Deutschlands Bevölkerung wächst langsamer – Zuwachs vor allem durch Zuwanderung

Deutschlands Bevölkerung ist 2024 kaum gewachsen – der Zuwachs geht fast ausschließlich auf Zuwanderung zurück. Während Bayern boomt, verlieren viele ostdeutsche Länder weiter Einwohner. Auffällig ist auch: Der Anteil älterer Menschen steigt deutlich.

Wiesbaden (red) – Zum Jahresende 2024 lebten knapp 83,6 Millionen Personen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, wuchs die Bevölkerung in Deutschland somit im Jahr 2024 um 121.000 Personen beziehungsweise 0,1 Prozent, nachdem sie im Vorjahr noch um 338.000 beziehungsweise 0,4 Prozent zugenommen hatte.

Diese Entwicklung ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen, zum anderen aus den Wanderungsbewegungen. Der Überschuss der Sterbefälle über die Geburten war dabei nach vorläufigen Ergebnissen mit +330.000 ähnlich hoch wie im Vorjahr. Der vorläufige Wanderungssaldo, also die Differenz zwischen den Zu- und Fortzügen über die Grenzen Deutschlands, ist hingegen von +660.000 auf +420.000 zurückgegangen. Das Bevölkerungswachstum ist somit auch 2024 auf den Wanderungsüberschuss zurückzuführen.

Insgesamt ist die Bevölkerungszahl in den westlichen Bundesländern um 136.000 (+0,2 Prozent) auf 67,5 Millionen Einwohner gewachsen, während sie in den östlichen Bundesländern (ohne Berlin) um 38.000 (-0,3 Prozent) auf 12,4 Millionen zurückging. Den größten absoluten Zuwachs verzeichnete Bayern (+73.000). Im Verhältnis zur jeweiligen Bevölkerung nahm die Bevölkerungszahl in Bayern und in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg mit jeweils +0,6 Prozent am meisten zu. Die Länder mit den größten Bevölkerungsverlusten liegen im Osten Deutschlands mit Thüringen (-15.000 bzw. -0,7 Prozent), Sachsen (-12.000 bzw. -0,3 Prozent) und Sachsen-Anhalt (-9.000 bzw. -0,4 Prozent).

Die Entwicklung der Bevölkerung fällt nach Altersgruppen unterschiedlich aus. So nahm die Zahl der 60- bis 79-Jährigen um 416.000 (+2,2 Prozent) zu, während die Zahl der 40- bis 59-Jährigen um 323.000 beziehungsweise 1,4 Prozent abnahm. Diese entgegengesetzten Entwicklungen können vor allem darauf zurückgeführt werden, dass der geburtenstarke Jahrgang 1964 im Jahr 2024 in die Altersgruppe der 60- bis 79-Jährigen gewechselt ist. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahren (15,6 Millionen) sowie die Zahl der jüngeren Erwachsenen zwischen 20 und 39 Jahren (20,3 Millionen) hat sich dagegen kaum verändert. Neben der Zahl der 60- bis 79-Jährigen nahm auch die Zahl der Personen im Alter von 80 Jahren und älter mit +14.000 auf 6,1 Millionen Menschen (+0,2 Prozent) leicht zu. Insgesamt waren 25,5 Millionen Personen 60 Jahre oder älter, das entpricht 30,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland.

Die ausländische Bevölkerung wuchs 2024 um 283.000 auf 12,4 Millionen (+2,3 Prozent), während die deutsche Bevölkerung um 162.000 auf 71,2 Millionen zurückging (-0,2 Prozent). Infolgedessen erhöhte sich der Ausländeranteil von 14,5 Prozent Ende 2023 auf 14,8 Prozent Ende 2024. Die Anteile fallen je nach Altersgruppe jedoch unterschiedlich aus: Am höchsten ist der Ausländeranteil in der Altersgruppe 20- bis 59-Jahre mit 19,7 Prozent, am niedrigsten bei den ab 60-Jährigen mit 6,3 Prozent. Bei den Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahren liegt der Ausländeranteil bei 15,4 Prozent.

Die größte ausländische Gruppe bilden wie in den vergangenen Jahren Türken (1.403.000), gefolgt von Staatsangehörigen aus der Ukraine (1.085.000), Syrien (889.000), Rumänien (771.000) und Polen (723.000), so die Statistiker.

SPD-Chef Klingbeil gegen alte Wehrpflicht – Pistorius plant neuen Wehrdienst

SPD-Chef Lars Klingbeil erteilt der Rückkehr zur klassischen Wehrpflicht eine Absage – stattdessen soll der Dienst freiwillig und attraktiver werden. Verteidigungsminister Pistorius will bald einen Vorschlag für einen neuen Wehrdienst vorlegen. Die Nato fordert derweil deutlich höhere Militärausgaben.

Berlin (red) – Trotz massiven Soldatenmangels bei der Bundeswehr und Forderungen nach Wiedereinsetzung der Wehrpflicht aus der Union lehnt SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil diesen Schritt weiterhin ab. “Es wird keine Rückkehr zur alten Wehrpflicht geben, bei der alle jungen Männer eines Jahrgangs eingezogen werden”, sagte Klingbeil den Partnerzeitungen der “Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft” (Freitagsausgaben). Stattdessen müsse die Bundeswehr “deutlich attraktiver für junge Menschen werden”.

Klingbeil wiederholte in dem Zusammenhang seinen Vorschlag, in den Dienst einen kostenlosen Führerscheinerwerb zu integrieren. Deutschland benötigt nach den neuen Nato-Vorgaben 50.000 bis 60.000 aktive Soldaten mehr. Trotz diverser Anstrengungen sank die Zahl zuletzt aber auf rund 181.000 Soldaten.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will daher rasch seinen Vorschlag für einen neuen Wehrdienst vorlegen, um mehr junge Menschen zu erreichen. Klingbeil zeigte sich einverstanden damit, dabei “jetzt schon die Voraussetzungen dafür” zu schaffen, “dass auch verpflichtend eingezogen werden könnte”. Das soll für den Fall gelten, dass sich nicht genügend Freiwillige melden.

Mit Blick auf den Nato-Gipfel in der kommenden Woche warnte Klingbeil davor, die Debatte auf Verteidigungsquoten zu verengen. Prozente zu zählen, sei unproduktiv, sagte der Finanzminister. “Wir müssen das Land vor den heutigen Bedrohungen wie Cyberangriffen, Angriffen auf die Infrastruktur und Drohnen schützen. Schnell und effektiv.”

Nicht zuletzt auf Wunsch von US-Präsident Donald Trump könnte der Nato-Gipfel am Dienstag und Mittwoch in Den Haag beschließen, dass die Mitglied-Staaten bis spätestens 2032 ihre Militärausgaben auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und weitere verteidigungsbezogene Ausgaben auf 1,5 Prozent des BIP steigern sollen.

Ex-Verfassungsrichterin: Bundesregierung darf Verbotsantrag gegen AfD nicht endlos aufschieben

Die frühere Verfassungsrichterin Gabriele Britz warnt: Die Bundesregierung könne ein AfD-Verbotsverfahren nicht beliebig hinausschieben. Bei erfüllten Voraussetzungen müsse ein Antrag gestellt werden. Das Ermessen der Regierung habe klare Grenzen, betont Britz.

Frankfurt/Main (red) – Hinsichtlich der Entscheidung der Bundesregierung, ob sie einen Antrag auf Prüfung eines Verbots der AfD beim Bundesverfassungsgericht stellt, sieht Gabriele Britz, ehemalige Richterin des Gerichts, klare Grenzen für den Ermessensspielraum.

“Wenn wirklich sicher ist, dass die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen, und wenn man außerdem es eine Weile auf politischem Wege versucht hat und die Probleme nicht in den Griff bekommen hat – ich denke, dann muss irgendwann der Antrag gestellt werden”, sagte die ehemalige Verfassungsrichterin dem Podcast “Ist das gerecht?” der “Süddeutschen Zeitung”. Die Freiheit der Bundesregierung, sich mit der Stellung eines Verbotsantrags Zeit zu lassen oder sich auch ganz dagegen zu entscheiden, habe “irgendwann eine Grenze”. Das entsprechende Ermessen sei nicht endlos, mahnte die Juristin, die von 2011 bis 2023 Richterin in Karlsruhe war.

Zudem widerspricht Britz Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Dieser hatte mit Blick auf die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die AfD als “gesichert rechtsextrem” einzustufen, kürzlich gesagt, dass dies noch keine ausreichende Grundlage für einen Verbotsantrag sei. Der Verfassungsschutz hatte nämlich lediglich festgestellt, dass die AfD den Grundsatz der Menschenwürde “gesichert” bekämpfe – nicht jedoch, dass die AfD auch die weiteren beiden Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekämpfe, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Das sei so nicht richtig, sagte nun Britz, die seit dem Ende ihrer Amtszeit in Karlsruhe als Professorin an der Goethe-Universität Frankfurt am Main lehrt. “Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder klargestellt, dass es genügt, wenn eines der drei Elemente betroffen ist.”

Parteien, die “nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden”, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes “verfassungswidrig”. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

Grünen-Fraktion fordert Ministerpräsidenten zu AfD-Verbotsverfahren auf

Die Grünen-Bundestagsfraktion fordert, dass die Ministerpräsidentenkonferenz den Weg zu einem AfD-Verbotsverfahren ebnet. Irene Mihalic und Konstantin von Notz mahnen ein Ende des politischen Stillstands an – und sehen die Zeit zum Handeln gekommen.

Berlin (red) – Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz haben darauf gedrängt, dass die am Mittwoch tagende Ministerpräsidentenkonferenz ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg bringen soll.

Man fordere die Ministerpräsidenten auf, “gemeinsam mit dem Bundeskanzler den derzeitigen Stillstand zu überwinden und endlich die ersten Schritte in Richtung eines AfD-Verbotsverfahrens zu gehen”, sagten sie dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben). “Das Verfahren muss intensiv vorbereitet werden, da sollte keine weitere Zeit verschwendet werden.”

Die am Freitag zu Ende gegangene Konferenz der Innenminister aus Bund und Ländern habe diese Chance verpasst. Den Fehler sollten die Ministerpräsidenten nicht wiederholen.

Mit Blick auf Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) fügten Mihalic und von Notz hinzu: “Statt wie einzelne Ministerpräsidenten über einen Wegzug aus Ländern zu sinnieren, die in Zukunft in AfD-Hand fallen könnten, sollten wir lieber in aller rechtsstaatlichen Entschlossenheit die Weichen dafür stellen, dass die Feinde unserer Verfassung nirgendwo je Mehrheiten erhalten”, so die Grünen-Politiker. “Unserer wehrhaften Demokratie steht hierfür ein ganzer Instrumentenkoffer zur Verfügung. Angesichts der rasant fortschreitenden Radikalisierung der AfD müssen endlich die Voraussetzungen für ein mögliches Verbotsverfahren geschaffen werden.”

Beide begrüßten, dass der Bundesvorstand der SPD ihre Forderung nach einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung und Sichtung des gesamten Materials unterstützt.

Haseloff hatte der “Bild” gesagt: “Wenn die AfD zur Macht käme, dann wäre für mich wirklich die Grundsatzüberlegung, ob ich nach 72 Jahren meine Heimat verlassen würde.” In Sachsen-Anhalt findet die nächste Landtagswahl am 6. September 2026 statt.

Parteien, die “nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden”, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

Bundeskanzler Merz beim G7-Gipfel: „Das Mullah-Regime ist schwer geschwächt“

Kananaskis (red) – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht das iranische Regime bereits durch die bisherigen Militärschläge Israels stark geschwächt. “Es gibt weder Atomwaffen im Iran, noch wird es weiter in diesem Umfang die Finanzierung und die Unterstützung des weltweiten Terrors geben aus diesem Land”, sagte Merz am Dienstag dem TV-Sender “Welt” beim G7-Gipfel in Kanada. Israel habe das iranische Regime in diese Lage versetzt.

Merz hält auch einen Zusammenbruch des Regimes in Teheran für möglich. “Ich gehe davon aus, dass die Angriffe der letzten Tage bereits dazu geführt haben, dass dieses Mullah-Regime sehr geschwächt ist und wahrscheinlich nicht mehr zurückkehrt zur alten Stärke und damit auch die Zukunft des Landes ungewiss ist”, sagte er. “Das muss man jetzt abwarten.” Große Teile der militärischen Führung und die Anführer der sogenannten Revolutionsgarden seien nicht mehr am Leben. “Das wird nicht wieder so werden, wie es bis letzte Woche Donnerstag war.”

Merz geht nicht davon aus, dass Israel von Deutschland militärische Hilfe erwartet. “Israel hat darum gebeten, für mögliche Brandherde Löschmittel zur Verfügung gestellt zu bekommen. Das haben wir sofort zugesagt”, sagte der Kanzler. “Weitere Anfragen aus der israelischen Regierung gibt es bisher nicht. Und ich gehe auch nicht davon aus, dass es in der Zukunft weitere Anfragen geben wird.” Die israelische Armee und der israelische Nachrichtendienst hätten gezeigt, was sie können, so Merz. “Ich denke nicht, dass Israel auf die militärische Unterstützung Deutschlands angewiesen ist.”

Russischer Luftangriff auf Kiew: Mindestens 14 Tote und viele Verletzte

Bei einem russischen Luftangriff auf Kiew sind mindestens 14 Menschen getötet und über 40 verletzt worden. Getroffen wurden Wohnhäuser, Schulen und Infrastruktur – auch ein US-Bürger ist unter den Toten. Die Attacken überschatteten den G7-Gipfel in Kanada.

Kiew (red) – Bei einem russischen Luftangriff auf Kiew sind nach ukrainischen Angaben in der Nacht zum Dienstag mindestens 14 Menschen getötet worden. 44 weitere Personen seien in der ukrainischen Hauptstadt verletzt worden, teilte der ukrainische Innenminister Ihor Klymenko mit.

Hinzu kommen demnach bei weiteren Angriffen sechs Verletzte in Odessa im Süden des Landes sowie jeweils eine Person in den Regionen Kiew und Tschernihiw. Insgesamt seien 27 verschiedene Orte in Kiew getroffen worden, darunter Wohngebäude, Bildungseinrichtungen und kritische Infrastruktureinrichtungen, so Klymenko. Rettungskräfte, Polizisten und Ärzte seien im Einsatz. Sie seien damit beschäftigt, Opfern zu helfen und Trümmer zu beseitigen.

Die Angriffe ereigneten sich parallel zum G7-Gipfel, der derzeit in Kanada stattfindet und an dem am Dienstag auch der ukrainische Staatschef Wolodymyr Selenskyj teilnimmt. Selenskyj sollte dort eigentlich auch Gespräche mit Donald Trump führen – doch der US-Präsident hatte am Ende des ersten Gipfeltages überraschend angekündigt, dass er aufgrund der Spannungen im Nahen Osten früher nach Washington zurückkehren werde. Laut Klymenko befindet sich unter den Todesopfern in Kiew auch ein US-Bürger.

Trump verlässt G7-Gipfel in Kanada vorzeitig

US-Präsident Trump hat den G7-Gipfel in Kanada vorzeitig verlassen – offiziell wegen der Nahost-Krise. Zuvor unterzeichnete er ein Handelsabkommen mit Großbritannien. Die Sicherheitsdebatten der Gipfelrunde finden ohne ihn statt.

Kananaskis (red) – US-Präsident Donald Trump verlässt den G7-Gipfel in Kanada überraschend vorzeitig. Er müsse sich um “viele wichtige Themen” kümmern, teilte seine Sprecherin Karoline Leavitt am Montag mit.

“Präsident Trump hatte einen großartigen Tag beim G7-Gipfel und unterzeichnete sogar ein wichtiges Handelsabkommen mit Großbritannien und Premierminister Keir Starmer”, hieß es in einer Erklärung. “Es wurde viel erreicht, doch aufgrund der Ereignisse im Nahen Osten wird Präsident Trump heute Abend nach dem Abendessen mit den Staats- und Regierungschefs abreisen”, so Leavitt.

Bei G7-Treffen in Kanada soll es am Dienstag vor allem um Sicherheitsfragen gehen. Unter anderem werden der ukrainische Präsident Selenskyj und Nato-Generalsekretär Rutte dann dazustoßen.

Studie: In immer mehr Regionen Deutschlands wird das Grundwasser knapp

Deutschlands Grundwasserreserven schrumpfen: In jeder zweiten Region wird mehr Wasser entnommen, als sich erneuern kann. Eine neue Studie warnt vor akutem Wassermangel – auch in Ballungsräumen. Der BUND sieht dringenden Handlungsbedarf.

Berlin (red) – In immer mehr Regionen Deutschlands wird das Grundwasser knapp. Das ist das zentrale Ergebnis einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für sozial-ökologische Forschung (ISOE), die im Auftrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) durchgeführt wurde.

In 201 von 401 Landkreisen wird demnach mehr Grundwasser entnommen, als sich durch Niederschläge neu bilden kann. Besonders betroffen sind nicht nur die bekannten Trockenregionen im Osten Deutschlands, sondern auch Ballungszentren wie die Rheinschiene und Regionen in Niedersachsen. 94 Landkreise sind laut Studie zudem von “akutem Grundwasserstress” betroffen. Hier sind die Grundwasserstände in den letzten Jahren signifikant gesunken. In nahezu allen Bundesländern haben die Grundwassermessstellen neue Tiefststände verzeichnet.

“Unsere Studie belegt, dass Grundwasserstress kein regionales Randproblem mehr ist”, sagte BUND-Geschäftsführerin Verena Graichen. Die Grundwasserreserven würden systematisch übernutzt. “Dürreperioden und Extremwetterlagen, die eine Folge der Klimakrise sind, verschärfen die Lage weiter.”

Neue Eskalation: Israel und Iran setzen Angriffe fort – Tote und Verletzte

Die Gewalt zwischen Israel und dem Iran eskaliert weiter: Bei Angriffen auf israelische Städte gab es Tote und Verletzte, während der Iran den Tod eines hochrangigen Geheimdienstchefs meldet. Unterdessen wird bekannt, dass US-Präsident Trump angeblich einen israelischen Mordplan an Ayatollah Chamenei stoppte.

Jerusalem/Teheran (red) – Die gegenseitigen Angriffe von Israel und dem Iran haben sich in der Nacht zum Montag weiter fortgesetzt. Bei iranischen Angriffen auf Zentralisrael wurden laut dem nationalen Rettungsdienst Israels mindestens drei Menschen getötet und 74 Personen verletzt. Explosionen erschütterten bei den Angriffen große israelische Städte, darunter Tel Aviv und die Hafenstadt Haifa.

Die iranischen Luftschläge erfolgten kurz nachdem Israel Angriffe auf Raketenstellungen im Iran gestartet hatte. Der Iran bestätigte zudem, dass der Chef des Nachrichtendienstes der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC), Mohammad Kazemi, getötet worden sei. Seit Beginn der Feindseligkeiten am Freitag wurden nach iranischen Angaben bei israelischen Angriffen mindestens 224 Personen getötet.

Unterdessen kamen neue Details über die Rolle von US-Präsident Donald Trump bei der Planung der israelischen Offensive ans Licht. Mehrere US-Medien berichteten, dass Trump einen israelischen Plan zur Tötung des obersten Führers des Iran, Ayatollah Ali Chamenei, verhindert haben soll.

Deutschlands Bahnhöfe im Fokus: Zahl der Messerangriffe bleibt 2024 hoch

Die Zahl der Messerattacken an Bahnhöfen und in Zügen bleibt in Deutschland besorgniserregend hoch: 2024 registrierte die Bundespolizei über 600 solcher Delikte. Auch bei Kontrollen wurden deutlich mehr Messer gefunden.

Berlin (red) – An deutschen Bahnhöfen und in dazugehörigen Bereichen hat es im Jahr 2024 insgesamt 609 Messerattacken gegeben. Das berichtet der “Stern” unter Berufung auf Behördenangaben. In 487 Fällen passierte der Angriff direkt an Bahnhöfen, an Haltepunkten oder an Haltestellen der S-Bahn. 121-mal erfolgte die Attacke auf freier Strecke, einmal an einer Bahnanlage außerhalb eines Bahnhofs.

Damit ist die Zahl der Messerangriffe an Bahnhöfen und in Zügen zwar im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig, bleibt aber auf hohem Niveau. 2023 hatte die Bundespolizei insgesamt 639 solcher Taten registriert.

Gestiegen ist die Zahl der Fälle, bei denen die Bundespolizei bei Kontrollen im Bahnbereich ein mitgeführtes Messer feststellte, das aber nicht zum Einsatz kam: Es waren 343. Im Vergleich: 2023 wurde 298 ein Messer registriert.

Für die Zeit von Januar bis April 2025 registrierte die Bundespolizei 210 Delikte, bei denen ein Messer verwendet wurde und weitere 142, bei denen das Messer mitgeführt.