Markt-Manipulation? Staatsanwaltschaft klagt VW-Chefs an

Mit einer neuen Strategie und neuen Konzepten will der Volkswagen-Konzern verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Eine Elektro-Offensive soll den Wolfsburgern den Weg in eine saubere Zukunft ebnen. Doch VW wird immer wieder von den Schatten der Vergangenheit eingeholt. Der Diesel-Skandal sorgt weiter für dicke Luft und beschäftigt die Gerichte.

So wurde jetzt gegen die VW-Führungsspitze um Konzernchef Herbert Diess, Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und Ex-Chef Martin Winterkorn von der Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage erhoben. In einer Mitteilung heißt es, dass den drei ehemaligen oder amtierenden Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG vorgeworfen werde, entgegen der ihnen “obliegenden gesetzlichen Pflicht den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des Diesel-Skandals resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des VW-Konzerns in Milliardenhöhe informiert” zu haben.

Damit sollen die ehemaligen Konzern-Manager im Jahr 2015 rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen haben, berichtet tagesschau.de. Zugrunde liege laut Staatsanwaltschaft der Strafvorwurf der “Markt-Manipulation”. Das Gesetz schreibt vor, dass Vorstände börsennotierter Unternehmen dazu verpflichtet sind, kursrelevante Ereignisse wie erhebliche finanzielle Risiken unverzüglich öffentlich bekannt machen müssen. Doch dieser Verpflichtung aus dem Wertpapierhandelsgesetz sind die Angeschuldigten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Software-Manipulationen bei den Diesel-Motoren des Typs EA 189 nicht nachgekommen.

Die 636 Seiten lange Anklageschrift geht laut Staatsanwaltschaft davon aus, dass Winterkorn spätestens seit Mai 2015, Pötsch seit Ende Juni 2015 und Diess seit Ende Juli 2015 jeweils “vollständige Kenntnis” davon hatten, dass weltweit in Millionen Fahrzeugen von VW eine illegale Software eingebaut worden war, die den Ausstoß von Stickoxiden nur auf dem Prüfstand sinken ließ, nicht aber im täglichen Straßenverkehr.

Volkswagen teilte daraufhin mit, dass man im Vorfeld dieser Entscheidung eng mit der Staatsanwaltschaft kooperiert habe. Auch der Aufsichtsrat habe sich intensiv mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft befasst und habe Respekt vor deren Arbeit, heißt es in einer offiziellen Mitteilung. “Dennoch kann das Präsidium aufgrund der seit Herbst 2015 durchgeführten umfangreichen und unabhängigen eigenen Untersuchungen auch aus heutiger Sicht weiterhin keine vorsätzlich unterlassene Information des Kapitalmarkts erkennen”, erklärt der VW-Konzern.

Weiter heißt es: Vielmehr seien die erheblichen Kursverluste der VW-Aktie nach Veröffentlichung der sogenannten “Notice of Violation” am 18. September 2015 darauf zurückzuführen, dass die US-Behörden ihre Vorwürfe während laufender Gespräche mit Volkswagen völlig unerwartet veröffentlicht hätten. Und diesen Wechsel der US-Behörden hätte der Vorstand der Volkswagen AG nicht vorhersehen können.

Das Präsidium ist der Ansicht, dass der Vorstand der Volkswagen AG nach den vorliegenden Erkenntnissen vor Veröffentlichung der “Notice of Violation” keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte hatte, die eine sofortige Information des Kapitalmarkts erforderlich gemacht hätten, teilt der Autobauer mit.

Personelle Konsequenzen soll es laut VW nicht geben. Die “erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden” solle fortgesetzt werden.

Ralf Loweg

 

Regionale Produkte heiß begehrt

Für die meisten Europäer sind regionale Produkte unverzichtbar geworden. Aus Sicht von 69 Prozent hat sich das Angebot an regionalen Waren dabei in den vergangenen Jahren insgesamt vergrößert. Das gilt ganz besonders für regionale Lebensmittel, deren Angebot im Handel von 93 Prozent der Befragten wahrgenommen wird. Im Vergleich: Bei Möbeln glauben nur 59 Prozent, dass Erzeugnisse aus der Region verfügbar sind, bei Bekleidung 54 Prozent. Das geht aus dem Konsumbarometer 2019 von Consors Finanz hervor.

Die Zahlen zeigen auch: Das Angebot ist weiter ausbaufähig. 55 Prozent der Befragten glauben, dass regionale Produkte bislang nur bei bestimmten Händlern und Vertriebswegen zu finden sind. Gleichzeitig ist es 95 Prozent wichtig, dass der Kauf regionaler Produkte besonders gefördert und unterstützt wird.

“Die Verbraucher wünschen sich mehr regionale Produkte im Handel, das gilt auch im Online-Handel”, sagt Dr. Anja Wenk von Consors Finanz. Wesentlich mehr Händler und Marken könnten und sollten auf diese Entwicklung zu nachhaltigen und regionalen Produkten eingehen und künftig mit gezielten Angeboten bei ihren Kunden punkten, meint die Expertin weiter.

Ralf Loweg

Daimler muss 870 Millionen Bußgeld zahlen

Auch der Stern steht am Abgas-Pranger. Im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal muss Daimler eine Strafe in Höhe von 870 Millionen Euro zahlen. Das Bußgeld hat die Staatsanwalt Stuttgart verhängt. Der Vorwurf: Daimler habe bei den Abgaswerten manipuliert. Der Auto-Konzern will keine Rechtsmittel einlegen, heißt es.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte mit, man habe im Zeitraum ab dem Jahr 2008 eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt, und zwar in jener Abteilung, die mit der Fahrzeugzertifizierung befasst war. Deshalb seien Genehmigungen für Diesel-Fahrzeuge erteilt worden, “obwohl deren Ausstoß von Stickoxiden teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach”. Die Ermittler beziehen sich dabei auf entsprechende Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zu rund 684.000 Fahrzeugen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).

Ralf Loweg

Urlaub trotz Krankschreibung: Geht das?

Das frühe Buchen von Urlaubsreisen hat auch Tücken. Denn was ist, wenn man plötzlich länger krankgeschrieben wird? Darf man in diesem Fall trotzdem verreisen oder muss man die Reise stornieren?

Fahren Arbeitnehmer trotz Krankschreibung in den Urlaub, müssen davon grundsätzlich weder der Chef noch die Kasse informiert werden. Allerdings müssen Arbeitnehmer während einer Krankschreibung alles unterlassen, was ihrer Genesung entgegensteht. Wer also mit einer Grippe in den Aktivurlaub fährt, muss unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen, wenn der Chef davon erfährt.

Um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, im Vorfeld das Gespräch mit dem Chef zu suchen und sich dazu vom Arzt bescheinigen zu lassen, dass der Urlaub aus medizinischer Sicht unbedenklich oder sogar förderlich ist. Urlaubstage, an denen Arbeitnehmer im eingereichten und bewilligten Urlaub krank waren, können sie sich vom Chef sogar wieder gutschreiben lassen.

Nach sechs Wochen endet die Zahlungspflicht des Chefs. Ab jetzt gibt es Krankengeld von der Krankenkasse – also 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Wer trotz Attest in die Herbstferien möchte, muss seine Kasse nur informieren, wenn die Reise ins Ausland geht.

Krankgeschriebene Arbeitnehmer, die in Deutschland Urlaub machen, sollten laut ARAG-Experten allerdings dafür sorgen, für die Kasse erreichbar zu bleiben und jemanden damit beauftragen, ein Blick auf die Post zu werfen, so dass man gegebenenfalls auf Schreiben der Krankenkasse reagieren kann.

Wenn die Reise ins Ausland geht, muss die Krankenkasse ihre Zustimmung geben. Ansonsten riskiert man seinen Anspruch auf Krankengeld. Die ARAG-Experten raten krankgeschriebenen Arbeitnehmern, die Kasse frühzeitig über die Ferienpläne zu informieren, indem sie der Kasse das Attest und den Antrag auf Zustimmung schicken. Hilfreich kann auch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes sein, dass die Reise der Heilung nicht im Wege steht.

Grundsätzlich hat die Krankenkasse keinen Ermessensspielraum und muss einer Reise trotz Krankschreibung zustimmen. Zumindest, wenn die Genesung nicht gefährdet ist. Wer also mit einem frisch operiertem Kreuzbandriss zum Surfurlaub auf die Kanaren fliegen möchte, muss mit einem negativen Bescheid rechnen und riskiert sein Krankengeld.

Ralf Loweg

Thomas-Cook-Pleite: Das sollten Urlauber wissen

Die Pleite des Reise-Unternehmens Thomas Cook hat viele Menschen aus allen Urlaubsträumen gerissen. Auch die Kunden der deutschen Thomas-Cook-Ableger wie beispielsweise Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature sind betroffen. Was die Pleite für deutsche Urlauber bedeutet, erklären ARAG-Experten.

Condor, die Fluggesellschaft des insolventen Unternehmens, will den Flugbetrieb zwar aufrechterhalten, aber eine Garantie haben betroffene Passagiere nicht, heißt es. Immerhin sind deutsche Pauschal-Touristen vor den Folgen einer Insolvenz rechtlich abgesichert, wenn auch die deutschen Tochterfirmen einen Insolvenzantrag stellen.

Nach Auskunft der ARAG Experten müssen Reiseveranstalter bei Abschluss einer Pauschalreise einen sogenannten “Reise-Sicherungsschein” aushändigen. Darauf ist die Insolvenzversicherung des jeweiligen Veranstalters vermerkt. Und die stellt sicher, dass Urlauber nach Hause gebracht werden.

Allerdings müssen Urlauber damit rechnen, dass die Reise vorzeitig beendet ist und sie im schlimmsten Fall vom Hotelier auf die Straße gesetzt werden. Bevor sich Betroffene dann auf eigene Faust nach einer Ersatzunterkunft umschauen und auf diesen Kosten sitzenbleiben, raten die ARAG-Experten, sich an die Reiseleitung vor Ort zu wenden.

Auf der deutschen Thomas-Cook-Homepage heißt es unmissverständlich: “Die Durchführung von Reisen mit Abreisedatum 23. und 24. September 2019 kann nicht gewährleistet werden. Jeglicher Verkauf von Reisen ist gestoppt.”

Nach eigenen Angaben haben die in Deutschland vertretenen Tochterunternehmen von Thomas Cook den Verkauf von Reisen und Flügen komplett eingestellt. Urlauber, die also bereits auf gepackten Koffern sitzen und im Begriff sind, zum Flughafen zu fahren, können wieder auspacken.

Das Geld für die nicht angetretene Reise erstattet ihnen der Veranstalter, über den die Pauschalreise gebucht wurde, oder die Insolvenzversicherung. Auf Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude sollten enttäuschte Urlauber nach Auskunft der ARAG-Experten allerdings nicht zu sehr hoffen.

Ralf Loweg

Deutscher Rohöl-Import geht zurück

Die Importmenge von Rohöl nach Deutschland war im Jahr 2018 niedriger als in allen vorherigen Jahren seit 1992. Sie betrug noch 84,8 Millionen Tonnen. 1992 waren es 97,3 Millionen Tonnen, im Spitzenjahr dieses Zeitraumes 2005 sogar 114,5 Millionen Tonnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat Saudi-Arabien als Lieferant von Rohöl nach Deutschland stark an Bedeutung verloren.

Die aus Saudi-Arabien importierte Menge an Rohöl lag 2018 bei 1,4 Millionen Tonnen. Das waren 1,7 Prozent der gesamten Rohöl-Einfuhr. Saudi-Arabien trägt der Einfuhrstatistik zufolge einen immer geringeren Anteil zu den deutschen Importen bei. 2018 lag es in der Rangliste der mengenmäßig wichtigsten Lieferländer nur auf dem zehnten Platz. Auf den ersten Rängen lagen Russland, Norwegen, Libyen, Kasachstan und Nigeria.

Auch ein Vergleich mit der Liste der wichtigsten Rohöl-Handelspartner des Jahres 2006 zeigt die schwindende Bedeutung Saudi-Arabiens. Damals lag es noch auf Platz sieben der Rangliste.

Ralf Loweg

Urheberrechtsverstöße: Achtung Abzocke

Immer wieder kursieren Zahlungsaufforderungen per E-Mail wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße. Die Absender hoffen offenbar darauf, dass die angeschriebenen Verbraucher bezahlen, zum Beispiel aus Angst, unwissentlich etwas falsch gemacht zu haben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät deshalb den Betroffenen, sich von den Schreiben nicht verunsichern zu lassen.

Aktuell berichten zahlreiche Verbraucher von Abmahnungen per E-Mail, angeblich versendet im Auftrag der Filmproduktionsgesellschaft 20th Century Fox. Die Absender werfen ihnen eine Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von Streaming-Plattformen vor und fordern sie auf, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten unterschiedlicher Höhe auf ein bulgarisches Konto zu überweisen.

“Diese Abmahnungen sind frei erfunden. Die Absender geben sich als Unternehmen aus, die es gar nicht gibt. In ähnlichen Fällen täuschen sie auch fremde Identitäten vor”, sagt Michele Scherer, Referentin für Digitale Welt bei der VZB.

Ein erster Hinweis darauf, dass es sich um ein unseriöses Schreiben handelt, kann schon die Form sein: “Kommt eine Abmahnung per E-Mail statt per Post an und enthält sie dazu auch noch Rechtschreibfehler, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um eine ausgedachte Forderung handelt”, sagt Scherer.

Die Aufforderung, Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen, ist ebenfalls ein Indiz für ein betrügerisches Schreiben. Zu erkennen sind diese ausländischen Bankverbindungen daran, dass die IBAN nicht mit den Buchstaben DE für Deutschland beginnt.

Aber Vorsicht: Nicht jede Abmahnung zu einer Urheberrechtsverletzung ist frei erfunden. “Im Falle einer echten Abmahnung sollten die Verbraucher umgehend reagieren und sich juristisch beraten lassen”, so die Expertin.

Ralf Loweg

Automarkt auf Talfahrt

Herber Dämpfer für den europäischen Automarkt: Im August 2019 sind 1,1 Millionen Pkw neuzugelassen worden. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahresmonat ein dickes Minus von 9,0 Prozent. Auch auf den fünf größten Einzelmärkten ging der Absatz zurück, wie die aktuellen Zahlen des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) belegen.

In Deutschland sanken die Neuanmeldungen um 1,0 Prozent. Auch Großbritannien (-2 Prozent) und Italien (-3 Prozent) verzeichneten einstellige Rückgänge. Frankreich (-14 Prozent) und Spanien (-30 Prozent) mussten zweistellige Minuszahlen hinnehmen. Nach den ersten acht Monaten 2019 steht der europäische Pkw-Markt bei einem Volumen von 10,8 Millionen Fahrzeugen (-3 Prozent).

Der US-Light-Vehicle-Markt (Basic Cars und Light Trucks) ist dagegen im August 2019 kräftig gewachsen. Die Verkäufe stiegen um 11,0 Prozent auf 1,6 Millionen Neufahrzeuge. Ein wesentlicher Grund für den starken Anstieg: In der Verkaufsperiode standen fünf Wochenenden und damit eines mehr als 2018 zur Verfügung. Im bisherigen Jahresverlauf liegt das Marktvolumen mit 11,4 Millionen Light Vehicles auf Vorjahresniveau.

Auf dem chinesischen Markt wurden im August mit 1,6 Millionen Pkw rund 8,0 Prozent weniger Neuwagen verkauft als im Vorjahresmonat. Seit Januar 2019 ist das Marktvolumen um 12,0 Prozent auf 13,1 Millionen Neufahrzeuge zurückgegangen.

Ralf Loweg

 

Mobiles Bezahlen kommt an

Rund ein Jahr nach Einführung der digitalen Girocard in Deutschland verzeichnet die Deutsche Kreditwirtschaft ein wachsendes Interesse an Mobile Payment. So haben Kunden der Volksbanken Raiffeisenbanken und Sparkassen bislang fast eine halbe Million digitale Karten für mobiles Bezahlen auf ihren Smartphones geladen, davon sind 85 Prozent Girocards.

Mobile Payment ist aktuell zwar noch eher für technikaffine Kunden interessant. Eine Umfrage zeigt aber bereits heute: Wer schon einmal mobil bezahlt hat, nutzt das Verfahren mit sehr großer Wahrscheinlichkeit regelmäßig wieder.

Mit der Einstellung der Nutzer beschäftigt sich eine Umfrage von infas quo im Auftrag der EURO Kartensysteme. Demnach haben unter den Kartenbesitzern etwa 42 Prozent (sehr) großes Interesse an einer digitalen Karte im Smartphone. 72 Prozent der Kontaktlos-Zahler geben an, in den kommenden zwölf Monaten auf jeden Fall wieder kontaktlos bezahlen zu wollen. Weitere 16 Prozent halten das für sehr wahrscheinlich. Nur ein Prozent schließt kontaktloses Bezahlen in diesem Zeitraum komplett aus.

Ralf Loweg

Staat beim Strom Preistreiber Nummer eins

In Deutschland ist Strom sehr teuer. Kein Wunder, kassiert allein der Staat 20 Milliarden Euro. Laut Verivox bleibt der Staat damit auch in diesem Jahr wieder Preistreiber Nummer eins bei den Stromkosten. Die Abgabenquote beträgt laut Experten-Recherche beachtliche 53 Prozent. Würde hier der größte Kostenblock – die sogenannte Ökostromumlage – wegfallen, könnte ein Durchschnittshaushalt um bis zu 229 Euro im Jahr entlastet werden, rechnet das Vergleichsportal Verivox vor.

Die Kosten für Strom belaufen sich gemäß Verivox-Verbraucherpreisindex aktuell auf 30,20 Cent je Kilowattstunde. Im Jahr 2018 benötigten die privaten Haushalte rund 127 Milliarden Kilowattstunden Strom. Auf Basis dessen lassen sich für 2019 jährliche Stromkosten von zusammen 38 Milliarden Euro prognostizieren.

Die aufgeschlüsselte Rechnung: 9,9 Milliarden Euro (26 Prozent) entfallen dabei auf die Netznutzung, 8,2 Milliarden Euro (21 Prozent) bleiben den Stromversorgern für Beschaffung, Marge und Vertrieb. Die restlichen 20,3 Milliarden Euro machen staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen aus.

Für die Ökostromumlage, mit der der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert wird, werden aktuell 6,41 Cent je Kilowattstunde fällig. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet das eine jährliche Belastung von 229 Euro brutto. Bei einem Wegfall der Umlage könnten die Strompreise entsprechend stark sinken.

Lars Wallerang

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