Privathaushalte in Deutschland gaben 2020 deutlich weniger Geld für Konsum aus

WIESBADEN – Das Konsumverhalten privater Haushalte in Deutschland hat sich aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 stark verändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltverbrauchertages am Montag mitteilte, gingen die Konsumausgaben der privaten Haushalte im Inland nach den Konzepten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 % in jeweiligen Preisen und um 5,0 % preisbereinigt zurück. Dies war der stärkste Rückgang seit 1970. Diese Entwicklung unterscheidet sich von der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009, als der private Konsum weniger beeinträchtigt war und dadurch eine stabilisierende Wirkung auf die deutsche Volkswirtschaft hatte.

Mehrausgaben der privaten Haushalte für Nahrungsmittel, Einbruch bei Gastronomie und Beherbergung 

Entgegen dem allgemeinen Rückgang der privaten Konsumausgaben haben die privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 für Nahrungsmittel und Getränke 6,3 % mehr ausgegeben (in jeweiligen Preisen). Die Ursachen dafür dürften sein, dass mehr von zuhause gearbeitet, auf Vorrat gekauft und durch den Lockdown im Gastgewerbe weniger auswärts gegessen wurde. Das Gastgewerbe hat der Lockdown besonders getroffen: Die Konsumausgaben für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen fielen um 33,2 %.

Hohe Nachfrage nach Kraftfahrzeugen im 2. Halbjahr 2020 

Im Jahr 2020 nahmen die Konsumausgaben für Verkehr um 11,7 % ab. Dabei ließen sich zwei unterschiedliche Tendenzen beobachten: Während die Ausgaben für Verkehrsdienstleistungen in den Bereichen Flug-, Bahn- und Busreisen im Jahresverlauf weiter zurückgingen (1. Halbjahr -28,6 %; 2. Halbjahr -38,6 %), stieg die Nachfrage nach Kraftfahrzeugen – nach einem Rückgang im 1. Halbjahr 2020 um 20,0 % – im 2. Halbjahr um 9,9 %. Ein Grund für den Anstieg war vermutlich auch die Mehrwertsteuersatzsenkung im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung.

Die Ersparnis der privaten Haushalte beim Kauf eines Kraftfahrzeugs variierte neben der Innovationsprämie für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge aufgrund der Mehrwertsteuersatzsenkung im 2. Halbjahr 2020 mit der Höhe des Kaufpreises. Die Ausgaben für Kraftfahrzeuge stiegen allerdings weniger stark an als in der Finanz- und Wirtschaftskrise: Von März bis September 2009 hatte die Bundesregierung die Umweltprämie („Abwrackprämie“) in Höhe von 2 500 Euro aufgelegt, um die Nachfrage nach Kraftfahrzeugen zu fördern. In der Folge stiegen die Konsumausgaben der privaten Haushalte für Kraftfahrzeuge in den ersten drei Quartalen 2009 um 26,1 % im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum im Vorjahr. Der damalige Anstieg in den ersten drei Quartalen 2009 war also mehr als doppelt so stark wie im 2. Halbjahr 2020.

Geringere Nachfrage nach Dienstleistungen und kurzlebigen Gebrauchsgütern 

Während 2009 hauptsächlich die Automobilhersteller und die Zulieferunternehmen von der Umweltprämie profitierten, stieg im 2. Halbjahr 2020 im Rahmen der Mehrwertsteuersatzsenkung die Nachfrage nach langlebigen Gebrauchsgütern anderer Branchen. Beispielsweise zeigte sich auch in den Konsumausgaben der privaten Haushalte für Einrichtungsgegenstände sowie Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt (zum Beispiel Möbel, elektrische Haushaltsgeräte) ein sprunghafter Anstieg im 2. Halbjahr 2020 (1. Halbjahr +1,7 %; 2. Halbjahr: +6,9 %). Branchenübergreifend gingen die Konsumausgaben für langlebige Güter im 1. Halbjahr um 8,5 % zurück, im 2. Halbjahr stiegen sie um 7,8 %. Auf die Käufe kurzlebiger Gebrauchsgüter (zum Beispiel Bekleidung und Schuhe) hatte die Mehrwertsteuersatzsenkung hingegen keinen durchschlagenden Effekt. Diese Käufe waren im 2. Halbjahr weiterhin rückläufig, wenngleich auch nicht so negativ wie im 1. Halbjahr 2020. Für Dienstleistungen gaben die privaten Haushalte in den beiden Halbjahren 2020 in einem vergleichbaren Umfang weniger Geld aus.

red

Quelle: Statistisches Bundesamt

So steht es um die Löhne in Deutschland

So richtig gerecht sind die Löhne in Deutschland offenbar immer noch nicht verteilt. Denn laut aktueller Zahlen liegt der Osten Deutschlands beim Einkommen auch weiterhin deutlich hinter dem Westen zurück.

Insgesamt erhielten sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte 2019 im Westen ein mittleres Einkommen von 3.526 Euro brutto, in Ostdeutschland waren es 2.827 Euro. Das Entgelt in Westdeutschland lag somit um 24,7 Prozent höher als das der Ostdeutschen.

In absoluten Zahlen bestehen die größten Unterschiede demnach im Auto-, Motoren-, Karosserie-, Anhänger- und Autoteilebau. In diesem Bereich lag das Einkommen 2019 im Westen bei 5.354 Euro brutto, im Osten bei 3.690 – eine Differenz von 1.664 Euro. Somit wurde im Westen 45,1 Prozent mehr verdient.

Auch im Maschinenbau (43,8 Prozent), der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (43,4 Prozent) und der Herstellung chemischer Erzeugnisse (27,1 Prozent) sind die Unterschiede zum Teil gravierend.

Ralf Loweg / glp

Steuern: Finanzamt verlängert Stundungen für von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe

Die Möglichkeiten vereinfachter Stundungsanträge für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen werden bis 30. Juni zu verlängert. Unbürokratische steuerliche Hilfen bleiben aus Sicht von Finanzministerin Edith Sitzmann wichtig.

Die Finanzministerien der Länder haben sich nach einer Pressemitteilung vom 12. März darauf verständigt, die Möglichkeiten vereinfachter Stundungsanträge für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis 30. Juni zu verlängern.

„Die Pandemie hält an, die Auswirkungen auf Betriebe ebenfalls: Die Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen verschaffen den Unternehmen rasch und unkompliziert Liquidität“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Dank der Vereinfachung müssen bei Anträgen auf Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer keine strengen Voraussetzungen für Nachweise erfüllt werden. Ursprünglich sollte die Erleichterung am 31. März auslaufen. „Wir stellen den Unternehmen weiterhin diese unbürokratische Hilfe zur Verfügung“, sagte Sitzmann.

Unbürokratische steuerliche Hilfen bleiben wichtig

Seit dem Frühjahr 2020 können Betriebe, die von der Pandemie betroffen sind, in einem vereinfachten Verfahren Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen beantragen, ohne dass darauf Zinsen oder Säumniszuschläge erhoben werden. Auch Vollstreckungsmaßnahmen sind ausgesetzt. „Damit helfen wir, unsere Unternehmen liquide zu halten. In einer weiterhin angespannten Situation ist und bleibt das besonders wichtig“, so die Ministerin.

Durch den einstimmigen Beschluss der Finanzministerkonferenz sind die Länder nun berechtigt, die Stundungen bis 30. Juni zu gewähren.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Versteckte Kosten bei Krediten

Manchmal lassen sich teure Anschaffungen nicht vermeiden – obwohl es der Kontostand eigentlich gar nicht hergibt. Bleiben ein Kredit oder eine Umschuldung als Ausweg aus dem finanziellen Engpass. In beiden Fällen ist es wichtig, versteckte Kosten und unseriöse Angebote von Kreditvermittlern zu entlarven.

Jede Kreditaufnahme sollte gut überlegt sein, um sich finanziell nicht zu übernehmen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Kann die geplante Anschaffung noch aufgeschoben werden bis die benötigte Summe vorher angespart wurde? Reicht das Einkommen aus, um die monatlichen finanziellen Belastungen durch den Kredit zu stemmen?

Vor der Kreditaufnahme gilt es, Angebote verschiedener Banken miteinander zu vergleichen. Wichtig dabei ist der effektive Jahreszins, in dem fast alle Kosten enthalten sind. Eine Restschuld- oder Kreditausfallversicherung ist laut der Verbraucherschützer “meist nicht zu empfehlen. Diese Versicherungen sind sehr teuer, zahlen aber wegen zahlreicher Ausnahmetatbestände häufig gerade dann nicht, wenn sie benötigt werden”, so die Begründung.

Kreditvermittler verlangen in der Regel eine hohe Provision, die meist über das Darlehen “mitfinanziert” wird. Auch die Zinsen sind bei solchen Darlehensverträgen in der Regel sehr hoch. Unseriöse Kreditvermittler werben mit Aussagen wie “unbürokratische, problemlose Sofort-Kredite, auch wenn die Hausbank Probleme macht” oder “Kredit ohne Schufa”.

Wenn Waren mit einer “Null-Prozent-Finanzierung” beworben werden, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch wirklich günstig sind. Daher empfiehlt sich vor dem Kauf ein Preisvergleich. Denn Nullzins-Angebote verführen leicht zu unüberlegten Käufen und bergen die Gefahr, dass mehr gekauft wird als finanziell gestemmt werden kann.

Rudolf Huber / glp

Mieten: In zehn Jahren bis zu 43 Prozent teurer

Wieviel Wohnung gibt es für 1.000 Euro Miete im Monat? Dieser Frage ist das Portal immowelt.de nachgegangen. Mit überraschenden Antworten.

Während diese runde Summe vor zehn Jahren noch für eine große Familien-Wohnung gereicht hat, bekommt man dafür heute häufig nur noch zwei Zimmer. In allen 36 für die Analyse untersuchten Großstädte ist die Wohnfläche für 1.000 Euro Kaltmiete deutlich geringer geworden – in der Spitze sogar um 51 Quadratmeter.

So haben die starken Preisanstiege der vergangenen Jahre in München dazu geführt, dass Mieter 34 Quadratmeter (minus 40 Prozent) einbüßen: Was vor zehn Jahren noch für durchschnittlich 85 Quadratmeter reichte, ermöglicht jetzt gerade noch eine kleine Zwei-Raum-Wohnung mit 51 Quadratmetern. In Frankfurt bekommen Mieter 27 Quadratmeter (minus 29 Prozent) weniger.

Den größten Rückgang der Wohnfläche gibt es in Berlin. Statt für eine 120-Quadratmeter-Wohnung reicht die runde Summe aktuell nur noch für 69 Quadratmeter. Das sind 51 Quadratmetern oder 43 Prozent weniger. “Durch die Einführung des Mietendeckels nimmt die Hauptstadt allerdings auch eine Sonderrolle in der Analyse ein”, heißt es bei den Immobilien-Experten.

Zusammen mit Berlin verzeichnet Leipzig den größten absoluten Rückgang bei der Wohnfläche. Allerdings bekommen Leipziger Mieter für 1.000 Euro nach wie vor eine geräumige Wohnung mit 104 Quadratmetern. Eine nahezu identische Entwicklung ist auch in Dresden zu beobachten: Dort bekommen Mieter 47 Quadratmeter (minus 33 Prozent) weniger fürs Geld. Auch in den hessischen Großstädten Offenbach ( minus 45 Quadratmeter; minus 35 Prozent) und Kassel (minus 41 Quadratmeter; minus 28 Prozent) müssen sich Mieter beim Wohnungswechsel auf weniger Platz oder eine Vergrößerung des Budgets einstellen.

Rudolf Huber / glp

Mehrwertsteuer: Mehr Haushalte nutzten Senkung zu Konsumzwecken

Wiesbaden: Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Wirkung der vom 1. Juli bis zum Jahresende 2020 begrenzten Mehrwertsteuersenkung sowie des im September und Oktober 2020 ausgezahlten Kinderbonus auf den privaten Konsum untersucht. Beide Maßnahmen hatte die Bundesregierung im Juni 2020 im Rahmen ihres Konjunkturprogramms zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Nach den Ergebnissen einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Bundesfinanzministeriums haben von August bis Dezember 2020 jeden Monat 20 % bis 25 % der Privathaushalte aufgrund der Mehrwertsteuersenkung zusätzliche Anschaffungen getätigt oder geplante Anschaffungen vorgezogen. Mehr als jeder zweite kindergeldberechtigte Haushalt setzte den Kinderbonus ganz oder teilweise zu Konsumzwecken ein, insbesondere zur Anschaffung langlebiger Gebrauchsgüter. Abgefragt wurde jeweils die beabsichtigte Verwendung des (zusätzlich) verfügbaren Einkommens der Haushalte.

Immer mehr Haushalte nutzten im Zeitverlauf die Mehrwertsteuersenkung zu Konsumzwecken

Die befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % nutzten die Haushalte von Monat zu Monat stärker für vorgezogene oder zusätzliche Anschaffungen: Während im August 2020 fast jeder siebte Haushalt (15 %) Ausgaben aufgrund der temporären Mehrwertsteuersenkung vorzog oder das Vorziehen von Ausgaben plante, traf dies im Dezember 2020 sogar auf jeden fünften Haushalt (20 %) zu. Die Mehrwertsteuersenkung diente auch als zusätzlicher Kaufanreiz für ungeplante Anschaffungen: Im August 2020 war die Mehrwertsteuersenkung für 13 % der Haushalte ein zusätzlicher Kaufanreiz. Bis Dezember 2020 stieg dieser Anteil leicht auf 16 %.

Zusammengenommen führte die Mehrwertsteuersenkung damit im August 2020 bei jedem fünften Haushalt (20 %) zu vorgezogenen oder zusätzlichen Anschaffungen. Dieser Anteil stieg bis Dezember 2020 auf ein Viertel der Haushalte (25 %). Somit nutzten im Zeitverlauf immer mehr Haushalte die Mehrwertsteuersenkung, um geplante Anschaffungen vorzuziehen oder sich ungeplante Anschaffungen zu leisten.

Insbesondere Haushalte mit Kindern sowie einkommensstarke Haushalte nutzten Mehrwertsteuersenkung

Von August bis Dezember 2020 tätigte rund jeder dritte Haushalt (32 % bis 35 %) mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren aufgrund der Mehrwertsteuersenkung zusätzliche Anschaffungen und/oder zog geplante Anschaffungen vor. Bei Haushalten ohne minderjährige Kinder traf dies auf rund jeden fünften (17 % bis 22 %) zu.

Ähnliche Unterschiede zeigten sich auch bei einkommensstärkeren im Vergleich zu einkommensschwächeren Haushalten. Aufgrund der Orientierung am gesamten Haushaltseinkommen besteht allerdings eine Überschneidung zwischen Haushalten mit Kindern und einkommensstärkeren Haushalten. Von August bis Dezember 2020 tätigte rund jeder sechste Haushalt (14 % bis 17 %) mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 2 000 Euro zusätzliche Anschaffungen oder zog geplante Anschaffungen vor. Bei den Haushalten mit einem monatlichen Einkommen über 5 000 Euro traf dies im August 2020 auf 29 % zu. Der Anteil stieg bis Dezember 2020 auf 40 %.

Bei der Befragung wurde jeweils das gesamte Haushaltseinkommen und nicht das Pro-Kopf-Einkommen betrachtet. Hier ist zu beachten, dass sich die Gruppe der Haushalte mit Kindern sowie die Gruppe der Haushalte mit höherem Einkommen überschneiden, da Mehrpersonenhaushalte im Durchschnitt auch ein höheres Einkommen haben.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Befragung keine Aussagen über die tatsächlichen Entlastungswirkungen der Mehrwertsteuersenkung für private Haushalte zulassen. Sie sagen lediglich etwas über ihre den Konsum stützende beziehungsweise verstärkende Wirkung aus.

Kinderbonus gleichermaßen zu Konsumzwecken und zum Sparen eingesetzt

Der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind wurde in der Regel in den Monaten September und Oktober 2020 zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Im August 2020 – also vor der Auszahlung des Kinderbonus – beabsichtigte gut jeder zweite kindergeldberechtigte Haushalt (55 %), den Kinderbonus ganz oder teilweise für Konsumzwecke auszugeben. Im Dezember 2020 lag der Wert bei 60 %. Zu Konsumzwecken zählen die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgüter (z. B. Bekleidung und Schuhe, Einrichtungsgegenstände und Haushaltswaren, Elektrogeräte, Fahrzeuge), Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke sowie Ausgaben für Eintrittsgelder und Dienstleistungen außer Haus im Bereich Freizeit, Kultur und Sport (einschließlich Restaurant- und Gaststättenbesuche sowie Urlaub).

In etwa genauso häufig wollten die Haushalte den Kinderbonus sparen, wobei die Sparabsicht im Zeitverlauf abnahm. Während im August 2020 – also vor der Auszahlung des Kinderbonus – rund 6 von 10 Haushalten (61 %) beabsichtigten, den Kinderbonus ganz oder teilweise beiseite zu legen, traf dies ab Oktober 2020 – also mit Auszahlung der zweiten Rate – nur auf rund die Hälfte der Haushalte zu (53 % bis 54 %). Der Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet, jedoch ab einer bestimmten Einkommenshöhe mit der Wirkung der Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer verrechnet. Von August bis Dezember 2020 ging rund jeder vierte kindergeldberechtigte Haushalt (24 % bis 27 %) davon aus, dass in seinem Fall der Kinderbonus voll und ganz verrechnet wird. Neben Konsum und Sparen beabsichtigte zudem rund jeder fünfte Haushalt (16 % bis 21 %) den Kinderbonus ganz oder teilweise zur Rückzahlung von Schulden einzusetzen. Etwa jeder vierte Haushalt (25 % bis 28 %) nutzte den Kinderbonus für sonstige, nicht weiter benannte Zwecke.

red

Quelle: Destatis

In der Krise boomen die Zweiräder

Die Corona-Krise beeinflusste und beeinflusst die deutsche Fahrrad- und E-Bike-Industrie signifikant. Hersteller und Fahrradhandel mussten sich im Jahr 2020 vor dem Hintergrund von Shutdowns, gestörten Lieferketten, Ladenschließungen, Hygieneauflagen und beispielloser Nachfrage enormen Herausforderungen stellen. So heißt es beim Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).

Doch das ist natürlich nur die eine Seite der Medaille. Zwar konnte sich die Branche schon in den vergangenen Jahren über ein dynamisches Wachstum freuen. Wegen Corona ging es aber 2020 erst so richtig los: “Zweiräder, mit und ohne elektrischen Antrieb, waren und sind die Verkehrsmittel der Stunde und konnten von der beispiellosen Situation des vergangenen Jahres stark profitieren”, so das Fazit des ZIV.

In Zahlen: Der Absatz an Fahrrädern und E-Bikes lag 2020 mit 5,04 Millionen Exemplaren um 16,9 Prozent über dem von 2019. Der Anteil der E-Bikes von 1,95 Millionen entspricht 38,7 Prozent. Das bedeutet: Im Jahre 2020 wurden 43,4 Prozent mehr E-Bikes verkauft als 2019.

Der Gesamtumsatz lag 2020 bei 6,44 Milliarden Euro, das ist ein Plus von 60,9 Prozent gegenüber 2019. Und der durchschnittliche Verkaufspreis pro Fahrrad (inklusive E-Bikes) lag 2020 bei 1.279 Euro. Der Zweirad-Industrie-Verband: “Das hohe Qualitäts- und Sicherheitsbewusstsein der Kunden sorgt dafür, dass Fahrräder und E-Bikes in immer höherer Güte und Ausstattung gekauft werden.”

Der Fahrradbestand in Deutschland ist nach Einschätzung des ZIV auf 79,1 Millionen Stück angewachsen. Darin enthalten sind zirka 7,1 Millionen E-Bikes. ZIV-Geschäftsführer Ernst Brust: “Das vergangene Jahr war beispiellos für die deutsche und internationale Fahrradindustrie sowie für die Fahrradwirtschaft insgesamt. Dass Radfahren relevanter ist denn je, zeigte sich gerade während der Corona-Pandemie noch einmal sehr deutlich.”

Rudolf Huber / glp

Rasch gezahlte Soforthilfe besonders wirksam

Die staatliche Soforthilfe soll betroffenen Betrieben durch die Coronakrise helfen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin rät hierbei zur Eile.

Im Frühjahr 2020 startete der Bund die Soforthilfe, ein Programm, das für die von Umsatzrückgängen betroffenen Selbstständigen Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro vorsah. Analysen zur Wirkung dieses ersten Programms anhand von Online-Umfragedaten mit über 20.000 Befragten zeigen, dass sich unter den Beziehenden der Soforthilfe die Wahrscheinlichkeit, selbstständig zu bleiben, moderat erhöht hat.

“Diese positive Wirkung erweist sich dann als signifikant, wenn die Hilfe binnen weniger Tage gewährt wurde”, berichtet das DIW. Gleichzeitig lasse der positive Effekt wenige Wochen nach Gewährung der Soforthilfe nach. “Bei der weiteren Ausgestaltung solcher Hilfsprogramme sollten neben einer schnellen Gewährung vor allem auch monatliche Auszahlungen in Betracht gezogen werden, um die positive Wirkung der Hilfen zu verlängern.”

Deutliche Unterschiede in der Wirkung zeigen sich, wenn der Grad der Betroffenheit berücksichtigt wird, sagen die Forscher. In der Gastronomie und Beherbergung sowie im Bereich Kunst, Kultur und Erholung steige die Wahrscheinlichkeit, dass Selbstständige ihrer Tätigkeit ein Jahr später noch nachgehen werden dank der Soforthilfe-Zahlung um zehn Prozentpunkte. In den weniger betroffenen Branchen habe die Maßnahme die Verweilwahrscheinlichkeit im Schnitt nicht beeinflusst.

Vieles spreche dafür, so das DIW, statt einer Vielzahl von Programmen ein einziges fortlaufendes Hilfsinstrument für Selbstständige für die weitere Zeit der Pandemie zu entwickeln, das in Monaten mit großen Umsatzverlusten plan- und vorhersehbar, zielgenau und rasch finanzielle Unterstützung gewährt und das über die fixen Betriebskosten hinaus in begrenztem Umfang die Kosten des Lebensunterhalts deckt.

Für eine solche Form der Unterstützung sei die monatliche Gewährung eines steuerlichen Verlustrücktrags geeignet, der Gewinne aus mehreren vergangenen Jahren berücksichtigt. Alternativ könne der Bund dem Beispiel anderer Länder in Europa folgen und die Finanzämter monatlich anteilig Umsatzverluste der Selbstständigen ersetzen lassen, die diese während der Pandemie erleiden.

Lars Wallerang / glp

Der Benzinpreis explodiert

Der Benzinpreis kennt seit Wochen nur eine Richtung – nach oben. Wie die wöchentliche ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise zeigt, hat sich der Ottokraftstoff zum 13. Mal in Folge gegenüber der Vorwoche verteuert. Ein Liter Super E10 kostet demnach im bundesweiten Mittel 1,457 Euro und ist damit um zwei Cent als teurer vor Wochenfrist.

Dieselfahrer müssen im Vergleich zur Vorwoche 1,9 Cent je Liter mehr bezahlen. Der Preis für einen Liter Diesel-Kraftstoff liegt aktuell bei 1,327 Euro und ist zum sechsten Mal in Folge gestiegen. Der erneute Anstieg ist auf die deutlich gestiegenen Rohölpreise zurückzuführen. Nach dem zwischenzeitlichen Rückgang am Rohölmarkt ist der Preis für ein Barrel Brent-Öl zuletzt wieder um vier auf etwa 67 Dollar gestiegen.

Die Entwicklung der Kraftstoffpreise werde auch weiter von der Situation am Rohölmarkt bestimmt, stellt der ADAC klar. Die zurückhaltende Ölförderpolitik der OPEC sorge für eine Begrenzung der Angebotsmenge. Allerdings könne eine – angesichts des aktuell hohen Preisniveaus – wachsende US-amerikanische Ölproduktion beruhigend auf die Rohölnotierungen wirken.

Der Automobilclub empfiehlt Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen. Wer die bisweilen erheblichen Unterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutze, könne viel Geld sparen und sorge indirekt für ein niedrigeres Preisniveau. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten. Wer immer auf dem Laufenden sein will, kann sich di

Lars Wallerang / glp

Neue Corona-Hilfen: Baden-Württemberg beschließt millionenschweres Hilfspaket

Mit insgesamt 56 Millionen Euro werden öffentliche und private Träger vom Land unterstützt, wenn sie während der coronabedingten Schließzeiten vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 die Elternbeiträge erlassen haben. Vereinbart ist, dass das Land damit 80 Prozent der Kosten übernimmt, 20 Prozent tragen die Kommunen. Das gab die Landesregierung am Mittwoch bekannt.

Baden-Württemberg hat ein weiteres Hilfspaket zur Entlastung von Familien geschnürt: Mit insgesamt 56 Millionen Euro werden öffentliche und private Träger vom Land unterstützt, wenn sie während der coronabedingten Schließzeiten vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 die Elternbeiträge erlassen haben. Das hat die Landesregierung beschlossen. Die Unterstützung gilt für Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindertagespflege, Horte, Horte an Schulen sowie die schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule. Vereinbart ist, dass das Land damit 80 Prozent der Kosten übernimmt, 20 Prozent tragen die Kommunen.

Familien in dieser Zeit nach Kräften unterstützen

„Es geht uns darum, die Familien in dieser Zeit nach Kräften zu unterstützen. Deshalb versetzen wir die Kommunen in die Lage, die Elternbeiträge für die Zeit der Schließungen zu erstatten und damit die Eltern zu entlasten. Die meisten Kommunen haben dies bereits umgesetzt; die anderen Gemeinden haben nun die verbindliche Zusage der Landesmittel und sollten rasch folgen“, sagte Ministerpräsident Kretschmann.

Schnelle und unbürokratische Hilfe

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl erklärte: „Baden-Württemberg ist ein starkes Land mit starken Kommunen. Damit das so bleibt, stemmen Land und Kommunen die Erstattung von Elternbeiträgen gemeinsam. Als Kommunalminister ist mir wichtig, dass die Hilfe schnell und unbürokratisch bei den Kommunen ankommt. Das ist nun mit der pauschalen Erstattung des Landes an die Kommunen gewährleistet.“

Eckpunkte des Hilfspakets

  • Die Unterstützung des Landes erstreckt sich auf den Zeitraum vom 11. Januar bis zum 22. Februar 2021.
  • Das Land beteiligt sich, wenn für diese Zeit Elternbeiträge für nicht erbrachte Betreuungsstunden nicht erhoben oder rückerstattet werden.
  • Die Entscheidung über die Erhebung von Elternbeiträgen liegt bei den Kommunen beziehungsweise bei den freien Trägern.
  • Für nicht erhobene beziehungsweise erlassene Elternbeiträge der Kinderbetreuungseinrichtungen der öffentlichen, kirchlichen und freien Träger sowie der schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule der öffentlichen Träger erstattet das Land den Kommunen pauschal 54 Millionen Euro. Die Mittel werden nach von den kommunalen Landesverbänden zu benennenden Verteilschlüsseln im Einvernehmen mit dem Land auf die Kommunen verteilt.
  • Weitere zwei Millionen Euro werden im Rahmen eines Sofortprogramms für die Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung gestellt, die auf Elternbeiträge für den öffentlichen Schulen vergleichbare schulbezogene Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule sowie flexiblen Nachmittagsbetreuung während des zweiten Lockdowns im Jahr 2021 verzichtet haben. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen eines Antragsverfahrens.
  • Zur Milderung der während der Schulschließungen entstandenen Liquiditätsengpässe werden zudem die monatlichen Abschlagszahlungen an die Schulen in freier Trägerschaft über einen Zeitraum von zwei Monaten um insgesamt sechs Millionen Euro erhöht.

Mit einem Hilfsnetz für Familien hatte sich das Land bereits im vorigen Jahr an den Kosten beteiligt, wenn Kommunen während des Lockdowns auf Elternbeiträge für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten und weitere Kinderbetreuungseinrichtungen verzichtet haben.

Im Sommer hatten Land und kommunale Landesverbände dann einen kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt geschlossen. Mit insgesamt 4,27 Milliarden Euro sollten coronabedingte Einnahmerückgänge und Mehraufwendungen der Kommunen kompensiert werden. 2,88 Milliarden Euro davon übernahm das Land, rund 1,39 Milliarden Euro kamen vom Bund.

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

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