Die Angst der Sparer vor der EZB

Das EZB-Anleihenprogramm steht in der Kritik. Es könne den Sparern schaden, heißt es oft. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln gibt jetzt allerdings Entwarnung. Hintergrund der Stellungnahme des arbeitgebernahen Instituts ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) ab 2015 für teilweise verfassungswidrig erklärt hat.

Die Europäische Zentralbank (EZB) muss nun innerhalb von drei Monaten nachweisen, dass das Programm mehr Vorteile als Nachteile gebracht hat. Die Studie des IW will nun zeigen, dass die Maßnahme den deutschen Sparer nicht an der Vermögensbildung gehindert hat – im Gegenteil.

Das liege vor allem an der geringen Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik: Die meisten Sparer bauen ihr Vermögen nicht über Zinsen auf, sondern über ihr Arbeitseinkommen. Für die Vermögensbildung sei daher eine gesunde Konjunktur wichtiger als ein hoher Zins. Während das das sogenannte Public Sector Purchase Programme (PSPP) lief, stieg das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland im Jahresschnitt um 4,3 Prozent – trotz Niedrigzinsen. Vor der Finanzkrise, von Anfang 2004 bis Mitte 2008, stieg das Vermögen dagegen nur um 3,7 Prozent.

“Solange das Wachstum in Deutschland gut verläuft und die Beschäftigung hoch ist, so lange ist auch in Zeiten von niedrigen Zinsen ein Vermögensaufbau möglich”, sagt Markus Demary, Studienautor und IW-Experte für Geldpolitik. Zumindest in Bezug auf die Ersparnisse sei das PSPP deshalb verhältnismäßig gewesen.

Lars Wallerang

So können Rentner Steuern sparen

Die Stiftung Warentest hat sich mit der Besteuerung von Renten und Pensionen beschäftig. In der aktuellen Ausgabe stehen Tipps zur Steuererklärung und wie sich die Zahllast drücken lässt. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen, warum es auch für Rentner lohnt, sich mit der Steuererklärung zu beschäftigen, wann Ehepaare eine gemeinsame Erklärung abgeben sollten, welche Einkünfte neben der Rente für die Steuer zählen und welche Ausgaben Ruheständler geltend machen können.

Tipp: Sie müssen die Erklärung nicht selbst machen, sondern können das Fachleuten wie einem Lohnsteuerhilfeverein übertragen. Das koste abhängig vom Einkommen im Schnitt 150 Euro pro Jahr, sagen die Experten. Die Steuererklärung für 2019 muss bis zum 31. Juli 2020 beim Finanzamt sein. Bis Ende Februar 2021 ist Zeit, wenn ein Lohnsteuerhilfeverein (Beratungsstellensuche.de) oder ein Steuerberater (Bstbk.de, Dstv.de) die Erklärung übernimmt.

Meist müssen die betroffenen Rentnerinnen und Rentner wegen der höheren Rente etwas mehr Steuern als im Jahr zuvor zahlen. Denn ihr einmal festgelegter, persönlicher Rentenfreibetrag steigt nicht mit, so dass auf höhere Einkommen mehr Steuern fällig werden. Zudem sinkt für jeden neuen Rentenjahrgang der Freibetrag. Wer 2019 erstmals Rente bekam, erhält nur 22 Prozent davon steuerfrei. Für alle, die bis 2005 Rentner wurden, sind es 50 Prozent der Rente von 2005.

Ähnlich ist es bei lohnsteuerpflichtigen Pensionen: Fließt die Pension seit 2019, beträgt der Freibetrag 17,6 Prozent, maximal 1.320 Euro plus 396 Euro Zuschlag. Bei Pensionsbeginn bis 2005 sind noch 40 Prozent der Pension von 2005 von der Steuer verschont, maximal 3.000 Euro plus 900 Euro Zuschlag. Wie viel das Amt kassiert, steht erst nach der Abrechnung fest – selbst wenn Steuern im Voraus bezahlt wurden.

Wie viel Steuern man im Ruhestand in etwa für 2019 zahlen muss, lässt sich mit dem neuen Rentenrechner der Stiftung Warentest online ermitteln.

Lars Wallerang

Das Geld liegt auf dem Girokonto

43 Prozent der Deutschen haben ihre Ersparnisse auf ihrem Girokonto geparkt. 29 Prozent legen derzeit gar kein Geld an. Und 19 Prozent setzen auf Bargeld. Das hat eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von Check24 zum deutschen Sparverhalten ergeben.

So greifen 24 Prozent auf Tages- und Festgeldkonten zurück. 19 Prozent der Befragten sparen unter anderem mit Aktien und ETF-Fonds und drei Prozent in Form von (Staats-) Anleihen. “Im Zuge der Corona-Krise und wegen der schwankenden Börsenkurse verwundert es nicht, dass viele Verbraucher ihr Geld auf dem Girokonto und unter dem Kopfkissen liegen haben”, sagt Check24-Experte Rainer Gerhard. “Allerdings verlieren unverzinste Ersparnisse durch Inflation an Kaufkraft.”

Tages- und Festgeldkonten bieten laut Gerhard “eine echte Alternative”. So bringe das beste einjährige Festgeldkonto immerhin 1,20 Prozent Zinsen: Wer 10.000 Euro anlegt, erhält innerhalb von zwölf Monaten eine Rendite in Höhe von 120 Euro. Sparer, die ihr Geld längerfristig und risikoarm anlegen möchten, können von den zuletzt deutlich gestiegenen Festgeldzinsen profitieren.

Beim attraktivsten Tagesgeld-Angebot erhalten Verbraucher aktuell 0,72 Prozent jährliche Rendite bei einer Anlagedauer von 120 Tagen und einem Anlagebetrag von 30.000 Euro, wenn Neukundenvorteile mit eingerechnet werden. Das ergibt einen Ertrag von knapp 72 Euro.

Rudolf Huber

Fahrraddiebstahl: Über Hausratversicherung schützen

In Leipzig und Münster müssen Fahrradbesitzer ganz besonders auf ihren Drahtesel aufpassen. In diesen beiden Städten schlagen Fahrraddiebe am häufigsten zu. Laut aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden dort im Vergleich der 25 größten deutschen Städte im Verhältnis zur Einwohnerzahl die meisten Räder gestohlen.

In Leipzig kamen 2019 insgesamt 1.700 gestohlene Räder auf 100.000 Einwohner, das sind fünfmal so viele wie im Bundesdurchschnitt (335). In Münster waren es 1.374 Fahrräder. Man muss dazu sagen: Verbraucher sind dort darauf vorbereitet, denn sie sichern ihre Räder über die Hausratversicherung überdurchschnittlich häufig ab, erklären die Experten des Vergleichsportals Check24.

Auch in München und Augsburg gehen die Besitzer auf Nummer sicher: Trotz der verhältnismäßig niedrigen Diebstahlquote versichern sie ihre Räder vergleichsweise häufig über die Hausratversicherung. “Am einfachsten lassen sich Fahrräder über die Hausratversicherung gegen Diebstahl schützen”, sagt Nina Senghaas, Geschäftsführerin Hausratversicherung bei Check24. “Premiumtarife enthalten den Baustein Fahrraddiebstahl teilweise ohne Aufpreis.”

In Deutschland werden nur neun Prozent aller Fahrraddiebstähle aufgeklärt. Besonders bei hochpreisigen Fahrrädern lohnt sich daher eine Absicherung gegen Diebstahl. Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag von Check geben 21 Prozent der Fahrradbesitzer an, dass sie beim Kauf mehr als 700 Euro für ihr wertvollstes Fahrrad ausgegeben haben.

Noch teurer wird es, wenn Radler mit Unterstützung eines Elektromotors unterwegs sind. 36 Prozent der befragten E-Bike-Besitzer behaupten, mehr als 2.000 Euro für das eigene Gefährt gezahlt zu haben. Und sieben Prozent bezahlten nach eigenen Angaben sogar mehr als 3.000 Euro.

Andreas Reiners

Corona-Krise: Jetzt wird’s haarig

So manchem Zeitgenossen sind in der Corona-Krise die Haare über den Kopf gewachsen. Doch damit ist jetzt Schluss. Denn ab sofort dürfen Friseur-Salons wieder öffnen. Doch vieles wird anders sein: Beispielsweise ist künftig ein Mundschutz Pflicht, zudem werden Kontaktdaten der Kunden erfasst.

Kunden werden einige Abstriche machen müssen. “Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen derzeit nicht ausgeführt werden”, heißt es dazu in den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege.

Ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee wird es vorübergehend beim Friseur nicht geben. Eine Zeitschrift beim Haare schneiden zu lesen, ist hingegen erlaubt – sie kann “unter Hygieneauflagen zur Verfügung” gestellt werden. Die Maßnahmen sollen das Infektionsrisiko in den Salons verringern.

Außerdem wird das Haarewaschen für alle Kunden zur Pflicht. So sollen mögliche Viren in den Haaren abgetötet werden. Dazu reicht es nicht, sich vor dem Friseurbesuch die Haare selbst zu waschen. Auf dem Weg zum Salon könnte man nämlich erneut mit dem Virus in Kontakt kommen.

Die Schutz- und Hygieneregeln führen zu Mehrkosten für Friseure – der Friseurbesuch wird also wohl teurer werden. Ein Grund ist der zeitliche Mehraufwand durch den neuen Schutzstandard. Zum anderen müssen Friseur-Salons mehr Geld für Schutzausrüstung wie etwa Einmalhandschuhe, Masken und Desinfektionsmittel ausgeben.

Ralf Loweg

Brisante Corona-Studie: 1,8 Millionen Infizierte in Deutschland ?

Laut der Grundlage einer Modellrechnung könnten sich in Deutschland, nach Ergebnissen der sogenannten Heinsberg-Studie, inzwischen möglicherweise 1,8 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert haben. Die Universität Bonn teilte die Ergebnisse der Studie am Montag mit.

Der Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen gilt als Brennpunkt für das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2. Nach einer Karnevalssitzung kam es dort zu einer in Deutschland frühen und massenhaften Ausbreitung des Erregers. Im Rahmen der Studie hatte ein Forschungsteam um Prof. Dr. Hendrik Streeck und Prof. Dr. Gunther Hartmann von der Universität Bonn in der Ortschaft Gangelt eine große Zahl von Einwohnern befragt, Proben genommen und diese analysiert. Nun wurden die Ergebnisse veröffentlicht.

Die Studie bestätigte das bereits veröffentlichte Zwischenergebnis, wonach rund 15 Prozent der Bewohner von Gangelt eine Infektion durchgemacht haben. Daraus ermittelten die Forscher die Sterblichkeitsrate, die in Gangelt bei 0,37 Prozent liegt. Mit der Sterblichkeitsquote lässt sich den laut den Forschern anhand der Zahl der Verstorbenen auch für andere Orte in Deutschland mit anderen Infektionsraten abschätzen, wie viele Menschen dort insgesamt Corona-infiziert sind. Der Abgleich dieser Zahl mit den offiziell gemeldeten Infizierten führt zur sogenannten Dunkelziffer. Für ganz Deutschland ergibt sich demnach eine, die besagt, dass rund 1,8 Millionen Menschen infiziert sind bzw. waren.

“Welche Schlüsse aus den Studienergebnissen gezogen werden, hängt von vielen Faktoren ab, die über eine rein wissenschaftliche Betrachtung hinausgehen”, sagte Streeck. “Die Bewertung der Erkenntnisse und die Schlussfolgerungen für konkrete Entscheidungen obliegen der Gesellschaft und der Politik.” Die Situation ist nur bedingt vergleichbar mit anderen Regionen Deutschlands. Darauf weisen die Forscher in ihrer Studie auch hin. Die wissenschaftliche Arbeit war im Auftrag der NRW-Landesregierung entstanden.

red

90 Millionen Euro: Eurojackpot ist geknackt

Der Tanz in den Mai fiel aus – aber gejubelt wurde anschließend dennoch: Mit der Eurojackpot-Ziehung am Freitagabend (1. Mai) hat ein Spielteilnehmer (oder eine Tippgemeinschaft) aus Bayern ein Erlebnis der besonderen Art: 90-millionenfache Glücksgefühle, wie Westlotto am Freitagabend mitteilte.

Mit den Gewinnzahlen 6-11-12-21-41 sowie den beiden Eurozahlen 1 und 2 knackte ein Spielteilnehmer aus Bayern bei der Eurojackpot-Ziehung am 1. Mai die Gewinnklasse 1 – damit gehören nun 90 Millionen Euro ihm.

Damit setzt sich die deutsche Siegesserie bei den Jackpotgewinnern der Lotterie Eurojackpot fort. Die jüngsten drei Jackpots wurden alle von deutschen Spielteilnehmern gewonnen. Am 13. Dezember 2019 gingen 10,5 Millionen Euro nach Nordrhein-Westfalen. Acht Wochen später, am 7. Februar 2020, war es ebenfalls eine Person aus Nordrhein-Westfalen, die einen 90-Millionen-Jackpot abräumen konnte.

Der Eurojackpot im obersten Gewinnrang war jetzt zwölf Wochen in Folge nicht getroffen worden. Bei den jüngsten fünf Ziehungen stand die Gewinnklasse 1 bei der maximal möglichen Summe von 90 Millionen Euro. Durch den Überlauf in den darunter liegenden zweiten Rang, konnten sich in den letzten Wochen dort ebenfalls Jackpots bilden. Davon profitieren bei der heutigen Ziehung jeweils zwei Spielteilnehmer aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die mit 6.104.297,30 Euro ebenfalls neue Mehrfach-Millionäre werden.

red

Überstunden in der Krise: Das ist erlaubt

Stück für Stück werden die Coronavirus-Maßnahmen gelockert, der Einzelhandel kehrt langsam in die Normalität zurück. Auch andere Betriebe sind bald wieder für ihre Kunden da. Möglicherweise müssen Arbeitnehmer deshalb länger arbeiten – wenn sie im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung zu Überstunden verpflichtet sind.

Grundsätzlich gilt laut dem Rechtsportal anwaltauskunft.de: Das Arbeitszeitgesetz verhindert unbegrenzte Mehrarbeit. Arbeitnehmer dürfen von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten. Das sind maximal 48 Stunden pro Woche. Selbst wenn Überstunden vertraglich geregelt, also erlaubt sind, muss der Betriebsrat zustimmen – sollte das Unternehmen einen haben.

Das Arbeitszeitgesetz lässt zwar auch zehn Stunden Arbeit pro Tag zu. “Diese zusätzlichen Stunden müssen dann aber innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden, und zwar durch Freizeit; lediglich in einem Tarifvertrag können andere Ausgleichszeiträume festgelegt werden”, sagt Rechtsanwältin Dr. Barbara Reinhard von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Verpflichtet der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung die Beschäftigten nicht zu Überstunden, dürfen sie sich weigern, nach Feierabend länger zu bleiben. Nur in Notfällen wie einem Serverausfall oder einem Brand sind sie dazu verpflichtet. Wie Überstunden vergütet werden, ist gesetzlich nicht näher geregelt. Es ist eine Frage für den Arbeits- oder Tarifvertrag.

Doch was sagt das Arbeitsrecht, wenn die Beschäftigten gar nicht mehr arbeiten sollen, sondern nur zu einer anderen Zeit? “Wenn die Arbeitszeiten nicht fest im Arbeitsvertrag vereinbart sind, legt sie der Arbeitgeber fest”, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.

Andreas Reiners

Diese Corona-Lockerungen wurden beschlossen

Mit den Ministerpräsidenten der Länder hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag über die Herausforderungen der Corona-Pandemie beraten. Bund und Länder verständigten sich auf weitere Lockerungen. Spielplätze, Museen und Zoos sollen geöffnet werden. Über Schulen, Kitas und Sport soll erst am 6. Mai entschieden werden. Wann über den Bereich Gastronomie entschieden wird, ist hingegen noch offen.

Deutschland sei ein föderales Land, es werde immer regionale Unterschiede geben, betonte die Kanzlerin am Donnerstag nach der Schaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Aber es liege im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass es für ganz Deutschland eine Strategie gebe und eine Zielsetzung: Da es weder ein Medikament noch einen Impfstoff gegen das Virus gebe, gehe es immer wieder darum, die Ausbreitung soweit zu verlangsamen, dass Gesundheitssystem und Krankenhäuser die Erkrankungen bewältigen und jedem Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung bieten könnten, betonte die Kanzlerin.

Wenn diese Konzepte ausgearbeitet seien, bleibe es die Verantwortung der Politik zu entscheiden, wann es wieder losgehen könne. “Und das sind schwierige Entscheidungen, schwierige Abwägungen”, betonte Merkel. Man müsse jedes Mal vorsichtig auf die Gesamtlage blicken und alles dafür tun, damit es keinen Rückfall in eine schwierigere Phase gebe, sondern man Schritt für Schritt vorankomme.

Einige Lockerungen beschlossen

Die Beratungen am Donnerstag seien ein Zwischenschritt gewesen, so Merkel. Man werde am 6. Mai über weitere Lockerungen beraten, wenn Klarheit darüber herrsche, wie sich zum Beispiel die Öffnung der Geschäfte auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt habe. “Und deshalb haben wir heute einzelne Beschlüsse gefasst, aber wir werden vor allen Dingen in der nächsten Woche noch mal ein weitergehendes Paket verabschieden“, kündigte die Kanzlerin an.

Am Donnerstag habe man noch einmal gemeinsam bekräftigt, so Merkel, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August nicht zugelassen werden können. Dies gelte für größere Sportveranstaltungen, Volksfeste mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen.

Was wurde neu beschlossen?

  • Nach den Regeln, die Kirchen- und Religionsgemeinschaften gemeinsam ausgearbeitet haben, sollen wieder Gottesdienste und Gebetsversammlungen möglich sein.
  • Unter Auflagen sollen auch Spielplätze wieder öffnen können. 
  • Ebenfalls unter Auflagen sollen auch Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten oder zoologische und botanische Gärten öffnen können.
  • Ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten soll wieder für planbare Operationen freigegeben werden. Diese waren in den vergangenen Wochen größtenteils verschoben worden. Aktuell werden etwa 40 Prozent der Intensivbetten – bei finanziellem Ausgleich – freigehalten. Die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen und die präzise Übersicht durch das Intensivregister lasse diesen Schritt zu, heißt es in dem Beschluss

Für die Umsetzung der Lockerungen und Anpassungen sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Bundesweit bleiben die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Leben vorerst weitgehend bestehen. Dafür wurde bereits ein Zeitraum bis mindestens zum 10. Mai genannt.

red

Verkehrsverbünde trifft die Krise hart

Die Ausgangssperre wegen der Covid-19-Pandemie macht für viele Menschen den täglichen Weg zur Arbeit überflüssig, private Reisen sind weitestgehend untersagt. Das trifft auch die örtlichen Verkehrsverbünde hart. Der Vertragsmanager Volders hat analysiert, wie stark die Zahl der Kündigungen seit dem Ausbruch der Pandemie bei den einzelnen Mobilitätsanbietern gestiegen ist.

Demnach hat der Hamburger Verkehrsbund (HVV) mit einem mehr als doppelt so hohen Anstieg zu kämpfen wie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Kündigungsrate stieg um 784 Prozent, das ist der höchste Wert der Untersuchung. Das Rheingebiet mit der Rheinbahn folgt mit 509 Prozent. Auch die Ruhrbahn muss eine hohe Kündigungsrate von 343 Prozent verkraften. Auf Platz vier landet die Bundeshauptstadt: Der Berliner Verkehrsbund (BVG) verzeichnet einen Anstieg der Kündigungen von 292 Prozent.

Laut Volders bietet der HVV wegen der aktuellen Situation eine Abo-Pause an. Auch die Rheinbahn ist für die Aussetzung bestimmter Abos oder Tickets offen und verweist auf eine individuelle Klärung. Die Ruhrbahn sowie die BVG haben laut der Vertragsmanager bisher noch keine konkreten Aktionen veröffentlicht.

Durch ihre Mindestlaufzeit von einem Jahr scheint die Deutsche Bahn zumindest bei der Bahncard von den Folgen der Ausgangssperre eher wenig betroffen zu sein. Die Kündigungsrate stieg um moderate 16 Prozent. Die DB verweist auf eine individuelle Klärung für Abo-Kunden bei den Servicecentern und veranlasste eine flexible Gültigkeit anderer Fahrkarten.

Rudolf Huber