Mehr Baugenehmigungen für Wohnungen

Im November 2021 ist in Deutschland der Bau von 29.020 Wohnungen genehmigt worden. Das waren saison- und kalenderbereinigt 2,6 Prozent mehr als im Vormonat, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Die Zahl der Baugenehmigungen von Wohnungen in neuen Einfamilienhäusern stieg gegenüber dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt um 2,6 Prozent, in Zweifamilienhäusern um 2,7 Prozent.

Bei den Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäusern war hingegen ein Rückgang um 4,5 Prozent zu verzeichnen. Die Zahl der Genehmigungen für Wohnungen, die durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, hat sich um 26,7 Prozent erhöht. Im Zeitraum Januar bis November 2021 wurden mit 341.037 Wohnungen insgesamt 2,8 Prozent mehr genehmigt als im Vorjahreszeitraum, so die Statistiker weiter.

Dieses Plus betrifft den Neubau fast aller Gebäudearten (Einfamilienhäuser: +1,2 Prozent, Zweifamilienhäuser: +24,6 Prozent, Mehrfamilienhäuser: +0,5 Prozent, Wohnheime: -24,5 Prozent).

red / dts

Nichtgeimpften Beschäftigten in Arztpraxen droht ab Mitte März Kündigung

Ungeimpften Mitarbeitern in Hausarztpraxen drohen angesichts der Impfpflicht ab Mitte März zunächst Abmahnungen und später gegebenenfalls auch Kündigungen. Das teilte der Deutsche Hausärzteverband dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” mit. Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche gilt ab dem 15. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Wie aus einem Informationspapier des Verbandes an die Arztpraxen hervorgeht, müssen Mitarbeiter bis zum Ablauf des 15. März einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Corona geimpft werden können, vorlegen. Wenn sie dem nicht nachkommen, dürfen die Betroffenen in der Arztpraxis weder tätig noch beschäftigt werden. “Das Gesundheitsamt kann gegenüber den betroffenen Personen ein Verbot aussprechen, die Arztpraxis zu betreten oder in dieser tätig zu sein”, heißt es in dem Schreiben.

Dann entfalle auch der Anspruch auf Vergütung. Wenn sich der Arbeitnehmer weiterhin weigert, einen Impfnachweis vorzulegen, kann als “letztes Mittel eine Kündigung in Betracht kommen”, heißt es weiter. Zunächst müssten aber Abmahnungen erfolgen.

Der Deutsche Hausärzteverband geht jedoch nicht davon aus, dass viele Beschäftigte von Abmahnungen und Kündigungen betroffen sein werden. “Der überragend große Teil der Hausärztinnen und Hausärzte und des Praxispersonals haben sich bereits früh impfen lassen – sowohl aus Selbstschutz, als auch natürlich um die Patientinnen und Patienten zu schützen”, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt dem RND. “Daher wird die Zahl derer, die von den neuen Regelungen zur Impfpflicht in den Praxen betroffen sein werden, eher klein sein.”

red / dts

Weniger Zigaretten verkauft – Absatz von Pfeifentabak legt deutlich zu

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 2,8 Prozent weniger Zigaretten versteuert als im Jahr 2020. Beim Absatz von Pfeifentabak setzte sich der Aufwärtstrend der vergangenen Jahre hingegen fort: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, stieg die Menge des versteuerten Pfeifentabaks, zu dem auch Wasserpfeifentabak und Tabakprodukte für sogenannte elektrische Tabakerhitzer zählen, im Vorjahresvergleich um satte 40,0 Prozent. Auch der Absatz von Zigarren und Zigarillos erhöhte sich leicht um 1,4 Prozent.

Die Menge des versteuerten Feinschnitts sank dagegen um 5,6 Prozent. Insgesamt wurden 2021 Tabakwaren im Wert von 29,4 Milliarden Euro versteuert. Das waren rund 0,6 Milliarden Euro oder 2,0 Prozent mehr als 2020. Der Trend zum Pfeifentabak ist während der Coronakrise noch stärker geworden als in den Jahren davor.

Gegenüber dem Jahr 2020 erhöhte sich der Absatz von Pfeifentabak um 2.398 auf 8.387 Tonnen im Jahr 2021. Seit 2019 hat sich der Absatz von Pfeifentabak damit mehr als verdoppelt. Die Steigerungen sind dabei auf Wasserpfeifentabak und Tabakprodukte für sogenannte elektrische Erhitzer zurückzuführen.

Der Absatz von klassischem Pfeifentabak ist dagegen seit Jahren rückläufig. Im 4. Quartal 2021 stieg der Absatz von Pfeifentabak im Vergleich zum Vorjahresquartal um 107,0 Prozent. Grund hierfür dürfte die Tabaksteuererhöhung zum 1. Januar 2022 sein sowie eine neue Zusatzsteuer, die dann erstmalig für Wasserpfeifentabak und elektrisch erhitzten Tabak anfällt.

Die langfristige Entwicklung der versteuerten Tabakwaren zeigt, dass der Zigarettenabsatz seit 1991 von 146,5 Milliarden Stück um etwas mehr als die Hälfte auf 71,8 Milliarden Stück im Jahr 2021 sank. Im Gegensatz dazu stiegen die versteuerten Verkaufswerte für Zigaretten aufgrund von Tabaksteuer- und Preiserhöhungen im gleichen Zeitraum um 43,0 Prozent auf 22,7 Milliarden Euro. Von 1989 bis 2021 wurde die Tabaksteuer auf Zigaretten insgesamt 15 Mal erhöht, zuletzt zum 1. Januar 2015.

red / dts

Luftfilter-Förderung für Schulen und Kitas: Erst 3,7 Millionen Euro ausgezahlt

Aus dem 200-Millionen-Euro-Förderprogramm des Bundes für Raumluftfilter an Schulen und Kitas sind bislang erst 3,7 Millionen Euro an die Länder ausgezahlt worden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine schriftliche Frage von Linksfraktionschefin Amira Mohamed Ali hervor, über die die “Rheinische Post” (Donnerstagausgabe) berichtet. Die Bundesregierung hatte das Förderprogramm im Juli 2021 beschlossen, um in der Corona-Pandemie Schüler und Kita-Kinder besser vor Ansteckungen zu schützen.

“Die Verantwortung für die Umsetzung der Fördermaßnahmen liegt bei den für Schulen und Kitas zuständigen Bundesländern”, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Die Mittel seien im Rahmen von Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt worden, die alle 16 Bundesländer anschließend unterschrieben hätten. “Mit Stand vom 4. Januar 2022 sind knapp 3,7 Millionen Euro an Bundesmitteln an die Länder ausgezahlt worden”, heißt es jedoch.

Die neue Bundesregierung habe das Förderprogramm vom Jahresende 2021 bis Ende März 2022 verlängert. “Das verschafft den Ländern die Möglichkeit, die zugesagten Bundesmittel auch in diesem Jahr noch nutzen zu können”, schreibt das Ministerium. Viele Bundesländer verfügen über eigene Förderprogramme zur Anschaffung von Luftfiltern.

Um zusätzlich die Bundesmittel abzurufen, müssen sie weitere Verwaltungsverfahren durchlaufen. Diese Mühe machen sich viele Länder offenbar nicht. “Die Bilanz des Förderprogramms ist enttäuschend. Es hat viel zu lange gedauert, bis die Kitas und Schulen das Geld abrufen konnten. Die Förderbedingungen waren zu kompliziert. Das Geld ist in den Mühlen der Bürokratie stecken geblieben”, kritisierte Linken-Fraktionschefin Mohamed Ali.

Es sei richtig von der Ampel-Koalition, weiter Fördermittel für die Anschaffung von mobilen Luftfiltern in Kitas und Schulen zur Verfügung zu stellen. “Die Bundesregierung muss aber, in Abstimmung mit den Ländern, eine schnellere Lösung zum Verteilen des Geldes finden. Eine Möglichkeit ist, dass die Kitas und Schulen es direkt über die nationale Förderbank KfW beantragen können”, schlug sie vor.

red / dts

Viele Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen sehen eigene Existenz bedroht

Rund 25 Prozent der Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen in Deutschland sehen sich gegenwärtig in ihrer Existenz bedroht. Das ist das Ergebnis einer Studie des Münchener Ifo-Instituts, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Dies ist demnach deutlich mehr als in der gesamten Wirtschaft, wo der Wert bei 14 Prozent liegt.

“Für viele kleine Unternehmen wird das wirtschaftliche Überleben immer schwieriger, je länger die Pandemie dauert”, sagte Klaus Wohlrabe, Leiter der Ifo-Umfragen. Das Geschäftsklima für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige verschlechterte sich im Dezember. Der entsprechende sank auf -7,7 Punkte (nicht saisonbereinigt), nach -6,4 im November.

Dies liegt deutlich unter der Gesamtwirtschaft mit +7,0 Punkte. “Die Kleinstunternehmen leiden besonders stark unter dem aktuellen Pandemieverlauf”, so Wohlrabe. Insbesondere die Einschätzungen zur aktuellen Lage sind merklich schlechter ausgefallen.

Der Pessimismus mit Blick auf die kommenden Monate hat hingegen etwas abgenommen.

red / dts

BGH-Urteil: Mietminderung für Gewerberäume während Lockdown in Einzelfällen möglich

Für Mieter von gewerblich genutzten Räumen kommt während eines Corona-Lockdowns grundsätzlich ein Anspruch auf Mietminderung in Betracht. Eine pauschale Regel gebe aber nicht, es gelte der Einzelfall, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Unter anderem müsse geklärt werden, welche Nachteile dem Mieter durch die Geschäftsschließung und deren Dauer entstanden sind.

Beispielsweise müssten der Umsatzrückgang, aber auch staatliche Hilfen betrachtet werden. Konkret ging es in dem Verfahren um einen Fall aus Sachsen. Dabei musste ein Einzelhändler vom 19. März bis zum 19. April 2020 aufgrund von Lockdown-Maßnahmen schließen, der Vermieter verlangte aber weiter die volle Miete.

Das zuständige Landgericht hatte den Einzelhändler zur Zahlung der Miete verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hatte das Oberlandesgericht Dresden die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und die Beklagte – unter Abweisung der Klage im Übrigen – zur Zahlung von der halben Miete verurteilt. Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts jetzt wieder auf und wies die Sache an das OLG zurück (Urteil vom 12. Januar 2022 – XII ZR 8/21).

red / dts

Studie: Fachkräftemangel nur durch Zuwanderer zu schließen

Der Fachkräftemangel in Deutschland kann laut einer Studie nur durch Zuwanderer geschlossen werden. Schon jetzt leisten Einwanderer vor allem in der Logistik und in der Gastronomie einen enormen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Geschäfte, heißt es in einer noch unveröffentlichten Studie des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), über die die “Rheinische Post” in ihrer Mittwochausgabe berichtet. In der Logistik seien derzeit knapp 133.000 Berufskraftfahrer mit ausländischem Pass tätig – das sei bereits jeder Vierte in diesem Beruf, so das Institut.

Auch 91.000 Gastronomiefachkräfte und damit fast jeder Dritte habe eine ausländische Staatsangehörigkeit. Der Beruf des Berufskraftfahrers sei 2020 für Migranten der beliebteste Beruf auf Fachkräfteniveau gewesen. Zugleich gebe es aktuell eine Fachkräftelücke von fast 12.000 offenen Stellen für Berufskraftfahrer.

Auf dem zweiten Platz der beliebtesten Berufe unter Migranten rangiere die Fachkraft im Gastronomieservice. Im Oktober 2021 fehlten auch hier jedoch fast 4.200 Fachkräfte, trotz der Coronakrise.

red / dts

Zahl der Kurzarbeiter in Deutschland steigt deutlich

Die Zahl der Kurzarbeiter in Deutschland ist kräftig gestiegen. Das Münchner Ifo-Institut schätzt, dass sie im Dezember von 712.000 auf 879.000 zunahm. Das sind nun 2,6 Prozent der Beschäftigten, nach 2,1 Prozent im November.

“Die wachsenden Corona-Zahlen vergrößerten insbesondere die Kurzarbeit im Gastgewerbe und im Einzelhandel”, sagte Ifo-Forscher Sebastian Link. Das Gastgewerbe verzeichnete ein Plus von 75.000 auf 126.000 und im Einzelhandel stieg die Zahl von 23.000 auf 53.000. Besonders hoch lag die Zahl in der Autobranche mit 17,6 Prozent oder 166.000 Beschäftigten. In der Industrie insgesamt wuchs die Zahl von 381.000 auf 390.000 Beschäftigte (5,6 Prozent).

“Das ist eine Folge der zunehmenden Lieferengpässe”, so Link. Vor Corona lag die Zahl der Kurzarbeiter im Februar 2020 bei 134.000, im März sprang sie auf 2,6 Millionen und im April 2020 erreichte sie den Rekordwert von 6 Millionen. Das hatte es zuvor noch nie gegeben.

red / dts

Mehr als 1.000 Unternehmen melden sich im Oktober pleite

Im Oktober 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1.056 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 2,7 Prozent weniger als im Oktober 2020, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit. Im Vergleich zum Oktober 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 33,7 Prozent niedriger.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte im zehnten Monat des Jahres auf knapp 1,0 Milliarden Euro. Im Oktober 2020 hatten sie noch bei etwa 2,1 Milliarden Euro gelegen. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Baugewerbe mit 193 Fällen (Oktober 2020: 170; +13,5 Prozent).

Im Handel waren es 160 Verfahren (Oktober 2020: 134; +19,4 Prozent). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 119 Insolvenzen gemeldet (Oktober 2020: 134; -11,2 Prozent). Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war, so die Statistiker.

Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

Beruht der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, ist die Insolvenzantragspflicht noch bis maximal 31. Januar 2022 ausgesetzt. Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren: Im Dezember 2021 stieg diese Zahl nach vorläufigen Angaben um 18,0 Prozent gegenüber November 2021, nachdem sie bereits im Vormonat deutlich zugenommen hatte (+43,8 Prozent im November 2021 gegenüber Oktober 2021). Im Vergleich zu Dezember 2020 lag die Zahl um 24,8 Prozent höher.

Damals war die Antragspflicht noch vollumfänglich ausgesetzt. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im Oktober 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als verdreifacht. 5.981 Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag – 222,1 Prozent mehr als im Oktober 2020. Der starke Anstieg steht den Statistikern zufolge im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre.

Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren.

Gegenüber Oktober 2019 stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2021 um 13,5 Prozent.

red / dts

Mindestens 135 Euro Heizkosten-Zuschuss für finanzschwache Haushalte

Die neue Bundesregierung will betroffenen Haushalten mehr als 100 Euro einmaligen Heizkosten-Zuschuss bezahlen. Das meldet “Bild” (Dienstagausgabe) unter Berufung auf die “Formulierungshilfe” aus dem Bundesbauministerium für die Koalitionsfraktionen. Danach soll ein Ein-Personen-Haushalt 135 Euro erhalten, ein Zwei-Personen-Haushalt 175 Euro.

Für jede weitere Person im Haushalt sind je 35 Euro vorgesehen. Die Gesamtkosten des einmaligen Zuschusses für die rund 710.000 betroffenen Haushalte, die Wohngeld beziehen, werden im Entwurf mit 130 Millionen Euro veranschlagt. Wie “Bild” weiter schreibt, soll der Zuschuss über die Wohngeldbehörden ausgezahlt werden.

Das Gesetz soll “bereits in der 1. Jahreshälfte 2022, d.h. noch vor Eingang der Nebenkostenabrechnungen” in Kraft treten, zitiert “Bild” aus dem Entwurf.

red

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