Pkw-Gebrauchtwagenmarkt: Mehr Autos, weniger Interesse, längere Standzeiten

Ein steigendes Angebot an Gebrauchtwagen bei weiterhin verhaltener Nachfrage und erneut zunehmenden Standzeiten im Vergleich zum Vorquartal kennzeichnet den Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland auch im dritten Quartal 2023. Das verdeutlicht der aktuelle AutoScout24 MarktReport, den der OnlineAutomarkt quartalsweise herausgibt.

Die Gebrauchtwagenbestände der Händler vergrößern sich wieder. Bedingt durch die angeschobene Neuwagenproduktion und daraus resultierend mehr Besitzumschreibungen alter Fahrzeuge, lagen sie im dritten Quartal rund 17 Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Die Nachfrage bleibt dabei verhalten, liegt aber 16 Prozent über dem niedrigen Niveau von 2022.

Auch in Sachen Preisentwicklung setzt sich der im Laufe des Jahres bereits beobachtete Trend fort: Die Gebrauchtwagenpreise fallen weiter und liegen – entgegen der gewöhnlich zu erwartenden saisonbedingten Preiserhöhungen im Herbst – mit durchschnittlich 27.883 Euro im September rund 1.300 Euro unter dem März-Allzeithoch.

Getrieben durch das – trotz rückläufiger Preise – nach wie vor hohe Preisniveau und die gedämpfte Nachfrage nehmen die Standzeiten weiter zu: So sind sie in dritten Quartal 2023 auf durchschnittlich 97 Tage angestiegen und liegen damit um rund 2,5 Wochen höher als noch zu Tiefstwerten 2022.

In Bezug auf Angebot und Nachfrage in den einzelnen Fahrzeugsegmenten zeigt sich im AutoScout24 MarktReport ein ähnliches Bild wie im Vorquartal: Günstige Langläufer sind weiter stark gefragt. Die Wiedervermarktung teurerer, gebrauchter Elektro- und Hybridfahrzeuge stellt sich dagegen für den Autohandel zunehmend schwierig dar.

Erneut ist das Angebot an gebrauchten Stromern stark gestiegen und liegt rund fünfmal höher (+380 Prozent) im Vergleich zum Vorjahresquartal. Die Nachfrage bleibt jedoch deutlich zurück. Entsprechend verzeichnen gebrauchte E-Autos den größten Wertverlust unter den Antriebsarten. Der Durchschnittspreis lag im September ganze 10.000 Euro unter den Werten zum Jahresbeginn.

“Wir sehen derzeit sehr deutlich, dass ein noch junger, aber rasant wachsender Markt für gebrauchte Elektrofahrzeuge entsteht. Die Nachfrage kann dabei nicht annähernd mit dem steigenden Angebot Schritt halten. Es scheint noch große Bedenken und Unsicherheiten gegenüber gebrauchten Stromern zu geben”, sagt Stefan Schneck, Vertriebschef Deutschland bei AutoScout24.

Die Wiedervermarktung der Fahrzeuge werde damit zur echten Mammutaufgabe für die Händler. Elektrifizierte Neuwagen seien insbesondere im Leasing deutlich gefragter, wie die aktuelle Auswertung der Leasing-Spezialisten LeasingMarkt.de ergeben habe. Um ganze 133 Prozent sei die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen im August 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. mid/asg

red

Rentenvergleich mit Deutschland: Österreichs Rentner erhalten durchschnittlich 400 Euro mehr

Die Durchschnittsrenten in Österreich sind um mehr als 400 Euro höher als in Deutschland. Das geht aus einem neuen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, das die Linken-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat und über das das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Samstagausgaben) berichtet. Konkret erhielten Rentner in Österreich 2022 eine Alterspension von durchschnittlich 1.480 Euro, während die durchschnittliche Altersrente in Deutschland bei 1.054 Euro lag.

Die Rente in Österreich wird zudem 14 Mal pro Jahr ausgezahlt, die Differenz ist dementsprechend noch größer. In Österreich gehen die Menschen dem Gutachten zufolge früher in Rente. 2022 lag das Renteneintrittsalter von Männern im Schnitt bei 63,3 Jahren und von Frauen bei 60,7 Jahren.

In Deutschland gingen die Männer durchschnittlich mit 64,3 Jahren in Rente, die Frauen mit 64,2 Jahren. Laut Wissenschaftlichem Dienst werden in Österreich vom Arbeitgeber 12,55 Prozent und vom Arbeitnehmer 10,25 Prozent getragen. Die Bemessungsgrenze, ab der die zu zahlenden Beiträge nicht mehr steigen, liegt zurzeit bei monatlich 5.850 Euro brutto.

In Deutschland ist der Beitragssatz seit 2018 unverändert geblieben: Für Beschäftigte sind 18,6 Prozent des Bruttogehalts beitragspflichtig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Satz je zur Hälfte. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei monatlich 7.300 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 7.100 Euro (neue Bundesländer).

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch forderte eine “Rentenreform nach Vorbild Österreichs”. Die Ampel solle sich Rat vom Nachbarn holen, sagte der Linken-Politiker dem RND. Es könne nicht sein, “dass Österreich mit ähnlicher Demografie und schwächerer Wirtschaft in der Lage ist, seinen Rentnern Hunderte Euro im Monat mehr auszuzahlen als Deutschland”, so Bartsch. “Das `Geheimrezept` Österreichs ist eine faire Finanzierung. Dort zahlen alle Erwerbstätigen – zum Beispiel auch Abgeordnete und Beamte – in ein System ein und die Arbeitgeberseite sogar etwas mehr.” Zudem forderte der Fraktionschef eine Rentenerhöhung. “Als ersten Schritt ist eine einmalige Rentenerhöhung von zehn Prozent notwendig, um dem Rentensystem Österreichs näher zu kommen.”

red

Breitbandförderung: Baden-Württemberg und Bayern drohen leer auszugehen

Stuttgart/Berlin – In einigen Bundesländern sind die Bundesmittel für den Breitbandausbau bereits ausgeschöpft, wie aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervorgeht, über die die Zeitungen der Mediengruppe Bayern berichten. Dies könnte dazu führen, dass viele Kommunen, insbesondere in Baden-Württemberg und Bayern, in diesem Jahr keine Förderung für den Breitbandausbau erhalten.

Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, um schnelles Internet auch in ländlichen Gebieten zu ermöglichen. Schon im vergangenen Jahr waren die verfügbaren Mittel vorzeitig aufgebraucht. Die Kleine Anfrage zeigt, dass die Kommunen in Bayern in diesem Jahr bereits Fördermittel in Höhe von über 590 Millionen Euro allein für Breitbandinfrastrukturprojekte beantragt haben, obwohl die festgelegte Obergrenze bei 450 Millionen Euro liegt. In Baden-Württemberg ist die Diskrepanz noch größer: Die Obergrenze für Fördermittel beträgt 320 Millionen Euro, aber die beantragten Bundesfördermittel für Breitbandinfrastrukturprojekte belaufen sich auf über 920 Millionen Euro – fast das Dreifache. Auch Sachsen und Thüringen haben erheblich mehr Mittel beantragt, als der Bund bereitgestellt hat.

Der digitalpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Reinhard Brandl (CSU), kritisiert die Haushaltsplanung der Ampel-Koalition und betont, dass beim Breitbandausbau erneut zu wenig Geld zur Verfügung stehe. Der stellvertretende digitalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Johannes Schätzl, hingegen widerspricht dieser Kritik und erklärt, dass die Ampel-Koalition mit 450 Millionen Euro einen Rekordbetrag für die Förderung von Glasfaseranschlüssen in Bayern zur Verfügung stelle. Die hohe Anzahl der Anträge zeige, dass die neue Förderrichtlinie gut angenommen werde, und er sich dafür einsetzen werde, Bayern im nächsten Jahr erneut ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen.

red

Mindestlohn reicht nicht für angemessene Rente im Alter

In den zehn größten deutschen Städten reicht der aktuelle Mindestlohn nicht aus, um eine Rente oberhalb des sozialen Absicherungsniveaus zu ermöglichen. Diese Erkenntnis geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Pascal Meiser hervor, wie der “Stern” berichtet. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen 12,72 und 16,14 Euro brutto pro Stunde verdienen, um allein durch ihr Gehalt, ohne zusätzliche Sozialleistungen, eine Rente zu erzielen, die dem Niveau der Grundsicherung im Alter in diesen Städten entspricht.

Der gegenwärtige Mindestlohn beträgt 12 Euro pro Stunde. Die Städte, die in dieser Untersuchung analysiert wurden, sind Essen, Dortmund, Leipzig, Düsseldorf, Stuttgart, Frankfurt am Main, Köln, München, Hamburg und Berlin. Die Unterschiede in den erforderlichen Mindestlöhnen in diesen Städten resultieren aus der Tatsache, dass die Höhe der Grundsicherung im Alter ebenfalls von ihrem jeweiligen Wohnort abhängt.

Die Vorsitzende der Grünen, Ricarda Lang, fordert daher eine Anhebung des Mindestlohns: “Es sollte für jeden Bürger in unserem Land möglich sein, von seinem Lohn zu leben. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit und Wertschätzung”, betonte sie gegenüber dem Magazin. “Daher muss der Mindestlohn weiterhin angehoben werden, insbesondere angesichts steigender Lebenshaltungskosten und Mieten. Auf diese Weise unterstützen wir auch das Lohnabstandsgebot.”

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal Kober, legt hingegen den Schwerpunkt darauf, Menschen langfristig in besser bezahlte Tätigkeiten zu bringen: “Das Ziel unseres Sozialstaats sollte sein, dass Arbeiten zu Mindestlöhnen nur vorübergehend ausgeübt werden müssen, weil der Aufstieg in besser bezahlte Tätigkeiten für alle möglich sein sollte”, sagte Kober dem “Stern”. Politik und Sozialstaat sollten sich verstärkt auf dieses Versprechen des sozialen Aufstiegs ausrichten.

red

Kfz-Versicherung 2023: Preissteigerungen in historischem Ausmaß bei Vollkasko und Haftpflicht – Wie Verbraucher reagieren können

Heidelberg – Für all jene, die auf ihr geliebtes Auto nicht verzichten möchten, gibt es eine schlechte und eine gute Nachricht. Die bevorstehende Wechselsaison wird für Autobesitzer in Deutschland zu einer wahren Herausforderung, denn die Preise für Kfz-Versicherungen steigen in schwindelerregende Höhen und übertreffen die Tarife des Vorjahres um bis zu 16 Prozent. Ein düsterer Trend, der auf den ersten Blick wie ein Schlag ins Gesicht wirkt. Dennoch birgt er für Wechselkunden auch eine Chance. Die neuesten Daten des Kfz-Versicherungsindexes von Verivox zeigen auf, dass Wechselkunden beachtliche 31 Prozent einsparen können, während die Versicherungsunternehmen erbittert darum ringen, ihren Marktanteil in einem hart umkämpften Sektor zu erweitern.

Besonders betroffen von den drastischen Preiserhöhungen ist die Vollkasko-Versicherung, die im preisgünstigen Segment um satte 16 Prozent ansteigt. Haftpflichttarife erleben einen Anstieg von 12 Prozent im Vergleich zu Oktober 2022, während Teilkasko-Tarife stolze 11 Prozent über dem Niveau des Vorjahres liegen.

Wolfgang Schütz, Geschäftsführer von Verivox, beschreibt die Lage als “Preissteigerungen in einem historisch beispiellosen Ausmaß”. Er erklärt weiter: “Für die Versicherer sind diese Prämienanpassungen unabdingbar. Eine Kombination aus inflationsbedingten Anstiegen der Reparaturkosten und gestiegenen Schadenquoten zwingt die Branche in diesem Jahr in die roten Zahlen.”

Doch auch im mittleren Preissegment bleiben die Preisanpassungen nicht aus. Die Preise für die Vollkaskoversicherung steigen um 13 Prozent, während die Kfz-Haftpflichttarife um 10 Prozent anwachsen. Teilkaskotarife erleben eine Preiserhöhung von 8 Prozent. Schütz kommentiert die prekäre Situation der Verbraucher mit den Worten: “Die Preiserhöhungen treffen die Autofahrer zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten sind Verbraucher ohnehin gezwungen, ihre Ausgaben zu reduzieren. Dennoch sind die Versicherungsunternehmen sowohl auf die notwendige Erhöhung ihrer Einnahmen als auch auf die Erweiterung ihres Marktanteils angewiesen. Autofahrer, die die Wechselsaison geschickt nutzen, können diesem Preisanstieg Einhalt gebieten.”

Um ihren Kundenstamm weiter auszubauen, bieten die Versicherer in diesem Jahr erneut äußerst attraktive Angebote für Neukunden. Im Durchschnitt beträgt die Preisdifferenz zwischen dem mittleren und günstigen Preissegment satte 27 Prozent für Wechselkunden. Das größte Sparpotenzial liegt bei 31 Prozent für die Haftpflicht-Versicherung.

Schütz fasst zusammen: “Es bleibt spannend zu sehen, ob die Vertriebsstrategie der Versicherer aufgeht und ob sie die notwendigen Prämienanpassungen bei Bestandskunden durchsetzen können. Wir erwarten eine aufregende Wechselsaison in diesem Jahr, von der Wechselkunden in hohem Maße profitieren werden.”

red

Baugenehmigungen für Wohnungen in Deutschland sinken um 31,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr

Im August 2023 ist in Deutschland der Bau von 19.300 Wohnungen genehmigt worden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch nach teilweise geschätzten Ergebnissen mitteilte, waren das 31,6 Prozent oder 8.900 Baugenehmigungen weniger als im August 2022. Von Januar bis August 2023 sank die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 28,3 Prozent. Dies entspricht einem Rückgang um 69.100 Wohnungen auf 175.500 Wohnungen.

Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem steigende Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten. In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis August 2023 insgesamt 143.900 Wohnungen genehmigt, so die Statistiker weiter.

Das waren 32,0 Prozent oder 67.700 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um über ein Drittel (-37,8 Prozent beziehungsweise -20.900 Wohnungen) auf 34.400 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern hat sich die Zahl genehmigter Wohnungen sogar mehr als halbiert (-52,5 Prozent beziehungsweise -11.100) auf 10.100. Auch bei der Gebäudeart mit den insgesamt meisten Wohnungen, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich, und zwar um mehr als ein Viertel (-28,0 Prozent beziehungsweise -36.400) auf 93.600. Nur die Wohnheime konnten einen Anstieg auf 5.800 neu errichtete Wohnungen verzeichnen (+13,5 Prozent beziehungsweise +700).

red

Arbeitminister Heil will ukrainische Flüchtlinge schneller in den Arbeitsmarkt integrieren

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD setzt sich dafür ein, dass eine größere Anzahl ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland Arbeit aufnehmen kann. In einem Interview mit der “Bild” (Ausgabe vom Mittwoch) erklärte Heil, dass die Bundesregierung nun Maßnahmen ergreift, um Menschen, die erfolgreich einen Integrationskurs absolviert und eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Er betonte, dass Deutschland solidarisch gehandelt habe, indem es Hunderttausende ukrainische Flüchtlinge aufgenommen hat.

Heil wies darauf hin, dass die deutsche Wirtschaft weiterhin auf der Suche nach Arbeitskräften und Fachkräften sei. Er betonte die Bedeutung einer engen Betreuung durch die Jobcenter, gezielter Weiterbildungsmaßnahmen und passgenauer Arbeitsangebote für die Integration dieser Menschen. Gleichzeitig ermutigte er Arbeitgeber dazu, auch Flüchtlingen, die die deutsche Sprache noch nicht perfekt beherrschen, eine Chance zu geben.

Im Detail sieht Heils Plan vor, dass die Jobcenter künftig spezielle Kooperationspläne mit den ukrainischen Flüchtlingen erstellen werden und alle sechs Wochen mit ihren Arbeitsvermittlern den Fortschritt besprechen. Andernfalls drohen Kürzungen beim Bürgergeld. Darüber hinaus fordert Heil die Unternehmen auf, Flüchtlinge trotz eingeschränkter Deutschkenntnisse einzustellen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Initiative ist eine beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Dies soll den ukrainischen Flüchtlingen helfen, schneller in ihrem erlernten Berufsfeld in Deutschland Fuß zu fassen.

red

Deutschland verstärkt Anstrengungen zur Asyl-Rückführung: Druck auf ausländische Partner steigt

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erhöht in der Asylpolitik den Druck auf das Ausland und die eigene Regierung. So sollen alle Minister und hohen Beamte der Bundesregierung ab sofort in Gesprächen mit ausländischen Partnern die Rücknahme von Asylbewerbern deutlich ansprechen und fordern, berichtet die “Bild” (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise.

Es gehe darum, die unmissverständliche Botschaft zu setzen, dass betroffene Länder in Deutschland abgelehnten Asylbewerber zurücknehmen müssten. Deutschland müsse ab jetzt zeigen, dass es ernst machen mit der Rückführung abgelehnter Asylbewerber, heißt es in Regierungskreisen. Die Bundesregierung bemüht sich seit Monaten um Abkommen mit Drittstaaten zur Rücknahme abgelehnter Asylbewerber – mit bislang mäßigem Erfolg.

red

Dienstwagen und Steuern: Finanzamt prüft Fahrtenbücher genau – worauf Sie achten sollten

Wer einen Dienstwagen fährt und auch privat nutzen darf, muss dies als geldwerten Vorteil versteuern. Je nach Berechnungsart ist dabei eine lückenlose Dokumentation der privaten Fahrten sowie der Fahrten zur Arbeit erforderlich. Und in bestimmten Fällen schaut das Finanzamt genau hin. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert die Details.

Immer zum Jahresbeginn können Arbeitnehmer mit Firmenwagen entscheiden, wie der geldwerte Vorteil für das Auto berechnet werden soll – pauschal oder anhand der tatsächlichen Nutzung. Im Nachhinein besteht die Möglichkeit, die Berechnungsart in der Steuererklärung für das betreffende Jahr umzuwandeln in die jeweils andere Variante. Zum Beispiel, weil man feststellt, dass man aufgrund von aufgezeichneten Fahrten zur Arbeitsstelle steuerlich doch besser mit dem Fahrtenbuch als mit der Pauschalberechnung fährt.

Bei der Pauschalberechnung müssen Arbeitnehmer jeden Monat ein Prozent des Neuwagen-Listenpreises versteuern (0,25 Prozent bei Elektroautos bis 60.000 Euro). Dazu kommen 0,03 Prozent für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder, falls die erste Tätigkeitsstätte nur gelegentlich aufgesucht wird, 0,002 Prozent für jeden Entfernungskilometer multipliziert mit der Anzahl der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.

Ein Fahrtenbuch ist sinnvoll für Arbeitnehmende, die das Fahrzeug privat wenig nutzen, dafür aber aus beruflichen Gründen sehr viel mit dem Dienstwagen unterwegs sind. Zum Beispiel um Kunden, Filialen oder Baustellen zu besuchen. Im Fahrtenbuch müssen alle Fahrten notiert werden – sowohl die beruflichen als auch die privaten. Am Ende des Jahres wird dann zusammengezählt, und für die privaten Fahrten muss anteilig Einkommensteuer gezahlt werden.

VLH-Tipp: Das Fahrtenbuch lohnt sich umso mehr, je niedriger die Gesamtkosten für den Firmenwagen sind. Wenn beispielsweise das Auto bereits abgeschrieben wurde oder ein Gebrauchtwagen ist, wenn der Arbeitnehmer die Benzinkosten selbst zahlen muss oder eine Zuzahlung zur Anschaffung des Dienstwagens geleistet hat, dann sollte aus steuerlichen Gründen auf jeden Fall ein Fahrtenbuch geführt werden. Letzteres wird übrigens auch bei der Pauschalmethode angerechnet.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gibt – im Gegensatz zu den anderen Bundesländern – regelmäßig eine Liste heraus mit den jährlichen Prüfungsschwerpunkten der dortigen Finanzämter. Und darin ist in diesem Jahr das Thema zu Firmenwagen enthalten. Unter anderem soll bei einem Wechsel der Berechnungsart für Dienstwagen in diesem Jahr besonders genau hingeschaut werden. Wer von der pauschalen auf die tatsächliche Nutzung wechselt, sollte eine lückenlose und ganzjährige Dokumentation aller Fahrten vorlegen können – sowohl der privaten als auch der zur Arbeit. Das kann zum Beispiel über die Zeiterfassung des Unternehmens erfolgen.

Abgesehen von dem besagten Hinweis der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen sollte grundsätzlich immer auf eine korrekte Führung des Fahrtenbuchs geachtet werden. Denn ist das Finanzamt damit nicht einverstanden, weil eine Anforderung nicht erfüllt ist, kann es das Fahrtenbuch ablehnen. In diesem Fall wird der Dienstwagen automatisch mit der Ein-Prozent-Regelung versteuert.

VLH-Tipp: Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für das Führen eines Fahrtenbuchs, sollte er dies vorab mit dem Arbeitgeber besprechen. Denn für die Ermittlung des geldwerten Vorteils mittels Fahrtenbuchmethode müssen sämtliche Kosten des Fahrzeugs nachgewiesen werden. Selbst bei einem vorbildlich geführten Fahrtenbuch kann das Finanzamt den Wechsel der Berechnungsart ablehnen, wenn der Arbeitgeber nicht alle Belege zur Verfügung stellt.

mid/asg

Verbraucherschützer drängen auf Verlängerung der Gassteuersenkung

Um die Belastung der Gaskunden zu reduzieren, spricht sich die Verbraucherzentrale NRW für die Beibehaltung des reduzierten Steuersatzes über den Jahreswechsel hinaus aus. Sie argumentiert, dass die vorzeitige Beendigung der Mehrwertsteuersenkung mitten in der Heizperiode und überraschend früh erfolgt. Verbraucher benötigen Zuverlässigkeit bei den steuerlichen Entlastungsmaßnahmen, betonte Christina Wallraf, die Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie merkte an, dass die Energiekostenbelastung der Haushalte immer noch höher ist als vor der Krise. Im Vergleich zu 2021 sind selbst die vergleichsweise günstigen Verträge für Neukunden um rund 60 Prozent teurer. Daher sollte die Mehrwertsteuersenkung für Gas bis zum Ende der kommenden Heizperiode beibehalten werden, schlug Wallraf vor.

Auf der anderen Seite argumentiert Manuel Frondel, Energieexperte des RWI-Leibniz-Instituts, dass es sinnvoll sei, dass der Bund die Mehrwertsteuer für Gas zum 1. Januar wieder auf das ursprüngliche Niveau von 19 Prozent anhebt. Er erklärte, dass die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Gas aus geoökologischen, klimatischen und haushaltspolitischen Gründen gerechtfertigt sei. Um die sozialen Belastungen auszugleichen, sollte das bereits versprochene Klimageld zur Kompensation der CO2-Bepreisung schnellstmöglich, jedoch ausschließlich an einkommensschwache Haushalte, ausgezahlt werden, schlug Frondel vor.

red

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