Immobilien für Durchschnittsverdiener

Nicht mehr als 30 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens sollte Wohnen kosten, so lautet eine gängige Faustformel. Doch die Realität sieht anders aus. Welchen Anteil vom Einkommen verschlingen die Wohnkosten, also die Miet- oder die Kreditratenzahlungen? Das haben Experten des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) für den Postbank Wohnatlas auf Basis der durchschnittlich regional verfügbaren Haushaltseinkommen durchgerechnet.

Regionale Preisunterschiede auf den Wohnungsmärkten, aber auch beim Einkommensniveau sorgen für ein gemischtes Bild. Danach wäre 2020 in 363 von 401 Landkreisen und kreisfreien Städten der Kauf einer 70-Quadratmeter-Wohnung für einen Durchschnittshaushalt finanzierbar gewesen. Ein Jahr zuvor waren es noch 379 Kreise und Städte.

In insgesamt 38 Regionen, in denen immerhin ein Fünftel aller deutschen Haushalte lebt, muss mittlerweile mehr als 30 Prozent des regional verfügbaren Einkommens für die laufende Kreditfinanzierung aufgewendet werden. Sehr hohe Belastungen von mehr als 40 Prozent ergeben sich für München, Berlin, Frankfurt und Hamburg sowie die Landkreise Nordfriesland, Miesbach, Garmisch-Partenkirchen und Aurich.

Der jeweilige Einkommensanteil wurde auf Basis der durchschnittlich regional verfügbaren Haushaltseinkommen für die Nettokaltmiete beziehungsweise für die Kreditraten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung berechnet. Für die Finanzierung einer Immobilie wurde ein Zinssatz von 2,45 Prozent, eine Anfangstilgung von vier Prozent und 20 Prozent Eigenkapital zu Grunde gelegt. Nebenkosten für Grunderwerbsteuer, Notar oder Umbauten wurden nicht berücksichtigt.

Die HWWI-Modellrechnung zeigt, dass die finanziellen Belastungen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind. Im Durchschnitt über alle Landkreise und kreisfreien Städte mussten die Bürger im vergangenen Jahr 14,2 Prozent (Vorjahr 13,4 Prozent) des regional verfügbaren Haushaltseinkommens für Miete und 19,6 Prozent (Vorjahr 17,0 Prozent) für die Finanzierung einer Eigentumswohnung aufbringen.

“Wer sich zum Kauf entschließt, muss höhere monatliche Einkommensbelastungen hinnehmen als in der Vergangenheit. Diese Entwicklung beobachten wir besonders ausgeprägt in Ballungsräumen”, sagt Eva Grunwald, Leiterin Immobiliengeschäft Postbank.

Zwar blieben die Nettokaltmieten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung auch im vergangenen Jahr in allen Städten unterhalb der 30-Prozent-Grenze, für Wohneigentum gilt das allerdings nicht mehr. In keiner der so genannten Big Seven kommen Durchschnittskäufer mit weniger als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die monatliche Ratenzahlung zurecht. In die Finanzierung von 70 Quadratmetern Wohneigentum aus dem Bestand floss laut Modellrechnung in München 2020 im Schnitt sogar mehr als die Hälfte des durchschnittlichen örtlichen Einkommens.

Und das, obwohl die Münchener über die höchsten Haushaltseinkommen unter den Big Seven verfügen. Mit 47 Prozent folgt Berlin, die Metropole mit den niedrigsten Einkommen, vor Frankfurt am Main mit rund 44 Prozent und Hamburg mit knapp 43 Prozent. Besonders groß fielen die Unterschiede zwischen Kauf- und Mietbelastung in den beiden Metropolen an Isar und Spree aus. Während Mieter in München und Berlin durchschnittlich rund 27 bzw. 23 Prozent ihres Einkommens für ihre 70-Quadratmeter-Wohnung zahlen, müssen Käufer einen etwa doppelt so hohen Anteil einkalkulieren.

Jutta Bernhard / glp

Elementarschaden: “Haus und Grund” gegen Versicherungspflicht

Nach der Flutkatastrophe in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz drängen sich Fragen zum Versicherungsschutz auf. Der Eigentümerverband “Haus und Grund” rät zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Eine Versicherungspflicht lehnt er jedoch ab.

“Ein Starkregen kann überall und schnell kommen. Wer den passenden Versicherungsschutz hat, kann etwas beruhigter in die Zukunft schauen”, sagt Verbandspräsident Kai Warnecke. Zusätzlich seien bauliche und planerische Schutzmaßnahmen unabdingbar. Hier hätten vor allem auch die Kommunen ihre Hausaufgaben zu erledigen.

Eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden lehnt der Verband ab. Für Eigentümer mit Gebäuden in Risikogebieten könnten die Prämien unbezahlbar werden. “Eine Versicherungspflicht – so nützlich sie im Schadensfall auch sein mag – lässt jedenfalls die Kosten des Wohnens weiter ansteigen”, gibt Warnecke zu bedenken.

Die Elementarversicherung ist in der Regel eine Erweiterung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Sie greift bei Schäden durch Starkregen (etwa Rückstau und Überschwemmungen), Erdsenkungen, Erdrutsch, Erdfall sowie Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Erdbeben. Die Kosten für eine solche Versicherung hängen unter anderem von der Gefahrenzone ab, in der sich das Gebäude befindet, sowie von der Versicherungssumme.

Lars Wallerang / glp

Sparen bei der Makler-Provision

Bei vielen Bauherren ist diese Neuregelung noch gar nicht zur Gänze angekommen, obwohl es um richtig viel Geld geht: Seitdem das neue Makler-Gesetz Ende 2020 in Kraft getreten ist, müssen Immobilienkäufer nur noch maximal die Hälfte der Provision zahlen. Bisher trugen sie die Kosten häufig alleine.

“Die Höhe der Maklercourtage ist dabei nicht gesetzlich geregelt, sondern verhandelbar”, sagt Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund (BSB). Bauherren sollten deshalb die Provision vorher immer schriftlich vereinbaren, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Makleraufträge müssen nach neuer Gesetzeslage generell schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Verträge sind nicht mehr rechtskräftig. Im Vertrag sollten die konkreten Leistungen, die Höhe des Honorars, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsreglungen stehen, so Stange. Üblich sind in Deutschland Provisionen bis 7,14 Prozent des Kaufpreises.

Bei besonders begehrten Objekten verlangen Makler manchmal nur eine geringe oder sogar gar keine Provision. Deswegen sollten Bauherren vom Verkäufer immer einen Nachweis über dessen Zahlung einfordern, um sich über die Höhe der Courtage zu informieren.

Wenn der Verkäufer beispielsweise mit dem Makler eine niedrigere Provision von zwei statt 3,5 Prozent vereinbart hat, dann muss der Käufer ebenfalls nur diese zwei Prozent bezahlen. Und: Der Courtageanteil des Käufers wird erst fällig, nachdem der Verkäufer bezahlt hat.

Rudolf Huber / glp

Die anderen Sieger und Verlierer der EM

Fußballfans fieberten seit Mitte Juni anlässlich der Europameisterschaft in den Stadien und beim Public Viewing mit ihren Lieblingsmannschaften. Doch auch für die Wirtschaftspartner des Championats stand einiges auf dem Spiel: Wie sich die Aktienkurse der offiziellen Sponsoren beziehungsweise Lizenznehmer im Verlauf der UEFA Euro 2020 entwickelten, untersuchte die Berlin School of Business and Innovation (BSBI). Dafür ermittelte die Wirtschaftsschule die prozentuale Veränderung am Tag nach dem Turnier im Vergleich zum Eröffnungsspieltag sowie die Preisschwankungen der Sponsoren-Wertpapiere im Tagesverlauf des gesamten Wettbewerbs.

Gestärkt gehen Adidas, FedEx, Gazprom, Heineken und Lieferando / Takeaway aus der Europameisterschaft hervor: Der Preis der Unternehmensanteile von Adidas stieg im Untersuchungszeitraum um 8,88 Prozent. FedEx verzeichnet einen Wertanstieg von 5,71 Prozent, Gazprom legte mit einem Plus von 5,67 Prozent fast gleich viel an Wert zu. Etwas niedriger fällt der Zuwachs von Heineken aus (3,31 Prozent). Die Aktie von Takeaway gewann 0,52 Prozent an Wert.

Der Aktienwert von sechs der elf untersuchten Unternehmen liegt nach Ablauf der Meisterschaft (Stand 12. Juli 2021) unter dem Wert zu Beginn der Spiele (Stand 11. Juni 2021). Beim Entertainment-Konzern Konami ging es mit minus 12,29 Prozent am zum Ende des Turniers am stärksten bergab.

Um etwa halb so viel reduzierte sich der Wert der Volkswagen-Aktie (minus 6,63 Prozent). Der Reiseportal-Anbieter Booking.com / Booking Holdings registrierte einen Abfall von 2,86 Prozent. Hublot, beziehungsweise der Mutterkonzern LVMH, kam auf ein Minus von 0,79 Prozent, Alipay / Alibaba Group (minus 0,51 Prozent) sowie Coca-Cola (minus 0,48 Prozent) weisen jeweils einen nur geringen Rückgang auf. Im Tagesvergleich verzeichnete Adidas übrigens den stärksten prozentualen Wertzuwachs, Alipay / Alibaba Group hingegen den größten Rückgang.

“Die Fußball-Europameisterschaft ist ein hervorragendes Beispiel für die Verzahnung von Sport und Wirtschaft und somit bestens geeignet, um Studierende verschiedener Disziplinen für reale Marktdynamiken zu sensibilisieren”, so Ernst Suganandarajah, Co-Managing Director der BSBI. “An der BSBI priorisieren wir stets die Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen im Rahmen unserer Curricula, um Studentinnen und Studenten den Weitblick und die analytischen Kompetenzen zu vermitteln, die sie zu den Führungskräften von morgen ausbilden.”

Rudolf Huber / glp

Unwetterkatastrophe: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Die Auswirkungen des Unwetters der vergangenen Tage sind verheerend: Starkregen und Überschwemmungen haben immense Schäden angerichtet, die für viele Menschen existenzbedrohend sind. Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO, erklärt, was Betroffene jetzt tun sollten und welche Versicherung für die Schäden aufkommt. Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, informiert außerdem über die Regulierung von Schäden am Auto.

Wer von der Starkregen- und Unwetterkatastrophe betroffen ist, sollte so schnell wie möglich seine Versicherung darüber informieren. Wenn es möglich ist, sollten sich die Betroffenen einen groben Überblick über die Situation verschaffen und alle erkennbaren Schäden mit Fotos dokumentieren.

Aber Vorsicht: “Sie können sich dabei selbst schnell in Lebensgefahr bringen, wenn sie beispielsweise einsturzgefährdete Gebäude oder vollgelaufene Keller betreten”, warnt Brandl. Und: “Wurde ein Wohngebiet evakuiert, nicht auf eigene Faust zurückkehren, sondern warten, bis es die Lage zulässt.”

Wer sein Grundstück und sein Gebäude betreten kann, sollte unter anderem prüfen, welche Räume überflutet sind, ob Fenster oder Türen beschädigt wurden oder das Dach ein Leck hat. Die entstandenen Schäden besser nur dann umgehend beseitigen, wenn sie eine unmittelbare Gefahr darstellen. Ansonsten den Schaden so gering wie möglich halten. Das heißt zum Beispiel: Beschädigte Fenster abdecken, um das Eindringen von Wasser zu vermeiden. Auch herumliegende Gegenstände wie abgebrochene Äste, Dachziegel oder Dachrinnen können Hausbesitzer bereits wegräumen.

Generell gilt aber: besser abwarten. Überstürzter Tatendrang kann sowohl gefährlich sein, als auch die spätere Regulierung erschweren. Einen Handwerker sollten Betroffene erst beauftragen, wenn die Versicherung der Regulierung des Schadens zugestimmt hat.

Wenn die Schäden gesichtet und dokumentiert sind, gilt es, sie bei der Versicherung zu melden – bei vielen Anbietern ist das auch online möglich. Für die Schadenmeldung werden folgende Informationen benötigt: Versicherungsnummer, Schadensstag, Schadensort, Schadenshergang und den Umfang des Unwetterschadens. Dafür sind beispielsweise eine Liste der beschädigten Gegenstände sowie – falls vorhanden – die dazugehörigen Rechnungen sinnvoll. Brandl empfiehlt zudem, beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit bis zur Regulierung des Schadens aufzuheben.

Für Schäden an Mobiliar und Einrichtung wie Teppichen oder Kommoden kommt grundsätzlich die Hausratversicherung auf. Was viele nicht wissen: Schäden durch Starkregen und Hochwasser sind nicht automatisch abgedeckt. “Hierfür ist eine erweiterte Naturgefahrenversicherung notwendig, das ist meist über einen Zusatz-Baustein möglich”, erläutert die Schadenexpertin. Im Schadensfall zahlt die Hausratversicherung Reparaturen und erstattet den Wiederbeschaffungspreis, falls Teile des Mobiliars oder der Einrichtung komplett zerstört wurden.

Ist das Gebäude beschädigt, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Auch hier muss allerdings der Baustein “weitere Naturgefahren” mit eingeschlossen sein. Die Versicherung übernimmt dann unter anderem die Kosten für Reparaturen im und am Gebäude oder den Wiederaufbau sowie für das Abpumpen des Wassers aus dem Keller und die Trockenlegung. “Um nicht auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben, sollten Hausbesitzer auf eine ausreichende Versicherungssumme achten und ihre Policen in regelmäßigen Abständen überprüfen und gegebenenfalls anpassen”, rät Brandl.

Aber nicht nur Gebäude, Mobiliar und Einrichtung sind von Starkregen betroffen: Beschädigen herabstürzende Dachziegel, Äste und abgeknickte Bäume Pkw, kommt eine Kfz-Vollkaskoversicherung für die Fahrzeugschäden auf, im Fall von Überflutungen ist eine Teilkaskoversicherung ausreichend. “Auch hier ist es für die Schadensmeldung bei der Versicherung wichtig, die Schäden an den betroffenen Fahrzeugteilen mit Fotos zu dokumentieren sowie Uhrzeit und Ort so genau wie möglich zu vermerken”, so Frank Mauelshagen.

Rudolf Huber / glp

Stromfresser im Urlaub abschalten

So spart man Geld und tut etwas für den Klimaschutz: Wer den Koffer für eine Urlaubsreise packt, sollte sein Zuhause vor der Abreise mit wenigen Handgriffen in den Energiesparmodus versetzen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern rät, vor der Abreise alle nicht benötigten elektrischen Geräte auszuschalten oder deren Stecker zu ziehen. Denn je nach Anzahl und Art der elektrischen Verbraucher kann der Stand-by-Betrieb bis zu 20 Prozent der Stromkosten ausmachen.

Praktisch sind Steckdosenleisten mit Schalter. Damit können mehrere elektrische Geräte gleichzeitig vom Stromnetz getrennt werden. “Wichtig ist auch, daran zu denken, den Computer herunterzufahren, Ladegeräte aus den Steckdosen zu ziehen und Klimageräte sowie den Router auszuschalten”, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Vor einer Reise sollte auch geprüft werden, ob die Kühlschranktür tatsächlich geschlossen ist. Bei sehr langer Abwesenheit lohnt es sich, das Gerät auszuschalten und bei der Gelegenheit gleich abzutauen.

Ein weiterer Umwelt- und Spartipp: Wer seine Heizung selbst steuern kann, kann auf Sommerbetrieb umschalten. Denn auch mit kalten Heizkörpern verbraucht eine Heizungsanlage unnötig Energie, wenn beispielsweise die Umwälzpumpe weiterläuft.

In Einfamilienhäusern ist es ratsam, die Warmwasserbereitung und -zirkulation komplett auszuschalten. Das dauerhafte Warmhalten des Wassers kostet Energie und macht speziell Elektro-Boiler zu wahren Energiefressern. Nach dem Urlaub sollte das Wasser aus hygienischen Gründen dann einmalig auf 70 Grad Celsius aufgeheizt werden.

Rudolf Huber / glp

Reise-Frust: Unterkünfte deutlich teurer

Die Lockerung der Corona-Maßnahmen beflügelt die lange unterdrückte Reiselust der Deutschen. Das führt zu einem massiven Nachfrageschub für Hotels und Ferienwohnungen. Und dadurch steigen die Preise zum Teil kräftig – auch innerhalb Deutschlands.

So zahlten Kunden im August 2019 für eine Hotelübernachtung in Deutschland durchschnittlich 91 Euro. Im August 2021 liegen die Übernachtungskosten im Schnitt bei 115 Euro – 26 Prozent mehr. Ein weiterer Aspekt: Wer in Coronazeiten auf Nummer sicher gehen will, reist mit dem eigenen Auto in ein Ferienhaus und wahrt so Abstand zu anderen Urlaubern. Die Folge: Bei Ferienwohnungen in Deutschland sind die Preise im Schnitt um 14 Prozent gestiegen, von 96 Euro pro Nacht im August 2019 auf 110 Euro pro Nacht 2021.

“Die Preise für Hotels und Ferienwohnungen sind zur Hauptreisezeit im Sommer generell höher”, sagt Dr. Jan Kuklinski, Geschäftsführer Hotel bei Check24. “Die Coronapandemie und der Wunsch, den verpassten Urlaub 2020 nachzuholen, verstärken diesen Effekt. Wer Angebote vergleicht, kann aber auch jetzt noch günstige Unterkünfte finden.”

Im Schnitt der zehn beliebtesten europäischen Ziele sind übrigens die Preise für Hotels im Vergleich zu 2019 um 30 Prozent gestiegen, für Ferienwohnungen um 24 Prozent.

Rudolf Huber / glp

Fast 24 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in 2019 angefallen

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 23,9 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt. Das waren 0,1 Millionen Tonnen mehr als im Vorjahr (2018: 23,8 Millionen Tonnen), wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte. 40 % dieser gefahrstoffhaltigen Abfälle waren Bau- und Abbruchabfälle (9,6 Millionen Tonnen). Weitere 28 % waren Abfälle aus Abfall- und öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie aus der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und industrielle Zwecke (6,7 Millionen Tonnen). Bei 6 % der gefährlichen Abfälle handelte es sich um Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (1,4 Millionen Tonnen).

Als gefährlich werden Abfälle bezeichnet, wenn sie Gefahrstoffe enthalten und damit eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Dazu zählen beispielsweise Verpackungen mit Verunreinigungen, blei-, nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Bremsflüssigkeiten, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, Leuchtstoffröhren, Photochemikalien oder chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle.

Im Jahr 2019 wurden gut zwei Fünftel (41 % beziehungsweise 9,7 Millionen Tonnen) des Aufkommens an gefährlichen Abfällen im Wirtschaftsbereich „Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“ erzeugt, gefolgt vom „Verarbeitenden Gewerbe“ mit einem Fünftel (20 % beziehungsweise 4,8 Millionen Tonnen) und der „Öffentlichen Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ mit knapp einem Zehntel des Aufkommens (10 % beziehungsweise 2,5 Millionen Tonnen).

Drei Viertel (75 % beziehungsweise 18,0 Millionen Tonnen) der gefährlichen Abfälle stammten im Jahr 2019 von Primärerzeugern, bei denen der Abfall erstmalig anfiel. Ein Viertel der Abfälle (25 % beziehungsweise 5,9 Millionen Tonnen) waren sogenannte sekundär erzeugte Abfallmengen aus Zwischenlagern oder von Abfallentsorgern, bei denen der Abfall nicht ursprünglich entstanden ist.

red

Corona: Viele selbstständige Frauen geben auf

Die Corona-Pandemie zwingt Selbstständige vermehrt zur Geschäftsaufgabe. Frauen sind besonders häufig betroffen. Dies geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschafsforschung (DIW) Berlin hervor. Während im Jahr 2019 noch rund 85 Prozent der im Vorjahr Selbstständigen weiterhin einer selbstständigen Tätigkeit nachgingen, treffe dies zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 nur noch auf rund drei Viertel zu.

Zudem erhöhe sich der Anteil der vormals Selbstständigen, die ihr Geschäft aufgeben und auch nicht in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln, von neun auf 15 Prozent. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2021 stabilisiere sich für Männer die Wahrscheinlichkeit, selbständig zu bleiben, bei Frauen nehme sie hingegen weiter ab.

Während sich für selbstständige Männer die Wahrscheinlichkeit stabilisiert, an ihrem beruflichen Status festzuhalten, sinkt diese für selbstständige Frauen weiterhin deutlich. Rund 80 Prozent der zu Beginn der Pandemie selbstständigen Männer gehen dieser Erwerbsform auch noch Anfang 2021 nach. Bei Frauen trifft dies nur auf etwa 68 Prozent zu. Zudem nehmen 23 Prozent der 2020 vormals selbstständigen Frauen nicht mehr am Arbeitsmarkt teil, bei Männern sind dies nur etwa 15 Prozent.

“Damit entwickelt sich die Pandemie mehr und mehr zu einer Krise für selbstständige Frauen, die etwas mehr als ein Drittel aller Selbstständigen ausmachen”, betonen die Wirtschaftsforscher. “Dies wirkt sich letztlich nicht nur auf die betroffenen Selbstständigen selbst aus, sondern ebenso auf deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie auf diejenigen Wirtschaftszweige, die besonders von Selbstständigen abhängen wie das Gastgewerbe, der Handel oder auch das Beherbergungsgewerbe.” Etwas allgemeiner stelle sich die Frage, inwieweit es sich eine Volkswirtschaft leisten kann, auf ein derart wichtiges Arbeitskräftepotential zu verzichten.

Lars Wallerang / glp

Verbraucherzentrale kritisiert EU-Klimapaket

Der Bundesverband Verbraucherzentrale übt Kritik am Klimapaket der Europäischen Kommission. Das Paket beinhalte eine einseitige Belastung der Verbraucher. Die Ausgestaltung des neuen Emissionshandelssystems sei daher aus Verbrauchersicht mangelhaft. Die EU-Mitgliedstaaten erhielten zu vage Vorgaben für die Verwendung der Mittel aus der CO2-Bepreisung. Eine Rückzahlung an Verbraucherinnen und Verbraucher sei vom gutem Willen der Mitgliedstaaten abhängig.

“Ein Teil der Einnahmen ist direkt für Projekte großer Unternehmen und die Innovationsförderung der Industrie eingeplant”, berichten die Verbraucherschützer. “Verbraucher finanzieren die klimaschädlichen Industriesektoren quer, die sowieso schon von CO2-Kosten weitgehend ausgenommen sind.”

Währenddessen zahlen private Haushalte die höchsten Strompreise in Europa. Die Verbraucherschützer fordern nun von der EU-Kommission, dass sie das Klimapaket deutlich nachbessert.

Lars Wallerang / glp

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