Kostenexplosion bei Wohnnebenkosten: Bürger müssen 2023 tiefer in die Tasche greifen

Berlin / Stuttgart – Hauseigentümer und Mieter müssen 2023 deutlich mehr für Wasser, Müllabfuhr und Grundsteuer bezahlen als noch im Vorjahr. Das geht aus einer Datenerhebung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) zu den 16 Landeshauptstädten hervor, über die das Nachrichtenportal T-Online berichtet. Demnach stiegen die Wohnnebenkosten in München am stärksten: Für einen Musterhaushalt werden dort insgesamt 122 Euro mehr fällig als noch im Jahr 2022. 

Auch in den meisten anderen Landeshauptstädten erhöhten sich die Preise. Einzige Ausnahme bilden Erfurt (Rückgang um 24 Euro) und Dresden (keine Veränderung). Grundsätzlich sind die Unterschiede groß: Im westlichen Teil Berlins zahlten die Bürger im Jahr 2023 mit knapp 2.301 Euro die höchsten Gebühren, im thüringischen Erfurt mit 1.523 Euro die niedrigsten – gefolgt von Schwerin sowie Mainz.

Im Durchschnitt lagen die Wohnnebenkosten in den deutschen Landeshauptstädten bei 1.880 Euro im Jahr. In der Gesamtentwicklung seit dem Jahr 2016 zeigt sich ein ähnlicher Trend: Während Erfurter im Schnitt 30 Euro weniger Wohnnebenkosten zahlen, stiegen die Kosten in den restlichen Landeshauptstädten spürbar an. Spitzenreiter ist hier die Stadt Hannover: Im Jahr 2023 müssen die Einwohner der Stadt 357 Euro mehr als noch im Jahr 2016 zahlen.

Saarbrücken landet mit 233 Euro auf dem zweiten Platz, gefolgt von München mit knapp 228 Euro mehr Wohnnebenkosten als noch 2016. In Stuttgart steigen die Kosten um 164 Euro. Damit rangiert die baden-württembergische Landeshauptstadt auf Platz 4. Der BdSt sieht die Kostensteigerung der Wohnnebenkosten kritisch. “Der Staat ist ein wesentlicher Wohnkostentreiber – die Menschen dürfen keinesfalls weiter belastet werden”, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel dem Nachrichtenportal T-Online. Für seine Berechnung hat der BdSt die Wohnnebenkosten in allen 16 Landeshauptstädten für die Jahre 2016 bis 2023 erhoben.

Dazu wurde sich an den Gebühren für einen Musterhaushalt von drei Personen orientiert, die in einem 120 Quadratmeter großen Einfamilienhaus mit 300 Quadratmeter Grundstücksfläche in städtischer Randlage leben. Konkret berücksichtigte der Verein die Wasserentgelte, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, die Grundsteuer sowie der Rundfunkbeitrag.

red

Schlechte Arbeitsmarktchancen für Migranten: Neue Studie deckt langfristige Probleme auf

Berlin – Die Arbeitsmarktintegration in Deutschland hat sich im Laufe der Jahrzehnte verschlechtert. Das zeigt eine Studie des Mannheimer Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), über die die “Welt am Sonntag” berichtet. Während EU-Bürger demnach häufig Arbeit hierzulande finden und teils besser verdienen als Einheimische, tun sich Migranten aus außereuropäischen Ländern mit hohem Flüchtlingsanteil auf dem deutschen Arbeitsmarkt besonders schwer.

Selbst wenn Kinder von Zugewanderten das deutsche Bildungssystem durchlaufen haben, sind sie weiterhin benachteiligt. Verglichen haben die Wissenschaftler die Integrationsverläufe zahlreicher Migrantengruppen, von den sogenannten Gastarbeitern, über Personen, die nach dem Fall des Eisernen Vorhangs aus Osteuropa kamen, bis hin zu Geflüchteten und EU-Bürgern aus alten und neuen Mitgliedstaaten. “Die Erfahrungen der Gastarbeiter-Kohorten zeigen, dass Zugewanderte auch nach vielen Jahren im Gastland noch besonders stark von wirtschaftlichen Umbrüchen und Arbeitslosigkeit betroffen sind”, sagte Paul Berbée, ZEW-Ökonom und Co-Autor der Studie.

Trotz des “unverzichtbaren Beitrags” der Migranten “zum wirtschaftlichen Wohlstand” habe es viele Jahrzehnte gedauert, bis Politik und Öffentlichkeit anerkannt hätten, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Konkret sind beispielsweise Zugewanderte aus den EU-15 Ländern – also ohne die jüngsten Ost-Erweiterungen – im Durchschnitt genauso häufig beschäftigt wie Einheimische im vergleichbaren Alter. Migranten aus anderen Ländern weisen hingegen bei der Ankunft im Durchschnitt eine um fast 40 Prozentpunkte niedrigere Beschäftigungswahrscheinlichkeit auf, holen innerhalb der ersten zehn Jahre allerdings stark auf.

Besonders Geflüchtete starten mit niedrigen Beschäftigungsquoten, die vergleichsweise langsam steigen. Erst nach 20 Jahren erreichen sie die von Migranten aus Nicht-EU-Ländern. Zudem zeigt der Langzeitvergleich: Im Laufe der vergangenen 50 Jahre verschlechterten sich die Arbeitsmarktchancen von Zugewanderten im Vergleich zu Einheimischen.

So sanken die entsprechenden Beschäftigungsquoten um rund elf Prozentpunkte. “Eine vorausschauende Integrations- und Einwanderungspolitik ist wichtiger denn je”, sagte Berbée. Einerseits müsse das Bildungssystem den Kindern von Zugewanderten gleichwertige Chancen bieten, damit sich Nachteile auf dem Arbeitsmarkt nicht über Generationen verstetigten.

Andererseits müsse der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit ausländischen Bildungsabschlüssen deutlich einfacher werden. “Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein wichtiger Schritt dahin”, sagte der Ökonom.

red

Hohe Energiepreise und Wirtschaftsrückgang führen zu deutlichem Energieeinsparungen

Berlin – Der Energieverbrauch in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres lag um fast 7 Prozent unter dem Wert des Vorjahreszeitraumes. Das sei eine der größten unterjährigen Veränderungen seit den Ölpreiskrisen der 1970er- und 1980er-Jahre und vor allem auf die weiterhin hohen Energiepreise und das geschrumpfte Bruttoinlandsprodukt zurückzuführen, teilte die “Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen” am Freitag mit. Nach vorläufigen Berechnungen erreichte der Primärenergieverbrauch im ersten Quartal 2023 eine Höhe von 3.126 Petajoule (PJ) beziehungsweise 106,7 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten, 6,8 Prozent weniger als im selben Quartal des Vorjahres.

Private Haushalte sowie Gewerbe und Dienstleistungen sparten insbesondere bei Wärmeenergien wie Erdgas und Fernwärme sowie beim Strom. In der Industrie sorgten die sinkende Nachfrage sowie der Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit infolge hoher Energiekosten vor allem in den energieintensiven Branchen für Produktionsrückgänge im hohen einstelligen, teilweise sogar im zweistelligen Bereich, heißt es im Bericht zum ersten Quartal des Jahres. Besonders betroffen waren stromintensive Industrien.

Für einen Zuwachs sorgte dagegen die im Zuge der Flüchtlingsbewegungen deutliche Zunahme der Bevölkerung um mehr als eine Million Menschen. Die Zahlen zum Energieverbrauch des ersten Quartals 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal verdeutlichen nach Ansicht der AG Energiebilanzen die Auswirkungen der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten geopolitischen Veränderungen mit ihren tiefgreifenden Auswirkungen auf Energiepreise, die Sicherheit der Versorgung und das Wirtschaftswachstum. Das erste Quartal 2022 war anfänglich geprägt von einem gestärkten Konsum und einer wieder anlaufenden Industrieproduktion in Deutschland.

Der Einmarsch russischer Truppen in der Ukraine Ende Februar 2022 beeinflusste nicht nur maßgeblich die europäische Sicherheits-, Wirtschafts- und Energiepolitik, sondern sorgte auch für veränderte Verbrauchs-, Konsum- und Investitionsverhalten. Der Verbrauch von Mineralöl verringerte sich in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres um knapp 2,6 Prozent; Während der Verbrauch von Ottokraftstoff um 5 Prozent anstieg, gab es beim Dieselkraftstoff einen leichten Rückgang um knapp 1 Prozent, der Absatz von Flugkraftstoff stieg um 11 Prozent. Die Lieferung von Rohbenzin an die chemische Industrie brach um 19 Prozent ein, der Absatz von leichtem Heizöl erhöhte sich um 6 Prozent, weil viele Verbraucher ihre Lagerbestände aufstockten oder Preisvorteile gegenüber dem Einsatz anderer Energieträger nutzten.

Der Erdgasverbrauch verringerte sich im ersten Quartal des laufenden Jahres um fast 13 Prozent, der Einsatz von Erdgas in der Stromversorgung verminderte sich um rund 6 Prozent, die Erzeugung von Fernwärme ging um mehr als 13 Prozent zurück. Auch der Einsatz von Erdgas in der Industrie war rückläufig, der Verbrauch an Steinkohle nahm in den ersten drei Monaten um 7 Prozent ab. Der Einsatz in Kraftwerken zur Stromerzeugung verzeichnete vor allem infolge einer gesunkenen Stromerzeugung einen Rückgang um mehr als 10 Prozent.

Der Absatz an die Eisen- und Stahlindustrie verminderte sich um 2 Prozent. Der Verbrauch von Braunkohle nahm ebenfalls ab und verringerte sich um knapp 7 Prozent. Die Stromlieferungen ins Ausland lagen im ersten Quartal um 9,3 Milliarden Kilowattstunden (Milliarden kWh) über den Strommengen, die aus dem Ausland nach Deutschland geflossen sind.

Im Vorjahresquartal betrug der Stromaustauschsaldo noch 13,3 Milliarden kWh. Damit erreichte der Exportüberschuss im ersten Quartal 2023 wieder in etwa das Niveau der Jahre 2020 und 2021. Der Beitrag der erneuerbaren Energien lag im 1. Quartal 2023 insgesamt auf annähernd gleichem Niveau wie im Vorjahresjahreszeitraum. Die Stromerzeugung aus Windenergie erhöhte sich leicht, bei der Photovoltaik gab es dagegen ein Minus von 24 Prozent, so die AG Energiebilanzen.

red

Arbeitgeberverband fordert späteres Renteneintrittsalter

Berlin – Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Stefan Wolf, hat ein späteres Renteneintrittsalter mit Ausnahmen für körperlich harte Tätigkeiten gefordert. “Wir können nicht auf ewig mit 67 Jahren in Rente gehen – und erst recht nicht mit 63 Jahren”, sagte Wolf den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Die sogenannte Rente mit 63, also der vorzeitige Ruhestand nach 45 Beitragsjahren, bezeichnete Wolf als “Riesenfehler”, der den Fachkräftemangel “dramatisch verschärfen” werde.

Die Rentenkassen seien leer, das Umlagesystem funktioniere nicht mehr richtig. Die erhöhte durchschnittliche Lebenszeit belaste die Rentenkasse zusätzlich. “Wir können nicht auf Kosten der zukünftigen Generation leben”, mahnte Wolf.

Zugleich schlug er Ausnahmen von einem höheren Renteneintrittsalter vor. “Wir müssen unterscheiden: Wer körperlich hart arbeitet, kann sicher nicht mit 70 Jahren in Rente gehen”, sagte der Präsident der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie. Eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich lehnte der Gesamtmetall-Chef ab: “Ich halte eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich für einen Riesenfehler, den wir uns nicht leisten können.”

Eine Vier-Tage-Woche könne man dann einführen, wenn an den vier Tagen mehr gearbeitet werde. “Dafür muss das antiquierte Arbeitszeitgesetz geändert werden”, forderte Wolf. Ruhezeiten und Grenzen für die tägliche Arbeitszeit sollten angepasst werden.

Die tägliche Höchstarbeitszeit will Wolf zugunsten einer Wochenhöchstarbeitszeit abschaffen. “Wer der Meinung ist, dass er seine Arbeitszeit mit 12 Stunden am Tag in drei Tagen erledigt, soll das gerne tun”, sagte Wolf. Sollten die Gewerkschaften an den Forderungen einer Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich festhalten, erwartet Wolf eine “massive Tarifflucht”.

Die Gesetzespläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur elektronischen Arbeitszeiterfassung wies Wolf als “einfach unnötig” zurück. Vertrauensarbeitszeit sei bei Arbeitnehmern sehr beliebt, ohnehin würden sich Mitarbeiter Freiheiten und “kein Korsett” wünschen, so er Präsident des Arbeitgeberverbands.

red

Wohnungskrise: Bis zu 700.000 fehlende Wohneinheiten und 1,4 Millionen Wohnungssuchende erwartet

Der Immobilienverband ZIA rechnet für 2025 mit einer Lücke von bis zu 700.000 Wohneinheiten und 1,4 Millionen Wohnungssuchenden. “Der Staat ist für 37 Prozent der Kosten am `Produkt Wohnen` verantwortlich”, sagte ZIA-Präsident Andreas Mattner der “Bild” (Freitagausgabe). Allein in Berlin fehlten laut Empirica Regio 23.177 Wohnungen Anfang 2023. Damit ist die Hauptstadt trauriger Spitzenreiter.

Auch in Hamburg (13.632) und in München (10.577 fehlende Wohnungen) herrscht Notstand. Zuletzt hatten neue Zahlen des Statistischen Bundesamts gezeigt, dass Senioren im Schnitt auf deutlich mehr Quadratmetern als Jüngere leben (44,7 Quadratmeter für junge Menschen, 68,5 für Senioren). CDU-Baupolitiker Jan-Marco Luczak warnte vor sozialem Druck, “die vermeintlich zu große Wohnungen freimachen zu müssen”.

Luczak sagte der “Bild”: “Ältere Menschen drohen, entwurzelt zu werden. Das darf nicht sein.” Andererseits gilt laut Ökonom Gunther Schnabl von der Universität Leipzig: “Früher ist die Mittelschicht über Wohneigentum aufgestiegen. Heute können junge Leute ohne Hilfe der Eltern kein Wohneigentum mehr kaufen.” Schnabl fordert als Akut-Maßnahme schnellere Baugenehmigungen. “Das muss jetzt zügiger gehen.”

Der FDP-Baupolitiker Frank Schäffler sagte der “Bild”: “Die Länder müssen jetzt die Grunderwerbsteuer senken.” Das würde seiner Ansicht nach auch den Mietmarkt entlasten.

red

EU-Kommission will digitalen Euro einführen: Was das für uns bedeutet

Brüssel – Der digitale Euro soll gesetzliches Zahlungsmittel in Europa werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der EU-Kommission vor, über den das “Handelsblatt” (Freitagsausgabe) berichtet. Bargeld allein könne “die Wirtschaft der EU in der digitalen Ära nicht unterstützen”, heißt es in dem Entwurf zur Begründung.

Ein digitaler Euro würde jedem Bürger auch in digitaler Form Zugang zu Zentralbankgeld verschaffen – dieses gibt es bisher nur in Form von Scheinen und Münzen. Ohne digitalen Euro, argumentiert die Kommission, würden sich die Digitalwährungen anderer Staaten oder private Kryptowährungen in Europa ausbreiten und die “Rolle des Euro zurückdrängen”. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die EZB künftig die nationalen Notenbanken autorisieren können, digitale Euro in Umlauf zu bringen.

Dies würde der “Fragmentierung” des europäischen Finanzmarkts entgegenwirken und Innovationen wie Sofortüberweisungen vereinfachen. Der Sorge der Finanzbranche, dass die EZB ihnen mit digitalen Euro das Kundengeschäft streitig macht, tritt die Kommission entgegen. “Zwischen dem Nutzer des digitalen Euro und der Europäischen Zentralbank oder den nationalen Zentralbanken würde kein Konto oder sonstiges Vertragsverhältnis entstehen”, stellt der Gesetzentwurf klar.

Banken, Sparkassen und andere Institute sollten “Digital-Euro-Konten” für Nutzer führen und “Digital-Euro-Zahlungsdienste” anbieten. Die deutschen Sparkassen üben dennoch scharfe Kritik an den Plänen für einen digitalen Euro. Sie fürchten, dass sich mit der Digitalwährung ein neues Zahlungsverfahren etabliert und die bestehenden Systeme der Banken angreift.

Auch CSU-Finanzexperte Markus Ferber kritisiert: “Weder EZB noch Europäische Kommission haben bisher plausibel erklären können, worin der konkrete Mehrwert des digitalen Euro für die Bürger besteht.”

red

Sicherung von bezahlbaren Wohnungen: Ministerin fordert mehr Tempo bei kommunalem Vorkaufsrecht:

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat ihre Kabinettskollegen der Ampel-Koalition zu mehr Tempo bei der Umsetzung eines kommunalen Vorkaufsrechts in sogenannten “Milieuschutzgbieten” für Wohnhäuser aufgefordert. “Die Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ist mir wichtig. Denn das ist für die Kommunen ein wichtiges Instrument, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten”, sagte Geywitz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).

Die Abstimmung über den im April 2022 vorgelegten Gesetzesentwurf laufe noch. Sie hoffe, dass man zügig vorankomme. Insgesamt hätten laut Geywitz binnen eines dreiviertel Jahres in sechs großen Städten in mehr als 450 Fällen Wohnhäuser nicht gesichert werden können.

Die Bauministerin berief sich dabei auf eine Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), über die die Funke-Zeitungen berichten. Demnach hätten zwischen Sommer 2022 und Mai 2023 in rund 450 Fällen in den Städten Berlin, Hamburg, Leipzig, Frankfurt am Main, München und Köln Kommunen mit dem geplanten Gesetz die Möglichkeit gehabt, Wohnhäuser zu erwerben. In Berlin und Leipzig hätten demnach über 100 Wohnhäuser gesichert werden können, in Hamburg rund 140, in Frankfurt am Main rund 60, in München mehr als 30 und in Köln mehr als 20, heißt es in der Auswertung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2021 das bis dato vor allem in Berlin angewandte kommunale Vorkaufsrecht gekippt. Die Ampel-Koalition hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, prüfen zu wollen, ob man gesetzgeberisch tätig werden müsse.

red

CDU-Politiker fordert ‘Jobpflicht’ für Arbeitslose

Berlin – Der CDU-Vizevorsitzende Carsten Linnemann hat eine “Jobpflicht” für arbeitslose Menschen gefordert. “Bei Bürgergeldempfängern muss dringend etwas passieren”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben). “Zunächst muss der Staat die Menschen unterstützen, die wegen psychischer oder physischer Gründe nicht in der Lage sind zu arbeiten. Aber für die Arbeitslosen, die eigentlich arbeiten könnten, sollten wir eine Jobpflicht einführen”, so der Chef der CDU-Grundsatzkommission. Linnemann brachte ein Modell ins Spiel, wonach Arbeitslose nach bis zu sechs Monaten erneut eine Anstellung finden müssen oder Jobs durch Kommunen zugeteilt bekommen. “Ein solches System gibt es bereits in den Niederlanden und in Dänemark. Die Personen müssen dann nach etwa nach drei oder sechs Monaten einen Job annehmen. Es sei denn, es gibt gute Gründe, es nicht zu tun, etwa bei der Aufnahme einer Ausbildung”, ergänzte der CDU-Politiker. “In den Niederlanden werden auch von den Kommunen gemeinnützige Jobs angeboten.”

Auf die Frage, ob der Arbeitslose, der den Job nicht annehme, dann gezwungen werde, sagte Linnemann: “Es geht ja nicht um Zwangsarbeit. Das Bundesverfassungsgericht hat aber entschieden, dass Bürgergeldempfängern die Mittel bis zu 30 Prozent gekürzt werden dürfen”, sagte er. “Dieser Spielraum muss genutzt werden, ebenso die Möglichkeit, Sach- statt Geldleistungen zu vergeben.”

Jeder, der Sozialleistungen in Deutschland erhalte und arbeiten könne, habe seiner Ansicht nach auch eine Bringschuld. “Ansonsten werden wir die Akzeptanz unseres Sozialsystems verlieren”, sagte Linnemann. “Die arbeitende Bevölkerung, die mit ihren Steuern das Sozialsystem finanziert, erwartet zurecht, dass der Staat mit dem Geld vernünftig umgeht.”

Der Vorschlag ähnelt dem Gegenkonzept der AfD zum Bürgergeld: Im Oktober letzten Jahres hatte die Bundestagsfraktion vorgeschlagen, dass Arbeitslosengeldempfänger, die “Bürgerarbeit” verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten. Der Vorschlag stieß damals auf Kritik von der CDU-Parteigliederung Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA).

red

EU-Kommission beschuldigt Google des Kartellverstoßes und droht mit Teil-Zerschlagung des Unternehmens

Die EU-Kommission geht nach monatelangen Untersuchungen nun fest davon aus, dass Google gegen die Kartellvorschriften der Europäischen Union verstößt, indem es den Wettbewerb im Bereich Online-Werbung verzerrt. Google begünstige seine eigenen Technologiedienste für Online-Display-Werbung zulasten konkurrierender Anbieter sowie von Werbetreibenden und Online-Verlegern, teilte die Kommission am Mittwoch mit – und setzte gleichzeitig das US-Unternehmen darüber in Kenntnis, was ein förmlicher Schritt in dem bereits seit 2021 laufenden Verfahren ist. Mindestens seit 2014 missbrauche Google seine marktbeherrschende Stellung, indem es unter anderem seine eigene Werbebörse AdX zur Auswahl von Werbung auf diverse technologische Weise begünstige und damit mittlerweile zur attraktivsten Plattform in diesem Bereich gemacht habe.

“Die Kommission hegt den Verdacht, dass die mutmaßlich vorsätzlichen Verhaltensweisen von Google darauf abzielten, AdX einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, und möglicherweise zur Verdrängung konkurrierender Werbebörsen (Ad exchanges) geführt haben”, hieß es in der Mitteilung. Dadurch würde die zentrale Rolle von Google auf verschiedenen Ebenen der Adtech-Branche gestärkt, sodass das Unternehmen für seine Dienste höhere Gebühren verlangen könne. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken könnten wohl nur durch die Veräußerung eines Teils der Dienste von Google ausgeräumt werden, da das Unternehmen mit seinem Ad-Server für Verleger und seinen Instrumenten für den Kauf von Werbung auf beiden Seiten des Marktes tätig und marktbeherrschend sei und zudem auch noch größte Werbebörse betreibe.

Google soll nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

red

Städte- und Gemeindebund begrüßt Änderungen beim Heizungsgesetz: Kommunen erhalten Zeit für Wärmeplanung bis 2028

Der Städte- und Gemeindebund hat die von der Ampel beschlossenen Änderungen beim umstrittenen Heizungsgesetz begrüßt. “Es ist ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz – insbesondere bei Bestandsgebäuden – eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt”, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Das bedeute für die meisten Kommunen, dass frühestens 2028 Maßnahmen ergriffen würden.

“Damit wird die notwendige Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt.” Zugleich forderte Landsberg vom Bund “eine nachhaltige Unterstützung”, damit auch die Kommunen bei Ihren eignen 185.000 Gebäuden die Wärmewende umsetzen könnten. Wegen der vielen noch offenen Details sollte das Gesetzgebungsverfahren mit großer Sorgfalt und Realitätssinn betrieben werden, so der Hauptgeschäftsführer.

Dazu gehöre auch eine konkrete Kostenschätzung.

red

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