Für wirtschaftliche Gerechtigkeit: Linke Partei schlägt Inflationsausgleich für alle Löhne vor

Die Linke will mit einem Fokus auf Sozialthemen wieder Wähler für sich zurückgewinnen. “Die Ungleichheit in diesem Land wächst immer weiter und die Ampel ist nicht in der Lage, auf irgendeine der gesellschaftlichen Herausforderungen eine wirklich gelingende Antwort zu geben”, sagte Parteichef Martin Schirdewan am Montag bei der Vorstellung eines neuen “Sozialplans” der Linken in Berlin. Es gebe einerseits den “obszönen Reichtum” der Dax-Konzerne und andererseits eine wachsende Armut in der Bevölkerung.

Die Ampel habe es zudem noch nicht geschafft, eine Kindergrundsicherung zu finanzieren, auch die Altersarmut steige weiter, so Schirdewan. Der “Sozialplan” der Linken beschäftigt sich unter anderem mit dem Thema Inflation. Man fordere einen gesetzlichen automatischen Inflationsausgleich für alle Löhne und Gehälter, “so wie man das in Belgien, Luxemburg, Malta und Zypern kennt”, sagte Linken-Politiker Gregor Gysi.

Befürchtungen, wonach es damit zu einer Lohn-Preis-Spirale kommen könnte, wies er zurück. Das sei wissenschaftlich “im Wesentlichen als falsch festgestellt worden”, so Gysi. Stattdessen gebe es derzeit eine “Gewinn-Preis-Spirale”.

Weitere Elemente des “Sozialplans” der Linken sind unter anderem ein Mindestlohn von mindestens 14 Euro, eine Vermögensteuer sowie eine “Lohnoffensive Ost”. Ziel sei es, zu mehr Tarifbindung und flächendeckenden Tarifverträgen im Osten zu kommen, so Gysi. Man wolle erreichen, dass die Löhne in den neuen Ländern bis Ende 2025 “zu 100 Prozent an das Westniveau angeglichen sind”.

red

Neues Bundesfinanzkriminalamt soll ab Anfang 2024 starten

Berlin – Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) richtet den Kampf gegen Geldwäsche grundlegend neu aus. In einem neuen Bundesfinanzkriminalamt, welches ab Jahresbeginn 2024 an den Start gehen soll, will Lindner Zuständigkeiten verschiedener Behörden bündeln, wie aus dem Entwurf des “Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes” hervorgeht, über den das “Handelsblatt” (Dienstagsausgabe) berichtet. Lindner hat den Entwurf demnach am Montag in die Ressortabstimmung gegeben.

Mit dem Gesetzentwurf nehme das Bundesfinanzministerium eine “tektonische Neuordnung der Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland in Angriff”, hieß es in Regierungskreisen. “Zur Schaffung dezidierter Kapazitäten und Bündelung wichtiger Kompetenzen für die Geldwäschebekämpfung im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums wird zum 1. Januar 2024 mit dem Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) eine spezialisierte Behörde errichtet”, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Mit der Zusammenführung von Analyse, straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen und Aufsicht unter dem Dach des BBF werde “ein ganzheitliches und vernetztes Vorgehen bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland etabliert und die bestehende Fragmentierung überwunden”.

In dem Finanzkriminalamt sollen bis Mitte 2025 die bisherige Anti-Geldwäsche-Einheit “Financial Intelligence Unit (FIU)” sowie die “Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)” aufgehen. Herzstück innerhalb des Finanzkriminalamtes soll ein “Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG)” werden. Die EZG soll in den bedeutsamen, internationalen Fällen von Geldwäsche mit Deutschlandbezug ermitteln.

Das neue Ermittlungszentrum soll eine Lücke schließen, wegen der Deutschland seit vielen Jahren in der Kritik steht. Laut Studien werden in Deutschland pro Jahr 100 Milliarden Euro gewaschen, aber nur ein Bruchteil davon verfolgt. Auch im Vorjahr fiel eine Untersuchung der deutschen Geldwäsche-Bekämpfung durch internationale Experten erneut dürftig aus.

Nicht nur strukturell, sondern auch bei Methoden und Instrumenten gehe das Gesetz “neue Wege zur Erhöhung der Schlagkraft gegen Finanzkriminalität”, hieß es in Regierungskreisen. So will Lindner mit der neuen Behörde ein “Immobilientransaktionsregister” einrichten und eine neue “administrative Vermögensermittlung” einführen, die unterhalb der Schwelle des strafrechtlichen Anfangsverdachts Vermögensermittlungen erlaubt. Lindner lässt sich den Aufbau der neuen Behörde und Strukturen in den kommenden vier Jahren laut Gesetzesentwurf mehr als 700 Millionen Euro kosten.

red

Streit um Bahn-Neubaustrecken: Grüne attackieren SPD-Chef Klingbeil

Die Haltung gegen Bahn-Neubaustrecken von Teilen der SPD um Parteichef Lars Klingbeil sorgt für Ärger in der Ampelkoalition sowie in Bahn-Kreisen. “Der Widerstand von Lars Klingbeil ist ungerechtfertigt”, sagte der Grünen-Bahnpolitiker Matthias Gastel dem “Spiegel”. Wer pauschal jeden Neubau bei der “klimafreundlichen Schiene” ablehne, aber gleichzeitig Neu- und Ausbau von Straßen fordere, handele “willkürlich” und gefährde die Koalitionsziele.

Der “Spiegel” hatte zuvor berichtet, dass Klingbeil die geplante Neubaustrecke zwischen Hamburg und Hannover ablehnt. Ein mögliches Motiv dabei: Die Trasse, die durch seinen niedersächsischen Wahlkreis Rotenburg I – Heidekreis führen würde, ist dort unbeliebt. Dieses Argument lässt der baden-württembergische Abgeordnete Gastel nicht gelten – eine 2021 eröffnete Neubaustrecke verläuft durch seinen Wahlkreis: “Auf halber Strecke zwischen Stuttgart und Ulm wurde durch gestalterischen Einsatz der Politik ein Regionalbahnhof errichtet. Das zeigt: Regionen können von Neubaustrecken profitieren”, so Gastel. Er fordert den SPD-Vorsitzenden auf, nicht in “kleinkarierter Blockade zu verharren, sondern daran mitzuwirken, dass in Deutschland ein leistungsfähiges Schienennetz entsteht”. Auch die Deutsche Bahn, die laut internen Unterlagen einen Neubau der Strecke anstelle des von Klingbeil und dem Land Niedersachsen bevorzugten Ausbaus der bestehenden Trasse für nötig hält, ist laut “Spiegel” irritiert – hält sich aber bedeckt.

Dem Vernehmen nach wächst im Konzern die Ungeduld angesichts der SPD-Blockade in Niedersachsen. Öffentlich wollte sich die Bahn bislang nicht zu Klingbeils Haltung äußern. Ingrid Felipe, die zuständige Vorständin für Infrastrukturplanung und -Projekte der DB Netz AG sagte auf Anfrage des Nachrichtenmagazins lediglich: “Niedersachsens Bevölkerung und die dort ansässigen Wirtschaftstreibenden warten schon viel zu lange auf leistungsfähige Eisenbahninfrastruktur, die den heutigen Anforderungen von Menschen und Unternehmen entsprechen. Wir verfolgen die Planung und Umsetzung der notwendigen Aus- und Neubauten mit so viel Konsequenz und Dringlichkeit, weil wir das den kommenden Generationen schuldig sind.” Bei der Bahn wisse man, “wie lange die Realisierung von Eisenbahninfrastrukturen dauern”. Dies wolle man beschleunigen – und zwar mit “allen möglichen Mitteln”.

red

Rentenreform geplant: Heil und Lindner stellen gemeinsamen Gesetzentwurf vor

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) wollen noch in der Sommerpause ihren gemeinsamen Gesetzentwurf zum zweiten Rentenpaket vorlegen. “Den vom Arbeits- und Finanzministerium gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf bringen wir jetzt auf den Weg”, sagte eine Sprecherin Heils der “Rheinischen Post” (Montagsausgabe). Wann genau der Referentenentwurf versandt werde, stehe aber noch nicht endgültig fest.

“Mit dem zweiten Rentenpaket werden wir insbesondere die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent dauerhaft sichern, um die gesetzliche Rente auch für die heute junge Generation verlässlich zu gestalten”, sagte die Sprecherin. “Gleichzeitig wird mit dem Aufbau eines ergänzenden Generationenkapitals die langfristige Beitragssatzentwicklung stabilisiert. Denn das Ziel ist, mit den Erträgen des Generationenkapitals ab Mitte der 2030er-Jahre einen substanziellen Beitrag zu einer nachhaltigen Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten”, sagte die Ministeriumssprecherin.

Scharfe Kritik kam von der Union. “Durch den demografischen Wandel wird das Rentensystem massiv unter Druck geraten. So werden in einigen Jahren erhebliche Beitragssatzsteigerungen auf die Beitragszahler zukommen”, sagte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Stracke (CSU), der “Rheinischen Post”.

“Das Ziel der Rentenpolitik war es bislang, für eine gerechte Verteilung der Finanzierungslasten zwischen Erwerbstätigengeneration und Rentnergeneration zu sorgen. Diese Balance gibt die Ampel nun auf. Sie verspricht höhere Renten, sorgt aber gleichzeitig nicht für eine ausreichende und tragfähige Gegenfinanzierung.”

Der von der Ampel geplante Kapitalstock in Höhe von zehn Milliarden Euro “reicht vorne und hinten nicht aus”, fügte er hinzu. “Statt der zehn Milliarden Euro bräuchte es mindestens 300 Milliarden Euro Kapitalstock, worauf Lindner selbst hinweist. Diese Summe bräuchte es, um einen Prozentpunkt Rentenbeiträge zu erwirtschaften.”

red

Mehrere Bundesländer versprechen Transparenz bei neuer Grundsteuer

Mehrere Bundesländer versprechen Transparenz bei der neuen Grundsteuer. Neben Hessen wollen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, aber auch Brandenburg und Schleswig-Holstein dafür sorgen, dass die Bürger für ihre Kommune erfahren, welcher Hebesatz mit Wirksamwerden der Reform aufkommensneutral wäre. Das ergab eine Umfrage der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” unter sämtlichen Bundesländern zum Stand der Umstellungsarbeiten (Montagsausgabe).

Man wolle Transparenz ermöglichen, ob mit den Hebesätzen Steuern gesenkt, erhöht oder gleich gelassen würden, wenn die Reform Anfang 2025 in Kraft tritt, schrieb die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. “Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen wird daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt.” Niedersachsen hat nach Angaben der FAZ seinen Gemeinden aufgegeben, neben dem festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.

Schleswig-Holstein plant ein Transparenzregister, aus dem hervorgehen soll, wie die Gemeinden ihre Hebesätze für das Jahr 2025 einstellen müssten, um Einnahmen in derselben Höhe wie vor der Reform zu erzielen. In Potsdam bereitet man dazu ein öffentliches digitales Verzeichnis vor. Die neue Grundsteuer tritt Anfang 2025 in Kraft.

Etwa 36 Millionen Immobilien müssen dafür neu bewertet werden. Das Aufkommen aus der Grundsteuer, derzeit rund 15 Milliarden Euro, steht den Kommunen zu. Sie entscheiden über den Hebesatz und damit über die konkrete Belastung eines jeden einzelnen.

Die Grundsteuer trifft alle, Eigentümer zahlen sie direkt, Mieter tragen ihren Teil über die Umlage.

red

Durchschnittliche Rente: Reichen 1.543 Euro zum Leben aus?

Nach mindestens 45 Versicherungsjahren erhalten die Deutschen im Durchschnitt eine monatliche Rente von 1.543 Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage des Linken-Bundestagsfraktionschefs Dietmar Bartsch hervor, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Sonntagsausgabe) berichten. Der Unterschied zwischen Frauen und Männern beträgt mehrere Hundert Euro: Männer kommen nach 45 Versicherungsjahren auf eine Rente von durchschnittlich 1.637 Euro und Frauen auf 1.323 Euro pro Monat.

Die durchschnittlichen Renten im Westen und im Osten des Landes gehen ebenfalls auseinander: In Westdeutschland bekommen Männer und Frauen nach 45 Jahren in der Rentenversicherung durchschnittlich 1.605 Euro im Monat – im Osten sind es 1.403 Euro im Monat. Bartsch kritisierte die Zahlen scharf: “Im Durchschnitt 1.543 Euro Rente nach 45 Jahren Arbeit ist eine beschämende Bilanz der Rentenpolitik der letzten zwei Jahrzehnte”, sagte der Linken-Politiker dem RND. Dass Frauen und Ostdeutsche deutlich weniger erhielten, zeige, “dass wir weit entfernt sind von einem gerechten System auskömmlicher Renten”, bemängelte Bartsch. Der Linken-Politiker verlangte eine Rentenerhöhung von zehn Prozent: “Ich fordere von der Ampel zudem in diesem Jahr eine außerordentliche Rentenerhöhung von zehn Prozent als Inflationsausgleich für alle Rentner. Es darf nicht sein, dass Minister, Staatssekretäre und Pensionäre 3.000 Euro Inflationsprämie kassieren, aber Rentner real weiter Kaufkraft verlieren.” Deutschland brauche ein deutlich höheres Rentenniveau, mahnte Bartsch. “Dies kann finanziert werden durch eine große Rentenreform hin zu einer `Rentenkasse für alle` – eine Versicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen: auch Beamte, Selbstständige und vor allem Abgeordnete und Minister.”

red

FDP-Chef Christian Lindner schlägt Sparvorschläge beim Elterngeld vor

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat eigene Sparvorschläge beim Elterngeld vorgelegt. “Es gäbe nicht nur die harte Einkommenskappung. Man könnte auch an Stellschrauben wie beispielsweise an der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Elterngeld durch beide Elternteile drehen”, sagte der FDP-Chef den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

Wie Familienministerin Lisa Paus (Grüne) die Steigerung der Ausgaben für das Elterngeld bremse, sei allerdings ihre Ressortfreiheit, fügte er hinzu. Sie könne auch von anderen Stellen im eigenen Etat umschichten. Paus will Lindners Sparvorgabe umsetzen, indem sie das Elterngeld für Paare ab einem zu versteuernden Einkommen ab 150.000 Euro (statt bisher 300.000 Euro) streicht.

Lindner bekräftigte zugleich Pläne, die Steuerklassen III und V abzuschaffen, sagte aber erhebliche Verzögerungen voraus. Die Ersetzung der Steuerklassen III und V durch das Faktorverfahren der Steuerklasse IV werde umgesetzt. Das verteile die Steuerschuld gerechter auf beide Partner.

“Aber das IT-Verfahren der Länder wird dann noch einige Jahre brauchen”, sagte er. “Die Gesetzgebung geht schnell, die Umsetzung in der IT der Länderfinanzverwaltung dauert Jahre. Dieses gehört bedauerlicherweise auch zum Status quo unseres Landes, der sich ändern muss.”

red

Deutscher Städtetag lehnt Vorziehen der Fristen für kommunale Wärmeplanung ab

Der Deutsche Städtetag hat sich gegen die Pläne des Bundesbauministeriums gestellt, die Fristen für die kommunale Wärmeplanung um ein halbes Jahr vorzuziehen. “Wir setzen darauf, dass die Städte für den Ausbau der Fernwärmenetze die nötige Investitionssicherheit bekommen und bei den Fristen kein zu enges Korsett geschnürt wird”, sagte die Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetages, Verena Göppert, dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. “Dafür müssen die Fristen für die kommunale Wärmeplanung im Gesetzentwurf unbedingt angepasst werden”, forderte sie.

“Wichtig für uns ist, dass die Fristen für die Wärmeplanung bis zum Jahresende 2026, beziehungsweise 2028 verlängert werden und nicht schon zur Jahresmitte enden.” Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorge bereits dafür, dass sich die Gesetzgebung beim Gebäudeenergiegesetz nach hinten verschiebe und Nachbesserungen bei beiden Gesetzen noch möglich seien, warnte Göppert. Am Freitag hatte das Bundesbauministerium einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung vorgelegt.

Demnach sollen größere Städte ihre Wärmepläne nun bis Mitte 2026, kleinere Kommunen bis Mitte 2028 vorlegen – also jeweils ein halbes Jahr früher als ursprünglich vorgesehen. Göppert betonte zudem die Notwendigkeit einer engen Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz. “Es ist absolut richtig, dass die kommunale Wärmeplanung ausdrücklich zur Grundlage für die Wärmewende in den Städten gemacht wird und das Gebäudeenergiegesetz mit dem Wärmeplanungsgesetz verzahnt wird”, sagte sie.

“Die Wärmeplanung vor Ort ist die Basis für die Wärmewende, dafür brauchen wir einen verlässlichen Rahmen durch das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz.” Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) kündigte eine kritische Prüfung des Gesetzentwurfes an. “Kommunale Wärmepläne sind das ideale Instrument für die Wärmewende”, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing dem RND. Deswegen sei es gut und richtig, dass die Bundesregierung nach der Koalitionseinigung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun auch ihren Entwurf zum Wärmeplanungsgesetz genau prüfe und eng mit dem GEG verzahnen wolle.

Liebing warnte, dass “im ursprünglichen Entwurf noch einige Baustellen vorhanden waren mit zum Teil praxisfernen Vorgaben”, wie er betonte. “Deshalb werden wir den Entwurf nun ebenso gründlich auf Herz und Nieren prüfen”, sagte der VKU-Chef

red

SPD und Grüne wollen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor unattraktiver machen

SPD und Grüne wollen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor unattraktiver im Vergleich zu Elektrofahrzeugen machen. “Unser Ziel ist eine stärkere Spreizung bei den Sätzen für die pauschale Versteuerung”, sagte Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der “Welt am Sonntag”. “Für Dienstwagen mit Verbrennungsmotor wollen wir aus der Ein-Prozent-Regel eine 1,2-Prozent-Regel machen. Das dient auch dem Subventionsabbau. Für E-Autos bleibt der Anrechnungssatz unverändert bei 0,25 und 0,5 Prozent.” Schrodi begründete den Vorschlag der stärkeren Spreizung unter anderem mit dem bislang fehlenden Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos.

“Eine geänderte Dienstwagen-Besteuerung ist ein wichtiges Werkzeug, damit in drei bis fünf Jahren mehr Elektrofahrzeuge zu erschwinglichen Preisen auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen”, sagte Schrodi. Diese fehlten bislang, weshalb gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen an einem Auto mit Verbrenner kaum herumkämen. Auch die Grünen streben eine Änderung der Dienstwagen-Besteuerung zugunsten von Elektrofahrzeugen an.

“Wir Grüne wollen eine faire Besteuerung garantieren und können uns zum Beispiel vorstellen, die Dienstwagen nach der Höhe des CO2-Ausstoßes in unterschiedliche Klassen einzuteilen”, sagte der für das Thema zuständige Bundestagsabgeordnete Sascha Müller der “Welt am Sonntag”. Auf die Anzahl der möglichen Klassen und darin geltende Prozentsätze wollte Müller sich noch nicht festlegen. Das sei eine Frage von Verhandlungen, die er im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen im Herbst erwartet.

Eine Abschaffung der pauschalen Besteuerung strebten die Grünen ausdrücklich nicht an, sagte Müller weiter. Es sei im Vergleich zum Fahrtenbuch das einfachere Verfahren. “Aber de facto handelt es sich dabei dennoch um eine klimaschädliche Subvention, denn die Regel verleitet dazu, privat mehr und mit einem größeren Fahrzeug zu fahren”, sagte er.

Bei der FDP lehnt man eine stärkere Bevorzugung von Dienstwagen mit Elektroantrieb dagegen ab. “Weder im Koalitionsvertrag noch in der Kabinettseinigung zum Bundeshaushalt ist eine einseitige Subvention zum E-Auto-Kauf vorgesehen”, sagte Markus Herbrand, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Die hohen Zulassungszahlen für Elektroautos und die langen Wartezeiten auf die bestellten Fahrzeuge erweckten nicht den Eindruck, als ob eine zusätzliche staatliche Stimulation sinnvoll wäre.

Er plädierte dafür, dass “wir uns bei der unbürokratischen Dienstwagen-Besteuerung mit Änderungen zurückhalten”. Für die private Nutzung des Dienstwagens müssen Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil versteuern. Sie können dafür entweder ein Fahrtenbuch führen oder sich für einen pauschalen Steuerabzug entscheiden.

Vom Kaufpreis des Fahrzeugs muss pro Monat ein Prozent als geldwerter Vorteil versteuert werden. Hochpreisige Elektroautos und Hybridfahrzeuge werden schon heute besonders gefördert, indem sie nur mit 0,5 Prozent ihres Bruttolistenpreises in die Berechnung einfließen, Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis unterhalb von 40.000 Euro sogar nur mit 0,25 Prozent.

red

Immer weniger Erwerbstätige arbeiten über 48 Stunden pro Woche

Immer weniger Erwerbstätige in Deutschland arbeiten überlang, also über 48 Stunden pro Woche. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, war es im Jahr 2022 mit 8,3 Prozent der 30 Millionen Vollzeiterwerbstätigen der niedrigste Anteil seit 1991. Im Jahr 2021 hatten noch 8,9 Prozent aller Vollzeiterwerbstätigen überlange Arbeitszeiten. Im Durchschnitt arbeiteten Vollzeiterwerbstätige im vergangenen Jahr 40,4 Stunden in der Woche.

Ein Grund für den Tiefststand der überlangen Arbeitszeiten ist die Entwicklung bei den Selbstständigen: Mehr als ein Drittel (38,6 Prozent) von ihnen war zwar 2022 von überlangen Arbeitszeiten betroffen. Der Anteil ist jedoch auf den tiefsten Stand seit 1991 gesunken. Unter den Selbstständigen mit Beschäftigten arbeitete allerdings 2022 noch fast die Hälfte (48,2 Prozent) besonders lang.

Selbstständige mit Beschäftigten haben auch häufiger später Feierabend als Arbeitnehmer: 31,9 Prozent der Selbstständigen mit Beschäftigten haben 2022 regelmäßig zwischen 18 und 23 Uhr gearbeitet. Bei den Arbeitnehmern war es hingegen nur knapp jede siebte Person (14,0 Prozent). Bei der Nachtarbeit von 23 bis 6 Uhr war das Verhältnis ausgeglichener: Nur 5,2 Prozent der Selbstständigen mit Beschäftigten und 4,6 Prozent der Arbeitnehmer verdienten ihr Geld, während andere schliefen.

Wie eine überlange Tätigkeit können auch zu geringe Arbeitszeiten zur Belastung werden, und das nicht nur, weil sie meist zu Gehaltseinbußen führen. Teilweise wird auch kürzer gearbeitet, weil gerade keine Tätigkeit mit höherer Stundenzahl zu finden ist: 5,7 Prozent aller rund 12,5 Millionen Teilzeiterwerbstätigen betrachteten 2022 die Teilzeitarbeit als Notlösung. Sie gaben als Grund für ihre Teilzeittätigkeit an, keine Vollzeitstelle gefunden zu haben.

Im Vergleich zum Vorjahr (6,7 Prozent) ging der Anteil damit leicht zurück, im Zehn-Jahres-Vergleich hat er sich mehr als halbiert (2012: 15,4 Prozent). 2022 waren 7,4 Prozent der teilzeitbeschäftigten Männer und 5,2 Prozent der Frauen eigentlich auf der Suche nach einem Vollzeitjob. Die meisten Erwerbstätigen sahen im Jahr 2021 in ihrer Arbeit eine sinnvolle Tätigkeit.

88 Prozent der Befragten hatten immer oder oft das Gefühl, sinnhafte Arbeit zu leisten. Dabei sehen die jüngeren Altersklassen ihre Arbeit etwas seltener als sinnreich an. Während bei den 25- bis 34-Jährigen 81 Prozent Sinn in ihrer Tätigkeit erkennen, sind es in der Gruppe ab 55 Jahren 94 Prozent.

Im Jahr 2022 waren etwas weniger als die Hälfte (42,8 Prozent) der Erwerbstätigen seit mindestens zehn Jahren bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. In den letzten zehn Jahren ging dieser Anteil allerdings zurück: 2012 waren noch 48,3 Prozent der Beschäftigten besonders lange bei ein und demselben Arbeitgeber tätig gewesen. Im Jahr 2022 arbeiteten dagegen mit 19,2 Prozent mehr Beschäftigte seit fünf bis zehn Jahren beim selben Arbeitgeber (2012: 17,4 Prozent).

Eine Beschäftigungsdauer von weniger als fünf Jahren lag bei mehr als einem Drittel (38,0 Prozent) vor. 2012 war der Anteil der Arbeitnehmer mit kürzerer Beschäftigungsdauer beim aktuellen Arbeitgeber noch etwas geringer gewesen (34,4 Prozent), so die Statistiker.

red

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