“Zusatzgewinne”: Mineralölwirtschaft kritisiert Pläne für Solidaritätsabgabe

Der Mineralölwirtschaftsverband “Fuels und Energie” hat die Vorschläge des Finanzministeriums zur Umsetzung des EU-Energiekrisenbeitrags vehement kritisiert. Wie aus Kreisen des Ministeriums verlautete, sollen Öl- und Gasunternehmen die geplante Abgabe auf “Zusatzgewinne” für die Jahre 2022 und 2023 zahlen. “In dieser Hinsicht geht der Vorschlag der Bundesregierung um einhundert Prozent über das von der EU vorgegebene Mindestmaß hinaus”, sagte “Fuels und Energie”-Hauptgeschäftsführer Christian Küchen dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben).

Die EU-Verordnung sehe die Einführung einer Solidaritätsabgabe für den Raffineriesektor für mindestens ein Jahr vor. “Die Bundesregierung möchte die Sondersteuer nun für zwei Jahre einführen”, kritisierte Küchen. Zur beabsichtigen Höhe der Steuer auf “Zufallsgewinne” von 33 Prozent merkte Küchen an, dass diese zusätzlich zu den Steuern auf Unternehmensgewinne anfallen, die durchschnittlich in Deutschland bei rund 31 Prozent und damit im EU-Vergleich mit an der Spitze lägen.

“In Summe erfolgt also schon bei diesem Vorschlag eine Abschöpfung von fast zwei Dritteln der Gewinne der Jahre 2022 und 2023”, fürchtet der Verbandschef. Bei einigen Unternehmen dürfte diese Steuerbelastung schon ab dem ersten Euro greifen, da im Referenzzeitraum coronabedingt mitunter erhebliche Verluste aufgelaufen seien, so Küchen.

red

Fast drei Viertel aller deutschen Unternehmen nicht mehr tarifgebunden

Drei Viertel aller Betriebe (74,7 Prozent) in Deutschland sind nicht tarifgebunden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die “Rheinische Post” in ihrer Donnerstagausgabe berichtet. Vollzeit-Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Unternehmen erhalten demnach im Durchschnitt rund 600 Euro weniger Bruttolohn im Monat als Beschäftigte in tarifgebundenen Firmen.

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2021 in tarifgebundenen Unternehmen bei 4.351 Euro. Er war damit 604 Euro oder 16,1 Prozent höher als der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten in nicht tarifgebundenen Unternehmen. Die Unterschiede sind in Westdeutschland etwas geringer als in Ostdeutschland.

2021 lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten in tarifgebundenen westdeutschen Unternehmen bei 4.424 Euro und damit um 524 Euro oder 13,7 Prozent höher als in nicht-tarifgebundenen Unternehmen. In Ostdeutschland verdienten Vollzeitbeschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen im Schnitt 3.802 Euro und damit sogar 820 Euro oder 27,2 Prozent mehr. Im vergangenen Jahr arbeiteten fast die Hälfte aller Beschäftigten (48 Prozent) in nicht tarifgebundenen Unternehmen, wie aus Antwort des Ministeriums hervorgeht.

2002 hatte die Quote nicht-tarifgebundener Beschäftigter noch bei 32,4 Prozent gelegen. Es waren damals noch weniger als sechs von zehn (57,7 Prozent) Betrieben nicht tarifgebunden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den Rückgang der Tarifbindung mit einem neuen Gesetz im kommenden Jahr aufhalten.

Die Bundesregierung werde beispielsweise dafür sorgen, dass Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlen, so Heil. Den Linken kommen diese Pläne nicht schnell genug. “Immer mehr Unternehmen entziehen sich durch Tarifflucht ihrer sozialen Verantwortung und verschaffen sich so schmutzige Wettbewerbsvorteile gegenüber denjenigen Konkurrenten, die nach Tarif zahlen”, sagte Linken-Politiker Pascal Meiser.

“Das ist eine gefährliche Entwicklung, die den sozialen Frieden in unserem Land ernsthaft gefährdet.”

red

Mehrheit gibt laut Umfrage wegen Inflation weniger Geld aus

In einer Umfrage gaben fast zwei Drittel der befragten Verbraucher an, angesichts der hohen Inflation ihre Ausgaben bereits eingeschränkt zu haben. Weitere 20 Prozent rechnen damit, dass sie dies künftig tun müssen. Dies hat eine Befragung im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ergeben, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe in ihren Donnerstagausgaben berichten.

Die meisten Befragten kaufen günstigere Lebensmittel ein (61 Prozent) sowie weniger Kleidung und konsumieren insgesamt weniger (je 56 Prozent). Gut ein Drittel der Befragten fahren seltener mit dem Auto. Genauso viele verzichten derzeit auf Flugreisen oder schränken diese zumindest ein.

Gleichzeitig ist die Mehrheit in der Umfrage bereit, das eigene Konsumverhalten für den Klimaschutz zu verändern. 75 Prozent würden ihre Kleidung länger tragen, statt neue zu kaufen. 60 Prozent wollen energiesparende Elektrogeräte kaufen, weitere 45 Prozent würden defekte Geräte reparieren lassen anstatt sie neu zu kaufen.

Allerdings wünschen sich die Verbraucher laut Umfrage verbindliche Angaben der Hersteller zur Lebensdauer von Geräten. In diesem Fall wären 60 Prozent bereit, defekte Geräte reparieren zu lassen, wenn die vorgesehene Lebensdauer noch in weiter Ferne liegt. Die Teilnehmer der Befragung würden gerne eine Waschmaschine 12 Jahre nutzen, Staubsauger, TV-Geräte und Drucker je 10 Jahre und Handys 5 Jahre.

Um ressourcenschonende Reparaturen zu fördern, sollten Hersteller dazu verpflichtet werden, eine verbindliche Angabe zur Lebensdauer der Geräte anzugeben, fordert Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. “Politik und Hersteller stehen in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um Verbrauchern klimaschonenden Konsum zu ermöglichen”, so Pop. “Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Baustein für klima- und ressourcenschonenden Konsum.”

Die Koalition müsse jetzt liefern. “Es muss sichergestellt werden, dass Hersteller ihre Produkte so designen, dass sie reparaturfähig sind. Und natürlich müssen Reparaturen auch bezahlbar sein und sich die Kosten in einem ökonomisch sinnvollen Rahmen bewegen”, sagte die Verbraucherschützerin.

red

Kompromiss gefunden: Weg für “Bürgergeld” ist frei

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich am Mittwoch auf Details zum sogenannten “Bürgergeld” geeinigt und damit den Weg für diese neue Form der Sozialhilfe frei gemacht. Der Einigungsvorschlag sieht insbesondere eine Verkürzung der Karenzzeit, eine Reduzierung der Schonvermögen und den Wegfall der sogenannten “Vertrauenszeit” vor. Die Karenzzeit, in der die Kosten für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe und die Heizkosten in “angemessener Höhe” anerkannt und übernommen werden, soll auf ein Jahr halbiert werden, der ursprüngliche von der Ampel-Koalition bewirkte Bundestagsbeschluss hatte zwei Jahre vorgesehen.

Bezüglich der Schonvermögen in der Karenzzeit enthält der gefundene Kompromiss ebenfalls eine deutliche Reduzierung: Vermögen ist danach nicht zu berücksichtigen, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person überschreitet. Der Bundestagsbeschluss hatte Grenzen von 60.000 bzw. 30.000 Euro vorgesehen. Überdies enthält die Einigung eine neue Härtefallregelung bei selbst genutztem Wohneigentum: Nach dem Gesetz zählt ein selbstgenutztes Haus mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern zum Schonvermögen, bei mehr als vier Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche für jede weitere Person um 20 Quadratmeter.

Nach dem Kompromiss können nun auch größere Häuser bzw. Wohnungen zum Schonvermögen gerechnet werden, wenn andernfalls eine besondere Härte entstünde. Gänzlich entfallen soll nach dem Vermittlungsergebnis die vom Bundestag beschlossene sechsmonatige “Vertrauenszeit”, in der auch bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen verhängt worden wären. Bei solchen Sanktionen soll nach dem Vermittlungsergebnis nun ein dreistufiges System Anwendung finden: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das “Bürgergeld” für einen Monat um 10 Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent.

Auch nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses darf keine Leistungsminderung erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer “außergewöhnlichen Härte” führen, wie es hieß. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss am 14. November angerufen, nachdem der Bundestagsbeschluss in der Plenarsitzung des Bundesrates am selben Tage die erforderliche Mehrheit verfehlt hatte. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundestag den Einigungsvorschlag noch annehmen, auch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.

Aller Voraussicht sollen beide Abstimmungen am 25. November stattfinden.

red

Haushalte in Deutschland verbrauchen 40 Prozent weniger Gas

Die deutschen Haushalte sparen auch bei winterlichen Temperaturen viel Gas ein. “Wir beobachten im Vergleich zu den Vorjahren einen Rückgang des Gasverbrauchs um 40 Prozent”, sagte der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, den Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Mittwochsausgaben). Die ersten kälteren Novemberwochen entwickelten sich “sehr verantwortungsbewusst”.

Müller appelliert allerdings an die Bevölkerung, beim Sparen nicht nachzulassen. “Das Problem ist, dass wir das den ganzen Winter durchhalten müssen.” Und der könne in Deutschland bis in den März hineinreichen, so der Behördenleiter.

Laut Müller würden die Einsparungen von Tag zu Tag sehr schwanken. “Es gibt rund 20 Millionen Haushalte mit Gastherme, jeden Morgen werden also 20 Millionen Entscheidungen neu getroffen.” Die Bürger würden sich täglich fragen, welche Zimmer beheizt werden und welche nicht.

Diese Entscheidungen sehe man dann zusammengefasst in den Gasverbräuchen. “Darum darf man sich nicht nur einmal richtig entscheiden, man muss sich Tag für Tag aufs Neue richtig entscheiden”, so Müller.

red

Lufthansa-Boss Spohr will keine Billigflüge mehr anbieten

Köln – Lufthansa-Chef Carsten Spohr will keine Billigflüge mehr anbieten. Die Zeit der “Ultra-Billigtickets” sei vorbei, sagte er dem Magazin “Stern”. Das sei auch gut so.

Billigfliegen sei “ökologisch verantwortungslos und ökonomisch unsinnig, weil man nichts verdient”. Es sei auch gegenüber der Dienstleistung “respektlos”, die erbracht werden müsse, um jemanden sicher zum Beispiel nach Mallorca zu fliegen. Der durchschnittliche Erlös pro One-Way-Ticket liege bei der Lufthansa noch immer unter zehn Euro, so Spohr.

Vor der Pandemie verdiente die Lufthansa Group im Durchschnitt acht Euro je Ticket.

red

Gaspreisbremse laut Paritätischer nicht ausreichend

Berlin – Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, hat das Vorziehen der Gaspreisbremse auf Januar 2023 begrüßt, hält den Schritt aber nicht für ausreichend. “Es ist hoch erfreulich, dass niedrigere Gaspreise schon ab Januar greifen sollen und nicht erst ab März”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochsausgaben). “Das kann aber notwendige Direktzahlungen an bedürftige Haushalte nicht ersetzen. Denn es steigen nicht nur die Gaspreise, sondern die Preise insgesamt, insbesondere für Lebensmittel.” Schneider fügte hinzu: “Deshalb kommt es entscheidend darauf an, dass die Regelsätze in der Grundsicherung nicht allein um 50 Euro, sondern um 200 Euro angehoben werden.” Außerdem müsse die Erhöhung des Wohngeldes zum Jahresanfang sofort greifen, so Schneider.

red

Energie-Profiteure: Finanzministerium will 33 Prozent “Übergewinnsteuer”

Das Bundesfinanzministerium will sogenannte “Übergewinne” von Mineralöl- und Gasunternehmen mit einem Steuersatz von 33 Prozent besteuern. “Der EU-Energiekrisenbeitrag ist eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung”, heißt es in der Formulierungshilfe zum Jahressteuergesetz 2022, über die die “Welt” (Mittwochsausgabe) berichtet. Alle im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen müssen demnach jenen Gewinn aus den Jahren 2022 und 2023 extra versteuern, der mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 liegt.

Die Einnahmen will der Bund genauso wie die Abschöpfung von “Zufallsgewinnen” im Strombereich zur Deckung der Finanzierung der Strompreisbremse nutzen. Die zusätzlichen Einnahmen des Bundes werden in dem Entwurf auf ein bis drei Milliarden Euro beziffert. Hintergrund ist der EU-Energiekrisenbeitrag, der Anfang Oktober vom Rat in Brüssel als Reaktion auf die hohen Energiepreise beschlossen wurde und bis Jahresende umgesetzt werden muss.

Der Fraktion der Grünen geht das nicht weit genug. “Der Entwurf des Finanzministeriums für die Abgabe von Übergewinnen von Öl- und Gasfirmen bleibt deutlich hinter dem Notwendigen zurück”, sagte die finanzpolitische Sprecherin Katharina Beck der “Welt”. In der jetzigen Form seien Gewinnverschiebungen ins Ausland zu befürchten.

Sie gehe davon aus, dass die Abgabe großflächig umgangen werden könne. Beck forderte, dass sowohl bei der Bemessungsgrundlage als auch der Höhe des Steuersatzes nachgeschärft wird. “Die EU-Verordnung beschreibt 33 Prozent klar nur als Mindestsatz – ein höherer Satz ist möglich”, sagte sie.

Eine ähnliche Behandlung von “Übergewinnen” im Mineralöl- und “Zufallsgewinnen” im Strombereich gebiete die Marktfairness. Ersten Schätzungen zufolge müsste aus ihrer Sicht die Höhe des Satzes bei den Öl- und Gasfirmen in einer Größenordnung von 60 bis 80 Prozent liegen, um der Höhe der Abschöpfung im Strombereich ungefähr zu entsprechen.

red

Nach “One-Love-Eklat”: Handelsriese Rewe beendet Zusammenarbeit mit DFB

Von Ayhan Güneş

Die Geschehnisse rund um die Weltmeisterschaft 2022 in Katar reißen nicht ab. Nach dem die FIFA dem DFB und anderen europäischen Fußballerverbänden untersagt hat, die „One Love“-Binde während der Spiele zu tragen, hat ein erster großer Sponsor entschieden seinen Partnerschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung ruhen zu lassen. Zudem verzichtet das Kölner Unternehmen auf eine Verlängerung des Partnerschaftsvertrags.

Zu den Gründen schreibt der Discount-Riese: Die REWE Group steht für Diversität und Vielfalt. Und ist langjähriger aktiver Fußballsponsor: „Fußball ist für uns unter anderem Fair Play, Toleranz und Zusammenhalt – diese Werte halten auch wir hoch“, so REWE Group-CEO Lionel Souque.  „Wir stehen ein für Diversität – und auch Fußball ist Diversität. Diese Haltung leben wir und diese Haltung verteidigen wir – auch gegen mögliche Widerstände. Die skandalöse Haltung der FIFA ist für mich als CEO eines vielfältigen Unternehmens und als Fußballfan absolut nicht akzeptabel“, sagte Souque weiter.

Der deutschen Nationalmannschaft und allen Spielern wünscht die Rewe ausdrücklich viel Erfolg für die WM. „Wir stehen an eurer Seite und fiebern mit euch mit!“, so Souque.

Hintergrund war, dass die Kapitäne der Nationalmannschaften von Deutschland und weiterer Topnationen bei der Fußball-WM in Katar nun doch nicht die sogenannten “One Love”-Binde tragen dürfen.  Der WM-Ausrichter FIFA hatte zuvor angedroht, die Aktion auf dem Platz mit der Gelben Karte ahnden zu werden. Die Kampagne war eine gemeinsame Aktion der Nationalmannschaften aus England, den Niederlanden, Belgien, der Schweiz, Wales, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Schweden und Deutschland.

Die Kapitäne dieser Länder wollten mit einer bunten Binde spielen, die mit einem Herz und der Aufschrift “One Love” bedruckt sein sollte. Kurz vor dem WM-Auftakt hatte die FIFA allerdings überraschend eigene Pläne für die Kapitänsbinden vorgestellt und Abweichlern mit Strafen gedroht. Dabei war die “One Love”-Aktion selbst bereits auf Kritik gestoßen.

Da die geplante Kapitänsbinde kaum etwas mit den Regenbogenfarben der LGBTQ-Gemeinde mehr zu tun hatte, wurde den Verbänden von vielen Beobachtern “reine Symbolik” vorgeworfen.

red

Bericht: Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten

Berlin – Die zum 1. März 2023 geplante Gaspreisbremse soll offenbar rückwirkend schon ab Januar gelten. Das berichtet der “Spiegel” unter Berufung auf einen Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse, den Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Dienstagmorgen in die Ressortabstimmung gegeben hat. Am Kern des Vorhabens ändert sich demnach nichts.

Die Verbraucher “erhalten von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgas- oder Wärmeverbrauchs zu zwölf beziehungsweise 9,5 Cent je Kilowattstunde”, heißt es in dem Entwurf. Bei Industriekunden sind es 70 Prozent ihres Erdgas- oder 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu sieben beziehungsweise 7,5 Cent je Kilowattstunde. Ursprünglich war geplant, den Entwurf bereits am vergangenen Freitag im Kabinett zu beschließen, es kam aber zu Verzögerungen.

Mittlerweile wird für Mittwoch mit einem Kabinettsbeschluss gerechnet.

red

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