Zuschüsse für Solarwärme-Anlagen

Mit der zunehmenden Zahl von Sonnenstunden startet wieder die Hochzeit der Solarthermie. Diese bewährte und umweltfreundliche Technologie nutzt die Sonnenwärme zur Unterstützung der Heizung. Auch Trinkwasser kann damit erhitzt werden.

“Durch die Anfang 2021 in Kraft getretene CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe und die umfassenden Förderungen zum Heizungstausch werden Solarthermieanlagen zunehmend attraktiver”, heißt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Diese Anlagen versorgen neben Badezimmer und Küche idealerweise auch die Spül- und Waschmaschinen mit Warmwasser. So können bis zu 60 Prozent des Warmwasserbedarfs gedeckt werden.

Das Besondere daran: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Förderbank KfW vergeben bundesweit Fördermittel für den Einbau und die Erweiterung einer Solarthermie-Anlage in Bestandsgebäuden. Gefördert werden Planung, Erweiterung, Optimierung oder eine komplette Neuinstallation.

Ein Rechenexempel: Für ein Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche entstehen bei der Montage von zwölf Quadratmetern Flachkollektoren Investitionskosten in Höhe von insgesamt etwa 11.000 Euro. Dank des 30-prozentigen Zuschusses vom BAFA sparen Eigenheimbesitzer rund 3.300 Euro.

Und schon für die Planung einer Solarthermie-Anlage können Zuschüsse abgerufen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert eine Energieberatung durch die Verbraucherzentrale. Im Rahmen der Beratung “Eignungs-Check Solar” wird bei Interessenten vor Ort geklärt, ob das Haus für Solarthermie geeignet ist und welche Fördermittel in Frage kommen.

Bestehende thermische Anlagen können mit einem “Solarwärme-Check” überprüft werden. Die Beratungen kosten jeweils 30 Euro. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.


Rudolf Huber / glp

Ab Mittwoch: Weitere zahlreiche Öffnungen und Lockerungen im Landkreis

LUDWIGSBURG. Die Corona-Situation in Deutschland und auch in der Region entwickelt sich weiter positiv. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg ist am Montag fünf Tage hintereinander unter 50 gelegen. Da außerdem das Robert-Koch-Institut (RKI) die Zahlen am Dienstag bestätigt hat, gibt es ab Mittwoch (09.06.21) weitere Lockerungen. Das gab das Landratsamt Ludwigsburg am Dienstag bekannt. „Die Entwicklung der Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg ist erfreulich. Sie macht es möglich, Schritt für Schritt ins normale Leben zurückzukehren. Bei aller Freude darüber sollten wir dennoch vorsichtig bleiben, damit sich das Coronavirus nicht wieder stärker ausbreiten kann“, sagt Landrat Dietmar Allgaier.

Ab Mittwoch treten zahlreiche Öffnungen und Lockerungen im privaten Bereich, im Einzelhandel, in Sport und Gastronomie sowie im Hochschul- und Kulturbereich in Kraft, beispielsweise:

  • Treffen im privaten und öffentlichen Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten, wobei Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgezählt werden. Zusätzlich dazu dürfen fünf Kinder bis ein- schließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazu kommen.
  • Die Gastronomie (6 bis 1 Uhr) innen ein Gast pro 2,5 Quadratmeter, Tische mit 1,5 Meter Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln. Mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet: tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort und Kontaktdokumentation).
  • Der Einzelhandel kann mit folgenden Auflagen wieder öffnen:
    •   Geschäfte mit weniger als zehn Quadratmeter Verkaufsfläche: maximal eine Kundin oder ein Kunde
    •   Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter: eine Kundin oder ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufs-

      fläche

    •  Für die darüberhinausgehende Fläche gilt: eine Kundin oder ein Kunde pro 20 Quadratmeter (gilt nicht

      für den Lebensmittelhandel)

    •   Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen
    •   Gesteuerter Zutritt
    •   Warteschlangen vermeiden
    •   Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt
    •  Testpflicht entfällt
  • Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen (eine Person pro zehn Quadratmeter), Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (eine Person pro zehn Quadratmeter). Mit Test- und Hygie- nekonzept.
  • Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie Kulturveranstaltungen (Theater, Oper, Kulturhäuser, Kino und Ähnliches) bis 500 Personen außen und bis zu 250 Personen innen. Mit Test- und Hygienekonzept.
  • Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports sowie des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauerinnen und Zuschauer außen und innen bis 250 Zuschauerinnen und Zuschauer. Mit Test- und Hygienekonzept.
  • Archive, Büchereien und Bibliotheken, Zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen.

red

Blühendes Barock: Ab Mittwoch für Besucher keine Testpflicht mehr

Geöffnet waren die Tore des Blühenden Barock und des Märchengartens in Ludwigsburg für das Publikum bereits seit März – jedoch nicht ohne Hürden. Hinein duften nur Besucher, die am Eingang ein negatives Testergebnis vorweisen konnten. Das hat sich nun geändert. Neu ist, dass ab Mittwoch (09.06.) der Besuch der Parkanlage auch ohne Testnachweis stattfinden kann. Das hat die Leitung des Parks am Dienstag bekanntgegeben.

Durch die gesunkenen Inzidenzwerte im Landkreis Ludwigsburg ändern sich auch die Regeln im BlüBa. Nachdem nun an 5 aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz im Landkreis unter 50 lag, entfällt für den Zugang zum Blühenden Barock und den Märchengarten die in der Corona- Verordnung des Landes vorgeschriebene Testpflicht für Besucher, heißt es in der Mitteilung vom Blühenden Barock.

Dass heißt, dass ab Mittwoch, 09.06.2021 der Zugang nun endlich auch für Dauerkarteninhaber wieder wie sonst üblich über die Drehkreuze auch an den Nebeneingängen erfolgen kann.

Als reine Vorsichtsmaßnahme soll der Besuch des Märchengartens zunächst weiterhin im Einbahnbetrieb erfolgen, einzelne Märchen wie z.B. Däumelinchen oder Rübezahl bleiben noch geschlossen. Der Zugang zum Märchengarten erfolgt über den Eingang am Märchenbach, heißt es in der Mitteilung weiter.

Trotz dieser positiven Entwicklung müssen die Traditionsveranstaltungen “Musikfeuerwerk” (geplant für den 03.07.2021) und “Lichterzauber” (geplant für den 14.08.2021) abgesagt werden. Denn aus jetziger Sicht ist es undenkbar, dass diese Veranstaltungen in Bezug auf die Besucherzahl stattfinden dürfen, so die Parkbetreiber.

Die Ausstellung Sandkunst im Nordgarten und im unteren Ostgarten, die auf einem Rundweg erlebt werden kann, wird planmäßig am 03.07.2021 beginnen. Bereits jetzt wurde die erste Sandskulptur geschnitzt. Das Thema der diesjährigen Ausstellung ist “Beeindruckende Pflanzenwelt”. Man darf gespannt sein, was sich die Sandkünstler alles einfallen lassen, um die Besucher zu begeistern.

red

Was tun, wenn der Impfpass weg ist?

Keine Panik, wenn ausgerechnet vor der ersten Corona-Impfung der Impfpass partout nicht aufzufinden ist: Auch ohne Pass kann man sich impfen lassen. In diesem Fall wird eine Bescheinigung ausgestellt. Später kann ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung im Heft nachtragen.

Auch wenn Covid-19-Impfungen in Kürze digital nachweisbar sein sollen: Frühere Impfungen sollte man trotzdem belegen können. Fehlen die Nachweise, gilt man als ungeimpft, so heißt es im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

Wenn eine gründliche Suche nach dem Heft erfolglos geblieben ist “beginnt meist eine mühsame Detektivarbeit”, sagt Professor Martin Scherer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin. Die Betroffenen können versuchen, aus ärztlichen Unterlagen Infos zu früheren Impfungen sammeln. So bleiben sie mindestens zehn Jahre in der Patientenakte gespeichert.

Gute Adresse für junge Erwachsene: die Kinderarztpraxis. Nach der Kindheit wird vor allem in der Hausarztpraxis geimpft. Wer diese lange nicht gewechselt hat, findet Infos leichter heraus. Sonderimpfungen wie Gelbfieber oder Tollwut übernehmen oft spezialisierte Reisemediziner.

Lassen sich keine Infos in Erfahrung bringen, sollte man wichtige Impfungen wie Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Diphterie oder Tetanus lieber nachholen. Im Zweifel wird also doppelt gepiekst – denn das schadet nicht: Laut Ständige Impfkommission (Stiko) geht von zusätzlich verabreichten Impfungen in der Regel kein erhöhtes Risiko aus. Das Wichtigste ist ein sicherer Schutz.

Rudolf Huber / glp

Wenn der Lieferant Pleite geht – was bei Insolvenzen zu beachten ist

Noch herrscht die Ruhe vor dem Sturm. Aber mittelfristig wird die Zahl der Firmeninsolvenzen durch die Corona-Pandemie wohl nach oben gehen. Viele Unternehmen konnten sich knapp über Wasser halten, weil sie ihre Ware online, per Click & Collect oder To Go verkauft haben. Doch was geschieht mit bestellter Ware, wenn das Unternehmen zwischenzeitlich pleitegeht?

Meldet sich ein Unternehmen zahlungsunfähig – und dazu ist es innerhalb einer festgelegten Frist sogar verpflichtet -, wird durch das Gericht ein Insolvenzverwalter bestimmt, der sich um die Abwicklung des Pleite-Unternehmens kümmert, so die ARAG Experten. Dazu gehört unter anderem, alle Gläubiger zu kontaktieren, damit diese ihre Forderungen bei ihm in einer Insolvenztabelle anmelden können. Also auch Kunden, die ihre Ware oder Leistungen schon bezahlt, aber noch nicht erhalten haben.

Sowohl geleistete Zahlungen, als auch nicht gelieferte Waren gehören in eine so genannte Forderungsanmeldung, die schriftlich beim Insolvenzverwalter eingereicht werden muss. Vorlagen dafür können etwa beim Justizportal Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden. Dort muss eingetragen werden, welche Forderungen man warum und in welcher Höhe hat.

Wer bereits bezahlt hat, sollte auch Überweisungs-Kopien der Bank, Rechnungen oder ähnliche Belege hinzufügen. Ob die Forderungsanmeldung auch digital an den Insolvenzverwalter übermittelt werden kann, muss individuell geklärt werden. Ansonsten gilt der postalische Weg. Je nachdem, um welche Summen es geht, sollte die Anmeldung von einem Anwalt geprüft werden.

Traurig, aber Realität: Wenn es überhaupt Geld zurückgibt, beträgt die Erstattung meist nur ein Bruchteil dessen, was man bereits gezahlt hat. Die Insolvenzquote bestimmt dabei die Höhe der Erstattung. Sie berechnet sich aus dem Wert aller offenen Forderungen im Verhältnis zum Vermögen, was am Ende des Insolvenzverfahrens noch übrig ist.

Das 14-tägige Widerrufsrecht bleibt auch bei einer zwischenzeitlichen Unternehmenspleite unangetastet. Wer also seine Ware zurückgeben möchte, kann das zwar tun, muss aber damit rechnen, aufgrund der Insolvenz nur einen Teil des Kaufpreises erstattet zu bekommen. Meist ist es lohnender, die Ware einfach privat weiterzuverkaufen.

Ist die Ware defekt, bleibt zwar der zweijährige Gewährleistungsanspruch trotz Insolvenz bestehen. Doch dass die Pleite-Firma sich um Reparatur oder Umtausch kümmern wird, ist eher unwahrscheinlich. Hier könnte der direkte Kontakt zum Hersteller zielführender sein, falls es eine Herstellergarantie gibt, so die Experten.

Rudolf Huber  glp

Wenn der Notfallbremsassistent plötzlich bremst

Was passiert, wenn der Notfallbremsassistent unvermittelt auf der Autobahn bremst? Darüber hatte das Oberlandesgericht Frankfurt zu entscheiden. Das Urteil: Bei einem Unfall haftet nicht automatisch der Halter des Wagens. Der Auffahrende haftet zu zwei Dritteln, wenn er wegen fehlendem Sicherheitsabstand nicht rechtzeitig bremsen kann. Denn ihm kann eine konkrete Schuld vorgeworfen werden, dem anderen Fahrer nur technisches Versagen.

Der konkrete Fall: Die Klägerin fuhr auf der A5, als während der Fahrt der Notfallbremsassistent auslöste. Der Beklagte dahinter konnte mit seinem Lkw nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf den Wagen der Klägerin auf. Die Frau verlangte Schadensersatz. Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Lkw den bei der Geschwindigkeit erforderlichen Sicherheitsabstand von 50 Metern um 30 Prozent unterschritten hatte. Das Landgericht sprach der Klägerin ein Drittel des geltend gemachten Schadens zu. Ihre hiergegen gerichtete Berufung hatte zum Teil Erfolg. Das Oberlandesgericht erhöhte die Summe und sprach der Klägerin nunmehr zwei Drittel zu.

Denn es müsse berücksichtigt werden, dass der Unfall durch das Fahrzeug des Beklagten mitverursacht worden sei. Wegen des zu geringen Sicherheitsabstands habe der Lkw-Fahrer nicht mehr rechtzeitig abbremsen können. Er hätte bei mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten müssen.

Andreas Reiners / glp

M wie Mumm

Die haben Mumm, die Bayern. Während anderswo immer mehr Diesel sang- und klanglos aus den Preislisten verschwinden, legt BMW kraftvoll nach – mit dem als Limousine und Touring verfügbaren M340d xDrive gibt es seit 2020 eine Diesel-Topvariante mit dem M-Zusatz im Namen und 340 PS sowie 700 Nm Drehmoment. Der Motor-Informations-Dienst (mid) hat die Limousine unter die Lupe genommen.

Es ist schon ein Trauerspiel mit dem Diesel. Manche würden ihn am liebsten gleich verbieten, die Zulassungszahlen befinden sich quasi im freien Fall. Wurden 2017 in Deutschland noch knapp 1,6 Millionen Selbstzünder neu registriert, waren es 2020 gerade noch die Hälfte. Im April 2021 lief es mit 50.195 Diesel-Neuregistrierungen zwar ein wenig besser als im Krisenjahr 2020 (April: 38.836 Neuzulassungen), doch das Niveau von April 2019 mit 104.079 Selbstzünder-Erstzulassungen liegt in weiter Ferne.

Das ist schade, denn die aktuellen Euro 6-Modelle sind nicht nur sauber, sondern auch vor allem für Vielfahrer, die oft lange Strecken zurücklegen müssen, durchaus eine vernünftige Wahl. Der M340d xDrive macht da keine Ausnahme. Obwohl er mit praller, ja fast schon verschwenderischer Kraft gesegnet ist, lässt es sich sehr sparsam, relaxed und dennoch zügig reisen. Gerade mal 6,2 Liter auf 100 Kilometer genehmigte sich der Bayer im Durchschnitt während der 14-tägigen Testperiode und lag damit genau innerhalb der WLTP-Verbrauchsangaben von 6,5 bis 5,9 Liter.

Wie das geht? Das gewaltige Drehmoment-Maximum des Biturbo-Sechszylinders steht bereits ab Leerlaufdrehzahl, zusätzlich assistiert vom E-Boost des 8 kW/11 PS Startergenerators, schon bei 1.750 Touren zur Verfügung. Das erzieht, ähnlich wie bei einem reinen E-Mobil, förmlich zum zurückhaltenden Umgang mit dem Gasfuß, denn souveräne Kraft stellt dieser immerhin 1.895 Kilo schwere 3er ohnehin jederzeit zur Verfügung.

Überholmanöver auf der Landstraße sind – wenn es voraus wirklich mal sehr langsam geht – nur eine Frage von Sekunden. Warum also hetzen und nicht einfach tiefenentspannt genießen? Der Genuss, sprich die Fahrt, darf anders als bei vielen E-Mobilen ruhig einmal ein bisschen länger dauern. Der Serientank des M340d xDrive fasst 59 Liter (statt mickrigen 40 Liter bei den Benzinern und Basisdieseln), das würde beim ermittelten Verbrauch für 951 Kilometer Nonstop reichen. Und noch etwas unterscheidet ihn von den allermeisten BEV: Er dürfte gebremst bis zu 1.800 Kilogramm an den Haken nehmen. Langen Urlaubsfahrten (Kofferraumvolumen 480 Liter) selbst mit Caravan steht also nichts im Wege.

Dazu passt auch der Gesamtcharakter des stärksten Diesel-Dreiers. Traktion gibt es dank xDrive-Allradantrieb und M-Sportdifferenzial immer reichlich. Die ZF-Achtstufen-Automatik arbeitet geschmeidig, fast unmerklich und harmoniert damit perfekt mit dem vibrationsarmen und bei Bedarf durchaus drehfreudigen Sechszylinder. Das adaptive, straffere M-Fahrwerk (10 Millimeter tiefer, 600 Euro) foltert die Insassen in der Komforteinstellung nicht unnötig. Ziemlich perfekt sitzt auch das an und für sich serienmäßige Sportgestühl. Im Testwagen allerdings mit Leder Varnasca mit blauen Kontrastnähten (1.950 Euro), sowie elektrischer Sitzverstellung samt Memory (1.170 Euro), Lordosenstützen (244 Euro) und (Sitzheizung (371 Euro) ausstaffiert, spült es dann doch noch 3.735 Euro in die BMW-Kasse.

Famos auch das – selbstverständlich aufpreispflichtige – Harman Kardon-Soundsystem mit 16 Lautsprechern (900 Euro), das unfassbar weitreichende Laser-Licht (2.000 Euro) oder das großflächige Head-up-Display, das die wichtigsten Infos zur Fahrt direkt ins Sichtfeld projiziert und damit den Blick auf der Straße hält.

Ebenfalls nur gegen Aufpreis (2.000 Euro) gibt es mit Driving Assistant Professional eine ganze Armada von fortschrittlichen Assistenzsystemen: Der 340d xDrive erkennt dann zum Beispiel rote Ampeln, Stoppschilder und Einfahrbeschränkungen und bremst bei Nichtbeachtung bis 80 beziehungsweise 85 km/h automatisch, er erkennt an schwer einsehbaren Stellen Querverkehr, in Stausituationen fährt er selbsttätig an den Fahrbahnrand, der automatische Speed Limit Assist stellt die Geschwindigkeit von selbst und vorausschauend auf das jeweils erkannte Tempolimit ein. Das alles funktionierte – von gelegentlichen Ausnahmen abgesehen – ganz gut. Bis zur Totalentspannung für den Fahrer scheint es aber doch noch ein gutes Stück Weg.

mid-Fazit: Der BMW M340 d xDrive ist ziemlich nah dran am alten “Freude am Fahren”-Slogan. Landstraßen werden zur Ballett-Bühne, lange Autobahnfahrten zum entspannenden Meditationsrefugium. Der Verbrauch bleibt dennoch moderat. Das kann bis heute keiner besser als ein kraftvoller Diesel wie der 340d xDrive.

Angesichts der herausragenden Basis ärgerlich ist die kleinliche BMW-Aufpreis-Politik. Bei einem schon in der Basis 62.500 Euro, mit Extras über 85.000 Euro teuren Mittelklasse-Fahrzeug kassieren die Bayern tatsächlich noch für Reifendichtmittel, den automatischen abblendenden Außenspiegel links oder die Sitzheizung vorn. Unser, sorry, “Absurditäten”-Highlight: das blaue statt schwarze Gurtband für 293 Euro Extra.

Angesichts der 72 Seiten-Aufpreisliste wundert es nicht, dass viele Kunden nicht mehr durchblicken (aber wahrscheinlich ist ja genau das beabsichtigt), auch der Hersteller selbst kommt offensichtlich mit der Datenpflege nicht hinterher. Die dem Testwagen beigefügte, fahrzeugindividuelle (Auf-) Preisliste war unvollständig, die aufgeführten Optionsaufschläge bereits veraltet.

Alternativen: Audi S4 TDI Quattro, 64.750 Euro, 341 PS, 700 Nm

Alpina D3 S, 70.500 Euro, 355 PS, 730 Nm

 

Technische Daten BMW 340d xDrive:

– Länge/Breite/Höhe: 4.713/1.827/1.440 Millimeter

– Radstand: 2.851 Millimeter

– Luftwiderstand: Cx x A: 0,26 x 2,22qm = 0,58 (Luftwiderstands-Index)

– Gewicht: 1.895 Kilogramm (inkl. 75 Kilo-Fahrer)

– Zuladung 505 Kilogramm

– Kofferraumvolumen: 480 Liter

– Tankinhalt: 59 Liter

– Mischbereifung Serie v./.h: 225/45 R18 und 255/40 R18, Testwagen: 225/40 R 19 und 255/35 R19

– Motor: Biturbo-Vierventil-Reihensechszylinder-Diesel mit 48 Volt-Startergenerator (8 kW/11 PS, Mild Hybrid)

Leistung: 250 kW/340 PS bei 4400 U/min

– max. Drehmoment: 700 Nm bei 1.750 bis 2.250 U/min, Allradantrieb

– 0–100 km/h 4,6 sec, Spitze 250 km/h

Christoph Reifenrath / mid

Opel-Fahrerin weicht Lkw aus und überschlägt sich – Polizei fahndet nach Unfallbeteiligten

Am Montag ereignete sich gegen 11:45 Uhr ein Verkehrsunfall auf der Landesstraße 1106 (L1106) zwischen Erligheim und Freudental. Eine 19-jährige Opel-Lenkerin befuhr die Landesstraße von Erligheim kommend in Richtung Freudental, als ihr zwischen der Einmündung der Kreisstraße 1631 (K1631) und dem Ortseingang Freudental ein weißer Lkw entgegenkam. Die junge Frau musste dem Fahrzeug ausweichen und geriet dabei von der Fahrbahn ab. In der Folge fuhr der Opel im Grünstreifen über einen Graben, kippte dabei um und blieb auf dem Dach liegen. Der weiße Lkw setzte seine Fahrt fort.

Bei dem Unfall zog sich die 19-Jährige leichte Verletzungen zu. Der Rettungsdienst brachte sie in ein Krankenhaus. Der Opel wurde vollständig beschädigt und musste geborgen werden. Die Sachschäden am Fahrzeug belaufen sich auf etwa 2.500 Euro. Die Fahrbahn konnte erst gegen 13:30 Uhr wieder vollständig freigegeben werden.

Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen hat die Ermittlungen wegen Verkehrsunfallflucht aufgenommen. Zeugen, die sachdienliche Angaben zum unfallbeteiligten Lkw machen können, werden gebeten sich unter 07142 405 0 an das Polizeirevier zu wenden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Mercedes-Van kracht gegen Brückenpfeiler – Fahrer stirbt

Am Montagnachmittag kam es gegen 13.30 Uhr zu einem tödlichen Verkehrsunfall im Kreis Ludwigsburg. Nach ersten noch unbestätigten Meldungen soll ein 63-jähriger Pkw-Lenker die Industriestraße in Richtung Sersheim unterwegs gewesen sein, als der Fahrer aus noch ungeklärter Ursache kurz vor einem Brückenpfeiler die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, nach links von der Fahrbahn abkam und dort mit dem Bordstein kollidierte. Durch die Wucht wurde der Van anschließend gegen einen Brückenpfeiler unter einer Brücke geschleudert.

Nach derzeitigem Stand krachte das Fahrzeug ungebremst in den Pfeiler. Der Pkw-Lenker soll noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen erlegen sein. Die Feuerwehr Sersheim war mit drei Fahrzeugen im Einsatz, der Rettungsdienst mit einem Rettungswagen und einem Notarzt. Die Polizei war mit mehreren Streifenwagen vor Ort. Die Unfallstelle wurde weiträumig abgesperrt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

red

Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen in Ludwigsburger Innenstadt – Mann mit Messer schwer verletzt

Nach der Auseinandersetzung zweier Gruppen in der Ludwigsburger Innenstadt am Freitag bei dem zwei Beteiligte mit Verletzungen zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht worden sind, ermittelt die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg.

Dem bisherigen Ermittlungsstand nach gerieten zwei Gruppen junger Männer gegen 21:10 Uhr vor einem Imbiss am Schillerplatz in Streit. Bei der folgenden Schlägerei soll auch eine Reizgaspistole eingesetzt worden sein und ein 32-Jähriger wurde mit einem Messer schwer verletzt. Ein 24-Jähriger erlitt leichte Verletzungen.

Im Zuge der körperlichen Auseinandersetzung beschädigten die Beteiligten auch einen vor Ort geparkten Pkw. Die Sachschäden am Fahrzeug wurden auf etwa 2.000 Euro geschätzt.

Mehrere Unbeteiligte sollen von der Auseinandersetzung Videoaufnahmen gefertigt haben. Diese Zeugen werden gebeten sich unter der zentralen Hinweisnummer 0800 1100225 mit der Kriminalpolizei in Verbindung zu setzen und diese Aufnahmen als Beweismittel zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg