So heizen Sie am effizientesten

Die Heizperiode steht in den Startlöchern. Bei den angespannten Energiepreisen fragen sich Verbraucher, wie sie am effizientesten heizen und lüften – und dabei Kosten sparen können. Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) gibt Tipps.

Beim effizienten Heizen irrt der Spruch: Viel hilft viel. Denn es ist deutlich energiesparender, konstant auf niedriger oder mittlerer Stufe zu heizen, als ständig zwischen “voll aufdrehen” und “ganz abdrehen” zu wechseln. Das gilt insbesondere bei schlecht gedämmten Bestandsgebäuden. “Wer sein Thermostat maximal aufdreht, heizt damit die Wohnung nicht automatisch in kürzerer Zeit”, sagt Markus Lau, Technikexperte beim DVFG. “Viel effizienter ist es, sich für eine Raumtemperatur zu entscheiden – und diese konstant zu halten. Das verringert das Risiko, durch häufiges Hoch- und Runterdrehen der Heizung unnötig viel Energie und damit Heizkosten zu verbrauchen.” Sein Tipp: In Wohnräumen das Thermostat immer zwischen den Werten 1,5 und 3,5 belassen – also auf mittlerer Stufe. Wer die Wohnung für einige Stunden verlässt, sollte die Heizung nicht vollständig abschalten, sondern nur etwas herunterdrehen.

Auch beim Lüften im Herbst sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Das Wichtigste zuerst: Lüften ist auch bei nasskaltem Herbstwetter Pflicht. Denn regelmäßige Frischluft sorgt für ein angenehmes Raumklima, beugt Schimmelbildung vor und spart Energiekosten. “Am besten drei- bis viermal am Tag für etwa zehn Minuten Stoßlüften oder idealerweise sogar Querlüften, also gegenüberliegende Fenster öffnen und Frischluft reinlassen”, rät Lau.

Selbst wenn es regnet und draußen eine hohe Luftfeuchtigkeit herrscht, gilt es, diese Lüftungsstrategie zu befolgen. Denn wird frische “feuchte” Luft hereingelassen, sinkt durch deren Erwärmung auch die im Raum vorhandene Feuchtigkeit schnell ab. Hingegen nicht zu empfehlen im Herbst: Dauerlüften mit gekippten Fenstern. “Im Fensterbereich besteht ansonsten das Risiko, dass sich die Wände abkühlen und feucht werden. Die Heizung müsste mit hohem Aufwand dagegen arbeiten. Ein echter Energiefresser, der durch richtiges Lüften einfach vermieden werden kann”, sagt Lau.

Doch wie sollte man heizen, wenn gerade frische Luft benötigt wird? Wer keine Heizenergie verschwenden möchte, sollte es vermeiden, nach draußen zu heizen. “Bei geöffneten Fenstern also die Thermostate der Heizkörper immer komplett zudrehen”, sagt Lau. Der Grund: Sind die Thermostate beim Lüften noch aufgedreht, führt die einströmende kalte Luft dazu, dass sich die Heizkörper zu stark aufheizen. Die Konsequenz: Der Energieverbrauch ist höher, als er sein müsste – unnötig hohe Heizkosten die Folge. Daher beim Lüften Thermostate immer komplett zudrehen.

Andreas Reiners / glp

Homeoffice: Größere Identifikation mit Arbeitgeber

Homeoffice wird auch bedingt durch die Coronakrise immer wichtiger. Der Trend zur Arbeit in den eigenen vier Wänden dürfte sich auch ohne Pandemie fortsetzen. Wer im Homeoffice arbeitet, identifiziert sie sich zudem stärker mit dem Unternehmen. Das gilt besonders für diejenigen, die Arbeit und Freizeit gut auseinanderhalten können. Damit das gelingt, ist Fairness im Verhältnis zum Vorgesetzten wichtig. Umgekehrt sinkt die Bereitschaft, sich für den Arbeitgeber zu engagieren, wenn Beschäftigte die Erfahrung machen, dass die Grenze zwischen Beruflichem und Privatem im Homeoffice verschwimmt.

Das ist das Ergebnis einer Studie von Dr. Yvonne Lott, Forscherin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, und Prof. Dr. Anja Abendroth von der Universität Bielefeld. Lott und Abendroth haben dafür Befragungsdaten aus dem Linked Personal Panel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ausgewertet. Die Daten stammen aus der Befragungswelle von 2014/15. Eine Verzerrung durch Sondereffekte der Coronakrise, als ein großer Teil der Beschäftigten zeitweise von zu Hause arbeiten musste, ist damit ausgeschlossen. Die Ergebnisse sind repräsentativ für Unternehmen in Deutschland mit mehr als 50 Beschäftigten.

Knapp 16 Prozent aller Beschäftigten haben zum Zeitpunkt der Befragung zumindest zeitweise von zu Hause aus gearbeitet. Der Studie zufolge fiel ihre Identifikation mit dem Arbeitgeber im Schnitt höher aus als bei Beschäftigten, die keine Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten. Allerdings gibt es unter den Beschäftigten im Homeoffice große Unterschiede: Etwa die Hälfte gibt an, dass sich ihre Work-Life-Balance durch Heimarbeit verbessert. Das wiederum kann sich positiv auf die Motivation auswirken – und auf die Identifikation mit dem Arbeitgeber. Die andere Hälfte der Beschäftigten im Homeoffice macht eine gegenteilige Erfahrung: Für sie verschwimmt die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit, etwa weil sie ständig erreichbar sein müssen oder weil sie das Gefühl haben, besonders viel und lange arbeiten zu müssen, um zu beweisen, dass sie im häuslichen Umfeld produktiv sind. Letztlich kann darunter die Identifikation mit dem Unternehmen leiden.

Ob die Beschäftigten positive oder negative Erfahrungen im Homeoffice machen, hängt eng zusammen mit den Arbeitsbeziehungen im Unternehmen. Sind diese von Fairness geprägt, haben Beschäftigte seltener das Gefühl von Entgrenzung. Ein Mangel an Fairness bewirkt das Gegenteil.

Unternehmen müssten die Interessen der Beschäftigten in Bezug auf Homeoffice stärker berücksichtigen, so die Wissenschaftlerinnen. Außerdem müsse ein vertrauenswürdiges und faires Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern gefördert werden. Entscheidend sei, dass beide Seiten von der gewonnenen Flexibilität profitieren. Dies sei auch wichtig, um Arbeitskräfte zu halten. Denn: Sinkt die Identifikation mit dem Arbeitgeber, steigt das Risiko einer Kündigung. “Angesichts der zunehmenden Forderungen der Arbeitnehmer nach Vereinbarkeit, ist zu erwarten, dass mitarbeiterorientierte Flexibilität eine noch wichtigere Rolle spielen wird”, analysiert Lott.

Andreas Reiners / glp

Inflation steigt im September auf über 4 Prozent – höchste Steigerung seit 1993

Es wird nicht günstiger in Deutschland: Die Inflationsrate steigt weiter und lag im September 2021 bei +4,1 %. Eine höhere Inflationsrate gab es zuletzt im Dezember 1993 mit +4,3 %. Im August 2021 hatte sie bereits bei +3,9 % gelegen (Juli 2021: +3,8 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieben die Verbraucherpreise im Vergleich zum August 2021 unverändert.

Temporäre Sondereffekte wirken weiterhin erhöhend auf die Inflationsrate

Die hohe Inflationsrate hat verschiedene Gründe, darunter Basiseffekte durch niedrige Preise im Jahr 2020. Insbesondere die temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 und der Preisverfall der Mineralölprodukte im Vorjahr wirken sich erhöhend auf die Gesamtteuerung aus. Zusätzlich wirken krisenbedingte Effekte, wie die deutlichen Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen, die sich bisher nur teilweise oder abge­schwächt im Verbraucherpreisindex niederschlagen.

Energie verteuerte sich binnen Jahresfrist kräftig um 14,3 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von September 2020 bis September 2021 überdurchschnittlich um 6,1 %. Vor allem die Preise für Energieprodukte lagen mit +14,3 % deutlich über der Gesamtteuerung. „Die Teuerungsrate hierfür hat sich den dritten Monat in Folge erhöht. Wesentlich dafür waren die Basiseffekte, da wir die aktuellen Preise mit den sehr niedrigen Preisen des Vorjahres vergleichen. Auch die zu Jahresbeginn eingeführte CO2-Abgabe wirkt insbesondere erhöhend auf die Teuerungsrate der Energieprodukte“, sagt Christoph-Martin Mai, Leiter des Referats „Verbraucherpreise“ im Statistischen Bundesamt. Merklich teurer wurden Heizöl (+76,5 %) und Kraftstoffe (+28,4 %). Auch die Preise für Erdgas (+5,7 %) und Strom (+2,0 %) erhöhten sich.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich um 4,9 %

Nicht nur die Preise für Energieprodukte, sondern auch die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im September 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat überdurchschnittlich mit +4,9 %. Spürbar teurer gegenüber September 2020 wurden Gemüse (+9,2 %) sowie Molkereiprodukte und Eier (+5,5 %). Darüber hinaus verteuerten sich neben den Verbrauchsgütern auch Gebrauchsgüter wie Fahrzeuge (+6,4 %) oder Möbel und Leuchten (+4,4 %) deutlich.

red

 

Konsum erwacht aus Corona-Schlaf

Die Corona-Pandemie war die Krönung der Konjukturschwäche. Lokale dicht, Läden zu – ein Alptraum für Marktwirtschaftler. Doch nun bewegt sich der Konsum wieder heraus aus dem Langzeit-Tief. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln beobachtet eine Erholung beim privaten Konsum. Schon im vergangenen Quartal habe sich die Kauflaune der Deutschen verbessert.

Seit Beginn der Corona-Pandemie seien einschließlich des ersten Quartals 2021 rund 200 Milliarden Euro an Konsumausgaben verloren gegangen. Nachdem das zweite Quartal eine kräftige Erholung gezeigt habe, setze sich dieser Trend nun fort. Der Index, mit dem das IW gemeinsam mit The Conference Board das Vertrauen der Verbraucher misst, ist im Vergleich zu den vorangegangenen drei Monaten zwar nur moderat von 106 auf 107 Punkte gestiegen. Allerdings liege das nunmehr erreichte Niveau nahe an dem Spitzenwert von Anfang 2018 – damals betrug der Wert 108. Das signalisiere für das dritte Quartal 2021 eine fortgesetzte Konsumerholung.

Lars Wallerang / glp

Strand als Arbeitsplatz: Das müssen digitale Nomaden beachten

Als digitaler Nomade kann man dort arbeiten, wo andere Urlaub machen. Woanders als im Betrieb zu arbeiten, liegt nicht zuletzt wegen der Corona-Krise und der Digitalisierung voll im Trend. Die ARAG-Experten verraten, wie das möglich ist und welche Vorbereitungen getroffen werden sollten.

Wer freiberuflich oder als Unternehmer und nicht als Angestellter einer Firma unterwegs ist und mit seinen Diensten Gewinne erzielt, muss in der Regel ein Gewerbe anmelden, der Einfachheit halber am besten zunächst in Deutschland. Ein Gewerbe im Ausland zu registrieren, kann bürokratisch und sprachlich einige Hürden mit sich bringen und lässt sich auch später noch umsetzen.

Einen Gewerbeschein gibt es im zuständigen Gewerbeamt und kostet je nach Gemeinde bzw. Stadt etwa zwischen zehn und sechzig Euro. Für die Beantragung benötigt man einen gültigen Personalausweis. Die anschließende verpflichtende Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer kostet für Kleingewerbetreibende zwischen 30 und 75 Euro, für im Handelsregister eingetragene Unternehmen werden mindestens 150 Euro im Jahr fällig.

Zieht es den Jobber ins Ausland, sollte man sich gut überlegen, wo man seinen Hauptwohnsitz einrichtet. Die Experten weisen darauf hin, dass es durchaus vorteilhaft sein kann, in Deutschland gemeldet zu bleiben. So kann man beispielweise leichter ein Bankkonto eröffnen, behördliche Angelegenheiten unkomplizierter regeln und muss sich nicht immer neu an- und abmelden, wenn man zwischendurch doch einmal länger als drei Monate in Deutschland bleibt.

Wer sich aber dennoch abmelden möchte, erhält eine Abmeldebescheinigung beim zuständigen Ordnungsamt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass man einen Reisepass nach einer Abmeldung nur noch in der Botschaft beantragen kann. Auch seine politische Wählerstimme gibt man mit der Abmeldung auf.

Wer Mitglied in seiner Krankversicherung in Deutschland bleibt, ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) weiterhin versichert. Geht es jedoch über diese Grenzen hinaus, sollte man sich unbedingt um eine zusätzliche Reiseversicherung kümmern. Die Experten empfehlen, sich zunächst bei der eigenen Versicherung über Auslandskrankenversicherungen zu informieren. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann eine so genannte Anwartschaft vereinbaren. Damit wird die Versicherung nicht aufgelöst, sondern ruht lediglich und ein Wiedereinstieg in die alten Tarife ist gesichert.

Gerade wenn man länger im Ausland unterwegs ist, ist es trotzdem wichtig, eine verlässliche Postadresse in der Heimat zu haben. Das kann die von Freunden oder Verwandten sein oder man mietet sich einen Briefkasten in einem gemeinschaftlich genutzten Büro, einem so genannten Coworking-Space. Wer nicht gerade täglich weiterzieht, sollte sich um einen Nachsendeauftrag bei der deutschen Post bemühen.

Andreas Reiners / glp

Ab wann Rentner Steuern zahlen

Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) klärt darüber auf, ab wann Ruheständler von der Steuerpflicht betroffen sind. Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Doch nicht jeder, der Rente bezieht, ist auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. 

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Rentnerinnen und Rentner sind dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente zuzüglich anderer steuerpflichtiger Einkünfte und abzüglich absetzbarer Kosten den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro pro Jahr. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Wert, also 19.488 Euro.

Wird die komplette Rente besteuert? Dank des sogenannten Rentenfreibetrags bleibt ein gewisser Teil der Rente bislang steuerfrei. Entscheidend für die Höhe des Rentenfreibetrags ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer 2021 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 19 Prozent zu. Das heißt: 19 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 81 Prozent der Rente müssen allerdings versteuert werden. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren grundsätzlich unverändert bleibt. Der steuerfreie Teil der Rente wird für zukünftige Rentner in den kommenden Jahren jedoch immer kleiner, bis 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen.

Wie wird der steuerfreie Teil der Rente errechnet? Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Die meisten Rentnerinnen und Rentner gehen allerdings unterjährig in Rente, sprich: Die Rente wird im ersten Jahr in der Regel für weniger als zwölf Monate gezahlt. Deshalb wird der Rentenfreibetrag erst im zweiten – und damit vollen – Rentenbezugsjahr ermittelt.

Ein Beispiel: Harald ist am 1. April 2014 in Rente gegangen. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 32 Prozent zu. Der volle Rentenfreibetrag wird jedoch erst aus der Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet. Haralds Jahresbruttorente 2015 betrug 24.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 32 Prozent liegt damit also bei 7.680 Euro. Dieser einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren unverändert – auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt. Der Rentenfreibetrag wird für jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen in voller Höhe versteuert werden.

Wird man nach der Rentenanpassung steuerpflichtig? Jedes Jahr zum 1. Juli erhöht die Bundesregierung die Renten, die sogenannte Rentenanpassung. Am 1. Juli 2020 konnten sich die Rentnerinnen und Rentner im Westen über 3,45 Prozent mehr Geld freuen, im Osten stieg die Rente um 4,20 Prozent.

Zum 1. Juli 2021 sind die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent gestiegen. Die Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland erhielten keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Der für die neuen Bundesländer maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro. Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert weiterhin 34,19 Euro.

Einige Rentnerinnen und Rentner fürchten Jahr für Jahr, dass sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet. Werden durch die Rentenanpassung doch Steuern fällig, sind diese zunächst nur gering.

Lars Wallrang / glp

Verbraucherschutz bis hinter die Haustür

Der derzeitige Homeoffice-Boom erhöht das Risiko, Opfer von unseriösen Haustiergeschäften zu werden. Ob es um Zeitschriftenabos, Stromanbieter- oder Internetverträge oder angeblich hochwertige Bücher geht, man fühlt sich nach dem Klingeln an der Haustür unter Druck gesetzt. Immer noch werden viel zu viele Verträge auf diese Art und Weise abgeschlossen.

Dass das Gesetz wenig Schutz vor den unerbetenen Gästen bietet, zeigt eine erfolglose Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie hatte im Jahr 2017 den Stromanbieter lekker Energie GmbH verklagt, nachdem sich Verbraucherinnen und Verbraucher über an der Haustür untergeschobene Energielieferverträge beschwert hatten.

“Anders als Telefon- oder E-Mail-Werbung werden Haustürgeschäfte im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt”, erläutert Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. “Aus unserer Sicht stellen sie aber eine genauso unzumutbare Belästigung dar. Mit der Klage wollten wir Hausbesuche ohne vorherige Einwilligung daher generell verbieten lassen.”

In der ersten Instanz war die Klage erfolgreich, in der zweiten wurde das Urteil jedoch abgeändert. Dies wollte die Verbraucherzentrale Niedersachsen nicht hinnehmen und hat das Urteil überprüfen lassen. Die Beschwerde hat der Bundesgerichtshof jetzt zurückgewiesen, das Verfahren ist damit beendet.

Haustürgeschäfte können also weiterhin ohne Einschränkung stattfinden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert eindeutige gesetzliche Regelungen der kommenden Bundesregierung. Bis dahin sollten Vertreterinnen und Vertreter an der Haustür konsequent abgewiesen werden.

Lars Wallerang / glp

Tourismus in Deutschland weiter im Aufwind: Vorkrisenniveau von August 2019 fast wieder erreicht

Im August 2021 haben die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 56,1 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste verbucht. Das waren 13,4 % mehr Übernachtungen als im August 2020, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt. Die Übernachtungszahlen im August dieses Jahres lagen damit nur noch 3,1 % unter dem August 2019 und haben das Vorkrisenniveau fast wieder erreicht.

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg im August 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 13,7 % auf 51,0 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland erhöhte sich um 10,0 % auf 5,1 Millionen. Im Vergleich zum August 2019 war die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland sogar 8,2 % höher. Dies zeigt einen starken Trend zum Urlaub im eigenen Land während der Corona-Krise. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland lag hingegen noch immer 52,7 % unter dem Vorkrisenniveau. Möglicherweise bevorzugte auch diese Gästegruppe krisenbedingt heimische Regionen.

Januar bis August 2021: 15 % weniger Übernachtungen als im Vorjahreszeitraum

Von Januar bis August 2021 haben die Beherbergungsbetriebe insgesamt 180,3 Millionen Übernachtungen verbucht. Das waren 15,0 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei war die erste Jahreshälfte 2021 allerdings über einen längeren Zeitraum (teilweise bis Anfang Juni) durch ein coronabedingtes Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste beeinflusst. Im Jahr 2020 waren in der ersten Jahreshälfte etwa zwei Monate (Mitte März bis Mitte Mai) davon betroffen.

red

Ökonomen kritisieren Riester-Rente

Die Riester-Rente steht wieder in der Kritik. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin konstatiert: “Die Riester-Rente verfehlt ihr Ziel”. Nötig sei ein Neustart. Die Studie auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt: Nur ein Viertel der Bevölkerung bis 65 Jahren hat einen Riester-Vertrag. Vor allem ärmere Haushalte “riestern” nur selten. Ein Großteil der Bevölkerung und insbesondere von Altersarmut bedrohte Zielgruppen werden demnach nicht erreicht.

“Die Riester-Rente erreicht nicht diejenigen, die sie am dringendsten brauchen würden”, sagt Studienautor Peter Haan. “Ihr Ziel, das sinkende Rentenniveau abzufedern und den Lebensstandard auch im Alter zu sichern, verfehlt sie somit weitgehend.”

Neben dem Bildungsniveau scheint vor allem die berufliche Position entscheidend für die Frage zu sein, wer einen Riester-Vertrag abschließt: Je höher die berufliche Position, desto häufiger wird ein Riester-Vertrag gehalten. So haben im Jahr 2020 rund 42 Prozent der Angestellten mit Führungsaufgaben einen Riester-Vertrag – aber nur elf Prozent der ungelernten Arbeiter.

Rund 300 000 Personen beziehen aktuell bereits eine Riester-Rente. Durchschnittlich beziehen diese 83 Euro im Monat aus einer Riester-Rente. Dies entspricht etwa einem Anteil von fünf Prozent an allen eigenen Alterseinkommen dieser Gruppe. “In den nächsten Jahren werden mehr Riester-Sparer mit längeren Beitragszeiten in Rente gehen, der Anteil der Riester-Renten am durchschnittlichen Alterseinkommen wird also steigen”, prognostiziert Co-Autor Johannes Geyer. “Jedoch wird auch dieser Anstieg nicht ausreichen, um die Lücken im Versorgungsniveau der Bevölkerung zu schließen.”

Alternativvorschlag: Verpflichtender Vorsorgefonds nach schwedischem Vorbild. “Die Riester-Rente muss grundlegend reformiert werden”, fasst Co-Autor Markus M. Grabka das Ergebnis der Studie zusammen. “Die Riester-Rente sollte am schwedischen Modell der privaten Altersvorsorge ausgerichtet werden.”

In Schweden ist private Altersvorsorge obligatorisch. Von staatlicher Seite wird ein standardisiertes Vorsorgeprodukt mit geringen Bürokratiekosten angeboten. Dessen Rendite liegt deutlich über der von vielen Riester-Rentenverträgen in Deutschland, dabei gibt es in Schweden aber keine Beitragsgarantien. Ein solcher verpflichtender Vorsorgefonds könne auch für Deutschland ein Modell sein. Es müsse allerdings sichergestellt sein, dass auch Arbeitslose und Geringverdiener Beiträge leisten können, etwa indem der Staat die Beiträge für diese Gruppen subventioniert.

Lars Wallerang / glp

Digitale Klagemauer

 Langsam und umständlich mahlen die Mühlen der Justiz. Weil eine digitale Weiterverarbeitung von Klageschreiben bislang nicht möglich war, konnten Gerichte deren Flut bislang kaum bewältigen. Und das, obwohl viele Bürger wegen des Kostenrisikos und aufwändiger und umständlicher Klageerhebung den Gang vor Gericht scheuen. Laut dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zeigen Umfragen, dass Bürger in der Regel erst ab einem finanziellen Schaden von knapp 2.000 Euro vor Gericht ziehen.

Um die Wege zwischen rechtssuchenden Menschen und der Justiz zu vereinfachen und gleichzeitig Gerichten ein papierloses und damit ressourcenschonenderes Arbeiten zu ermöglichen, hat das BMJV in Kooperation mit Tech4Germany das Projekt “Digitale Klagewege” gestartet. Im Rahmen dieses gemeinschaftlichen Programms, das unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramtes steht, wird bis November ein Online-Tool entwickelt, mit dem Bürger Klage einreichen können und das Gerichte in die Lage versetzt, gleichgelagerte Verfahren einfacher und schneller zu bearbeiten.

Allerdings wird das nach nutzerzentrierten Kriterien entwickelte Online-Klagetool nach Auskunft von Experten des Versicherers ARAG nur bei Klagen zum Einsatz kommen, die bei Gerichten ohne Anwaltszwang eingereicht werden, wie beispielsweise bei Amts-, Arbeits- oder Verwaltungsgerichten. Im ersten Schritt wird es laut BMJV um mietrechtliche Ansprüche gehen. Ein erster Schritt, um Bundesregierung und Verwaltung fit für die Digitalisierung zu machen und den Service zu verbessern.

Solveig Grewe / glp

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