Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer für Ende der Maskenpflicht im ÖPNV

Frankfurt/Main – Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) spricht sich dafür aus, die Maskenpflicht im ÖPNV abzuschaffen. “Es muss auch irgendwann mal gut sein”, sagte GDL-Chef Claus Weselsky MDR Aktuell. Die Eisenbahn sei das einzige Verkehrsmittel, in dem die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr noch bestehe.

Während sich die Vorgabe in den “heißen Phasen der Pandemie” noch bewährt habe, nehme sie mittlerweile “groteske Züge” an. Die Mitarbeiter bei der Bahn seien die Einzigen, die sich noch strikt daran halten müssten, so Weselsky. “Ich nehme zunehmend wahr, dass die Menschen sich dieser Maskenpflicht verweigern”, fügte der Gewerkschaftschef hinzu.

Die Gesundheitsminister der Länder wollen am Montagnachmittag über das Thema beraten.

red

Rekord-Zinsverlust: Rentenversicherung muss 155 Millionen Euro zahlen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wird in diesem Jahr einen Zinsverlust in Rekordhöhe einfahren. Das meldet die “Bild” (Montagausgabe) unter Berufung auf den Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung. Danach muss die DRV auf ihre Nachhaltigkeitsrücklage insgesamt 155 Millionen Euro Strafzinsen bezahlen.

Insgesamt summiert sich das Minus durch den Negativzins der Europäischen Zentralbank (EZB) aus den vergangenen Jahren auf 533 Millionen Euro. Das entspricht dem Jahresbeitrag von mehr als 73.000 Durchschnittsverdienern. Wie die “Bild” weiter schreibt, rechnet die DRV erst im kommenden Jahr wieder mit einem Plus aus der Geldanlage der eisernen Reserve.

Dann soll es ein Zinsplus von 310 Millionen geben.

red

Rund 595300 Haushalte beziehen Wohngeld

Die Zahl der Haushalte in Deutschland, die Wohngeld beziehen, ist im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Prozent gesunken. Am Jahresende bezogen rund 595.300 Haushalte Wohngeld, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Das waren 1,5 Prozent aller privaten Haushalte.

Im Vorjahr waren es noch rund 618.200 Haushalte. Im Ländervergleich waren private Haushalte mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2021 anteilig am häufigsten auf Wohngeld angewiesen. Dort bezogen 2,6 Prozent der Haushalte die Leistung.

In Bayern war der Anteil mit 0,9 Prozent am geringsten. Ende 2021 hatten in rund 96 Prozent der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld. Rund vier Prozent waren sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Anspruch wohnten.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug Ende 2021 bei reinen Wohngeldhaushalten 192 Euro, bei Teilhaushalten 177 Euro, so die Statistiker. Zum Vergleich: Vor Einführung der sogenannten CO2‑Komponente lag Ende 2020 der Wohngeldanspruch reiner Wohngeldhaushalte bei 177 Euro und der Anspruch von Teilhaushalten bei 167 Euro. Nach Angaben der Bundesregierung gaben Bund und Länder im Jahr 2021 zusammen rund 1,406 Milliarden Euro für Wohngeld aus.

Das waren rund sieben Prozent oder 94,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2020 hatten die Ausgaben 1,311 Milliarden Euro betragen. Dieser Anstieg der Ausgaben bei einer sinkenden Zahl an Wohngeldhaushalten lässt sich dem Bundesamt zufolge vermutlich auf die Einführung der CO2-Komponente zurückführen.

Im Jahr 2023 dürfte die Zahl der Wohngeldbezieher deutlich steigen, da zuletzt eine umfangreiche Reform auf den Weg gebracht worden war. Bis zu zwei Millionen Haushalte sollen ab dem kommenden Jahr einen Anspruch auf das neue sogenannte “Wohngeld Plus” haben.

red

Geringe Steigerung: Altenpflege-Personal verdient im Schnitt 20,37 Euro die Stunde

Die durchschnittlichen Stundenlöhne in tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen, die gleichzeitig eine Lohnuntergrenze für die gesamte Branche darstellen, sind in den vergangenen 12 Monaten um rund 2,7 Prozent auf 20,37 Euro gestiegen. Das zeigt eine bundesweite Auswertung der AOK, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Sonntagausgaben berichten. Im Einzelnen liegt der durchschnittliche Stundenlohn für Hilfspersonal bei 17,03 Euro.

Das sind 2,53 Prozent mehr als 2021. Pflegeassistenzpersonal mit mindestens einjähriger Ausbildung hat ein durchschnittliches Entlohnungsniveau von 19,05 Euro pro Stunde (plus 1,98 Prozent). Für Fachpersonal mit mindestens dreijähriger Ausbildung liegt der Stundenlohn jetzt bei 23,38 Euro (plus 2,86 Prozent). Deutliche Unterschiede gibt es zwischen den Bundesländern: Während die durchschnittliche Entlohnung in Mecklenburg-Vorpommern bei 18,79 Euro pro Stunde liegt, sind es in Nordrhein-Westfalen 21,05 Euro.

Alle Pflegeeinrichtungen, die an einen Tarif oder an eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind, mussten die Daten zur Entlohnung ihrer Beschäftigten zum 30. September 2022 an die Landesverbände der Pflegekassen melden. Das daraus ermittelte “regional übliche Entlohnungsniveau” in den einzelnen Bundesländern gilt seit dem Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung als Lohnuntergrenze, die auch von Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag nicht unterschritten werden darf. Andernfalls können die Einrichtungen nicht mehr mit den gesetzlichen Pflegekassen abrechnen.

red

Preisobergrenze für russisches Öl: Moskau hat “Vorkehrungen” getroffen

Russland will die von der Europäischen Union beschlossene Preisobergrenze von 60 US-Dollar pro Barrel Öl nicht akzeptieren. Das sagte Kreml-Sprecher Dmitry Peskov am Samstag, wie die russische Nachrichtenagentur TASS meldete. Russland habe für den nun eingetretenen Fall bereits “Vorkehrungen” getroffen, sagte er, weitere Details wolle man später bekannt geben.

EU-Diplomaten hatten sich am Freitag auf die Preisobergrenze geeinigt, nachdem die Maßnahme bereits seit Monaten im Gespräch war. Die EU will damit die Gewinne Russlands begrenzen. Die Energiepreise für Gas und Öl waren im Zuge des Kriegs in der Ukraine kräftig gestiegen, unter anderem weil Russland die gelieferten Mengen beim Gas reduzierte.

Aufgrund der gestiegenen Preise konnte Moskau dem Vernehmen nach aber trotzdem ordentlich verdienen. Zuletzt wurde russisches Öl aber auch ohne staatlichen Preisdeckel schon mit Abschlägen gehandelt. Während ein Fass der Nordsee-Sorte Brent am Freitag 85 US-Dollar kostete, war russisches Öl zu Preisen zwischen 73 und 77 US-Dollar zu haben.

Was passiert, wenn man russisches Öl kauft, musste im Frühjahr der britisch-niederländische Energiekonzern Shell erfahren: Nachdem das Unternehmen zu einem Dumpingpreis von unter 30 Dollar pro Fass in Moskau eingekauft hatte, gab es einen regelrechten “Shitstorm”. Shell entschuldigte sich und kündigte an, den Gewinn aus dem Geschäft an einen Fonds zu spenden, der die “schrecklichen Folgen des Krieges für die Menschen in der Ukraine” lindern helfe.

red

Pläne der Ampelkoalition für 2023: Preiserhöhungen für Energie sollen deutlich erschwert werden

Die Bundesregierung will Strom- und Gas-Versorgern Preiserhöhungen für 2023 deutlich erschweren. Das geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu den Preisbremsen hervor, über den die “Bild” (Samstagausgabe) berichtet. Der Versorger müsse demnach im Streitfall dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Börsenpreise die Erhöhung rechtfertigen, bestätigte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums der “Bild”.

So lange der Versorger das nicht könne, bleibe die Erhöhung verboten. Ursache ist eine Beweislastumkehr zulasten der Energie-Versorger. Aus dieser folgt ein grundsätzliches Verbot für Erhöhungen und Rechtfertigungsgründe nur in Ausnahmefällen.

Hintergrund ist der Erstattungsanspruch, der für Gas-Lieferanten aus den Energiepreis-Bremsen gegen den Staat erwächst und missbrauchsanfällig ist. “Im Ergebnis muss Missbrauch ausgeschlossen werden”, sagte Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD. Michael Kruse, Sprecher für Energiepolitik der FDP-Bundestagsfraktion, ergänzte: “Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir verhindern.”

Laut “Check24”-Zahlen, über die die “Bild” berichtet, soll es zum 1. Januar massive Preisaufschläge geben: 457 Gas-Versorger planen ein Plus um durchschnittlich 56 Prozent, davon betroffen wären 3,6 Millionen Haushalte. 636 Strom-Versorger planen Erhöhungen um durchschnittlich 60 Prozent für 7,5 Millionen Haushalte. “Verbraucher dürfen die Zahlung der Erhöhung zurückhalten”, sagte Leonora Holling, Chefin des Bundes der Energieverbraucher.

“Die geplanten Erhöhungen stehen nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. Wir raten Verbrauchern, Widerspruch einzulegen.”

red

Robert Habeck sendet Botschaft an Putin

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat den russischen Präsidenten Wladimir Putin vor der Illusion gewarnt, Deutschland werde vor dem Hintergrund der Energiekrise im Konflikt um die Ukraine klein beigeben. “Wenn es die Not gebietet, handeln wir weiter genauso konsequent und schnell”, sagte Habeck der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” (FAS). “Putin soll ruhig sehen, wie leistungsfähig diese Verwaltung, diese Demokratie ist. Wir werden das Land robust halten.” Die Produktion in der deutschen Industrie sei trotz einer Gaseinsparung von 25 Prozent lediglich um 1,4 Prozent zurückgegangen. Das zeige, dass Effizienzgewinne möglich seien.

“Unter dem Druck der Preise sind wir in der Lage, marktwirtschaftliche Antworten zu geben”, sagte er. “Es zeigt, wie robust dieses Land dasteht.” In diesem Zusammenhang warnte Habeck davor, die deutsche Industrie schlechtzureden.

“Wer sagt: Jetzt wird Deutschland deindustrialisiert, hat die Rechnung ohne die deutsche Industrie gemacht, auch ohne die Entschlossenheit der Bundesregierung.”

red

Handelskrieg mit USA? Finanzminister Lindner warnt davor

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) warnt vor einem Handelskrieg mit den USA wegen des “Inflation Reduction Acts” (IRA). “Die USA sind unser Wertepartner, aber zugleich gibt es eine enorm protektionistische Wirtschaftspolitik”, sagte Lindner der “Welt am Sonntag”. Deshalb müsse die Bundesregierung in Washington deutsche Interessen vertreten und auf die negativen Konsequenzen für die Bundesrepublik hinweisen.

Anders aber als die französische Wirtschaft sei die deutsche mit dem Markt der USA eng verbunden. “Deshalb kann Deutschland kein Interesse an einem Handelskrieg haben, sondern muss auf Wirtschaftsdiplomatie setzen”, sagte Lindner weiter. Der IRA wird in Deutschland und Frankreich als protektionistische Politik der US-Regierung auch gegen Europa betrachtet.

Die USA nehmen Milliarden in die Hand, um Hightech-Konzerne mit neuer Produktion in ihr Land zu holen. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte der US-Regierung bei einem Besuch in Washington vorgeworfen, mit dieser Politik den Westen zu zersplittern. Lindner dagegen wirbt dafür, den IRA als Anlass zu nehmen, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

“Bei klarer Sicht muss man feststellen, dass fortwährend höhere EU-Anforderungen an die Wirtschaft in Verbindung mit den Energiepreisen ähnlich gefährlich sind wie die Wettbewerbsverzerrung der USA”, so der FDP-Chef.

red

Diese neuen Steuergesetze wurden beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag das Jahressteuergesetz gebilligt. Damit wird ein Bündel von Steuerrechtsänderungen auf den Weg gebracht. Zu den wesentlichen Punkten des Gesetzes zählt die Schaffung eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer.

Dadurch soll die Auszahlung bestimmter zukünftiger Leistungen des Bundes wie zum Beispiel Nothilfen oder Klimagelder erleichtert werden. Zudem sieht der Entwurf vor, dass kleine Photovoltaikanlagen steuerfrei betrieben werden können. Die Regelung gilt bereits ab diesem Jahr, ursprünglich war sie erst ab 2023 eingeplant.

Vereinfacht werden auch die Regelungen für ein häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen dafür sollen – soweit der Mittelpunkt der Tätigkeit im Arbeitszimmer liegt – auch dann abziehbar sein, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Zur Erleichterung soll in diesen Fällen auch die Wahl eines pauschalen Abzugs in Höhe von 1.260 Euro im Jahr möglich sein. Damit soll sichergestellt werden, dass Steuerpflichtige nicht schlechter gestellt werden als solche, die nur die Homeoffice-Pauschale abziehen.

Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet und auf sechs Euro pro Tag angehoben. Sie kann für bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden können. Auch der Sparer-Pauschbetrag wird von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner erhöht.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt von 1.200 auf 1.230 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird ab Januar 2023 um 252 Euro angehoben. Bei der Altersvorsorge soll der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 vollzogen werden.

Bisher waren für 2023 96 Prozent und 98 Prozent für 2024 vorgesehen. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden. Der Grundrentenzuschlag soll rückwirkend zum 1. Januar 2021 steuerfrei gestellt werden.

Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, steigt von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr. Außerdem enthält das Gesetz Regelungen zur Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsbezieher. Dadurch werden in diesem Jahr Mehreinnahmen von 520 Millionen Euro erwartet.

Steuerpflichtig werden soll auch die Gas-/Wärmepreisbremse (Dezemberhilfe). Vorgesehen ist hier ein sozialer Ausgleich, so dass sich nur bei Steuerpflichtigen, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, das zu versteuernde Einkommen um die Entlastungen durch die Gaspreisbremse erhöhen soll. Die EU-Verordnung zur Einführung eines Energiekrisenbeitrags wird ebenfalls mit dem Jahressteuergesetz umgesetzt.

Vorgesehen ist, dass in den Wirtschaftsjahren 2022 und 2023 (bei abweichenden Wirtschaftsjahren in den Jahren 2022/23 und 2023/24) entstandene Gewinne von Unternehmen der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft, die im Vergleich zu den Vorjahren (2018 bis 2021) den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, besteuert werden. Der Steuersatz soll 33 Prozent betragen. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen zwischen einer und drei Milliarden Euro betragen und zur Finanzierung der Strompreisbremse beitragen.

red

Privathaushalte geben durchschnittlich 2623 Euro im Monat für Konsum aus

Die Deutschen haben bei ihren Konsumausgaben die Corona-Pandemie hinter sich gelassen. Das Statistische Bundesamt veröffentlichte am Freitag Zahlen für das Jahr 2021, wonach die privaten Haushalte durchschnittlich 2.623 Euro im Monat für ihren Konsum ausgegeben, und damit 4,6 Prozent oder 116 Euro mehr als im Jahr 2020. Die privaten Konsumausgaben hätten damit nach dem Rückgang im ersten Corona-Jahr 2020 sogar das Niveau des Jahres 2019 (2.574 Euro) übertroffen.

Mit Ausnahme des Bereichs Verkehr gaben die Haushalte 2021 in allen Bereichen mehr Geld aus als im Vorjahr. Allerdings blieben einige Ausgabenbereiche weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau, so das Bundesamt. Insgesamt stiegen die privaten Konsumausgaben im Jahr 2021 auch etwas stärker als die Verbraucherpreise, die sich im Jahresdurchschnitt 2021 um 3,1 Prozent gegenüber 2020 erhöht hatten.

Im Jahr 2021 gaben die privaten Haushalte durchschnittlich 322 Euro im Monat für den Bereich Verkehr aus und damit 29 Euro weniger als im Vor-Corona-Jahr 2019 (351 Euro). Zum Bereich Verkehr zählen beispielsweise Ausgaben für die Anschaffung und den Betrieb von Kraftfahrzeugen oder die Kosten für Bus- und Bahnfahrkarten. Auch die Ausgaben für Freizeit, Unterhaltung und Kultur (255 Euro) sowie Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen (113 Euro) blieben unter dem Niveau des Jahres 2019 (284 Euro bzw. 157 Euro).

Ebenso gaben die privaten Haushalte für Bekleidung (98 Euro) und Bildung (18 Euro) etwas weniger aus (2019: 106 Euro bzw. 21 Euro). Im Vergleich zum Jahr 2020 sind die Ausgaben allerdings in allen Bereichen außer im Verkehrsbereich (2020: 325 Euro) wieder gestiegen. Mit 37 Prozent (2019: 35 Prozent) machten im Jahr 2021 die Ausgaben für das Wohnen weiterhin den größten Anteil an den Konsumausgaben der privaten Haushalte aus.

Den zweitgrößten Anteil mit 15 Prozent (2019: 14 Prozent) hatten wie in den Vorjahren die Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Weiterhin an dritter Stelle lag der Anteil für Verkehrsausgaben mit 12 Prozent (2019: 14 Prozent). Die Ausgaben für Freizeit, Unterhaltung und Kultur belegten mit 10 Prozent (2019: 11 Prozent) wie auch im Vor-Corona-Jahr den vierten Platz.

An fünfter Stelle folgten mit 6 Prozent (2019: 5 Prozent) die Ausgaben für Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände. Diese sind damit im Vergleich zum Jahr 2019 um eine Position vorgerückt. Im Jahr 2019 hatten an fünfter Position mit einem Anteil von 6 Prozent noch die Ausgaben für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen gestanden.

Ihr Anteil an den gesamten Konsumausgaben befand sich 2021 mit 4 Prozent der gesamten Konsumausgaben weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau. Der Anteil der Gesundheitsausgaben lag unterdessen im Jahr 2021 wie in den Vorjahren bei rund 4 Prozent, so das Bundesamt.

red

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