Ludwigsburg – Die Stadt Ludwigsburg hat eine eingehende baurechtliche Prüfung für die geplante Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) im Gewann Schanzacker in Auftrag gegeben. Ein erfahrener Fachanwalt wurde beauftragt, im Rahmen eines Kurzgutachtens die baurechtliche Zulässigkeit des aktuellen LEA-Projekts zu untersuchen. Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen erhebliche Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens, teilt die Ludwigsburger Stadtverwaltung mit.
Nach den Feststellungen des Fachanwalts ist die Errichtung einer LEA sowohl nach dem bestehenden Bebauungsplan als auch als Bauvorhaben im Außenbereich derzeit nicht zulässig. Selbst eine Zulassung nach den geltenden Sonderregelungen für den erleichterten Bau von Unterkünften für Geflüchtete wird kritisch bewertet. Insgesamt ergeben sich erhebliche Bedenken hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Projekts.
Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht betont, dass die Stadt Ludwigsburg klare Bedingungen und Voraussetzungen für die mögliche Errichtung einer LEA festgelegt hat. Diese Bedingungen beinhalten unter anderem die Prüfung von geeigneten Alternativen und die Berücksichtigung der Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden Tamm und Asperg. Bisher sieht OB Knecht jedoch keine ernsthafte Berücksichtigung dieser Bedingungen und zeigt sich besorgt über kursierende Zahlen, die für Ludwigsburg-Nord, Tamm und Asperg nicht akzeptabel wären.
“Um für einen möglichen Rechtsstreit gewappnet zu sein und Transparenz zu schaffen, haben wir dieses Gutachten erstellen lassen”, erklärt Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht. Er betont die Wichtigkeit, die Rechtsposition der Stadt Ludwigsburg klar und öffentlich erkennbar zu machen. Eine interne Arbeitsgruppe beschäftigt sich intensiv mit den LEA-Plänen und den Nutzungsmöglichkeiten des Schanzackers.
“Als Oberbürgermeister fühle ich mich vor allem dem Wohl unserer Stadt und dem unserer Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Gleichzeitig sind mir die Auswirkungen auf die Nachbargemeinden Tamm und Asperg als überzeugter Regionaut sehr wichtig. Wir müssen die Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt genau abwägen und klare gesetzliche Grenzen für bauliche Vorhaben einhalten”, betont OB Knecht.
red