So sparen Sie bei der Krankenversicherung

Ohne Krankenversicherung kommt man kaum gesund über die Runden. Doch um im Ernstfall in den Genuss der Unterstützung zu kommen, müssen die Beiträge erst einmal bezahlt werden. Und da gibt es auch kurz vor Weihnachten keine Geschenke.

Im Gegenteil: Nach aktuellen Zahlen muss rund jeder zweite Versicherte 2021 mehr zahlen. Das Sparpotenzial durch einen Wechsel der Krankenkasse schätzen viele Verbraucher dabei immer noch falsch ein, wie eine Umfrage im Auftrag von Verivox zeigt.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei 1,1 Prozent und er steigt ab Januar 2021 für rund jeden zweiten Versicherten. Bisher haben 21 der 76 allgemein zugänglichen Krankenkassen Erhöhungen für ihre mehr als 35 Millionen Versicherten angekündigt.

Die Versicherten schätzen ihr Sparpotenzial oft zu gering ein. 22 Prozent der Teilnehmer der Verivox-Umfrage vermuten, dass sie schon bei der günstigsten Krankenkasse sind. Tatsächlich haben die Krankenkassen mit den regional günstigsten Zusatzbeiträgen aber nur einen Marktanteil von zwei Prozent an den Versicherten.

28 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie maximal 50 Euro pro Jahr sparen könnten. 24 Prozent hielten ein Sparpotenzial von 50 bis 100 Euro für plausibel.

Der günstigste Zusatzbeitrag einer bundesweit tätigen Krankenkasse liegt aktuell bei 0,39 Prozent – jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Ein Wechsel von einer Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag bringt für einen Angestellten mit einem Einkommen von 47.928 Euro (Bundesdurchschnitt ohne Sonderzahlungen für Vollzeitstellen laut Statistischem Bundesamt) aktuell schon 170 Euro Beitragsersparnis.

Weil die Zusatzbeiträge steigen, dürfte der Beitragsunterschied im kommenden Jahr sogar 218 Euro erreichen. Da Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich absetzbar sind, fällt das Plus im Portmonee je nach Steuerklasse geringer aus.

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben im Schnitt weniger Einnahmen – 25.992 Euro im Jahr 2019 laut Bundesministerium für Gesundheit. Dann beträgt die Ersparnis 92 Euro im laufenden Jahr und 118 Euro im Jahr 2021, so die Verivox-Experten. Selbst mit diesem Einkommen läge die Ersparnis höher als drei Viertel der Befragten vermuten.

Ralf Loweg / glp

Rekordverschuldung: Öffentliche Schulden steigen 2020 auf fast 2,2 Billionen Euro

Wegen der Ausgaben und Hilfspakete in der Coronakrise sind die öffentlichen Schulden im 3. Quartal 2020 auf einen neuen Höchststand gestiegen: Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war zum Quartalsende mit fast 2,2 Billionen Euro verschuldet, teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag mit.

Bereits Ende des 2. Quartals 2020 war der bis dahin höchste in der Schuldenstatistik ermittelte Schuldenstand erreicht worden (2 109,2 Milliarden Euro). Eine ähnlich hohe Verschuldung hatte es davor Ende 2012 mit 2 068,3 Milliarden Euro gegeben. Seither waren die öffentlichen Schulden jedes Jahr gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung zum Ende des 3. Quartals 2020 damit gegenüber dem Jahresende 2019 um 15,6 % oder 296,4 Milliarden Euro.

Der Anstieg ist im Wesentlichen in der Aufnahme finanzieller Mittel für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise begründet. Gegenüber dem 2. Quartal 2020 nahm der Schuldenstand um 4,1 % (+85,9 Milliarden Euro) zu.

red

Steuerfreie Pauschalen beim privaten Laden von Dienst-Elektroautos

Wer seinen elektrisch angetriebenen Dienstwagen zu Hause auflädt, dem kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Aufwand pauschal und steuerfrei erstatten. Das gab das Finanzministerium am Montag bekannt.

Auf Initiative Baden-Württembergs werden die Pauschalen ab dem 1. Januar 2021 deutlich angehoben. „E-Mobilität ist ein wichtiger Baustein der Verkehrs- und der Energiewende”, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Mit den erhöhten Pauschalen setzen wir Anreize, auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge umzusteigen.”

Erhöhung der Obergrenze ab 2021

Stellen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge als Dienstwagen zur Verfügung, die diese zum Beispiel am privaten Stromanschluss in der eigenen Garage aufladen, können Arbeitgeber dafür eine steuerfreie Erstattung (einen sogenannten Auslagenersatz) zahlen. Die Finanzverwaltung stellt dazu eine Erleichterung bereit: Wer den bürokratischen Aufwand minimieren will, kann alternativ monatliche Pauschalen überweisen. Diese sind bis zu einer festgelegten Höhe steuerfrei.

Ab Anfang kommenden Jahres werden die Obergrenzen erhöht: Bei einer monatlichen pauschalen Erstattung für Elektrofahrzeuge liegt sie dann bei 70 Euro, bislang sind Pauschalen bis 50 Euro steuerfrei. Für Hybridelektrofahrzeuge wird die Pauschale von 25 Euro auf 35 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass im Betrieb des Arbeitgebers keine zusätzliche Lademöglichkeit zur Verfügung steht.

Auch wenn im Betrieb des Arbeitgebers Lademöglichkeiten gegeben sind, sind steuerfreie pauschale Erstattungen möglich. Für Elektrofahrzeuge liegen sie ab 2021 bei 30 Euro monatlich (bislang 20 Euro) und für Hybridelektrofahrzeuge bei 15 Euro (bisher 10 Euro) pro Monat.

Die pauschale steuerfreie Erstattung ist bis 31. Dezember 2030 möglich. Der Anwendungszeitraum der Verwaltungsregelung entspricht dem Zeitrahmen, den der Gesetzgeber für die im Einkommensteuergesetz geregelte Förderung der Elektromobilität vorsieht.

red

Landesvermögen von Baden-Württemberg steigt auf fast 81 Milliarden Euro

Das zahlt sich aus: Zum Stichtag 31. Dezember 2019 lag der Wert des gesamten Landesvermögens bei 80,85 Milliarden Euro – und damit um mehr als sechs Milliarden Euro höher als zum Stichtag 31. Dezember 2018 (74,65 Milliarden Euro). Das geht aus der aktuellen Vermögensrechnung des Landes hervor. Darin werden Vermögen und Schulden Baden-Württembergs umfassend dargestellt. Das gab die Landesregierung am Sonntag bekannt. 

„Nachhaltige Haushaltspolitik blickt über das Jetzt hinaus. Die Vermögensrechnung zeigt, dass wir uns vor der Corona-Pandemie gut aufgestellt haben. Wir haben damit den Grundstein gelegt, um die enormen Herausforderungen der Pandemie gut bewältigen zu können“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Wir haben Kreditmarktschulden getilgt und implizite Schulden wie etwa den Sanierungsstau an landeseigenen Gebäuden, Straßen und Brücken abgebaut.“ Das sei in der Vermögensrechnung abzulesen: Der Wert aller laufenden Bauprojekte bei Gebäuden und Straßen stieg im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 250 Millionen Euro.

Für 2020 sollen Kunstgegenstände und Sammlungen einbezogen sein

Die Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2019 weist eine Bilanzsumme von 256,51 Milliarden Euro aus (2018: 250,41 Milliarden Euro). Neben landeseigenen Gebäuden, Straßen und Brücken sowie Naturgütern sind auf der Aktiv-Seite Kunstgegenstände und Sammlungen der Landesmuseen ausgewiesen. Deren Wert wird auf rund 6,62 Milliarden Euro geschätzt (2018: rund 6,21 Milliarden Euro). Seit der Eröffnungsvermögensrechnung des Landes 2017 ist der Anteil der bewerteten Kulturgüter kontinuierlich gestiegen. Für die nächste Vermögensrechnung zum Stichtag 31. Dezember 2020, die Ende 2021 vorliegen wird, sollen alle Kunstgegenstände und Sammlungen einbezogen sein. Mit einem Wert von knapp 22,00 Milliarden Euro werden zudem die Finanzanlagen wie Beteiligungen an Unternehmen und Sondervermögen auf der Aktiv-Seite der aktuellen Vermögensrechnung angegeben (2018: 21,27 Milliarden Euro).

Auf der Passiv-Seite finden sich die Verpflichtungen des Landes. Den größten Teil davon machen die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfe aus. Sie bilden die Verpflichtungen gegenüber den heutigen Versorgungsempfängerinnen und -empfängern sowie die späteren Ansprüche aller aktiven Beamtinnen und Beamten ab. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 liegen sie bei 196,87 Milliarden Euro (2018: 190,75 Milliarden Euro). Der Anstieg ist auf die gestiegene Zahl der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zurückzuführen.

Stellt man Passiv- und Aktiv-Seite gegenüber, ergibt sich ein negativer Saldo von 175,66 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (175,76 Milliarden Euro) bleibt er nahezu unverändert. Ein negativer Saldo in dieser Größenordnung ist typisch für ein Flächenland wie Baden-Württemberg. Denn die handelsrechtlichen Grundsätze, die für die Vermögensrechnung gelten, sehen zwar die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen wie die späteren Pensions- und Beihilfezahlungen vor. Künftige Steuereinnahmen werden dagegen in der Vermögensrechnung nicht erfasst. Auch staatliche Leistungen wie Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie innere Sicherheit können nicht als Vermögenswerte abgebildet werden.

Corona wirkt sich auch auf Vermögensrechnung 2020 aus

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden sich in den kommenden Vermögensrechnungen widerspiegeln. Denn zur Bewältigung der Pandemie mussten neue Schulden aufgenommen werden. Auch bei den landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen sind zum Teil erhebliche Verluste zu erwarten, die sich auf den Wert der Finanzanlagen auswirken werden.

Für das Land Baden-Württemberg gilt das an Einnahmen und Ausgaben orientierte kamerale Haushalts- und Rechnungswesen. Nach der Landeshaushaltsordnung wird dem Staatshaushaltsplan eine Vermögensübersicht als Anlage beigefügt. Darüber hinaus werden Veränderungen des Vermögens und der Schulden sowie künftige Verpflichtungen nicht dargestellt.

Mit einem umfassenden Überblick über Vermögen und Schulden ergänzen die Vermögensrechnungen das kamerale Haushaltssystem des Landes. Grundlage für die Erstellung der Vermögensrechnung sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Besonderheiten öffentlicher Haushalte.

red

So viele Fake-Shops wie noch nie

Dieser Boom ist für Verbraucher alles andere als positiv: Immer häufiger werden sie von Fake-Shops abgezockt. Und deren Auftritt wird immer professioneller und vertrauenerweckender.

Die Zahl an Beschwerden über Fake-Shops etwa bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist 2020 rund viermal so hoch wie noch im Vorjahr. Hauptgrund: Bestellte und bezahlte Produkte sind nie angekommen.

Das Phänomen der Fake-Shops beschäftigt die Verbraucherzentralen schon lange – leider werden sie jedoch immer besser gemacht und sind auch auf den zweiten Blick kaum noch als solche zu erkennen. “Oft sind sie Kopien von echten Shops, wirken seriös und lassen mit gut kopierten Produktbildern, Informationen und Erscheinungsbild keine Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen”, so die Konsumentenschützer.

Das miese Geschäftsprinzip: Nach geleisteter Vorauszahlung wird das bestellte Produkt häufig gar nicht geliefert. Um die Kundschaft bei der Stange zu halten, täuschen Fake-Händler Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene. Oder es wird zwar geliefert, aber häufig minderwertige Ware zum überhöhten Preis.

Zu besonders vielen Fällen der Online-Abzocke kommt es bei Bekleidung und Elektroartikeln. Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: “Vorkasse macht diesen Betrug erst möglich. Mit einer Abschaffung der Vorkasse wäre das Problem Fake-Shop schnell gelöst.”

Rudolf Huber / glp

Energieverbrauch in Deutschland sinkt deutlich

Die Tendenz ist fallend: Der Energieverbrauch in Deutschland ist 2020 gegenüber dem Vorjahr um satte 8,7 Prozent zurückgegangen. Mit 11.691 Petajoule (PJ) oder 398,8 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (SKE) erreichte er einen historischenTiefststand, so die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen.

Besonders deutlich wird die Entwicklung bei der Langfrist-Betrachtung. So beträgt der Rückgang gegenüber 2006, dem Jahr mit dem bisher höchsten Energieverbrauch seit der Wiedervereinigung, rund 21 Prozent. Dafür sind vor allem die Auswirkungen der Corona-Pandemie verantwortlich. Plus langfristige Trends wie die weitere Zunahme der Energieeffizienz, mehr erneuerbare Energien und die vergleichsweise milde Witterung.

Wegen des niedrigeren Verbrauchs und Verschiebungen im Energiemix zugunsten von Erneuerbaren und Erdgas rechnet die AG Energiebilanzen mit einem Rückgang der energiebedingten CO2-Emissionen in einer Größenordnung von rund 80 Millionen Tonnen. Das sind rund zwölf Prozent weniger als im Vorjahr.

Die größten Veränderungen im Jahr 2020: Der Verbrauch an Steinkohle lag 2020 um 18,3 Prozent unter dem Vorjahreszeitraum. Und die erneuerbaren Energien steigerten ihren Beitrag zum gesamten Energieverbrauch um drei Prozent.

Rudolf Huber / glp

Beschäftigte fordern Schutz vor Corona – Gewerkschaft ver.di kritisiert Amazon

In immer mehr Sortier- und Versandzentren des Versandhandelskonzerns Amazon kommt es nach Angaben der Gewerkschaft ver.di zu einer großen Zahl von Ansteckungen mit dem Corona-Virus. Allein in dieser Woche wurden laut ver.di dutzende Infektionen in Garbsen bei Hannover, in Bayreuth und in Borgstedt (Schleswig-Holstein) bekannt. ver.di fordert deshalb sofortige Maßnahmen der Behörden, um den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gerade auch in den nächsten Tagen sicherzustellen. Das meldet die Gewerkschaft am Mittwoch in einer Pressemitteilung.

„Die Schließung des stationären Einzelhandels trifft nicht nur die von Kurzarbeit betroffenen Kolleginnen und Kollegen in den Filialen. Sie verschärft auch den Druck auf die Beschäftigten bei Amazon und anderen Onlinehändlern“, warnt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. „Der Lockdown verschlechtert dort die Arbeitsbedingungen, weil das erhöhte Aufkommen an Bestellungen durch die Beschäftigten bewältigt werden muss – und das inmitten der ohnehin auftragsstarken Weihnachts- und Neujahrszeit.“

Amazon rühme sich öffentlich seiner zur Verhinderung von Infektionen ergriffenen Maßnahmen, „doch die hohe Zahl von insgesamt mehreren hundert an Covid-19 erkrankten Kolleginnen und Kollegen spricht eine andere Sprache. Uns liegen Fotos und Berichte von Beschäftigten vor, die zeigen, dass Hygiene, Abstandhalten und Sauberkeit vernachlässigt werden. Damit trägt der Konzern eine große Verantwortung für die Zunahme von Infektionen und Erkrankungen unter den Beschäftigten”, so Nutzenberger weiter. Auf den Fotos sind überquellende Mülleimer und auf den Boden herumliegende Papierhandtücher sowie verstopfte Urinale und Toiletten zu sehen. „Die Behörden sind dringend aufgefordert, solche Zustände zu beenden“, so Nutzenberger.

Beschäftigte im Amazon-Versandzentrum in Graben haben seit Anfang der Woche aus Protest die Arbeit niedergelegt. Sie fordern vom Konzern den Abschluss eines Tarifvertrags für gute und gesunde Arbeit sowie die Anerkennung der Flächentarifverträge des Einzel- und Versandhandels mit dem darin enthaltenen Weihnachtsgeld.

red

 

457 Kilo Abfall pro Bundesbürger

Die Müllabfuhr hat im Jahr 2019 bei den privaten Haushalten in Deutschland insgesamt 38 Millionen Tonnen Abfälle eingesammelt. Das waren das rund 0,3 Millionen Tonnen mehr als 2018.

Damit stieg laut Statistischem Bundesamt (Destatis) das Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen von 455 auf 457 Kilo. Dazu zählen Hausmüll (Restmüll), Bioabfälle, Wertstoffe, Sperrmüll und sonstige Abfälle wie beispielsweise Batterien und Farben.

Der leichte Anstieg im Vorjahr war fast ausschließlich auf die Bioabfälle zurückzuführen: Deren Aufkommen betrug 2019 knapp 10,2 Millionen Tonnen, 2018 waren es noch 9,9 Millionen Tonnen. Pro Kopf war das ein Anstieg um zwei auf 122 Kilogramm.

Der Hausmüll-Berg (Restmüll) und Sperrmüll blieb 2019 laut Destatis mit 15,6 Millionen Tonnen gegenüber dem Vorjahr unverändert. Das Hausmüll-Aufkommen belief sich dabei auf 12,9 Millionen Tonnen beziehungsweise 156 Kilogramm pro Kopf. Beim Sperrmüll wurden bundesweit bei den privaten Haushalten 2,6 Millionen Tonnen oder 31 Kilogramm pro Kopf eingesammelt.

Rudolf Huber / glp

328 Milliarden Euro Rente pro Jahr

Im Jahr 2019 haben in Deutschland 21,6 Millionen Menschen eine gesetzliche, private oder betriebliche Rente erhalten. Unterm Strich wurden 328 Milliarden Euro ausbezahlt. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) bedeutet das gegenüber 2018 einen Anstieg um 5,2 Prozent oder 16,3 Milliarden Euro.

Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner stieg um 86.000. “Bei den meisten Renten zählt nur ein Teilbetrag zu den steuerpflichtigen Einkünften”, teilt Destatis mit. Im Jahr 2019 waren das mit 203 Milliarden Euro 62,1 Prozent der Rentenleistungen. Seit 2015 ist der Anteil damit um 6,8 Prozentpunkte gestiegen.

Wie viele Senioren 2019 Einkommensteuer zahlen müssen, steht wegen der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht fest. Die aktuellsten Daten zur Rentenbesteuerung stammen von 2016. Demnach mussten 6,1 Millionen (29 Prozent) der insgesamt 21,3 Millionen Personen mit Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente auf ihre Renteneinkünfte Einkommensteuer zahlen. Das waren rund 284.000 mehr als 2015.

Rudolf Huber / glp

Kfz-Gewerbe vor Teil-Lockdown

Für die ohnehin gebeutelte Branche ist es ein weiterer schwerer Schlag: Die Kfz-Werkstätten bleiben zwar nach dem 16. Dezember 2020 geöffnet. Aber der stationäre Autohandel muss zusperren. “Wir müssen diesen Beschluss angesichts dramatisch hoher Infektionszahlen hinnehmen, auch wenn die Autohäuser sicher nicht zur Ausbreitung der Pandemie beitragen”, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.

Wie bereits beim Lockdown im Frühjahr hält er es für “schwer vermittelbar, dass quer durch die Autohäuser zwischen Werkstatt und Fahrzeugverkauf wieder Flatterbänder gespannt werden müssen”. Durch den neuerlichen Lockdown würden viele Kunden nicht mehr von der bis zum Jahresende befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent profitieren können. Darauf hätten Händler und Kunden vertraut.

Laut ZDK-Vize Thomas Peckruhn soll nach bisheriger Beschlusslage die Auslieferung bereits verkaufter Fahrzeuge weiter zulässig sein, ebenso der Online-Verkauf. “Diese Fahrzeuge müssen nach jetziger Rechtslage zur Wahrung des Mehrwertsteuervorteils bis zum Jahresende ausgeliefert werden”, so Peckruhn. Die Zulassungsstellen dürften deshalb den Lockdown keinesfalls zum Anlass nehmen, ihre Dienste jetzt bis in den Januar hinein drastisch herunterzufahren oder gar einzustellen.

Laut ZDK sei es im Interesse von Kunden und Handel dringend erforderlich, die Absenkung der Mehrwertsteuer entweder über das Jahresende hinaus zu verlängern oder zumindest auch dann anwenden zu können, wenn die Ware noch vor dem Stichtag 1. Januar 2021 bestellt worden sei.

Rudolf Huber / glp

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