzung. Zu den IGeL zählen beispielsweise eine Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung oder die Entfernung von Tätowierungen.

Bietet ein Arzt seinen Patienten IGeL an, ist nicht nur wichtig, dass er sie umfassend über Risiken und Nutzen der Leistungen informiert. Er muss mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung auch einen Vertrag schließen und die voraussichtlichen Kosten aufführen, die er dann auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat berechnen wird. Nur so können Versicherte die spätere Rechnung prüfen.

In manchen Fällen ist Versicherten die Abgrenzung zwischen Leistungen der Krankenkasse und IGeL nicht ganz klar. Bei Zweifeln, ob der Arzt eine Leistung privat berechnen darf, kann auch die Patientenquittung einen Hinweis geben. Denn was der Arzt in keinen Fall machen darf, ist eine IGeL der Krankenkasse in Rechnung zu stellen, betonen Experten.

Die Patientenquittung kann beim Arzt oder bei der Krankenkasse angefordert werden. Sie enthält alle erbrachten medizinischen Leistungen sowie die Kosten, die der Arzt gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hat.

Ralf Loweg / glp

So messen Sie Ihren Blutzucker richtig

Mit Blutzucker ist nicht zu spaßen. Deshalb ist eine regelmäßige Kontrolle für Betroffene so wichtig. Denn die Werte müssen genau im Auge behalten werden. Ganz gleich, wie oft der Blutzucker kontrolliert wird: Für ein zuverlässiges Messergebnis ist ein sorgfältiger Umgang mit den Teststreifen zwingend erforderlich, rät Apothekerin Dr. Sabine Bauer aus Burglengenfeld im Apothekenmagazin “Diabetes Ratgeber”. Feuchtigkeit und Schmutz können die Streifen unbrauchbar machen.

Die Blutzucker-Teststreifen sollten immer in der Originaldose aufbewahrt und keinesfalls lose in die Hemd- oder Hosentasche gesteckt werden. “Bei Bedarf entnehmen Sie einen Streifen und verschließen die Dose sofort wieder”, sagt Apothekerin Bauer. “Fassen Sie die Streifen möglichst in der Mitte oder an der Kante an, und achten Sie darauf, die Messfelder an beiden Enden nicht zu berühren.”

Die Hände sollten dabei sauber und trocken sein. Tipp: Für Menschen, die mit den Fingern nicht mehr so geschickt sind, ist ein Blutzuckermessgerät empfehlenswert, in das eine Testkassette mit 50 Teststreifen eingelegt wird.

Damit der Messwert stimmt, sollten Gerät und Teststreifen die gleiche Temperatur haben. Auch das Verfallsdatum der Streifen sollte beachtet werden, so Sabine Bauer: “Ist es abgelaufen, funktionieren die Teststreifen nicht mehr richtig, und das Messgerät reagiert mit einer Fehlermeldung.”

Ralf Loweg / glp

46-Jährige schlägt auf Polizisten ein und weitere Meldungen aus dem Kreis Ludwigsburg

Marbach am Neckar: Aggressives Ehepaar

Wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung ermittelt die Polizei nach einem Fall von häuslicher Gewalt gegen ein Ehepaar in Marbach. Am Montagabend hatten Nachbarn angerufen und einem Familienstreit gemeldet. Als Polizeibeamte vor Ort eintrafen, stürmte die 46-jährige Frau aus der Wohnung und schlug sofort auf sie ein. Während die Polizisten die Frau zu Boden brachten und mit einer Handschließe fesselten, schloss sich ihr 49-jähriger Ehemann in einem Zimmer ein. Mit Unterstützung der Feuerwehr musste die Tür geöffnet werden. Der ebenfalls aggressive Mann leistete Widerstand und musste auch gefesselt und aus der Wohnung getragen werden. Er bespuckte, beleidigte und bedrohte dabei Rettungssanitäter und Polizisten. Beide Personen wurden letztlich in psychiatrische Einrichtungen gebracht. Bei dem Einsatz wurde eine Polizeibeamtin leicht verletzt.

 

29-Jähriger versucht Polizisten hinters Licht zu führen – Führerschein beschlagnahmt

Am Montag gegen 23.15 Uhr wurde die Polizei von einem 29 Jahre alten Mercedes-Lenker alarmiert, der vorgab in der Keplerstraße in Ludwigsburg von einem Unbekannte überholt und so in einen Unfall verwickelt worden zu sein. Vor Ort stellten sich die Schilderungen des Mannes für die Beamten als nicht glaubhaft dar. Darüber hinaus änderte der 29-Jährige seine Unfallbeschreibung mehrfach. Im Gespräch stellten die Polizisten Atemalkoholgeruch bei ihm fest. Ein Atemalkoholtest verlief positiv. Das Ergebnis belief sich auf rund zwei Promille. Er musste sich hierauf einer Blutentnahme unterziehen und sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Der Mercedes des Mannes war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Vermutlich war er aufgrund der Alkoholbeeinflussung nicht in der Lage gewesen den PKW sicher zu führen und hatte im Baustellenbereich die Kontrolle über den Mercedes verloren. Der Mann gab letztlich zu, dass kein weiteres Fahrzeug in den Unfall verwickelt gewesen sei. Die Höhe des Sachschadens steht noch nicht fest.

 

Marbach am Neckar: Maskenverweigerer beleidigt Kioskpersonal

Mit einem aggressiven Zeitgenossen hatten es am Montag Mitarbeitende und Kunden eines Kiosk am Marbacher Bahnhof zu tun. Der 25-Jährige hatte gegen 17:30 Uhr den Kiosk ohne Mund-Nase-Bedeckung betreten. Auf dem Hinweis einer Mitarbeiterin schrie er die 28-Jährige an, beleidigte sie und bezeichnete sie als Rassistin. Nachdem er auch der Aufforderung, den Kiosk zu verlassen, nicht nachkam, schritten zwei Männer ein und beförderten den 26-Jährigen ins Freie. Mittlerweile verständigte Polizeibeamte erteilten ihm einen Platzverweis. Er wird wegen Beleidigung und Verstoßes gegen die Corona-Verordnung angezeigt.

 

Vaihingen an der Enz: Unfall zwischen zwei LKW

Ein Sachschaden von etwa 35.000 Euro ist die Bilanz eines Unfalls, der sich am Montag gegen 15.20 Uhr an der Kreuzung der Bundesstraße 10 und der Kreisstraße 1685 kurz vor Vaihingen an der Enz-Enzweihingen ereignete. Ein 55 Jahre alte LKW-Fahrer, der aus Richtung Oberriexingen kam, wollte nach links auf die B 10 in Richtung Stuttgart abbiegen. Beim Abbiegevorgang kam er vermutlich aus Unachtsamkeit zu weit nach rechts auf die Geradeausspur, die ein weiterer 59-järhiger LKW-Lenker, der aus Richtung Enzweihingen kam, befuhr. Aufgrund dessen stießen die beiden LKW zusammen. Der LKW des 55-Jährigen war anschließend nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Hierfür musste der Linksabbiegestreifen bis gegen 19.15 Uhr gesperrt werden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg