Bündnis von Verbänden und Gewerkschaften fordert Soforthilfen für die Armen

Spitzenvertreter*innen von 36 bundesweiten Gewerkschaften und Verbänden fordern in einem gemeinsamen Aufruf die zügige Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung auf mindestens 600 Euro sowie sofortige zusätzliche Corona-Hilfen für arme Menschen. Das Spektrum der Unterzeichnenden des Aufrufs “Soforthilfen für die Armen – jetzt!!” reicht von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, über Kultur, Wohnen, Umwelt bis zu Selbsthilfe und Gesundheit. Eine derart breite zivilgesellschaftliche Allianz für eine bedarfsgerechte, armutsfeste Anpassung der Regelsätze auf ein konkretes Niveau gab es noch nie. Die bisherige politische Unterlassung, arme Menschen durch eine auskömmliche Grundsicherung und effektive Corona-Hilfen zu entlasten, komme einem “armutspolitischen Offenbarungseid” gleich, so die Kritik.

“Bereits im ersten Lockdown 2020 wurden für Bezieher*innen von Hartz IV und Altersgrundsicherung keinerlei zusätzlichen Hilfen zur Verfügung gestellt, obwohl der zusätzliche Bedarf durch wegfallende Schulessen, geschlossene Tafeln, steigende Lebenshaltungskosten und insbesondere auch für Desinfektionsmittel und Masken offensichtlich gegeben war. Laptops für das Homeschooling wurden versprochen, auf die die Kinder vielfach noch heute warten. Umso unverständlicher ist dies, als zugleich hohe Milliardenbeträge zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zur Verfügung gestellt wurden”, heißt es in dem Aufruf. Da sich die Hoffnung auf ein Ende der Corona-Krise bis Jahresende 2020 nicht erfüllt habe und nicht absehbar sei, wie lange sich die anhaltende Pandemie noch hinziehe, sei akuter Handlungsbedarf gegeben.

Die jüngste Ankündigung von Hubertus Heil, endlich einen Zuschuss für coronabedingte Zusatz-Belastungen auf den Weg zu bringen, sei ein überfälliges und wichtiges Signal, doch reiche angesichts der bitteren Not der Betroffenen bei weitem nicht aus. Der fortgesetzte Lockdown und die bereits beschlossenen sowie die leider noch zu erwartenden Einschränkungen belasten einkommensarme Haushalte erheblich, zusätzlich zu den schon jetzt seit Monaten zu tragenden Mehrbelastungen. Die zum Januar 2021 vorgenommene Anpassung der Regelsätze habe dabei keinerlei Abhilfe gebracht. “Getrogen hat die Hoffnung, dass die Ärmsten spätestens mit der für 2021 anstehenden Anpassung der Regelsätze endlich entlastet würden. Im Gegenteil: Entgegen dem Rat und der Expertise aller Fachleute und von Gewerkschaften und Sozialverbänden erfolgte im Januar eine Erhöhung um lediglich 14 Euro auf 446 Euro, was einem armutspolitischen Offenbarungseid gleichkam”, heißt es in dem Aufruf weiter.

Die Unterzeichnenden appellieren an die Bundesregierung, endlich armutspolitisch aktiv zu werden. Sie fordern für Bezieher*innen von Hartz IV und Grundsicherung für Alte und Erwerbsgeminderte die bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro sowie für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag von 100 Euro. Darüber hinaus sei die Finanzierung der Anschaffung eines internetfähigen Computers sowie notwendiger Software für arme Schüler*innen als einmalige Leistung sicherzustellen. Schließlich sei eine Erneuerung der Miet- und Kreditmoratorien dringend notwendig, um Mieter*innen bei andauernder Pandemie vor Wohnungsverlust zu schützen.

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband

Der Aufruf “Soforthilfen für die Armen – jetzt!! Solidarisch für sozialen Zusammenhalt und gegen die Krise” ist unterzeichnet von:

Marlis Tepe, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft / Frank Werneke, ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft / Prof. Dr. Jens Schubert, AWO Bundesverband e.V. / Dr. Ulrich Schneider, Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. / Maria Loheide, Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. / Adolf Bauer, Sozialverband Deutschland e.V. / Verena Bentele, Sozialverband VdK e.V. / Susanna Karawanskij, Volkssolidarität Bundesverband e.V. / Aron Schuster, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. / Heinz Hilgers, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. / Holger Hofmann, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. / Olaf Bandt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland/ Friends of the Earth Germany / Olaf Zimmermann, Deutscher Kulturrat e.V. / Dr. Melanie Weber-Moritz, Deutscher Mieterbund e.V. / Jochen Brühl, Tafel Deutschland e.V. / Martin Rücker, foodwatch e.V. / Georg Grohmann, BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V. / Benjamin Andrae, Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V. / Birgit Görres, Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. / Dr. Klaus-Dieter Warz, DEUTSCHE DIABETES FÖDERATION e.V. / Wolfgang Schreck und Oliver Kunz, Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V. / Christel Achberger, Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. / Herbert Temmes, Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. / Prof. Christel Bienstein, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e.V. / Gunter Erbe, Deutscher Wohlfahrtsverband für Gehör- und Sprachgeschädigte GSW e.V. / Georg Roth, Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) / Uwe Weppler, PARITÄTisches Bildungswerk Bundesverband e.V. / Christian Molke, ADRA Deutschland e.V. / Andreas Luttmer-Bensmann, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) / Uwe Hiksch, NaturFreunde Deutschlands / Volkmar Proschwitz, Advent Wohlfahrtswerk e.V. / Carmen Thiele, PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V./ Helena Steinhaus, Sanktionsfrei e.V. / Annegret Gabelin, Sozialwerk des dfb (Dachverband) e.V. / Heiko Frost, Verband Deutscher Schullandheime e.V. / Britta Altenkamp, Zukunftsforum Familie e.V.

Steuererklärung: Das bringt die Home-Office-Pauschale

In der Corona-Krise hat der Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden an Bedeutung gewonnen. Und das soll sich auch auf dem Bankkonto bemerkbar machen. Jetzt können Arbeitnehmer im Home-Office bis zu 600 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, worauf Arbeitnehmer nun achten sollten und wer von der Home-Office-Pauschale wirklich profitiert.

Pro Arbeitstag im Home-Office darf ein Arbeitnehmer eine Pauschale von fünf Euro von der Steuer absetzen, allerdings höchstens 600 Euro im Jahr. Das entspricht 120 Tagen Home-Office.

Die Home-Office-Pauschale wird in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) eingerechnet – und der liegt bei 1.000 Euro. Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung abgeben, erhalten automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag – oder anders gesagt: Das Finanzamt rechnet jedem Arbeitnehmer pauschal 1.000 Euro Werbungskosten als Steuervergünstigung an.

Den größten Posten machen die Fahrtkosten aus. Da für einen Arbeitnehmer im Home-Office allerdings die Fahrten zur Arbeit wegfallen, können ihm auch weniger Kosten für das Pendeln über die Pendlerpauschale abgezogen werden. Das bedeutet: Etliche Arbeitnehmer würden bei ihrer Steuererklärung finanziell besser dastehen, wenn die Home-Office-Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzbar wäre.

Wichtig: Je länger der Arbeitsweg eines Arbeitnehmers ist, desto mehr steigen die Chancen, dass er – trotz Home-Office – über die 1.000 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommt. Deshalb sollte jeder, der an seiner Steuererklärung sitzt, die Pendlerpauschale genau nachrechnen und mit der Home-Office-Pauschale von fünf Euro pro Tag summieren, betonen die Steuer-Experten.

Die neue Home-Office-Pauschale wurde am 10. Dezember 2020 mit dem Jahressteuergesetz 2020 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Die Pauschale gilt zunächst befristet für zwei Jahre, also für die Steuererklärungen 2020 und 2021.

Ralf Loweg / glp

10 Millionen Familien haben Kinderbonus erhalten

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat nach eigenen Angaben die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 EUR als Unterstützung auszuzahlen. 

Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.

In den Monaten September und Oktober wurde nach Angaben der Bundesagentur der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.

In knapp 10 Millionen Fällen wurden für insgesamt über 16 Millionen Kinder somit der Bonus ausgezahlt, teilte die Behörde mit.

Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.

Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.familienkasse.de.

red

So sparen Sie beim Hauskauf

Der Traum vom Eigenheim platzt oft an den Finanzen. Denn Grundstück, Gebäude, Ausbau und Umzug haben ihren Preis. Auch das Finanzamt bittet Käufer zur Kasse. Denn beim Erwerb eines Grundstücks wird die Grunderwerbsteuer fällig. Diese beträgt in der Regel mehrere Tausend Euro. Für den Staat eine wahre Goldgrube: 2019 nahmen die Länder nach Angaben von Statista so fast 16 Milliarden Euro ein. Kann man da irgendwie etwas sparen? 

Beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks fällt in Deutschland stets die Grunderwerbsteuer (GrESt) an. Die GrESt wird von den Bundesländern erhoben, sodass die Höhe regional sehr unterschiedlich ausfallen kann. Im Prinzip können die Vertragspartner entscheiden, wer die Summe zahlt: Käufer oder Verkäufer. In den allermeisten Fällen wird aber im Vertrag vereinbart, dass der Käufer dafür aufkommt.

Die GrESt bemisst sich nach der sogenannten “Gegenleistung”. Diese besteht aus dem Kaufpreis und vom Käufer übernommenen Belastungen. Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks kann auch der gleichzeitig oder später geschlossene Vertrag über die Bebauung vom Finanzamt bei der Bemessung berücksichtigt werden, wenn der Bauvertrag mit dem Verkäufer oder einem mit ihm verbundenen Dritten geschlossen wird.

Wenn es sich beim Grundstückserwerb um eine Schenkung oder eine Erbschaft handelt, ist man von der GrESt befreit. Das gilt auch für einen Verkauf unter Eheleuten. Bei kleinen Transaktionen unter 2.500 Euro Kaufpreis fällt auch keine Steuer an. Eine kleine Änderung der Grundstücksgrenze zum Nachbarn dürfte also steuerfrei bleiben.

Sparen kann man, indem man den Kaufpreis senkt. Obwohl kaum ein Verkäufer sich ohne Weiteres darauf einlässt, kann das Inventar der Immobilie einen Ausweg bieten. Alles, was nicht untrennbar zur Immobilie gehört, wird als Inventar gesehen und nicht in die Bemessungsgrundlage aufgenommen.

Zum Inventar gehören unter anderem folgende Gegenstände: Küche, Gartenhäuschen, Grundstücksbeleuchtung und Möbel. Das Inventar und sein Wert müssen im Kaufvertrag festgehalten werden. Macht die Summe des Inventars nicht mehr als 15 Prozent des Kaufpreises aus, beziehungsweise liegt nicht über 50.000 Euro, ist ein weiterer Nachweis – etwa durch Kaufbelege – nicht nötig.

Ralf Loweg / glp

Corona: Das denken Berufstätige wirklich

Nicht jeder Arbeitnehmer kann sich in der Corona-Krise ins Home-Office zurückziehen. Viele müssen auch in diesen schwierigen Zeiten das Büro aufsuchen. Doch mit welchem Gefühl geschieht das?

Knapp zwei Drittel aller Beschäftigten in Deutschland werden nach eigener Aussage von ihren Arbeitgebern beim Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sehr gut oder gut im Umgang mit der Corona-Pandemie unterstützt. Allerdings geben auch 22,2 Prozent aller Beschäftigen an, dass die Unterstützung nicht gut sei. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Meinungsforschungsinstituts Civey unter Beschäftigten im Auftrag von TÜV Rheinland Mitte Januar 2021.

Nach Einschätzung der Experten von TÜV Rheinland zeigt das Ergebnis, dass die Sensibilisierung für die Umsetzung der Arbeitsschutzregel in Unternehmen insgesamt hoch ist. Allerdings müssen gleichzeitig die Erfahrungen, die seit einem Jahr mit Corona gesammelt werden, noch besser im Arbeitsumfeld umgesetzt werden. Dies zeigen in der Praxis auch die umfassenden Erfahrungen der Arbeitsmediziner sowie der Fachkräfte für Arbeitssicherheit von TÜV Rheinland.

Im Umgang mit Corona seien genaue Information und Beratung oft oberstes Gebot, erklärt Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: “In der weiter angespannten Situation der Corona-Pandemie gilt: Die geeigneten Maßnahmen müssen noch konsequenter umgesetzt werden – durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Und das gilt am Arbeitsplatz ebenso wie auf dem Weg zur Arbeit.” Schutzmaßnahmen seien generell zwar bekannt, würden sich aber stetig weiterentwickeln.

Ralf Loweg / glp

Strompreise treiben’s auf die Spitze

Deutsche Verbraucher erlebten zu Beginn des neuen Jahres in Sachen Strom eine böse Überraschung. Denn die Preise im örtlichen Grundversorgungstarif sind im Januar 2021 im bundesweiten Durchschnitt auf ein Allzeithoch gestiegen.

Mit 33,77 Cent pro Kilowattstunde (kWh) ist Strom im Basistarif teurer als jemals zuvor. In der Gas-Grundversorgung ist der Durchschnittspreis mit 7,54 Cent/kWh auf den höchsten Stand seit zwölf Jahren geklettert. Das hat eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox ergeben.

Im Januar 2020 lag der durchschnittliche Strompreis im örtlichen Grundversorgungstarif noch bei 32,51 Cent/kWh. Innerhalb von zwölf Monaten ist er um rund 4,0 Prozent auf 33,77 Cent/kWh gestiegen. Und das bedeutet: Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh hat dadurch höhere Stromkosten von rund 50 Euro pro Jahr.

“Die Bundesregierung möchte die Haushalte bei den Strompreisen entlasten. Darum wurde die EEG-Umlage, die rund ein Viertel des Strompreises ausmacht, auf 6,5 Cent/kWh gedeckelt. Doch diese Entlastung ist bei vielen Haushalten nicht angekommen. Im Gegenteil: Bei den Strompreisen ist Deutschland nach wie vor Weltspitze”, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Ralf Loweg / glp

Preise für Fitnessgeräte legen kräftig zu

Die Fitness-Studios müssen in der Corona-Krise ihre Türen schließen. Und wer im Winter nicht im Freien trainieren möchte, holt sich die Mucki-Bude halt ins eigene Wohnzimmer. Kein Wunder, dass der Markt für Fitnessgeräte in diesen Zeiten einen Boom erlebt. Doch das hat natürlich auch seinen Preis.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhten sich die Preise für Fitnessgeräte im Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13,1 Prozent – und das trotz des gesunkenen Mehrwertsteuersatzes. Zum Vergleich: Die Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex insgesamt lag im Dezember 2020 bei -0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Wer trotz geschlossener Fitnessstudios weiter trainieren wollte, konnte – auch online – Fitnessgeräte für zu Hause kaufen. Bereits im Frühjahr 2020 kletterten die Preise für Heimtrainer, Laufband und Co ungewöhnlich stark nach oben.

In den Sommermonaten gingen die Preise für Fitnessgeräte leicht zurück, lagen aber immer noch deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Im Jahresdurchschnitt 2020 lagen die Preise für Fitnessgeräte um 7,9 Prozent über dem Vorjahr.

Ralf Loweg / glp

Rekord: 435 Millionen Pakete wurden vor Weihnachten in Deutschland versendet

Corona-Effekt: Die Paketbranche in Deutschland hat 2020 ihre eigenen Erwartungen übertroffen. Im Weihnachtsgeschäft 2020 (November und Dezember) beförderten die Paketdienste in Deutschland ein Rekordvolumen von rund 775 Mio. Kurier-, Express- und Paketsendungen (KEP-Sendungen). Treiber waren dabei vor allem die Paketsendungen an die Endverbraucher: Sie stiegen im Vergleich zum Weihnachtsgeschäft 2019 um 80 Mio. auf 435 Mio. Sendungen (B2C-Paketsendungen, ohne Express und Kurier). Das sind noch einmal rund 15 Mio. mehr Sendungen als im Oktober erwartet, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverbands Paket & Expresslogistik (Biek).

Das Wachstum bei den Paketsendungen an Endverbraucher war Corona-bedingt verglichen mit dem Vorjahr mehr als 2,5-mal so hoch: 23 Prozent mehr B2C-Paketsendungen als im Weihnachtsgeschäft 2019 wurden befördert. Die Lockdown-Maßnahmen haben das im Oktober erwartete Wachstum von bis zu 20 Prozent nochmals gesteigert. Aber auch bei den Paketsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen (C2C-Paketsendungen) konnte ein deutliches Plus verzeichnet werden.

Von den 775 Mio. KEP-Sendungen waren 440 Mio. B2C-Sendungen (Kurier, Express und Paket) und rund 300 Mio. B2B-Sendungen (Kurier, Express und Paket). An einem typischen Spitzentag wurden rechnerisch insgesamt bis zu 22 Mio. Sendungen von den KEP-Unternehmen befördert. Um die hohen Mengen zu bewältigen, griffen die Unternehmen auf ca. 30.000 zusätzliche Arbeitskräfte zurück.

Der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann: „Auch – und gerade – in dieser schwierigen Zeit haben die Paketdienstleister unter Beweis gestellt, dass auf sie Verlass ist. Das Weihnachtsgeschäft ist bereits ohne Corona eine herausfordernde Zeit, da im November und Dezember deutlich mehr Sendungen als in den restlichen Monaten verschickt werden.”

red

Was Sie über Nebenkosten wissen sollten

Viele Verbraucher stöhnen über die monatlichen Nebenkosten. Denn die schmälern das Haushaltsbudget oft ganz massiv. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im Jahr 2018 in Deutschland durchschnittlich 2,70 Euro pro Quadratmeter im Monat auf die Mieter zu. Damit machen die Nebenkosten mehr als 30 Prozent der Gesamtmiete aus. Die Nebenkostenabrechnung ist oft unvollständig oder fehlerhaft. Bekommt der Mieter die jährliche Abrechnung vom Vermieter, empfiehlt es sich daher, genauer auf die Zahlen zu blicken.

Wenn man als Mieter Nebenkosten vorauszahlt, ist der Vermieter verpflichtet, sie einmal pro Jahr abzurechnen. Vermieter haben sich dabei an einige formale Vorgaben zu halten. Formfehler können sogar dazu führen, dass der Vermieter am Ende auf den Mehrkosten sitzen bleibt.

Grundsätzlich muss die Abrechnung für jeden verständlich sein. Dabei gilt: Je detaillierter die Abrechnung, desto besser. Wichtig ist zudem auch das Datum der Abrechnung: Sie ist dem Mieter spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Wenn Nebenkosten nicht im Mietvertrag geregelt sind, kann der Vermieter sie grundsätzlich nicht auf den Mieter umlegen. Entdeckt der Mieter einen Fehler in der Nebenkostenabrechnung, kann er noch ein Jahr nach Erhalt Einspruch einlegen.

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) kennt sogenannte “warme” und “kalte” Nebenkosten. Während unter den ersten Punkt Heizung, Warmwasser sowie die damit verbundenen Kosten etwa für Wartung, Reinigung oder Messungen fallen, umfasst die Liste der kalten Nebenkosten viele Punkte – von der Grundsteuer über die Wasserversorgung und Straßenreinigung bis hin zu Kosten für einen Hausmeister oder eine Gemeinschaftsantenne.

Grundsätzlich dürfen nur Nebenkosten, die explizit auch im Mietvertrag stehen, auch in Rechnung gestellt werden. ARAG-Experten raten, Mietverträge im Hinblick auf die Nebenkostenregelung genau zu prüfen. Insbesondere in älteren Verträgen sind häufig Nebenkostenpauschalen oder Inklusivmieten vereinbart.

Vorsicht heißt es bei schwammigen Formulierungen wie “plus die üblichen Betriebskosten”, denn was ist schon üblich? Aufwendungen, die über die enthaltenen Punkte hinausgehen – wie beispielsweise Aufwendungen für die Reinigung der Dachrinne oder die Wartung des Blitzableiters – müssen explizit im Vertrag erwähnt werden, sonst ist der Mieter nicht verpflichtet, dafür zu zahlen. Für Verwaltungs- und Reparaturkosten kommt grundsätzlich der Vermieter auf.

Ralf Loweg / glp

Corona-Krise: Gastgewerbe macht rund 38 Prozent weniger Umsatz

WIESBADEN – Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Jahr 2020 nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) rund 38 Prozent weniger umgesetzt als im Jahr 2019. Diese Schätzungen berücksichtigen die Gastgewerbeumsätze für die Monate Januar bis November 2020. Die Auswirkungen des verschärften Lockdowns im Dezember wurden zunächst geschätzt.

Im November 2020 fiel der Gastgewerbeumsatz gegenüber Oktober 2020 nach Kalender- und Saisonbereinigung real (preisbereinigt) um 52,3 Prozent. Der Umsatz lag damit real (kalender- und saisonbereinigt) 67,4 Prozent unter dem Niveau vom Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland. Das Gastgewerbe konnte damit aufgrund des neuerlichen Lockdowns die allmähliche Erholung der vorangegangenen Monate nicht fortsetzen.

Auch der Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt die Auswirkungen des Lockdowns deutlich: Gegenüber November 2019 war der Gastgewerbeumsatz im November 2020 real 67,9 Prozent. Die Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen erzielten im Vergleich zum November 2019 real 82,2 Prozent niedrigere Umsätze. In der Gastronomie fiel der Umsatz gegenüber November 2019 real um 60,1 Prozent. Innerhalb der Gastronomie lag der reale Umsatz der Caterer im November 2020 um 45,1 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats.

red

Seite 328 von 399
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399