Die coronabedingte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel wurde heute in einem aktuellen Gerichtsurteil vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg für ungültig erklärt. Die Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche je Person im Laden ist damit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies teilte der VGH am Montag in Mannheim mit. Er gab damit einem Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die entsprechende Bestimmung in der Corona-Verordnung der Landesregierung statt.
red
Quelle: Verwaltungsgericht Baden-Württemberg – (Az. 1 S 1623/20)