Corona-Kontrollen im Kreis Ludwigsburg: Meiste Verstöße im ÖPNV

Um im öffentlichen Raum die Einhaltung der Maskenpflicht zu überprüfen, fanden nach Angaben der Polizei Ludwigsburg am Dienstag zwischen 12.00 Uhr und 22.00 Uhr im Kreisgebiet Corona-Kontrollaktionen statt. Insbesondere Einkaufszentren, Geschäfte und auch Einkaufsstraßen, der Öffentliche Personenverkehr, Parkanlagen sowie bekannte Treffpunkte, Fußgängerbereich und Marktplätze standen dabei im Fokus.

Die meisten Verstöße stellten die Polizeibeamten nach eigenen Angaben im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Personenverkehr fest. Insgesamt mussten die Beamten Kreis Ludwigsburg 109 Mal einschreiten, da die Mund-Nase-Bedeckung nicht getragen wurde, nicht richtig platziert oder nicht ausreichend war. 41 Verstöße registrierte die Polizei in und vor Geschäften bzw. den dazugehörigen Parkplätzen oder auf Marktplätzen. In 3 Fällen verstießen Personen gegen die Maskenpflicht in Fußgängerbereichen. In eine Bußgeldanzeige mündeten hiervon 35  Verstöße. Verbotene Ansammlungen, also, dass sich mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum aufhalten, stellten die eingesetzten Beamten 3 Mal fest. In 3 Fällen resultierte hieraus eine Ordnungwidrigkeitenanzeige.

Das Polizeipräsidium Ludwigsburg wird im Rahmen der landesweiten Schwerpunktaktionen diese Woche die Kontrollen weiter intensivieren, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.

red

Covid-19-Ansteckungsrisiko selbst berechnen

Auch wenn sich die Fachwelt noch nicht ganz einig ist, gehen viele Experten davon aus, dass Aerosolpartikel bei der Übertragung von Sars-CoV-2-Viren eine wichtige Rolle spielen. Aerosole entstehen beim Atmen, Husten oder Niesen, aber auch beim Reden und Singen. Anders als Tröpfchen fallen sie nicht schnell zu Boden, sondern können längere Zeit in der Luft bleiben und sich im ganzen Raum verteilen. In Innenräumen, in denen viele Menschen längere Zeit zusammen sind, ist die Gefahr also besonders groß, sich auch über Aerosole mit dem Coronavirus anzustecken.

Doch wie hoch ist das Infektionsrisiko wirklich? Und wie stark lässt es sich durch Maske Tragen, Lüften und Abstandhalten reduzieren? Wie hoch das Risiko ist, sich in einem geschlossenen Raum über winzige Schwebteilchen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken? Das Max-Planck-Institut für Chemie ist dieser Frage nachgegangen und hat einen Corona-Algorithmus erstellt mit dem jede Person sein individuelles Ansteckungsrisiko errechnen kann.

Forscher des Max-Planck-Instituts für Chemie und des Cyprus Instituts, Zypern, haben nun eine Studie veröffentlicht, in der sie einen einfachen Rechenalgorithmus vorstellen, um die Wahrscheinlichkeit von Coronavirusinfektionen durch Aerosole in Innenräumen abzuschätzen. Der Algorithmus beruht unter anderem auf Messdaten zur Virenlast in Aerosolen, zur Menge der Schwebteilchen, die Menschen bei verschiedenen Aktivitäten abgeben, und zum Verhalten der Partikel in Räumen. Eine große Unsicherheit ist dabei die Anzahl an Viren, die Aerosole enthalten, da sie sich zwischen verschiedenen Trägern stark unterscheiden kann. Das Modell ermittelt zudem gezielt das Ansteckungsrisiko über die Tröpfchen und Partikel, die so klein sind, dass sie lange in der Luft bleiben und sich in Räumen verteilen. Zur Gefahr, sich über größere, schnell zu Boden fallende Tröpfchen zu infizieren, wenn man mit Trägern des Virus über kurze Distanz spricht, lacht oder singt, erlaubt es keine Aussagen.

Verschiedene Szenarien wählbar: Klassenraum, Büro, Feier oder Chorprobe

Die Berechnung des Ansteckungsrisikos über Aerosole ist über eine Eingabemaske auf der Webseite des Max-Planck-Instituts für Chemie möglich. Darin kann man verschiedene Parameter wie Raumgröße, Personenzahl und Dauer des Aufenthaltes eintragen. Mit der Annahme, dass eine Person in dem Raum hochinfektiös ist, errechnet der Algorithmus automatisch die Übertragungswahrscheinlichkeit für die vom Nutzer eingestellten Szenarien. Und zwar sowohl die individuelle Ansteckungsgefahr, als auch diejenige für irgendeine Person im Raum. Zudem kann man zwischen verschiedenen Szenarien wählen: einem Klassenraum, einem Büro, einer Feier und einer Chorprobe. Für Experten stehen zudem Felder zur Verfügung, in denen man Angaben wie die Infektionsdosis, die Viruskonzentration des Infizierten und Überlebenszeit des Virus in der Luft variieren kann. Auch die Filtereffizienz von Gesichtsmasken oder die Luftwechselrate sind flexibel einzustellen.

„Wir möchten einen Beitrag leisten, damit zum Beispiel eine Schule oder ein Geschäft selbst ausrechnen kann, wie hoch das Infektionsrisiko in den Räumen ist und wie effektiv welche Sicherheitsmaßnahme ist,“ sagt Jos Lelieveld, Direktor am Max-Planck-Institut für Chemie und Erstautor der in der Fachzeitschrift International Journal of Environmental Research and Public Health veröffentlichten Studie. Darin stellen die Mainzer Wissenschaftler die Berechnungsgrundlage und die Annahmen vor, die der Rechnung zugrunde liegen. So atmet ein Erwachsener durchschnittlich etwa 10 Liter Luft pro Minute ein und wieder aus. Zudem nehmen sie an, dass die infektiöse Dosis, sich mit Sars-CoV-2 zu infizieren, größenordnungsmäßig bei etwa 300 Viren bzw. RNA-Kopien pro Person liegt. Verdeutlicht wird die Berechnung anhand einer Schulklasse, in der keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden: Ein 60 Quadratmeter großer und drei Meter hoher Klassenraum mit 25 Schülern älter als zehn Jahre und sechs Stunden Unterricht, in dem ein Schüler zwei Tage lang hoch-infektiös ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine bestimmte Person unter diesen Umständen infiziert, liegt laut Rechnung bei knapp 10 Prozent, die, dass sich eine beliebige Person ansteckt, jedoch bei über 90 Prozent. Eine Ansteckung ist also nahezu unvermeidbar. Hoch-infektiös ist eine infizierte Person in der Regel nur wenige Tage. Von den Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, sind immer etwa 20 Prozent hoch-infektiös. Sie sind nicht zu verwechseln mit den sogenannten Superspreadern, von denen bisher nicht bekannt ist, wie häufig sie auftreten.

Variablen machen das Modell individuell nutzbar

„Unsere Berechnungen zeigen, dass man das Infektionsrisiko durch regelmäßiges Stoßlüften etwa um die Hälfte, durch zusätzliches Maskentragen sogar um einen Faktor fünf bis zehn senken kann“, ergänzt Atmosphärenforscher Lelieveld. Am Beispiel der Schulklasse heißt das: Lüftet die Klasse aus dem Beispiel oben einmal Mal pro Stunde, reduziert sich die Wahrscheinlichkeit auf 60 Prozent. Tragen zudem alle Schüler Masken, sinkt das Infektionsrisiko auf etwa 24 Prozent. Gibt man nun noch in die Eingabemaske ein, dass nur die Hälfte der Schüler am Unterricht teilnimmt, sinkt die Übertragungswahrscheinlichkeit auf 12 Prozent. Das individuelle Risiko, sinkt im gleichen Fall von zehn Prozent auf ein Prozent. Dabei ermittelt das Modell ausschließlich das Ansteckungsrisiko über die Aerosolpartikel, die so klein sind, dass sie lange in der Luft bleiben und sich in Räumen verteilen. Zur Gefahr, sich über größere, schnell zu Boden fallende Tröpfchen zu infizieren, wenn man mit Trägern des Virus über kurze Distanz spricht, lacht oder singt, erlaubt es keine Aussagen.

In ihrer Publikation gehen die Forscher auch darauf ein, welche Unsicherheiten es in den Berechnungen gibt. Diese liegen zum Beispiel in Annahmen wie der Überlebensdauer der SARS-CoV-2 Viren in der Luft oder der Virusmenge, die ein Infizierter abgibt. „Unseren Annahmen liegt der derzeitige Stand der Wissenschaft zugrunde,“ sagt Frank Helleis, Physiker am Max-Planck-Institut für Chemie. „In der Rechnung stecken mehrere Variablen und Annahmen. So machte es einen Unterschied, ob und wie viel Menschen in einem Raum sprechen und singen, wie hoch die Viruskonzentration im Speichel ist und wie die Raumluftwechselrate ist, aber jeder Faktor geht über einen einfachen Dreisatz in die Kalkulation ein“, so Helleis, der die Rechenbasis erstellt hat.

Helleis und seine Kollegen sind überzeugt, dass ihr Algorithmus vielen helfen kann, das Risiko von Infektionen in Innenräumen besser zu verstehen und durch geeignete Maßnahmen zu verringern.

red

Der Algorithmus ist unter nachfolgenden Link verfügbar:
https://www.mpic.de/4747361/risk-calculator

Frau bedroht Gerichtsvollzieher mit Beil und weitere Meldungen aus dem Kreis Ludwigsburg

Ludwigsburg-Eglosheim: Wohnung geräumt

Im Zuge einer Wohnungsräumung wurden am Dienstag gegen 09:00 Uhr in Ludwigsburg-Eglosheim ein Gerichtsvollzieher und seine Kollegin bedroht. Beim Öffnen der Wohnungstür stand eine 36-jährige Bewohnerin mit einem Beil in der Hand im Zugangsbereich. Aufgrund dieser Feststellung wurde die Haustür umgehend geschlossen und die Polizei alarmiert. Im weiteren Verlauf des Unterstützungseinsatzes öffneten die Beamten die Tür mit einem Schlüssel. Hierauf konnte die Frau im Gang festgestellt werden. Sie folgte den Anweisungen der Einsatzkräfte und verließ das Gebäude. Anschließend wurde der Frau die Rechtslage seitens des Gerichtsvollziehers erklärt. Ihre Reaktion war allerdings sehr uneinsichtig und sie machte einen verwirrten Eindruck. Aufgrund einer Eigen- und Fremdgefährdung musste die Frau zunächst in Gewahrsam genommen und anschließend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht werden. Obendrein wurden in der Wohnung eine Machete, ein Tomahawk sowie eine Airsoftwaffe aufgefunden und sichergestellt. Ob ein waffenrechtlicher Verstoß vorliegt, bedarf weiterer Ermittlungen.

Remseck am Neckar-Hochdorf: Skoda besprüht

Ein bislang unbekannter Täter trieb am Dienstag zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr in der Gartenstraße im Stadtteil Hochdorf sein Unwesen. An einem geparkten Skoda sprühte der Unbekannte mit blauer Farbe ein Symbol auf das Fahrzeugheck, wodurch ein Sachschaden in derzeit unbekannter Höhe entstand. Darüber hinaus wurden im näheren Umfeld noch weitere Farbschmierereien in Form von blauen Punkten sowie Strichen festgestellt. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, wenden sich bitte an den Polizeiposten Remseck, Tel. 07146 28082-0.

Asperg: Glasscheibe beschädigt

Nach einer Sachbeschädigung, die zwischen Montag 17:00 Uhr und Dienstag 08:00 Uhr in Asperg begangen wurde, sucht die Polizei nach Zeugen. Bei der Tiefgarage am Marktplatz schlug ein noch unbekannter Täter beim Treppenaufgang gegen eine Glasscheibe. Hierdurch riss die Scheibe auf einer Länge von etwa 240 cm und es entstand ein Sachschaden von rund 1.000 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt der Polizeiposten Asperg, Tel. 07141 1500170, entgegen.

Ludwigsburg-Neckarweihingen: Vorfahrt missachtet

Ein 60 Jahre alter Opel-Lenker wollte am Dienstag gegen 12:15 Uhr von der Neckartalstraße in den Kreuzungsbereich zur Otto-Hahn-Straße in Ludwigsburg-Neckarweihingen einfahren. Hierbei übersah er vermutlich aus Unachtsamkeit eine vorfahrtsberechtigte 26-Jährige, die mit einem Mercedes auf der Otto-Hahn-Straße in Richtung der L 1100 unterwegs war. In der Kreuzung kam es schließlich zum Zusammenstoß der Verkehrsteilnehmer, wodurch beide Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 30.000 Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

“Querdenker” wird vom Landesverfassungsschutz beobachtet

Erneut haben Politiker vor einem wachsenden Einfluss von Extremisten innerhalb der “Querdenken”-Initiative gewarnt. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl hat am Mittwoch bei einer Pressekonferenz bekanntgegeben, dass der baden-württembergische Verfassungsschutz, „Querdenken 711“ und seine regionalen Ableger im Land nun zum Beobachtungsobjekt erhoben hat. Es liegen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vor, teilten Innenminister Thomas Strobl und die Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Beate Bube weiter mit. Von der Neubewertung sind nicht alle Versammlungsteilnehmer betroffen, sondern nur die „Querdenken 711“-Organisationsstrukturen.

„Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit sind fundamentale Grundrechte, sie sind lebensnotwendig für das Funktionieren unserer Demokratie. Aber es ist eine Grenze überschritten, wenn extremistische Bestrebungen die grundgesetzlichen Freiheiten missbrauchen, um damit ihren extremistischen und verschwörungsideologischen Narrativen Vorschub zu leisten. Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg hatte bereits zwei hellwache Augen auf die ‚Querdenken‘-Gruppierung, und er hat nun – sobald die Voraussetzungen für eine Beobachtung vorlagen – schnell und entschlossen gehandelt. Die fortgeschrittene Radikalisierung der ‚Querdenken‘-Gruppierung im Land macht eine Beobachtung ihrer Organisationsebene durch unseren Verfassungsschutz unabdingbar“, sagte der stellvertretende  Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Überschneidungen zu „Reichsbürgern“, „Selbstverwaltern“ und Rechtsextremismus

Die Präsidentin des baden-württembergischen Verfassungsschutzes Beate Bube sieht mit Blick auf die Organisatoren sowie das Netzwerk in Baden-Württemberg sowohl personelle als auch ideologische Überschneidungen zu bereits bekannten Extremisten aus dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie aus dem Rechtsextremismus. „Gezielt werden extremistische, verschwörungsideologische und antisemitische Inhalte mit einer legitimen Kritik an den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vermischt“, erklärte Präsidentin Beate Bube.

Mehrere maßgebliche Akteure der „Querdenken“-Bewegung ordnet das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg selbst dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen und demokratische und rechtsstaatliche Strukturen negieren. Hinzu kommt die bewusste, überregionale Zusammenarbeit mit anderen bekannten extremistischen Akteuren aus dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie aus dem Rechtsextremismus, die sich in jüngerer Zeit weiter verfestigt hat. Diese Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stehen in deutlichem Widerspruch zu offiziellen Verlautbarungen von „Querdenken 711“, sich von Extremismus jeglicher Art zu distanzieren.

Anleihen an Verschwörungsideologie „QAnon“

„Zusehends weicht der legitime Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einer grundsätzlichen Staats- und Politikfeindlichkeit in bedenklichem Ausmaß. Seit Beginn des Protestgeschehens stellen wir bei den zentralen Akteuren der ‚Querdenker‘ eine zunehmende Diffamierung staatlichen Handelns fest, die immer wieder in abwegigen Vergleichen mit der Diktatur des Nationalsozialismus und einer Verharmlosung des Holocaust gipfelt. Sie schüren mit falschen Behauptungen gezielt Hass auf den Staat – das ist demokratiefeindlich“, so Innenminister Thomas Strobl. „Dabei sind verstärkt auch Anleihen an die ursprünglich aus den USA stammende antisemitische und staatsfeindliche Verschwörungsideologie ‚QAnon‘ festzustellen. Das betrifft sowohl die Präsenz von wahrnehmbaren ‚QAnon‘-Codes bei Versammlungen als auch Äußerungen des ‚Querdenken‘-Führungspersonals. Extremistische Verschwörungsmythen können der Nährboden für Gewalthandlungen sein – etwa, wenn zum Widerstand gegen vermeintliches Unrecht aufgerufen wird. Das halten wir für hoch gefährlich“, betonte die Verfassungsschutzpräsidentin.

Nur Organisationsstrukturen betroffen

„Die Neubewertung des baden-württembergischen Verfassungsschutzes und die nun zu treffenden Maßnahmen richten sich ausschließlich gegen die Organisationsstrukturen von ‚Querdenken 711‘ und ihrer regionalen Ableger sowie gegen Extremisten im Umfeld der Gruppierung und ihrer Versammlungen – nicht gegen die größtenteils nicht-extremistischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Corona-Protestgeschehen. Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ‚Querdenken‘-Demonstrationen sind keine Extremisten. Kritik an staatlichem Handeln und Demonstrieren sind Teil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung – so viel zum Thema, man dürfe hierzulande nicht sagen, was man denkt. Die extremistischen Akteure, insbesondere auch innerhalb der ‚Querdenken‘-Organisatoren, scheinen es jedoch geschafft zu haben, ihre verfassungsfeindlichen Botschaften in weiten Teilen der nicht-extremistischen Teilnehmerschaft zu verbreiten. Dieser Gefahr treten wir mit aller Entschlossenheit entgegen“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

red

Einbrecher steigt in die selbe Wohnung und weitere Meldungen aus dem Kreis

Oberstenfeld: Wohnungseinbruch

Nachdem ein bislang unbekannter Täter bereits am 4. Dezember die Haustür eines Wohnhauses im Nußbaumweg aufgehebelt, sein weiteres Vorhaben aber abgebrochen hatte, suchte er dasselbe Haus in der Zeit von Montag, 13:15 Uhr bis Dienstag 11:30 Uhr erneut heim. Nach Aufhebeln eines Fensters stieg er in das Gebäude ein und durchsuchte mehrere Räume. Nach bisherigen polizeilichen Ermittlungen fielen ihm dabei mehrere Schmuckstücke in die Hände. Möglicherweise wurde der Einbrecher auch dieses Mal bei der Tatausführung gestört. Personen, die verdächtige Wahrnehmungen im Bereich des Bußbaumwegs gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Großbottwar, Tel. 07148 1625-0, in Verbindung zu setzen.

Gerlingen: Unfallflucht

Ein Sachschaden von rund 5.000 Euro ist das Ergebnis einer Unfallflucht, die eine noch unbekannte Fahrzeuglenkerin am Dienstag gegen 16.50 Uhr in der Dieselstraße in Gerlingen verübte. Gemäß einer Zeugenaussage prallte die Frau, die in einem weißen PKW saß, beim Ausparken gegen einen abgestellten Sprinter. Ohne sich anschließend um den Unfall zu kümmern, setzte die Fahrerin, die zwischen 25 und 30 Jahren alt sein dürfte, schlank ist und ihre braunen, langen Haare zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden hatte, ihre Fahrt fort. Bei dem weißen PKW könnte es sich um einen Opel gehandelt haben. Weitere Hinweise nimmt das Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156/4352-0, entgegen.

Korntal-Münchingen: versuchter Aufbruch eines Zigarettenautomaten

Zwischen Montag 16.00 Uhr und Mittwoch 00.15 Uhr machte sich ein noch unbekannter Täter vermutlich zweimal an einem Zigarettenautomaten in der Lembergstraße in Korntal zu schaffen. Der hinterlassene Sachschaden deutet daraufhin, dass der Unbekannte versuchte, dem Automat an mehreren Stellen aufzuhebeln, jedoch scheiterte. Der Sachschaden wurde auf rund 500 Euro beziffert. Zeugen, die Verdächtiges beobachtet haben, werden gebeten, sich unter Tel. 07156/4352-0 mit dem Polizeirevier Ditzingen in Verbindung zu setzen.

Korntal-Münchingen: Wohnungseinbruch

Zwischen Dienstag vergangener Woche und Dienstag 17.35 Uhr brach ein bislang unbekannter Täter in eine Wohnung im Bahnhofsweg in Korntal ein. Nachdem es dem Unbekannten vermutlich zunächst gelang den Flur des Wohnhauses zu betreten, versuchte er dann die Eingangstür einer der Erdgeschosswohnungen aufzubrechen. Als dieses Vorhaben scheiterte, ging er hinaus und drückte schließlich ein gekipptes Fenster auf, über das er ins Innere klettert. Die Wohnung wurde vollständig durchsucht. Ob dem Täter Diebesgut in die Hände fiel, steht derzeit abschließend noch nicht fest. Der Sachschaden beträgt etwa 500 Euro. Der Polizeiposten Korntal-Münchingen, Tel. 0711/839902-0, bittet Zeugen sich zu melden.

Sachsenheim: Verkehrsunfallflucht

Vermutlich beim Ein- oder Ausparken stieß ein noch unbekannter Fahrzeuglenker gegen einen Ford Transit, der am Montag zwischen 08:15 Uhr und 12:25 Uhr in der Breuninger Straße in Großsachsenheim am Fahrbahnrand abgestellt war. Ohne sich im Anschluss um den angerichteten Heckschaden von etwa 2.500 Euro zu kümmern, machte sich der Unbekannte aus dem Staub. Sachdienliche Hinweise zum Verursacher nimmt das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042 941-0, entgegen.

Sachsenheim: Abfallcontainer in Brand gesetzt

Die Freiwillige Feuerwehr Sachsenheim rückte am Montag gegen 19:20 Uhr mit neun Einsatzkräften und einem Fahrzeug in die Oberriexinger Straße in Großsachsenheim zu einem brennenden Abfallcontainer aus. Aus noch ungeklärter Ursache fing unter einer Überdachung ein Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1100 Liter Feuer. Um ein Übergreifen der Flammen zu vermeiden, schoben die Wehrleute angrenzende Mülltonnen beiseite. Schlussendlich wurde der Brand gelöscht und die Einsatzkräfte rückten wieder ab. Der gefüllte Müllcontainer wurde zerstört und die darüber befindliche Überdachung durch die Hitze beschädigt. Derzeit wird von einem Sachschaden von rund 1.000 Euro ausgegangen. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Sachsenheim, Tel. 07147 27406-0, in Verbindung zu setzen.

Oberstenfeld: Wohnungseinbruch

Nachdem ein bislang unbekannter Täter bereits am 4. Dezember die Haustür eines Wohnhauses im Nußbaumweg aufgehebelt, sein weiteres Vorhaben aber abgebrochen hatte, suchte er dasselbe Haus in der Zeit von Montag, 13:15 Uhr bis Dienstag 11:30 Uhr erneut heim. Nach Aufhebeln eines Fensters stieg er in das Gebäude ein und durchsuchte mehrere Räume. Nach bisherigen polizeilichen Ermittlungen fielen ihm dabei mehrere Schmuckstücke in die Hände. Möglicherweise wurde der Einbrecher auch dieses Mal bei der Tatausführung gestört. Personen, die verdächtige Wahrnehmungen im Bereich des Bußbaumwegs gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Großbottwar, Tel. 07148 1625-0, in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

So nachhaltig darf der Weihnachtsbaum sein

 Erst ein schön geschmückter Weihnachtsbaum verleiht den Festtagen den passenden Rahmen. Da überrascht es nicht, dass sich 47 Prozent der Deutschen im Jahr 2020 einen Weihnachtsbaum zulegen wollen. Und davon sagen 61 Prozent, dass ihnen Nachhaltigkeit beim Weihnachtsbaumkauf wichtig sei.

Jeder Zehnte sagt, für sich bereits eine nachhaltige Lösung beim Thema Weihnachtsbaum gefunden zu haben. 51 Prozent halten dies in Zukunft für wahrscheinlich, 27 Prozent nicht. Dies sind Ergebnisse einer aktuellen Umfrage der internationalen Data & Analytics Group YouGov.

Jene, die sich in diesem Jahr einen Weihnachtsbaum zulegen werden, geben am häufigsten (73 Prozent) an, sich vorstellen zu können, als nachhaltige Lösung beim Weihnachtsbaumkauf einen Baum aus lokalen Wäldern zu beziehen, sofern seine Art dort in größerer Zahl vorhanden ist.

68 Prozent sagen, sich einen Baum vorstellen zu können, der fair gegenüber Menschen und Umwelt produziert wurde. Die Hälfte der Weihnachtsbaum-Aufsteller kann sich einen Baum vorstellen, der nicht gefällt, sondern im Topf gekauft oder gemietet werden kann, um ihn nach Weihnachten wieder einzupflanzen.

40 Prozent sagen dies über einen Baum aus eigenem Anbau, der jährlich als Weihnachtsbaum ins Haus geholt wird. Am seltensten geben die Befragten an (27 Prozent), sich einen Strauch anstatt eines ganzen Baumes als Alternative vorstellen zu können.

Ein Fünftel der Weihnachtsbaumkäufer gibt an, ihren Baum von einem regionalen Landwirt beziehen zu wollen. 20 Prozent der Befragten kaufen ihren Baum an Weihnachtsbaumständen von Baumärkten. 13 Prozent aller Befragten erstehen ihn an Ständen vor Supermärkten. 8,0 Prozent der Weihnachtsbaumkäufer wollen ihren Baum beim Förster kaufen.

Dass sie bereit wären, für einen nachhaltigen Weihnachtsbaum mehr Geld auszugeben, sagen 59 Prozent der Weihnachtsbaum-Käufer.

Ralf Loweg / glp

RKI meldet am Mittwoch neuen Höchststand an Toten

Nach Angaben des RKI ist die Zahl der Corona-Toten binnen 24 Stunden sprunghaft angestiegen und hat einen neuen traurigen Höchstwert erreicht. Insgesamt 590 neue Todesfälle teilte das RKI am Mittwoch mit. Das sind über 100 Tote mehr als beim bisherigen Höchstwert von 487 vom vergangenen Mittwoch.

Binnen 24 Stunden meldeten am Mittwoch die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut +20.815 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Dienstag vor einer Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen um mehr als 3.500. Damals waren 17.270 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 14.054 Fälle. (Stand: 09.12.)

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.218.524 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 19.932. Das sind 590 mehr als am Vortag. Rund 902.100 (+20.200) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 09.12.)

Am Freitag (20.11.) wurde mit 23.648 Neuinfizierten, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie gemeldet. Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

Neue Studie: Fasten senkt den Blutdruck

Über das Fasten gehen die Meinungen auseinander. Einige halten es für Unfug, andere schwören darauf und sind von der positiven Wirkung überzeugt.

Eine heilende Kraft bescheinigt jetzt jedoch eine aktuelle Studie der Klinik Buchinger Wilhelmi in Überlingen dem freiwilligen Verzicht auf opulente Mahlzeiten. Demnach konnte erhöhter Blutdruck nach durchschnittlich zehn Fastentagen effektiv gesenkt werden.

Insgesamt 690 Personen dieser Gruppe wiesen vor dem Fasten erhöhte Blutdruckwerte auf. Darunter nahmen 377 Personen blutdrucksenkende Mittel, deren Gabe in den meisten Fällen entweder gestoppt oder reduziert werden konnte. Dennoch blieb der Blutdruck im Bereich der Norm und konnte sogar gesenkt werden. Da blutdrucksenkende Mittel häufig erhebliche Nebenwirkungen haben, könnte das Langzeitfasten bei Bluthochdruck als komplementäre Therapie eingesetzt werden. Bei 920 Personen mit normalem Blutdruck reduzierte sich dieser innerhalb des Normbereichs, und niedrige Blutdruckwerte zeigten eine Tendenz zur Erhöhung.

Bluthochdruck ist ein wichtiger und weitverbreiteter Risikofaktor für lebensbedrohliche Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall und wird vorwiegend durch einen ungesunden Lebensstil ausgelöst. Zu den Risikofaktoren zählen Übergewicht, Fehlernährung, Bewegungsmangel, Stress, übermäßiger Salz-, Zucker- und Alkoholkonsum sowie Rauchen.

Die positiven Effekte des Fastens auf den Blutdruck lassen sich auch durch die fastenbedingte Gewichtsreduktion, eine Verringerung des Bauchumfangs sowie die Unterbrechung der Salz-, Alkohol- und Kohlenhydratzufuhr und gegebenenfalls des Rauchens erklären, heißt es in der Studie.

Ralf Loweg / glp

Deutschland putzt sich heraus

In der Corona-Krise rückt die Hygiene in vielen Haushalten in den Mittelpunkt. Sauberkeit ist oft das oberste Gebot. Vor allem in Deutschland wohnen die Putz-Könige. Denn nirgendwo in Europa wird mehr Geld ausgegeben für Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel.

Die Corona-Pandemie hat diesen Trend verstärkt. Der Umsatz für Haushaltspflegemittel stieg 2020 um 9,2 Prozent auf 48 Milliarden Euro. Das geht aus Hochrechnungen des Industrieverbands Körperpflege und Waschmittel (IKW) hervor. “Putzen hilft bei der Alltagsbewältigung”, sagt Geschäftsführer Thomas Keiser. Gerade in schwierigen Zeiten wie der Corona-Pandemie brächten Pflegerituale Stabilität in den Alltag.

Besonders die Seifenhersteller erlebten einen Boom. Weil sich die Deutschen in der Corona-Krise viel häufiger die Hände waschen, stieg die Seifen-Nachfrage um 77 Prozent. Der Umsatz mit Reinigungsmitteln erhöhte sich um über 18 Prozent. Zweistellige Zuwächse verzeichneten auch Geschirrspülmittel und Raumdüfte. Insgesamt gaben die Deutschen durchschnittlich 98 Euro für Haushaltspflegemittel aus – zehn Prozent mehr als 2019.

Wegen der Kontaktbeschränkungen spielt sich das Leben stärker zu Hause ab. Folglich wird auch mehr in der eigenen Wohnung gereinigt. “Die Schließung von Kantinen und Restaurants führte dazu, dass mehr zu Hause gegessen und daher auch gespült wurde”, erklären die Branchenvertreter.

Dagegen waren Kosmetikprodukte, insbesondere Make-ups und Parfums deutlich weniger gefragt als 2019. Der Umsatz der dekorativen Kosmetik schrumpfte um fast 13 Prozent, die Erlöse für Herren- und Damendüfte sanken um über sieben Prozent . Auch für Rasierpflege wurde weniger Geld ausgegeben. In Corona-Zeiten lassen sich Männer lieber einen Bart wachsen.

Ralf Loweg / glp

Stadtverwaltung kippt pauschale Maskenpflicht in der Ludwigsburger Innenstadt

Gegen die Corona-Verfügung der Stadt Ludwigsburg, in einer definierten Zone in der Ludwigsburger Innenstadt verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen zu müssen, betrieben zwei Bürger vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein Verfahren.

Ihren Anträgen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart am Dienstag stattgegeben (Ludwigsburg24 berichtete bereits). Eine generelle Maskenpflicht in der Innenstadt sei im Rahmen einer summarischen Prüfung als „unverhältnismäßig“ anzusehen. Weiter zweifelt das Gericht daran, dass das Landratsamt ihm nach dem Infektionsschutzgesetz zukommende Zuständigkeiten per Verfügung auf die Kommunen übertragen kann.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung Ludwigsburg am Dienstagnachmittag bekanntgegeben, dass daher nun vorerst wieder die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten, wonach unter anderem „in Warte- und Zugangsbereichen von Einkaufszentren, Ladengeschäften und auf Märkten…sowie auf diesen räumlich zugeordneten Parkflächen“ sowie etwa „innerhalb von Fußgängerbereichen“ (das sind Fußgängerzonen, dazu gehören auch der Marktplatz und der Rathaushof) ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Diese Pflicht kann auf weitere Wege und Bereiche ausgeweitet werden heißt es in der Mitteilung der Stadtverwaltung weiter.

Der Landkreis prüft gerade, ob er auf Grundlage der Landesverordnung in enger Abstimmung mit der Stadt Ludwigsburg und den weiteren kreisangehörigen Kommunen eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird. „Die Infektionslage ist unverändert ernst und unabhängig von der Entscheidung des Gerichts sind wir alle gemeinsam aufgerufen, alles zu tun, um die weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen, da sonst eine Überlastung der Kliniken und des Gesundheitssystems insgesamt droht“, sagt Landrat Dietmar Allgaier.

Auch Ludwigsburgs Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Trotz dieser veränderten rechtlichen Situation möchte ich Sie eindringlich bitten, nach wie vor in unserem gesamten Innenstadtbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Infektionszahlen in unserer Stadt bewegen sich seit Wochen knapp unter, teilweise auch über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit sind wir ein Hotspot. Wären wir kreisfrei, müssten wir weitere und strengere Maßnahmen ergreifen. Deshalb besteht nach wie vor ein großer Handlungsbedarf, die Infektionsketten zu durchbrechen – und das Tragen einer Alltagsmaske schützt uns alle vor einer Ansteckung durch das Coronavirus.“

red