Lohnt sich das Festgeldkonto?

Die Null-Inflation macht es möglich: Tages- und Festgeldkonten lohnen sich wieder. Legen Sparer 30.000 Euro auf einem europäischen Festgeldkonto an, lässt sich inklusive Eröffnungsbonus ein Ertrag von bis zu 338,96 Euro pro Jahr erzielen – ohne Kaufkraftverlust. Grundlage ist dabei eine Verzinsung von 1,13 Prozent.

“Verbraucher erzielen mit ihrer Festgeldanlage aufgrund der Nullinflation echte Erträge”, sagt Rainer Gerhard, Geschäftsführer Karten und Konten bei Check24. “Das Geld ist zudem risikoarm angelegt.” Einlagen innerhalb der Europäischen Union sind bis zu einem Anlagebetrag von 100.000 Euro pro Bank über den Einlagensicherungsfonds des jeweiligen Mitgliedstaates geschützt.

Mit einem Tagesgeldkonto erhalten Verbraucher derzeit dank Eröffnungsbonus einen Effektivzins von bis zu 0,70 Prozent. Innerhalb von 120 Tagen sind bei einem Anlagebetrag von 30.000 Euro Erträge in Höhe von 69,98 Euro möglich.

“Tagesgeldangebote sind für Sparer, die flexibel bleiben möchten, wieder attraktiv. Dabei verfügen sie jederzeit über ihr Guthaben und erwirtschaften einen realen Ertrag”, sagt Gerhard. Der Abschluss bei nationalen und internationalen Anlagebanken sei volldigital über Video-Ident möglich.

Rudolf Huber / glp

Mahngebühren häufig zu hoch

Zahlt man eine Rechnung nicht rechtzeitig, erhält man eine Mahnung. Dabei werden noch keine weiteren Gebühren fällig. Wer darauf nicht reagiert, gerät laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) in Zahlungsverzug. Dann werden auch Mahngebühren als Verzugsschaden fällig. Das Problem: Es gibt dafür keine gesetzliche Grenze.

Allerdings bewerten viele einzelne Urteile, ab wann Mahngebühren überzogen sind. Laut Rechtsprechung darf ein Gläubiger pauschal “keine Gebühren verlangen, die höher sind als der zu erwartende Schaden”. Es können also nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die tatsächlich durch die Mahnung anfallen, heißt es bei der ARAG. Mehr als Papier und Portokosten kommen da meist nicht zusammen. Denn allgemeine Verwaltungskosten für Personal oder Computer dürfen Gläubiger nicht berechnen, wenn sie selbst mahnen.

Auch Bearbeitungsgebühren dürfen Gläubiger nicht verlangen, weil es sich dabei ja nicht um eine Bearbeitung im Interesse des Verbrauchers handelt. Wer mehr als ein paar Euro Mahngebühren zahlen soll, sollte dies also genau prüfen.

Teurer wird es für den Schuldner, wenn ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Deren Kosten können beim Schuldner eingefordert werden. Und noch ein Hinweis: Wenn in einer Rechnung etwa steht, dass spätestens nach 30 Tagen gezahlt werden muss, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten, gibt es oft keine erste kostenfreie Mahnung. Gleiches gilt, wenn in der Rechnung steht, dass sie 14 Tage nach Erhalt zahlbar ist. “Auch das ist rechtens”, so die Assekuranz-Experten.

Rudolf Huber / glp

Windkraft ist der wichtigste Energieträger

Der Strom in Deutschland besteht inzwischen zu mehr als der Hälfte aus erneuerbaren Energien. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Demnach wurden im ersten Halbjahr 2020 in Deutschland 248,2 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Mit 128,4 Milliarden Kilowattstunden kam der Strom zu 51,8 Prozent aus erneuerbaren Energien. 2019 hatte dieser Anteil im ersten Halbjahr noch 43,4 Prozent betragen. Mit 29 Prozent war die Windkraft der wichtigste Energieträger für die inländische Stromerzeugung.

Ebenfalls stark gestiegen ist die Stromerzeugung aus Photovoltaik: Die eingespeiste Solarstrommenge stieg gegenüber 2019 um 9,9 Prozent, begünstigt durch ein besonders sonniges Frühjahr. Dagegen sank die eingespeiste Strommenge aus konventionellen Energieträgern um 22,6 Prozent. Insbesondere die Einspeisung von Kohlestrom war mit einem Minus von 37,8 Prozent deutlich niedriger als im Vorjahreszeitraum.

Die Stromimporte sind im ersten Halbjahr im Vergleich zu 2019 um 43,3 Prozent auf 25,7 Milliarden Kilowattstunden gestiegen. Ein Grund hierfür ist der abnehmende Anteil der inländischen Einspeisung aus grundlastfähigen, meist konventionell betriebenen Kraftwerken (hauptsächlich Kohle, Kernenergie und Erdgas). Insbesondere bei Windstille oder Dunkelheit wurde daher zur Deckung des Strombedarfs Strom importiert. Die exportierte Strommenge sank im ersten Halbjahr 2020 gegenüber dem ersten Halbjahr 2019 um 11,6 Prozent auf 33,6 Milliarden Kilowattstunden. Insgesamt wurde aber weiterhin mehr Strom aus Deutschland exportiert als nach Deutschland importiert.

Andreas Reiners / glp

Ärger mit falschen Rechnungen

Zahlreiche Verbraucher haben schon einmal eine Rechnung mit unberechtigten Forderungen erhalten. Eine Telefonrechnung mit Posten, die nicht der eigenen Nutzung entsprechen, kann ebenso im Briefkasten oder E-Mail-Postfach landen, wie eine Mahnung von einer unbekannten Firma. Was kann man dagegen tun?

Alexander Kuch vom Onlinemagazin teltarif.de verweist in solchen Fällen auf den Hinweis der Verbraucherzentrale: “Nutzer sollten abhängig vom Absender der Rechnung beziehungsweise Mahnung unterschiedlich auf die falschen Forderungen reagieren.”

Geht es etwa um Rechtsstreitigkeiten mit einem seriösen Unternehmen, mit dem eine Vertragsbeziehung besteht, sollte schnellstmöglich schriftlich auf die Forderung geantwortet werden, um den Fehler zu beheben. Allerdings ist es wichtig, die korrekt abgerechneten Entgelte zu bezahlen. Alles was darüber hinaus geht, sollten Verbraucher jedoch zurückhalten.

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid ist schnelles Handeln gefragt, denn bereits zwei Wochen nach Eingang des Schreibens, können Gläubiger einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid beantragen. Nutzer sollten daher sofort schriftlich Widerspruch gegen die Forderung einlegen.

Anders sieht es jedoch bei Forderungen unseriöser Unternehmen aus. Mit den verschiedensten Methoden werden Verbraucher dazu gebracht, Geldbeträge zu überweisen, obwohl sie wissentlich keine Leistung bestellt oder einen Vertrag abgeschlossen haben.

Wer in die Falle tappt und bedrohlich klingende Anwaltsschreiben oder Inkasso-Forderungen erhält, sollte weder bezahlen noch “sicherheitshalber” eine Kündigung des vermeintlichen Vertrags abschicken. Solche unseriösen Firmen belassen es zudem oft auch bei der Drohung und ziehen nicht vor Gericht.

Betroffene, die auf Nummer sicher gehen wollen, können die Forderung des Inkasso-Unternehmens beispielsweise mithilfe eines Musterbriefs der Verbraucherzentrale schriftlich zurückweisen. Des Weiteren sollte ein Nachweis über den angeblich abgeschlossenen Vertrag eingefordert werden

Ralf Loweg / glp

Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger

Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger steigen 2021 stärker als geplant. Alleinstehende bekommen demnach künftig 446 Euro im Monat und damit 14 Euro mehr als jetzt, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Ursprünglich hatte das Kabinett nur eine Erhöhung um 7 Euro beabsichtigt.

Die Bundesregierung ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Regelsätze für Hartz IV neu zu ermitteln, wenn eine neue sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zur Entwicklung von Preisen und Löhnen vorliegt. Dazu hatte das Kabinett bereits im August einen Gesetzentwurf vorgelegt. Nun wurde noch die aktuelle jährliche Entwicklung der Preise und Löhne mit einberechnet, daher werden die Sätze noch einmal angehoben.

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisierte die neuen Sätze als unzureichend. Sozialverbände bemängeln dies seit Jahren. Sie fordern unter anderem eine Kindergrundsicherung und eine neue Berechnungsmethode.

Ralf Loweg / glp

“Goldener Windbeutel” von Foodwatch geht an Käsereikonzern

Der “Goldene Windbeutel 2020” geht an den Käsereikonzern Hochland für seinen „Grünländer Käse“: 43,5 Prozent der mehr als 65.000 Verbraucherinnen und Verbraucher wählten die Tierhaltungsaussage zur dreistesten Werbelüge des Jahres. Das gab Foodwatch am Dienstag in einer Pressemeldung bekannt.

Hochland verspricht „Milch von Freilaufkühen“, wirbt mit einer „grünen Seele“ und einer wie eine Wiese gestalteten Verpackung. Tatsächlich stehen die „Freilaufkühe“ aber im Stall, heißt es in der Mitteilung von Foodwatch.  Bei einer Aktion am Firmensitz im bayerischen Heimenkirch (Landkreis Lindau) hat Foodwatch heute nach eigenen Angaben versucht, den Goldenen Windbeutel an Hochland zu übergeben. Eine lebensgroße Käseverpackung protestierte mit dem Schild „Ich will keine Werbelüge mehr sein!“. Der Hersteller soll den Preis aber nicht angenommen haben und verweigerte auch jegliches Gespräch so Foodwatch.  Man halte die Kritik „für nicht angemessen“, hieß es in einer schriftlichen Seiten der Firma Hochland, gibt Foodwatch bekannt.

Neben dem „Grünländer Käse“ von Hochland waren vier weitere Produkte für den Goldenen Windbeutel 2020 nominiert. Mehr als 65.000 gültige Stimmen gingen im Wahlzeitraum seit dem 13. August ein.

Das Wahlergebnis im Detail

1. Platz: Grünländer Käse von Hochland  (28.443 Stimmen, entspricht rund 43,5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen)

2. Platz: Volvic Bio Rooibos-Tee von Danone Waters (11.527 Stimmen, 17,6 Prozent)

3. Platz: Arla haltbare Bio-Weidemilch (9193 Stimmen, 14 Prozent)

4. Platz: Zentis „50% weniger Zucker“ Erdbeere (8709 Stimmen, 13,3 Prozent)

5. Platz: Be-Kind Protein-Riegel Erdnuss von Mars (7584 Stimmen, 11,6 Prozent)

red

Quelle: Foodwatch.org

Preis-Poker: Bus gegen Bahn

Mit wahren Schnäppchen-Angeboten hat der Fernbus der Bahn viele Kunden weggeschnappt. Jetzt sollen die Weichen neu gestellt werden. Denn mit verbilligten Tickets will die Bahn zurückschlagen. Und das ärgert die Bus-Unternehmen.

“Solche Preise sind Wettbewerbsverzerrung”, sagte Christian Höber, der Gründer und Chef des Kölner Fernbus-Anbieters Pinkbus, der “Rheinischen Post”. Sein Argument: Sobald die Bahn nicht nur schneller, sondern auch günstiger sei, hätten Bus-Anbieter kaum eine Chance mehr.

Und so sieht der Plan der Bahn aus: Reisende im Alter von bis zu 26 Jahren können mit dem neuen Angebot Tickets ab 12,90 Euro für ICE-Fahrten in der zweiten Klasse erwerben, wie das Unternehmen bekanntgab. Der jeweilige Preis hänge von Strecke, Zeitpunkt und Auslastung der Züge ab. Reisen seien dann bis Ende April 2021 möglich.

Pinkbus-Chef Christian Höber vermutet, dass die ermäßigten Ticket-Preise nicht die tatsächlichen Kosten der Bahn decken dürften, also letztlich Verluste bringen.

Ralf Loweg / glp

Jetzt kommt der Corona-Kinderbonus

Grünes Licht für den Kinderbonus zur Unterstützung von Familien in der Corona-Krise: Pro Kind gibt es insgesamt 300 Euro – im September 2020 werden zunächst 200 und dann im Oktober noch einmal 100 Euro von den Familienkassen überwiesen. Das Geld muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass im Jahr 2020 mindestens einen Monat Kindergeld bezogen wurde.

Wann das Geld genau auf dem Konto ist, hängt davon ab, welche Endziffer die Kindergeldnummer hat – gestartet wird mit der Null. Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 18 Millionen berechtigte Kinder und junge Menschen. Wichtig zu wissen: Die Sonderzahlung wird nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet. Allerdings wird bei Gutverdienern der Kinderfreibetrag verrechnet.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher begrüßt den Bonus. Es sei eine der klügsten Maßnahmen des Konjunkturprogramms. “Er hilft schnell und relativ zielgenau Familien, die jetzt in der Krise Unterstützung benötigen”, sagte Fratzscher der “Rheinischen Post”.

Ralf Loweg / glp

Urlaub in der Corona-Krise

Urlaub in Corona-Zeiten ist eine echte Herausforderung. Da ist es kein Wunder, dass sich fast ein Fünftel der Deutschen weniger gut oder überhaupt nicht erholt hat.

Zwar konnte die Mehrheit ihren Urlaub auch 2020 genießen, doch der Anteil derjenigen, die nicht richtig ausspannen konnten, war deutlich höher als im Vorjahr. Das zeigt der Urlaubsreport 2020 der DAK-Gesundheit, eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Krankenkasse. Vor allem Menschen in Bayern und Nordrhein-Westfalen berichteten von mangelhafter Erholung.

Laut DAK-Umfrage kamen 19 Prozent der Urlauber in den vergangenen Wochen weniger gut oder überhaupt nicht zu Kräften (Vorjahr: 13 Prozent). Von ihnen beklagten 44 Prozent gescheiterte Reisepläne wegen der Corona-Krise. 37 Prozent konnten sich aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Regeln am Urlaubsort nicht gut erholen.

Nur die Unfähigkeit abzuschalten (46 Prozent), war für einen wenig erfrischenden Urlaub noch entscheidender als die Pandemie. Zudem hatte ein Fünftel der Befragten Stress mit der Familie oder mit Freunden. Und fast ebenso viele mussten im Urlaub über das Handy erreichbar sein und konnte sich deshalb nicht gut entspannen.

Für diejenigen, die sich trotz Corona gut oder sehr gut erholt haben (rund 80 Prozent der Befragten) waren bestimmte Erholungsfaktoren wichtig: Acht von zehn konnten durch Sonne und Naturerlebnisse zu neuen Kräften kommen. Auch Zeit für sich selbst oder mit der Familie förderten die Erholung. Dies bestätigten jeweils etwa 70 Prozent der Befragten.

Positiv wirkte sich für viele der Wegfall der Arbeitsbelastung aus (61 Prozent) sowie vergleichbar deutlich Bewegung und Sport. Ebenfalls erholungsfördernd war ein Ortswechsel. Diesen Erholungsfaktor nannten 56 Prozent der Befragten, deutlich weniger als im Vorjahr (62 Prozent).

Ralf Loweg / glp

Milliarden-Paket für Krankenhäuser

Die Krankenhäuser in Deutschland sollen mit einem Investitionspaket in Höhe von rund vier Milliarden Euro aufgerüstet werden. Den entsprechenden Entwurf für das “Krankenhaus-Zukunftsgesetz” beschloss das Bundeskabinett. Der Bund wird demnach drei Milliarden Euro bereitstellen, die Länder sollen weitere 1,3 Milliarden Euro investieren.

“Die deutschen Krankenhäuser und Kliniken brauchen einen Investitionsschub”, erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Bislang hätten die Investitionsmittel der Länder, die grundsätzlich dafür zuständig seien, den tatsächlichen Bedarf nicht abgedeckt, auch wenn es über die Jahre besser geworden sei.

Er wolle aber keine Schuldzuweisungen machen, so Spahn weiter, sondern gemeinsam mit Ländern und Trägern die Krankenhäuser zukunftsfest machen. In der Corona-Krise habe sich einmal mehr gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierendes Gesundheitssystem sei, so Spahn.

Gefördert werden sollen laut “tagesschau.de” Investitionen in Notfallkapazitäten und digitale Infrastruktur, darunter Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen und länderübergreifende Projekte können durch den Krankenhauszukunftsfonds finanziert werden.

Ralf Loweg / glp

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