RKI meldet am Dienstag 13. 604 neue Fälle – Fast keine Veränderung zur Vorwoche

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Dienstagmorgen +13.604 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Dienstag vor einer Woche blieb die Zahl der Neuinfektionen fast unverändert. Damals waren 13.554 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 11.169 Fälle. (Stand: 30.11.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.067.473 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 16.636. Das sind 388 mehr als am Vortag. Rund 758.800 (+19.800) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 30.11)

Am vergangenen Freitag (20.11.) wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

So gefährlich ist Plastik für unsere Gesundheit

Berge von Plastikmüll verunstalten unsere Umwelt. Doch damit nicht genug. Plastik kann auch schwerwiegende gesundheitliche Schäden bei Menschen hinterlassen.

Die toxischen Stoffe, die in Plastik enthalten sind, können über Nahrungsmittel in den menschlichen Körper gelangen. Mögliche Folgen sind Übergewicht, Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes oder Unfruchtbarkeit. Das Foodpackaging Forum in Zürich veröffentliche zu diesem Thema jetzt eine Datenbank, die zeigt, dass in der Lebensmittelverpackungsindustrie bis zu 12.200 chemische Substanzen eingesetzt werden. Davon gelten 608 Chemikalien als besonders gefährlich.

Plastik wird aus den nicht-erneuerbaren Rohstoffen Erdöl und Erdgas hergestellt. Dazu kommen chemische Zusatzstoffe, die Plastikprodukten ihre spezifischen Eigenschaften geben. Allerdings fehlt es an Transparenz. Welche Chemikalien im Herstellungsprozess verwendet werden, sind gut gehütete Geheimnisse der Kunststoffindustrie.

Besonders schädlich sind Weichmacher oder die Chemikalie Bisphenol-A, die für Trinkflaschen, Plastikbehälter oder Dosenbeschichtungen verwendet wird. Sie sind nervenschädigend, beeinflussen das Hormonsystem und bringen den Stoffwechsel durcheinander.

Ralf Loweg

Was Sie über die richtige Ernährung wissen sollten

Die richtige Ernährung hat großen Einfluss auf die Gesundheit. Also Finger weg vom Fett und mehr Vitamine auf den Tisch. An dieses recht simple Rezept erinnert jetzt die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM) anlässlich der bundesweiten Herzwochen.

Viel Gemüse, Hülsenfrüchte, Salat, Obst, Fisch und Vollkornprodukte – dagegen eher wenige, vor allem aber die richtigen Fette, wenig Zucker, Salz und Alkohol. “Präventive Ernährung funktioniert nicht über einzelne Nahrungsbestandteile, sondern vielmehr über Ernährungsmuster”, sagt Professor Dr. Anja Bosy-Westphal, Leiterin der Abteilung Humanernährung an der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität Kiel.

Nicht nur die klassische Mittelmeerkost hat sich als wirksame Ernährungsform bewährt, auch die sogenannte New Nordic Diet ist durch eine gesunde und nachhaltige Lebensmittelauswahl charakterisiert und erweitert damit die Auswahl von gesunden Rezepten.

In Studien konnte das Risiko für Herzinfarkte, Schlaganfälle und andere akute Herz-Kreislauf-Ereignisse damit deutlich gesenkt werden. Auch Menschen, die bereits mit Herzproblemen zu kämpfen haben – bei denen etwa die Herzkranzgefäße bereits verengt sind oder die bereits einen Infarkt erlitten haben – profitieren von einem gesunden Ernährungsmuster. “Um das Risiko eines weiteren kritischen Ereignisses zu reduzieren gelten prinzipiell dieselben Empfehlungen wie in der Primärprävention”, erklärt Bosy-Westphal.

Laut Gesundheitsexperten ist eine gesunde Ernährungsweisen bereits im Kindergarten und in der Schule sehr wichtig. Auch Maßnahmen wie die Kennzeichnung und Verteuerung ungesunder Lebensmittel könnten dazu beitragen, das Ernährungsverhalten langfristig zu verbessern.

Ralf Loweg / glp

Damit der Weihnachtsbaum auch sicher steht

Erst ein Weihnachtsbaum verleiht dem Fest der Liebe den richtigen Rahmen. Nicht nur, wenn echte Kerzen zum Einsatz kommen, muss der Baum sicher stehen. Der Handel bietet verschiedene Christbaumständer-Systeme an. Doch was taugen sie?

Sehr beliebt sind Produkte mit Seilzugtechnik. Dabei wird der Baum in ein Drahtseil mit Klemmen gespannt, das über einen Fußhebel festgezogen wird. Ralf Diekmann, Experte für Produktprüfung bei TÜV Rheinland: “Der Christbaumständer sollte auf die Größe des Baumes angepasst sein. Einem großen, schweren Baum, muss entsprechende Masse entgegengesetzt werden, um ein Kippen zu verhindern.”

Detaillierte Angaben zur maximalen Baumhöhe finden sich auf der Umverpackung. Um ein Austrocknen des Baumes über die Feiertage zu verhindern, verfügen die meisten Modelle auch über einen Wasserbehälter mit integrierter Wasserstandsanzeige. Diese gibt an, ob und wieviel der Baum gegossen werden muss.

Wichtig: Nicht nur wenn kleine Kinder oder Tiere im Haushalt sind, sollte man immer darauf achten, dass das Seilzugsystem sicher verriegelt werden kann, um ein unbeabsichtigtes Öffnen und ein plötzliches Kippen des Baumes zu verhindern, betonen die Experten vom TÜV Rheinland.

Beim Kauf gilt es genau hinzuschauen. Ist der Christbaumständer mit einem Prüfzeichen wie dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) versehen, zeigt dies, dass das Produkt von einem unabhängigen und dafür vom Gesetzgeber autorisierten Testhaus auf seine Sicherheit hin überprüft wurde.

Auf der Umverpackung oder auf dem Christbaumständer müssen der Hersteller oder Importeur erkennbar sein sowie alle sicherheitsrelevanten Bedien-, Aufstell- und Pflegehinweise vermerkt sein. Und zwar vollständig, nachvollziehbar und in deutscher Sprache.

Beim Kauf sollte man auch den eigenen Sinnen vertrauen: Sind scharfe Ecken oder Kanten erkennbar? Wie ist die Materialanmutung oder die Verarbeitung? Auch sollte man den Mechanismus inklusive Verriegelung einmal ausprobieren dürfen. Da insbesondere Christbaumständer mit Schraubtechnik wenig bedienerfreundlich sind, empfiehlt sich für das Justieren des Baumes eine zweite Person als Helfer. Einer hält den Baum in der Waage, einer schraubt.

Ralf Loweg / glp

Ab 01.12. – Land verschärft Corona-Regeln

Das öffentliche Leben in wird im Dezember weiter eingeschränkt. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am Montag eine Verschärfung der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Ab dem 01.12. dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verschärfung der Regelungen der Corona-Verordnung ab dem 1. Dezember und zur Maskenpflicht:

Es dürfen sich statt bisher zehn ab dem 1. Dezember 2020 nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Anders als bisher zählen die Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren, gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen.

Die Ausnahme für geradlinige Verwandte (Großeltern-Eltern-Kinder) jeweils einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt weiter. Diese dürfen auch aus mehr als zwei Haushalten kommen. Es dürfen aber auch hier insgesamt nicht mehr als fünf Personen sein.

Ja, da es darum geht, die Kontakte weiter einzuschränken ist es dann nicht mehr möglich Besuch zu empfangen.

Kinder bis einschließlich 14 Jahren (also bis zu ihrem 15. Geburtstag) zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Damit soll vermieden werden, dass es ob der Begrenzung auf fünf Personen zu besonderen sozialen Härten kommt.

Es gilt aber auch hier weiter die Beschränkung, dass die Kinder aus maximal zwei Haushalten kommen dürfen oder mit der Ausgangsperson (Einladender) geradlinig verwandt sein müssen. So sind Treffen oder Feiern mit Kindern aus mehr als zwei Haushalten weiterhin nicht erlaubt.

Bei nicht privaten Veranstaltungen wie Eigentümerversammlung, Vereinsversammlungen, Kirchengemeinderäte sind keine Änderungen geplant. Es gilt weiterhin kritisch zu prüfen, ob die Veranstaltung nicht verschoben, oder virtuell durchgeführt werden kann. Wenn die Veranstaltung durchgeführt werden muss gelten die in der Corona-Verordnung beschriebenen Hygieneauflagen.

Ab dem 1. Dezember gilt auch für Arbeits- und Betriebsstätten eine Maskenpflicht. Diese Pflicht besteht insbesondere in Fluren, Treppenhäusern, Teeküchen, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und sonstigen Begegnungsflächen.

Von dieser Pflicht kann am eigenen Arbeitsplatz abgewichen werden, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen dauerhaft sicher eingehalten werden kann. Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass die Maßnahmen eingehalten werden.

Die Maskenpflicht gilt auch in Arbeitsstätten unter freiem Himmel, auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle.

Die Maskenpflicht gilt nicht in Einrichtungen wie Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Einrichtungen zur Kleinkindbetreuung, für Kinder, pädagogisches Personal und Zusatzkräfte dieser Einrichtungen.

Des weiteren gilt ab dem 1. Dezember eine Maskenpflicht auch vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten sowie den zugehörigen Parkplätzen.

Wie bisher gilt die Maskenpflicht auch weiter in stark frequentierten Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen und Plätzen. Dazu können jetzt auch je nach zeitlichen und räumlichen Gegebenheiten auch Friedhofs-, Kirch-, Schul-, Wander- und sonstige Fußwege zählen, wenn dort viel Fußgänger unterwegs sind und der Abstand nicht eingehalten werden kann. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch Städte und Gemeinden.

In den Schulen gilt weiter die Maskenpflicht ab der fünften Klasse. Dies ist in der Corona-Verordnung des Kultusministeriums geregelt.

Darüber hinaus gelten die bisherigen Regeln zur Maskenpflicht weiter.

An den Weihnachtstagen dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren (also bis zu ihrem 15. Geburtstag) zählen bei der Berechnung der Personenzahl nicht mit. Ansonsten gilt die obere Begrenzung auf zehn Personen unabhängig von Verwandtheitsgrad der Personen.

Für Weihnachten ist die Beschränkung auf zwei Haushalte aufgehoben. Mit dieser Regelung soll Weihnachten auch in diesem besonderen Jahr als Fest im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein. Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.

Ob eine solche Lockerung realisiert werden kann, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung des pandemischen Geschehens ab und wird Mitte Dezember 2020 geprüft und entschieden.

In Baden-Württemberg wird es für Silvester keine Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben.

Ähnlich wie in anderen Bundesländern dürfen in Baden-Württemberg Hotels über die Weihnachtstage öffnen. Diese Regel gilt für Reisende, die zu einem Familienbesuch unterwegs sind und ist auf den Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember 2020 beschränkt. Weiterhin nicht erlaubt sind in dieser Zeit Beherbergungen zu touristischen Zwecken (Urlaub, Städtereisen etc.).

In den kommenden Wochen stellt die Landesregierung für Lehrkräfte, Pflegeeinrichtungen, die Impfzentren und Obdachlose mehrere zehn Millionen FFP2-Masken zur Verfügung.

Die Verteilung der Masken soll in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Landesverbänden erfolgen. Für die Lehrkräfte und das Personal an den Schulen versendet das Kultusministerium die Masken direkt an die Schulen.

Die Landesregierung plant die Weihnachtsferien auf den 19. Dezember vorzuziehen. Dies ist unabhängig von der Corona-Verordnung und wird in den kommenden Tagen final geklärt.

Für die Ferienregelung der Kitas sind die Träger – in der Regel die Städte und Gemeinden – verantwortlich. Das Land hat auf die Ferienregelung hier keinen Einfluss.

Das Sozialministerium kann den Städten und Gemeinden im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht weitere Weisungen für ergänzende regionale Maßnahmen bei außergewöhnlich starkem Infektionsgeschehen (Hotspotstrategie) erteilen. Hierfür ist eine Grenze von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen angesetzt. Die genauen Maßnahmen werden derzeit noch festgelegt.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Das ist das Wort des Jahres 2020

Das Wort des Jahres 2020, wie vielfach erwartet, ist “Corona-Pandemie”. Diese Entscheidung traf eine Jury der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden, wie aus einer Pressemitteilung am Donnerstag zu entnehmen ist. Auch die weiteren Wörter stehen im Zusammenhang mit Corona.

Die Zusammensetzung be­nennt das beherrschende Thema nahezu des gesamten Jahres. Bereits Ende 2019 war in der chi­nesischen Stadt Wuhan das neuartige Virus SARS-CoV-2 entdeckt worden. Das Kurzwort bedeutet Severe Acute Respiratory Syndrome Corona-Virus 2, zu deutsch »Schweres akutes Atemnotsyn­drom«-Coronavirus 2 – ein Erreger, der die lebensgefährliche Atemwegserkrankung COVID-19 (Corona virus disease 2019 ›Coronavirus-Erkrankung 2019‹) verursachen kann. Rasch wurde aus der Epidemie eine Pandemie, die bis Ende November 2020 zu weltweit fast 1,5 Millionen Todesfällen führte. Wirtschaft und Kultur und auch das private Leben wurden und werden durch Corona tief­greifend beeinträchtigt.

Als Wort des Jahres steht Corona-Pandemie nicht nur für die nach Ein­schätzung der Bundeskanzlerin ebenso wie vieler Fachleute schwerste Krise seit dem 2. Welt­krieg, sondern sprachlich auch für eine Vielzahl neuer Wortbil­dungen (Coronavirus, -krise, -zah­len, -jahr, Corona-Demo, -Hotspot, -Warn-App, coronabedingt, -geplagt).

Lockdown (Platz 2) oder auch Shutdown verweist auf die politisch beschlossenen Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte, die im März und seit Ende Oktober weite Teile des öffentlichen Lebens lahmlegten. Gaststätten, Hotels, Geschäfte, öffentliche Einrichtungen mussten schließen, Kinder konnten nicht zur Schule, Existenzen waren bedroht, was durch ein großes staatliches Corona-Hilfspaket aufgefangen werden sollte. Die sozialen und nicht selten auch psychischen Folgen, die sich nicht finanziell beheben lassen, sind Ende 2020 noch nicht abzusehen.

Mit der Zusammensetzung Verschwörungserzählung (Platz 3) reagierte die Jury nicht nur auf die Propaganda von Coronaleugnern, sondern auch auf Behauptungen wie die des scheidenden US-Präsidenten Trump, er sei Opfer eines großangelegten Wahlbetrugs geworden, auf Verschwö­rungsideologien wie QAnon oder auf rechtspopulistische Überfremdungsphantasien. Verschwö­rungs­erzählung findet sich neuerdings öfter anstelle des älteren und häufiger belegten Wortes Verschwö­rungstheorie. Es legt nahe, dass ein unbeweis­bares Kon­strukt nicht gut als Theorie – laut Wörterbuch ein ›System wissenschaftlich begründeter Aussagen‹ – zu bezeichnen ist.

Black Lives Matter (Platz 4), kurz BLM, steht für eine internationale Bewegung, die schon 2013 in den USA ihren Anfang nahm und 2020 durch den Tod des Afroamerikaners George Floyd bei einer Festnahme und die daran anschließenden ausgedehnten Proteste gegen rassistische Polizeige­walt neuen Auftrieb erhielt. Auch in Deutschland wurde das Problem eines syste­mischen Rassis­mus diskutiert. Umstritten war die sogenannte Rassismusstudie, die nach der Aufdeckung rechts­extremer Polizei-Chatgruppen in mehreren Bundesländern gefordert wurde.

Die weiteren Platzierungen:

AHA (Platz 5)

Systemrelevant (Platz 6)

Triage (Platz 7)

Geisterspiele (Platz 8)

Gendersternchen (Platz 9)

Bleiben Sie gesund! (Platz 10)

 

red

60-jährige Zeugin verfolgt Dieb in der Ludwigsburger Innenstadt und weitere Meldungen aus dem Landkreis

Ludwigsburg: 60-Jährige verfolgt Ladendieb in der Innenstadt – Weitere Zeugen gesucht

Nachdem ein bislang unbekannter Tatverdächtiger am Freitag gegen 14:30 Uhr mehrere Bekleidungsstücke in einem Ladengeschäft in der Seestraße in Ludwigsburg an sich nahm und nicht bezahlte, löste der Diebstahlsensor im Eingangsbereich aus, als er das Geschäft verlassen wollte. Der Unbekannte flüchtete mit der Beute auf die Seestraße und anschließend weiter in Richtung des Arsenalplatzes. Einer 60-jährigen Zeugin gelang es noch den Mann bis zum Parkplatzbereich zu verfolgen. Danach verlor sie ihn aus den Augen.

Der Tatverdächtige wurde als etwa 175 bis 180 Zentimeter groß, etwa 25 bis 30 Jahre alt, von schlanker Statur, mit kurzen hellen Haaren und hellen Augen beschrieben. Er soll mit einer schwarzen Jacke, schwarzen Hose und schwarzer Mund-Nasen-Bedeckung bekleidet gewesen sein. Der Mann führte wohl auch eine schwarze Sporttasche mit sich.

Der Wert des Diebesguts ist bislang noch nicht beziffert worden. Unter Tel. 07141 18 5353 nimmt das Polizeirevier Ludwigsburg Zeugenhinweise entgegen.

Ditzingen-Schöckingen: Einbruch in Waldhütte

Zwischen Freitag 17:00 Uhr und Sonntag 12:00 Uhr hatte es ein bislang unbekannter Täter auf die “Schöckinger Waldhütte” abgesehen. Um in die Hütte zu gelangen, hebelte der Unbekannte zunächst einen Fensterladen auf und anschließend das dahinter befindliche Fenster. Als er sich im Inneren befand, versuchte er zwei Schränke aufzubrechen. Da dies misslang, suchte der Einbrecher augenscheinlich ohne Diebesgut das Weite. Er hinterließ allerdings einen Sachschaden von rund 500 Euro. Das Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156 4352-0, sucht nun nach Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können.

Hemmingen: Mehrere Fahrzeuge aufgebrochen

Vermutlich ein und der derselbe bislang unbekannte Täter trieb zwischen Samstag 02:00 Uhr und Sonntag 15:00 Uhr in Hemmingen sein Unwesen. In der Schubartstraße machte sich der Unbekannte an zwei und in der Bahnhofstraße an drei abgestellten Pkw zu schaffen. Hierbei handelt es sich um drei VW, einen Opel und einen Mercedes. An den Fahrzeugen schlug der Unbekannte jeweils ein Fenster ein und suchte dann im Inneren nach Wertvollem. Während aus drei der insgesamt fünf Autos nichts entwendet wurde, ließ der Dieb aus zwei Fahrzeugen ein Tuch, Kleingeld und ein Parkticket mitgehen. Darüber hinaus entstand ein Sachschaden von etwa 2.000 Euro. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Hemmingen, Tel. 07150 2092-0, in Verbindung zu setzen.

Ludwigsburg: Zeugen zu Einbruch gesucht

Das Polizeirevier Ludwigsburg ermittelt wegen einem Einbruch in der Schenkendorfstraße in Ludwigsburg, der zwischen Freitag 17:30 Uhr und Samstag 18:00 Uhr geschehen sein muss. Ein bislang unbekannter Täter verschaffte sich in diesem Zeitraum Zugang zu einer Doppelhaushälfte und durchsuchte die Räume. Ob etwas gestohlen wurde, stand bislang noch nicht fest. Zeugenhinweise können unter Tel. 07141 18 5353 dem Polizeirevier Ludwigsburg mitgeteilt werden.

Ditzingen: Mülleimer in Brand gesetzt

Am Sonntag gegen 17:05 Uhr wurde vermutlich mittels Feuerwerkskörpern, hinter einem Schulzentrum in der Gröninger Straße in Ditzingen, ein Mülleimer in Brand gesetzt. Ein möglicher Tatverdacht richtet sich gegen zwei männliche Jugendliche im Alter von 14 sowie 16 Jahren, die sich zur besagten Zeit am Tatort aufgehalten hatten und weggerannt sind. Nachdem ein aufmerksamer Zeuge den Vorfall bemerkt hatte, alarmierte er Polizei und die Feuerwehr. Letztendlich wurden die beiden Tatverdächtigen im Rahmen eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen im näheren Umfeld festgestellt. Inwiefern die angetroffenen Jugendlichen im Zusammenhang mit dem Brandgeschehen stehen, bedarf weiterer Ermittlungen. Aufgrund des feuchten Mülleimerinhalts konnte sich das Feuer nicht voll entfachen. Schlussendlich kümmerte sich die Freiwillige Feuerwehr Ditzingen, die mit zwei Fahrzeugen und zehn Wehrleuten im Einsatz war, um den glimmenden Mülleimer. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde niemand verletzt und es ist mutmaßlich auch kein Sachschaden entstanden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

OB-Wahl 2020: Frank Nopper wird neuer Oberbürgermeister von Stuttgart

Stuttgart: Dr. Frank Nopper, noch-OB von Backnang und CDU-Kandidat, hat das Rennen um den Rathaussessel der Landeshauptstadt für sich entschieden. Der 59-Jährige setzte sich bei der Stichwahl am Sonntag gegen seine stärksten Mitbewerber Marian Schreier und Hannes Rockenbauch durch. Auf Nopper entfielen 42,3 % (83.812) der Stimmen. Für Marian Schreier votierten 36,9 % (73.210). Rockenbauch erhielt 17,8 % (35.349) der Stimmen. Insgesamt 198.975 Menschen gaben am Sonntag ihre Stimme ab. Die Wahlbeteiligung lag bei 44,7 %. Insgesamt 431.391 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger waren aufgerufen ihre Stimme abzugeben.

Gesucht wurde ein Nachfolger für Noch-Amtsinhaber Fritz Kuhn, der im Januar sein Amt abgibt. Die Neuwahl war erforderlich, weil in der Hauptwahl am 8. November keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit erhielt. Neun Kandidaten, eine Frau und acht Männer, bewarben sich um das Amt.

Hier der Link zu den Wahlergebnissen:

Wahlergebnisse OB‐Wahl 2020

red

Quelle: Stadt Stuttgart

RKI meldet am Montag 11.169 Corona-Neuinfizierte – Im Vergleich zur Vorwoche fast unverändert

Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut am Montagmorgen +11.169 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Montag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um rund 300. Damals waren 10.864 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 14.611 Fälle. Erfahrungsgemäß fallen jedoch die Zahlen am Wochenende niedriger aus, da nicht alle Gesundheitsämter am Wochenende ihre Daten rechtzeitig übermitteln und auch weniger Menschen sich testen lassen. (Stand: 30.11.)

Am vergangenen Freitag (20.11.) wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.053.869 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 16.248. Das sind 125 mehr als am Vortag. Rund 739.100 (+16.800) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 30.11)

red

Besondere Radfahr-Regeln bei Schnee und Eis

Fahrradwege können im Winter besonders stark von Eis und Schnee bedeckt sein. Denn sie stehen bei Räumungsarbeiten meist nicht an erster Stelle. Dann dürfen Radfahrer auf die Kfz-Straßen ausweichen. Das heißt: Bei benutzungspflichtigen Radwegen dürfen Radler auf die Fahrbahn ausweichen, wenn das Befahren des Radwegs wegen winterlicher Straßenverhältnisse unzumutbar ist.

Der ADAC gibt Radfahrern Tipps für ein sicheres Vorankommen auf zwei Rädern während der Wintermonate. Für alle Verkehrsteilnehmer sei in der dunklen Jahreszeit Sichtbarkeit wichtig, stellen die Verkehrsexperten klar. Für Fahrräder seien daher ein Frontstrahler und eine Rückleuchte vorgeschrieben. Erlaubt seien neben festverbauten Leuchten auch batteriebetriebene Sets zum Aufstecken – diese Sets müssen nur bei Dämmerung und Dunkelheit mitgeführt werden. Erlaubt sind außerdem Schlussleuchten mit Bremslichtfunktion, sofern diese Produkte der UNECE Norm 50 entsprechen.

Nicht zugelassen sind blinkende Fahrradscheinwerfer und Schlussleuchten. Lichter, die am Körper – zum Beispiel an der Jacke oder auf dem Helm – getragen werden, unterliegen zwar nicht den Ausrüstungsvorschriften. Dennoch rät der ADAC, auf blinkende Leuchten zu verzichten, da sie andere Verkehrsteilnehmer irritieren können.

Für den Einsatz im Winter sind im Fachhandel Reifen mit größerer Profiltiefe und kleinen Spikes erhältlich, die das Fahren und Bremens auf Schnee und Eis erleichtern. Reifen mit Spikes sind für Radfahrer erlaubt, absolute Sicherheit vor einem Sturz bieten sie jedoch nicht. Etwas mehr Grip auf Schnee erhalten Radfahrer, die wenig Luft aus dem Reifen lassen – das gilt sowohl für herkömmliche Reifen als auch Modelle mit Spikes.

Lars Wallerang